So einfach geht Wahlfälschung: Mit einem Strich durch den Stimmzettel wird er ungültig. Mit dem Eintrag einer '1' hat der der unverändert abgegebene Stimmzettel statt 40 nur noch 1 StimmeNach dem linken "Marsch durch die Institutionen"

Wahlfälschung auf der Agenda?
Merkwürdiges Tabuverhalten und der lockere Umgang damit

So wird jeder Stimmzettel ungültig*

 

 

Frei nach Winston Churchill*: "Ich glaube kein Wahlergebnis, das ich nicht selbst gefälscht habe"

06.08.2019 [15. Update] - So berichtet die Epoch-Times über einen Wahlbetrug in Frankfurt und prangert "die 'Pannen' links-grüner Gesinnungstäter" an.

Der Verfasser Ramin Peymani schreibt darin: "In Frankfurt ist einer der größten Schwindel der Wahlgeschichte aufgeflogen.

Er könnte für ein politisches Erdbeben sorgen. 'Wer Fahrverbote nach penibel gemessenen Schadstoffwerten ausspricht, macht sich lächerlich, wenn er Wahlergebnisse bloß schätzt'",

Lediglich “geschätzt” sollen demnach in einigen Frankfurter Wahllokalen die abgegebenen Stimmen worden sein und in anderen Wahllokalen waren ganze Stapel mit Stimmzetteln beiseitegelegt und “vergessen” worden. Andere Auszähler hätten die Parteien vertauscht oder Zahlendreher fabriziert.

"Doch die Systematik, mit der fast durchweg Grüne und Linke von diesen 'Pannen' profitierten, macht es schwer, an menschliches Versagen auf breiter Front zu glauben. Die CDU war durch die Falschauszählungen am stärksten benachteiligt worden, aber auch auf FDP und AfD hatte so mancher es offenbar abgesehen. Die auffällige Diskrepanz zwischen benachbarten Stimmbezirken, in denen die AfD mal mehr als 10%, mal fast gar keine Stimmen erhalten haben soll, ließ den Schwindel schnell auffliegen", schreibt Peymani..

20.10.2016 [14. Update] - Man mag sich sogar im Gleichklang mit dem bundesdeutschen Medienkartell über das Auftreten des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trumpp befinden, deren Berichte unter dem Strich für den unbefangenen Beobachter ohnehin nur den Eindruck hinterläßt, als sei es nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, auch wenn seine Gegnerin im Schongang von der Meinungsindustrie täglich reiner gewaschen wird.

Doch hat Trumpp wenigstens in einem Punkt ein Plus: Er weist auf mögliche Wahlfälschungen schon im Vorfeld hin. Selbstverständlich wird solches von den Kreisen, die es als daran Profitierende mehr oder weniger geschickt für einen Kollateralschaden der Demokratie halten, als Tabubruch gewertet und ihm diese Ungeheuerlichkeit, daran zu rütteln, angelastet. Vielleicht ärgern sie sich auch nur darüber, daß sie nach erfolgter Wahl solche Fälschungsbehauptungen nicht mehr wie sonst üblich den Unterlegenen im Nachhinein als schlechten Verlierer darstellen können.

Doch wer vergangene US-Wahlen beobachten konnte und dabei regelmäßig Unstimmigkeiten zur Kenntnis nehmen mußte, kann die Befürchtung durchaus als berechtigt ansehen. Immerhin verhilft der rechtzeitig abgegebene Warnschuß dazu, daß vielleicht der eine oder andere "Wahlhelfer" die Finger von seinem beabsichtigten Tun läßt. Ähnliches konnte man ja auch bei den letzten Landtagswahlen bei uns erleben. Ausgerechnet die sich als Gralshüter der Demokratie aufspielenden Qualitätsmedien münzten das auf demokratisch absolut sicherer Grundlage stehende Verlangen einer korrekt ablaufenden Wahl in Hetzangriffe auf diejenigen um, die darauf nicht ohne Grund verwiesen haben. Ein System, das sich weigert, auch nur die geringsten Zweifel an einem korrekten urdemokratischen Vorgang auszuräumen, handelt vorsätzlich undemokratisch.

20.06.2016 [13. Update] - Es scheint nicht nur bei uns so Usus zu sein, daß man über Wahlfälschungen bei den Verantwortlichen großzügig hinweggehen möchte. Wer will sich schon gegen die herrschenden Zustände und womöglich gegen das selbsternannte Adelsgeschleht der "politischen Klasse" die eigene Karriere versauen?

In Österreich zieht jetzt die FPÖ wegen Wahlvergehen bei der österreichischen Präsidentschaftswahl vor das Verfassungsgericht des Landes. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat dazu eine Klage gegen das Ergebnis der  Bundespräsidenten-Stichwahl eingereicht.

Unabhängig davon hatte wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten die österreichische Bundeswahlbehörde bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Laut FPÖ sind weit mehr Stimmbezirke betroffen als zunächst bekannt wurde. In 94 von 117 Bezirkswahlämtern habe es Unregelmäßigkeiten gegeben. So seien in Dutzenden Fällen vor Eintreffen der Wahlkommission die Wahlkarten vorsortiert gewesen, was mehr als eine halbe Million Stimmkarten betroffen habe.

Und bei uns: Gewaltenteilung? Wer sich das Zustandekommen von Führungspositionen bei Exekutive und Judikative ansieht, weiß, daß letzten Endes alles von der Legislative abhängig ist. Deshalb ist auch manches politisch gewollte Handeln für jene, die genug Lebenserfahrung gesammelt haben,  keine Überraschung mehr: Es herrscht eine stille Konkordanz.

 

Wahlhelfer aufgefordert, unbequeme Parteien zu verhindern

16.07.2014 - [Erstmeldung]  *Schon Winston Churchill wird das Zitat zugeschrieben: "Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe". Daß es Fälschungen gibt, dafür gibt es zahlreiche Beispiele. Eine der bekanntesten ist das zur Wahlbeeinflussung veröffentliche "Umfrageergebnis" zur Landtagswahl 1996 des Instituts für Demoskopie Allensbach.

Im Juli 2015 fälschte die ARD eine Umfrage zur Flüchtlingsaufnahme in das politisch korrekt passende Ergebnis um. Umfragefälschungen und ggf. damit verbundene Einflußnahme auf Wahlen mit dem Ziel, daß der Wähler jene Parteien nicht wählt, die so dargestellt angeblich "sowieso keinen Erfolg" haben und auch dazu animieren, dann gleich der Wahl fernzubleiben, sind jedoch kein Straftatbestand.

 

Sehr wohl aber, wenn zur Wahlfälschung aufgerufen wird, um bestimmten Parteien zu schaden oder sie gar zu verhindern. Wahlfälschungen ist man gewöhnlich nur von Despotenstaaten gewohnt. Selbstverständlich bezeichnet sich ein Staat mit solchen Umgangsformen dessen nicht selbst, sondern nennt sich stets eine Demokratie.

Daß Wahleinsprüche nicht tiefergehend geprüft werden, mag spekulativ an gewissen parteipolitischen Funktionen der Verantwortlichen liegen.

Nachweisen ließe sich solches eh' nur, wenn in solchen Fällen dabei genauso penibel vorgegangen würde, wie, wenn aus Schlagzeilen der Presse Verdachtsmomente gegen weniger angenehme Zeitgenossen, die sich zum Ärger der selbsternannten "politischen Klasse" auf das von dieser beanspruchte Parkett wagen, abgeleitet werden könnten.

Schon bei höheren Mandatsträgern wagt man da nicht genau hinzuschauen, es könnte der eigenen Karriere Schaden zufügen. Man kennt sich ja und trifft sich auch - nicht nur beim Hasenmahl der Stadt Heilbronn.

 

Seit der Heilbronner Gemeinderat am 17. Juli 2014 neu konstituiert wurde, bleibt die Frage, ob bei der Kommunalwahl vom 25. Mai dieses Jahres alles mit rechten Dingen zugegangen ist, nach wie vor offen. Es gab nicht nur das gewohnt lasche Agieren der verschiedenen für die öffentliche Sicherheit und eine ordnungsgemäße freie und unbehinderte  Wahl zuständigen Stellen, sondern auch allzu seltsame Ergebnisse in den Wahllokalen und eine Aufforderung,  sich als Wahlhelfer zur Verhinderung des Einzugs unbeliebter Vertreter in den Gemeinderat dem die Kommunalwahl durchführenden Bürgeramt zur Verfügung zu stellen. 

Die Bürgerbewegung PRO Heilbronn hatte daher sowohl beim Wahlamt (Bürgeramt), als auch beim Regierungspräsidium Stuttgart Einspruch eingelegt und schließlich nach Vorliegen eines Beweismittels auch Strafanzeige wegen des Verdachts der Wahlfälschung erstattet, deren Nichtbeachtung zur Einschaltung des Generalstaatsanwaltschaft geführt hat, die zunächst auch keinen Ermittlungsansatz sehen wollte, weil sie sich auf einen völlig anderen vorgelegten Sachverhalt verlassen hatte .

02.5.2015  [6.Update] - "Offensichtlich haben manche Staatsanwälte Leseschwächen", bewertet PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach die neueste Antwort der Generalstaatsanwaltschaft auf die Beschwerde vom 12.4.2015, in der es nochmals klar um die Gründe der Strafanzeige, nämlich dem Verdacht der Wahlfälschung rsp. der Anstiftung dazu, geht. Was das mit einer angeblich ebenfalls nicht aufklärbaren "Sachbeschädigung" zu tun haben soll, bleibt schleierhaft, denn mit dieser Begründung wird gebetsmühlenartig der Fall als erledigt dargestellt.  

05.6.2015  [7.Update] - Nachdem die Generalstaatsanwalt klargestellt hat, daß es nur die Akte "Sachbeschädigung" geben soll, teilt die Heilbronner Staatsanwaltschaft mit, daß jetzt(!) unter einem Aktenzeichen ein Verfahren wegen Wahlbehinderung angelegt worden sein soll. Eine erbetene Akteneinsicht wurde telefonisch nicht zugelassen. Die erwünschte und zugesagte schriftliche Bestätigung zu dieser Absage steht trotz Erinnerung noch immer aus.

15.7.2015  [8.Update] In unserem Fall erfolgte nun wiederum eine Akteneinsicht, nachdem einige neue Akten nun vorliegen. Es handelt sich insbesondere um die Korrespondenz aus dem Hause des Dr. Schmalz (FDP), dem RP Stuttgart, zur Abweisung unseres Wahleinspruchs. Interessant war damals ja auch eine Pressemitteilung zum Ergebnis der Wahlprüfungen im Regierungsbezirk, die alsbald wieder zurückgezogen wurde. Wir hatten dazu dem Herrn Regierungspräsidenten ein Briefle geschrieben, das aber wie auch die PM nicht in den Akten war.

15.7.2015  [9.Update] Unterdessen konnte bei einer weitere Akteneinsicht am 10. September 2015 schließlich festgestellt werden, daß offenbar so gut wie nichts Weiteres geschehen ist. Wir konnten daher nur darum bitten, das Verfahren endlich zu beschleunigen, weil es schon zu lange liegen geblieben ist und baten um Benachrichtigung, sobald neue Akten vorliegen.

Darauf erreichte uns am 26.10.2015 die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, wobei in der Begründung alles auf eine angeblich "mißverständliche" Formulierung geschoben wurde. 

Bei der am 4.11.2015 unsererseits erneut erfolgten Akteneinsicht ergab sich, daß diese Feststellung ohne jegliche weiteren Ermittlung und Vernehmung einfach angenommen wurde. Die "ermittelnde" Staatsanwältin weiß also auch ohne Vernehmung, was die Absicht gewesen ist und legt die einstellungsbegünstigende Beantwortung der Beschuldigten - ohne sie offiziell zu befragen - fiktiv in den Mund.

 

Wir haben uns nicht zuletzt daher über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn beim Generalstaatsanwalt erneut beschwert und gleichzeitig um Überprüfung gebeten, inwieweit hierzu eine Strafvereitelung im Amt vorliegt. Letzterer Verdacht ergibt sich daraus, daß erst auf Weisung durch die Generalstaatsanwaltschaft überhaupt ein Aktenzeichen eingetragen wurde, aber letztendlich doch nicht ermittelt wurde.

Nachdem in der Sache die Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, weil die Behandlung durch die zuständigen Stellen nach wie vor äußerst schleppend verlaufen ist, hat diese schließlich angeordnet, daß uns die Akten zur Einsicht vorgelegt werden.

 

Dies ist geschehen, wobei festgestellt werden mußte, daß die Strafanzeige vom 26.5.2014 bereits nach 5 Tagen am 1.6.2014 schnellstens eingestellt wurde. Der Tatbestand einer Straftat gegen  Wahlen und Abstimmungen wurde als "Sachbeschädigung" behandelt bzw. deklariert und eingestellt, "da kein Täter ermittelt werden konnte". Wiewohl sich der Verdacht auf Grund der Hinweise sehr wohl an real existierenden Personen festmachen lässt, wurde offensichtlich nichts zur Aufklärung unternommen Dazu wurde erneut Beschwerde eingelegt.

Die Antwort auf die Beschwerde läßt auf einen recht lockeren Umgang mit dem Wahlrecht schließen - wie auch schon der bisherige Verlauf von Anfang nicht den Eindruck des rechtsstaatlich korrekten Umgang  mit der Materie hinterläßt. Daß es im freiheitlichsten Lande, das es je auf deutschem Boden gab,  immer mehr Aufstände mündiger Bürger gibt, wird immer verständlicher: Die Aufforderung zum Wahlbetrug wird zum cleveren Kavaliersdelikt degradiert, die mögliche Vollendung interessiert gleich garnicht.

 

Der vorherige Verlauf:

Auf Nachfrage wurde zuvor mit wochenlanger Verzögerung zunächst versucht, abzuwimmeln um schließlich bruchstückhaft erst auf wiederholte Nachfrage dürftigste Auskunft zu erteilen.

Seit der Heilbronner Gemeinderat am 17. Juli 2014 neu konstituiert wurde, bleibt die Frage, ob bei der Kommunalwahl vom 25. Mai dieses Jahres alles mit rechten Dingen zugegangen ist, daher nach wie vor offen.

Eigene Erkundigungen und das merkwürdige Verhalten sich in Tabustellung verharrender Kreise weisen indessen immer mehr darauf hin, daß sich die Anzeichen mehren.
"Unseren Einspruch hat das Regierungspräsidium Stuttgart nicht ganz unerwartet zurück gewiesen", berichtet dazu der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Heilbronn e.V., Stadtrat Alfred Dagenbach, zugleich Vertrauensmann der Kandidatenliste seiner Bürgerbewegung zur Wahl des Gemeinderates, "verwaltungsfreundliche Bescheide aus dem Regierungspräsidium sind nun mal keine Seltenheit. Schließlich kann der Petent den Klageweg beschreiten. Bei Vater Staat trägt ja niemand ein relevantes Prozeßrisiko, gleich garnicht ein persönliches."

Nachdem bis dahin kein Bescheid eingetroffen war, aber am Freitag der Vorwoche (11.7.2014) die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates bei ihm eintraf, hatte Alfred Dagenbach am Montag darauf (14.7.2014)  im Regierungspräsidium Stuttgart angerufen und nachgefragt. Dabei wurde ihm mitgeteilt, daß der Widerspruch abgelehnt und dies am Freitag auch abgesandt worden sei.

Nachdem der Bescheid dann darauf tatsächlich eingetroffen war, war festzustellen, daß demnach das Regierungspräsidium Stuttgart nicht einmal die Stimmen in den reklamierten Stimmbezirken nachgezählt hat und damit genauso großzügig untätig geblieben ist, wie schon die Stadt Heilbronn.
"Man hat offensichtlich nur überprüft, ob sich die Stadtverwaltung formal korrekt verhalten hat. Auf Rückruf wurde dies bestätigt, demnach hätten wir praktisch Zeugen benennen sollen, die gesehen haben, wie falsch ausgezählt worden ist - ein Unding, das Verfälschungen des Wählerwillens praktisch im Dschungel der Bürokratie folgenlos bleiben läßt", so Alfred Dagenbach, "der Ermessensspielraum wird zum Nachteil von Klarheit und Wahrheit der Wahlergebnisse ausgenutzt. Das war vor Jahren noch anders gewesen, als Hinweisen auf Unstimmigkeiten sofort nachgegangen und diese beseitigt worden sind. Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem in einem Wahlbezirk rund 1000 Stimmen falsch zugeteilt worden sind und der Fehler auch durch Nachprüfen beseitigt wurde."

Über das Vorgehen der Stadtverwaltung hat sich bekanntlich auch anläßlich der parallel laufenden Europawahl eine andere Partei mit Erfolg erst nachhaltig beschweren müssen, bis man dann tatsächlich Fehler festgestellt hat.

Unglaublich ist auch der Vorgang, daß in einem Briefwahllokal eine extrem hohe Zahl an ungültigen Stimmzetteln korrigiert werden mußte und die Zahl der Wähler, die angeblich über Computer quergerechnet werden, nach unten korrigiert werden mußte.
Im Fall "PRO Heilbronn"  hat nun das Regierungspräsidium Stuttgart die äußerst bemerkenswerte Spannweite zwischen 0,6 und 10,6 Prozent der Stimmen für  die Kandidatenliste als normal eingestuft, wobei die Frage ist, ob man angesichts der offensichtlich landesweit hohen Zahl von Einsprüchen solche Feststellungen zugunsten der Zeitökonomie auch durch den Druck aus den Gemeinden gemacht hat.
 

Drastische Defizite beim Wahlrecht und der Strafverfolgung 

Zu kritisieren sind des weiteren die Bestimmungen, die der Gesetzgeber, sprich die in den Parlamenten vertretenen Parteivertreter, zum Wahlrecht so gewollt beschlossen haben. Dazu wird zum einen in äußerst knapper Frist von nur einer Woche verlangt, daß Widerspruch eingelegt, dieser auch vollumfänglich begründet und ggf. mit 100 Unterschriften versehen wird. 
Danach bekannt gewordene weitere Unstimmigkeiten bleiben einfach unberücksichtigt, so wie jetzt eine als weitere Begründung nachgereichte Strafanzeige wegen des dringenden Verdachts des Aufrufs zur Wahlfälschung, von der man somit auch von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart nicht überprüft hat, inwieweit diesem gefolgt worden ist. 

Alfred Dagenbach erklärte dazu am 16. Juli 2014: "Die Angelegenheit ist mit diesem Bescheid nicht vom Tisch. Ob eine Wahlfälschung vorgelegen hat oder nicht, bleibt daher weiter unklar und unbewiesen. Über das weitere Vorgehen werden wir uns im Vorstand abstimmen. Ohnehin ist festzuhalten, daß auf Grund der äußerst schlechten Wahlbeteiligung - wie auch schon zur OB-Wahl - alle Vertreter in den gemeinderätlichen Gremien nicht die Legitimation der Mehrheit der wahlberechtigten Bürger der Stadt haben. Dessen sollten sich alle bewußt sein und solche Vorgänge, wie die Verweigerung einer Wahlprüfung, tragen auch nicht dazu bei, das Vertrauen der Bürger in obrigkeitsstaatliches Handeln zu verbessern."

Die Sache ist auch heute noch nicht vom Tisch. Dem Umstand entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet und weiter verfolgt.

 

20.06.2016 [13. Update] - Es scheint nicht nur bei uns so Usus zu sein, daß man über Wahlfälschungen bei den Verantwortlichen großzügig hinweggehen möchte. Wer will sich schon gegen die herrschenden Zustände und womöglich gegen das selbsternannte Adelsgeschleht der "politischen Klasse" die eigene Karriere versauen?

In Österreich zieht jetzt die FPÖ wegen Wahlvergehen bei der österreichischen Präsidentschaftswahl vor das Verfassungsgericht des Landes. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat dazu eine Klage gegen das Ergebnis der  Bundespräsidenten-Stichwahl eingereicht.

Unabhängig davon hatte wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten die österreichische Bundeswahlbehörde bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Laut FPÖ sind weit mehr Stimmbezirke betroffen als zunächst bekannt wurde. In 94 von 117 Bezirkswahlämtern habe es Unregelmäßigkeiten gegeben. So seien in Dutzenden Fällen vor Eintreffen der Wahlkommission die Wahlkarten vorsortiert gewesen, was mehr als eine halbe Million Stimmkarten betroffen habe.

Und bei uns: Gewaltenteilung? Wer sich das Zustandekommen von Führungspositionen bei Exekutive und Judikative ansieht, weiß, daß letzten Endes alles von der Legislative abhängig ist. Deshalb ist auch manches politisch gewollte Handeln für jene, die genug Lebenserfahrung gesammelt haben,  keine Überraschung mehr: Es herrscht eine stille Konkordanz.

20.10.2016 [14. Update] - Man mag sich sogar im Gleichklang mit dem bundesdeutschen Medienkartell über das Auftreten des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trumpp befinden, deren Berichte unter dem Strich für den unbefangenen Beobachter ohnehin nur den Eindruck hinterläßt, als sei es nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, auch wenn seine Gegnerin im Schongang von der Meinungsindustrie täglich reiner gewaschen wird.

Doch hat Trumpp wenigstens in einem Punkt ein Plus: Er weist auf mögliche Wahlfälschungen schon im Vorfeld hin. Selbstverständlich wird solches von den Kreisen, die es als daran Profitierende mehr oder weniger geschickt für einen Kollateralschaden der Demokratie halten, als Tabubruch gewertet und ihm diese Ungeheuerlichkeit, daran zu rütteln, angelastet. Vielleicht ärgern sie sich auch nur darüber, daß sie nach erfolgter Wahl solche Fälschungsbehauptungen nicht mehr wie sonst üblich den Unterlegenen im Nachhinein als schlechten Verlierer darstellen können.

Doch wer vergangene US-Wahlen beobachten konnte und dabei regelmäßig Unstimmigkeiten zur Kenntnis nehmen mußte, kann die Befürchtung durchaus als berechtigt ansehen. Immerhin verhilft der rechtzeitig abgegebene Warnschuß dazu, daß vielleicht der eine oder andere "Wahlhelfer" die Finger von seinem beabsichtigten Tun läßt. Ähnliches konnte man ja auch bei den letzten Landtagswahlen bei uns erleben. Ausgerechnet die sich als Gralshüter der Demokratie aufspielenden Qualitätsmedien münzten das auf demokratisch absolut sicherer Grundlage stehende Verlangen einer korrekt ablaufenden Wahl in Hetzangriffe auf diejenigen um, die darauf nicht ohne Grund verwiesen haben. Ein System, das sich weigert, auch nur die geringsten Zweifel an einem korrekten urdemokratischen Vorgang auszuräumen, handelt vorsätzlich undemokratisch.

[15. Update] "Wahlhelfer" kennen keine Skrupel. Werden sie erwischt, passiert so gut wie garnichts. Schließlich war alles nur ein "Versehen" - und jene, die Aufsicht führen sollen, handeln auf Weisung nicht oder haben selbst ein massives Interesse an der Vertuschung.  Jetzt werden massive Ungereimtheiten bei der NRW-Wahl nach bewährtem Muster bekannt:

 Die Wahl in NRW am 14.Mai 2017 ist deshalb noch nicht vorbei. Nachdem schwere Missstände bekannt wurden, müssen nun insgesamt 128 Wahlkreise neu ausgezählt werden. Besonders kritisch wird es hierbei für die CDU und die FDP. Die Mehrheit, die aus den beiden gebildet wird, könnte wackeln. Von 199 Mandaten kommen die beiden Parteien zusammen auf genau 100. Würde eines verloren gehen, wäre eine Koalition unmöglich.

Interessant wird die Neuauszählung auch für die AfD. Hätte die Partei in jedem neuausgezählten Wahlkreis 140 Stimmen mehr, wäre ein 17. Mandat drinnen. Immerhin sind bereits 30 verdächtige Fälle  der  ► Wahlfälschungen in NRW aufgefallen.

 

* So einfach geht Wahlfälschung: Mit einem Strich durch den Stimmzettel wird er ungültig. Mit dem Eintrag einer 1 hat der der unverändert abgegebene Stimmzettel statt 40 nur noch 1 Stimme!

 

Siehe auch:

Wie die Wahlfälschung in Deutschland funktioniert
Video: Wahlbetrug in der BRD - eine Wahlhelferin berichtet

Mehr dazu:
Wahlprüfung beantragt

Rechenfehler?
Ungereimtheiten

Erstmeldung vom 16.7.2014


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