Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014:
“Rechenfehler“
Kommentar von Alfred Dagenbach
... oder wie die Ungereimtheiten und „Versehen“ auch immer bezeichnet werden, gab es bei Wahlen schon immer: Was kann da nicht alles so passieren.
Schließlich stellen die Parteien selbst nicht wenige Wahlhelfer für die Stimmbezirke. Da gab es schon vorlaute Helfer, die sich bereits vor der Wahl damit gebrüstet haben, daß eine bestimmte Partei bei ihnen keine Stimme erhält. Einer wurde zwar vor Jahren einmal sofort aus der Liste der Wahlhelfer gestrichen, aber wer weiß denn schon, wie viele ohne ein so vorlautes Mundwerk dennoch genauso handeln.
Und das geht relativ einfach, wenn andere nicht zuschauen oder schweigen. Bei der Kommunalwahl hat der Wähler so viele Stimmen zu vergeben, als es Sitze im Gemeinderat gibt. In Heilbronn also 40. Das Wahlrecht regelt es so, daß der unverändert, also unausgefüllte Stimmzettel für die betreffende Partei 40 Stimmen zählt. Wird nun in ein Feld eine „1“ eingetragen, dann fehlen dort plötzlich 39 Stimmen – statt 40 hat die Partei nun nur noch 1 Stimme erhalten. Und der Stimmzettel kommt nicht auf das Häufchen der unverändert abgegebenen Stimmzettel.
Trick 2 ist ähnlich. Man schreibt einfach eine Stimme mehr drauf und schon ist der Zettel mit 41 statt 40 Stimmen ungültig. Auch ein Strich über die Kandidaten bewirkt dasselbe. Trick Nummer 4 ist, daß ein unveränderter Stimmzettel einfach mal „aus Versehen“ auf einem falschen Stapel landet – statt bei Partei A also bei Partei B. Beim Durchzählen wird dann natürlich nicht mehr jeder Stimmzettel angeschaut. Blöd ist auch, wenn beim Eingeben der vorgelesenen Stimmen in den Computer ein Hör- oder Tippfehler passiert. Das sind nur ein paar Dinge, die so „aus Versehen“ passieren können.
Nun kann natürlich alles reklamiert werden – wenn man es mitbekommen hat. Denn nach der Wahl gilt zunächst einmal als die „Wahrheit“, was der Wahlausschuß im Wahllokal festgestellt hat. Reklamiert das niemand und stellt der Gemeindewahlausschuß dann auch das endgültige Ergebnis fest, ist die „Wahrheit“ für alle Zeiten festgestellt.
Dann hilft nur noch der akribische Vergleich der Ergebnisse und der Einspruch an höherer Stelle, zumal dann, wenn die Verantwortlichen vor Ort die Überprüfung verweigern. Doch auch hier gibt es Fallen: die Hürden werden bewußt hoch gelegt. Binnen einer Woche muß Einspruch eingelegt werden. Begrenzt wird dies noch damit, daß ohne die Verletzung von eigenen Rechten 100 Wähler den Einspruch unterstützen müssen. Als ob sich jene, die das beschlossen haben, vor den Wählern fürchten müßten – oder müssen sie das?
Sollen sich Wähler und Bewerber vielleicht dafür noch entschuldigen, daß sie Ungereimtheiten überprüfen lassen wollen?
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