Anfrage
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn . Die Antwort dazu
Anfrage Heilbronn, bzw. Datum der Absendung
Stadträte Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk
Bezirksbeiräte Heiko Auchter, Fred Steininger
Betreff - Schreiben des 1.VW-Käfer-Clubs Heilbronn v. 21.01.2007 an OB und Fraktionen

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu diesem Schreiben ab?

2. Welche Erfahrungen liegen bzgl. der Errichtung einer "Umweltzone" in anderen Städten vor?

3. Welche Belastung kommt gesamtwirtschaftlich auf die Bürger der Stadt Heilbronn bei Umsetzung dieses EU-politischen Schwachsinns zu?

4. Ist die Verwaltung bereit, sich schützend vor ihre Bürger zu stellen und diesem überzogenen Ansinnen von Bürokraten eine Absage zu erteilen, die sonst nicht in der Lage sind, vernünftige und wirklich bürgernahe verkehrspolitische Lösungen (Bsp.: LKW-Durchfahrtsverbot für die B 293) umzusetzen?

Antwort der Verwaltung
Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich.
Luftreinhalteplanung in Heilbronn; Ihre Gemeinderatsanfrage vom 31.01.2007

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

zu Ihren Fragen <...> können wir folgende Antworten geben:

Zu Frage 1:
Die Antwort an den 1. VW-Käfer-Club erhalten Sie als Anlage.

Zu Frage 2:
Umweltzonen werden im Rahmen von Luftreinhalte-/Aktionsplänen von den Regierungspräsidien in Zusammenarbeit mit den Städten zur Verbesserung der Luftqualität festgelegt. In Umweltzonen dürfen Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß nicht mehr fahren. Die Kennzeichnungsverordnung, die festlegt, welche Fahrzeuge von einem Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind, wird zum 01.03.2007 in Kraft treten. Die Städte Stuttgart, Ludwigsburg und Leonberg beabsichtigen, die Umweltzone zum 01.07.2007 zu realisieren. In Heilbronn wird die Umweltzone voraussichtlich zum 01.01.2008 verwirklicht.

Zu Frage 3:
Für die Plaketten, die zur Einfahrt in die Umweltzone berechtigen, werden Gebühren erhoben, die nach Mitteilung des Innenministeriums voraussichtlich zwischen fünf und zehn Euro betragen werden. Darüber hinaus liegen uns keine Informationen zu mittelbaren Auswirkungen der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinien vor.

Zu Frage 4:
Aufgrund von § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde verpflichtet, einen Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzustellen, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
In Heilbronn wurden die geltenden Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) an den Messstellen Am Wollhaus an 44 Tagen und an der Weinsberger Straße an 57 Tagen im Jahr 2006 überschritten. Zulässig sind 35 Überschreitungstage.
Für Stickstoffdioxid wurde der Grenzwert + Toleranzmarge* in den Jahren 2004 und 2005 ebenfalls überschritten. Für 2006 liegen die Messwerte noch nicht vor. (*Toleranzmarge: ein in jährlichen Stufen abnehmender Wert, um den der Immissionsgrenzwert überschritten werden darf).
Das Regierungspräsidium hat im Regierungsbezirk Stuttgart bereits Luftreinhalte-/Aktionspläne für die Städte Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Ilsfeld, Pleidelsheim und Schwäbisch Gmünd vorgelegt. Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für Heilbronn ist als Entwurf fertig gestellt. Wir gehen davon aus, dass das Regierungspräsidium die Öffentlichkeit in nächster Zeit beteiligt.
Wir für unseren Teil haben großes Interesse, dass die im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung erforderlichen Maßnahmen in Heilbronn unbürokratisch und praktikabel umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer


Anlage: Antwort des Oberbürgermeisters vom 09.02.2007 an den 1 .VW-Käfer-Club

1.VW-Käfer-Club Heilbronn e.V.
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Luftreinhalteplanung / Umweltzone in Heilbronn

Sehr geehrter Herr B., sehr geehrte Herren,

für Ihr Schreiben zur Problematik der Oldtimerfahrten in Verbindung mit der Luftreinhalteplanung des Regierungsprä'sidiums Stuttgart danke ich Ihnen.
Ich kann Ihre Hinweise und Ihre Kritik zu verschiedenen Unzulänglichkeiten der geplanten Maßnahmen gut verstehen. Allerdings liegen die Zuständigkeiten für die Aktionsplanung zur Luftreinhaltung, die vermutlich im nächsten Jahr auch für Heilbronn gelten soll, beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. in der Frage der Oldtimer-Zulassung bei der Bundesregierung.
Das Amt für Straßenwesen hat deshalb Ihr Schreiben dem Regierungspräsidium zur Prüfung weitergeleitet. Wie von dort mitgeteilt wird, ist derzeit für Oldtimer eine generelle landesweite Ausnahmeregelung nicht geplant. Auch nach der ab 1. März diesen Jahres in Kraft tretenden Kennzeichnungsverordnung sind bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer nicht vorgesehen, so dass zukünftig in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesbehörden oder der Städte und Landkreise im Einzeifall entschieden werden muss, ob bzw. zu welchen Anlässen Oldtimer in den Umweltzonen fahren dürfen.
Ich hoffe, dass bis zum Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes für Heilbronn eine unbürokratische Regelung für Oldtimer gefunden wird und bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen in Anbetracht der noch offenen Fragen hierzu noch keine abschließende Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Himmelsbach


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