*Euphorisch gelaunt Beschluß gefaßt
27. April 2023 2 Kommentare
Heilbronner
Gemeinderat faßt den Aufstellungsbeschluß für das „Kulturzentrum
Weinsberger Straße“ [DiTiB-Moschee]
Die Sektkorken können bei der DiTiB erstmal
knallen:
Der Heilbronner Gemeinderat hat am 27.4.2023
in teils euphorischer Laune bei CDU, Grüne, SPD, FDP, StR Burkhardt
(FWV) und StRin Ratgeber-Roth (UfHN) gegen die 8 Stimmen der Stadträte
Dr. Benner, Franziska Gminder, Michael Seher, Alfred Dagenbach und Holm
Plieninger (alle AfD-Fraktion), Wanner und Dr, Jöst (Linke) sowie Gall
(FWV) die Aufstellung eines Bebauungsplans für die als „Kulturzentrum
Weinsberger Straße“ bezeichnete und von der Stadtverwaltung protegierte
DiTiB-Moschee in fast anbiedernder Weise beschlossen, wohl wissend,
welche problematischen Aspekte damit auch verbunden sind.
Der nachfolgende Antrag der AfD-Fraktion wurde
nach der Begründung durch StR Michael Seher mit teils unqualifizierten
Seitenhieben abgelehnt und StR Heusinger (Grüne, Pfarrer) vergißt das
christliche Missionsgebot (Math. 28,19-20)*.
Schon zum ersten Tagesordnungspunkt zum
Jahresabschluß 2022 der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS), bei dem
StR. Wanner (Linke) und StR Dr. Benner (AfD) zunächst als Einzige
Stellung nahmen, sah sich OB Mergel veranlaßt, per Zeichensprache den
CDU-Vorsitzenden und Mitglied des Aufsichtsrats bei der SWS ebenfalls zu
einer Stellungnahme zu animieren.
Das tat dieser dann nach kleinem Hin und Her,
wobei er sich auch gleich unbeauftragt für das Kartell aus Grünen, SPD
und FDP zu sprechen sehen konnte.
Brav auch das Verhalten des FWV-Kollegen
Burkhardt, der sich einmal mehr in der Abgrenzung zur AfD übte und es
dabei nötig zu haben gedachte, mit seine eigentlich privaten und
persönlichen interkulturellen Familienverhältnisse anzugeben.
Auf Gleiches verzichten andere, wie auch auf
ihre interkulturellen Mitgliedschaften in ihren Verbindungen abzuheben.
Wiewohl es – wie auch hier – immer wieder kritische Anmerkungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten gibt und bekannt ist, daß nicht immer alle Mitglieder der Kartellfraktionen dieselbe offiziell verbreiten Meinungen vertreten, herrscht trotz immer wieder anderen Behauptungen die Feigheit vor, sich nicht einem angeblich nicht vorhandenen „Fraktionszwang“ zu beugen und entgegen dem Herdentrieb die nur dem eigenen Gewissen verpflichtende Entscheidung zu treffen.
Daß nicht immer die Mehrheit Recht hat,
bleibt bei ideologisch geführten Debatten ohnehin außen vor,
insbesondere, wenn damit nur dem Populismus gefrönt wird.
Die stolz zur Schau getragene Siegerbrust sei
angesichts der dazu passend von ihnen verbreiteten Weisheiten dennoch
gegönnt.
Antrag zu Drucksache 106 – „Kulturzentrum Weinsberger Straße“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Es wird beantragt:
1. Sie Stadt Heilbronn bemüht sich um den
Erwerb der Flurstücke 316, 316/1, 316/2, 316/3, 317 und 320/5.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für
das geplante „Kulturzentrum Weinsberger Straße“ einen Alternativstandort
zu suchen und der DiTiB als Eigentümer zum Tausch anzubieten
3. Gemäß unserem städtebaulichen
Entwicklungsplan soll eine Ghettobildung in den einzelnen Quartieren
verhindert werden. Eine Moschee an diesem Ort führt aber zum Gegenteil
und fördert Parallelgesellschaften
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für
das Areal eine mit der Umgebung harmonierende städtebauliche
Verbesserung zu entwickeln.
Begründung:
Die derzeitige Planung sieht lediglich die
nach der Verwaltungsvorschrift „Stellplätze“ vorgeschriebenen 41
Parkplätze in einer Tiefgarage vor.
Platz für weitere Stellplätze ist nicht
vorhanden, was bedeutet, dass nur 1 Stellplatz für 25 Besucher am Ort
zur Verfügung steht.
Weitere Parkmöglichkeiten bestehen in der
Umgebung, insbesondere im Bereich der umliegenden Anwohnerparkzonen,
nicht, so dass vermehrt mit Konflikten zu rechnen ist.
Die Vorlage verweist zwar auf
Parkmöglichkeiten in umliegenden Parkhäusern, erfahrungsgemäß sind wie
in anderen Fällen im
Zusammenhang mit termingebundenen
Veranstaltungen größere Verkehrsbehinderungen zu erwarten, so dass zum
ohnehin hohen
Verkehrsaufkommen in diesem Bereich und einer
Stadtbahnhaltestelle mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen ist,
die es zu vermeiden gilt.
An einem dem Vorhaben geeigneteren Standort
kann diesen Defiziten, insbesondere dem Mangel an ausreichenden
Stellplätzen, abgeholfen werden.
StR Michael Seher zu DS 106 – Kulturzentrum Weinsberger Straße
[Anrede – StR Seher beantragt Wortprotokoll
für den TOP]
Als Aufgabe der Stadtverwaltung sehe ich, den
Gemeinderat umfassend über eine abzustimmende Sache wie die heutige
Druckvorlage zu informieren.
In der Bauausschusssitzung wurde nichts über
die genaue geänderte Nutzung, geschweige denn Pläne über das geänderte
Bauvorhaben der Moschee besprochen. Lapidar wurde mitgeteilt, dass
nunmehr keine Gastronomie und Läden mehr gebaut werden.
In einer ersten Aufstellung war von bis zu
1.200 Personen bei Maximal-Belegung die Rede.
Wie diese Flächen nun genutzt werden, kann nur
geraten werden.
Kommen dann noch mehr Menschen in dieses
Gebäude?
Insofern ist es nicht möglich, den
Stellplatzschlüssel für dieses Objekt zu ermitteln.
Das ist jedoch der kasus knaxus des Vorhabens.
Die Stellplatzverordnung der Landesbauordnung
gilt hier klar und wird derzeit weit verfehlt.
Nunmehr haben wir erfahren, dass das
gegenüberliegende Gebäude mit Spielcasino erworben wurde.
Damit wird die Stellplatzfrage auf ein anderes
Gebäude mit übertragen.
Wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen,
sollte er für das gesamte Vorhaben gelten.
Wir sehen dies als Gesamtprojekt und eine
deutliche Ausweitung des Vorhabens.
Einem Aufstellungsbeschluss zu einem unklaren
Bauvorhaben können wir nicht zustimmen und beantragen, dies mit Zahlen,
Daten, Fakten erneut im Bauausschuss zu beraten.
Deshalb bestehen wir weiterhin auf unseren
Antrag, dass die Stadt Heilbronn
sich um ein Ersatzgrundstück bemüht, um dieses Vorhaben mit gigantischen
Menschenmengen realisieren zu können.
StR Alfred Dagenbach zu DS 106 – Kulturzentrum Weinsberger Straße
[Anrede]
Ich gebe auch zu Protokoll, mein Kollege Seher hat ja bereits Wortprotokoll beantragt.
Herr Heusinger: Matthäus 28, Verse 19 und
20*
Allein wegen geringfügigen Änderungen im
Grundriß sind wir nicht so blauäugig, daß wir nun dem als Kulturzentrum
bezeichneten Vorhaben blind zustimmen werden.
Erstmals bekannt wurde vor nunmehr zehn
Jahren, daß die türkische Religionsbehörde DiTiB an der Weinsberger
Straße in Heilbronn eine Moschee nach dem Vorbild der im Kölner
Stadtteil Ehrenfeld heftig umstrittenen Zentralmoschee bauen möchte.
Von Anfang an protegiert die Heilbronner
Stadtverwaltung die Moschee auch mit personeller Unterstützung durch
städtische Mitarbeiter, allen voran schon spätestens 2018 der damalige
Baubürgermeister Hajek, begleitet vom Leiter des Bauplanungsamtes, Herr
Dr. Böhmer, Frau Keicher von der Stabsstelle Partizipation und
Integration sowie dem früheren Chef des Heilbronner Hochbauamtes und
Architekt Dirk Vogel.
Auf eine damalige Anfrage der Bürgerbewegung
PRO Heilbronn erklärte die Stadtverwaltung, daß die städtischen
Mitarbeiter im Rahmen ihres Dienstvertrages insoweit weiterhin in das
Projekt eingebunden seien, in dem sie „das Projekt mit dem
Vorhabenträger abstimmen und den erforderlichen Bebauungsplan
erarbeiten“.
Ich habe diese „Begleitung“ schon damals
kritisiert, als ich bei der Antisemitismus-Debatte im Gemeinderat darauf
hingewiesen hatte, daß es nicht sein kann, „daß die von uns mehrfach
angeregte Wiedererrichtung der zerstörten Heilbronner Synagoge von
Seiten der Stadtverwaltung nur mit Ausflüchten bedacht wird, aber sie
sich um den Bau einer Moschee der staatlichen türkischen
Religionsbehörde DiTiB ereifert.“
Zu Recht wurde auch schon 2012 von den Bürgern
kritisiert, daß ein derartiger Moscheebau nicht in das Heilbronner Orts-
und Straßenbild passen würde.
Dies hätte einen provokativen Charakter und
trage zur Errichtung einer integrationsfeindlichen Parallelgesellschaft
bei.
Binnen kurzer Zeit hatte damals meine
Bürgerbewegung PRO Heilbronn über 1.000 Unterschriften gegen dieses
Vorhaben gesammelt.
Auch wenn inzwischen die Planung mit dem als
provokant empfundenen Erscheinungsbild nach Kölner Vorbild nicht mehr zu
vergleichen ist, so bleibt es dennoch Fakt, daß der Bauherr DiTiB keine
Religionsgemeinschaft vergleichbar unseren Kirchen, sondern eine vom
türkischen Staat unter ihrem Präsidenten Erdogan finanzierte staatliche
Einrichtung ist, deren ursprüngliche Aufgabe die Überwachung der
Trennung von Religion und Staat ist, aber nun zwar die Religionsfreiheit
in Deutschland für ihr Wirken in Anspruch nimmt, während umgekehrt der
türkische Staat als dessen Träger keinen Schutz von Christen in der
Türkei gewährleistet.
Im Gegenteil: christliche Einrichtungen in der
Türkei, wie – als eines von vielen Beispielen – das im Jahr 397
gegründete Kloster Mor Gabriel als eines der ältesten christlichen
Klöster überhaupt, sind dort von Enteignungen bedroht und werden nicht
genehmigt.
Außerdem hat sich die DiTiB bisher nicht von
extremistischen Gruppen wie Salafisten oder Milli Görüs distanziert.
Sie ist selbst insbesondere unter den an der
westlichen Wertegemeinschaft orientierten und integrationswilligen
Türken heftig umstritten.
Laut dem Leiter des Deutschen Orient-Instituts
in Hamburg, Udo Steinbach, wird die DiTiB sogar als „hochgradig
unterwandert“ und der Unterschied zwischen DITIB und Milli Görüs als
„kaum noch wahrnehmbar“ bezeichnet.
Die Islam-Beauftragte der SPD, Lale Akgün
fordert eine kritischeren Distanz der deutschen Politik zum
Islam-Verband DiTiB, den sie insbesondere als „frauenfeindlich“ und
„reaktionär“ bezeichnet hat.
Sie wirft dem Verband zudem „Machtgelüste“ vor
und fordert, es müsse genauer geprüft werden, welche Inhalte von DiTiB
und der mit ihr eng verbundenen türkischen Behörde Diyanet verbreitet
würden.
Nach unseren letzten Gesprächen mit den
Verantwortlichen in Heilbronn und auch in der Mannheimer
Yavuz-Sultan-Selim-Moschee mit Herrn Albogan können wir das nur
bestätigen, denn auf Fragen nach den Rechten der Frauen im Islam
beispielsweise mußten wir dazu sinngemäß die erleuchtende Antwort hören,
daß der Islam die freiheitlichste Religion sei, denn Frauen hätten alle
Rechte, die ihnen der Koran gewähre.
Taqiya läßt grüßen.
Am 26. April 2021 brachte die Stadtverwaltung
mit der Drucksache 298/2020 das Vorhaben in den Gemeinderat, bei der bei
17 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens abgelehnt wurde.
Kritisiert wurde u.a. insbesondere die
mangelhafte Verkehrsanbindung und durch hohe Besucherfrequenz
entstehende Verkehrsprobleme – und daran wird sich auch durch die
Zurücksetzung nichts ändern -, zu wenige eigene Parkplätze, mangelnde
Freiräume, Anwohnerbelastungen, das Bauvolumen und die Nutzung sowie der
nicht vorhandene Körperschaftsstatus des Vorhabenträgers, was u.a. die
beabsichtigte städtebauliche Aufwertung konterkariert.
Erdogans Heilbronner DiTiB-Chef Altuntas
beklagte ja bereits unmittelbar vor den Gemeinderatswahlen laut
Heilbronner Stimme vom 27.4.2019, „dass CDU, FDP und FWV 2018 Bedenken
gegen den von langer Hand entwickelten Moschee-Neubau äußerten, weil er
angeblich als eine Art ‚Stadt in der Stadt‘ eine Parallelgesellschaft
fördere und integrationshemmend sei“.
Er gab damit genau die Bedenken dieser
Vertreter wieder, wie sie auch von Stadtrat Michael Seher (AfD) in der
Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 vorgetragen wurden und im
Protokoll festgehalten sind.
Leider haben auch die Vorgänge des vergangenen
Wochenendes, als per Lautsprecher die ganze Umgebung mit Muezzin-Rufen
und anderem belästigt wurden, nichts anderes ergeben.
Man läßt ja großzügig gewähren und traut sich
auch keine Strafzettel zu verteilen, wenn wie rund um den Industrieplatz
nicht einmal mehr die Gehwege benutzt werden können.
Daß sich die türkische Religionsbehörde DITIB
nach diesem 22:17-Beschluß der Gemeinderats-Mehrheit nun vor den Kopf
gestoßen fühlt, ist nachvollziehbar, dürfte aber für sie auf Grund der
sich keinesfalls nur um das Baurecht drehenden Argumente auch nicht
überraschend sein.
Ich habe hier ja bereits unsere Erfahrungen im
Umgang mit islamischen Vertretern zu Protokoll gegeben, die keinesfalls
ihren Anspruch, alle türkische Einwohner der Stadt zu vertreten,
erfüllen und dabei, wie andere auch, insbesondere auf die Geschichte der
von Erdogan umgepolten türkischen Religionsbehörde DITIB hingewiesen, in
deren Heilbronner Moschee auch hoch umstrittene Spiele mit
Kindersoldaten vollzogen wurden, was die politische Ausrichtung dieser
Einrichtung untermauert.
Versuche der erneuten Einbringung im Juni 2022
wurden wegen der voraussichtlichen Erfolglosigkeit wieder von der
Tagesordnung genommen.
Daraufhin versuchte unser neuer
Baubürgermeister Ringle, das Verfahren mit Änderungen wieder in Gang zu
bringen.
Zunächst berief er dazu eine „Arbeitsgruppe
Moschee“ mit je einem Vertreter der Fraktionen zu zwei Besprechungen
ein.
Dort wurden die bekannten Argumente
ausgetauscht und schließlich der Vorschlag einer Zurücksetzung des Baus
insbesondere von Seiten der CDU favorisiert.
Die Vertreter von AfD, FWV und Linken hielten
dabei noch an ihren bisherigen Positionen fest.
Jetzt soll ein Antrag beschlossen werden, der
einen Rückbau mit vorgelagerter Zufahrt und den Wegfall von Gastronomie
und Verkaufseinrichtungen vorsieht.
Nicht im Bebauungsplan enthalten oder erwähnt
ist die rein rechtlich davon unabhängige Feststellung, daß das
benachbarte Spielcasino inzwischen auch von der DiTiB erworben wurde.
Man muß aber schon recht blauäugig sein, wenn
man suggerieren möchte, daß damit das Gesamtprojekt nicht noch mehr an
Umfang zunehmen wird.
Es ist dadurch sogar zu befürchten, daß
entgegen der rein in bürokratendeutsch gehaltenen Theorien sich in
Praxis die Parkplatzprobleme noch mehr verschärfen werden.
Daher werden auch unsere Bedenken, wie sie
mein Kollege Michael Seher bereits vorgetragen hat, erst recht nicht
ausgeräumt und deshalb steht auch unser Antrag, daß die Stadt Heilbronn
für dieses Kulturzentrum genannte Vorhaben ein adäquates Grundstück im
Tausch an weniger problematischer Stelle anbieten soll.
StR Michael Seher wird
mit einem Antrag auf Ende der Debatte von StRin Kugler-Wendt (SPD) eine
Stellungnahme zu den Anwürfen gegen ihn verweigert.
Er verbittet sich daraufhin in einer
persönlichen Stellungnahme zum Abstimmungsverhalten die gemachten
Vorhaltungen.
* Für weniger Bibelfeste: es handelt sich bei Matthäus 28, Verse 19 und 20 um das von Jesus den Christen aufgetragene Missionsgebot: „Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“