Die
Stadträte Alfred Dagenbach
und Michael Seher
haben
heute in einem Schreiben an den Heilbronner Oberbürgermeister Harry Mergel
beantragt, daß die Stadt Heilbronn dem Saale-Orlau-Kreis folgend, ebenfalls
die Arbeitspflicht für Asylbewerber etc. einführt.
Verschiedenen Berichten (Tagesspiegel, MDR,
Ostthüringer Zeitung) zufolge wurde bereits im September 2023 im Kreistag
des Saale-Ola-Kreises beschlossen, daß Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit
pro Tag verpflichtet werden sollen.
Grundlage dafür ist eine entsprechenden Regelung
im Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Detail sollen die davon Betroffenen
Geflüchteten für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen.
Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu
180 Euro im Monat.
Rechtliche Grundlage der Arbeitspflicht ist
demnach Paragraph 5 im Asylbewerberleistungsgesetz.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen
Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft zwar keine
reguläre Arbeit aufnehmen, Ausnahme ist aber eine sogenannte
Arbeitsgelegenheit (§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz).
Demnach dürfen Asylbewerbern in
Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen,
kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, also
auch für einfache und zumutbare Aufgaben wie das Reinigen öffentlicher
Fläche.
Stadtrat Michael Seher
zufolge
wären Tätigkeiten in der Parkpflege besonders hilfreich, „aber
insbesondere im Zusammenhang mit der immer mehr zunehmenden Vermüllung der
Stadt könnten solche Tätigkeiten nützlicher sein,als das Herumlungern in der
Innenstadt“.
Sein Kollege Alfred Dagenbach
kritisiert in diesem Zusammenhang, daß es bisher offensichtlich politisch
motiviert so gewollt vermieden wurde, diese Möglichkeit der Inanspruchnahme
dieses Personenkreises überhaupt der Bekanntheit zuzuführen und damit stets
der falsche Eindruck aufrecht erhalten wurde, daß dies nicht zulässig sei.
„Damit ist auch der Stadt ein erheblicher
Schaden entstanden, der den dafür aufzukommenden Bürgern so nicht weiter
zuzumuten ist“.
Fast 6 Millionen für das
Flüchtlingswesen
An der Stadt Heilbronn bleiben seit fast 40 Jahren
jährlich Millionenbeträge, beispielsweise im kommenden Haushalt allein fast
6 Millionen Euro, bei Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber hängen, die
nicht ersetzt werden.
Die Stadträte der Bürgerbewegung PRO Heilbronn fordern daher die Stadtverwaltung dazu auf und beantragen, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit beschäftigt wird und schlägt dazu beispielsweise folgende Tätigkeitsfelder im Schreiben an den Oberbürgermeister vor:
Tätigkeitsfeld 1: Öffentliche Einrichtungen
Tätigkeitsfeld 2: Soziales
Tätigkeitsfeld 3: Vereine
Tätigkeitsfeld 4: Kindertagesstätten
Tätigkeitsfeld 5: Schule
Tätigkeitsfeld 6: Kinder und Jugend
Tätigkeitsfeld 7: Naturschutz, Tierschutz, Umweltschutz
Die Liste der Tätigkeitsfelder ist offen und
kann bedarfsgerecht durch weitere mögliche Aufgaben ergänzt werden.
Die Verwaltungsspitze wird aufgefordert, dazu eine
Stellungnahme abzugeben und wird zudem gefragt, weshalb bei keiner
Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die
Möglichkeiten nach § 5 im Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden
hat.