Text des o.g. Schreibens: Heilbronn den 29.1.2007
An die
Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat.
Betr.: Neuer Bebauungsplan Ecke
Einsteinstraße-Jägerhausstrasse.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Ich möchte Sie bitten, als Bürger in der Wein- und
Käthchenstadt, sich ganz in Ruhe die Verkehrsanbindung
zum neuen Entwurf mal anzusehen.
Das Amt für Straßenwesen kann hierüber bestimmt nicht
glücklich sein.
Erst kommt der Kreisel, dann der Fußgängerüberweg und
danach die Bushaltestelle
Einsteinstrasse.
Zwischen Fußgängerweg und Bushaltestellenausbuchtung
soll die Einfahrt zur Tiefgarage
erfolgen.
Es sind Geschäfte direkt an der Haltestelle.
In der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2006 kam der
neue Entwurf zur Abstimmung. Evtl. kann man das Protokoll
am 26.01.07 einsehen.
Mit freundlichen Grüße
(HT)
Diesen Brief habe
ich am 12,01.07 an den Oberbürgermeister und den
Baubürgermeister geschrieben. Das Amt für Straßenwesen
und die Verkehrsbetriebe haben das Schreiben auch.
Begründung unserer
Bedenken.
Aus unserer Sicht ist die neue Lösung stark
anzuzweifeln. Der ohnehin räumlich eingezwängte
Kreisverkehr verliert an Übersicht durch die vorgezogene
Baulinie. Es entsteht noch eine zusätzliche Gefahr
hinter dem Fußgängerüberweg durch den neu geplanten
zweiter Tiefgaragenzugang. Gleich danach kommt die
Einbuchtung der Bushaltestelle. Der Nutzerkreis der
Wohnungen besteht zum großen Teil aus älteren Personen.
Die Ausfahrt stellt erhöhte Ansprüche an
Reaktionsvermögen und Entschlusskraft, eine im Alter
nachlassende Fähigkeit. Was für Ältere Gefährdung
bedeutet, trifft auch für Kinder zu. Warum gilt die
Flucht von Jägerhausstrasse84 nicht? Der
Einsteinstraßengehweg hat keinen Grünstreifen mehr. Hat
die Stadt hier Gelände gegeben? Seit wann kragen
Penthäuser aus? Generell sind diese zurückgesetzt. Im
übrigen, der zum Abriss verurteilte Altbau mit sehr
guter Bausubstanz, ist ein Geschoss niedriger! Der Osten,
eine ruhige Wohnlage, braucht an dieser Stelle weder
Läden, noch Gastronomie. Wenn es sich gerechnet hätte,
wäre die Firma Kölle wohl nie von hier weggezogen.
Der Einspruch vom 14.03.05 wurde am 15.01.07 von Herrn
Dr. Böhmer beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
(HT)
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 12/13 Heilbronn, Einsteinstraße 1-5 Ihre Anfrage vom 04.02.2007
Sehr geehrter Herr Dagenbach,
das in Ihrer Anfrage erwähnte Schreiben einer Anwohnerin aus der Einsteinstraße bezieht sich auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 12/13 Heilbronn, Einsteinstraße 1-5. Es wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegeben und wird in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt. Es wird somit im Rahmen der GR-Drucksache zum nächsten Beschluss des Bebauungsplans behandelt. Die Entscheidung über die Anregungen trifft dann der Gemeinderat. Daher kann die Verwaltung vorab keine Stellungnahme abgeben. Der Anwohnerin aus der Einsteinstraße wird diese Entscheidung des Gemeinderats mitgeteilt werden.
Die Verhandlungen zwischen dem Vorhabenträger und der Verwaltung sind noch nicht abgeschlossen. Der Gemeinderat wird im Rahmen der o.g. GR-Drucksache über das Ergebnis informiert.
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