Verkürzt statt verlängert
Theorie und Praxis
bei der Stadt Heilbronn:

Empörung
Theorie und Praxis
vergrößern
B 293 nach der Kreuzung zum Gewerbegebiet West

vergrößern
Das alte 50 kmh-Schild wurde 100 Meter zurückgesetzt

vergrößern
Damit ist der Weg zum Ortsschild noch kürzer geworden
  In der Sitzung des Verkehrsbeirates vom 24.04.2008 wurde es zugesagt:

Daß unserem Antrag stattgegeben wird und in der B 293/Großgartacher Straße die 70 km/h-Begrenzung vor der Ortstafel aus Richtung Leingarten mit einem "Geschwindigkeitstrichter" auf 50 km/h erweitert wird. Das Betriebsamt sollte die Beschilderung "in Kürze ausführen", teilte uns der Leiter der Verkehrsbehörde, Herr Frenzel, dazu mit.

Ziel war es, daß die von Westen in die Stadt hereindonnernden Fahrzeuge, insbesondere die LKW, frühzeitiger als bisher auf die Geschwindigkeit von 50 km/h abgebremst werden.

Fast ständig kommen an der Fußgängerampel "Helmholtzstraße" Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit an, die nur sehr langsam von ihren zuvor über die zulässigen 70 km/h gefahrenen Geschwindigkeiten herunterkommen.
Schon des öfteren mußte festgestellt werden, daß an der Fußgängerampel durchgefahren oder eine Notbremsung hingelegt wird.
Nun wurde tatsächlich "Vollzug" gemeldet.

Doch Theorie und Praxis sind oft zwei verschiedene Dinge:
Statt den 50 km/h-Bereich zu verlängern, hat man ihn verkürzt -
und damit das genaue Gegenteil erreicht.

Auf den weiteren Verlauf der bereits vor 14 Tagen reklamierten Geschichte sind wir nun sehr gespannt...

...aber nicht sehr lange.

Der nächste Streich...

...folgt sogleich.

Nun steht das Schild 50 Meter vor dem ursprünglichen Standort. Gerade mal 50 Meter weiter Richtung Einmündung der Hünderstraße. Ein Geniestreich a la Stadt Heilbronn?

Besonders hilfreich erscheint uns das nicht und dafür hat sich eigentlich der ganze Aufwand auch nicht gelohnt. Noch rund 200 Meter fehlen...

[Bilder zum Vergrößern anklicken]

 

vergrößern
Das 70 kmh-Schild sollte durch ein 50 kmh-Schild ersetzt werden.
  vergrößern
Der Ist-Zustand am 22.8.2008: Das 50 kmh-Schild ist nun 50 Meter vorgesetzt - statt 250 Metern...

Unser Programm für Heilbronn und das Unterland. Machen Sie mit!

Bürgerbewegung e.V.
PRO Baden-Württemberg
1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR Heiko Auchter
Eingetragen beim Amtsgericht Heilbronn – Registergericht – am 11.7.2006 unter dem Aktenzeichen VR 3202

Bankverbindung: Volksbank Heilbronn eG Kto.: 314 501 002 BLZ: 62090100
IBAN: DE66620901000314501002 - BIC: GENODES1 VHN

Steuernummer beim Finanzamt Heilbronn: 065209-14336
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig

kostenlose counter

von buecher-zeitschriften.com


kostenlose counter
von buecher-zeitschriften.com