eine Bürgerin
beklagt sich über Belästigungen in Sontheim.
Wörtlich:
Ich habe Ihre
Anfrage (über die Zustände in der Nordstadt ) gelesen und auch in
Sontheim besonders in der Robert-Bosch-Str. wird es immer schlimmer,
jeder meint wohl er könne machen was er wolle. Lkw Fahrer, die ihren
Müll zum Fenster rausschmeißen, Autos die hier auf der Strasse oder am
Jugendhaus laute Musik hören müssen. Ständig diese
Huperei . Die Stadt Heilbronn hat mit einem einzigen Schild
(Gewergebiet) aus dieser Strasse eine Hölle gemacht. Ich weiß jetzt
nicht, wie es in anderen Stadtteilen ist, hier in Sontheim werden jetzt
schon Sylvester-Böller gezündet. (Gestern ging es den ganzen Tag bis
nachts um 2 Uhr und heute wieder schon ab 10Uhr. Wir haben hier zwei
Polizeistationen, da frage ich mich schon ob das nicht gehört wird? Oder
haben hier manche Bürger Sonderrechte? Ich finde es
einfach rücksichtslos den Älteren sowie denn Bürgern mit Hunden
gegenüber. Am Sylvesterabend stellt man sich ja darauf ein. Aber Tage vorher
und Wochen nachher diese Böllerei finde ich einfach unverschämt. Für die
Stadt heißt wohl die Devise je mehr Lärm umso besser . Ich würde mir
wünschen das es für private Personen endlich verboten wird .
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
Beim Auftreten von
Lärmbelästigungen sollte umgehend ein konkreter Hinweis an die Polizei
erfolgen, die dann ggfs. vor Ort über Maßnahmen entscheiden kann.
Gemäß der 1. Sprengstoffverordnung dürfen
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dem Verbraucher nur in der
Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten
Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember
zulässig. Dies war beim Jahreswechsel 2017/2018 der Fall.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2
dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrann werden, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeit
stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Mit freundlichen
Grüßen
Bernd Werner Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger
beklagen sich über Störungen der Weihnachtsruhe in der Nordstadt.
Wörtlich:
Weihnachten
wird mit Füßen getreten - heute in der Nordstadt, morgen überall.
Gestern,
24.12.2017 nach 22:00 Uhr: Kinderbanden (alles Nichtdeutsche)
toben bis nach 01:00 Uhr in den Straßen, in einer Kneipe laute
Kneipen/Straßengesspräche, Huperei beim An- und Abfahren bis
03:00 Uhr, alles Nichtdeutsche, nirgends Weihnachtruhe.
Heute (25.12.)
nacht wieder tobende Kinder, gerade wieder Huperei.
Am
Nachmittag heute (25.12. Weihnachtsfeiertag) 2 mal hupende türkische
Hochzeitskolonnen durch die Weinsberger Str. gefahren. Wehe den
Restdeutschen, wenn "die" in 20 Jahren die Mehrheit in unserem Land
haben.
Wir fragen dazu:
1. Welche Stellungnahme gibt die
Stadtverwaltung zu diesen offensichtlich über Jahre anhaltenden Zustände
in der Nordstadt ab und wie wird sie endlich für Abhilfe sorgen?
2. Wie wird die Stadtverwaltung
dafür Sorge tragen, daß in diesem Stadtbezirk für die Silvesternacht und
das Neujahrsfest dort zu erwartende derartige besondere Auswüchse
unterbunden werden?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> mit
Schreiben vom 29.12.2017 baten Sie die Verwaltung um Stellungnahme zu
verschiedenen Vorfällen, die am 24. und 25.12.2017 von der Bürgerschaft
in der Nordstadt festgestellt wurden.
Für die Beseitigung von
gemeldeten Störungen außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung ist
grundsätzlich die Landespolizei zuständig. Wir haben daher das
Polizeirevier Heilbronn um Stellungnahme gebeten.
Am 24.12.2017
ging gegen 01 :30 Uhr eine Meldung wegen Ruhestörung in der
Nordbergstraße bei der Polizei ein. Diese betraf eine Feier in der
Silcherstraße. Nach dem die Polizei die Beteiligten zur Ruhe ermahnte,
wurde keine weitere Störung gemeldet. Sonstige Meldungen, welche den 24.
und 25.12.2017 betrafen, sind bei der Polizei nicht verzeichnet.
Freundliche Grüße
Muth
Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
mit Schreiben
vom 28.12.2017 erhielten Mitglieder des Gemeinderates ein ausführliches
Schreiben zum Komplex der Baugenehmigung Hirschstraße 40 mit Nachfragen,
die demnach auf ungewöhnliche Bedingungen bei der Erteilung der
Baugenehmigung schließen könnten.
Die
Stadtverwaltung hat sich bislang stets auf geltendes Planungsrecht
berufen und eine erwünschte Bebauungsplanänderung, die eine reduzierte
Belastung des Umfeldes zur Folge gehabt haben könnte, abgelehnt.
Auch der
Bauausschuß folgte schließlich nicht unerwartet dieser Vorgabe.
Auffällig ist nun,
daß laut o.g. Schreiben in einem Protokoll zur
Informationsveranstaltung vom 21.12.17 stehen soll, daß das
Neubauvorhaben in dieser Größenordnung nur genehmigt wurde, da
Mietwohnungen entstehen.
Offensichtlich
wollte der Bauträger größere Eigentumswohnungen zum Weiterverkauf bauen,
was weniger Wohnungen und damit eine geringere Belastung für das Umfeld
bedeutet hätte.
Wir fragen die
Stadtverwaltung dazu unter Einbeziehung der im o.g. Schreiben gemachten
Fragen:
1.
Trifft es zu, daß der Bauträger, der demnach eigentlich größere
Eigentumswohnungen zum Weiterverkauf bauen wollte, nur unter der
Bedingung soziale Mietwohnungen zu errichten, die Baugenehmigung
erhalten?
2. Wie wäre dies
auf Grund des gültigen Bebauungsplans möglich?
3. Wie viele
Wohnungen sahen die ersten Anträge auf Baugenehmigung an dieser Stelle
vor?
4. Weshalb wurden
ggf. solche Bedingungen nicht generell an Bauvorhaben der eigentlich für
sozialen Wohnungsbau zuständigen städt. Wohnbaugesellschaft geknüpft -
Gewinnmaximierung?
5. Wie lange ist
die Bindung der Mietwohnungen und welche Förderungen fließen hier?
6. Gibt es
Belegungsbindungen für die errichteten Mietwohnungen
(Wohnberechtigungsschein)?
7. Welche
andere mündlichen oder schriftlichen Absprachen wurden im Zuge der
Planung dieser Baumaßnahme in der Hirschstr.40 zusätzlich zwischen
der Verwaltung und dem Bauträger für die Zukunft bei anderen
Baumaßnahmen vereinbart?
8. Gibt die
Stadt Heilbronn dem privaten Investor verbindliche Quoten für den Bau
von Sozialwohnungen vor?
9. Warum
werden nicht größere Wohnungen (Wohnfläche) geplant? Jede Verringerung
der WE-Anzahl z.B. 18 WE auf 12 WE bei gleichem Baukörper entlastet die
Anwohner.
10. Warum sind
die Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Klima-Analyse nicht in dem
Baugenehmigungsverfahren mit eingeflossen und warum wurde dies nicht
berücksichtigt?
Hinweis: Auf
der Planungshinweiskarte Seite 165 ist für Neckargartach keine weitere
Bebauung aufgrund der klimatischen Situation zumutbar bzw. nicht mehr
zugelassen. Gerade die Analyse widerspricht jegliche Argumentation in
der erteilten Baugenehmigung vom 26.10.2017.
11. Warum
wurde in der Baugenehmigung nicht die Auflage schriftlich fixiert, den
Bewegungsverkehr auf dem beengten Hof Nr.40 durch einen Fachingenieur
für alle Fahrzeuge der Bewohner einschließlich Anlieferfahrzeuge (Post,
Hermes usw.) zu ermitteln? Hinweis: Es gibt nur den einen 4 m
breiten Ausgang (siehe Bild) zur öffentlichen Hirschstrasse. Keine
zusätzliche Fußgängerwege vorhanden, Autos können nicht aneinander
vorbei fahren. Wörtl. Resümee des Petenten: "Wenn Kinder hier auf der
Fahrbahn durch Autos angefahren werden, tragen Sie die Mitschuld. Wie
kann man so was nur genehmigen?"
12. Weshalb
hat der Petent noch keine Antwort zum Thema Luftverschmutzung erhalten
obwohl man ihm bis zum 24.12.17 antworten wollte?
Hinweis: Er
war am 2.12.2017 in der OB-Bürgersprechstunde.
13. Sind noch
weitere Baumaßnahmen hier geplant? Hinweis: im Gespräch sollen
noch 2 x 5 WE sein mit Zugang teilweise über die Hirschstraße.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> in
o.g. Bausache nehme ich auf Ihre Anfrage vom 29.12.2017 Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie die Stadtverwaltung unter Verweis auf ein
ausführliches Beschwerdeschreiben und die Vorsprache des unmittelbar
betroffenen Angrenzers ... in meiner Bürgersprechstunde am 02.12.2017
zum einen auf mögliche Versäumnisse bei der Prüfung und Genehmigung des
o.g. Bauvorhabens in der Hirschstr. 40 aufmerksam gemacht und
diesbezüglich um eine zeitnahe Klärung und Rückmeldung an den
Beschwerdeführer ersucht. Zum anderen haben Sie auf irritierende
Aussagen in dem Ihnen und weiteren Mitgliedern des Gemeinderats
vorliegenden Protokoll der Firma ... zur Informationsveranstaltung für
die Anwohner am 21.12.2017 hingewiesen und aus diesem Anlass um weitere
Auskünfte zu planungsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der o.g.
Bausache gebeten.
Nach Rücksprache mit dem Planungs- und
Baurechtsamt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
•
Informationsveranstaltung der Firma ... am 21.12.2017 und Protokoll;
Ihre Fragen zum sozialen Wohnbau und Absprachen (Fragen 1,2,4-8):
Wie bereits in meinem Antwortschreiben an die
Anwohner-Interessengemeinschaft Hirschstraße vom 23.11.2017
verdeutlicht. möchte ich an dieser Stelle erneut klarstellen, dass es
sich bei der Informationsveranstaltung am 21.12.2017 auf dem
Baugrundstück Hirschstr. 40 um eine private Veranstaltung des Investors
für interessierte Anwohner und politische Vertreter gehandelt hat. Für
den Ablauf, die Inhalte und das Protokoll zur Veranstaltung war allein
die Firma ... zuständig und verantwortlich. Die Inhalte und das
Protokoll zur Veranstaltung wurden von der Firma ... daher auch nicht
mit der Stadtverwaltung abgestimmt.
Wie Sie zu Recht bemängeln,
enthält das von der Firma ... angefertigte Protokoll zur
Info-Veranstaltung am 21.12.2017 missverständliche und zum Teil
unzutreffende Aussagen. Auf die Mängel und die erforderlichen
Korrekturen hat das Planungs- und Baurechtsamt die Firma ... umgehend
hingewiesen. Missverständlich ist insbesondere die von Ihnen kritisierte
Aussage in Ziffer 2 des Protokolls. Zu Ihren Fragen zur Thematik soziale
Wohnraumförderung und den getroffenen Absprachen mit dem Investor möchte
ich insofern folgendes klarstellen:
Beim Bauprojekt in der
Hirschstr. 40 handelt es sich nicht um ein Projekt der sozialen
Wohnraumförderung, das staatlich gefördert wird. Dementsprechend
bestehen auch keine Belegungs- und Mietpreisbindungen. Im vorliegenden
Fall fehlen hierfür auch die Grundlagen: Denn der soziale Wohnungsbau
ist im geltenden Planungsrecht. das aus dem Jahr 1939 stammt, nicht
verankert; zudem befindet sich das Baugrundstück in Privateigentum.
Zusagen und Vereinbarungen, die sich nicht aus dem geltenden
Planungsrecht bzw. einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (insb. der
Landesbauordnung BW (LBO), dem Baugesetzbuch (BauGB)) ergeben, wurden
und werden gegenüber Investoren weder beim vorliegenden Bauprojekt noch
bei anderen Bauvorhaben gemacht.
• Vorausgegangene
Baugenehmigungen zum Baugrundstück Hirschstr. 40, Zahl der Wohneinheiten
und Größe der Wohnungen (Fragen 3 und 9):
Für die Grundstücke
Flst-t'k 1632, 1632/1, 1632/7 und 1632/8 an der Hirschstraße, die nun im
Zuge des Bauvorhabens BGV16/0700 von der Firma ... mit Sitz in Oedheim
bebaut werden, hatte das Planungs- und Baurechtsamt in den Jahren 2009
und 2011 in der Tat auch schon anderen Investoren (L.5. Wohnbau GmbH;
Herrn 5ubasic) baurechtliche Genehmigungen für Wohnbauvorhaben erteilt.
Diese Vorhaben, welche eine wesentlich geringere Anzahl von
Wohneinheiten vorsahen, kamen jedoch nicht zur Ausführung; die Gründe
für das Scheitern dieser Projekte sind der Stadtverwaltung nicht
bekannt.
Zum aktuellen Wohnbauvorhaben ...:
Wie bekannt,
gilt für das Baugrundstück folgendes Planungsrecht: Bebauungsplan 44A/l
"Zückwolf-, Hirsch-, Schmales Gäßchen, Wimpfener Straße" vom 12.12.1939
i.V.m, der Ortsbausatzung 1939 (OBS) der Stadt Heilbronn. Vorgaben zur
Anzahl der Wohneinheiten werden hier nicht getroffen. Die Vorgaben zum
Maß der baulichen Nutzung hält das geplante Bauvorhaben ein. Die
geplante Anzahl von 18 Wohneinheiten ist daher zulässig. Zu einer
Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten konnten die Stadtverwaltung den
Investor ... demzufoige nicht verpflichten. An dieser Stelle ist darauf
hinzuweisen, dass die Zahl von 18 Wohnungen gegenüber den Nachbarn nicht
rücksichtslos ist. Denn städtebauliche Spannungen und/bzw. eine
Veränderung des Gebietscharakters stehen nicht zu befürchten.
Abwehrrechte stehen den Angrenzern insofern nicht zu. Die
Wohnungsgröße kann im Übrigen planungsrechtlich generell nicht
vorgegeben werden. Deren Bemessung steht insofern grundsätzlich im
Ermessen des Bauherrn.
• Zur Frage 10 (Klima-Analyse):
Das Bauvorhaben BGV16/0700 wurde nach dem geltenden Planungsrecht
genehmigt. Es wurde daher keine Klimaanalyse durchgeführt.
•
Beschwerden und Widersprüche von Angrenzern, Fragen 11 und 12:
Der vom Bauvorhaben BGV16!0700 unmittelbar betroffene Angrenzer ... hat
sich mit seinen Beschwerdeeingaben zu den Punkten Feinstaubbelastung,
Müll, Verkehrssituation etc. im Dezember 2017 nicht nur erneut an mich
und die Mitglieder des Gemeinderats gewandt, sondern auch beim Planunqs-
und Baurechtsamt gegen die Baugenehmigung vom 26.10.2017 Widerspruch
erhoben. Ob die Einwände des Angrenzers begründet sind, wird nun im
Rahmen des förmlichen Widerspruchsveffahrens und des sich ggf.
anschließenden Klageverfahrens vom Regierungspräsidium Stuttgart
(Widerspruchsbehörde) und den Verwaltungsgeridhten eingehend geprüft.
Zum Punkt "Verkehrssituation" kann nach Abstimmung mit dem Amt
für Straßenwesen folgendes mitgeteilt werden:
Die Erschließung
des Baugrundstücks ist durch die Zufahrt an der Hirschstraße geslichert.
Zwar weist die Grundstückszufahrt an der Einfahrt in der Tat nur eine
Breite von 4 m auf. Da sich die Zufahrt jedoch nach 10 m wieder
aufweitet und dann Begegnungsverkehr möglich ist, ist es vertretbar und
auch möglich, dass über den benannten kurzen Streckenabschnitt, der nur
einspurig befahrbar ist, bei den vorliegenden Sichtbeziehungen und bei
gegenseitiger Rücksichtnahme ein geordnetes Ein- und Ausfahren in den
Innenhof und die Tiefgarage des Bauvorhabens erfolgt. Im Bereich der
Zufahrt ist nach Einschätzung des Amts für Straßenwesen auch keine
Verkehrsballung zu erwarten. Die Organisation der Verkehrsabläufe im
Inneren des Baugrundstücks ist im übrigen Sache des Bauherrn und
privatrechtlich zu regeln. Eine Pflicht zu öffentlichen Vorgaben besteht
insofern nicht.
Zu den im Rahmen meiner Bürgersprechstunde am
02.12.2017 vorgetragen Einwänden hat der Angrenzer ... inzwischen eine
schriftliche Antwort erhalten. Mein diesbezügliches Antwortschreiben
füge ich in Kopie bei.
• Weitere Baumaßnahmen im näheren Umfeld
des Baugrundstücks, Frage 13:
Bekannt ist. dass auch auf dem in
südöstlicher Richtung an das Baugrundstück angrenzenden Grundstück
Flst-Nr. ... ein Wohnbauvorhaben realisiert werden soll (...).
Der erste Bauantrag (Eingang am 05.05.2017, Planung: 10 Wohneinheiten)
konnte aufgrund planungsrechtlicher Verstöße nicht genehmigt werden. Der
Bauantrag wurden jedoch überarbeitet und am 14.12.2017 neu eingereicht.
Nun ist ein Wohnbauvorhaben mit 5 Wohneinheiten vorgesehen; die
Erschließung erfolgt über die Wimpfener Straße. Ob das Vorhaben gen
ehmigungsfähig ist, wird derzeit geprüft.
Bitte beachten Sie,
dass dieses Schreiben schützenswerte Daten zu privaten Bauvorhaben
enthält und diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel Oberbürgermeister
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
zum Sozialatlas 2017 (4.
Fortschreibung) fragen wir an:
a) Wie vielen
Leistungsbeziehern von Grundsicherung SGB XII + SGB II in Heilbronn
reichen die gewährten Kosten der Unterkunft nicht zur Deckung Ihrer
effektiven Mietkosten? (Wir bitten dazu die Verwaltung der Stadt
Heilbronn um konkrete Angaben zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
ALG II + SGB XII - Bezug, die aus ihrem Regelsatz zu ihrer Miete dazu
zahlen müssen, weil das Jobcenter + Sozialamt deren Unterkunftskosten
nicht in voller Höhe anerkennt und übernimmt).
b) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen
in Wohnraum, dessen Kosten über den städtischen Mietobergrenzen liegen.
Basis: Schlüssiges Konzept der Stadt Heilbronn seit dem 01.09.2016.
c) Werden wegen besonderen persönlichen
Voraussetzungen im Einzelfall erhöhte Unterkunftskosten anerkannt,
falls ja, in welchen und wie vielen Fällen (z.B. Moratorium bei
Mietsenkungsverfahren und 10 % Aufschlag bei Neuanmietungen und
Altmietverhältnissen)?.
d) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der
Grundsicherung abgestimmt mit dem Jobcenter und dem Sozialamt bis zur
Vorlage neuer Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungs-Verfahren
einleiten, da davon auszugehen ist, dass die angemessenen Kosten der
Unterkunft ansteigen und folgt sie der Empfehlung der Sozialgerichte
und erkennt bei Neuanmietungen + Altmieten im zeitlich längeren Bestand
und bei älteren (Bestandsmieten) „weitestgehend“ die Werte der jetzigen
Mietobergrenzen zuzüglich 10 % an?
e) Wird künftig bei den anzuerkennenden
Unterkunftskosten zwischen Angebotsmieten bei Neuanmietung und
Bestandsmieten unterschieden? (Da es hier Unterschiede gibt, spielt dies
künftig bei der Festsetzung von angemessenen Kosten der Unterkunft eine
wesentliche Rolle. Jeder Blick in eines der großen Wohnungssuchportale
belegt überzeugend, daß es hier ganz gewaltige Unterschiede gibt).
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den folgenden Punkten in einem Schreiben eines Bürgers ab, wörtlich:
Schaut eigentlich jemand vom Tiefbauamt bei der Baustelle „Böckinger Mitte“ vorbei?
In der Leonhardtstraße gibt es eine Baustellenausfahrt, aber ein Schild, das daraufhin hinweist, gibt es nicht!
In der Großgartacher Straße (Stadteinwärts) hat der Wind ein Schild umgeweht, es liegt seit mehr als einer Woche auf dem Boden!
Während der Hauptverkehrszeiten werden Fahrspuren gesperrt, teils sieht man nicht warum, teils um neue Markierungen anzubringen!
Rückstau bis zur Otto-Konz-Brücke!
Ampelphasen sind dem Verkehrsfluss nicht angepasst; der Großgartacher Straße hat noch immer „Vorfahrt“ nach Schrankenöffnung!
Das Wohngebiet Schollenhalde muß mindestens 20.000 Einwohner haben, denn die Adolf-Alter-Straße ist regelmäßig blockiert!
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
- die Baustelle wird regelmäßig durch die Baubegleitung des Amtes für
Straßenwesen und durch das mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragte
Ingenieurbüro begangen. Auch das Bauunternehmen selbst führt
Kontrollgänge im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht durch.
Insbesondere zu Beginn des Jahres an den stürmischen Tagen fanden die
Kontrollen in kurzen Zeitintervallen statt. Orkanartige Böen hatten an
besagten Tagen zu nachvollziehbaren Ausnahmesituationen im Zusammenhang
mit umgestürzter Verkehrssicherung geführt. Hierauf wurde jedoch
kurzfristig reagiert.
Die Kennzeichnung der Baustellenausfahrt
in der Leonhardstraße wird geprüft und ggf. wird diese veranlasst.
Ebenso geben wir umgehend die Informationen, den Baustellenbereich auf
umgefallene Beschilderungen etc, zu prüfen.
Die Baufirma hat die
Anweisung erhalten, Bautätigkeiten, die mit der Inanspruchnahme des noch
zur Verfügung stehenden Verkehrsraums verbunden sind, zu minimieren bzw.
außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchzuführen.
Die Ampelphase
für den Verkehr aus der Grünewaidstraße in Richtung Bahnübergang wurde
verlängert. Der Linksabbieger von der Großgartacher Straße erhält
natürlich keine Grünzeit mehr. Mit diesen Anpassungen wurde der
Phasenablauf mit dem Bahneingriff nicht verändert und eine neue Abnahme
durch das Eisenbahnbundesamt war nicht erforderlich.
Die
Ampelsteuerung wurde mit vertretbarem Aufwand für die Bauphase
angepasst.
Der Baustellenausweichverkehr in der
Adolf-Alter-Straße ist bekannt. Eine über die Dauer der Bauzeit für die
Verkehrslösung Sonnenbrunnen anhaltende Beeinträchtigung durch
zusätzliches Verkehrsaufkommen kann nicht ausgeschlossen werden. Im
Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit wurden dort im vergangenen Jahr
verschiedene Maßnahmen (z. B. das Setzen von Pollern) umqesetzt und auch
zusätzliche Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt. Mit
freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt Amtsleiterin Amt
für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 17.
075
Bechtstraße
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger
beklagen sich über Belästigungen durch einen Gewerbebetrieb in der
Bechtstraße.
Dort sei ein
Vorgarten zum Autohandelsplatz umgewandelt worden, auf
dem Fahrzeuge abgestellt würden.
Immer wieder käme
es zu Verkehrsbehinderungen, u.a. durch zur Abwicklung haltenden
Autotransportern.
Wir fragen dazu:
1. Liegt für diese
Geschäftstätigkei in der Bechtstraße eine Erlaubnis vor;
2. welcher
Bebauungsplan ist dafür gültig und
a) läßt dieser
dieses Gewerbe zu,
b) welche Gewerbe
sind dort erlaubt;
3. In welcher
Weise wird die Stadtverwaltung für Abhilfe sorgen?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Bürger beklagen sich über fehlende Farbe an Übergängen, wörtlich:
"Was mir und anderen Bewohnern Im Haselter
und Anwohnern der B293 schon lange auffällt, ist der
desolate Zustand und die Verwahrlosung der Metallgeländer und
Abgrenzungen an Bahnübergängen der Haselter - Siedlung ( insbesonders
Helmholtzstrasse). Es sieht dort aus, wie auf einem Schrottplatz und
wirft auf die Betreiber der Bahnlinie kein gutes Licht, besonders
hinsichtlich BUGA 2019 Heilbronn. Mangelt es an Farbe ? Wie wäre es mit
gelb – schwarz gestreift?"
Im Rahmen
einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
im Streit um die Anrechnung von
erbetteltem Geld auf die Hartz-IV-Bezüge eines Arbeitslosen in Dortmund
(NRW) darf jetzt ein Hartz-IV-Empfänger offiziell 204,50 Euro –
die Hälfte seines Regelsatzes – im Monat einnehmen, ohne dass seine
Bezüge gekürzt werden, siehe auch „Ruhrnachrichten",
"Jetzt
dürfen Hartz IV-Empfänger betteln gehen"
etc.pp.
Wir fragen dazu:
1. Bezieher von SGB II (Hartz IV) und besonders Bezieher von SGB XII
(Sozialhilfe im Alter) fragen sich: Wie wird hier in Heilbronn von den
beiden Ämtern entschieden und/oder verfahren?
2. Besonders prekär
ist hier die Situation für Bezieher von Sozialhilfe im Alter. Hier gibt
es im Unterschied zu SGB II keinen Freibetrag von 100 € für
Zuverdienste. Jeder der hier im Alter noch einer Arbeit nachgeht (obwohl
keine Arbeitsobliegenheit besteht) muss sich einen Zuverdienst voll mit
30 % anrechnen lassen.
3. Ernsthaft: Müssen/sollen diese Personen
jetzt in die Sülmerstraße gehen und betteln, damit sie keine Anrechnung
erhalten? Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
auf Ihre Anfrage vom 08.12.2017 zu o.g Thema möchten wir Ihnen folgende
Informationen übermitteln.
Die Anrechnung von Einkommen sind in
den Sozialgesetzbüchern 11 (Hartz IV) und im Sozialgesetzbuch XII
(Sozialhilfe) gesetzlich normiert. Der Zufluss von Einkünften aus der
Tätigkeit des Bettelns stellt grundsätzlich Einkommen im Sinne von § 11
Abs. 1 Satz 1 SGB II und § 82 Abs.l Satz 1 dar.
Diesen
Einkünften steht keine Gegenleistung gegenüber, sodass nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Einzelfall geringe Beträge
anrechnungsfrei bleiben können.
Mit freundlichen Grüßen
Bocher Amt für Familie, Jugend und Senioren
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
die Heilbronner
Stimme berichtet am 29.11.2017 darüber, daß anläßlich der
Bundesgartenschau in Heilbronn ein Gradierwerk der Bäderstädte Rappenau,
Wimpfen und Friedrichshall sogar dauerhaft im Campuspark aufgestellt
werden soll.
Wir fragen dazu:
1. Weshalb wird eine solche
Anlage nicht von den Südwestdeutschen Salzwerken (SWS) erstellt, die
bekanntlich ebenfalls ein solches Gradierwerk in Bad Reichenhall in
ihrem Besitz hat?
2. Hat die Stadtverwaltung
Heilbronn als Mitbesitzer der SWS und Oberbürgermeister Harry Mergel als
Aufsichtsratsvorsitzenden selbst kein derartiges Interesse daran, eines
der bedeutendsten noch der Stadt als Sitz verbliebenen Unternehmens den
Wirtschaftsstandort Heilbronn durch eine solche attraktive
entsprechende (Dauer-) Präsenz zu stärken?
3. Welche adäquate Alternative
wird dafür auf der Bundesgartenschau 2019 durch die SWS geboten?
4. Inwieweit wird sonst
anläßlich der Bundesgartenschau 2019 Wirtschaftsstandort Heilbronn über
den Tellerrand hinaus genutzt, um drohende Standortverlagerungen zu
verhindern und Neuansiedlungen zu fördern?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich des Gradierwerks, das auf der
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 errichtet werden wird. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen:
Hintergrundinfo: Die drei Kommunen Bad Rappenau, Bad
Friedrichshall und Bad Wimpfen haben im Frühjahr 2017 bei der
Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH angefragt, ob das Interesse
bestehe, ein Gradierwerk auf dem Gelände (temporär oder dauerhaft) zu
errichten.
Nach Abstimmung wurde diese Idee positiv aufgenommen und in die
Planungen der BUGA Heilbronn 2019 GmbH integriert. Der Campuspark wird
als idealer Standort für das Gradierwerk empfunden, da hier unter dem
Motto „Durchatmen und Bewegen“ für die Besucher ein besonderer
(Wohlfühl-) Ort entsteht.
Die SWS werden beim Projekt „Gradierwerk“ eingebunden. Aktuell
laufen Abstimmungsgespräche mit den Südwestdeutschen Salzwerken (SWS)
hinsichtlich der Unterhaltung des Gradierwerks. Die Stadt wird auch auf
Schildern als Unterstützer des Projekts sichtbar sein.
Natürlich besteht Interesse daran, dass sich die SWS im Gelände der
Bundesgartenschau vor einem Millionenpublikum präsentieren. Die SWS
gehören auch zu den Hauptsponsoren der BUGA Heilbronn 2019 GmbH und
werden in vielfältiger Weise medial und im Gelände dargestellt.
Die SWS werden sich zusätzlich zum Gradierwerk mit einem eigenen starken
Beitrag im Geländeteil Inzwischenland präsentieren. Außerdem werden die
SWS mit Fahnen, etc. im Gelände sichtbar präsent sein.
Zu den Sponsoren der BUGA Heilbronn 2019 GmbH gehören wichtige regionale
Wirtschaftsunternehmen, die im gesamten Gelände mit Beiträgen präsent
sind. Auch die Hochschulen leisten einen umfangreichen Beitrag. Im
Geländeteil Wohlgelegen wird sich die Region ebenfalls umfassend
präsentieren. Unter dem Slogan „Made in Heilbronn-Franken“ werden
sich die WHF, Pro Region, das Handwerk, die IHK sowie der Landkreis
Heilbronn gemeinsam den wichtigen Wirtschaftsthemen Cluster,
Fachkräftemangel, Weltmarktführer, etc. annehmen und in einer
Ausstellung präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen Referentin der BuGa-Geschäftsführung
i.A.Katharina Klein
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen
sich erneut über Mängel der Stadtbahn.
Wörtlich:
"Nach der Arbeit fahre ich um 17.05
h mit der S 41/42 ab Haltestelle Industrieplatz HN zum Hbf
HN. Nach meiner stehenden Tätigkeit hätte ich gerne die Möglichkeit
, bis zum Eintreffen der Bahn und in der Bahn zu sitzen.
Warum gibt es dort nur eine!
Überdachung für FÜNF Sitzplätze Richtung Neckarsulm ? Bei der
seltenen Gelegenheit dort zu sitzen, ist es dann nicht möglich, die
ankommende Bahn zu sehen und man muss sich auf die elektr. Anzeige
verlassen, die aus dieser Position nicht sichtbar ist und auch des
Öfteren ausfällt. Ergänzende Lautsprecherdurchsagen, sind durch
Strassenlärm unverständlich (betr. auch Durchsagen Hbf HN)
Es warten um diese Zeit gefühlte 15
-20 Personen bei jedem Wetter auf die Bahn in beide Richtungen. Zwar
gibt es Sitzplätze in Richtung Heilbronn, welche aber nicht
überdacht sind und bei Regen und Unwetter ungeschützt und deshalb
nicht genutzt werden können.
Z. B. gibt es an der Haltestelle
Berufschulzentrum HN-Böckingen in beiden! Richtungen
ausreichend Überdachungen mit Sitzmöglichkeiten ."
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> die
Haltsteile Industrieplatz ist im Durchschnitt nur mäßig frequentiert.
die Haupteinstiegsrichtung ist
Neckarsulm. Auf Ihre Anregung hin wurden zusätzliche Sitzmöglichkeiten
geschaffen. Größere Fahrgastzahlen treten nur vereinzelt punktuell auf.
Für den überwiegenden Teil des Tages reichen der Unterstand und die
Sitzplätze aus, die Situation ist durchaus vergleichbar mit anderen
ähnlich frequentierten Haltestellen.
An der Haltestelle Berufsschulzentrum sind die
Bahnsteige jeweils seitlich angeordnet, deshalb ist an jedem Bahnsteig
ein Unterstand vorhanden. Diese Haltestelle unterliegt einer erheblich
höheren Frequenz als die Haltestelle Industrieplatz, weshalb auch die
Überdachungen und die Anzahl der Sitzmöglichkeiten entsprechend größer
sind. Dies reicht allerdings genauso wenig aus um den Spitzenbedarf
abzudecken wie am Industrieplatz, da zu den Schulschlusszeiten teilweise
weit über 100 Personen dort zusteigen. Das Verhältnis vom
durchschnittlichen, tagesdurchgängigen Bedarf und punktuellen
Bedarfsspitzen ist durchaus vergleichbar mit der Haltestelle
Industrieplatz. Es ist nicht möglich, an allen Haltestellen den jeweils
größten vorkommenden Bedarf mit Sitzgelegenheiten bzw. Überdachungen
vollständig abzudecken.
Ergänzend möchten wir noch darauf hinweisen,
dass nahezu zeitgleich ab der Bushaltestelle Industrieplatz eine Fahrt
der Linie 5 ebenfalls umsteigefrei zum Hauptbahnhof verkehrt (Abfahrt
17:06 Uhr).
Mit
freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH Geschäftsführung T.
Elser
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
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Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich
erneut über die Hundekot-Ablagerungen am Feldwegrand oberhalb des
Klingenberger Kindergartens.
Die
Aufstellungeiner Hundekotstation sei bisher mit der Begründung "es
liege nicht auf der Strecke der Straßenreinigung" (Leerung der
Mülleiner) abgelehnt worden. Weiter wörtlich: "Nun gibt es eine Bank auf dem Plateau bei
den Weingärten entlang des Panoramas auf den Neckar mit einem Mülleimer,
welcher ja sicherlich auch mal geleert werden muß. Könnte man nun eine
Hundestation errichten?" Ein Mittbürger zur Betreuung dieser Station
sei auch schon gefunden.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Bürger beklagen sich über Mängel der Stadtbahn, wörtlich:
"Seit
3 Jahren fahre ich täglich morgens um 6.55 h mit der S4 ab der
Haltestelle Berufsschulzentrum Richtung HN Hbf . Ich erlebe schon
Wochen öfter Verspätungen (Ausfälle) der Züge, weshalb ich dadurch den
Anschluss S 41/42 bis zur Haltestelle Industrieplatz HN verpasse. Auch
stelle ich fest, dass manchmal zur Hauptverkehrszeit nur eine singuläre
3 er- Bahn eingesetzt wird . Diese ist völlig überfüllt, was dann
natürlich auch zu Verspätungen führt. Unter solchen Bedingungen vergeht
mir die Freude, öffentliche Verkehrsmittel stressfrei zu benutzen!
Eine Verbesserung wäre dringend erforderlich."
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
die Haltestelle Berufsschulzentrum
gehört zur Eisenbahninfrastruktur der Albtal Verkehrsgesell
schaft
mbH, die auch die Verkehre durchführt. Wir haben deshalb den Sachverhalt
mit der Bitte um Antwort an die AVG weitergeleitet. Die Antwort
der AVG geben wir nachstehend wieder:
"Die betreffende Fahrt ist im Abschnitt
zwischen Leingarten und Heilbronn regelmäßig stark ausge
lastet. Die Fahrgastzahlen liegen im Bereich von bis zu 260 bis maximal
300 Personen. Planmäßig ist eine Doppeltraktion - also
2 Stadtbahnwagen - eingesetzt. Die derzeitige Situation der Fahr zeugverfügbarkeit ist wegen der vielen
parallel laufenden Projekte (WLAN-Einbau, Rostsanierung) und
durch unfallbedingte Ausfälle sehr angespannt. Am 17.11. konnte nur 1
Fahrzeug eingesetzt werden, was dann zu der
beschriebenen Situation geführt hat, was wir sehr bedauern.
Hinsichtlich der Pünktlichkeit muss gesagt
werden, dass diese Fahrt in gewissem Maße ver
spätungsanfällig ist. Die Auswertung seit Schuljahresbeginn im September
zeigt eine Ankunftsver spätung in Heilbronn
Bahnhofsvorplatz von durchschnittlich 4 Minuten. Hintergrund sind
Zugkreu zungen in Gemmingen, Schwaigern und in der
Folge Konflikte bei der Überfahrt über den Westkopf des
Hauptbahnhofes zwischen Böckingen und dem Hauptbahnhof-Vorplatz. Hier
macht sich das fehlende 2. Gleis zwischen Leingarten und
Schwaigern hauptursächlich bemerkbar. So kann es vor
kommen, dass der Anschluss zur S42 (Abfahrt 07:04 Uhr) nicht immer
erreicht wird. Ein Strecken ausbau zur Verbesserung der
Pünktlichkeit ist in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg in Vorbereitung. Zum Jahresbeginn kommen
zusätzliche neue Fahrzeuge im Gesamtnetz zum Einsatz, um die Situation
zu entspannen."
Soweit die Antwort der AVG. Wir möchten noch
darauf hinweisen, dass parallel zur Stadtbahn um 06:52
Uhr ab der Haltestelle Sandhof in der Großgartacher Straße eine Fahrt
der Linie 13 zum Hauptbahnhof verkehrt, die alternativ genutzt
werden kann. Ab Hauptbahnhof kann der Industrie platz
auch mit den Fahrten der Linie 5 umsteigefrei erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung
T.
Elser
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger
beklagen sich überden Zustand des
Parkplatzes Römerstraße (Klinikparkplatz).
Wörtlich:
"... Überall
knöcheltiefe Wasserlachen. Um da parken zu können, kann man ohne
Gummistiefel nicht aussteigen. Obwohl die Stadt über die
angespannten Parkplatzprobleme weiß, ist man nicht in der Lage, diesen
Platz wenigstens so zu richten, dass aller verfügbaren Raum auch genutzt
werden kann. ..."
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Bürger sehen
die Bauarbeiten zu
einer Fahrradspur von der Charlottenstr. in die Urbanstr. mit
Verwunderung.
Wörtlich:
"Es war doch geplant, dass hier einmal ein Kreisverkehr
kommen soll. Warum dann jetzt noch diese Fahrradspur bauen? Oder
wurde der Umbau auf Jahrzehnte verschoben?
Ich kann überhaupt
nicht verstehen, warum man Radspuren direkt an die Hauptverkehrsstraßen
baut. Einmal sind die Abgase nicht gerade gesundheitsfördernd und
zum anderen ist es doch zu gefährlich an solchen Straßen mit dem
Fahrrad zu fahren. Gibt es keine Möglichkeit, diese zwei Wege zu
trennen?"
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
<*> richtigerweise
erinnern sich Bürger an die seit geraumer Zeit vorliegenden
Planungsentwürfe für einen Kreisverkehr Rathenauplatz (Die Umqestaltung
zum Kreisverkehrsplatz ist in erster Linie aus städtebau lichen Gründen
angedacht und im Ist-Zustand des Verkehrssystems nicht erforderlich -
hierzu s.u.). In jüngster Vergangenheit musste insbesondere neueren
Entwicklungen im Heilbronner Stadtgebiet mit umfangreichen Umbau- und
Neubaumaßnahmen des Straßennetzes Rechnung getragen werden. Als
Beispiele möchten wir die Entwicklungen im Zusammenhang mit der
Bundesgartenschau 2019 oder der Neuen Mitte Böckingen nennen. Insofern
sieht auch die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Heilbronn vor dem
Hintergrund der zuletzt erheblichen Investitionen und einem künftig
nachhaltigen Investitions programm keinen Ausbau des Rathenauplatzes
vor. Zudem kann derzeit kein konkreter Planungsansatz im Hinblick auf
die zu berücksichtigenden Verkehrs ströme verfolgt werden. Im
Zusammenhang mit der noch zu erwartenden Entwicklung des WoIlhausa
reals spielen Aspekte wie die Auflösung des Einbahnsystems
Wilhelm-jUrbanstraße bzw. die Bündelung des Verkehrs in der Urbanstraße
eine für einen künftigen Kreisverkehr Rathenauplatz maßgebliche Rolle.
Hieraus ergeben sich im Vergleich zu den derzeit vorliegenden
Richtungsverkehren Änderungen, auf die der Rathenauplatz bzw. ein
künftiger Kreisverkehr zwingend auszulegen wäre. Die Anlage von
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn entspricht den seit langem geltenden
Richtlinien der Radverkehrsplanung und wird von Fachleuten dort
gefordert, wo es die Abmessungen des Verkehrsraums zulassen. Auch die
Stadt ist bestrebt dies umzusetzen. Das Fahren im Seitenraum, dies
sei in diesem Zusammenhang erwähnt, weist zahlreiche Gefahrenquellen wie
z. B. Grundstückzufahrten oder das Que ren von Einmündungsbereichen
auf, die häufig in Unfällen mit Radfahrern resultieren. Die mittlerweile
realisierte Fahrradroute Süd wurde insbesondere vor diesem Hintergrund
umgesetzt. Insofern die von Ihnen zitierten Aspekte Abgase und
Gesundheit mit alternativen Routen bei der Rad routenplanung
zusammenhängen, so möchten wir darauf hinweisen, dass die
Hauptverkehrsachsen wie Urban- oder Charlottenstraße selbstverständlich
auch für Radfahrer direkte und schnelle Verbindungen darstellen.
Insofern sehen wir uns auch dort in der Pflicht eine entsprechende
verkehrssichere Infra struktur für diese Verkehrsart bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Herrmann Stellv.
Amtsleitung Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
* 17.066
Sozialwohnungen und Fehlbelegungen in Heilbronn
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Günstiger
Wohnraum wird in Heilbronn immer knapper. Die stadteigene
Stadtsiedlung verfügte angeblich (2015) über 1.500/2.900? Sozial-/
Gesamt-Wohnungen, Tendenz sinkend im Bereich Sozialwohnungen.
Wir fragen dazu:
1. Wieviel
Wohnungen gibt es laut heutigem Stand in Heilbronn insgesamt und wieviel
speziell davon Sozialwohnungen?
2. Wieviel sind Wohnungen, die
mit einem max. Quadratmeterpreis bis zu 6,38 €/m² vermietet
werden? Anm.: Dies entspricht in etwa dem Mittelwert des
Mietpreises, den Bezieher von SGB II und SGB XII nach dem neuen
„Schlüssigen Konzept“ von der Stadt Heilbronn vergütet bekommen.
3. Wie schlüsseln sich diese Wohnungen auf gegliedert nach
Wohnungsgrößen und Quadratmeter-Mietpreis?
Anm.: Wer bedürftig
ist, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Doch das wird offensichtlich
nie wieder kontrolliert.
Vermutung: zu viele „Gutverdiener“ in Sozialwohnungen?
Diesen Schein gibt es für Menschen mit niedrigem Einkommen, und es
werden immer mehr davon ausgestellt. 2014 ca. 650 Neuausstellungen +
1.750 registrierte Wohnungssuchende in der Warteliste der Stadtsiedlung.
Wer einmal einen Wohnberechtigungsschein erhält, muss eine Bedürftigkeit
später nicht erneut nachweisen. Aber wer keine Wohnung im laufenden
Kalenderjahr erhält, muss den Wohnberechtigungsschein jährlich neu
beantragen und sich auch wieder neu in die Liste der Wohnungssuchenden
bei der Stadtsiedlung eintragen. Da bekannt ist, dass in der
Stadtsiedlung der jährliche Wechsel an Mietwohnungen bei unter 80
Einheiten liegt, wird sich kaum jemand erneut registrieren und einen
neuen WBS beantragen. Das ist Bürokratismus pur und kann von den
Betroffenen nicht nachvollzogen werden, zumal es für diese auch
erniedrigend ist.
4. Ist die Verwaltung bereit, das Problem
in Heilbronn anzupacken, wie und in welchem Zeitfenster?
Anm.:
Eigentlich wäre die Stadt in ihrem Geschäftsbereich „Soziales“
dazu verpflichtet, die Bedürftigkeit regelmäßig z.B. jährlich zu
kontrollieren. Es ist schließlich bei Empfängern von
Arbeitslosengeld und Hartz IV auch so, dass diese ihre Bedürftigkeit
regelmäßig nachweisen müssen.
Tatsächlich verbietet auch kein Gesetz die Kontrolle der
Wohnberechtigung.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
Sie bitten in Ihrer eMail vom 11.11.2017 um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Wieviel Wohnungen gibt es laut heutigem Stand in
Heilbronn insgesamt und wieviel spezi ell davon Sozialwohnungen?
2. Wieviel sind Wohnungen. die mit einem max. Quadratmeterpreis
bis zu 6,38 €/m² vermietet werden?
Anm.: Dies entspricht in
etwa dem Mittelwert des Mietpreises, den Bezieher von 5GB 11 und 5GB
XII nach dem neuen "schlüssigen Konzept" von der Stadt Heilbronn
vergütet bekommen.
3. Wie schlüsseln sich diese Wohnungen auf
gegliedert nach Wohnungsgrößen und Quadrat meter-Mietpreis?
Anm.: Wer bedürftig ist braucht einen Wohnberechtigungsschein. Doch
das wird offensicht lich nie wieder kontrolliert.
4. Ist
die Verwaltung bereit, das Problem in Heilbronn anzupacken, wie und in
welchem Zeit fenster?
Anm.: Eigentlich wäre die Stadt in
ihrem Geschäftsbereich .Soziales" dazu verpflichtet, die
Bedürftigkeit regelmäßig z.B.jährlich zu kontrollieren.
Zu
diesen Fragen nimmt die Stadt wie folgt Stellung:
zu 1)
In Heilbronn gibt es laut dem Statistischen Landesamt BVV zum 31.12.2016
insgesamt 59.655 Wohnungen. Davon sind ca. 29.000 Mietwohnungen. Der
Bestand an geförderten Wohnungen beläuft sich aktuell auf 1.336.
zu 2)
Der Stadt liegen hierzu keine Angaben vor. Auf unsere
Anfrage bei der Firma Analyse & Konzep te, die den Mietspiegel 2016
und das schlüssige Konzept zur Übernahme der Wohnkosten für die
Stadt erstellte, teilte diese mit, dass eine konkrete Aussage darüber,
wie viele Wohnungen in Heilbronn bis zu einer Nettokaltmiete von
6,38/m² vermietet werden, nicht getroffen werden kann. Es kann
lediglich der Anteil der Wohnungen aus der Erhebung der Daten zum
schlüssigen Konzept genannt werden. Im Rahmen der Mietwerterhebung
konnten insgesamt nach Extrem kappung 1.201 Mietwerte
berücksichtigt werden. Von diesen 1.201 Mietwerten befinden sich 438
Mietwerte unterhalb von 6,38 €/m². Von diesen 438 Mieten stammen 246
Mietwerte aus der Mietbefragung und 192 Mietwerte aus dem
Jobcenter-Datensatz.
zu 3)
Analog zu den
Haushaltsgrößenklassen aus der Mietwerterhebung befinden sich nach
Angaben der Firma analyse 8: Konzepte folgende Mietwerte unterhalb
von 6,38 €/m²:
1-Personen-Haushalte (> 25 bis 45m²): 63 von 233
Wohnungen 2-Personen-Haushalte (> 45 bis 60m²): 96 von 242 Wohnungen
3-Personen-Haushalte (> 60 bis 75m²): 111 von 287 Wohnungen
4-Personen-Haushalte I> 75 bis 90m²): 84 von 246 Wohnungen
5-Personen-Haushalte (> 90 m²): 84 von 193 Wohnungen
Eine
tiefergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich.
zu 4)
Die
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins vermittelt keinen Anspruch auf
Bezug einer So zialmietwohnung. Bis Ende November 2017 hat die
Stadt Heilbronn 685 Berechtigungsscheine erteilt. Im Rahmen der
Antragsbearbeitung wird vor durchi die Prüfung festgestellt, ob die maß
geblichen Einkommensgrenzen im Rahmen der sozialen
Mietwohnraumförderung eingehalten werden. Weitere - auch regelmäßige
- Überprüfung der Eilnkommensentwicklung der Mieter von
Sozialwohnungen sind nur auf der Grundlage einer gesetzlichen
Erhebungsbefugnis möglich. Eine dahingehende Regelung wurde im
Landeswohnraumförderungsgesetz nicht getroffen, gleichzeitig wurde
die spezielle.Ermächtigung mit der Aufhebung des Gesetzes über die
Fehlbe legungsabgabe zum 01.01.2008 beseitigt.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bezieher von SGB II (Hartz IV) und Bezieher von SGB XII (Sozialhilfe)
kritisieren, dass sie gegenüber von (anerkannten) Flüchtlingen durch die
Stadt Heilbronn bei der Bewilligung der Kosten der Unterkunft (KdU)
benachteiligt werden.
Die Verwaltung mietet für dezentrale Wohnunterkünfte für Flüchtlinge
Wohnungen direkt an zu einem Preis von +20% über dem Mitspiegel an.
An einem Beleg-Beispiel eines 2-Personen-Haushaltes
(Bedarfsgemeinschaft) bedeutet dies konkret:
Es
handelt es sich hierbei um mehr als 1.244 Sozialhilfe Empfänger (Stand:
12/2014) sowie um4.457
Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) Hartz IV (Stand: 12./015) und 1.029
Wohngeldhaushalte (Stand: 12/2014) in Heilbronn.
Wir fragen dazu:
1. Warum erfolgen diese Benachteiligungen der eigenen Bürger und
Beziehervon SGB II und SGB XII?
2.
Werden Korrekturen für eine Anhebung der zu niedrigen Sätze für dieBenachteiligten angedacht und welche konkreten Schritte (auch in
zeitlicherHinsicht) sind zu
erwarten?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
auf Grund der
Meldung Birnenrondell im Ziegeleipark erneut
beschaedigt
und da auch wie berichtet insbesondere während der Dunkelheit ständig
weitere Störungen bis hin zu Vandalismus im und um den Park stattfinden,
fragen wir an und beantragen:
1. es wird eine Überwachungskamera
installiert, darüber wird an den Eingängen informiert,
2. KOD und Polizei bestreifen den Park
und seine Umgebung (Feldflur!) öfter als bisher praktiziert,
3. es werden weiterte
Sicherheitsmaßnahmen geprüft und umgersetzt.
Zusätzlich bitten wir um Auskunft
darüber, wie hoch sich der Schaden insgesamt beläuft.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>gerne
geben wir Ihnen Auskunft zu Ihrer Anfrage, den Ziegeleipark betreffend:
1. Ihrem Antrag zur Installation einer
Überwachungskamera können wir nicht nachkommen. Der Rechtslage, die beträchtlichen
Investitions- und laufende Kosten und unsere ungenügende
Personalausstattung verhindern die Videoüberwachung. Unabhängig davon
rechtfertigt die Sicherheitslage im Ziegeleipark im Vergleich zu anderen
Plätzen in Heilbronn aus unserer Sicht den Einsatz einer
Überwachungskamera nicht.
2. Die
Intensivierung der Bestreifung des Ziegeleiparks durch KOD und Polizei
stellt auch nach unserer Ansicht ein geeignetes Instrument zur Schadens-
und Verbrechensvorbeugung und Erkennung dar. Der Vandalismus am Birnenoval
wurde sofort beim Polizeiposten Böckingen angezeigt. Die Schadenshöhe
beträgt ca. 1.200,00 Euro. Die Polizei hat den Park und angrenzende
Bereiche wegen der aktuellen Vorkommnisse (Brandstiftung im angrenzenden
Gartenhausgebiet und Vandalismus am Birnenoval] schon im Blickfeld. Der
KOD führt nun auf unseren Wunsch hin eine regelmäßige Bestreifung des
Parks in der Nacht durch.
3. Zur Sicherung der
neuen Einrichtungen des Mostbirnenwegs im Park (Birnenoval) wurden
beteiligte Ehrenamtliche, der Sprecher des Bezirksbeirats und die
verantwortlichen Gärtner des Betriebsamts zu erhöhter Wachsamkeit
aufgerufen. Dies wird hoffentlich den Schutz der Pflanzungen und der
neuen Infrastruktureinrichtungen des Mostbirnenwegs (zwei Info Schilder und die
Ausstattung der Station Kulturlandschaft sind in Planung bzw. in
Produktion) durch soziale Kontrolle verbessern.
Technische Schutzeinrichtungen an den
Gehölzen, wie Maschendraht oder Absperrgitter, halten wir für
ungeeignet. Sie würden darüber hinaus den Erholungsgenuss und die
Bespielbarkeif des Geländes verschlechtern.
Freundliche Grüße
Hans-Peter Barz
Grünflächenamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
ein Herr Bernd E. richtet an die Stadtverwaltung und diverse
Gemeinderäte mit eMail vom 2.11.2017 um 14:04 folgende Anfrage:
... Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert brennend,
wer veranlasst hat, dass die Radwege-Vorfahrt genommen wurde (siehe
Link). Mein Nachbar hatte an dieser Stelle schon zwei Unfälle.
Jetzt haben die PKWs Vorfahrt – wer wohl als Nächster kollidiert?
Macht man Heilbronn so zur Fahrradstadt? ...
Wir
fragen dazu:
1. Treffen die in der eMail [und dem angegebenen
Link] gemachten Angaben zu? 2. Wenn ja, wie wird diese
Maßnahme begründet? 3. Auf Grund welcher Vorschrift wäre diese
Maßnahme, eine Zufahrt gegenüber einer öffentlichen Verkehrsstraße
zu bevorrechtigen, zulässig?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Fahrradstadt Heilbronn"
geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Der an der
Neckarsulmer Straße vorhandene Zweirichtungsradweg verzeichnete in den
letzten Monaten an der Lidl-Ausfahrt eine signifikante Häufung von
Verkehrsunfällen (zum Teil auch mit Personenschäden) zwischen
Kraftfahrzeugen und Rad fahrenden. Dieser Bereich soll in den nächsten
Monaten baulich geändert werden, sodass hierdurch eine Verbesserung des
Konfliktbereiches erreicht wird.
Da aus Sicht der
Straßenverkehrsbehörde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sehr
zeitnah wiederhergestellt werden sollte, wurde eine provisorische
Übergangslösung, in Zusammenarbeit mit der Polizei, unsererseits
angeordnet und umgesetzt. Wie Sie auch schon Presseberichten entnehmen
konnten, wurden in diesem Zusammenhang zwei falsche Verkehrszeichen
aufgestellt. Dieser kurzfri stige Zustand wurde aber sehr zeitnah
korrigiert. Grundsätzlich ist es aus Sicht des Amts für Straßenwesen
sehr wichtig für die Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsanlagen zu
betreiben, bei denen es ein miteinander und kein gegeneinander gibt.
Das Amt für Straßenwesen wird im ersten Halbjahr 2018 diesen Bereich
durch bauliche Maßnah men optimieren und damit für Radfahrende sicherer
gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Herrmann
Stellvertretender Amtsleiter Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
wer die staatliche Grundsicherung im Alter erhält, darf große Teile
seiner Altersvorsorge ab 2018 behalten, ohne dass die staatliche Hilfe
gekürzt wird.
Ab 2018 dürfen Betroffene volle 100 Euro aus der Rente ihrer aus
freiwillig geleisteten Beiträgen zur Rente zusätzlich zur Grundsicherung
behalten.
Für diejenigen, die höhere Renten aus freiwillig geleisteten Beiträgen
beziehen, sind diese ab dem kommenden Jahr 2018 mit 30 Prozent des
Betrages, der 100 Euro übersteigt, anrechnungsfrei.
So begründete die letzte Große Koalition die Gesetzesänderung.
Wir fragen dazu, wie das Sozialamt Heilbronn auf diese neue Gesetzeslage
reagiert und verfährt:
1. Werden alle Leistungsberechtigten SGB XII (Altersgruppe 65+) vom
Sozialamt angeschrieben und
über diese neue Regelung im Detail informiert?
Nach Stand der GR-Drucks. Nr. 139 handelt es sich hierbei um mehr als
760 Empfänger-Haushalte (Stand 31.12.2014) in Heilbronn.
2. Wie wird die konkrete Umsetzung des Freibetrages von 100 € ab
01.01.2018 erfolgen?
3. Auf welcher Zahlengrundlage wird die Berechnung der Beträge oberhalb
des Freibetrages von 100 € mit 30 % erfolgen und wer liefert hierfür die
Basisdaten (DRV oder)?
4. Ergibt sich für die Betroffenen ein kompliziertes Antragsverfahren
oder wird dies durch die Verwaltung unbürokratisch erledigt?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*> auf
Ihre Anfrage vom 02.11.2017 zum Thema" Grundsicherung" möchten wir Ihnen
folgende In
formationen übermitteln.
1) Werden alle
Leistungsberechtigten SGB X!I vom Sozialamt angeschrieben und über diese
neue Regelung
im Detail informiert.
Alle
Leistungsberechtigte im SGB XII, die von der Neuregelung betroffen sind,
erhalten auf Grund der geänderten Gesetzeslage höhere Leistungen
der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensun terhalt. In diesen
Fällen ergeht ein Änderungsbescheid mit Begründung.
2) Wie wird die konkrete Umsetzung des
Freibetrages von 100 Euro ab 01.01.2018 erfolgen.
Die Sachbearbeiter im SGB XII werden in den
nächsten Wochen sukzessive die Leistungsfälle sichten und prüfen,
inwieweit die Neuregelung angewendet werden kann.
Die Berücksichtigung des Freibetrags
erfolgt zum 1.1.2018; auch in Leistungsfällen, die erst später geprüft
werden konnten.
3) Auf welcher
Zahlengrundlage wird die Berechnung der Beträge oberhalb des
Freibetrages
von 100 Euro mit 30% erfolgen und wer liefert hierfür die Basisdaten
(DRV oder)?
Die Basisdaten werden nach derzeitigem
Sachstand von der Deutschen Rentenversicherung geliefert. Erst nach
Eingang dieser Informationen kann die weitere Sachbearbeitung erfolgen.
4) Ergibt sich für die Betroffenen- ein
kompliziertes Antragsverfahren oder wird dies durch die Verwaltung
unbürokratisch erledigt?
Ein Antragsverfahren
ist nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Leistungsfälle erfolgt von
Amts wegen.
Mit freundlichen Grüßen
Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat am 23.10.2017 den
IAB-Kurzbericht 23/2017 (http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb2317.pdf)
zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im SGB II
veröffentlicht.
Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
1a.
Wie viele Geflüchtete haben derzeit ihren Wohnsitz im Stadtgebiet
Heilbronn?
1b. Wie viele
dieser Geflüchteten sind anerkannte Asylbewerber?
2a. Wie viele
Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft beziehen derzeit im
Stadtgebiet Heilbronn Sozialleistungen allgemeiner Art (also incl. SGBII
und anderer Formen des Sozialleistungsbezugs)?
2b. Wie viele
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft beziehen derzeit im
Stadtgebiet Heilbronn Sozialleistungen allgemeiner Art (also incl. SGBII
und anderer Formen des Sozialleistungsbezugs)?
2c. Wie viele
dieser unter 2b geannten Personen sind schulpflichtig?
3a. Wie
viele anerkannte Asylbewerber beziehen derzeit im Stadtgebiet Heilbronn
SGBII-Leistungen?
3b. Wie viele
dieser unter 3a genannten Personen sind nicht mehr schlupflichtig?
4. Wie viele anerkannte Asylbewerber waren vor 1 Jahr im Stadtgebiet
Heilbronn SGBII-Leistungsbezieher?
6a. Wie viele anerkannte
Asylbewerber wurden innerhalb der vergangenen 12 Monate in eine
dauerhafte, versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt?
6b. Wie viele
anerkannte Asylbewerber sind innerhabld der vergangenen 12 Monate aus
einer versicherungspflichtige Beschäftigung wieder in den
SGBII-Leistungsbezug zurückgefallen?
7a. Wie viele anerkannte
Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate eine Ausbildung
begonnen?
7b. Wie viele
anerkannte Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate ein
Studim begonnen?
7c. Wie viele
anerkannte Asylbewerber haben innerhalb der vergangenen 12 Monate ein
Studim/Ausbildung abgebrochen?
Anmerkung:
Uns liegen
zuverlässige Berichte vor, wonach bei der Anerkennung und Einstufung von
Abschlüssen von Flüchtlingen, insbesondere bei Hochschulabschlüssen und
der Hochschulreife (Abitur), quasi Blankoqualifikationen bescheinigt
werden, die sich in der Realität, also wenn sie tatsächlich gebraucht
werden, als Desaster herausstellen. Sowohl das wissenschaftliche Denken
als auch die intellektuellen Fähigkeiten solcher gleichermaßen
"Abiturienten/innen" seien auf dem Niveau von guten Hauptschülern, das
erlernte Wissen beinhalte maßgeblich wissenschaftlich völlig
unbrauchbare Fächer wie syrische (u.a) Staatskunde, Wehrkunde,
Islamunterricht und islamische Lehren, arabische Heimatkunde etc. und
ansonsten schlechtes Englisch (Niveau von Unterstufenschülern),
Kreidechemie, -physik etc. auf dem Stand der 1960er bis 1970er Jahre.
Es seien kaum Kompatibilitäten und Anknüpfungspunkte vorhanden, wenn
diese Personen in qualifizierte Berufe oder gar ein Studium einsteigen
würden. Das strategische Denken und Problemlöseverhalten seien vielfach
inkompatibel und die fehlenden (insbesondere fachsprachlichen)
Deutschkenntnisse seien derart gravierend, daß weit über 90% scheitern,
eine evt. Ausbildung/Studium abbrechen und auf ewig im SBGII-Bezug
enden.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Anwohner der
Nordstadt beklagen sich regelmäßig über die für sie untragbaren Zustände
in ihrem Wohnviertel.
Diverse Anfragen
unsererseits wurden stets mit lapidaren und die Probleme
verharmloseneden Floskeln, aber ohne jegliche Folgen einer Änderung der
anhaltenden Zustände beantwortet.
Unterdessen hat
sich die Situation weiter verschärft, wie ein Anwohner in einem
uns zugegangenen Schreiben mit Datum [Wed, 11 Oct 2017 21:16:10] an den
Herrn Oberbürgermeister über das Bürgeramt mitteilt.
Wörtlich heißt
es:
"Sehr Herr
Oberbürgermeister,
die Zustände in der Nordstadt, wo bis vor ca.
20 Jahren überwiegend ordentliche Bürger der Bundesrepublik Deutschland
gewohnt haben, haben sich in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich
und zuletzt erdrutschartig verschlimmert.
Deutsch wird auf der
Straße vor meiner Wohnung praktisch nicht mehr geredet. Allgegenwärtig
herrscht ein rüder Umgangston und oft das Recht des Stärkeren.
Ganz schlimm sind die Zustände der verkehrspolitisch völlig fehl
geplanten Anwohnerparkzone geworden. Seit deren Einrichtung wurde
Nachbesserung versprochen, stattdessen hat sich alles stetig
verschlechtert.
Seit 4 Wochen habe ich -obwohl im Besitz eines
gebührenpflichtigen Parkausweises- keinen Parkplatz innerhalb der Zone.
Jetzt, wie auch in den vergangenen Tagen, Wochen, Monaten, Jahren stehen
in dieser Zone reichlich Fremdparker.
Ordentliche,
Bewohnerparkausweisgebühren zahlende Bewohner sind dreifach bestraft und
betrogen. Aufgrund der massenhaften, unsinnigen Wegnahme von Parkplätzen
(durch Steinkunstwerke, die einen ganzen Straßenzug zustellen) bei
gleichzeitiger, gebührenpflichtiger Ausgabe von viel, viel mehr
Parkausweisen als Parkplätze vorhanden sind, entsteht eine rechtlich
unhaltbare Situation. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen und bezahlen für
eine Ware und der Händler sagt, sie können sie bei der Warenabholung
entgegennehmen. Dort stellen sie fest, das 3, 4 oder mehr andere Kunden
die selbe Ware abholen wollen. Alle haben dafür bezahlt und der Händler
zuckt mit den Schultern und sagt: "Nicht mein Problem, schlagt euch
drum!" Ruckzug stünde das Betrugsdezernat vor der Tür und würden einen
solchen "Laden" schließen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, so
geht es nicht!
Das Abkassieren für Dienstprodukte, die gar nicht
zur Verfügung stehen, ist aber nur das eine, genauso schlimm ist, dass
-bis auf eine winzige Zone- ab 18:00 Uhr Hinz und Kunz in den
betreffenden Zonen ihre KFZ LEGAL abstellen dürfen und davon auch
reichlich Gebrauch machen. Ab 18, 19 Uhr stehen die ganzen
Nordstadtzonen bis auf den letzten Platz mit Unmassen, vielfach fremd
parkenden Fahrzeugen zu, darunter viele Industrie- und
Gewerbefahrzeuge wie Kleinlaster, Transporter etc. und zahlreiche
ausländische Fahrzeuge, alle ohne Parkausweis. Aber selbst die winzige
Nachtparkzone für Bewohner wird nachts faktisch nie kontrolliert und ist
massiv fremdbeparkt.
Notparkende Bewohner, z.B. vor der durch
absolut unsinnige Steine verengten Dammstraße müssen in 2. Reihe parken
und werden, sofern eine Kontrolle stattfindet, bestraft. Ganz schlimm
trifft es z.B. um ihren bezahlten Bewohnerparkplatz betrogene
Spätschichtarbeiter, die entsprechend der Umstände unvermeidbar,
notgedrungen ordentlich, aber weit außerhalb "ihrer" Zone parken müssen
und dann bei Kontrollen am nächsten Vormittag zu ihren laufenden
Parkausweisgebühren vom selben Organ, von sie betrogen wurden, obendrein
gebührenpflichtig bestraft werden.
Herr Bürgermeister, DAS darf
nicht sein!
Die Stadt ist in der Pflicht -im Grunde seit 2005
als die Anwohnerparkzone erstmals mit vollmundigen Versprechen
eingerichtet wurde- hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen durch:
1. Zulassen des Parkens rund um die Uhr NUR! für Bewohner, 2.
Beseitigung der unsinnigen Verbauungen, wo vor 9 Jahren noch Parkplätze
waren, 3. Vergrößeren der sog., viel zu kleinen Parkzonen, 4.
Überprüfung, ob Parkausweisinhaber hier auch wirklich ihren 1. Wohnsitz
haben (=keine Ausweiweisausgabe an Scheinbewohner!), 5. strenge
Kontrollen des ruhenden Verkehrs zu jeder Tages- und Nachtzeit, mind. 3
mal pro Woche tags UND 3 mal nachts. Hartes Vorgehen gegenüber
Fremdparkern incl. Abschleppen bei festgestellten Dauerparken, zu
Dauerparken haben auch Wiederholungsverstöße zu zählen, z.B. wenn der
Fremparker sein Fahrzeug lediglich umstellt und auf diese Weise
Spielchen treibt. Konsequente Strafverfolgung ausländischer Fremdparker.
6. KEINE Strafverfolgung von Bewohnern mit Parkausweis, die
ersichtlich notgedrungen geparkt haben.
Die regelmäßige Störung
der Nachtruhe ist ebenfalls ein gravierendes Problem. Gaststätten und
Lebensmittelgeschäfte halten sich nicht an die Sperrstunden. Man muss
bis tief in die Nacht, oft weit nach Mitternacht, mit lauten
Unterhaltungen ausschließlich in ausländischer Sprache auf der Straße
rechnen, die laut bis in die Wohnungen dringen. Es ist ein Zustand
erreicht, der für ordentliche Deutsche Staatsbürger, die mit diesem
Land und seinen Werten verbunden sind, unerträglich ist. Regelmäßig
spielen Kinder (vielfach unter 12 Jahren) nachts um 24 Uhr oder später
laut und munter auf der Straße oder zwischen den Häusern.
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus, dass sie als 1. Schritt
bald veranlassen, dass die unzumutbaren Zustände des ruhenden Verkehrs
für Bewohner zeitnah durch stufenweise Umsetzung der o.g. Maßnahmen
abgestellt werden.
Weiterhin gehe ich davon, dass insbesondere
nachts die öffentliche Ordnung, wie sie früher vorhanden war, durch
häufige Polizeistreifen wiederhergestellt wird. Notwendig wäre die
Einrichtung eines Polizeipostens Heilbronn Nord, der insbesondere am
Wochenende, ab Freitag abend auch nachts besetzt ist.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis und in Erwartung Ihrer baldigen Abhilfe
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ... "
Wir
fragen dazu die Stadtverwaltung:
A. Welche
Stellungnahme gibt sie zu diesem Schreiben ab, insbesondere zu den darin
gestellten Vorschlägen zur Abhilfe:
Zulassen des
Parkens rund um die Uhr NUR! für Bewohner,
Beseitigung
der unsinnigen Verbauungen, wo vor 9 Jahren noch Parkplätze waren,
Vergrößeren
der sog., viel zu kleinen Parkzonen,
Überprüfung,
ob Parkausweisinhaber hier auch wirklich ihren 1. Wohnsitz haben
(=keine Ausweiweisausgabe an Scheinbewohner!),
strenge
Kontrollen des ruhenden Verkehrs zu jeder Tages- und Nachtzeit,
mind. 3 mal pro Woche tags UND 3 mal nachts. Hartes Vorgehen
gegenüber Fremdparkern incl. Abschleppen bei festgestellten
Dauerparken, zu Dauerparken haben auch Wiederholungsverstöße zu
zählen, z.B. wenn der Fremparker sein Fahrzeug lediglich umstellt
und auf diese Weise Spielchen treibt. Konsequente Strafverfolgung
ausländischer Fremdparker.
KEINE
Strafverfolgung von Bewohnern mit Parkausweis, die ersichtlich
notgedrungen in anliegenden Anwohner-Parkzonen geparkt haben.
B. Ist der Straftatbestand des
Betruges insoweit erfüllt, als mehr Anwohnerparkausweise gegen Entgelt
abgegeben werden, als Parkplätze vorhanden sind bzw. deren korrekte
Zweckerfüllung nicht ausreichend gewährleistet wird?
C. Welche Maßnahmen ergreift die
Stadtverwaltung, um endlich die massiven Ruhestörungen zu beenden und
die Sperrzeiten durchzusetzen?
D. Welche Maßnahmen ergreift die
Stadtverwaltung, um den Schutz der bis in die Nacht hinein aktiven
minderjährigen Kinder zu wahren?
E. Wer ist zuständige
Aufsichtsbehörde, an die sich die Anwohner bei weiterer unzureichenden
Amtshandlungen beschwerend wenden kann?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*> zu
Ihren Fragen vom 12. Oktober 2017 zum Thema Nordstadt-Zustände möchte
ich Ihnen wie folgt antworten:
ZuA:
1. Erfahrungsgemäß
werden reine Bewohnerparkplätze überwiegend in den Abend- und
Nachtstunden durch Bewohner genutzt. Um den Auslastungsgrad dieser
Parkplätze zu erhöhen, werden Bewohnerparkplätz teilweise auch anderen
Verkehrsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Dies ist rechtlich zulässig
nd wird in zahlreichen anderen Städten ebenfalls so gehandhabt.
2. Die Dammstraße urde im Bereich der Dammschule und des evangelischen
Nlkolaikindergartens hochwertig gestaltet und es wurden Elemente
eingebaut, die der Verkehrsberuhigung und damit der Erhöhung der
Verkehrssicherheit der Kinder und Jugendlichen dienen sollen.
3.
Im Kommentar zu Straßenverkehrsordnung und zur Verwaltungsvorschrift
Straßenverkehrsord nung ist geregelt: ie Bereiche mit
Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Ge meinbrauches,
de vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Dabei muss es sich um ahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser
städtischen Quartiere übli cherweise zum Parken aufgesucht werden. Die
maximale Ausdehnung eines Bereiches darf nach geltender Rechtssprechung
zwei bis drei Straßen umfassen. Weiterhin ist geregelt: Innerhalb
eines Bereiches mit Bewohnerparkbevorrechtigung dürfen werk tags von
9:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr
als 75 %, der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner
reserviert werden.
4. Die Meldebehörde geht allen konkreten
Hinweisen auf Scheinwohnungen unverzüglich nach. Auch Verstöße von
Wohnungsgebern, z. B. Wohnungsgeberbestätigung für Scheinwohnungen,
stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden entsprechend verfolgt.
Die Zahl der festgestell ten Scheinwohnungen ist allerdings im
Verhältnis zu den ausgestellten Bewohnerparkausweisen nur gering und in
ger Nordstadt nicht signifikant höher als in anderen Teilen Heilbronns.
Angesichts von rund 5000 Bewohnerparkausweisen im Jahr ist es nicht
möglich in jedem Fall vor her eine örtliche Ermittlung durchzuführen.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass in Heilbronn
auch Personen mit Nebenwoh nung einen Bewohlnerparkausweis erhalten
können. In der Praxis kommt dies allerdings äußerst selten vor, da mit
der Anmeldung einer Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer anfällt.
5.
Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert den ruhenden Verkehr in der
Nordstadt verstärkt. Fest gestellte Halte- und Parkverstöße werden nach
dem bundeseinheitlichen Verwarnungs- und Buß geld katalog
kostenpflichtig geahndet. Maßgeblich für die Anzeigen sind die jeweils
festgestellten Tatbestände. Die Nationalität der Fahrzeugführer ist bei
der Ahndung weder ersichtlich noch relevant.
6. Ein erteilter
Bewohnerparkausweis gibt dem Ausweisinhaber eine Bevorrechtigung zum
Parken auf einem dafür ausgewiesenen freien Parkplatz. Keinesfalls ist
hiermit eine Berechtigung zum Falschparken erteilt. Insofern müssen
Fahrzeuge auch mit ausgelegtem Bewohnerparkausweis beanstandet werden,
wenn diese in Halte- oder Parkverbotszonen geparkt wurden. Selbstver
ständlich erfolgen keine Beanstandungen, wenn Fahrzeuge im Rahmen der
erteilten Bewohner parkbevorrechtigung mit gültigem Ausweis abgestellt
werden.
Zu B:
Die Möglichkeit zur E~i I,richtung von
Bewohnerparkflächen ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung ge regelt.
Wie unter Pun tA 3. bereits erläutert, darf nur ein Teil der zur
Verfügung stehenden Steilflä chen für die Bewohn r reserviert werden.
Es haben alle Personen einen Anspruch auf die Erteilung eines
Bewohnerparkausweises, die in dem festgelegten Bereich meldebehördlich
registriert sind und dort tatsächlich woh en.
Zu C:
Von
der Landesregierung sind für Gaststätten die gesetzlichen Sperrzeiten
generell auf 3:00 Uhr unter der Woche und 5:00 am Wochenende in der
Gaststättenverordnung (GastVO) festgesetzt. Abweichun gen von den
gesetzlichen Sperrzeiten können nur festgesetzt werden, wenn es
Tatsachen gibt, die eine abweichende Genehmigung begründen und
rechtfertigen. Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem
Gaststättenbetreiber haben sich nach den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu stützen. Insoweit benö tigt
die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene Informationen um
gerichtsfeste Entscheidun gen treffen zu können. Aktuell sind dem
Ordnungsamt weder Störungen bekannt noch liegen verwert bare
Informationen vor. Ladengeschäfte unterliegen an Werktagen keinen
Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten. Ein grundsätzlicher
Ladenschluss besteht nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in
Baden-Württem berg (LadÖG) nur an Sonn- und Feiertagen. Maßnahmen
wie die Durchführung eines Bußgeldverfahrens sind nach der Allgemeinen
Polizeiverord nung der Stadt Heilbrorn (APoVO) nur gegenüber der
jeweiligen ruhestörenden Person selbst mög lich, wenn diese die
Nachtruhe Anderer übermäßig-das heißt über das unvermeidbare Maß hinaus,
stört. Sofern die oben genannten Zeiten überschritten werden oder es
zu nächtlichen Ruhestörungen kommt, bitten wir die betroffenen Anwohner
umgehend das Polizeirevier Heilbronn unter 07131104- 2500 zu
kontaktieren, damit gegebenenfalls vor Ort eingeschritten und die
Beschwerdelage dokumen tiert werden kann. Ferner besteht für die
betroffenen Anwohner die Möglichkeit, eine Anzeige gegen den Betreiber
der Gaststätte oder gegen die jeweilige ruhestörende Person selbst zu
stellen. Vordrucke hierfür können beim Ordnungsamt erfragt werden.
Zu D:
Soweit die Ruhestörung von Kindern der in der
Nordstadt befindlichen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge ausgeht,
werden die Eltern durch die zuständige Sozialbetreuung nochmals
hinsichtlich der Fürsorge und Aufsichtspflicht sensibilisiert. Ebenso
wurde der in den Nachtstunden eingesetzte Sicherheitsdienst darauf
hingewiesen, dass er für die Einhaltung der Nachtruhe Sorge tragen muss.
Zu E:
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständige
Aufsichtsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Herrmann
Stv. Amtsleiter Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
2. welche Maßnahmen wird sie zur Lärm-
und Abgasreduzierung endlich unternehmen;
3. wird sie die geforderte stationäre
Blitzersäule zur wirksamen Raserkontrolle errichten;
4. wird sie ein LKW-Durchfahrtsverbot
wirksam durchsetzen;
5. wann wird sie sich endlich wieder
ernsthaft um die Verlängerung der Saarlandstraße bemühen?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*> bezug
nehmend aus der E-Mail vom 29. September 2017 zum Thema Saarbrückener
Straße teile ich Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung keine Kommentare zu
Zeitungsartikeln oder Website abgibt.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek
Bürgermeister
REPLIK dazu:
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Hajek,
vielen Dank für die Nachricht bzgl. unserer
Anfrage vom 29.7.2017, siehe unten.
Sie teilen uns dazu mit: "...bezug
nehmend aus der E-Mail vom 29. September 2017 zum Thema Saarbrückener
Straße teile ich Ihnen mit, dass die Stadtverwaltung keine Kommentare zu
Zeitungsartikeln oder Website abgibt...."
Wir gehen davon aus,
daß die restlichen Fragen noch beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Alfred Dagenbach
dagenbach@t-online.de info@pro-heilbronn.de www.pro-heilbronn.de
Antwort Eingang 16.11.2017:
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
aufgrund der Komplexität und
der Beteiligung verschiedener Ämter wird eine abschließende Beantwortung Ihrer Fragen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir
bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Dirk Herrmann
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung
zu den Schreiben des Herrn W.Z. über die darin genannten Vorgänge in der
Grundäckerstraße vom Dienstag, 19.
September 2017 14:12und Sonntag, 24.
September 2017 18:50:50, Aktenzeichen 505.06.139816.8, ab?
Im Rahmen
einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
das Ordnungsamt hat an hand der o.g.
Anzeige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den betroffenen
LKW-Fahrer eingeleitet und ein Verwarnungsgeld wegen des Verursachens
von unzulässigem Lärm bzw. vermeidbarer Abgasbelästigungen festgesetzt.
Dagegen hat der Fahrzeugführer Einwendungen
vorgebracht, die jedoch durch die Stellungnahmen des Herrn Z. (vom
19.09.2017 und 24.09.2017) entkräftet wurden.
Das Ordnungsamt hat daraufhin den LKW-Fahrer
aufgefordert, das Verwarnungsgeld bis Ende dieser Woche zu bezahlen.
Sollte bis dahin kein entsprechender
Zahlungseingang erfolgen, wird ein Bußgeldbescheid verfügt, der für den
betroffenen Fahrzeugführer mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen
verbunden sein wird.
Mit freundlichen
Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Die Verwaltung listet
Bebauungspläne auf, die vor 1945 erstellt wurden.
Die Verwaltung prüft,
inwieweit diese noch zeitgemäß sind, insbesondere nach den Kriterien
- Belastbarkeit der
Verbindungswege durch ruhenden und fließenden Verkehr
- Verdichtung und GFZ
- Erreichbarkeit für
Rettungsdienste
- Brandschutz
Die Verwaltung legt dazu
begründete Änderungsvorschläge dem Gemeinderat vor
Die Verwaltung legt kritische
Bauvorhaben, auch wenn sie nach geltendem BbauPl genehmigungsfähig
sind, dem Bauausschuß vor Genehmigung zur Beratung bzgl. einem
rechtzeitigen Erlaß einer Veränderungssperre vor.
Begründung:
Vorgänge wie
zuletzt mit einem Bauvorhaben in der Hirschstraße in Neckargartach
zeigen, daß Bebauungspläne, die insbesondere aus Zeiten vor 1945
(„Ortsbausatzung“) stammen, nicht mehr zeitgemäß sind.
Die Verwaltung
nutzt zwar regelmäßig das Instrument der Veränderungssperre bei
marginalen Bauvorhaben, z.B. für Werbezwecke, läßt jedoch kritische
Bauvorhaben, wie zuletzt in der Hirschstraße möglichst in der ihrem
Handlungsverständnis entsprechenden wenig flexiblen Weise an
gemeinderätlichen Gremien vorbei passieren.
Die Folgen
sind Unverständnis über diese Handlungsweise bei den formell vor
vollendete Tatsachen gestellten betroffenen Bürgern und Beschwerden bei
in gleicher Weise „behandelten“ Gemeinderäten.
Hingegen
stammen diese Ortsbausatzungen noch aus Zeiten, in denen der
Straßenverkehr hauptsächlich von Fuhrwerken und Handwagen geprägt wurde
und entspricht in immer selteneren Fällen beispielsweise dem heutige
Verkehrsaufkommen, auch in Hinblick auf die zunehmende Verdichtung des
ruhenden Verkehrs.
<*>
in Ihrem Antrag vom 21.09.2017 wird beantragt, dass die Verwaltung alle
Bebauungspläne, die vor 1945 erstellt wurden, auflistet und anhand
der Kriterien Belastbarkeit der Verbindungswege durch ruhenden und
fließenden Verkehr, Verdichtung und GFZ, Erreichbarkeit für
Rettungsdienste sowie Brandschutz auf deren Aktualität prüft. Hierzu
wird ergänzend beantragt, dem Gemeinderat begrün dete
.Ä.nderungsvorschläge vorzulegen (Ziffern 1 bis 3 des Antrags).
Außerdem wird unter Ziffer 4 beantragt, dass kritische Bauvorhaben, die
nach geltendem Planungs recht genehmigungsfähig sind, vor einer
Genehmigung dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt
werden sollen, um ggf. rechtzeitig eine Veränderungssperre erlassen zu
können.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Ziffern 1 bis 3: In Zeiten großer Wohnraumnachfrage bzw. großer
Nachfrage nach Baugrundstücken aller Art und der Priorisierung der
Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung ist die Nachverdich
tung von Baugebieten grundsätzlich sinnvoll. Auch im Rahmen des
Handlungsprogramms Wohnen werden geeignete Bebauungspläne auf
ihreNachverdichtunqs- und Ergänzungspotenziale untersucht.
Dabei finden u.a. auch die in Ihrem
Antrag angeführten Kriterien Eingang in die Prüfung. Im Regelfall
ist davon auszugehen, dass die (innere) Erschließung unverändert bleiben
muss.
Die von Ihnen angeregte umfassende und aufwändige Prüfung
aller Baugebiete, in denen ältere Be bauungspläne in Verbindung mit
der Ortsbausatzung 1939 gelten, ob eine Einschränkung der Nach
verdichtungsmöglichkeiten erforderlich und zweckmäßig ist, ist dem
Planungs- und Baurechtsamt aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine
Prüfung erfolgt in der Regel bedarfs- und anlassbezogen dann, wenn
sich ein Vorhaben abzeichnet bzw. sich dieses konkretisiert.
Ziffer 4:
Zu betonen gilt es zunächst, dass ein übliches
Wohnbauvorhaben, das - wie das Bauvorhaben BGV16/ 0700 in der
Hirschstraße in Neckargartach - sämtlichen planungsrechtlichen Vorgaben
entspricht und nach der Beurteilung der Baurechtsbehörde eindeutig
genehmigungsfähig ist, nach Ansicht der Verwal tung grundsätzlich
weder als "kritisch" noch als "bedeutend" einzustufen ist. Bedeutsam
wurde das Bauvorhaben in der Hirschstraße vielmehr erst durch den
enormen Unmut der Anwohner, der von der Verwaltung jedoch nicht
vorhersehbar war und in dieser Form auch beispiellos ist.
Völlig
verfehlt erscheint es insofern, wenn aufgrund eines besonders gelagerten
Einzelfalls ein Exempel für sämtliche Bauvorhaben statuiert werden
soll. Darauf hinzuweisen ist insofern auf die Tatsache, dass die
Beurteilung, Prüfung und Genehmigung eines planungsrechtlich zulässigen
und städtebaulich passen den Bauvorhabens
üblichesVerwaltungshandeln darstellt. Würde die Verwaltung alle
derartigen Bauvor haben grundsätzlich dem Bau- und Umweltausschuss
vorstellen, wäre dessen Arbeit völlig blockiert.
Das Vorstellen
und Beraten von Baugesuchen im Bau- und Umweltausschuss wird daher (in
Anwendung von § 16 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung) weiterhin nur
erfolgen, wenn es sich um bedeutsame Bauvor haben handelt, die für
die städtebauliche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung
sind.
Über bedeutsame Bauvorhaben, die nach geltendem
Planungsrecht nicht zulassungsfähig sind und/oder die aufgrund
städtebaulicher Spannungen ein Bedürfnis nach Planung bzw. Verhinderung
hervorrufen, wird die Verwaltung den Gemeinderat im Übrigen auch
künftig rechtzeitig informieren und diesem zum Beschluss einer
Veränderungssperre bzw. einer Zurückstellung bzw. der Aufstellung eines
Bebauungs plans raten.
Freundliche Grüße
Dr. Böhmer
Planungs- und Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
.
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen
sich über die seit Wochen anhaltenden Zustände mit einer zunehmend
wachsende Müllkippe vor den Gebäuden Großgartacher Straße 192 und
fragen, wie lange diese Verhältnisse von derr Stadtverwaltung noch
geduldet werden?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Bürger beklagen sich über eine Ampel an der Kreuzung
Fügerstraße/Gottlieb-Daimlerstraße (Bild), die beim Halt an
der Wartelinie vom Fahrer nicht mehr eingesehen werden kann,
da sie zu senkrecht zum Straßenrand ausgerichtet ist.
Würde die Ampel leicht zur Fahrbahn gedreht,
wie auch sonst üblich, könnte sie besser eingesehen werden.
Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und
einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs
bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
a) Wer hat diese Unterstützung
entschieden?
b) Welche Ämter waren mit welchem Aufwand an Personal und
Ressourcen beteiligt?
c) Wie hoch war dafür der finanzielle Aufwand?
d) Wer trägt dafür die Kosten in
welcher Höhe?
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
... Sie fragten am 21.08.2017 die Verwaltung, wer die
Unterstützung für die CDU-Wahlveranstaltung am 16.08.2017 auf
dem Kiliansplatz entschieden hätte, welche Ämter mit welchem
Aufwand beteiligt waren und wer die Kosten in welcher Höhe
trägt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bei der von Ihnen erwähnten CDU-Wahlveranstaltung handelt es
sich um eine Versammlung unter freiem Himmel. Nach Art. 8 und
19 Abs. 3 des Grundgesetzes gilt das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit auch für inländische Parteien. Für die
Durchführung des einschlägigen Versammlungsgesetzes ist die
Stadt Heilbronn als untere Verwaltungsbehörde zuständig;
hierbei handelt es sich um eine staatliche Weisungsaufgabe. Die
Funktion der Versammlungsbehörde nimmt in der Verwaltung das
Ordnungsamt wahr, weiche sie professionell und neutral ausübt.
Eine sogenannte Unterstützung durch die Verwaltung ist daher
nicht erfolgt.
Bei der Festlegung des Sicherheitskonzeptes ist auf die
jeweilige Gefährdungslage gemäß den Erfahrungen und
vorliegenden Informationen zu achten, um die größtmögliche
Sicherheit für die anwesenden Politiker und
Versammlungsteilnehmer zu erzielen. Neben dem Ordnungsamt waren
noch die Feuerwehr sowie das Planungs- und Baurechtsamt im Zuge
des Brandschutzes beteiligt. Ferner waren das Betriebsamt, die
Entsorgungsbetriebe und die Heilbronner Versorgung GmbH
einbezogen. Weitere Kontakte bestanden mit den staatlichen
Sicherheitsorganen wie der Polizei. Mangels Daten ist eine
Aufstellung über die eingesetzten personellen Ressourcen und
den finanziellen Aufwand der beteiligten Stellen nicht möglich.
Kosten dürfen beim Veranstalter im Zuge der Wahrnehmung seines
Grundrechts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
nicht erhoben werden. Diese sind somit von den für den
Gesetzesvollzug zuständigen Trägern wie Kommune und Land zu
übernehmen. Zum Ausgleich der Kosten für die
Aufgabenwahrnehmung als untere Verwaltungsbehörde erhalten die
Landkreise, Stadtkreise (z.B. Heilbronn) und die Großen
Kreisstädte pauschale Zuweisungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über
ein Verkehrsproblem, wörtlich:
"Rückstau aller Fahrzeuge,
die in Richtung Neckargartach bzw. Neckartalstraße wollen;
Beschilderung der Baustelle (Verengung auf eine Fahrspur) erst
auf der Brückenmitte und dann noch recht klein; nur ein
Arbeiter auf der Baustelle gesichtet. Werden in Heilbronn
eigentlich alle Tiefbaubaustellen so abgewickelt?!"
... im Nachgang
zur Anfrage
vom 27.07.2017 um
10:22 erreicht uns eine weitere Beschwerde an das Amt für
Straßenwesen bzgl. dem Baufortschritt
bei der Neckargartacher Brücke (nebst vorangestellten klaren
Aussagen zu den
von der Stadtverwaltung
zu verantwortenden seit Jahren bestehenden Zuständen in
der Saarbrückener
Straße),
wörtlich:
"...sei
einigen Tagen stelle ich fest, daß auf der Baustelle nur 1
(ein) Mann arbeitet. Heute hat er mit einer
Handschleifmaschine den Gehweg abgeschliffen.
Vielleicht schauen Sie
sich oder einer Ihrer Mitarbeiter die Sache einmal an. Von
Baufortschritt ist hier nichts zu sehen. Im Gegenteil,
Autoschlangen bis hinunter zum Barho.
Was da uns Autofahrer
zugemutet wird, ist unmöglich.
Falls in diesem Tempo
weitergearbeitet wird, ist eine Beendigung vielleicht bis
zum Herbst zu realisieren. Können Sie nicht der beauftragten
Firma einmal richtig "Dampf unter den Hintern" machen. Es
geht ja schließlich um das Wohl der Heilbronner Bürger !"
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem
eMail.
<*>
... vielen Dank für Ihren Hinweis bzgl. der Verkehrssituation
im Bereich der Neckargartacher Brücke.
Die ausführende Firma hat vor kurzem die letzten
Tiefbauarbeiten zur Anpassung von Bordsteinen und
Herstellungvon Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte
Personen (u. a. Blindenleitelemente) fertiggesteilt.
Nach unserem Kenntnisstand sind in der Regel drei bis vier
Arbeiter bei dieser Maßnahme vor Ort tätig. Dies haben
Mitarbeiter des Amtes für Straßenwesen auch bei regelmäßigen
Baustellenbesuchen festgestellt.
Seit Montag, dem 31.07.17 fanden vorbereitende Arbeiten für die
nächste Bauphase statt.
Es wurde eine neue Verkehrsführung eingerichtet, damit ab
Dienstag, dem 01.08.17 mit der Sanierung der Asphaltschichten
auf der Brücke über die Neckartalstraße begonnen werden kann.
Hierbei sind u. a. neue Baken, Schilder und Lichtsignale auf-
bzw. umzustellen sowie die Gelbmarkierung entsprechend der
neuen Verkehrsführung aufzubringen. Im sei ben Zeitraum muss
die Lichtsignalanlage programmtechnisch an die neue
Verkehrssituation angepasst werden.
Dementsprechend werden Arbeiten ausgeführt. die nicht immer von
der Tiefbaufirma durchgeführt werden. Dies mag ein Grund sein,
warum zeitlich begrenzt weniger Tiefbauarbeiter vor Ort zu
sehen waren.
Parallel wurden Mängelbeseitigungsarbeiten an den
Straßeneinlaufen der Neckargartacher Brücke
durchgeführt, um die Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer
aus zeitlicher Sicht möglichst zu minimieren.
Ausblick:
Nach heutigem Kenntnisstand wird bis Ende KW 32/2017 die
Asphaltdeckschicht auf der Nordseite der Brücke über die
Neckartalstraße erneuert. Danach wird in der KW 36/2017 die
östliche Mittelinsel zur Neckargartacher Brücke hin, die
zwischenzeitlich zurückgebaut wurde, wiederhergestellt.
In der Folge werden dann am letzten Wochenende der Sommerferien
die restlichen Asphaltflächen der Brückenstraße westlich und
östlich der Brücke über die Neckartalstraße saniert und die
neue Fahrbahnmarkierung aufgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für
Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
laut den Antworten auf unsere Anfragen vom
vom 2.4.2016 und
14.4.2016 hat die Stadt Heilbronn im Objekt
Mönchseestraße 83 - 85 Räume zum Zweck der Unterbringung von
Flüchtlingen angemietet.
Unter dem Webportal
"Immobilienscout24" auf den Seiten
wurden vor Ende Mai 2017 von einer "îmmowenk - înnovativste
Immobilienvermittlung
Frau Vanessa Wenk" verschiedene Verkaufsangebote geschaltet,
die der Beschreibung zufolge auf diese Objekte verweisen,
siehe beigefügtem Screenshot vom 14.6.2017
[nur im Original].
Darin heißt es u.a.
"Wir freuen uns Ihnen diese Gewerbeimmobilie vorstellen zu
dürfen! Es handelt sich um ein großzügiges Objekt mit sicheren
Mieteinnahmen. Untermieter ist die Stadt Heilbronn, die
Flächen werden zum Betrieb eines Flüchlingsheims mit einer
Mindestmietdauer von 12 Jahren mit automatischer Verlängerung
ab sofort vermietet", siehe beigefügte Screenshots
[nur im Original].
1707260911_KOMPLETT SANIERT! 12 Jahres-Mietvertrag mit der
Stadt!
1707260913_KOMPLETT SANIERT! 12 Jahre-Mindestvertrag mit der
Stadt!
1707260915_KOMPLETT SANIERT! PERFEKT FÜR STUDENTEN
Inzwischen sollen den Webseiten zufolge diese Angebote, die
nach wie vor auf den o.g. Webseiten stehen, aus der
Vermarktung genommen worden sein. Man kann den Anbieter jedoch
weiterhin kontaktieren und die Seiten aufrufen.
Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
a) Sind diese Seiten der Stadt Heilbronn bekannt?
b) Handelt es sich dabei um die Objekte, die in unseren
Anfragen abgefragt und beantwortet wurden?
c) Wenn NEIN: um welche anderen Objekte handelt es sich,
nachdem die Stadt Heilbronn dort als Untermieter angegeben
ist?
d) Wenn JA: Um welche Objekte handelt es sich dabei genau,
nachdem auf diesen Grundstücken offensichtlich mehrere
Eigentümer Besitz zu haben scheinen?
e) Weshalb wurde bei der Beantwortung das Anwesen
Mönchseestraße 83 - 85 als angemietet ausgegeben, obwohl dies
nicht vollständig zutrifft?
f) Wer ist Mieter,
nachdem die Stadt Heilbronn dort lediglich als Untermieter
angegeben ist?
g) Wer sind die
Eigentümer, Mieter und Untermieter?
h) Mit wem hat die
Stadt Heilbronn einen Mietvertrag?
i) Treffen die auf
den Webseiten gemachten Angaben bzgl. der angemieteten Objekte
zu?
j) Hat die Stadt
Heilbronn Kaufangebote abgegeben,
wenn JA, welche?
k) Hat es Änderungen in den
Besitz-, Miet- und Untermietverhältnissen seit der
Erstanmietung gegeben und wenn JA, welche?
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
... auf Ihre o.g. Anfrage können wir Folgendes mitteilen:
Die Stadt hat in dem Gebäude Mönchseestraße 83 das
Untergeschoss und das Erdgeschoss direkt von der GbR
Höch/Varese angemietet.
Das 1.
Obergeschoss, das offensichtlich nun zum Verkauf kommen sollte,
sowie das 2.Obergeschoss und das Dachgeschoss hat die GbR
Höch/Varese von einem Dritten angemietet und an die Stadt
untervermietet.
Im Haus Mönchseestraße 85 hat die Stadt das Untergeschoss, das
Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss direkt von der GbR
Höch/Varese angemietet.
Mit den weiteren
Geschossen (2. Obergeschoss und Dachgeschoss), die nun
anscheinend ebenfalls verkauft werden sollen, hat die Stadt
nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Semenass
Amt für
Liegenschaften
und Stadterneuerung
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über Müllablagerungen und
Lärmbelästigungen durch einen
Barbetrieb in Neckargartach, siehe eMails vom 20.07.2017 um
08:23 und 08:31an das Ordnungsamt , wörtlich:
"... bei der ehemaligen
...- Bar lagert wieder Müll in großen Säcken auf dem Vorplatz
zur Bushaltestelle hin. Der neue Pächter muss sich wohl an
keine Regel halten.
Weiterhin lagern immer noch Paletten auf dem Vorplatz, und
das jetzt seit einigen Monaten.
Wir befürchten, da wir ja eine Rattenplage in unmittelbarer
Nähe haben, Hirschbergstraße und am Leinbachpark, dass sich
das ausweitet.
Frage: was unternimmt das Ordnungsamt? es ist ja nicht die
erste Anfrage wegen der wilden Müllablagerung. ..."
"... die akuten Lärmbelästigungen bis weit in die frühen
Morgenstunden haben durch die Betreiber der ... - Bar leider
nicht abgenommen.
Frage: was wird von Seiten des Ordnungsamtes dagegen getan,
dass wir wieder schlafen können?..."
Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer
umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs
bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
... mit der Anfrage vom 20.07.2017 haben Sie uns mitgeteilt,
dass sich Bürger über Müllablagerungen und Lärmbelästigungen
durch einen Barbetrieb in Neckargartach beklagen.
Zur Lärmbelästigung teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Zur Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts haben wir
Kontakt mit dem Polizeirevier
Heilbronn-Böckingen aufqenomrnen. Die Anfrage ergab, dass in
diesem Bereich über einen längeren Zeitraum bei Kontrollen
lediglich ein Verstoß festgestellt werden konnte. Die uns
vorliegende
Anzeige ist derzeit in Bearbeitung. Zudem haben wir mit dem
Betreiber gesprochen und ihn auf
die Einhaltung der genehmigten Zeiten bzw. die Auflagen seiner
Gaststättenkonzession eindringlich hingewiesen. Er sicherte zu,
sich an die genehmigten Zeiten zu halten.
Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem
Gaststättenbetreiber haben sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende
Tatsachen zu stützen. Insoweit
benötigt die Verwaltung konkret auf die Gaststätte bezogene
Informationen, um gerichtsfeste
Entscheidungen treffen zu können. Die Problematik und die
Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung der
gesetzlichen Sperrzeit oder Verfolgung von Verstößen gegen
Gesetze, die Auflagen der jeweiligen Gaststättenkonzessionen
oder nächtliche Ruhestörungen durch Bußgeldverfahren sind
sowohl den Betreibern wie auch den Anwohnern bekannt und wurden
mehrfach durchgesprochen. Bislang liegen uns keinerlei
verwertbare Informationen vor.
Wir bitten die betroffenen Anwohner aus Neckargartach daher
wiederholt nächtliche Ruhestörungen umgehend dem Polizeirevier
Heilbronn-Böckingen (Tel. 07131 204060) mitzuteilen, damit ggf.
vor Ort eingeschritten und die Beschwerdelage dokumentiert
werden kann. Ferner bitten wir die Anwohner darum, die mit dem
Ordnungsamt im Jahre 2014 vereinbarten Tagebucheinträge zu
führen und dem Ordnungsamt vorzulegen (wir weisen auf das Ihnen
übersandte Schreiben vom 20.02.2017 hin).
Bezüglich der wilden Müllablagerung auf öffentlicher Fläche
teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Bisher sind uns in diesem Bereich keine Ratten gemeldet. Sofern
in diesem Bereich Ratten festge
stellt werden, bitten wir um umgehende Meldung an den
zuständigen Sachbearbeiter beim Ordnungsamt (Tel. 07131
56-4795). Der städtische Vollzugsdienst wurde über den von
Ihnen in Ihrem Schreiben vom 20.07.2017 geschilderten Zustand
informiert und wird sich um die Angelegenheit kümmern.
Rüdiger Muth
Ordnungsamt
Abteilung "Allgemeines Ordnungsrecht"
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über
Ruhestörungen im Wertwiesenpark in Folge eines türkischen
Festes, wörtlich:
"... habe ich in der Heilbronner
Stimme überlesen, dass am 15. und 16. 7.2017 im Wertwiesenpark
ein türkisches Fest stattfindet oder aber eine Kundgebung zur
Feier des niedergeschlagenen Putsches in der Türkei vor genau
einem Jahr?
Frage 1.): Ist das Fest,
das am Samstag von 12 Uhr - 20 Uhr und heute am Sonntag ebenso
von 12 Uhr bis 21 Uhr uns Anwohner des Wertwiesenparks mit
anatolischem Leiergesang und unverständlichen Reden beschallt
hat, sodass man seinen Garten nicht nutzen konnte und sich ins
Haus zurückziehen und alle Fenster schließen musste, wenn man
etwas lesen wollte, in der H.St. angekündigt gewesen?
2.) Warum spart die
Stadtverwaltung, seitdem OB Mergel am Ruder ist, an
Infoblättern für uns Anwohner vor lautstarken Ereignissen, so
wie das unter OB Weinmann höfliche Sitte war und zieht sich
lieber unseren Zorn zu?- Wenn man vorher wüsste, dass man die
dringende Erholung am Wochenende nicht in seinem Garten
verbringen kann, dann könnte man einen Ausflug planen. Hätte
man sich selber Gäste für ein Gartenfest eingeladen, wäre
dieses kaum im Garten durchführbar, weil man sich permanent
gestört fühlt.
Ich möchte bitten, im
Gemeinderat zu beantragen, dass wir Anwohner künftig/ ab
sofort wieder über alle Veranstaltungen im Wertwiesenpark im
Vorfeld - wenigstens 14 Tage vorher - informiert werden. M.E.
ist die Stadtverwaltung uns deutschen Mitbürgern/ uns
Anwohnern dies schuldig. ..."
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Welche
Stellungnahme gibt sie zu
den Punkten 1) und 2) der Beschwerde ab?
2. Welche Maßnahmen zur frühzeitigen Unterrichtung der
Anwohner wird sie ergreifen?
3. Wer hat die Einhaltung der immissionsrechtlichen
Vorschriften mit welchem Ergebnis während der Veranstaltung
kontrolliert?
4. Zu welchen Konditionen und Auflagen wird der Wertwiesenpark
von wem vergeben?
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
... das türkische Kulturfest des Kulturvereines .Navder" fand
in diesem Jahr zum dritten Mal statt, letztes Jahr war es
kurzfristig wegen des Putschversuches in der Türkei abgesagt
worden.
Somit ist diese Veranstaltung eine im Sinne der von der Stadt
Heilbronn beschlossenen "Lärmrichtlinie für Veranstaltungen mit
Verstärkereinsatz im Bereich Frankenstadion/Wertwiesenpark"
eine Bestandsveranstaltung.
Die Mietverträge für Veranstaltungen im Wertwiesenpark werden
im Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt erstellt,
darin festgehalten sind zeitliche und wertemäßige Begrenzungen
von Lärmwerten bei Verstärkereinsatz.
Die Veranstaltung war im Stadtgebiet plakatiert,
nichtsdestotrotz wird das Grünflächenamt in Zukunft über die
Pressestelle und die Stadtzeitung für anstehende
Veranstaltungen in den Hauptmonaten Juni und Juli eine
Veranstaltungsübersicht veröffentlichen.
Es ist leider aus Kapazitätsgründen nicht möglich, dass
städtische Mitarbeiter während der gesamten Veranstaltung vor
Ort sind, daher können im Einzelfall Verstöße gegen
vertragliche Vereinbarungen vorkommen. Grundsätzlich werden die
Veranstaltungen von städtischen Mitarbeitern auf Einhaltung der
Bestimmungen überprüft.
Der Wertwiesenpark ist von den drei großen Heilbronner
Parkanlagen der einzige Park, der durch
seinen befestigten Festplatz für solche Veranstaltungen wie
auch Open-Air-Konzerten geeignet ist, weil er die notwendige
Infrastruktur bietet. Bei allen anderen Parks und Grünanlagen
wäre die Gefahr erheblicher Flurschäden durch solche
Veranstaltungen um ein Vielfaches höher.
Freundliche Grüße
Hans-Peter Barz
Grünflächenamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bewohner der Wohnanlage
Großgartacher Straße 208 beklagen sich zum wiederholten
Mal über die Zustände rund um den dortigen "Spielplatz".
Wörtlich:
"Das Thema
Spielplatz ist eine Katastrophe,wie schon erwähnt werden die
Kinder ständig von genervten Mitmietern belästigt und
angeschrieen,die Fahrzeuge kommen mit überhöhter
Geschwindigkeit in den Hofbereich und Parken neben dem
Spielplatz."
und in Folge dessen:
"Die Kinder der Großgartacher Straße 208/2/3/4 werden beim
Spielen auf der Spielplatz von anderen Mitmietern angeschrien
und belästigt,so daß die Familien aneinander geraten und
heftig streiten."
Auf frühere Korrespondenz unsererseits wird verwiesen.
Wie fragen dazu:
1. In welcher Weise wird hierzu endlich für Abhilfe gesorgt?
2. Wer ist überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde (RP
Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien etc.pp)?
Auf Wunsch von Herrn BM Hajek wird diese Anfrage auch an die
zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
direkt übermittelt, hier.
Geschäftsleitung und Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Beschwerde an das RP Stuttgart wegen verweigerter
Beantwortung von Anfragen
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
das Regierungspräsidium Stuttgart hat uns Ihre Beschwerde vom
17.2.2018 mit der Bitte um . Beantwortung weitergeleitet.
Sie
machen geltend, eine Anfrage vom 17.7.2017 zum Umgang mit Mietern der
stadteigenen Stadt siedlung Heilbronn GmbH, die sich mit 55
Unterschriften zur Behebung eines sicherheitsrelevanten Problems zu
Wort gemeldet hätten, wäre trotz 2-maliger Erinnerung vom 6.10.2017 und
16.1.2018 unter Missachtung einzuhaltender Fristen nicht beantwortet
worden.
In Ihrer Email vom 17.7.2017 führen Sie aus, die Bewohner
der Wohnanlage Großgartacher Straße würden sich zum wiederholten Male
über die Zustände rund um den dortigen Spielplatz beklagen.
Die
Kinder würden ständig von genervten Mitmietern belästigt und angeschrien,
die Fahrzeuge kämen mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hofbereich
und würden neben dem Spielplatz parken.
Auf frühere Korrespondenz
wird verwiesen.
Sie fragen an, in welcher Weise endlich für
Abhilfe gesorgt werde bzw. wer die überörtlich zuständige
Aufsichtsbehörde (RP Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien
etc.) sei.
Auf Wunsch des Herrn Bürgermeister Hajek wird diese
Anfrage auch an die zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn
GmbH direkt übermittelt, hier: Geschäftsleitung und AR-Vorsitzenden.
[...]
Dass Ihre Anfrage vom 17.7.2017 und die Erinnerung vom 16.1.2018
nicht beantwortet wurde, beruht auf einem Missverständnis zwischen
den Beteiligten, welches bedauert wird.
Zu Ihren offenen
Fragen nimmt die Stadtsiedlung wie folgt Stellung:
• Warum wird
trotz Unterschriftenliste der Spielplatz nicht wieder zurückverlegt?
"Die Gründe für die vor fast zehn Jahren erfolgte Verlegung des
Kinderspielplatzes vom Dach der Tiefgarage in den Innenhofwurden
bereits hinreichend dargelegt. Bis heute liegen der Stadtsiedlung
keine Beschwerden von Bewohnern den Spielplatz bzw. dessen Nutzung
betreffend vor. Alle angeblichen Missstände wurden aus schließlich
durch Herrn Stadtrat Dagenbach vorgebracht. Wir haben mehrfach da
rauf verwiesen, dass die Stadtsiedlung selbstverständlich ein offenes Ohr
für Hin weise und Anregungen ihrer Mieter hat. Voraussetzung dafür
ist, dass sich Mieter tat sächlich an die Stadtsiedlung wenden. Dies
ist bis heute nicht geschehen. Die be sagte Unterschriftenliste
wurde der Stadtsiedlung erstmals mit Mail vom 19.1.2018 des
Vorzimmers des Baudezernats zugeleitet. Sie ist im Übrigen undatiert.
Wann diese Umfrage stattgefunden hat, ist damit nicht
nachvollziehbar. Selbstverständlich wird die Stadtsiedlung aber gern
ein Gespräch mit den Mietern führen, wenn dies ge wünscht wird. Bis
dato hat aber noch kein Mieter um ein solches Gespräch gebeten."
• Warum unternimmt die Stadtsiedlung nicht gegen die sonstigen Zustände
rund um die Nutzung des Innenhofes (z.B. Kinder werden ständig von
genervten Mitmietern belästigt und angeschrien, die Fahrzeuge kommen
mit überhöhter Geschwindigkeit in den Hofbereich und Parken neben dem
Spielplatz).
"Von diesen angeblichen Zuständen rund um die
Nutzung des Spielplatzes ist der Stadtsiedlung nichts bekannt. Weder
beim zuständigen Hausmeisterservice noch bei Mitarbeitern der
Stadtsiedlung wurden in der Vergangenheit Hinweise oder Be schwerden
in dieser Richtung vorgebracht. Eine Ortsbegehung brachte ebenfalls
keine derartigen Erkenntnisse. Lediglich das Parken vor dem Spielplatz
ist offen sichtlich auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht
auszuschließen. Wir werden daher diesen Bereich zeitnah mit Bügeln
ausstatten, sodass das Parken künftig nicht mehr möglich sein wird."
Ferner weist die Stadtsiedlung Heilbronn darauf hin, dass zu
jeder Zeit das Angebot im Raum stand, dass sich die Mieter direkt an
die Stadtsiedlung wenden können, um die An gelegenheit zu erörtern.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Formulierung des
elterlichen Anliegens in der Unterschriftenliste den Eindruck
erweckte, dass die Verlegung des Kinderspielplatzes deshalb begehrt
wird, weil er für die vielen Kinder als zu klein erachtet wurde. Auf
Gefah ren durch Pkw' s usw. wurde nicht hingewiesen:
"Wir,
Familie Hamm, möchten, dass die Stadtsiedlung Heilbronn bzw. Gemeinde
Heilbronn wieder einen geschlossenen Spielplatz auf der Tiefgarage
baut, wo er ursprünglich schon war. Da ein offener kleiner
Spielplatz, welchen wir jetzt haben, gefährlich ist für die Kinder
und auch sehr klein für viele Kinder. Wer uns unterstützen möchte und
gemeinsam ein(en) größeren Spielplatz für unsere Kinder erreichen
möchte, darf hier bitte unterschreiben. Vie len Dank im Voraus. "
[Die Unterschriftenliste trägt kein Datum]
Ausweislich der
Erklärung der Stadtsiedlung wird gegen die Gefahren des Pkw-Parkens
nahe des Spielplatzes Vorsorge getroffen. Auch ist die Stadtsiedlung für
ein Gespräch of fen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass
eine überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadtsiedlung
Heilbronn nicht existiert.
Mit freundlichem Gruß
Kurt
Bauer Amtsleiter
Rechtsamt
Mehrfertigung:
Regierungspräsidium Stuttgart z.H. Frau
Anika Wenger
Ihr Schreiben vom 22.3.2018
Bezug: Verweigerte Beantwortung von Anfragen gem. § 24 (4) GO
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die endliche Beantwortung der
Anfrage vom 17.7.2017 danke ich und nehme diese zur Kenntnis. Ich werde
diese den betroffenen Bürgern ebenso zur Kenntnis geben.
Ich
möchte jedoch darauf verweisen, daß sich meine Beschwerde vom 17.2.2018
an das Regierungspräsidium Stuttgart ausschließlich auf die sich
inzwischen häufenden Verweigerungen bzw. unvollständigen Beantwortungen
von Anfragen gem. § 24 (4) GO in Verbindung mit § 21 (3) GeschO des
Gemeinderates der Stadt Heilbronn bezogen hat und insbesondere auf die
fehlenden Beantwortung einer Anfrage vom 17.7.2017 zum Umgang mit Mietern
der stadteigenen Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, die sich mit 55
Unterschriften zur Behebung eines sicherheitsrelevanten Problems zu Wort
gemeldet hatten, trotz 2-maliger Erinnerung am 6.10.2017 und 16.1.2018
unter Mißachtung einzuhaltenden Fristen begründet wurde.
Diese
Anfrage hat mit den auf Seite 2 Ihrer Beantwortung aufgezählten Anfragen,
die allerdings teilweise widersprüchlich und im Procedere auch
grenzwertig zu betrachten waren, selbst nichts zu tun. Sie mögen zwar
beschönigenden Charakter haben, sind aber in Bezug zu dieser davon
getrennt zu betrachtenden Anfrage irrelevant und geben auch nicht den
gesamten Inhalt wieder. Auch begründet ein fehlendes Datum bei den
Unterschriftslisten nicht eine Nichtbeantwortung der Anliegen, denn mit
Eingang der Anfrage vom 17.7.2017 ist ein relevanter Termin vorgelegen.
Wenn sich fast alle Mieter einer Wohnanlage beklagen, kann es im
Übrigen auch mit der angebotenen Gesprächsbereitschaft nicht weit her
sein, insbesondere wenn die durchaus nicht unberechtigten Anliegen
keinerlei Besserungen nach sich ziehen. Insoweit ist es nicht nur das
Recht, sondern ist es sogar berechtigt, wenn sich Bürger als Mieter einer
zu 100 Prozent stadteigenen Wohnbaugesellschaft hilfesuchend an ihre
Bürgervertreter wenden. Es kann nicht unerwähnt bleiben, daß, nachdem
auf die Problematik in ausreichender Weise aufmerksam gemacht wurde, für
die Verantwortlichen zu hoffen bleibt, daß für die derzeitigen Zustände
keine negativen Folgen eintreffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Mehrfertigung: Regierungspräsidium Stuttgart
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über den
Zustand des Spielplatzes Biberach - Kehrhüttenstrasse,
wörtlich:
"...Zustand des
Spielplatz ist katastrophal, das Sand ist voll mit
Katzen-k.. und stinkt bestialisch, die Kinder können dort
nicht mehr spielen. Ist es möglich den Sand auszutauschen
und eine Möglichkeit zu suchen, daß ihn Katzen nicht mehr
als Klo benutzen? Auch Farbe könnte der Spielplatz
vertragen. Gerne auch ein Sonnensegel, so daß Kinder dort
länger spielen können und nicht nur bei Sonnenuntergang?"
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem
eMail.
<*>
... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.07.2017, die wir wie
folgt beantworten.
Von Bürgern wurde der Zustand des Kinderspielplatzes
Kehrhüttenstraße, insbesondere der ver
schmutzte Sand und fehlender Schatten, bemängelt.
Der Sand wurde inzwischen mechanisch gereinigt, dies wird
einmal im Jahr durchgeführt. In der
Regel im Frühjahr. Dies erfolgte dieses Jahr leider etwas
später.
Als dauerhafte Maßnahme zur Vermeidung von groben
Verschmutzungen in Sandkästen funktioniert nur die Abdeckung
mit einem feinmaschigen Gewebenetz. Dies hat sich allerdings
nur in
abgeschlossenen Außenräumen, wie z. B. Kindergärten, bewährt.
Die Sandkastenabdeckungen
helfen nur so lange sie unbeschädigt und nachts dauerhaft auf
der Sandfläche ausgebreitet sind.
Im öffentlichen Raum funktioniert dies aufgrund von Diebstahl,
Vandalismus und fehlender zuverlässiger Abdeckung leider nicht.
Auch Sonnensegel, als Schattenspender sind aufgrund von
Vandalismus nicht umsetzbar. Um die
Langlebigkeit der Spielgeräte und Spielflächen zu gewährleisten
müssen diese regelmäßig komplett abtrocknen, dem würde eine
dauerhafte Beschattung entgegenwirken.
Zur Förderung der Beschattung einzelner Bereiche des
Spielplatzes werden wir die vorhandene
Pergola im Herbst mit Kletterpflanzen begrünen. Die Pflanzung
eines weiteren Baumes, als
Schattenspender wird derzeit geprüft.
Freundliche Grüße
Hans-Peter Barz
Grünflächenamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Das im Dezember 2015 vom Gemeinderat beschlossene Handlungsprogramm „Wohnen in Heilbronn“ ist Grundlage für die künftige wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt Heilbronn. Insgesamt sollen bis 2020 in Heilbronn voraussichtlich rund 2.000 Wohneinheiten entstehen.
Davon sollen 800 WE durch das "Aktionsprogramm Wohnen" beigesteuert werden, das nicht alleinig aber doch maßgeblich durch die Stadtsiedlung getragen wird. Für deren Bauaktivitäten soll die Selbstbindung von 30-40% geförderten
Wohneinheiten (d.h. mit Mietpreis- und Belegungsbindung) gelten.
"Die Stadtsiedlung Heilbronn plant Wohnraum für alle Wohnraum nachfragenden Haushalte und berücksichtigt alle Preissegmente.
Schwerpunkte dabei soll aber das untere (nur durch Förderung erreichbar) und das mittlere Preissegment sein."
Bzgl. dieser Mitteilung fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie lautet inhaltlich konkret die Definition für "unteres" und für "mittleres" Preissegment?
2. Welche Planungswerte liegen diesen Preissegmenten
zugrunde?
2.1
€-Netto-Kaltmiete
2.2
€-Brutto-Kaltmiete,
2.3 €-Brutto-Warmmiete?
3. Welcher konkrete
Anzahl an WE wird geplant für das untere Preissegment?
4. Welche konkreten
Wohnungsgrößen in m² werden für das untere Preissegment
geplant und in welcher Anzahl?
5. Von welchen
Baukosten pro €/m² geht die Stadtsiedlung in ihrer Planung
aus?
6. Von welchen
Fördergeldern des Bundes und des Landes sowie der KfW gehen
die Planungen
aus? 6.1 Insgesamt
,
6.2 pro Wohneinheit nach m²-Größe?
Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer
umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs
bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail.
<*>
... bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilt die Stadtsiedlung
Heilbronn GmbH mit:
Zu 1. unteres Segment: bis max. 6,50 €/m², mittleres Segment
zwischen 6,50 und 9,00 €/m²
Zu 2. Grundmiete (Kaltrniete). Netto/Brutto gibt's nur beim
Gewerbe.
Zu 3. Wir planen nicht das untere Preissegment, sondern haben
uns eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt: bei jedem
Bauvorhaben mit Mietwohnungen werden 30 bis 40 % der Einheiten
als geförderte Wohnungen realisiert. Diese liegen dann im
Mietpreis 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete laut
Mietspiegel. Diese Quotenspanne wurde bei bereits realisierten
bzw. in Planung befindlichen Bauvorhaben auch schon deutlich
überschritten, aber noch in keinem Fall unterschritten.
Zu 4. Der übliche Verteilungsschlüssel ist 10/40/40/10 Prozent
für 1,2,3 bzw. 4-Zimmerwohnungen. Er wird aber je nach
Standort, Marktnachfrage und baulichen Gegebenheiten angepasst.
Eine allgemeinverbindliche Aussage ist daher nicht möglich.
Zu 5. Die Baukosten steigen durch die gesetzlich vorgegebenen
energetischen Anforderungen und andere Bauvorschriften weiter
an. Momentan liegen die Baukosten einschließlich Baunebenkosten
je
nach örtlichen Gegebenheiten, technischen Anforderungen und
Qualität der Ausstattung zwischen
2.500 und 3.000 €/m² brutto. In Ausnahmefällen wie z.B. im
Neckarbogen liegen die Baukosten jedoch auch schon deutlich
darüber.
Zu 6. Wir beantragen für die zu fördernden Wohnungen Mittel aus
dem Landeswohnraumförderungs
programm. Die Konditionen verändern sich hier jährlich und es
kann auch nicht mit Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass unsere Anträge auch in Zukunft
vollständig bedient werden können. Momentan liegen die
maximalen Investitionskosten bei 3.000 €/m², wovon 80 Ofo
(2.400 €) mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz
Leiter Stabstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Von Samstag, 15. Juli, 17
Uhr, an wird auch die Kranenstraße gesperrt, um die
Erweiterung des Science Centers experimenta und den Eingang
der BUGA fertigstellen zu können.
Nach unserem Wissen besteht
hierzu bisher lediglich die Überlegung, diese, für die
Entlastung der Innenstadt wichtige Straße infolge zahlreicher
früherer Maßnahmen, während der Bundesgartenschau
verkehrsfrei zu halten, nicht aber bereits zum jetzigen
Zeitpunkt. Sie ist wichtiger Teil Teil eines Verkehrsrings um
die Innenstadt, insbesondere auch zur Anfahrt von Norden her
an mindestens 2 Parkhäuser in der Nähe.
Wir
fragen die Stadtverwaltung:
1. Wer hat diese Maßnahme
wie in der Pressemitteilung dargestellt beschlossen?
2. Welche Stellungnahme sie zu der Anfrage des Koll. Palm
[Mon, 3 Jul 2017 09:34:42 +0000] abgibt?
Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung und einer
umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs
bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail.
Bürger beklagen sich über Belästigungen
durch ein Bauvorhaben in der Hirschstraße. Wörtlich:
"...In unserer
Nachbarschaft Hirschstr.
... ist ein übergroßes Bauobjekt mit 18 WE in der
Planungsphase (...).
Mit dem
Antwortschreiben vom Baurechtsamt sind wir nicht
einverstanden. Das Amt geht auf keinster Weise auf
zusaetzliche Expositionen von Laerm, Dieselabgase,
Erschuetterungen und andere Belastungen auf die Menschen
und Umwelt (Umweltzone) ein.Jeder
Mensch hat das Grundrecht auf koerperliche Unversehrtheit.
Wir leben unmittelbar an der Baustelle und wurden
diesen ueberstarken Expositionen (die nachweislich krank
machen) schon in der Abrissphase stark ausgesetzt. Das war
nicht nur fuer uns ein Vorgeschmack, was den Bewohnern in
der Hirschstrasse in den naechsten Jahren in der
Hauptbauphase der drei zusammenhaengenden uebergrossen
Betonbauten erwartet. Ueber 2000 LKWs donnern dann in der
Bauphase zum Bauplatz. Uns hat keiner informiert, es gab
keine Informationsveranstaltung, einfach nichts.Wir sind
gegen dieses uebergrosse Bauvorhaben, weil wir um unsere
Gesundheit und die Gesundheit unseres
Enkelkindes fuerchten muessen.
Bitte
stoppen Sie vorerst das Genehmigungsverfahren. Wir fordern
eine Informationsveranstaltung fuer die betroffenen
Buerger ueber die Dimension und Auswirkungen des
Grossbauobjektes. Es geht um die Durchsetzung des Wohles der
Buerger."
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Welche Stellungsnahme gibt sie zu diesem Fall ab;
2. wer ist für die angesprochenen Vorwürfe von Amts wegen
zuständig;
3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt?
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
... wie bekannt, hat sich die Anwohner-Interessengemeinschaft
Hirschstraße mit Schreiben vom 01.07.2017 .an die
Stadtverwaltung gewandt und Einwendungen und Bedenken gegen das
o.g. Bauvorhaben der Firma N. in der Hirschstr. 40 in 74078
Heilbronn-Neckargartach vorgetragen. Auf das Schreiben der
Anwohner haben Sie in Ihren Anfragen vom 29.06.2017 und
03.07.2017 Bezug genommen und die Stadtverwaltung um
Informationen zur Sach- und Rechtslage und um Stellungnahme
ersucht.
Nach Rücksprache mit dem Planungs- und Baurechtsamt habe ich
die Anfrage der Anwohner-Interessengemeinschaft Hirschstraße
heute ausführlich beantwortet. Eine Mehrfertigung meines
heutigen Antwortschreibens erhalten Sie anbei zu Ihrer
Information. Ich bitte um Beachtung der Inhalte. Auf die
geplante Vorstellung des Bauprojekts nach der Sommerpause im
Bauausschuss weise ich usdrücklich hin.
Mit freundlichen
Grüßen Harry Mergel
Oberbürgermeister
Anlage:
Antwort an
Anwohner-Interessengem. Hirschstr. vom 14.07.2017 Abbruch einer
Gewerbehalle (KGV17/0006) und Neubau von 2
Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 18 Wohneinheiten und
einer Tiefgarage (BGV16/0700) auf dem Baugrundstück Hirschstr.
[ ... ]
Ihr Schreiben vom 01.07.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer
gemeinsamen Unterschriftenliste und Ihrem Schreiben vom 01.07.
2017 haben Sie mich eindringlich auf befürchtete Belästigungen,
Beschädigungen und Gefährdungen, denen Sie bei der Errichtung
des geplanten Großbauvorhabens in der Hirschstr. 40 ausgesetzt
sein könnten, aufmerksam gemacht und mich um eine sorgfältige
Prüfung Ihrer Bedenken und das Aufzeigen von Lösungen ersucht.
Da es beim unlängst vorgenommenen Abbruch des bestehenden
Altgebäudes bereits offenbar zu Belästigungen des Wohnumfelds
durch Staub, Lärm. Erschütterungen, Behinderungen des
Straßenverkehrs und Verunreinigung der umliegenden Straßen
gekommen ist, machen Sie in Ihrem Schreiben nicht nur deutlich,
dass Sie der nun anstehenden monatelangen Bauphase zur
Errichtung der beiden Wohngebäude samt Tiefgarage, bei der Sie
u.a. mit wesentlichen Beeinträchtigungen bzw. Schäden für Ihre
Gesundheit und die Bausubstanz der umliegenden Häuser rechnen,
mit Besorgnis entgegen sehen. Vielmehr tragen Sie auch vor,
dass die Infrastruktur des dicht bebauten Wohnareals nicht für
einen Neubau mit 18 Wohneinheiten ausgelegt sei und bei der
Realisierung des Bauvorhabens unzumutbare Nachteile und
Beeinträchtigungen (Stichwort: unangemessene Nachverdichtung,
Parkplatznot) für Anwohner und Nachbarn zu erwarten seien.
Sie fordern die Stadtverwaltung insofern auf, das geplante
Bauvorhaben abzulehnen und die Bauausführung zu stoppen bzw.
bei einer Fortsetzung des Genehmigungsverfahren die Anwohner
(möglichst zeitnah im Rahmen einer Informationsveranstaltung)
über das geplante Bauprojekt, die Sicherungsmaßnahmen während
der Bauphase und die Maßnahmen zur Abwendung von
Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu informieren.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern beim
Planungs- und Baurechtsamt möchte ich Ihr Schreiben wie folgt
beantworten:
• Zum Abbruch des Bestandsgebäudes:
Der Abbruch der bestehenden Gewerbehalle auf dem Baugrundstück
Hirschstr. 40 wurde vom Bauherrn im Rahmen des sog.
Kenntnisgabeverfahrens (vgl. § 51 Landesbauordnung BW (LBO))
durchgeführt. Über den Abbruch wurde die Baurechtsbehörde
insofern lediglich in Kenntnis gesetzt; ein
Genehmigungsverfahren mit förmlicher Baufreigabe (Roter Punkt)
war nicht erforderlich. Der Bauherr war daher durchaus befugt,
ohne Anbringung eines Baufreigabescheins mit den
Abbrucharbeiten zu beginnen.
Während der Abbrucharbeiten führten fachkundige Mitarbeiter des
Planungs- und Baurechtsamtes, Abteilung Umwelt und
Arbeitsschutz, vor Ort Baukontrollen durch. Eine ungebührlich
hohe Staub- und bzw. Lärmentwicklung und unüblich hohe
Erschütterungen konnten hierbei jedoch nicht festgestellt
werden.
• Zu den befürchteten Schäden (insbesondere durch
Erschütterungen) im Rahmen der anstehenden Bauphase:
Staubentwicklung, Lärmbelästigungen und Erschütterungen während
der Bauausführung sind unvermeidbar und nach ständiger
Rechtsprechung von den Anwohnern, sofern das übliche Maß nicht
überschritten wird (auch wenn diese über Monate andauern),
hinzunehmen. Nur wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten
werden, besteht ein Abwehranspruch der Nachbarn. In diesem Fall
wird die Baurechtsbehörde umgehend Maßnahmen zur Abwendung von
Gefährdungen ergreifen.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass zum jetzigen
Zeitpunkt keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die darauf
hindeuten, dass durch die geplanten Baumaßnahmen auf dem
Baugrundstück eine Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere
der Standsicherheit der umliegenden Gebäude, verursacht werden
könnte. Es besteht daher derzeit weder Anlass noch
Verpflichtung, dass Bauvorhaben aufgrund der befürchteten
Beeinträchtigungen abzulehnen bzw. dem Bauherrn bereits im
Baugenehmigungsverfahren Sicherungsmaßnahmen aufzuerlegen.
Gleichwohl kann ich Ihnen zusichern, dass die Stadtverwaltung
die Firma N. vorsorglich auf die Erschütterungs-Sensibilität
der Nachbargebäude hinweisen und diese auffordern wird, bei der
Bauausführung geeignete Gerätschaften einzusetzen, damit
Erschütterungen, Staub und Lärm bei der Bauausführung soweit
wie möglich minimiert werden. Baukontrollen während der
Bauphase, bei denen u.a. die Einhaltung der gesetzlichen
Lärmwerte kontrolliert wird, behält sich das Planungs- und
Baurechtsamt im Übrigen jederzeit vor. Sollten während der
Bauausführung wider Erwarten erhebliche Erschütterungen
auftreten, kann der Bauherr dann auch zur Durchführung sog.
Erschütterungsmessungen (DIN 4150) verpflichtet werden.
Empfehlen kann ich Ihnen dennoch folgendes:
Sofern Sie befürchten. dass Ihr Gebäude durch die Bauarbeiten
auf dem Baugrundstück Hirschstr. 40 Schäden erleidet, steht es
Ihnen frei, vor Beginn der Bauarbeiten über eine
Beweissicherung den aktuellen Bauzustand Ihres Gebäudes
festzuhalten. Bei durch den Bau auftretenden Schäden hätten Sie
dann die Möglichkeit, gegenüber dem Bauherrn entsprechende
Schadensersatzansprüche für die entstandenen Schäden auf dem
Zivilrechtsweg geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung und -sicherung während der
Bauphase (u.a. Kran, Bauzaun, Gerüst, Materiallagerung) ist der
Bauherr eigenverantwortlich zuständig und verantwortlich.
Sofern im Zuge der Bauarbeiten öffentliche Flächen in Anspruch
genommen werden bzw. verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich
werden, muss dieser frühzeitig beim Amt für Straßenwesen die
erforderlichen Anträge auf Sondernutzung und Genehmigung
stellen. Bei auftretenden Verstößen und Störungen wird das Amt
für Straßenwesen bei Bedarf reglementierend eingreifen.
• Aktueller Sachstand und weitere Abläufe im
Baugenehmigungsverfahren für den Neubau (BGV16/0700):
Zum aktuellen Sachstand im Baugenehmigungsverfahren für den
Neubau der bei den Wohngebäude kann mitgeteilt werden, dass die
Firma N. vor kurzem überarbeitete Planunterlagen eingereicht
hat. Die Prüfungen der Baurechtsbehörde, ob das Bauvorhaben nun
genehmigungsfähig ist, dauern derzeit noch an. Zu den weiteren
Abläufen im Baugenehmigungsverfahren kann insofern folgendes
mitgeteilt werden: Das Planungs- und Baurechtsamt wird die
direkt betroffenen Angrenzer und Nachbarn in Kürze erneut
förmlich am Verfahren beteiligten (erneute Nachbarbeteiligung
nach § 55 LBO) und diese über den Eingang der überarbeiteten
Pläne informieren. Die im förmlichen Verfahren beteiligten
Angrenzer und Nachbarn haben dann erneut die Möglichkeit, die
aktualisierten Bauvorlagen im Planungs- und Baurechtsamt
einzusehen und Ihre Einwendungen gegen das Bauvorhaben
vorzubringen. Auch eine erneute Beteiligung der berührten
Fachämter und sonstigen Stellen (§ 54 LBO) ist vorgesehen. Mit
einer Entscheidung über das vorgelegte Baugesuch der Firma N.
ist insofern nicht vor September zu rechnen.
Sobald die Baurechtsbehörde über das Baugesuch entscheidet,
werden die förmlichen Verfahren beteiligten Angrenzer und
Nachbarn hierüber informiert. Zu den Einwendungen der Angrenzer
und Nachbarn wird die Baurechtsbehörde in der Entscheidung
detailliert SteIlung nehmen.
Sofern die beteiligten Angrenzer und Nachbarn mit der
Entscheidung der Baurechtsbehörde nicht einverstanden sind,
haben diese die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der
Baurechtsbehörde mit förmlichen Rechtsmitteln (Widerspruch,
Klage) vorzugehen. Hinweis: Die Entscheidung der
Baurechtsbehörde unterliegt im Widerspruchs- und Klageverfahren
der vollen aufsichtsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen
Kontrolle.
• Zu den aktuellen Planungen:
Zu den aktuellen Planungen und dem derzeitigen Stand der
Prüfungen kann folgendes mitgeteilt werden: Das Baugrundstück
Hirschstr. 40 liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes
44A/1 "Zückwolf-, Hirsch-, Schmales Gäßchen, Wimpfener Straße"
vom 12.12.1939 i.V.m. der Ortsbausatzu ng 1939 (085) der Stadt
Heilbronn. Als Art der baulichen Nutzung ist die Baustufe Ila
(Wohngebiet mit Gewerbebetrieben) festgesetzt. die einem
Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVQ)
entspricht.
Die geplanten Wohnhäuser sind nach der Art der Nutzung
zulässig; die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung werden
voraussichtlich eingehalten. Die dreigeschossig-wirkenden
Baukörper sind städtebaulich passend dimensioniert und
angeordnet; die Grundstücksfläche wird entsprechend den
Vorgaben im Bebauungsplan nur zur Hälfte überbaut. Auch die
Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden gewahrt.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit
insgesamt 16 Kfz-Stellplätzen erfolgt über die Hirschstraße.
Zwei weitere Kfz-Stellplätze werden oberirdisch, zwischen den
Gebäuden hergestellt. Hinweis: Nach den Vorgaben der
Landesbauordnung BW (LBG) ist pro Wohneinheit 1 Kfz-Stellplatz
und 2 wettergeschützte Fahrrad-Stellplätze erforderlich. Diese
Forderung wird erfüllt.
Da die überwiegende Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze
(16) in der Tiefgarage hergestellt wird, werden die
Lärmbeeinträchtigungen durch Kfz soweit wie möglich minimiert.
Dass es auf der angrenzenden Hirschstraße und der Rolandstraße
nach Ausführung des Bauvorhabens zu einem merklich höheren
Verkehrsaufkommen bzw. Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird,
steht ebenfalls nicht zu befürchten. Von der Feuerwehr wurden
auch keine Bedenken hinsichtlich der Rettungssituation
vorgetragen.
Schon jetzt kann insofern eindeutig festgestellt werden, dass
nachbarschützende Belange durch das geplante Bauvorhaben nicht
verletzt werden. Festzuhalten ist an dieser Stelle ferner, dass
der Bauherr in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Zulassung
des Bauvorhabens hat, d.h. das Bauvorhaben mit den o.g.
Eckdaten Seitens der Stadtverwaltung weder abgelehnt noch
verhindert werden kann. Derzeit gilt es lediglich noch
Einzelheiten in Bezug auf die Bauausführung abzustimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die
Stadtverwaltung eine Neubebauung des seit geraumer Zeit
brachliegenden Areals südlich der Hirschstraße, auf die
jahrelang durch Ansprache verschiedener Investoren hingewirkt
wurde, sehr begrüßt. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle
auch, dass sich die ehemals gewerblich genutzte Fläche für eine
Nachverdichtung mit Wohnungen sehr gut eignet und eine
Wohnnutzung angesichts der bestehenden Wohnungsnot und des
geringeren Störpotentials für die Anwohner einer gewerblichen
Nutzung m.E. eindeutig vorzuziehen ist.
• Information der Anwohner über das Bauvorhaben:
Die Stadtverwaltung informiert die direkt betroffenen Anwohner
und Nachbarn von geplanten Bauvorhaben nur im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags nach den Vorgaben der LBO. Im Übrigen
werden bei Bauvornaben mit einem gewissen Gewicht die
politischen Gremien und Vertreter (insbesondere auf Anfrage)
informiert. Diese vertreten insofern die allgemeinen Interessen
der Bürgerschaft und der nicht unmittelbar betroffenen Anwohner
und stellen bei entsprechenden Anfragen die Verbindung zu
diesen her.
Im vorliegenden Fall kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass
das geplante Bauprojekt den Mitgliedern des städtischen
Bauausschusses nach der Sommerpause unter Präsentation der
aktuellen Pläne von der Baurechtsbehärde vorgestellt wird.
Aufgrund vorliegender Anfragen wird dieses Antwortschreiben
zudem vorab Herrn Stadtrat Burkhardt, Herrn Stadtrat Mettendorf
und Herrn Stadtrat Dagenbach in Mehrfertigung zur Kenntnis
gebracht.
Hinweis: Die Entscheidung, ob über ein privates Bauvorhaben im
Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durch den
Bauherrn informiert wird, trifft allein der Bauherr. Eine
gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Firma N.
wird eine Mehrfertigung Ihres Schreibens vom 07.07.2077 und des
heutigen Antwortschreibens übersandt.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Stadtverwaltung im
derzeitigen Stadium des Genehmigungsverfahrens keine weiteren
Auskünfte zum Bauvorhaben abgeben kann. Die vorgenannten
Hinweise müssen insofern genügen, um Ihren Informationsbedarf
zu decken und die entstandenen Befürchtungen abzumildern. Im
Übrigen bitte ich Sie, das weitere Verfahren und die
Entschidung der Baurechtsbehörde abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Obeerbürgermeister
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Besucher des Friedhofs an
der Heidelberger Straße in Böckingen benutzen gerne den
kleinen Parkplatz am Spielplatz beim Feldweg 1480/2, um nicht
den langen Weg zum Grab ihrer Angehörigen gehen zu müssen.
Nachdem der Feldweg verbessert wurde regen sie an und wären
dankbar, wenn auch der Parkplatz in einen besseren Zustand
versetzt werden könnte.
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
<*>
...
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage .Bürgernähe" geprüft und gibt
hierzu folgende Stelungnahme ab.
Die angesprochene Fläche ist
nicht als öffentliche Straßenfläche bzw. als Parkfläche vorgesehen.
Eine Änderung in diesem Bereich wird vom Amt für Straßenwesen abgelehnt.
Auf Grund der Zufahrt zum Wohngebiet sehen wir weiterhin zum Schutz der
Bevölkerung in diesem Bereich von einer Bereitstellung der Flächen ab.
Wir verweisen auf die öffentlichen Parkflächen zum Besuch des
Friedhofes.
Mit freundlichen Grüßen
Chrisrtiane Ehrhardt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
1. welche Stellungnahme sie zu der Presseerklärung "Befristung
- Arzt in der Weiterbildung - inhaltlich und zeitlich
strukturierte Weiterbildung"
des Bundesarbeitsgerichts vom 14.6.2017
abgibt,
siehe http://wp.me/p1vGqp-2Or ?
2. In welcher Weise
wird die Stadtverwaltung
Sorge dafür tragen, daß derartige
das Image der Stadt
Heilbronn als an den SLK-Kliniken beteiligter Träger künftig nicht
auf diese Weise belastet wird?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... da sich Herr
Berggötz im Urlaub befindet, beantworte ich vertretungsweise
Ihre E-Mail. Wie von Ihnen gewünscht, erfolgt die Beantwortung
via einfachem E-Mail.
Zu Ihrer Anfrage vom 20. Juni
nehmen die SLK-Kliniken zu Punkt 1 wie folgt Stellung:
„Bei den SLK-Kliniken erfolgt eine
flächendeckend gute und strukturierte Weiterbildung der Ärzte.
Bei der nun entschiedenen Rechtsfrage hat das BAG festgestellt,
dass bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages
eine grob umrissene Weiterbildungsprognose vorliegen muss.
Nähere Ausführungen können erst mit Vorliegen der
Urteilsbegründung gemacht werden.“
Zu Punkt 2:
Es ist sowohl für die Verwaltungsspitze
der Stadt Heilbronn als auch der SLK-Kliniken nicht erkennbar,
dass die gerichtliche Klärung einer speziellen
arbeitsrechtlichen Fragestellung eine Belastung für das Image
der Stadt Heilbronn darstellen könnte. Wir sehen daher keine
Veranlassung in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Baasch
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
1. welche Stellungnahme sie zu der Presseerklärung "Kurioser
Streit um Taschenpfändung beim Jobcenter Stadt Heilbronn" des
Sozialgerichts Heilbronn vom 29.05.2017 abgibt,
siehe
http://wp.me/p1vGqp-2OD ?
2. In welcher Weise wird
die Stadtverwaltung Sorge dafür tragen, daß derartige das
Image der Stadt Heilbronn als am Jobcenter beteiligter Träger
künftig nicht auf diese Weise belastet wird?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
...
Da die
Fragen von Herrn Stadtrat Dagenbach an die Stadt Heilbronn in
deren Funktion als einer der beiden Träger des Jobcenters
Stadt Heilbronn gerichtet sind können sie vom Jobcenter Stadt
Heilbronn nicht direkt beantwortet werden.
Zu den
Fragen von Herrn Stadtrat Dagenbach nehmen wir wie folgt
Stellung:
ad 1. Im
vorliegenden Rechtsstreit wurde von den legitimen
Möglichkeiten und Instrumenten unseres Rechtssystems Gebrauch
gemacht. Dies mag für einen juristischen Laien manchmal
schwer verständlich sein oder gar kurios erscheinen.
In der
Sache hat das Sozialgericht Heilbronn im Eilverfahren die
Vollstreckungsabwehrklage des Jobcenters Stadt Heilbronn für
zulässig erklärt und eine Aufrechnung durch das Jobcenter
grundsätzlich für wirksam erachtet.
ad 2.
Im Einsatz der von unserem Rechtssystem zur Verfügung
gestellten Möglichkeiten und Instrumente sieht das Jobcenter
Stadt Heilbronn keine Schädigung des Images der Stadt
Heilbronn.
Sie teilen uns mit Schreiben vom 14.6.2017, Eingang 17.6.2017,
u.a. Folgendes zu unserer Anfrage vom 23.5.2017 mit:
Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
...
b) Alle Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf
Funktionalität überprüft und ausgemustert,
wenn Probleme bestehen. Da die Rollstühle häufig auch im
Freien (Pforte) stehen oder von Patienten bis zum Auto
mitgenommen werden. lässt sich Rostbildung an den Rädern nicht
immer vermeiden. Es gibt im Haus Rollstühle mit nicht
abnehmbaren Fußstützen und Rollstühle. bei denen die
Fußstützen bewusst abmontiert werden (z, B. wenn die Patienten
mit den Füßen den Rollstuhl selbst bewegen oder im Rahmen der
Physiotherapietherapie). Bei dem auf dem beigefügten Foto
abgebildeten Stuhl handelt es sich nicht um einen Roll-.
sondern um einen Pflegestuhl. Auch hier ist es möglich. dass
die Armlehne entfernt wurde, um eine bessere Mobilisierung des
Patienten zu erreichen. Dies kann jedoch ohne Kenntnis des
Einzelfalls an hand des Fotos nicht nachvollzogen werden.
...
d) Es ist richtig. dass sich nach Bezug des Neubaus Defizite
in der Reinigung der neuen Flächen gezeigt haben. Gleichwohl
die identifizierten Verunreinigungen wie der auf dem
beigefügten Foto gezeigte Staub in den Rillen des
Blindenleitsystems nicht hygienerelevant sind. wurde reagiert
und nachgesteuert. Dies geschah einerseits durch die
Aufstockung des Reinigungspersonals. andererseits durch
Anpassung von Reinigungsmethoden. Hier ist eine deutliche
Verbesserung der Sauberkeit im Neubau zu erwarten.
Dazu stelle ich
fest, daß es sich bei der Beantwortung wohl um fertige
Textmodule handelt, die darauf schließen lassen, daß es eine
dementsprechende Zahl
von Beschwerden gibt, die ein solches Vorgehen nötig
erscheinen lassen.
Zu b) Die Praxis sieht offenbar völlig anders aus. Bereiche
reservieren sich ihre "eigenen" guten Rollstühle für ihre
Zwecke deshalb, weil sie sonst auf dieses Schrottmaterial
angewiesen sind. Der im Bild dargestellte Rollstuhl ist sogar
noch von "gehobenem Standard" und dient dem Transport der
Patienten von Station zur Behandlung und zurück. Wenn er eine
andere Aufgabe hätte, käme er auch so und nicht anders zum
Einsatz. Ihm fehlen lediglich die Fußstützen und eine Lehne.
Die Unfallgefahr wird von der Geschäftsleitung offenbar
billigend in Kauf genommen. "Alle
Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf
Funktionalität überprüft und ausgemustert"
ist eine Antwort
ohne jede Relevanz.Der Begriff "regelmäßig" ist dehnbar. Auch
eine jährlich einmal stattfindende Überprüfung ist
"regelmäßig". Und die Rollstühle werden eben nicht
ausgemustert, sonst stünden sie nicht da. Kostensparend
repariert wird der Antwort zufolge offenbar nicht. Die
Krankenkassen zahlen ja mit dem Geld der Patienten.
Zu d) Es geht überhaupt nicht um den Naubau und auch nicht um
das bereits beschädigte Bodenleitsystem. Hier habe ich darauf
verzichtet, die wegen Nichteinbeziehung des ärztlichen
Personals erfolgte falsche Wahl der Bodenfliesen überhaupt
anzusprechen - Verwaltungsbeamte wissen das ja sowieso
besser.
Es geht um die beschönigende Auskunft
zu einer früheren Anfrage (
Reinigung SLK-Gesundbrunnen
) und daß dem
entgegen tatsächlich lediglich nach dem WYSIWYG-Prinzip "auf
Sicht" gereinigt wird:
Fenster sind mit Schlieren, die Rahmen mit Staub bedeckt,
im angefügten
Beispiel funktionieren
Infusionsständer als Bodenschmutzsammler und Licht- und
Stromkonsole sind mit Staubbelag
versehen. Letztere
befinden sich über den Betten und nicht als Bodenleitsystem
auf den Gängen.
Zusatzfrage: wer
kontrolliert eigentlich
unabhängig und neutral
die Zustände in den Krankenhäusern, der
MdK?
Der Bemerkung in der Anfrage:
"Offensichtlich handelt es sich um Folgen von
Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal und Hygiene"
wird jedenfalls nicht widersprochen.
<*>
... da sich Herr Berggötz im Urlaub befindet, beantworte ich
vertretungsweise Ihre E-Mail. Wie von Ihnen gewünscht, erfolgt
die Beantwortung via einfachem E-Mail.
Am 18. Juni ließen Sie uns eine
Anfrage per E-Mail mit dem Betreff „Mangelnde Beantwortung“
zukommen, in der Sie Bezug nahmen auf unsere Ausführungen vom
14. Juni 2017. Wir haben diese Anfrage an die SLK-Kliniken -
mit der Bitte um Stellungnahme - weitergeleitet.
Die SLK-Kliniken haben wie folgt
geantwortet:
„Die Bemerkung „offensichtlich handelt
es sich um Folgen von Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal
und Hygiene" weisen wir ausdrücklich zurück. Herrn Dagenbachs
Zusatzfrage beantworten wir wie folgt: Der Medizinische Dienst
der Krankenkassen ist für die Überprüfung von Abrechnungsfragen
und medizinischen Strukturvoraussetzungen zuständig. In Bezug
auf Hygiene- bzw. Reinigungsthemen wäre für das Klinikum
Heilbronn das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn der richtige
Ansprechpartner (für die Landkreisstandorte die entsprechende
Landkreisbehörde).
In Bezug auf die übrigen Ausführungen
von Herrn Dagenbach verweisen wir auf unsere Beantwortung
seiner früheren Anfragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 20. Juni
nehmen die SLK-Kliniken zu Punkt 1 wie folgt Stellung:
„Bei den SLK-Kliniken erfolgt eine
flächendeckend gute und strukturierte Weiterbildung der Ärzte.
Bei der nun entschiedenen Rechtsfrage hat das BAG festgestellt,
dass bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages
eine grob umrissene Weiterbildungsprognose vorliegen muss.
Nähere Ausführungen können erst mit Vorliegen der
Urteilsbegründung gemacht werden.“
Zu Punkt 2:
Es ist sowohl für die Verwaltungsspitze
der Stadt Heilbronn als auch der SLK-Kliniken nicht erkennbar,
dass die gerichtliche Klärung einer speziellen
arbeitsrechtlichen Fragestellung eine Belastung für das Image
der Stadt Heilbronn darstellen könnte. Wir sehen daher keine
Veranlassung in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
in einem "Offenen Brief"
an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
vom 31.05.2017, hier
per Gemeinderatspost am 12.6.2017 eingegangen, beschreibt
der Bürger W.R. aus der Happelstraße die dortigen Zustände im
Zusammenhang mit den Bauarbeiten in der Happelstrasse.
Die an den Oberbürgermeister bereits früher herangetragenen
Punkte seien in einem
Antwortbrief vom 19.12.2016 wenig überzeugend beantwortet
worden, auf ein weiteres
Schreiben vom 1.5.2017 an ihn habe es bislang keine Reaktion
gegeben.
- Indessen seien aus
den kleinen Unregelmäßigkeiten sind mit zunehmender
Bautätigkeit große Probleme geworden und Ihre kleinen Zusagen
gehören der Vergangenheit an,.
- Zum jetzigen Zeitpunkt
sei es eine Bestrafung in der Happelstrasse zu wohnen.
Beklagt wird, daß
- der Ausbau große Mengen an Material erfordere - aber
die o.g. Zufahrt zur "Grünen Oase" (Stadtzeitung
v. 12.11.20126)
könne nicht durch Baufahrzeuge und Bringefahrzeuge
zugeparkt werden. "Große LKW können die Verkehrsinsel
überfahren aber wir Anwohner müssen den Umweg über die
Südstraße /
Pfaustraße nehmen um nach Hause zu kommen. Die Höfe an diesen
Gebäuden sind zugemöhlt aber die Fahrzeuge versperren die
Straße".
- Neben dem Kran, der 50 % der Straße belegt, habe
sich "nun auch noch das Baustellenschild des Inklusionshauses
gesellt, natürlich auf der Straße",
daß
es auch anders geht, werde
mit dem zweiten TDK bewiesen, der auf dem Baugelände stehe.
- Zwar seien gemütliche
Sitz - und Spielplätze in großzügigen Grünanlagen entstanden,
ma sei aber erstaunt
und enttäuscht von der hermetischen Abriegelung, Türen und
Tore zu diesen grünen Oasen seien
verschlossen und "als Drohung prangen die Schilder:
Privatstraße".
- Gefragt wird, ob die
hier wohnenden Heilbronner so die Integration in ihr neues
Wohngebiet verstehen oder
ob es als Dankeschön für den durch uns erduldeten Dreck
und Baulärrn gedacht sei?
- Erwartet wird von
der Stadtverwaltung die rechtzeitige öffentliche Aufklärung
der Anwohner der Happelstraße über den Status
/ Widmung dieser
Privatstraßen , um Nachbarschaftsstreit vorzubeugen.
- Bedingt durch die
Sackgasse Happelstraße komme
dem Wendekreis eine besondere Bedeutung zu,
dort konzentrierten
sich auch die Verstößen gegen die StVO. Kontrollen des
Ordnungsamtes würden ruhen, weil das Chaos nicht beherrschbar
sei. Wir sei
froh, wenn die wöchentliche Leerung der
Mülltonnen erfolge und das auch nur, weil die Kollegen mehr
tun als vertraglich vereinbart
sei.
- Gehwege könnten nur teilweise benutzt werden, "Muttis mit
Kinderwagen leisten Schwerstarbeit".
- Auch in der Pfau- und Werderstraße herrschten die gleichen
Zustände.
- Ganz konzentriert würden
auch die Bauarbeiter ihre PKW in diesem Bereich der
Happelstraße abstellen. Es handle sich fast ausschließlich um
ausländische Kennzeichen, im
Gespräch mit den Streifenbeamten habe
man erfahren: "Wir sind in solchen Fällen machtlos".
- Wie von Geisterhand würden
in diesem Abschnitt der Straße Verkehrsschilder mit dem
Halteverbotszeichen und dem Zusatz "Frei für Baufahrzeuge"
hin und her getragen. Dadurch
seien nun auch die letzten Parkmöglichkeiten in den
bestehenden Boxen beseitigt.
- Gefragt wird:
"Sind die PKW der Bauarbeiter Baufahrzeuge?"
- Im Zuge der Bauarbeiten
sei es erforderlich gewesen, den Gehweg zur Stuttgarter
Brücke zu sperren:
"Es wurden nicht
ausreichende Hinweise hierzu an Bäumen und Laternen
angebracht. Hierdurch sollte der Fußgängerverkehr in Richtung
Silcherplatz ( ALDI , Bäckerei, Bushaltestelle ) umgeleitet
werden. Der kürzeste Weg führt aber über den Innenhof der
Häuser 61 und 63 . Da sich hier aber die Hausarztpraxis der
Frau Dr. Jansen befindet, können hier keine abschließbaren
Türen eingebaut werden". Die Bewohner würden nun auf eine
schnelle Räumung des
Weges und Freigabe für den
Fußverkehr hoffen.
Aufgezählt werden des weiteren verschiedene Vorkommnisse,
u.a. mit
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr;
Probleme einer Transportfirma,Kranteile
abholen zu können;
Beauftragung von Abschleppdienst, um den Weg frei zu
machen.
Vorgeschlagen werden in dem
Schreiben folgende Schwerpunkte:
1. Erarbeitung eines Maßnahmenplanes zur Durchsetzung von
Ordnung und Sicherheit für das gesamte Wohngebiet Happelstraße
unter Mitwirkung einer Anwohnervertretung zur spürbaren
Entlastung der Bewohner.
2. Erarbeitung von Empfehlungen zur Integrierung der neuen
Bewohner und der Institutionen nach Fertigstellung aller
Gebäude.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Welche Stellungnahme sie
zeitnah zum Inhalt der einzelnen Punkte dieses "Offenen
Briefes" abgibt.
2. Was sie zur Behebung der angesprochenen Mißstände
unternimmt.
3. Weshalb auch hier eine Ungleichbehandlung bei der
"Knöllchenvergabe" stattfindet und dabei ausländische
Fahrzeughalter durch Unterlassung, z.B. der Erhebung des
Verwarnungsgeldes vor Ort, bevorzugt nicht belangt werden.
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
<*>
... nach Vorsprache des Herrn R. in der
Oberbürgermeistersprechstunde am 26.11.2016 und
der schriftlichen Antwort vom 14.12.2016 und dem danach
erfolgten Schriftwechsel (Brief des
Herrn R. vom 01.05.2017 und Antwort vom 01.06.2017) sind wir
davon ausgegangen,
dass die Anfragen voll inhaltlich beantwortet wurden.
Um den aktuellen Sachstand darzustellen, möchten wir wie folgt
ausführen:
Der Gemeinderat hat sich im Vorfeld der Uninutzunq der Fläche
des ehemaligen Südbahnhof
Areals intensiv mit der künftigen Nutzung des Quartiers
beschäftigt und hat im Rahmen der
hierfür erforderlichen Bauleitplanverfahren die richtigen
Weichenstellungen für eine nachhal
tige qualitative Aufwertung getroffen. Die gesamte Bürgerschaft
hatte mehrmals im Rahmen
der öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit Anregungen und
Bedenken vorzutragen, damit
diese im Abwägunqsprozess für das Bebauungsplanverfahren
berücksichtigt werden. Inwieweit
Herr R. bzw. die von ihm vertretene Interessengruppe davon
Gebrauch gemacht hat, ent
zieht sich unserer Kenntnis.
Ihre Anregung, Empfehlungen zur Integration der neuen Bewohner
und Institutionen zu erar
beiten, ist ein zentraler und auch für die gesamte Stadt
wichtiger Aspekt für eine soziale Quar
tiersentwicklung. Hierzu gibt es auch schon erste Überlegungen
und Herrn R. wurde vor
geschlagen, sich mit Frau Keicher von der StabsteIle
Partizipation und Integration wegen der
Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung zu setzen.
Die StabsteIle Integration ist
verantwortlich für den Bereich Bürgerbeteiligung und hat
bereits einige Kontakte zu Institutio
nen im künftigen Quartier und ist in einer neu entstandenen
Arbeitsgruppe zum Thema "Quar
tier 2020" aktiv. Hier besteht die Möglichkeit, dass sich
Einzelpersonen bzw. Interessengruppen
in den laufenden Prozess einbringen können.
Wie uns von der Stabstelle mitgeteilt, wurde mit Herrn R. ein
Termin durchgeführt, bei
dem sich die beiden Parteien über Optionen für die
bürgerschaftliche Beteiligung ausgetauscht
haben. Die Stadt hat die Wichtigkeit einer betreuten
Quartiersentwicklung im Bereich des Süd
bahnhof-Areals erkannt und beabsichtigt am Ideen-Wettbewerb des
Landes "Quartier 2020"
für die Quartiersentwicklung im Bereich des Südbahnhofs
teilzunehmen. Um die offiziellen Un
terlagen beim Land Baden-Württemberg einzureichen, bedarf es
der Zustimmung des Gemein
derats (Sitzung am 26.07.2017). Bei einer Prämierung dieser
Konzeption besteht die Möglich
keit, für das Gesamtquartier weitere Impulse für eine
Etablierung der Gesamtquartiersentwick
lunqsprozesse voranzutreiben, um für eine Vielzahl von sozialen
Gruppen eine möglichst hohe
Teilhabe an Lebensqualität zu bieten. Für die Integration der
verschiedenen sozialen Gruppie
rungen, wird die Notwendigkeit einer intensiven
Quartiersentwicklung deutlich. Durch Prozess
steuerung und Moderation von Seiten der Stadt kann die
Integration von möglichst vielen so
zialen Gruppierungen vorangetrieben und manifestiert werden.
Die weitere Vorgehensweise ist
detailliert in der Gemeinderatsdrucksache Nr. 147 entsprechend
dargestellt.
Vom Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt, dass das Quartier
Südbahnhof Kontrollschwerpunkt
des ruhenden Verkehrs ist und im Gesamtquartier im Zeitraum von
Januar bis Juni diesen Jah
res 858 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt wurden.
Weiterhin wurden im Bereich
von Zu- und Ausfahrten falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt.
Dies trifft auch für Fahrzeuge
mit ausländischen Kennzeichen zu.
Wie Sie sicherlich aus der Presse entnehmen konnten, wurden im
weiteren Umfeld auch eine
Feuerwehrrundfahrt durchgeführt, um die gesamte Nachbarschaft
bezüglich, der Freihaltung
von Feuerwehrstellflächeh zu sensibilisieren.
Da der städtische Vollzugsdienst den gesamten Stadtkreis zu
überwachen hat. bitten wir um
Verständnis, dass nicht permanent in dem Gesamtquartier
Kontrollen durchgeführt werden
können. Wie Herrn R. bereits angeboten, besteht die Möglichkeit
direkt das Ordnungsamt
von rechtswidrigen Umständen zu unterrichten bzw. bei der
BußgeldsteIle Privatanzeige per E
Mail mit Vorlage eines Digitalfotos als Beweismittel zu
erstatten.
Wie aus den o. g. Ausführungen zu erkennen ist, werden im
Wohnumfeld des Südbahnhof
Areals eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um einen für alle
Beteiligten zufriedenstellen
den Zustand zu erreichen. Obwohl in anderen Wohnquartieren
ähnliche Problembereiche be
stehen, ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall ein
Quartierentwicklungsprozess in der Stadt
initiiert werden soll, der bis jetzt in keiner anderen Stelle
im gesamten Stadtgebiet qualitativ
und quantitativ im vergleichbaren Umfang beschritten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Cgristiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Die Bahn plant offenbar während der BuGa 2019 eine Sperrung
von Strecken, die nach Heilbronn führen, siehe u.a.
https://fahrweg.dbnetze.com/file/fahrweg-de/13590296/-_lNUp_Voo5RYXpWVKT09FU6B4Q/13890814/data/20160603_Unterlagen_BIG_RB_Suedwest.pdf.
So sollen für das
Jahr 2019 auf den Strecken Heidelberg - Heilbronn und Würzburg
- Heilbronn auf einen Zeitraum vor der Bundesgartenschau 2019
Streckensperrungen geplant sein. Dadurch wäre die
Erreichbarkeit der BuGa 2019 nur noch durch einen
Schienenersatzverkehr gewährleistet, was eine gravierende
Beeinträchtigung für diese Bundesgartenschau bedeuten würde.
Ohnehin wird das Ziel der avisierten zwei Millionen Besucher
zu erreichen schon allein deshalb erschwert, weil auch die
Autobahn just zu diesem Zeitpunkt mit der Erneuerung der
Neckartalbrücke belastet sein wird.
Zudem wurde auch die Alternative "Saarlandstraße" auf die
lange Bank geschoben.
Auch soll die
Erreichbarkeit der Buga 2019 in Heilbronn über das
Fernverkehrsnetz nur aus südlicher Richtung durch die
Verlängerung einer IC-Linie von Stuttgart nach Heilbronn
vorgesehen sein, aber nicht von Würzburg nach Heilbronn.
Wir fordern die
Stadtverwaltung auf, zur Vermeidung von
Nachteilen für die BuGa 2019 aktiv zu werden und fragen:
1. Was sie im Hinblick auf diese zu erwartenden
Verkehrsprobleme bisher zu deren Verschiebung auf eine
BuGa-freie Zeit unternommen hat?
2. Was sie hierzu, insbesondere auch zu Gunsten einer
IC-Verbindung von Norden noch zu unternehmen gedenkt?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
Vielen
Dank.
Wie die Webseite
Stuttgarter-Zeitung schreibt, ist in Baden-Württemberg ein
heftiger Streit um die angefallenen Ausgaben für Flüchtlinge
entbrannt.
Mehrere Landräte sowie
der Oberbürgermeister von Stuttgart fordern eine schriftliche
Zusage der Regierung, die tatsächlich entstandenen Kosten zu
übernehmen, wie es dem Landkreis zu Beginn der
Flüchtlingskrise zugesichert worden sei:
‚„Allein für 2015 fehlen uns 7,5 Millionen
Euro“, klagt etwa der Esslinger Landrat Heinz Eininger.
Mittlerweile habe er dadurch im Kreishaushalt ein „echtes
Liquiditätsproblem“, so der CDU-Mann gegenüber unserer
Zeitung. Die Kosten drücken vor allem jene Kreise, die wegen
der gut laufenden Konjunktur nur über wenige leer stehende
Unterkünfte verfügten.`
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
a) Wie hoch sind die
Gesamtaufwendungen die die Stadt Heilbronn im Jahr 2016 für
die Unterbringung, Mobiliar, Küchenausstattung, sanitäre
Einrichtungen, Bekleidung, Reinigungskosten,
Sicherheitsaufwendungen, Verpflegung, soziale Betreuung,
Gesundheitsvorsorge , Finanzausstattung etc.pp. von
Flüchtlingen und Asylbewerbern leisten mußte;
b) wieviel erhielt die Stadt Heilbronn für denselben Zeitraum
insgesamt erstattet;
c) wer kommt für den ggf. anfallenden Mangel auf;
d) wie hoch ist derzeit die Zahl der Flüchtlinge und
Asylbewerber, die von der Stadt zu versorgen sind;
e) wie hoch ist die Zahl der anerkannten Asylanten,
die von der Stadt zu
versorgen sind?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
<*>
... auf Ihre Anfrage vom 30.05.2017 können wir Ihnen folgendes
mitteilen:
a. Die Höhe der Gesamtaufwendungen für die Unterbringung von
Flüchtlingen im Jahr 2016 kann
heute noch nicht beziffert werden, da insbesondere die
Gebäudekosten den jeweiligen Kostenstel
ien noch nichtabschließend zugewiesen wurden.
b. Das Land Baden-Württemberg erstattet im Rahmen der Revision
alle für die vorläufige Unterbrin
gung anfallenden Aufwendungen. Die Revision für das Jahr 2016
wird erst im Herbst 2017 vorge
nommen. Für die Unterbringung von bleibeberechtigten
Flüchtlingen in der Anschlussunterbrin
gung erstattet das Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2017 über
den Finanzausgleich jährlich
90 Millionen Euro. Ferner deckt der Bund in den ersten drei
Jahren nach Anerkennung auch die
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB 11.
c. Kosten der Anschlussunterbringung, die nicht durch das Land
Baden-Württemberg oder den Bund
gedeckt werden, gehen zu Lasten der kommunalen Haushalte.
d. Zum Stichtag
31.05.2017 befanden sich in der vorläufigen Unterbringung 575
Personen, in der
Anschlussunterbringung waren es 512 Personen.
e. In welcher Höhe Aufwendungen für bleibeberechtigte Personen
mit Fluchtkontext entstehen, lässt
sich nicht exakt beziffern. Während der Unterbringung in der
Gemeinschaftsunterkunft sind sie
Teil der anschlussuntergebrachten Personen, da hierunter auch
Personen fallen, deren Asylverfah
ren mit einer Ablehnung geendet hat.
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über die Zustände im Flüchtlingswohnheim
Mönchseestraße 83-85.
Störend sind besonders
- lautstarke nachtaktive Ruhestörung durch die Bewohner,
- eine tags und besonders nachts ständig an- und ausgehende
laute Lüftungsanlage,
- helle Raumbeleuchtung, die sich insbesondere nachts störend
auswirkt.
Eine Möglichkeit, sich
an eine Stelle zum Abstellen der aktuellen
Belästigungen wenden zu können, gebe es nicht.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... auf Ihre Anfrage vom 30.05.2017 können wir Ihnen folgendes
mitteilen:
Der erstmalige Bezug der Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge erfolgte am 18.05.2017. Seit diesem Zeitpunkt ist
in den Nachtstunden auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt.
Dieser wurde nochmals sensibilisiert, hier ein Augenmerk auf
dieEinhaltung der Nachtruhe zu werfen.
Ein Kontakt zwischen Anwohnern und der Abteilungsleitung fand
bereits statt. In diesem wurde insbesondere die Lärmbelästigung
durch die Lüftungsanlagen angesprochen. Ein anberaumter
Ortstermin mit dem Eigentümer und der ausführenden Firma führte
zu einer umgehenden Nachbesserung, so dass diese Lärmquelle
inzwischen abgestellt wurde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Raumbeleuchtung nicht
reglementiert werden kann.
Freundliche Grüße
Bocher
Amt für Familie.
Jugend und Senioren
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
zu folgender Anfrage an die Stadtverwaltung vom 9.4.2017 liegt
uns bis heute keine Stellungnahme vor:
Haus der
Heimat II
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadtverwaltung
hat dem Bund der Vertriebenen (BdV) ein Schreiben
zukommen lassen,
nachdem dieser als
Mieter des "Haus
der Heimat" für die gesamten Kosten von
Auflagen aufkommen müsse.
Außerdem wolle man nach einer Kostenermittlung der
Maßnahmen zur Abstimmung über das weitere Vorgehen auf
den BdV zukommen.
Quer durch die anwesenden
Stadträte beim Neujahrsempfang des BdV wurde die
Vorgehensweise der Stadt in Sachen Kostenübernahme als nicht
hinnehmbar kritisiert.
Unterdessen getrauen sich
das "Haus der Heimat" nutzende Vereine nicht mehr, nach dort
einzuladen, weil ihre bisher dort seit Jahren problemlsch
durchgeführten Zusammenkünfte die angeordnete Höchstgrenze von
15 Personen pro Stockwerk (!) überschreitet und eine
gleichzeitige Versammlung auf 2 Ebenen sinnlos ist.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Wie ist der Stand der
Überlegungen seitens der Stadtverwaltung bzgl. Kostenübernahme
der von ihr angeordneten Maßnahmen.
2. Da in Heilbronn alles kostenintensiv auf höchstes Niveau
geplant und ausgeführt wird, fragen wir nach kostensparenden
Möglichkeiten im Zusammenhang mit den angeordneten Maßnahmen:
a) ist es zulässig, daß, nachdem es bereist 2 Ausgänge am
Objekt gibt, der geforderte 3. Ausgang als Notrutsche gebaut
werden kann;
b) welche weiteren kostensparende Maßnahmen sind möglich?
Wir beantragen, daß die Kosten für die angeordneten
Maßnahmen die Stadt Heilbronn als Eigentümerin des Anwesens zu
tragen hat.
Es handelt sich nicht um eine übliche Schönheitsreparatur,
sondern um eine Investition in die Substanz des Eigentümers.
Dieser Antrag bleibt bis zu einer Entscheidung durch
gemeinderätliche Gremien / Bezirksbeirat aufrecht erhalten.
Es wird daher erneut um Stellungnahme und Rückantwort per
einfachem Text-Mail gebeten.
am
23.9.2015 hatte die Verwaltung mit Oberbürgermeister Harry
Mergel und Erster Bürgermeister Martin Diepgen zu einer
Versammlung mit mehr als 90 Vertretern der in den Böllinger
Höfen ansässigen Unternehmen zur Verbesserungen der aktuellen
Verkehrssituation in das 'RedBlue' eingeladen.
Dabei wurden regelmäßige Sprechstunden in den
Böllinger Höfen zugesagt: Man wolle künftig möglichst engen
Kontakt mit den Unternehmen halten und in etwa vierwöchigem
Turnus eine Art Sprechstunde für die hier ansässigen Firmen
anbieten, erklärte dazu Erster Bürgermeister Diepgen.
<*>
auf Ihre Anfrage vom 25.Mai 2017 bezüglich
der Sprechstunden in den Böllinger Höfen darf ich Ihnen
folgendes mitteilen:
1) Sprechstunden in den Böllinger Höfen wurden zu folgenden
Terminen angeboten: 3.11.2015, 2.12.2015, 13.1.2016, 9.3.2016,
5.4.2016.
Die beiden letztgenannten Termine fanden
aufgrund fehlender Anmeldungen nicht statt.
Auf Wunsch einiger Anlieger wurden ab 2016
Einzeltermine während der Sprechstunde vereinbart, um
individuelle und vertrauliche Anliegen erörtern zu können.
Es ist vorgesehen in der zweiten
Jahreshälfte 2017 erneut den Bedarf zu überprüfen und bei
entsprechender Nachfrage Sprechstunden anzubieten.
Unabhängig von den Sprechstunden wurden und
werden direkte Anfragen an die Stadtverwaltung zeitnah
bearbeitet.
2) Eine Auflistung der Teilnehmer an den Sprechstunden wird
selbstredend nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ernesti
Leiter Wirtschaftsförderung
Stadt Heilbronn
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
17.033 * Verweigerte Beantwortung Zustände in
den Böllinger Höfen
Sehr geehrte
Frau Ehrhardt,
Ihr Amt für
Straßenwesen hat Ihren
Angaben zufolge unsere Anfrage "Zustände in den
Böllinger Höfen" vom 11.3.2016 "geprüft" und gab
hierzu folgende Stellungnahme ab:
Die Situation in den Böllinger Höfen wurde Ihnen mehrfach
in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erklärt und es wurden
verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung vor Ort getroffen.
Die jeweiligen Antworten der wiederholt gestellten Fragen
liegen Ihnen im Rahmen unserem bisherigen Schriftverkehr zu
den Böllinger Höfen vor. Somit wird zur Wahrung der
Arbeitsfähigkeit einer schlanken und effizienten Verwaltung
von einer nochmaligen Beantwortung abgesehen.
Unabhängig von
der deutlichen Überschreitung der 4-Wochen-Frist zur
Beantwortung von Anfragen aus den gemeinderätlichen Gremien
handelt es sich um eine Verweigerung der Beantwortung.
Ob dies auf
Anweisung geschieht, um der städtischen Interessenlage zu
entsprechen oder aus anderen Gründen, bleibt unerheblich.
Es mag sein, daß einzelne
der gestellten Fragen in ähnlicher Form schon in Ihrem Sinne
"beantwortet" wurden, der überwiegende Teil jedoch nicht,
zumindest auch nicht entsprechend der Fragestellung.
Zudem weisen Sie diese Ihre Angaben nicht nach.
Wir bestehen auf die
vollständige,
richtige und unmißverständliche Beantwortung.
Den Inhalt der Anfrage
vom 11.3.2016 haben wir untenstehend angefügt.
Mit freundlichen
Grüßen Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach
dagenbach@t-online.de
info@pro-heilbronn.de
www.pro-heilbronn.de
--
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genannten Empfänger bestimmt und kann vertrauliche
Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige
Empfänger sind, unterlassen Sie bitte das Lesen, Kopieren,
die Benutzung oder die Weitergabe dieser Informationen an
Dritte. Bitte verständigen Sie den Absender über den
irrtümlichen Erhalt dieser ePost. Löschen Sie bitte
anschließend diese ePost und hiervon gegebenenfalls
existierende Kopien.
-------------------- Anfrage vom 11.3.2017
--------------------------------------------------------------
Am 11.03.2017 um 16:00
schrieb Alfred Dagenbach:
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
An die Stadtverwaltung
Heilbronn
Zustände in den
Böllinger Höfen
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Welche grundsätzliche
Stellungnahme gibt sie zu den Schreiben (eMail) vom
10.03.2017 um 15:36 Uhr und 18:11 Uhr des Herrn Willi
Ziffus, Fa. airlight e.K., an den Oberbürgermeister sowie
das Amt für Straßenwesen ab?
2. Wer hat die entfernten Schilder „Parken nur PKW“ in der
östlichen Seite der Grundäckerstraße veranlaßt und das
Aufstellen von Schildern mit Hinweis „Motor aus“ im Bereich
Grundäckerstraße, östliche Seite, ab Wannenäckerstraße bis
Pfaffenstraße vorgenommen, wenn es lt. diesbezüglichem
Schreiben des Oberbürgermeisters vom 23.12.2016 "keine
rechtlichen Grundlagen, um das Parken von LKW in
Gewerbegebieten zu verbieten" gibt und wie erklärt es das
Amt für Straßenverkehr, dass in den Böllinger Höfen in
einigen Bereichen das Parken von LKW laut
Verkehrshinweisschildern verboten ist, beispielsweise in der
Alexander-Baumann-Straße komplett, teilweise in der
Wannenäckerstraße und in der Pfaffenstraße, wie auch
teilweise in der Grundäckerstraße?
3. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass o.G. mehrmals
zu diesen Maßnahmen deren Ergebnislosigkeit berichtet und
auch dokumentiert hatte?
4. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Beachtung
zur Einhaltung dieser Gebotsschilder seitens der LKW-Fahrer
nachts völlig entfällt und auch seitens der städtischen
Organe wie Ordnungsamt, Polizeibehörde oder Polizei deren
Beachtung nicht überwacht wird?
5. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die
Zuständigkeit zur Einrichtung von Verkehr und
Verkehrszeichen durch die StVO ( Straßenverkehrsordnung ) §
45 unmissverständlich wie folgt geregelt ist und es damit
nicht unzuständig ist:
(1) Die
Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit
oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und
den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie
1. zur
Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
2. zur
Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3. zum
Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
4. zum
Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5.
hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit
erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur
Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens,
der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter
verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
6. Ist dem Amt für
Straßenwesen bekannt, dass die Anwohner der Grundäckerstraße
nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort wild betriebenen
LKW-Rasthofes nachhaltig zu leiden haben?
7. Wenn dem Amt für Straßenwesen bekannt ist, dass die
Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem
Lärm des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig
leiden, wieso anerkennt das Amt für Straßenwesen dann nicht
die Regelungen der StVo § 45 Abs. 3 und wird in diesem Sinne
tätig?
8. Gibt es ausser StVO § 50 ( Helgoland ) weitere Regelungen
die die StVO für Teile oder bestimmte Gebiete innerhalb
Deutschlands, ausser Privateigentumgeländen, als nicht oder
nur teilweise gültig erklären?
9. Was unternimmt das Amt für Straßenwesen zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor den Emissionen dieses wilden
LKW-Rasthofes in der Grundäckerstraße?
10. Welche Maßnahmen ergreift das Amt für Straßenwesen zur
Sicherstellung des Erhaltes der öffentlichen Sicherheit in
der Grundäckerstraße auch und vor allem nachts und an den
Wochenenden?
11. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen den Anwohnern der
Grundäckerstraße ihr bisheriges nicht wirkungsvolles Handeln
im Sinne der StVO § 45 Ab. 3 und 5 ?
12. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass seitens der
Stadtverwaltung Heilbronn eigens für die Notdurftbedürfnisse
der LKW-Rastplatzbesucher Grundäckerstraße 2 Dixi-Toiletten
aufgestellt und eigens ein 3 x wöchentlicher
Müllentsorgungsservice eingerichtet wurde?
13. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen?
14. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass trotz 2
aufgestellten Dixi-Toiletten in der Grundäckerstraße, diese
nach wir vor jede Nacht entlang der Bordsteinkante seitens
der dort campierenden LKW-Fahrern mit Urin und Fäkalien
durchsetzt wird?
15. Wurde für die öffentliche Grundäckerstraße eine
Sondernutzungserlaubnis erstellt zum Betrieb eines
LKW-Rastplatzes?
16. Wieso erscheint dem Amt für Straßenwesen die
Wohnbevölkerung der Grundäckerstraße offensichtlich im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 als nicht schutzwürdig?
17. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten
Anzahl an Bevölkerung – in Mindest-Stückangaben oder
prozentualer Anteilhöhe?
18. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten
örtlichen Wohnlage?
19. Hat jeder Bürger in Heilbronn dieselben grundgesetzlich
verbürgten Rechte?
20. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen das Wirken anderer
für das Straßenwesen zuständigen Ämter in Deutschland, die
in deren Gewerbegebieten zum Schutz vor wilden
LKW-Rastplätzen und deren Auswirkungen generell Park- und
Halteverbote oder solches für nachts und an den Sonn- und
Feiertagen verhängt haben?
21. Weshalb untersagt sie nicht die Verbreitung von Flyern,
mit denen zu Lasten der Stadt Heilbronn auf das Abstellen
von LKW auf städtischen Straßen geraten wird, vergleichbar
der Untersagung unter Androhung gerichtlicher Schritte
gegen den BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND
ENTSORGUNG (BGL) e.V., das Gebiet Böllinger Höfe als
"LKW-Parkplätze bzw. Rasthof" auszuweisen [siehe städtischen
eMail v. Dienstag, 6. Oktober 2015 06:04 an den BGL] - um
die Verbreitung dieses Flyers zu unterbinden?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
Anfragen und
Antworten werden auf
www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
Amtliche Auskünfte müssen vollständig,
richtig und unmißverständlich sein (BGH III ZR 114/68
u.a.)
--
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<*>
... vielen Dank für die Anfrage zu den Böllinger Höfen.
Die Ordnung des fließenden und des ruhenden Verkehrs wird durch
die getroffenen Maßnahmen vor
Ort sichergestellt. Zur Bewertung der Zustände vor Ort wurden
alle offiziellen Quellen, wie Polizei und Ordnungsamt zu Rate
gezogen und mit denen auch das weitere Vorgehen abgestimmt.
Eine weitere Abstimmung wird es im Zuge der nächsten
Verkehrsbesprechung am 01.08.2017 geben. An der grundlegenden
Situation und an unserer Bewertung hat sich nichts geändert.
Wir bitten Sie in der Sache um Ihr Verständnis und werden den
Dialog sowie die weiteren Maßnahmen mit der Polizei und dem
Ordnungsamt abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Chrisfiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Sie beantworten unsere
Anfrage vom 5.4.2017 (Umgang mit Taxigewerbe) erstens in der dieser Verwaltungsführung entsprechenden Form
unter Ignoranz der von Ihnen einzuhaltenden Fristen in
ausweichender Form.
Die Fragestellung ist eindeutig und in Folge der zeitnahen
Vorgänge.
Wir bitten, es daher zu unterlassen, die Fragestellung in
andere Zusammenhänge zu stellen, um damit falsche
Schlußfolgerungen abzuleiten, nur weil Sie die Fragen nicht
beantworten wollen oder dürfen.
Die Fragen waren begründet und klar gestellt und bedürfen
keiner abweichenden Interpretationen:
Taxiunternehmer beklagen,
daß sie bei ihr Gewerbe betreffenden Veränderungen im
Straßenverkehr durch städtische Ämter nicht unterrichtet
werden.
Sie werden häufig
bei vorgesehenen
Änderungen nicht dazu angehört. und vor vollendete
Tatsachen gestellt.
So verschwinden
Taxistandplätze einfach oder werden an nicht bekannt
gegebene Orte verlegt.
Möglicherweise werden
einzelne Unternehmen unterrichtet, andere aber entgegen dem
Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.
Wir fragen dazu
die Stadtverwaltung: 1.
Welche Stellungnahmen gibt sie zu o.g. Kritikpunkten ab?
2. Weshalb gibt es
keinen "Runden Tisch" mit den Taxiunternehmern, in denen
anstehende und ihr Gewerbe betreffende Angelegenheiten
besprochen werden?
3. In welcher Weise
werden Verbesserungen vorgenommen?
Zu Ihrer
ausweichenden Beantwortung erlauben
wir uns die Anmerkung, daß unsere bisherigen Anfragen
weder die o.g. Punkte
betraf, noch uns der Inhalt der vor über zwei Jahren
stattgefundenen Bau- und Umweltausschusssitzung
bekannt ist (wo wir nicht vertreten sind und die Bringschuld
insbesondere bei Ihrer Verwaltung liegt, wenn dessen Thema
unser Anliegen betreffen sollte) und eine "Anfrage von
Herrn Palm zum Taxistand an der Harmonie" ist uns weder
bekannt noch betrifft sie unsere Anfrage.
Wir nehmen an, daß es sich
bei "Herrn Palm" um den Stadtrat Palm handelt, der nicht uns,
sondern der auf ihrem Gebiet eigenständig handelnden
CDU-Fraktion angehört.
Es ist schön, daß das
Amt für Straßenwesen mit dem Ordnungsamt die Vorgehensweise
bei der Benachrichtigung des Taxigewerbes für zukünftige
Vorhaben 'abstimmten' und den aktuellen Gegebenheiten anpassen
wird.
Hier geht es aber um die genannten aktuellen Kritikpunkte und
die ganz offensichtlich bewußt verweigerte Einbeziehung des
Taxigewerbes.
Nicht zuletzt offenbart die Verweigerung der ordnungsgemäßen
Beantwortung die Mißstände in diesem Bereich.
Es wird daher erneut um vollständige Stellungnahme und
Rückantwort per einfachem Text-Mail gebeten.
<*>
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Mangelnde
Beantwortung" geprüft und gibt hierzu
folgende Stellungnahme ab.
Zum Taxigewerbe haben Sie bereits 10 Anfragen gestellt, die
unsererseits immer beantwortet wurden.
In Abstimmung mit dem Ordnungsamt erfolgt eine Unterrichtung
der Taxiunternehmer in verschiedener Form und fallbezogen bei
denen dies das Amt für Straßenwesen für notwendig erachtet.
Im Rahmen einer effizienten und funktionierenden Verwaltung
bitten wir Sie, von weiteren Anfra
gen zum Taxigewerbe mit dem gleichen Inhalt abzusehen und
unsere damaligen Schreiben zu be
rücksichtigen.
Das Amt für Straßenwesen wird in der Verkehrsbesprechung im
August mit der Polizei und dem
Ordnungsamt die Art und Weise der Benachrichtigung des
Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben
abstimmen und den aktuellen Gegebenheiten, möglicherweise mit
einem E-Mailverteiler an alle
Unternehmer (sofern uns Daten vorliegen), anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für
Straßenwesen
Replik dazu:
Sehr geehrte Frau Ehrhardt,
Vielen Dank für Ihre Nachricht, die bei uns nach erneut 58 Tagen
zu einer Anfrage
vom 5.4.2017 (Umgang mit Taxigewerbe) endlich eingetroffen ist.
Sie teilen darin u.a. mit:
"...
Zum
Taxigewerbe haben Sie bereits 10 Anfragen gestellt, die
unsererseits immer beantwortet wurden. ... Im Rahmen einer
effizienten und funktionierenden Verwaltung bitten wir Sie, von
weiteren Anfragen zum Taxigewerbe mit dem gleichen Inhalt
abzusehen und unsere damaligen Schreiben zu berücksichtigen.
..."
Dazu stellen wir erneut fest, daß Nachfragen stets dann
erfolgen, wenn von Ihnen die Beantwortungen nicht den Kriterien
klar, wahr und vor allem vollständig erfüllen.
Das war auch
hier nicht der Fall, wie Sie selbst mit dieser nun doch
erfolgten Beantwortung bestätigen.
Es wurden, wie leicht nachweisbar, niemals bereits beantwortete Anfragen
erneut gestellt.
Unterlassen Sie daher bitte zukünftig
derartige, die Gründe zur Nachfrage verschleiernden,
Anmerkungen und beantworten Sie die sich stets auf aktuelle
Anliegen beziehenden Anfragen gem. § 24 (4) GO bitte ordnungsgemäß und nicht ausweichend, unklar, unvollständig und
vor allem in dem nach § 21 (3) GeschO vorgegebenen Zeitrahmen
- wie wir
es von anderen Ämtern überwiegend auch gewohnt sind.
Es gibt auch keine davon abweichende Einzelstadträte
diskriminierende Bestimmungen und wir werden uns in unseren
Rechten als Mitglied des obersten Organs der Verwaltung auch
künftig nicht beschneiden lassen.
..."
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
bei einem Besuch der
SLK-Kliniken am Gesundbrunnen fielen folgende Mängel
auf:
a) Es gibt zu wenig Rollstühle.
Das Personal ist
infolgedessen gezwungen, die Patienten statt mit leichter zu
bewegenden Rollstühlen mit den Betten z.T. von den Stationen
im Altbau zur Behandlung in den Neubau und wieder zurück zu
schieben.
b) Die Rollstühle befinden sich z.T. in schrottreifem Zustand,
häufig fehlen die Fußstützen, im Bild (siehe Anlage) sogar
eine Lehne. Offensichtlich stimmt auch der Reparaturservice
nicht.
c) Automatiktüren funktionieren im Neubau nur zum Teil.
d) Der Hygienezustand ist im Gegensatz zur Beantwortung einer
früheren Anfrage (
Reinigung SLK-Gesundbrunnen
) völlig unzureichend. Es wird tatsächlich lediglich nach dem
WYSIWYG-Prinzip "auf Sicht" gereinigt. Fenster sind mit
Schlieren bedeckt, die Rahmen mit Staub bedeckt.. Im
angefügten Beispiel: Infusionsständer als Bodenschmutzsammler,
Licht- und Stromkonsole mit Staubbelag (siehe Anlage).
Offensichtlich handelt es sich um Folgen von
Kosteneinsparungen zu Lasten von Personal und Hygiene.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.
Es wird um Abhilfe,
Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
Die Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der
Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragen wie folgt beantwortet:
a) .. Nach Bezug des Neubaus hat sich gezeigt. dass durch die
geänderten Wegstrecken ein höherer Bedarf an Rollstühlen
besteht. Diesem wurde durch die Bestellung insgesamt 35 neuer
Rollstühle seit Jahresbeginn Rechnung getragen. Aufgrund eines
erheblichen Schwundes sind regelmäßige Nachbeschaffungen
notwendig.
b) Alle Rollstühle werden regelmäßig von der Technik auf
Funktionalität überprüft und ausgemustert,
wenn Probleme bestehen. Da die Rollstühle häufig auch im Freien
(Pforte) stehen oder von Patienten bis zum Auto mitgenommen
werden. lässt sich Rostbildung an den Rädern nicht immer
vermeiden. Es gibt im Haus Rollstühle mit nicht abnehmbaren
Fußstützen und Rollstühle. bei denen die Fußstützen bewusst
abmontiert werden (z, B. wenn die Patienten mit den Füßen den
Rollstuhl selbst bewegen oder im Rahmen der
Physiotherapietherapie). Bei dem auf dem beigefügten Foto
abgebildeten Stuhl handelt es sich nicht um einen Roll-.
sondern um einen Pflegestuhl. Auch hier ist es möglich. dass
die Armlehne entfernt wurde, um eine bessere Mobilisierung des
Patienten zu erreichen. Dies kann jedoch ohne Kenntnis des
Einzelfalls an hand des Fotos nicht nachvollzogen werden.
c) Es ist richtig, dass an den Automatiktüren teilweise noch
Funktionsstörungen vorliegen. Die Mängelbeseitigung ist durch
die Generalplaner eingeleitet und wird in den nächsten Wochen
weitgehend abgeschlossen.
d) Es ist richtig. dass sich nach Bezug des Neubaus Defizite in
der Reinigung der neuen Flächen gezeigt haben. Gleichwohl die
identifizierten Verunreinigungen wie der auf dem beigefügten
Foto gezeigte Staub in den Rillen des Blindenleitsystems nicht
hygienerelevant sind. wurde reagiert und nachgesteuert. Dies
geschah einerseits durch die Aufstockung des
Reinigungspersonals. andererseits durch Anpassung von
Reinigungsmethoden. Hier ist eine deutliche Verbesserung der
Sauberkeit im Neubau zu erwarten.
Anwohner im Klingenberger Wohngebiet Schlüsseläcker stellen
fest, daß entgegen früheren Gewohnheiten mit der städt.
Kehrmaschine nur noch die Gehwegränder an den Straßen
gereinigt werden und die Straßenseiten ohne Gehweg ungereinigt
bleiben.
Aus welchem Grund wurde diese Praxis geändert und kann das
frühere Vorgehen wieder hergestellt werden?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... gemäß § 3 der Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung
der Stadt Heilbronn sind Grundstückseigentümer dazu
verpflichtet Ihrer Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
nachzukommen.
In der Schlüsseläckerstraße sind auf beiden Seiten der Straße
keine Gehwege vorhanden, somit
erstreckt sich die Verpflichtung pro Grundstückeigentümer auf
1,50 m breite Flächen am Rande
der Fahrbahn (§ 3, Absatz 4).
Mit freundlichen Grüßen
Klenk
Betriebsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
im Pausenhof vor der Mensa
der Grundschule Klingenberg gibt es für die Schüler keine
Sitzgelegenheit.
Die Schule macht öfter Sachunterricht "Mensch - Natur -Kunst"
im Freien, wofür eine gesunde Sitzgelegenheit in Form einer
Bank hilfreich wäre.
Wir fragen dazu die Stadtverwaltung, ob die Möglichkeit
besteht, im Rahmen der allseits bekannten Heilbronner
Schulförderung hierbei für Abhilfe zu sorgen bzw. bei
Spendenbereitschaft des Fördervereins wenigstens eine
Teilfinanzierung mitzutragen,.
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... vielen Dank für Ihre Anfrage und
Anregung! All unsere Schulen verfügen über ein eigenes Budget,
welches sie selbst bewirtschaften. Die Grundschule Klingenberg
hat im investiven Bereich 2.000,- Euro, welche aktuell noch
nicht bewirtschaftet sind.
Wir möchten gerne bei der Grundschule Klingenberg um
Rückmeldung zum schulischen Bedarf bitten. Eventuell schweben
der Schule eher Stühle/Bänke, eine Tisch/Bank-Kombination oder
etwas anderes vor.
Bezüglich einer Bank um den Baum auf dem Schulhof holt das
Grünflächenamt zurzeit ein Angebot ein.
Nach Klärung des Bedarfs werden wir den Auftrag zusammen mit
der Schule umsetzten.
Die Heilbronner Stimme
berichtet am 24. April 2017 unter der Schlagzeile "Baubeginn
für neue Moschee nicht vor 2018"
(http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/Baubeginn-fuer-neue-Moschee-nicht-vor-2018;art1925,3834867)
u.a.:
...
"Das Projekt befindet sich noch in der architektonischen
Weiterentwicklung in Abstimmung mit dem Planungs- und
Baurechtsamt", sagt Amtschef Christoph Böhmer auf
Stimme-Nachfrage. Grundlagen zur Erstellung des
erforderlichen Bebauungsplanes seien noch nicht abschließend
erarbeitet.
...
Hinter dem schleppenden Verlauf könnte man allerdings auch
vermuten, dass der Moschee-Neubau durch Verzögerungen beim
Verfahren aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden
sollte. Ditib und Türkei bieten derzeit reichlich Zündstoff
für eine gesellschaftliche Debatte: von Spionagevorwürfen
gegen den von der türkischen Religionsbehörde kontrollierten
Dachverband bis zur Positionierung religiös konservativer
Deutschtürken beim Erdogan-Referendum.
...
Natürlich finde wie überall in der Gesellschaft auch im
Rathaus eine Diskussion über die Vorkommnisse in der Ditib
statt. Und es sei ebenso Thema mit den Ditib-Vertretern vor
Ort, betont der Stadtplanungsamtschef.
1. Weshalb
bedarf es nun einer Bebauungsplanänderung, nachdem uns bisher
die Auskunft erteilt wurde, es gebe keinen Anlaß für eine
Bebauungsplanänderung;
2. in welcher Form soll diese Bebauungsplanänderung erfolgen;
3. wie werden zu erwartende Parkplatzprobleme gelöst, nachdem
schon beim jetzigen Zustand immer wieder unkontrolliertes
Verkehrschaos in den umliegenden Straßen herrschen;
4. treffen Bemühungen zu, den Neubau über die kommenden
Bundestags-, Europa-, und Kommunalwahlen sowie die
Bundesgartenschau zu verschieben?
Wir beantragen den Erlaß einer Veränderungssperre, da das
unter Mitwirkung städtischer Bediensteter in der Jury
ausgewählte Entwurf
a) an diesem Standort sich als völlig ungeeignet zeigt;
b) sich unterdessen unsere bisher von der Stadtverwaltung
ignorierten Warnungen bestätigt haben, daß die unter der Ägide
des türkischen Staates stehende und kontrollierte DITIB nicht
unseren Rechtsstaatsprinzipien entspricht, siehe auch die o.g.
Passage in der Heilbronner Stimme.
Der Antrag bleibt bis zur Behandlung in gemeinderätlichen
Gremien aufrechterhalten.
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
zu Ihren Anfragen und Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt
Stellung:
Anfragen zum Bebauungsplan:
1) Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung:
Auf Basis des bestehenden Planungsrechtes (Ortsbaustufe lla)
ist das geplante Kultur
zentrum mit Moschee nicht genehmigungsfähig.
Der Bebauungsplan "Kulturzentrum Weinsberger Straße" wurde mit
Beschluss des Ge
meinderates vom 19.11.2015 (GR-Drucksache Nr. 216 vom
01.09.2015) in die Vorhaben
liste der Stadt Heilbronn aufgenommen.
2) Form der Bebauungsplanänderung:
Es wird sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den
Vorschriften des §
12 BauGB handeln.
3) Lösung der Parkplatzprobleme:
Das Kulturzentrum wird mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Zudem liegt das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zu
öffentlichen Tiefgaragen und
ist ideal in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs
(Stadtbahnhaltestelle "vor der
Tür" und Bushaltestelle "um die Ecke") eingebunden.
4) zeitliche Verschiebung des Neubaus:
Erst sobald die architektonische Weiterentwicklung
abgeschlossen und somit eine abge
-stimmte Grundlage zur Bearbeitung des Bebauungsplanes
vorliegt, kann das Bebauungs
planverfahren nach den gesetzlichen Fristen und Vorschriften
des BauGB's beginnen.
Inwiefern die erforderlichen Verfahrensschritte in irgendwelche
"Wahlzeiträume" fallen,
kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre:
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß BauGB zum Erlass einer
Veränderungssperre
sind nicht gegeben.
Es besteht auch keine Notwendigkeit zum Erlass einer
Veränderungssperre, da eine Bau
genehmigung zur Errichtung des geplanten Kulturzentrums in der
Weinsberger Straße
auf Basis des bestehenden Planungsrechtes nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter
Planungs- und
Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Trollinger und Lemberger See auf der
BUGA Heilbronn 2019
Trollinger und Lemberger See auf der
BUGA Heilbronn 2019
Neu geschaffene Seen auf der BUGA
Heilbronn 2019 sollen regionale Namen tragen
Die BUGA GmbH hat sich dafür entschieden, den neu
geschaffenen Seen regionale Namen zu geben. Sie werden nun
Trollinger-See und Lemberger-See heißen.
„Wir wollen mit der Namensgebung die regionalen
Rebsorten in die Köpfe der Gäste bringen und so auch die
Bekanntheit der Rotweine fördern“, sagt Hanspeter Faas,
Geschäftsführer der BUGA Heilbronn 2019 GmbH. Auch die
Heilbronn Marketing GmbH (HMG) macht sich dafür stark.
„Die BUGA-Besucher aus ganz Deutschland sollen spüren,
dass wir mit Herz und Seele eine Weinregion sind“,
ergänzt Geschäftsführer Steffen Schoch.
Die Seen bleiben den Heilbronnern auch nach der BUGA im
Jahr 2019 erhalten.
Die Seetaufe erfolgt beim Baustellenfest am Sonntag, den
16. Juli 2017.
(
)
Dazu wird die Frage
gestellt, ob dies etwa zur Bewertung des Heilbronner Weins
beitragen soll.
Wir bitten dazu um
Stellungnahme der Stadtverwaltung,
nachdem der Gemeinderat erst am 30.März 2017 für die beiden
Seen die Namen "Floßhafen" und Karlshafen" festgelegt hat und
diese unter diesen Namen auch offiziell publik gemacht haben,
siehe Heilbronner Stadtzeitung vom 27.4.2017, Seite 3.
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
Betreff: Beantwortung des Antags von Pro Region
Sehr
geehrter Herr Brändle,
bezugnehmend auf den Antrag von Pro Heilbronn am 27.4.17 Thema
BUGA- Namensgebung nehmen wir gerne Stellung:
Bei der
vermeintlich geänderten Namensgebung der Seen handelte es sich
um einen Aprilscherz seitens der Bundesgartenschau Heilbronn
2019 GmbH am 1. April 2017. (s. Pressemitteilung im Anhang).
Vom
Gemeinderat wurden die Namen Floßhafen und Karlssee
verabschiedet. Diese Namen haben auch weiterhin Gültigkeit. Die
Namen Trollingersee und Lembergersee waren reine Erfindungen
für den Aprilscherz.
Bei
Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
Referentin der Geschäftsführung
i.A.Katharina Klein
Replik dazu:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
vielen Dank für die Nachricht.
Erlauben Sie uns zwei Anmerkungen:
a) Es handelt sich nicht
um einen Antrag von "Pro Region", sondern um eine Anfrage von
Pro Heilbronn vom27.4.2017.
die Fußgängerampel in der
Moltkestraße soll auf Höhe Wienerwald gleichzeitig "Grün"
zeigen, während der Fußgängerüberweg von der Stadtbahn
gekreuzt wird.
Dies wird von Bürgern als sehr gefährlich eingestuft.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab;
2. gibt es weitere
derartige Gefahrenpunkte mit der Stadtbahn im Stadtkreis
Heilbronn;
3. wer ist persönlich verantwortlich und haftend im Falle
eines dementsprechenden Unfalls;
4. wird sie für Abhilfe in diesem und ggf. anderen Fällen
sorgen und wenn NEIN, weshalb nicht?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
<*>
die bei den Fußgängerüberwege über die Moltkestraße sind durch die in der
Mitte liegenden Stadtbahngleise getrennt. Die Querung der
Stadtbahngleise ist mit einem sogenannten Z-Überweg und einem
zusätzlichen Signal abgesichert. Dieses Signal geht nur auf Rot, wenn
eine Stadtbahn diesen Übergang befährt.
Hierdurch sind die
Überwege über die Straße und die Gleise baulich und signaltechnisch
sicher und ge trennt signalisiert. Dieser Überweg, wie auch alle
anderen Überwege über Stadtbahngleise im Stadtgebiet von Heilbronn
sind von der zuständigen technischen Aufsichtsbehörde abgenommen und
zugelassen.
Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Auflagen
dieser technischen Aufsichtsbehörde für die Stadtbah nen muß dies so
umgesetzt werden. Zusätzlich ist der Überweg über die Gleise durch den
oben beschriebe nen Z-Überweg abgesichert. Hierbei werden die
Fußgänger so gelenkt, dass sie erst in Richtung einer even tuell
ankommenden Stadtbahn geführt werden und danach die Gleise sicher
überqueren können.
Die Verwaltung sieht deshalb keine
Notwendigkeit eine Änderung zu veranlassen.
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich darüber, daß
als Eintritt zur BuGa Senioren erst ab 67 Jahren eine
verbilligte Tageskarte zum Preis von 21 statt 23 Euro erhalten
können.
Dies sei eine unsoziale
Beschlußlage, denn sie beziehe sich nicht, wie sonst üblich,
auf Rentner jeglicher Altersgruppe, sondern benachteiige damit
insbesondere alle Rentner und Erwerbslose, die z.B. wegen
Berufsunfähigkeit und geringerem Einkommen in Rente sind.
Offensichtlich sei man an deren Besuch der Bundesgartenschau -
auch aus der Ferne - nicht interessiert.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... Die BUGA
GmbH hat sich die Gestaltung der Eintrittspreise gut überlegt
und natürlich auch das Angebot von Vergünstigungen abgewogen.
Ermäßigungen für Senioren sind nicht unüblich, eine
Selbstverständlichkeit jedoch sind sie nicht. Auch unter den
Gartenschauen auf Landes- und Bundesebene bieten nicht alle
diese Vergünstigung an. Die Landesgartenschau Öhringen
beispielsweise hatte keine Ermäßigung für Senioren oder
Rentner, die IGA Berlin 2017 aktuell auch nicht.
Die BUGA
GmbH hat sich per Aufsichtsratsbeschluss dennoch für ermäßigte
Seniorenkarten entschieden und für eine Altersgrenze von 67
Jahren. Dieses Angebot machen wir älteren Besuchern generell.
Es ist nicht an das Renteneintrittsalter gekoppelt – deshalb
nennen wir die berechtigte Gruppe Senioren.
Auch
Bezieher von ALGII oder Grundsicherung sind berücksichtigt. Sie
können für 8 Euro einen ganzen Tag lang die BUGA erleben. Oder
mit einer Dauerkarte für 50 Euro (Vorverkauf) bzw. 60 Euro über
173 Tage die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 so oft besuchen,
wie sie wollen, und das umfangreiche Veranstaltungsprogramm
ohne zusätzliche Kosten nutzen.
Mit den
angebotenen Vergünstigungen bei den Eintrittspreisen sprechen
wir Besucher aus allen Zielgruppen an, von jüngeren bis
älteren. Auch unser Ausstellungskonzept ist so umfangreich,
vielfältig und abwechslungsreich, dass alle Besucher
interessante Angebote finden, um einen erlebnisreichen Tag auf
der BUGA zu verbringen.
Bürger beklagen sich darüber, daß der Fußgängerüberweg in der
Wollhausstraße westlich der
Mönchseestraße für Schulkinder höchst unsicher sei.
Es habe dort bereits ein dementsprechender Unfall
stattgefunden.
Die Gefahrenquelle liege darin, daß Schulkinder auf dem
Nachhauseweg von der Schule, die die Straße in Richtung
südliche Mönchseestraße überqueren wollen,. keine Einsicht in
die nördlich der Wollhausstraße verlaufenden Mönchsestraße
haben, wenn dort Fahrzeuge bis in an die Kreuzung parken.
Nicht selten würden von dort kommende Fahrzeuge rasch um die
Ecke auf die Wollhausstraße in Richtung Innenstadt abbiegen und
dabei den Überweg spät erkennen.
Sich bereits auf dem Überweg befindliche Schulkinder werden
dabei nicht selten stark gefährdet..
Diese überqueren aus diesem Grund auch häufig
die Wollhaustraße östlich der Kreuzung, wo sich kein
Fußgängerüberweg befindet.
Dort hätten sie aber auch nicht den Schutz des Zebrastreifens.
Vorgeschlagen wird, da Kontrollen des ruhenden Verkehrs nicht
permanent erfolgen können, die Verlegung des bestehenden oder
einen zusätzlichen Überweg auf die östliche Seite der
Kreuzung.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief] gebeten.
<*>
... das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Unsicherer
Überweg" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab.
Das Verkehrszeichen 206 StVO (STOP-Schild) ist an der
Mönchseestraße Kreuzung Wollhausstraße beidseitig angeordnet um
genau diese Gefahrensituation auszuschließen. Auch wenn sich
leider manche Verkehrsteilnehmer nicht an die Verkehrsregeln
halten und nicht ordnungsgemäß stoppen, fahren sie allein schon
der schlechten Sichtverhältnissen wegen, nicht mit
Höchstgeschwindigkeit auf den Fußgängerüberweg zu.
Wir stellen aber
leider auch an vielen anderen Überwegen fest, dass die
Verkehrsmoral sehr zu wünschen übrig lässt. Es ist immer wieder
zu beobachten, wie Fußgänger am Fußgängerüberweg warten, bis
sie endlich überqueren dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Chnstiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über mangelnde Sicherheit in Heilbronn,
insbesondere darum, daß Hilfesuchen an Ordnungsamt und Polizei
offensichtlich erfolglos bleiben, wörtlich:
"...
Ihren Bericht in
der Heilbronner Stadtzeitung von 13.04. 2017 kann ich nur
unterstützen,
vermisse aber folgendes:
Wie werden die
Kinderspielplätze nach 20:00 Uhr kontrolliert? Dies ist die
Aufgabe der Stadt? Es sind städtische Schilder angebracht
mit folgender Aufschrift: Spielen bis 20:00 Uhr erlaubt,
keine Hunde,Ball spielen( Fussball) verboten.
Und was wird
gemacht, aber nicht nur von den Fremden,sondern auch von den
einheimischen
Bürgern,es werden Hunde mitgeführt,es wird Fussball
gespielt,nach 20:00 Uhr ist Radau, Lärm,das ganze ist an
manchen Tagen zum K..... . Die Anlieger werden belästigt,
mit Schimpfwörter konfrontiert usw. usw. Wenn ich mich bei
der Stadt beschwere, werde ich aufgefordert, mich an die
Polizei zuwenden z.B. an die Sontheimer Polizeistation,
diese hat aber um 16:15 Uhr Dienstschluss,was mache ich nach
20:00 Uhr wenn der Krach beginnt? Ja, ich muss die
Heilbronner Polizei benachrichtigen, mehrmals natürlich
schon gemacht, Ergebnis null, sie kommt nicht weil es Türken
sind (mehrmals versucht).
Jetzt zu dem
Ordnungsdienst,ich habe an einigen Tagen folgendes
beobachtet. Rathauseingang Lohtorstr., dort kontrollierten 3
Personen die parkenden PKW's, und in den anderen
Stadtteilen, z.B. wie bei uns in der Lutzstr. wird kreuz und
quer gehalten,
geparkt,sogar auf den Gehwegen, ich sehe aber keine
Kontrolle dort. Bei einer Anfrage beim Ordnungsamt wurde mir
mitgeteilt, ich solle Bilder von den PKW/ Autos machen. Dies
sind doch Nazi-Stasimethoden oder, ich möchte nicht, dass
mein Haus mit Farbe vollgeschmiert wird. Hauptsache ums
Rathaus ist es sauber, alles andere ist unwichtig.
..."
Es wird um
Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
der kommunale Ordnungsdienst überwacht die Spiel-/ und
Sportplätze im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch an
Wochenenden nach 20.00 Uhr. Hierbei werden die Vorgaben der
Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn überprüft und bei
Zuwiderhandlungen geahndet.
Ein Teil der Spielplätze, die mit einem Zaun und einem Tor
versehen sind, werden durch Beauftragte des Grünflächenamtes
kontrolliert und außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen.
Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit wird der kommunale
Ordnungsdienst über das Polizeirevier Heilbronn informiert.
Sowohl Verstöße gegen die Polizeiverordnung als auch Verstöße
im ruhenden Verkehr können so gezielt beanstandet werden.
Streifengänge des städtischen Vollzugsdienstes zu Kontrollen
des ruhenden Verkehrs, werden
tagsüber von einer Person und nachts von zwei Personen
durchgeführt. Im Innenstadtbereich
werden auch regelmäßige Kontrollgänge des kommunalen
Ordnungsdienstes mit zwei Personen
durchgeführt. Für Außenstehende entsteht somit der Eindruck,
dass drei Personen den ruhenden
Verkehr kontrollieren. Dies ist jedoch aufgrund der
unterschiedlichen Aufgabensteilungen nicht
gegeben.
Auf die Möglichkeit von Privatanzeigen wird nur dann verwiesen,
wenn Bedienstete des städtische Vollzugsdienstes nicht oder
nicht sofort verfügbar sind und Fahrzeuge vor
Grundstückzufahrten oder auf Privatflächen abgestellt wurden.
Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
die Beantwortung unserer Anfrage
Großgartacher Str. 208 (II) vom 7.3.2017
überrascht uns nun doch sehr.
Sie steht im krassen
Widerspruch zu der in der
in dieser Abfrage zitierten
Beantwortung unserer
Anfrage
vom 13.6.2015 u.a. zur Sicherheit eines Kinderspielplatzes am
3.8.2015.
Dazu erhielten wir
seinerzeit folgende Auskunft in einem Schreiben
des BM Hajek:
"... Zu unserer
Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den
zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt,
dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher
Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht,
dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der
Tiefgaragendecke eine Kinderspielfläche anzulegen, Rechnung
zu tragen. Die
zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern
zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit
dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.
Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner
nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung
getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die
Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek"
Wir
baten nicht "erneut
um Klärung der Sach- und Rechtslage durch die
Stadtverwaltung", sondern stellten
die unbeantworteten Fragen
1. Ist die
Stadtsiedlung Heilbronn GmbH noch im 100prozentigen Besitz
der Bürger der Stadt Heilbronn?
2. Werden Mieter
als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe oder nach
Gutsherrenart wie einzig zu Abgaben verpflichtete
Untergebene behandelt?
Nun verweist neben einem
fulminanten Vortrag über einzuhaltende Vorschriften darauf,
daß
"der
Kinderspielplatz der Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4
in den Jahren 2008/2009 im Zuge der Neugestaltung der
Außenanlagen und in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde vom
Dach der nördlichen Tiefgarage in den Innenhof vor die
Hauseingänge 208/3 und 208/4 verlegt" wurde. Die Verlegung
habe damals der Verbesserung der Verkehrssicherheit gedient,
denn bei einer Absturzhöhe von mehr als 4,0 m und der
Erschließung des Spielplatzes über eine Treppe konnte die
Verkehrssicherheit des Spielplatzes auf der Tiefgaragendecke
nur schwer gewährleistet werden. "
Diese Antwort ist
blanker Unsinn
und widerspricht anderen Informationen. Demnach beschwerten
sich damalige Mieter, deren Hauswand am Spielplatz lag,
über Lärmbelästigung durch Bälle, die gegen die
Hauswand getreten wurden. Statt ein Ballfanggitter
anzubringen, schloß man den Spielplatz,
der im Übrigen durch einen hohen Zaun
abgesichert ist.
Zum bestehenden Kinderspielplatz im Innenhof
wird
behauptet:
"Nach Mitteilung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird der
bestehende Kinderspielplatz im Innenhof jährlich von einer
externen Fachfirma auf sicherheitstechnische Mängel
überprüft. Im letzten Prüfbericht vom Oktober 2016 wurde der
Spielplatz als "sehr gepflegt" und "stark frequentiert"
eingestuft. Da der bestehende Spielplatz von den Bewohnern
gut angenommen und gerne genutzt wird, sieht die
Stadtsiedlung daher keinen Bedarf für Veränderungen."
Das ist Augenwischerei.
Es wird
nichts
darüber ausgesagt, was die Sicherheit gegenüber ständig
dort trotz Verbot aufkreuzenden KFZ verhält. Die Kinder sind
auf das höchste gefährdet, zumal auch die Garagenzufahrt
daneben liegt. Auf den wenigen Quadratmetern
mit einer Rutsche,
"Kletterwand"
und
Mini-Sandkasten sollen sich Dutzende von Kindern
tummeln? Der Sand gerät dazuhin ständig auf den Gehweg und
wird in das
Haus getragen.
"Anfragen von Mietern bezüglich einer Wiederherstellung des
alten Spielplatzes auf der Tiefgaragendecke liegen der
Stadtsiedlung im Übrigen nicht vor. Sollten die
Bewohner mit dem bestehenden Spielplatz im Innenhof
tatsächlich unzufrieden sein, ist die Stadtsiedlung gerne
für Anregungen offen. Die betroffenen Mieter sind insofern
gebeten, sich mit ihren Anregungen direkt an den zuständigen
Ansprechpartner bei der Stadtsiedlung, Herrn Hertnagel
(Telefon: 07131/ 6257-25), zu wenden."
Die Mieter
haben dies bereits
getan und versuchen dazu ständig, sich an die nach
Gutsherrenart handelnden Verantwortlichen
der Stadtsiedlung zu
wenden. Das Ergebnis ist dasselbe, wie in der
Anfrage
Großgartacher Str. 208 (II) vom 7.3.2017 zum
Ausdruck gebracht. Bereits
der
Anfrage
vom 13.6.2015 lag eine entsprechende
Petition, unterschrieben
mehr als 50 Bewohnern der Anlage vor.
Anlage:
a) damalige Unterschriftensammlung nochmals als pdf
b) Bilder zur Sache siehe unten
Es wird weiterhin
um Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
... zu Ihrer Mitteilung vom 09.04.2017 ist folgendes
anzuführen:
Sofern ein Bürger mit einem Zustand bzw. einer Maßnahme nicht
einverstanden ist und dieser eine Änderung wünscht, ist es
durchaus sein Recht, der zuständigen Stelle sein Anliegen
vorzutragen und eine Änderung einzufordern.
Auf den Umstand, dass es sich bei dem Objekt Großgartacher Str.
208-208/4 um eine private Wohnanlage handelt, die behördliche
Überprüfung des Kinderspielplatzes eindeutig ergeben hat, dass
dessen Standort weder ungeeignet noch gefährlich ist und daher
im vorliegenden Fall weder Anlass noch Notwendigkeit besteht,
hier behärdlich einzuschreiten, mächte ich erneut und
zuvorderst auf Folgendes hinweisen:
Ausschließlich zuständig für die Unterhaltung und
Instandsetzung des Kinderspielplatzes in der Großgartacher Str.
208-208/4 ist - wie bereits mitgeteilt die Stadtsiedlung
Heilbronn GmbH. Sie und die direkt betroffenen Bewohner der
Wohnanlage Großgartacher Str. 208-208/4 darf ich daher erneut
mit Nachdruck bitten, sich mit Anfragen und Beschwerden in
Bezug auf den Kinderspiel
platz in der Großgartacher Str. 208-208/4 künftig
ausschließlich an den zuständigen Ansprechpartner bei der
Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Herrn Hertnagel (Telefon:
07131/6257-25)
zu wenden.
Im Übrigen ist Folgendes deutlich zu machen:
Anfragen und Beschwerden von Bewohnern der Wohnanlage
Großgartacher Str. 208-208/4 zum dortigen Kinderspielplatz
liegen der Stadtsiedlung Heilbrann GmbH aktuell nicht vor.
Seitens der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wurde mir auch
zugesichert, dass eingehenden Anfragen und Beschwerden in jedem
Fall nachgegangen wird und diese zeitnah beantwortet werden.
Den Vorwurf, dass betroffene Mieter nach Gutsherrenart wie
Unterqebene behandelt werden, weist nicht nur die Stadtsiedlung
Heilbronn GmbH in aller Entschiedenheit zurück. Auch für mich
ist Ihr Vorwurf angesichts der stets guten Zusammenarbeit mit
den Mitarbeitern der Stadtsiedlung Heilbrann GmbH völlig
unverständlich. Er würdigt zudem den beachtlichen Einsatz der
Mitarbeiter der Stadtsiedlung in nicht tolerabler Weise herab.
Von derart beleidigenden Anschuldigungen bitte ich künftig
abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek
Bürgermeister
Replik dazu:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Hajek,
vielen Dank für Ihre o.g. Nachricht.
Gestatten Sie mir folgende Hinweise:
Den
bisher unsererseits per Anfragen vom 7.3.2017 und 9.4.2017 an
die Stadtverwaltung gem. § 24 (4) GO gemachten Angaben ist
nichts weiter hinzuzufügen. Sie bedürfen keiner Ergänzung.
Diese
Anfragen sind gerade deshalb an die Stadtverwaltung unter
Bezug auf unsere Anfrage vom13.6.2015 erfolgt, weil Ihre
Antwort vom 3.8.2015 dazu bis dato kein Ergebnis gezeigt hat
und eine Erinnerung notwendig geworden ist. Wir erinnern und
zitieren erneut aus Ihrem o.g. Schreiben:
"...
Zu unserer Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den
zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt,
dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher
Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht,
dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der
Tiefgaragendecke eine Kinderspielflächem anzulegen, Rechnung
zu tragen. Die zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung
sicherten insofern zu, dass umgehend entsprechende Planungen
in Abstimmung mit dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege
geleitet werden.
Ich
bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner nach
einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung
getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die
Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek"
Es
ist eben nicht so, wie Sie ausführen, daß keine Anfragen
unsererseits an die Stadtsiedlung erfolgt sind, sondern es
ergab sich die Notwendigkeit so - wie in unserem Schreiben
vom 7.3.2017 dargestellt – eine diesbezügliche Anfrage an
Ihre Verwaltung zu richten. Ich erspare mir weitere
Wiederholungen dazu.
Auch
wurde bereits am 13.6.2017 (und erneut am 9.4.2017) die Liste
mit über 50 Unterschriften beigefügt. Es kann also keine Rede
davon sein, daß die Stadtsiedlung davon nichts weiß, es sei
denn, diese Listen wurden von Seiten der Stadtverwaltung der
Stadtsiedlung nicht weitergeleitet.
Zum
Anderen weise ich darauf hin, daß die Stadtsiedlung Heilbronn
GmbH sich n.m.W, (deshalb die berechtigte Nachfrage infolge
der gemachten Erfahrung) noch immer zu über 50% im Besitz der
Stadt Heilbronn – also der Bürgerschaft und sonst niemanden –
befindet und diesbezügliche Anfragen eines
Gemeideratsmitglieds auch gem. § 24 (4) GO nachzugehen ist.
Wenn
Sie im Umgang mit der Stadtsiedlung bessere Erfahrungen
gemacht haben, mag dies Ihrer Position geschuldet sein. Diese
Erfahrungen machten wir in diesem Fall wie geschildert eben
nicht.
Wir
haben lediglich dargestellt, wie der Umgang auch von uns
wahrgenommen wird.
Bitte
delegieren Sie doch unsere Anfragen einfach zur Beantwortung
an die Stadtsiedlung weiter, wenn diese aus Ihrer Sicht dazu
auch im Wege des Prinzips der Subsidiarität zuständig ist.
Wir
freuen uns auf eine möglichst positive und Ihrem Schreiben
vom 3.8.2015 entsprechenden Antwort.
... da sich Herr Baubürgermeister Hajek derzeitig im
Krankenstand befindet, hat er mich um Beantwortung Ihres
neuerlichen Schreibens vom 30.04.2017 in o.g. Angelegenheit
gebeten.
In Abstimmung mit Herrn Hajek ist zu Ihrem Schre'iben folgendes
mitzuteilen:
Zu der von Ihnen bemängelten' Situation auf dem Grundstück
Großgartacher Straße 208-208/4
und der diesbezüglichen Vorgehensweise der Stadtverwaltung und
der Stadtsiedlung Heiibronn
hat Herr Baubürgermeister Hajek in seinen Antwortschreiben vom
23.03. und 25.04.2017 bereits
umfassend Stellung genommen. Zur Klarsteilung ergänzen wir
Folgendes:
Bei den von Ihnen zitierten Aussagen von Herrn Baubürgermeister
Hajek im Antwortschreiben
vom 03.08.2015 handelte es sich nicht um eine Zusage, dass es
tatsächlich zu einer Rückverlegung der Kinderspielfläche auf
die Tiefgaragendecke kommen wird. Von der Stadtverwaltung
wurde damals lediglich signalisiert, dass es aufgrund aktueller
Planungen hinsichtlich der Sanierung der Tiefgaragendecke zu
einer Änderung kommen könnte.
Dass sich diese Planungen in Bezug auf eine Rückverlegung der
Kinderspielfläche im Nachhinein
zerschlagen, konnte damals noch nicht abgeschätzt werden. Zu
unterstreichen ist in diesem Zusammenhang, dass aus rechtlicher
Sicht kein Grund für eine Verlegung der Kinderspielfläche
besteht. Denn der vorhandene Kinderspielplatz im Innenhof
entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben.
Da es aus rechtlichen Gründen am derzeitigen Zustand nichts zu
ändern gibt und eine entsprechende Änderung behördlicherseits
auch nicht verlangt werden kann, bitten wir Sie dringend,
sich in dieser Angelegenheit künftig ausschließlich und direkt
an die Stadtsiedlung Heilbronn
GmbH zu wenden.
Hinweis:
Der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wurde eine Mehrfertigung Ihrer
Anfrage vom 30.04. und der
heutigen Antwort übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und
Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
die Stadtverwaltung
hat dem Bund der Vertriebenen (BdV) ein Schreiben
zukommen lassen,
nachdem dieser als
Mieter des "Haus
der Heimat" für die gesamten Kosten von
Auflagen aufkommen müsse.
Außerdem wolle man nach einer Kostenermittlung der
Maßnahmen zur Abstimmung über das weitere Vorgehen auf
den BdV zukommen.
Quer durch die anwesenden
Stadträte beim Neujahrsempfang des BdV wurde die
Vorgehensweise der Stadt in Sachen Kostenübernahme als nicht
hinnehmbar kritisiert.
Unterdessen getrauen sich
das "Haus der Heimat" nutzende Vereine nicht mehr, nach dort
einzuladen, weil ihre bisher dort seit Jahren problemlsch
durchgeführten Zusammenkünfte die angeordnete Höchstgrenze von
15 Personen pro Stockwerk (!) überschreitet und eine
gleichzeitige Versammlung auf 2 Ebenen sinnlos ist.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Wie ist der Stand der
Überlegungen seitens der Stadtverwaltung bzgl. Kostenübernahme
der von ihr angeordneten Maßnahmen.
2. Da in Heilbronn alles kostenintensiv auf höchstes Niveau
geplant und ausgeführt wird, fragen wir nach kostensparenden
Möglichkeiten im Zusammenhang mit den angeordneten Maßnahmen:
a) ist es zulässig, daß, nachdem es bereist 2 Ausgänge am
Objekt gibt, der geforderte 3. Ausgang als Notrutsche gebaut
werden kann;
b) welche weiteren kostensparende Maßnahmen sind möglich?
Wir beantragen, daß die Kosten für die angeordneten
Maßnahmen die Stadt Heilbronn als Eigentümerin des Anwesens zu
tragen hat.
Es handelt sich nicht um eine übliche Schönheitsreparatur,
sondern um eine Investition in die Substanz des Eigentümers.
Dieser Antrag bleibt bis zu einer Entscheidung durch
gemeinderätliche Gremien / Bezirksbeirat aufrecht erhalten.
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
Ihre Anfrage
vom 09.04.2017 ist hier nicht in Vergessenheit geraten, sondern
es finden derzeit noch interne Abstimmungsgespräche statt.
Aus diesem Grund bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Stellungnahme zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Semenass
Amt für
Liegenschaften und Stadterneuerung
... In o.g. Angelegenheit hatten wir Ihnen mit Schreiben vom
30.05.2017 einen Zwischenbericht
zugesandt.
Zu dem Sachverhalt können wir nun Folgendes mitteilen:
In Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern wurde folgende
Lösung für das Gebäude Horkheimer Str. 30 erarbeitet:
Zur Kompensation der bestehenden Brandschutzmängel wird vom
städtischen Hochbauamt an der Westseite des Gebäudes
kurzfristig eine Gerüsttreppe aufgestellt. In Verbindung mit
Übersteighilfen zur Überwindung der Fensterbrüstungen im EG und
1.0G wird damit für das EG und das 1. OG ein zweiter baulicher
Rettungsweg geschaffen.
Die Stadt wird dem Nutzer des Gebäudes zudem diverse
Haushaltsrauchmelder zur Verfügung stellen, die dieser in
Eigenregie in den Fluren und Räumen im EG und 1. OG zu
montieren und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten hat.
Die o.g. baulichen Maßnahmen werden spätestens bis Ende
September 2017 umgesetzt.
Nach Umsetzung der Maßnahmen werden die im Januar 2017
ausgesprochenen Nutzungsbeschränkungen für das EG und 1. OG
wieder aufgehoben. Die Nutzung des Gebäudes Horkheimer Str. 30
wird dann in brandschutztechnischer Hinsicht mit folgenden
Personenzahlen möglich sein: Erdgeschoss bis max. 60 Personen;
1. Obergeschoss bis max. 30 Personen. Die Vereinstätigkeit des
BdV ist dann im bisherigen Umfang möglich.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Essig
Amt für
Liegenschaften und Stadterneuerung
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
1. als Reaktion
auf die Beantwortung unserer Anfrage betr.
Bolzplatz Robert-Bosch-Straße
erreichte uns folgendes Schreiben:
"... Über
diese Antwort von Frau Mühleck sind wir wieder mal sehr
verärgert.
Für uns bedeutet das,dass wir wieder keinen einzigen Tag
haben werden und die Sommermonate bei geschlossenen Fenstern
und Rolläden verbringen müssen.
Es kann doch nicht sein das Bürger, die das Glück haben, nicht neben so einer Einrichtung zu wohnen entspannt ihre
Ruhe genießen können während andere diesen Lärm ertragen
müssen.
Es ist nicht nur beschämend, sondern ein Armutszeugnis
dieser Stadt ,dass man keinen Wert darauf legt das sich alle
Bürger (Jung und Alt ) hier wohl füllen. Sehr traurig auch
das ein Schild mehr Rechte hat als der Mensch .
Wir fragen die Stadtverwaltung was für Nachteile diesen
Damen und Herren eigentlich entstehen wenn man diesen
Bolzplatz ab 20,00Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen
geschlossen lässt .
Wir möchten für diese Zeit unsere Wohn- und Lebensqualität
zurück.
Ist das wirklich zu viel verlangt ?
Es muß doch möglich sein an den von uns genannten Zeiten und
Tagen auf die Bolzerei mal zu verzichten, zumal sich Kinder
Jugendliche und Erwachsene Wochentags mehr als 10,Std
austoben können. Das sollte doch auch mal ausreichend sein. Ansonsten stehen in der Max Planck Str., sowie Wertwiesen
weitere Plätze zur Verfügung, die seltsamerweise fast immer
leer sind.
Unsere Nerven liegen blank und es geht jetzt an die Substanz.
Durch eine Nerven - Rückenerkrankung wäre ich dringend darauf
angewiesen, für einige Stunden meine Terrasse nutzen zu
können, da es mir nicht mehr möglich ist
Aktivitäten außerhalb meiner Wohnung zu unternehmen.
Ich fühle mich von der Stadt Heilbronn im Stich gelassen da
weder auf mein Anliegen der Lärmbelästigung etwas
Konstruktives unternommen wurde
noch mir die Möglichkeit gegeben ist vergleichbaren
bezahlbaren Wohnraum in einer ruhigen Gegend zu finden. Man
sollte auch nicht außer Acht lassen das auch ältere Bürger
Bedürfnisse haben.
Ich hoffe doch sehr, dass ich mit meinen Ausführungen die
Stadt Heilbronn nochmals zum Überdenken meiner Lage gebracht
habe . ..."
2. Wir fragen
außerdem: wo ist es zwingend vorgeschrieben, daß die
zeitlichen Höchstgrenzen der Polizeiverordnung eingehalten
werden müssen und keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von
Anwohnern gemacht werden dürfen?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.03.2017 sowie Ihre o.
g. E-Mail. die wir wie folgt
beantworten:
Es wird zeitnah ein Termin. zwischen dem Amt für Familie.
Jugend und Senioren, als Betreiber und dem Grünflächenamt, als
Fachamt sowie des Jugendtreffs. stattfinden.
In diesem Termin
sollen die Möglichkeiten und Durchsetzbarkeit verschiedener
Maßnahmen zur Beruhigung der Situation erörtert und sinnvolle
Maßnahmen nach Möglichkeit beschlossen werden.
Bei jeder Maßnahme muss eine Abwägung zwischen den einzelnen
Bedürfnissen erfolgen.
Wir gehen davon aus, damit Ihre unter Punkt 2 gestellten
Fragen. beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße
In Vertretung
Helga Mühleck
Replik
Sehr geehrte Frau Mühleck,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen bitten wir, unterrichtet zu
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Aflfred Dagenbach
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über die Zustände in und um die
Asylantenunterkünfte
Nordbergstraße. Darunter leide fast die gesamte
Nachbarschaft. Einzig bei den Jesiden herrschten ihrer
Ansicht nach geordnete und zivilsierte Zustände.
Unverständlich sei zudem, daß die in den ursprünglich infolge
ihres teils maroden Zustandes zum Abriß vorgesehenen Häuser
noch als Asylantenunterkünfte dienen können. Dieser Zustand
verschlechtere sich zunehmend und wirke sich negativ auf das
gesamte Umfeld bis hin zum Wegzug von guten Mietern aus.
Bezweifelt wird außerdem, ob in den Häusern vollumfänglich
Sicherheitsbestimmungen, wie Bausicherheit und Brandschutz
eingehalten wird.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
in Ihrem Schreiben informieren Sie über Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Zustände in der
Heilbronner Nordstadt.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Über die beschriebenen Zustände liegen der Verwaltung keine
aktuellen Beschwerden vor. In der
Unterkunft in der Nordstraße sind zwei Sozialarbeiterinnen
beschäftigt, welche bei Störungen des
nachbarschaftlichen Miteinanders umgehend tätig werden.
Bezüglich der baulichen Zustände und dem Brandschutz kann ich
Ihnen mitteilen, dass diese ge
währleistet sind.
Mit freundlichen
Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie,
Jugend und Senioren
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Taxiunternehmer beklagen,
daß sie bei ihr Gewerbe betreffenden Veränderungen im
Straßenverkehr durch städtische Ämter nicht unterrichtet
werden.
Sie werden häufig
bei vorgesehenen Änderungen
nicht dazu angehört. und vor vollendete
Tatsachen gestellt.
So verschwinden Taxistandplätze einfach oder werden an nicht
bekannt gegebene Orte verlegt.
Möglicherweise werden einzelne Unternehmen unterrichtet,
andere aber entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.
Wir fragen dazu die Stadtverwaltung:
1. Welche Stellungnahmen
gibt sie zu o.g. Kritikpunkten ab?
2. Weshalb gibt es keinen "Runden Tisch" mit den
Taxiunternehmern, in denen anstehende und ihr Gewerbe
betreffende Angelegenheiten besprochen werden?
3. In welcher Weise werden Verbesserungen vorgenommen?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Umgang mit
Taxigewerbe" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Zum Taxigewerbe haben Sie Anfragen am
12.06.14,07.08.14,14.09.14 sowie 28.02.15, 22.06.15,
11.09.15,28.10.15,05.08.16 und 11.09.16 gestellt. Am 07.05.15
fand eine Rundfahrt mit Herrn
Herkert, Herrn Schulz und Ihnen statt. Am 11.02.14 befasste
sich der Bau- und Umweltausschuss
mit Standplätzen im Bereich der Allee und am 07.10.14 gab es
eine Anfrage von Herrn Palm zum
Taxistand an der Harmonie. In ihrer erneuten Anfragen werfen
Sie wiederholt Fragen auf, welche
Ihnen in den verschiedenen Antwortschreiben schon zugegangen
sind.
Im Rahmen einer effizienten, funktionierenden Verwaltung bitten
wir Sie von weiteren gleichlau
tenden Anfragen zum Taxigewerbe abzusehen bzw. unsere damaligen
Schreiben zu berücksichtigen.
Das Amt für Straßenwesen wird mit dem Ordnungsamt die
Vorgehensweise bei der Benachrichti
gung des Taxigewerbes für zukünftige Vorhaben abstimmten und
den aktuellen Gegebenheiten an
passen.
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bei künftigen Bebauungsplanverfahren wird festgelegt, daß
Betriebe mit LKW-Werksverkehr für eigene und fremde LKW im
gleichen Maße Stellplätze auch für Ruhezeiten ihrer
Anliefer-LKW zur Verfügung stellen müssen, wie sie im
Verhältnis zu ihrem täglichen Werksverkehr benötigt werden.
Begründung:
a) Die zunehmende Belastung öffentlicher Straßen durch ruhende
LKW in Heilbronn macht eine solche Regelung notwendig.
Es kann nicht
dauerhaft hingenommen werden, daß zu Lasten und auf Kosten der
Heilbronner Bürger für die Nutznießer teils begünstigende
Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zum Einen
Abschrankungen, wie in der Gottlieb-Daimler-Straße und zum
Anderen Hygieneeinrichtungen etc.pp. wie in der
Grundäckerstraße erforderlich machen.
b) Zm
Bebauungsplan 44C/12 Heilbronn-Neckargartach, Böllinger
Höfe heißt es unter
7.3 Parkierung:
„Im Plangebiet
sind keine öffentlichen Straßen vorgesehen, an denen
öffentliche Abstellmöglichkeiten
für Pkw bzw. Lkw
festgesetzt werden können.
Daher müssen bei
Bedarf auf dem Betriebsgrundstück zusätzlich zu den
notwendigen Stellplätzen
für die
Mitarbeiter und Besucher entsprechende Abstellmöglichkeiten
für Fahrzeuge
des
Anlieferverkehrs oder Servicebetrieben vorgesehen werden.
Für den Entfall
der im Bereich der Erwin-Banholzer-Straße ursprünglich
vorgesehenen
öffentlichen
Parkstände soll ein Parkierungsstreifen entlang der Südseite
der Alexander-
Baumann-Straße
zusätzlich eingeplant werden.“
Damit ist klar,
daß auch für das Abstellen von LKW betriebsbezogen zur
Entlastung öffentlicher Straßenflächen entsprechende Maßnahmen
gefordert werden können.
c) Beispielhaft verhalten sich bereits heute Betriebe, wie die
„Campina“ in der Wimpfener Straße, auf deren Gelände
dutzendweise ruhende LKW zu beobachten sind.
<*>
zu Ihrem Antrag, bei künftigen Bebauungsplänen festzulegen,
dass Betriebe mit LKW
Werksverkehr für eigene und fremde LKW im gleichen Maße
Stellplätze auch für Ruhezeiten
ihrer Anliefer-LKW zur Verfügung stellen müssen, wie sie im
Verhältnis zu ihrem täglichen
Werksverkehr benötigt werden, nehmen wir wie folgt Stellung:
Nach § 37 der Landesbauordnung (LBO) sind bei der Errichtung
von baulichen Anlagen KFZ
Stellplätze (PKW und LKW) in ausreichender Zahl herzustellen,
wobei die Anbindung an den öf
fentlichen Personen nahverkehr zu berücksichtigen ist.
In einer Verwaltungsvorschrift (VwV-Stellplätze) ist geregelt,
wie die Zahl der notwendigen
Stellplätze zu ermitteln ist. Auf dieser Grundlage und auf
Grundlage der Betriebsbeschreibung,
welche Bestandteil des Bauantrages ist, wird die Zahl der
notwendigen KFZ-Stellplätze in der
Baugenehmigung festgelegt.
Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer finden im Bauordnungsrecht
allerdings keine Berücksichti
gung.
Eine verbindliche Festsetzung zur Anzahl der herzustellenden
Stellplätze im Bebauungsplan ist
nicht möglich, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.
Es könnten lediglich Flächen festgesetzt werden, auf denen nur
die Errichtung von Stellplätzen
zulässig ist; da in der Regel bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes aber weder die künftigen
Betriebe noch die Grundstücksabmessungen bekannt sind, macht
eine solche Festsetzung keinen
Sinn.
Bei den von Ihnen zur Begründung angeführten Angaben aus dem
Bebauungsplan 44 C/12
Böllinger Höfe handelt es sich im Übrigen nicht um eine
verbindliche Festsetzung, sondern le
diglich um eine Erläuterunq.wie mit dem Wegfall der bisher dort
festgesetzten Straße ein
schließlich der vorgesehenen Stellplätze umgegangen werden
soll.
Eine Mehrfertigung dieses Schreibens geht auch an die
Bezirksbeiräte Auchter und Schulz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und
Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Anstelle des
derzeit in Planung befindlichen Baugebietes „Steinäcker“
wird das Gebiet nördlich der Autobahn erschlossen.
Gleichzeitig
wird dieses Gebiet verkehrsmäßig
a) mit einer
Brücke über die Autobahn
b) mit einem
Autobahnanschluß
vom westlichen
Teil des Gewerbegebietes „Böllinger Höfe“ verbunden
Im Übrigen
gelten die nachfolgenden Punkte b) bis d) sinngemäß
Bei Ablehnung des
o.g. Antrags und Fortführung der bisherigen Planung wird
alternativ beantragt:
a) Östlich des
Feldwegs in Verlängerung der Falterstraße soll keine
Bebauung erfolgen und die landwirtschaftlich genutzte und
gepflegte Fläche als „grüne Lunge“ erhalten bleiben.
b) Im geplanten
Gewerbegebiet sollen nur höherwertige und
zukunftsorientierte Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
zugelassen werden.
c) Das Baugebiet
ist flächenschonend zu bebauen, d.h. statt in dieFläche soll
vorwiegend in die Höhe gebaut werden, Parkflächen sind
zukunftsorientiert unter den Betriebsstätten einzurichten.
d) Eine
Erschließung erfolgt erst nach einer Zufahrt über die bis
dahin fertiggestellte Verbindung von der Neckartalstraße zur
Alexander-Baumann-Straße.
Begründung:
Die künftige
Stadtplanung erfordert einen ressourcenschonenden Umgang mit
der noch verfügbaren Fläche im Stadtgebiet.
Der Stadtteil Neckargartach ist besonders vom Flächenverbrauch
– insbesondere auch für die örtliche Landwirtschaft -
betroffen und bedarf daher schon aus diesem Grund einer
besonderen Schonung.
Zusätzlich wird das Angebot für die Naherholung ständig
reduziert und die Eingriffe auf Natur- und Umwelt immer
stärker, was wiederum Ausgleichsflächen an anderen Stellen zu
Lasten der Landwirtschaft erfordlich macht.
Anmerkung:
Der Antrag bleibt
bis zu einer Entscheidung im Gemeinderat aufrecht erhalten.
<*>
bezüglich Ihres Antrags zum Thema Steinäcker teilen wir Ihnen
mit:
zu 1.
Der Bereich Steinäcker ist im Flächennutzungsplan als geplante
gewerbliche Baufläche dargestellt und durch die höhere
Raumordnungsbehörde genehmigt. Die von Ihnen als Ersatz für die
Steinäcker vorgeschlagenen Flächen nördlich der BAB A6 liegen
nahezu vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets
Böllinger Bach und stehen daher einer Beplanung nicht zur
Verfügung. Zudem sind die topografischen Verhältnisse in den
Gewannen Hofweinberg und Böllinger Höhe für gewerbliche
Ansiedlungen ungeeignet.
zu 2.
Die besagten Flächen nördlich der BAB A6 auf Gemarkung
Heilbronn wären sinnvoll nur westlich der Autobahnbrücke über
das Böllinger Bach-Tal, von der Kreisstraße K9560 aus, zu
erschließen. Eine Brücke über die Autobahn bedingt aufgrund der
Topographie eine große Talbrücke über das Böllinger Bach-Tal.
Dies ist aus wirtschaftlichen Gründen und aus der Sicht der
Landschaftsgestaltung abzulehnen. Im Übrigen ermöglicht das
bestehende Kataster und die Eigentumssituation im Industriepark
Böllinger Höfe keine direkte und kurze Anbindung von den
Flächen nördlich der Autobahn zum mittleren Industriepark.
Lediglich ganz im Westen beim neuen Tierheim wird eine
Anschlussmöglichkeit gesehen. Die angesprochene Verbindung der
Flächen nördlich der Autobahn mit dem Industriepark erfordert
deshalb Straßenneubamaßnahmen größerer Länge und ist deshalb
aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.
Hinsichtlich der Forderung nach einem Autobahnanschluss im
Bereich des Industrieparks Böllinger Höfe teilte im Herbst 2013
das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der Stadt Heilbronn mit, dass über einen
Anschluss des Industrieparks an die Neckartalstraße hinaus und
damit an die BAB A6 derzeit kein zwingender Handlungsbedarf
gesehen wird, zumal es sich hierbei um eine Ansehlussstelle mit
überwiegend nahräumiger Erschließung handelt.
zu 3.
Ihre vorgetragenen Anregungen zur Aufsiedlung und räumlichen
Ausdehnung des neuen Gewerbegebiets Steinäcker werden im Zuge
der Aufstellung des Bebauungsplans geprüft. Bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen muss regelmäßig sicher gestellt werden,
dass das künftige Baugebiet ausreichend erschlossen ist. Im
vorliegenden Fall kann der Bebauungsplan zur Neuausweisung des
Gewerbegebiets Steinäcker erst zur Rechtskraft gebracht werden,
wenn die Nordumfahrung Frankenbach-Neckargartach fertig
hergestellt wurde. Die Abwägung zwischen den Belangen der
Landwirtschaft, der Naherholung und der Entwicklung
gewerblichen Baulands im Oberzentrum Heilbronn erfolgt
ebenfalls im Bebauungsplanverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Anwohner des
Bolzplatzes in der
Robert-Bosch-Straße beklagen sich über von dort
ausgehender Lärmbelästigung
täglich auch nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.
Reklamationen beim Ordnungsamt sind dazu nicht zielführend.
Die Anwohner fühlen sich als Menschen 2. Klasse behandelt,
weil ihre Anliegen nur mit Ausreden, aber keinesfalls im
Rahmen eines bürgernahen Verwaltungshandelns abgefertigt
werden.
Wir fragen dazu:
1. Weshalb wird nicht für Abhilfe gesorgt und weshalb werden
diese Zustände nicht beendet?
2. Haben in Heilbronn alle Bürger dasselbe Anrecht auf
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, oder werden durch die
Stadtverwaltung Bürger mit zweierlei Maß gemessen?
3. Haben Anlieger eines Bolzplatzes in Heilbronn kein Recht
auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe, dürfen diese zu diesen
Zeiten nicht ihre Fenster öffnen und ihren Garten oder
Terrasse benutzen und sich in Ruhe entspannen?
4. Weshalb wird der Bolzplatz nicht ebenso wie das benachbarte
Jugendhaus zu denselben Zeiten geschlossen?
5. Wer weist die praktizierte lasche Aufsicht an und trägt
dafür die Verantwortung?
6. In welcher Weise wird die dafür zuständige Stadtverwaltung
für wirkliche Abhilfe und Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen sorgen?
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
vielen Dank für ihr Schreiben vom 24.03.2017, das wir wie folgt
beantworten.
Der oben genannte Bolzplatz liegt in einem Gewerbegebiet in
Sontheim. Gewerbegebiete sind
laut Baunutzungsverordnung §8 für Gewerbebetriebe aller Art.
Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
Tankstellen und Anlagen für
sportliche Zwecke vorgesehen. Eine Nutzung als Wohnraum liegt
in Ausnahmefällen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen.
Firmeninhabern vor. Unter diesen Voraussetzungen kann in
einem Gewerbegebiet nicht die gleichen Maßstäbe an
Geräuschemissionen angesetzt werden
wie in einem Wohngebiet.
Die am Bolzplatz angebrachten Nutzungszeiten, Montag bis
Samstag 8.00 - 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertags 8.00 - 20.00 Uhr,
verstoßen auch nicht gegen die in der Heilbronner
Polizeiverordnung verankerte Nachtruhe.
Wir haben das Ordnungsamt und die Polizei über die Sachlage
informiert und die Polizei gebeten, den Bolzplatz nach 22.00
Uhr öfter zu bestreifen. Dies ist bei beschränkten Kapazitäten
und
je nach Einsatzvolumen nicht immer möglich.
Eine unzulässige Nutzung außerhalb der festgelegten Zeiten kann
nur anlassbezogen beendet
werden, wenn hierzu die Polizei gerufen wird.
Freundliche Grüße
Helga Mühleck
Grünflächenamt
Replik dazu:
Sehr geehrte
Frau Mühleck,
vielen Dank für
diese vielsagende Nachricht
zur Abwehr bürgerfreundlicher Maßnahmen.
Letzten Endes
werden damit die von den Anwohnern gemachten und geschilderten
Erfahrungen bestätigt, die im Übrigen dort nicht illegal oder
von Amts wegen geduldet wohnen,.
Zunächst ist festzustellen,
daß sich der Bolzplatz nicht in einem Gewerbegebiet befindet,
sondern auf einer Fläche für Gemeinbedarf [GB].
Des weiteren gelten auch für
Gewerbegebiete die Bestimmungen der TA Lärm.
Diese schreibt für Gewerbegebiete
65 dB(A) tags und
50 dB(A nachts vor.
Dies wird.an Werktagen von
06.00 - 07.00 Uhr und
20.00 - 22.00
Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen
zwischen 06.00 -
09.00 Uhr, 13.00 -
15.00 Uhr und 20.00 -
22.00 Uhr nochmals um 6 dB
eingeschränkt, also in diesen Zeiten 59 dB(A) als
zulässiges Höchstmaß.
Da das
Grünflächenamt Ihrem
Schreiben zufolge offenbar hierfür die
Überwachungsbehörde ist, bitten wir
darum, diese Aufgabe auch selbst in städtischer Regie
wahrzunehmen und nicht an die ohnehin überforderte Polizei
abzugeben, die bekanntermaßen zumeist aus dem stets als
Begründung angegebenen Personalmangel erst dann erscheinen
kann, wenn das corpus delicti sich von selbst erledigt hat.
Mit freundlichen
Grüßen Bürgerbewegung PRO HEILBRONN e.V.
Alfred Dagenbach
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 24.03.2017 sowie Ihre o.
g. E-Mail. die wir wie folgt
beantworten:
Es wird zeitnah ein Termin. zwischen dem Amt für Familie.
Jugend und Senioren, als Betreiber und dem Grünflächenamt, als
Fachamt sowie des Jugendtreffs. stattfinden.
In diesem Termin
sollen die Möglichkeiten und Durchsetzbarkeit verschiedener
Maßnahmen zur Beruhigung der Situation erörtert und sinnvolle
Maßnahmen nach Möglichkeit beschlossen werden.
Bei jeder Maßnahme muss eine Abwägung zwischen den einzelnen
Bedürfnissen erfolgen.
Wir gehen davon aus, damit Ihre unter Punkt 2 gestellten
Fragen. beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße
In Vertretung
Helga Mühleck
24.4.2017
Replik
Sehr geehrte Frau Mühleck,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen bitten wir, unterrichtet zu
werden.
1. Welche grundsätzliche
Stellungnahme gibt sie zu den Schreiben (eMail) vom
10.03.2017 um 15:36 Uhr und 18:11 Uhr des Herrn Willi Ziffus,
Fa. airlight e.K., an den Oberbürgermeister sowie das Amt für
Straßenwesen ab?
2. Wer hat die entfernten Schilder „Parken nur PKW“ in der
östlichen Seite der Grundäckerstraße veranlaßt und das
Aufstellen von Schildern mit Hinweis „Motor aus“ im Bereich
Grundäckerstraße, östliche Seite, ab Wannenäckerstraße bis
Pfaffenstraße vorgenommen, wenn es lt. diesbezüglichem
Schreiben des Oberbürgermeisters vom 23.12.2016 "keine
rechtlichen Grundlagen, um das Parken von LKW in
Gewerbegebieten zu verbieten" gibt und wie erklärt es das Amt
für Straßenverkehr, dass in den Böllinger Höfen in einigen
Bereichen das Parken von LKW laut Verkehrshinweisschildern
verboten ist, beispielsweise in der Alexander-Baumann-Straße
komplett, teilweise in der Wannenäckerstraße und in der
Pfaffenstraße, wie auch teilweise in der Grundäckerstraße?
3. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass o.G. mehrmals zu
diesen Maßnahmen deren Ergebnislosigkeit berichtet und auch
dokumentiert hatten?
4. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Beachtung
zur Einhaltung dieser Gebotsschilder seitens der LKW-Fahrer
nachts völlig entfällt und auch seitens der städtischen Organe
wie Ordnungsamt, Polizeibehörde oder Polizei deren Beachtung
nicht überwacht wird?
5. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die
Zuständigkeit zur Einrichtung von Verkehr und Verkehrszeichen
durch die StVO ( Straßenverkehrsordnung ) § 45
unmissverständlich wie folgt geregelt ist und es damit nicht
unzuständig ist:
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die
Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen
der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder
verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben
sie 1. zur Durchführung von Arbeiten im
Straßenraum,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der
Straße,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen,
4. zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der
öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
6. zur Erforschung des Unfallgeschehens,
des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur
Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder
Maßnahmen.
6. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass die Anwohner der
Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm des dort
wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig zu leiden haben?
7. Wenn dem Amt für Straßenwesen bekannt ist, dass die
Anwohner der Grundäckerstraße nahezu jede Nacht unter dem Lärm
des dort wild betriebenen LKW-Rasthofes nachhaltig leiden,
wieso anerkennt das Amt für Straßenwesen dann nicht die
Regelungen der StVo § 45 Abs. 3 und wird in diesem Sinne
tätig?
8. Gibt es ausser StVO § 50 ( Helgoland ) weitere Regelungen
die die StVO für Teile oder bestimmte Gebiete innerhalb
Deutschlands, ausser Privateigentumgeländen, als nicht oder
nur teilweise gültig erklären?
9. Was unternimmt das Amt für Straßenwesen zum Schutz der
Wohnbevölkerung vor den Emissionen dieses wilden LKW-Rasthofes
in der Grundäckerstraße?
10. Welche Maßnahmen ergreift das Amt für Straßenwesen zur
Sicherstellung des Erhaltes der öffentlichen Sicherheit in der
Grundäckerstraße auch und vor allem nachts und an den
Wochenenden?
11. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen den Anwohnern der
Grundäckerstraße ihr bisheriges nicht wirkungsvolles Handeln
im Sinne der StVO § 45 Ab. 3 und 5 ?
12. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass seitens der
Stadtverwaltung Heilbronn eigens für die Notdurftbedürfnisse
der LKW-Rastplatzbesucher Grundäckerstraße 2 Dixi-Toiletten
aufgestellt und eigens ein 3 x wöchentlicher
Müllentsorgungsservice eingerichtet wurde?
13. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen?
14. Ist dem Amt für Straßenwesen bekannt, dass trotz 2
aufgestellten Dixi-Toiletten in der Grundäckerstraße, diese
nach wir vor jede Nacht entlang der Bordsteinkante seitens der
dort campierenden LKW-Fahrern mit Urin und Fäkalien durchsetzt
wird?
15. Wurde für die öffentliche Grundäckerstraße eine
Sondernutzungserlaubnis erstellt zum Betrieb eines
LKW-Rastplatzes?
16. Wieso erscheint dem Amt für Straßenwesen die
Wohnbevölkerung der Grundäckerstraße offensichtlich im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 als nicht schutzwürdig?
17. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten Anzahl
an Bevölkerung – in Mindest-Stückangaben oder prozentualer
Anteilhöhe?
18. Bedarf es zur Erlangung einer Schutzwürdigkeit im Sinne
StVO § 45 Abs. 3 einer Wohnbevölkerung einer bestimmten
örtlichen Wohnlage?
19. Hat jeder Bürger in Heilbronn dieselben grundgesetzlich
verbürgten Rechte?
20. Wie erklärt das Amt für Straßenwesen das Wirken anderer
für das Straßenwesen zuständigen Ämter in Deutschland, die in
deren Gewerbegebieten zum Schutz vor wilden LKW-Rastplätzen
und deren Auswirkungen generell Park- und Halteverbote oder
solches für nachts und an den Sonn- und Feiertagen verhängt
haben?
21. Weshalb untersagt sie nicht die Verbreitung von Flyern,
mit denen zu Lasten der Stadt Heilbronn auf das Abstellen von
LKW auf städtischen Straßen geraten wird, vergleichbar der
Untersagung unter Androhung gerichtlicher Schritte gegen den
BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL)
e.V., das Gebiet Böllinger Höfe als "LKW-Parkplätze bzw.
Rasthof" auszuweisen [siehe städtischen eMail v. Dienstag, 6.
Oktober 2015 06:04 an den BGL] - um die Verbreitung dieses
Flyers zu unterbinden?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Zustände in den
Böllinger Höfen" geprüft und gibt
hierzu folgende Stellungnahme ab.
Die Situation in den Böllinger Höfen wurde Ihnen mehrfach in
Zusammenarbeit mit dem Ordnungs
amt erklärt und es wurden verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung vor Ort getroffen.
Die jeweiligen Antworten der wiederholt gestellten Fragen
liegen Ihnen im Rahmen unserem bishe
rigen Schriftverkehr zu den Böllinger Höfen vor. Somit wird zur
Wahrung der Arbeitsfähigkeit einer
schlanken und effizienten Verwaltung von einer nochmaligen
Beantwortung abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für
Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
nachdem
trotz mehrfacher telefonischer Zusage bei der Stadtsiedlung
Heilbronn GmbH eines Rückrufes zur Klärung des Sachverhaltes
dieser bis heute nicht erfolgt ist und nun per eMail-Schreiben
an info@stadtsiedlung.de abgewimmelt werden sollte und dies
tief in eine nicht per Hochglanzprospekt geschönte
Umgangsform blicken läßt,
fragen wir
nun die Stadtverwaltung:
1. Ist die Stadtsiedlung
Heilbronn GmbH noch im 100prozentigen Besitz der Bürger der
Stadt Heilbronn?
2. Werden Mieter als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe
oder nach Gutsherrenart wie einzig zu Abgaben verpflichtete
Untergebene behandelt?
3. Nachdem auf Grund einer
Anfrage vom
13.6.2015 u.a. zur Sicherheit eines Kinderspielplatzes am
3.8.2015 folgende Auskunft in einem Schreiben des BM Hajek,
die wie folgt lautete ...:
"... Zu unserer
Freude wurde unserem Amt nunmehr kürzlich von den
zuständigen Sachbearbeitern der Stadtsiedlung mitgeteilt,
dass die Tiefgarage ohnehin in Kürze saniert wird und daher
Seitens der Stadtsiedlung durchaus die Bereitschaft besteht,
dem Wunsch der Bewohner, über dem östlichen Bereich der
Tiefgaragendecke eine Kinderspielfläche anzulegen, Rechnung
zu tragen. Die
zuständigen Mitarbeiter der Stadtsiedlung sicherten insofern
zu, dass umgehend entsprechende Planungen in Abstimmung mit
dem Planungs- und Baurechtsamt in die Wege geleitet werden.
Ich bin daher guter Hoffnung, dass dem Wunsch der Anwohner
nach einer Verlegung der Kinderspielfläche zeitnah Rechnung
getragen werden kann und sich die Spielmöglichkeiten für die
Kinder der Wohnanlage dadurch merklich verbessern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek"
... davon
auszugehen war, daß die Angelegenheit längst positiv
entschieden ist, und nun festzustellen ist, daß sich an dem
Zustand nichts geändert hat, wird
auf Grund der offensichtlichen Gesprächsverweigerung
dazu nunmehr schriftlich
angefragt, was bzgl. des
Inhalts der damaligen Anfrage unternommen wurde, bzw.
unternommen wird?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
mit Schreiben vom 07.03.2017 haben Sie sich an die
Stadtverwaltung gewandt und unter Bezugnahme auf mein
Antwortschreiben vom 03.08.2015 nachgefragt, weshalb die im
Schreiben vom 03.08.2015 für die Wohnanlage Großgartacher Str.
208-208/4 in Aussicht gestellte Verlegung der bestehenden
Kinderspielfläche vom Innenhof auf die Tiefgaragendecke östlich
des Innenhofs noch immer nicht stattgefunden habe. In Ihrem
Schreiben brachten sie hierbei verärgert zum Ausdruck, dass
Ihre diesbezüglichen Rückfragen bei der Stadtsiedlung Heilbronn
GmbH (Eigentümerin der Wohnanlage) bislang unbeantwortet
geblieben sind. Sie baten insofern erneut um Klärung der Sach-
und Rechtslage durch die Stadtverwaltung und um zeitnahe
Rückantwort.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern der
Baurechtsbehörde und der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wie bereits in der Antwort vom 03.08.2015 ausdrücklich
klargestellt, erfüllt die bestehende Kinderspielfläche im
nördlichen Bereich des Innenhofs der Wohnanlage Großgartacher
Str. 208-208/4 alle gesetzlichen Anforderungen: Die bestehende
Kinderspielfläche weist eine Fläche von rund 35 m² auf und
erfüllt damit die § 1 Abs. 2 LBOAVO vorgegebene Mindestgröße
von 30 m²; aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist der Standort im
Innenhof zudem weder ungeeignet noch gefährlich. Ich verweise
insofern vollumfänglich auf die diesbezüglichen Ausführungen im
Antwortschreiben vom 03.08.2015. Behördlicherseits kann daher
keine Verlegung der Kinderspielfläche gefordert werden.
Aus Sicht der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH ist folgendes zu
ergänzen:
Der Kinderspielplatz der Wohnanlage Großgartacher Str.
208-208/4 wurde in den Jahren 2008/2009 im Zuge der
Neugestaltung der Außenanlagen und in Abstimmung mit der
Baurechtsbehörde vom Dach der nördlichen Tiefgarage in den
Innenhof vor die Hauseingänge 208/3 und 208/4 verlegt. Die
Verlegung diente damals der Verbesserung der
Verkehrssicherheit: Denn bei einer Absturzhöhe von mehr als 4,0
m und der Erschließung des Spielplatzes über eine Treppe konnte
die Verkehrssicherheit des Spielplatzes auf der
Tiefqaraqendecke nur schwer gewährleistet werden.
Zum bestehenden Kinderspielplatz im Innenhof:
Nach Mitteilung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird der
bestehende Kinderspielplatz im Innenhof jährlich von einer
externen Fachfirma auf sicherheitstechnische Mängel überprüft.
Im letzten Prüfbericht vom Oktober 2016 wurde der Spielplatz
als "sehr gepflegt" und "stark frequentiert" eingestuft. Da der
bestehende Spielplatz von den Bewohnern gut angenommen und
gerne genutzt wird, sieht die Stadtsiedlung daher keinen Bedarf
für Veränderungen. Anfragen von Mietern bezüglich einer
Wiederherstellung des alten Spielplatzes auf der
Tiefgaragendecke liegen der Stadtsiedlung im Übrigen nicht vor.
Sollten die Bewohner mit dem bestehenden Spielplatz im Innenhof
tatsächlich unzufrieden sein, ist die Stadtsiedlung gerne für
Anregungen offen. Die betroffenen Mieter sind insofern gebeten,
sich mit ihren Anregungen direkt an den zuständigen
Ansprechpartner bei der Stadtsiedlung, Herrn Hertnagel
(Telefon: 07131/ 6257-25), zu wenden.
1. Mit welchen Überlegungen
wurden vor dem Marrahaus an der Kaiserstraße Wegesperren in
der Weise angebracht, daß dort keine behinderten Kranke mehr für
ihren Besuch bei den Ärzten im Gebäude aus Fahrzeugen
aussteigen können, siehe Bild:
2. Wo sollen nun z.B. Fahrzeuge mit
Gehbehinderten halten?
3. Wurde diese Maßnahme mit den einschlägigen Diensten (Hilfsorganisationen,
Taxi/Mietwagengewerbe im Auftrag der Kassen) abgestimmt?
4. Weshalb wurde keine
Haltebucht für Kranken- und Behindertentransportfahrzeuge
eingerichtet?
5. Wer hat diese
Maßnahme beschlossen?
6. Was wird die
Stadtverwaltung zur Behebung des Schadens unternehmen?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per
zeit- und kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch
Brief ] gebeten.
<*>
zu den von Ihnen formulierten Fragen in o.g. Anfrage nehmen wir
wie folgt Stellung:
Zu 1:
Mit den Fahrradbügeln entlang des Gehwegs zur Kaiserstraße wird
vermieden, dass, wie zuvor
häufig erfolgt, Fahrzeuge den dortigen Gehweg befahren, um dort
Personen aussteigen zu lassen. Gleichermaßen wird hierdurch
vermieden, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten, um dort
Personen aussteigen zu lassen. Beide Aussteigevorgänge haben
erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit im
Gehwegbereich bzw. auf den koordinierten Verkehrsablauf im
Nahbereich des
hoch frequentierten ÖPNV-Knotenpunktes Kaiser-/Kram- und
Gerberstraße.
Zu 2:
In der Kramstraße entlang des Marrahauses stehen in Kürze
ausgewiesene Kurzzeit- und Behindertenparkstände zur Verfügung.
Zu 3 und 4:
Neben den bereits unter Punkt 1 formulierten maßgeblichen
verkehrlichen Aspekten ermöglicht der zur Verfügung stehende
Verkehrsraum keine Einrichtung einer von Ihnen angedachten
Haltebucht. Grundsätzlich ist es jedoch nicht hoheitliche
Aufgabe der Stadtverwaltung für Arztpraxen diese Form einer
Straßeninfrastruktur vorzuhalten. Wir verweisen in diesem
Zusammenhang auf die große Anzahl von niedergelassenen Ärzten
im innerstädtischen Raum und gleichsam auf den begrenzt zur
Verfügung stehenden Verkehrsraum.
Eine Abstimmung seitens der Stadtverwaltung mit den von Ihnen
beispielhaft genannten Institutionen erfolgte nicht. Ob sich im
Vorfeld Ihrer Standortentscheidung die Praxisbetreiber bzw.
riie im.Marrahaus niedergelassenen Ärzte .mit.den besagten
.lnstitutionen bzql. der vorteilhaften und bekannten Lage im
Stadtzentrum ausgetauscht haben, entzieht sich unserer
Kenntnis. Ein
nutzungsspezifischer Stellplatznachweis wurde im Rahmen des
Bauantragverfahrens durch den
Bauherrn geführt.
Zu 5:
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte durch das Amt für
Straßenwesen u.a. auch in Rücksprache mit dem zuständigen
Polizeirevier.
Zu 6:
Die Stadtverwaltung sieht basierend auf den durch uns
formulierten Antworten auf Ihre Fragen keinen weiteren
Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenwesen
Amtsleiterin
nach Rückkehr aus ihren
Urlaub stellten
im September 2016
Nachbarn des Grundstück Ziegelstraße 29 in Heilbronn
fest, daß zwischenzeitlich ein massives Gartenhaus außerhalb
der Baulinie an der Grenze zum Nachbargrundstück Zügelstraße
27 errichtet wurde, zu dessen Genehmigung diese Nachbarn von
der Baurechtsbehörde nicht gehört wurden.
Das Gartenhaus wird offensichtlich auch als Nachtquartier
genutzt.
Siehe auch die im Original beigefügten Bilder.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
1. Wer hat wann auf welcher
gesetzlichen Grundlage dieses Gartenhaus, ausgestattet mit
Fenstern und Balkon, entgegen den bekannten Bestimmungen der
LBO genehmigt?
2. Sollte dieses ohne Genehmigung errichtet worden sein:
Welche Maßnahmen ergreift die Behörde dagegen?
3. Gibt es besondere Gründe
von Seiten der Behörde, auf Hinweise der Nachbarn untätig zu
sein und welche?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
in Ihrer Anfrage vom 16.02.2017 baten Sie um detaillierte
Auskünfte zu einem massiven Gar
tenhaus, das im September 2016 an der Grenze zum Grundstück
Zügelstraße 27 errichtet wurde.
Zu den einzelnen Fragen teilen wir Ihnen aus baurechtlicher
Sicht folgendes mit:
Zu 1.:
Das "Gartenhaus" wurde nicht genehmigt. Wir gehen davon aus,
dass es sich hier um ein Ge
bäude ohne Aufenthaltsräume und damit um ein verfahrensfreies
Vorhaben handelt, welches im
Innenbereich bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 40 m3
verfahrensfrei ist (Anhang zu § 50 Abs.
1 Landesbauordnung Ziffer 1. a), Allein die Tatsache, dass
dieses "Spiel- oder Gartenhaus" mit
Fenstern und "Balkon" ausgeführt wurde, bedeutet nicht, dass es
sich hier um einen Aufenthaltsraum im baurechtliehen Sinne
handelt.
Anhand der bisher vorliegenden Angaben und Fotos ist davon
auszugehen, dass die Abstandsflächenvorschriften nicht verletzt
sind.
Da das Gartenhaus aber außerhalb der überbaubaren Fläche im
Bauverbot steht, wurde die Bauherrschaft aufgefordert, einen
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Baulinienplanes
zu stellen. Nach Vorliegen dieses Antrags werden die Angrenzer
wie im Genehmigungsverfahren
beteiligt und haben die Möglichkeit, ihre Einwendungen
vorzubringen.
Zu 2. + 3.:
Den Nachbarn wurde die baurechtliehe Situation telefonisch
ausführlich erläutert und den Eigentümern wurde mitgeteilt.
dass für die Errichtung des Spielhauses/Gartenhauses in der
Bauverbotsfläche ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2
gestellt werden muss.
Die Voraussetzungen für ein sofortiges baurechtliches
Einschreiten (Abbruchverfügung oder
Nutzungsuntersagung) lagen nicht vor.
Für Rückfragen stehen-wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Planungs- und
Baurechtsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Besucher der SLK-Kliniken
führen laufend Beschwerden darüber aus, daß der Parkraum bei
den SLK-Kliniken unzureichend ist.
Zwangsläufig wird im reichlich ausgewiesenen Parkverbot
gehalten.
Gleichzeitig wird nachvollziehbar die Vermutung ausgesprochen,
daß es sich wohl nicht um Zufall handelt, daß dort verstärkt
Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfinden und es sich um eine
"oppulente Einnahmequelle" für die Stadt handelt.
Spreche man Bedienstete der Stadt darauf an, werde man auf
freie Parkplätze beim Freibad fernab der Kliniken verwiesen -
ohne Rücksicht darauf, daß der lange bergaufführende Fußweg
für ältere Besucher recht beschwerlich ist.
Zwar ist der Bau eines weiteren
Parkhauses am Gesundbrunnen geplant. Schon jetzt steht aber
fest, daß durch den Mehrbedarf infolge des Klinikneubaus und
die Krankenhausschließungen in Möckmühl und Brackenheim auch
diese Parkplätze völlig unzureichend sind.
Wir fragen die
Stadtverwaltung:
- Welche Lösung hat sie zur
Behebung dieser bürgerunfreundlichen Praxis?
Wir beantragen:
-
Nachdem der Geschäftsbericht der Stadtwerke Heilbronn nicht
verschweigen konnte, daß die Parkhäuser der Stadt,
insbesondere auch das am Gesundbrunnen, schwarze Zahlen
schreiben und darin festgestellt wird, daß insgesamt "positiv
festzuhalten ist, daß das Geschäftsfeld Parkhäuser
mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der
Stadtwerke Heilbronn beitragen kann", wird ein weiteres
Parkhaus auf dem westlich bestehenden Parkfläche errichtet.
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
<*>
Die Patientenzahlen und somit auch die Besucherzahlen am
Klinikum Gesundbrunnen sind in den letzten Jahren stetig
gestiegen. Diese Entwicklung wird auch durch die Baumaßnahmen
und Verlagerungen im Zuge der Strukturveränderungen am Standort
Brackenheim weiter anhalten. Die verfügbaren Parkflächen wurden
zuletzt in den Jahren 2011 und 2014 um jeweils 160 Parkplätze
erweitert, der Gesamtbestand beträgt aktuell 1086 Stellplätze.
Ferner wurde im Jahr 2013 an der Römerstraße. eine städtische
Fläche mit ca. 100 Stellplätzen eingerichtet.
Trotz dieser Maßnahmen ist von einem zusätzlichen Bedarf
auszugehen. Im Jahr 2017 sollen daher
weitere 100 ebenerdige Parkplätze am Klinikum geschaffen
werden. Ferner wird derzeit der Neubau
eines Parkhauses geplant, um weitere Stellplätze zu schaffen
und dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen.
Die Parkverbotszonen entlang der Straße "Am Gesundbrunnen" sind
aufgrund der dort verkehrenden
Stadtbuslinien und der Anfahrt durch Rettungsfahrzeuge
erforderlich, um einen reibungslosen Ver
kehrsfluss zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz
Stabsstelle
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über die mangelhafte Busverbindung des
Biberacher Stadtteils, wörtlich:
"... Können Sie bitte bei Stadt
Heilbronn nachfragen, warum der Stadtteil Biberach eine so
schlechte Busverbindung mit Heilbronn hat. Wir zahlen auch
Steuern und wollen eine normale Anbindung wie andere
Heilbronner Einwohner haben. Nicht nur 1 Mal jede Stunde
oder nur bis 18 Uhr oder manche Verbindungen nur einmal pro
Tag. ..."
Es wird um
Abhilfe und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
zu dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt können wir Folgendes
mitteilen:
Der Stadtteil Biberach hat keine schlechte Busverbindung nach
Heilbronn. Dies war vorher deutlich
schlechter. Die Nachfrage aus den einzelnen Stadtteilen sinkt
mit zunehmender Entfernung von der
Innenstadt. Die Stadtteile Biberach und Kirchhausen werden vom
Angebot her im Wesentlichen
gleich behandelt. Von Montag bis Freitag besteht ab
Betriebsaufnahme um 05:30 bis 19:00 Uhr ein
30-Minuten-Takt, der lediglich in der verkehrsschwachen Zeit am
Vormittag 2 Mal und am frühen
Nachmittag 1 Mal unterbrochen ist, das Angebot ist hier dann
stündlich. Von der Innenstadt in
Richtung Biberach besteht sogar bis nach 20:00 Uhr ein
30-Minuten-Takt. Der Samstagmorgen gilt
tendenziell als verkehrsschwach, deshalb erfolgt bis zum späten
Vormittag eine stündliche Verbindung und in der
nachfragestärkeren Zeit bis 18:00 Uhr eine halbstündliche
Verbindung, danach
wird stündlich gefahren. Sonntags besteht tagesdurchgängig ein
stündliches Angebot.
Zusätzlich verkehrt von Montag bis Freitag an Schultagen die
Linie 8 mit einzelnen Fahrten von
Biberach über Frankenbach/Schanz zum Hauptbahnhof. Diese
Verbindungen dienen hauptsächlich
dem Schülerverkehr, so sind auch nachmittags einzelne
Rückfahrten mit der Linie 8 enthalten,
die auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt sind. Zusätzlich
besteht tagesdurchgängig eine
2-stündige Verbindung von Biberach nach Kirchhausen bzw.
zurück, diese Verbindung ist nur
schwach nachgefragt. In den Abendstunden stellt die Linie 31
eine stündliche Verbindung her, da
die Erschließung von Kirchhausen auch über diese Linie erfolgt.
Es gibt keine Verbindungen, die nur
einmal am Tag gefahren werden. Dieses Angebot entspricht dem,
was in Orten vergleichbarer Entfernung und Einwohnerzahl üblich
ist bzw. geht zu bestimmten Zeiten darüber hinaus.
Vom Linienweg her wird bei der Linie 31 ab Biberach über
Neckargartach und das Industriegebiet
der schnellstmögliche Linienweg gewählt, Neckargartach wird
lediglich entlang des sich ergebenden Straßenverlaufes bedient
und im Industriegebiet wird über die Salzstraße der schnellste
Weg
genommen. Die Fahrzeit ab Endstation Biberach bis Harmonie
beträgt 31 Minuten, ab der letzten
Haltestelle in Biberach 25 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Torsten Briegel, Tilo Elser
Stadtwerke Heilbronn GmbH
Geschäftsführung
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
1. Welche Stellungnahme
gibt sie zum Inhalt des Artikels "Keine Ruhezeiten im LKW"
auf dem Web-Portal HN-NEWS
ab?
2. An welchen Tagen wurde
seit 1.1.2016 auf der von der
sich für den Ruhenden
Verkehr als zuständig erklärende Stadtverwaltung
die als LKW-Rastplatz geduldeten Grundäckerstraße die
Einhaltung der in Artikel 8 Absatz 6 und 8 der
EU-Verordnung Nr. 561/2006 behandelten regelmäßigen
wöchentlichen Ruhezeiten für
Fahrer mit welchem
Ergebnis überprüft?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
zu Ihrer Anfrage können wir Folgendes mitteilen:
1. Die Stadtverwaltung gibt keine Stellungnahme zu Inhalten in
der homepage ab.
2. Auf der Grundlage des Polizeigesetzes wurden Kontrollen des
Ruhenden Verkehrs auf den
Städtischen Vollzugsdienst übertragen. Dies bedeutet, dass der
Städtische Vollzugsdienst Halt- und Parkverstöße zur Anzeige
bringen darf. Diese Zuständigkeit für den Ruhenden Verkehr hat
allerdings nichts mit der Kontrolle von Ruhezeiten für LKW-
Fahrer zu tun. Hierfür besteht keine Zuständigkeit der
Stadtverwaltung. Solche Kontrollen fallen in die Zuständigkeit
der Polizei.
Auf Nachfrage hat uns die Polizei mitgeteilt, dass "die Anzahl
einzelner Kontrollen statistisch nicht erfasst wird und somit
nicht feststellbar ist. Kontrollen des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs mit Zielrichtung Fahrpersonalrecht erfolgen
durch die Verkehrspolizeidirektion Weinsberg grundsätzlich im
Fahrverkehr und nicht während der Ruhezeiten von Kraftfahrern,
da ansonsten deren Ruhezeiten unterbrochen werden würden. Eine
Erfassung der Kontrollörtlichkeiten erfolgt seitens der
Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeidirektion lediglich in
der Differenzierung BAB / außerhalb BAB."
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
1. Trifft es zu, daß, wie
heute unter dem Titel "Hoffnung auf Location für junge Leute"
berichtet wird
(HSt v. 7.2.2017, S. 27), daß
a) die Heilbronner Stadtverwaltung zu diesem Anliegen "den
Ball flach halten" will und wenn ja, aus dem Grund, das Areal
"wieder einer hafenähnlichen Nutzung zuzuführen" ist;
b) dem Jugendgemeinderat ein "Schweigegebot auferlegt" wurde?
2. a) Bis wann wird die
Stadtverwaltung das Areal "wieder einer hafenähnlichen
Nutzung" zuführen;
b) welche konkreten Maßnahmen rechtfertigen diese Annahme?
3. Auf Grund welcher Bestimmungen kann die Stadtverwaltung
gemeinderätlichen Gremien - hier dem Jugendgemeinderat ein
"Schweigegebot" auferlegen
und wir wird dies in diesem Fall gerechtfertigend begründet?
4. Nachdem das Vorhaben am 23. Januar verschiedenen
Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt wurde, herrschte
unter diesen großes Einvernehmen, daß das Projekt -
insbesondere unter dem Aspekt, daß von Seiten der
Stadtverwaltung seit "20 Jahren" (HSt) keine adäquate Lösung
für diesen Bedarf gefunden wurde - infolge seiner für die
Stadt sich ergebenden freien Finanzierbarkeit durchaus
unterstützenswert erscheint, ergibt sich die Frage, welche
Alternative die Stadtverwaltung anstelle ihrer Weigerung mit
welchem Zeitrahmen vorlegen kann?
5. Es wird beantragt, daß die Stadtverwaltung alle
notwendigen Schritte unternimmt, um dem Gemeinderat auf Grund
der vorliegenden Bauvoranfrage eine entscheidungsreife
Drucksache zur entsprechende Bebauungsplanänderung vorzulegen,
wie dies im Fall "HIP Island" auch möglich war..
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
bei der gestrigen
Sitzung des Bezirksbeirates in Neckargartach kam es zu einer
Diskussion betr. den Beiträgen aus den Reihen der anwesenden
Bürgern.
Auch sind diesen
Geschäftsgang und Regularien kaum geläufig.
Dazu heißt es jedoch in der Bezirksbeiratsordnung:
§ 10 Geschäftsgang in den Sitzungen des
Bezirksbeirats
(1) Für den Geschäftsgang in den Sitzungen
des Bezirksbeirats ist die für den Gemeinderat erlassene
Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden.
Ergänzend gelten die Bestimmungen über die beratenden
Ausschüsse in der Gemeindeordnung.
(2) Bei Tagesordnungspunkten, die in
öffentlicher Sitzung behandelt werden, kann der Öffentlichkeit
das Wort erteilt werden.
(3) Im Vorfeld einer öffentlichen Sitzung
kann eine Fragerunde für die Öffentlichkeit anberaumt werden.
In diesen Fällen soll in der öffentlichen Tagesordnung ein
entsprechender Hinweis erfolgen.
Da auch der Punkt "Anfragen" zur öffentlichen Tagesordnung
gehört, müssen die Bürger auch unter diesem Punkt das Wort
ergreifen können.
Eine dies einschränkende Regelung ist aus der
Bezirksbeiratsordnung nicht ersichtlich.
Absatz 3 kam
bislang nirgends zur Anwendung, obwohl die - offensichtlich
nur nach außen getragene - Intention war, die
Bürgerbeteiligung zu stärken.
Wir fragen dazu die
Stadtverwaltung:
1.
Kann bei
Aushang
der Sitzungen des Bezirksbeirates
auf die Bestimmungen des
§10 (2) im Wortlaut angefügt und darauf verwiesen
werden;
2. welche Praxis wird den Sitzungsleitern zur Umsetzung des §
10 (2) empfohlen;
3. was unternimmt die Stadtverwaltung, um die
Bürgerbeteiligung durch Anwendung von § 10 (3) zu stärken und
in welcher Weise wäre dieser Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen (Rangfolge, z.B. zu Sitzungsbeginn, vor oder nach
"Anfragen etc.pp.)?
Es wird um Stellungnahme
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
zu Ihrer Anfrage vom 2. Februar 2017 kann ich Ihnen Folgendes
mitteilen:
Zunächst darf ich feststellen, dass die Bezirksbeiratsordnung,
wie auch die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die inneren
Angelegenheiten der Bezirksbeiräte regelt - im Sinne einer
Selbstbindung. § 10 Abs. 2 regelt, dass der Öffentlichkeit das
Wort erteilt werden "kann" nicht "muss". Der Vorsitzende - in
der Regel der Sprecher des Bezirksbeirats - kann ggf. in
Abstimmung mit den Mitgliedern des Bezirksbeirats demnach nach
seinem Ermessen entscheiden, ob bzw. wie weitgehend das Wort
erteilt wird und entsprechend regulierend eingreifen,
beispielsweise bei ausufernden Redebeiträgen oder nicht zur
Sache gehörenden Beiträgen. Diese Vorgehensweise wurde bereits
2015 im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Sprecher
sowie die Bürgeramtsleiter vorgestellt und auch bei den
bisherigen Treffen der Bezirksbeiratssprecher thematisiert.
Im Rahmen des letzten Treffens sprach sich der
Oberbürgermeister für eine eher liberale Handhabung bei der
Anwendung der Regelung aus. Jedoch bleibt es wie oben erwähnt
dem Sprecher bzw. dem Gremium überlassen, wie im Einzelfall
reagiert wird. Der Tagesordnungspunkt "Anfragen" soll den
Gremienmitgliedern die Möglichkeit geben, Anfragen an die
Verwaltung zu stellen.
Da hierbei nicht die
anwesende Öffentlichkeit erfasst wird, wurde § 10 Absatz 3 mit
in die
Bezirksbeiratsordnung aufgenommen. Auch hier ist es dem
Sprecher bzw. dem Gremium vorbehalten, die Tagesordnung
entsprechend um diese Möglichkeit zu erweitern. Beim letzten
Sprechertreffen wurde vonseiten des Oberbürgermeisters diese
Möglichkeit nochmals hervorgehoben. In der darauffolgenden
Sitzung in Klingenberg (24. November 2016) wurde davon auch
erstmals Gebrauch gemacht. Beim Aushang der öffentlichen
Tagesordnung wurde darauf hingewiesen, dass um 19:00 Uhr die
Sitzung mit .Bürgeranfragen anwesender Bürger an die
Verwaltung" beginnt (von einem Bürger wurden mehrere Anfragen
an die Verwaltung weitergeleitet) und um 19:15 Uhr dann die
öffentliche Sitzung des Gremiums mit den entsprechenden
Tagesordnungspunkten, zu denen die Anwesenden sich ebenfalls
noch zu Wort melden konnten, startet. So gab es für die
Bürgeranfragen ein bestimmtes Zeitfenster mit klar definiertem
Beginn und (bei Bedarf sicher auch etwas flexiblerem) Ende. Die
Verwaltung hält diese Lösung nachwievor für die geeignetste,
die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Sitzung
mit aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Brändle
Geschäftsstelle des
Gemeinderats
Anmerkung:
Damit ist klargestellt, daß die Bürger auch unter "Anfragen"
ihre Fragen stellen können.
ad
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Beim Neujahrsempfang des Bundes der Vertriebenen (BdV) im
"Haus der Heimat" wurde ein Schreiben vom Datum 25.01.2017 des
Liegenschaftamtes bekannt, nachdem
nach einer
Ortsbesichtigung der baulichen Anlage
als Ergebnis eine
künftige Nutzungsbeschränkung auf maximal 15 Personen pro
Stockwerk
ausgesprochen werden mußte.
Begründet wurde dies mit
einem fehlenden zweiten Rettungsweg. Dadurch bestehe
eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Personen.
Als weitere Sofortmaßnahmenseien
seien
die Rettungswege nach DIN 4844 zu kennzeichnen
und Frühwarnmelder mit akustischem Warnsignal zu
installieren.
An der Treppe vom OG
in das EG müsse ein
zweiter Handlauf angebracht werden.
Ein zweiter
Rettungsweg über eine Außentreppe und diverse
brandschutztechnische Abtrennungen seien notwendig.
Für die gesamten Kosten müßte laut Mietvertrag
der Mieter aufkommen und
man wolle nach einer Kostenermittlung der Maßnahmen zur
Abstimmung über das weitere Vorgehen auf
den BdV zukommen.
Wir fragen dazu die
Stadtverwaltung:
1. Weshalb werden diese Maßnahmen für beide Stockwerke
verlangt, wenn das Erdgeschoss bereits mit mindestens 2
Ausgängen versehen ist, dort auch zahlreiche
Fenster als Fluchtwege genutzt werden können?
2. Auf welchen verbindlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen die
im Schreiben genannten Forderungen?
3. Welche Alternativen sind neben dem Anbau einer
Außentreppe möglich?
4. Weshalb soll der BdV für Investitionen in städtisches
Eigentum aufkommen?
Es wird
um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail [ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
zu Ihrer Anfrage betreffend den Brandschutz im Gebäude
Horkheimer Str. 30 können wir wie folgt Stellung nehmen:
Zu Punkt 1: Im gesamten Gebäude ist kein brandschutztechnisch
abgetrennter notwendiger Treppenraum vorhanden. Die bestehende
Treppe im Erdgeschoss befindet sich im Widerspruch zu § 11 (1)
der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung nicht in
entgegen gesetzter Richtung zum 1. Rettungsweg und ist daher
als 2. Rettungsweg ungeeignet. Eine Rettung von Personen über
Fenster ist nur bei Wohngebäuden möglich und kommt im
vorliegenden Fall nicht in Betracht. Daher musste die
Beschränkung auf 15 Personen auch für das Erdgeschoss, das eine
Brüstungshöhe von ca. 2 m hat, ausgesprochen werden.
Zu Punkt 2: Die gestellten brandschutztechnischen Anforderungen
beruhen auf den einschlägigen Vorschriften der
- Landesbauordnung BW (§§3, 15,38 LBO),
- der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für
Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (§ 11 Abs. 1 LBOAVO)
- und den Hinweisen und Stellungnahmen des
Landesfeuerwehrverbandes zu den Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehr über tragbare und fahrbare Leitern.
Zu Punkt 3: Bauliche Alternativen zum Anbau einer Außentreppe
sind derzeitig nicht bekannt und wären Gegenstand eines
durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren.
Zu Punkt 4:lm Mietvertrag ist geregelt. dass die
privatrechtliche Überlassung der Mietfläche durch die Stadt
nicht die nach öffentlichem Recht evtl. erforderlichen
behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für die Nutzung
ersetzt. Eventuelle behördliche Auflagen hat der Mieter auf
seine Kosten zu erfüllen.
mit freundlichen Grüßen
Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
im Text einer Werbe-Anzeige für eine
Gaststätte an der Frankenbacher Straße in Neckargartach heißt
es im "Echo" vom 22.1.2017 auf Seite 5:
"Neu sind auch die Öffnungszeiten
ab dem. kommenden Freitag.- Freitags, samstags und vor
Feiertagen wird soz's Kebap für hungrige Nachtschwärmer drei
Stunden länger bis um fünf Uhr morgens offen haben. Für
Partygänger hält Boz's Kebap Pizza
Haus ein besonderes Angebot im Februar bereit: Nach
Mitternacht gibt's jede Pizza zum Hammerpreis von fünf Euro."
Geworben wird dafür zudem mit "30
öffentliche Parkplätzen".
Wir fragen die Stadtverwaltung:
Aus welchen Gründen von der bisher dort
geübten Praxis abgegangen wird, nachdem - wie der
Stadtverwaltung bekannt - bereits zu "normalen" Zeiten in der
Umgebung Ruhestörungen zu beklagen sind?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
<*>
mit der Anfrage vom 23.01.2017 haben Sie uns mitgeteilt, dass
im Text einer Werbe-Anzeige für die Gaststätte .Boz's Kebap und
Pizza Haus" an der Frankenbacher Straße in Neckargartach im
"Echo" vom 22.01.2017 mit längeren Öffnungszeiten und 30
öffentlichen Parkplätzen geworben wird. Sie bitten um
Mitteilung, aus welchen Gründen von der bisherigen dort geübten
Praxis abgegangen wird, nachdem - wie der Stadtverwaltung
bekannt - bereits zu "normalen" Zeiten in der Umgebung
Ruhestörungen zu beklagen sind.
Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Von der Landesregierung sind die gesetzlichen Sperrzeiten
generell auf 03:00 Uhr unter der Woche und 05:00 Uhr am
Wochenende in der Gaststättenverordnung (GastVO) festgesetzt.
Sowohl beim aktuellen Gaststättenbetreiber als auch beim
vorherigen Betreiber wurden die gesetzlichen Sperrzeiten
genehmigt. Abweichungen von den gesetzlichen Sperrzeiten können
nur festgesetzt werden, wenn es Tatsachen gibt, die eine
abweichende Genehmigung begründen und rechtfertigen.
Der damalige Betreiber des .Boz's Kebap und Pizza Haus" hat ab
dem 01.07.2014 auf die Ausschöpfung der gesetzlichen Sperrzeit
verzichtet und die Gaststätte auf freiwilliger Basis lediglich
bis 24:00 Uhr betrieben (siehe auch das Ihnen übersandte
Schreiben des Oberbürgermeisters vom 25.07.2014 in dieser
Sache).
Einschränkende Maßnahmen der Behörde gegenüber dem
Gaststättenbetreiber haben sich nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen auf entsprechende Tatsachen zu
stützen. Insoweit benötigt die Verwaltung konkret auf die
Gaststätte bezogene Informationen. um gerichtsfeste
Entscheidungen treffen zu können. Die Problematik und die
Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung der
gesetzlichen Sperrzeit sind sowohl den Betreibern wie auch den
Anwohnern bekannt und wurden mehrfach durchgesprochen.
Verwertbare Informationen liegen uns bislang nicht vor.
Wir bitten die Anwohner aus Neckargartach daher erneut um
Unterstützung, indem nächtliche Ruhestörungen umgehend dem
Polizeirevier Böckingen (Telefonnummer 07131/204060) mitgeteilt
werden, damit ggf. vor Ort eingeschritten und die
Beschwerdelage dokumentiert werden kann. Ferner bitten wir die
Anwohner darum, die mit dem Ordnungsamt im Jahre 2014
vereinbarten Tagebucheinträge zu führen und dem Ordnungsamt
vorzulegen.
Wir haben uns mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte in
Verbindung gesetzt und ihn erneut auf die vorliegende Situation
hingewiesen. Mit ihm wurden die gesetzlichen Sperrzeiten
besprochen, im Speziellen die Öffnungszeiten an Tagen vor
gesetzlichen Feiertagen, da entgegen den beworbenen Zeiten die
Sperrzeit um 03:00 Uhr beginnt. Er versicherte, dass er sich
sowohl an den genehmigten Umfang der Gaststättenkonzession als
auch an die gesetzlichen Sperrzeiten halte.
Ferner haben wir Kontakt mit dem Polizeirevier Böckingen
aufgenommen und um Überwachung des Bereichs bzw. der dortigen
Gaststätten gebeten. Der Kommunale Ordnungsdienst und der
Vollugsdienst sind in diesem Bereich ebenfalls verstärkt im
Einsatz.
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über die Verkehrszustände
in der Mittelstraße.
Dort werde vor allem abends praktisch laufend in derart
behindernder Weise geparkt, daß Anwohner Probleme haben, an
ihre Grundstücke fahren zu können.
Durch Parken sogar in zweiter Reihe habe es auch bereits kein
Durchkommen mehr gegeben, Einfahrten zu den Grundstücken
werden regelmäßig zugeparkt und selbst in Hofeinfahrten der
Anwohner geparkt.
Man befinde sich im "Dauerclinch" mit den Fahrzeugbesitzern,
die in aller Regel auch längere Zeit nicht erreichbar sind.
Fußgänger müßten sich häufig durch die parkenden Fahrzeuge
schlängeln.
Angeregt wird das Aufstellen von Pollern, um auch Fußgängern
ein sicheres Gehen zu ermöglichen.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
<*>
das Amt für Straßenwesen hat Ihre Anfrage "Zustände in der
Mittelstraße" geprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme
ab.
In der Mitteistraße handelt es sich um einen Verkehrsberuhigten
Bereich. In diesem Bereich des
Shared-Space ist die gesamte Verkehrsfläche für die Nutzung
durch Fußgänger und fließenden Verkehr in einer
gleichberechtigten Nutzung vorgesehen. Gleichzeitig ist jedoch
das Parken per Gesetz nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Noch weiter gefasst ist das Parkverbot vor
Grundstückseinfahrten generell verboten.
Ihre Anregung von noch mehr Pollern widerspricht dem
grundlegenden Konzept des Shared-Space
und wird von unserer Seite somit abgelehnt.
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Bürger beklagen sich über die laufend wechselnden Zustände mit
der Abstellung von Fahrrädern am Platz Ecke
Frankenbacher Straße / Mittelstraße, siehe Bild [nur im
Original].
Es wird angeregt, dort einen Fahrradständer anzubringen, um
ein geordneteres Bild des Platzes vermitteln zu können.
Es wird um Abhilfe
und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail
[ weder pdf noch Brief ] gebeten.
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 15. Januar 2017.
Das Amt für Straßenwesen plant im Bereich der Frankenbacher
Straße / Mitteistraße Fahrradbügel zu installieren, um für den
ruhenden Radverkehr ein Angebot zu schaffen und diesen auch zu
ordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich
Ihre Meinung bezieht)
Bürger helfen Bürgern
- Initiativen von denPRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
2. Weshalb findet kein gefahrenvorbeugender Einsatz an den
besonders gefährdeten Straßen im Stadtgebiet statt,
insbesondere, wenn schon Tage zuvor auf den bevorstehenden
Kälteeinbruch hingewiesen wird?
3. Weshalb werden an solchen Gefahrenstellen keine
Streusalzkisten mehr aufgestellt?
4. Gehören solche lebensgefährdende Einsparungsmaßnahmen zur
politisch gewollten Strategie der Verwaltungsspitze?
5. Wer haftet persönlich?
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail [ weder pdf noch Brief
] gebeten.
Da nicht alle Ämter zur
Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern
zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum
Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das
dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.