Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.12.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.119 * Personalpolitik am Theater


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß die Personalstruktur im Bereich "Abteilung Pforte" zum 1.1.2014 geändert wird und welche personellen Veränderungen sind dazu vorgesehen?

2. Wenn zu 1. zutrifft:
a) Wer hat diese Entscheidung auf welcher Grundlage getroffen?
b) Welche finanziellen Veränderungen ergeben sich dadurch?

3. Trifft es zu, daß im September 2012  zu den 11 vorhandenen Pförtnern noch 12 neue Aushilfspförtner auf 400,00 € Basis eingestellt und nach 14 Monaten wieder entlassen wurden?

4. Trifft es zu, daß man über ein Jahr gebraucht hat, um festzustellen, dass diese Struktur aus betrieblicher Sicht
nicht zufriedenstellend ist?

5. Weshalb wurden - wie in der vom Steuerzahler nicht subventionierten freien Wirtschaft üblich - nicht innerhalb der Probezeit diese Defizite abgestellt und welcher Schaden ist dadurch entstanden?

6. Trifft es zu, daß Defizite aufgrund von Mängeln in der Betriebsführung entstanden sind, die z.B. auf Organisationsmängel in der Kommunikation mit den Betroffenen oder mangelnder Einweisung derselben beruhen - man soll nicht einmal gezeigt bekommen haben, welche Lichtschalter zu betätigen sind, während jetzt bereits eingearbeitete Mitarbeiter nochmals Kosten verursachend eingearbeitet werden?

7. Inwieweit wurden Verpflichtungen zur Einstellung von Schwerbehinderten bei der Stellenvergabe berücksichtigt: Wieviele Bewerbungen solcher stehen wievielen Einstellungen gegenüber?

8. Welche, z.B. arbeitsrechtliche, Folgen ergeben sich aus den Entlassungen betroffener Mitarbeiter?    

9. War der offenbar beteiligte Personalrat bei den jeweiligen Entscheidungen überfordert oder wurde von dessen Mitgliedern andere Prioritäten als die Interessen der Betroffenen gesetzt?

10. Gibt es ähnliche Strukturmaßnahmen bei anderen Abteilungen des Theaters und wenn ja: Welche mit welchen Auswirkungen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

13.2.2014

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in der "Betriebssatzung für das Theater Heilbronn" vom 22.11.2000, beschlossen
auf der Grundlage Eigenbetriebsgesetzes für das Land Baden- Württemberg, sind
in den Paragrafen 9 und 11 die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zur
Führung des Eigenbetriebes Theater Heilbronn geregelt.
Durch die, noch zu Zeiten meines Vorgängers, beschlossenen und umgesetzten
Sparmaßnahmen am Theater Heilbronn, war auch der Bereich Pforte betroffen
gewesen. Über Jahre wurden dort eine Vielzahl geringfügig Beschäftigter als
Mitarbeiter geführt.
Im Laufe des Jahres 2012 wurde seitens der Gemeindeprüfungsanstalt die
Forderung aufgemacht, die sogenannten "Minijobber" entsprechende des TvöD
zu entlohnen. Dies hatte zur Folge, daß die Anzahl der zu leistenden Stunden je
"Minijobber" deutlich sank. Um die gebotene zeitliche Besetzung der Pforte auch
weiterhin zu gewährleisten, wurde es notwendig deutlich mehr "Minijobber"
einzusetzen. Durch die hohe Fluktuation in diesem Bereich konnten nicht die
notwendigen Qualitätsstandards, was Sicherheit, Zuverlässigkeit, Telefonservice
etc. anbelangen, erreicht werden.
Insofern war es nur konsequent die bisherige Beschäftigungsstruktur zu
überprüfen und entsprechend der Erfordernisse am Theater neu zu gestalten.
Nunmehr werden die besonders relevanten Kernzeiten durch feste Mitarbeiter
auf Basis des TvöD abgesichert. Die weniger sensiblen Zeiten werden auch
weiterhin durch geringfügig Beschäftigte (TvöD) bestritten.
Bei den hierzu notwendigen Transformationsprozessen fanden die
anzuwendenden arbeits- und tarifrechtlichen Aspekte eine gebührende
Berücksichtigung.
Gleichfalls war der Personalrat des Theaters Heilbronn in alle relevanten
Entscheidungsprozesse entsprechend des Personalvertretungsgesetzes
eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Vornam
Intendant
 


Replik dazu:

 

Siehe Anfrage * Personalpolitik am Theater II

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.12.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.118 * Sontheimer Anliegen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu den einzelnen angesprochene Punkten eines Schreibens des Kommunalpol. Arbeitskreises Sontheim vom 22.11.2013 mit der Bitte um Unterstüzung im Gemeinderat ab, in dem es heißt (gescannt):
 

Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 13. November 2013 einhellig beschlossen, die Fraktionen im Heilbronner Gemeinderat zu bitten, zu beantragen,

inder Staufenbergstraße (Abschnittzwischen der Hauptstraße und der Parkstraße) und in der Hauptstraße (Abschnitt zwischen der Staufenbergstraße und der Kolpingstraße)

- im Austausch gegen den vorhandenen Baumbestand nunmehr den örtlichen Verhält­nissen angepasste Bäume zu pflanzen, die außerhalb der Vegetationszeit auch re­gelmäßig zurückgeschnitten werden könnten,

- im Austausch gegen die bisher vorhandenen Straßenlaternen solche mit LED­ Leuchten einzusetzen und

- die Kreuzung zwischen der Hauptstraße, der Horkheimer Straße und der Kolpingstraße zu einem Kreisverkehr umzugestalten, dort zumindest aber neue Park­plätze zu schaffen und den Saureiterbrunnen aufzugeben und die Brunnenfigur etwa auf das Gelände des Alten Friedhofs in Sontheim zu verlegen.

zu prüfen,

inwieweit der Ortskern von Sontheim, insbesondere im Gebiet um die Staufenberg­straße (Abschnitt zwischen der Hauptstraße und der Max-Planck-Straße), der Deutschordenstraße und der Hauptstraße (Abschnitt zwischen der Staufenbergstraße und der Kolpingstraße) sonst städtebaulich weiterentwickelt werden kann, und dabei
insbesondere die örtlichen Verkehrsverhältnisse beruhigt werden können.

Gründe:

Der gegenwärtige Baumbestand (Platanen) ist - seit Jahren von den Anliegern beklagt - den beengten örtlichen Verhältnissen nicht angepasst. Die Platane ist ein großkroniger Baum.
Die Krone erreicht einen Durchmesser von rund 8 m, aber auch mehr. In den bezeichneten Straßenabschnitten stehen die Bäume jedoch mit einem Abstand von nur rund 1,5 m neben den anliegenden Gebäuden. Dieser Abstand ist also offensichtlich zu gering. Deshalb wird insbesondere das Wurzelwerk dieser Bäume die anliegenden Gebäude schädigen, wenn nicht schon Schäden eingetreten sind. Platanen würden den Ortskern von Sontheim allen­ falls dann aufwerten, wenn diese einmal jährlich auf den Stamm und vereinzelte, den Baum
prägende Ästen - und auch Letztere entsprechend - zurückgeschnitten würden.

Das bezeichnete Gebiet leidet seit  der Schaffung des neuen Stadtteils Sontheirn-Ost und unter einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Dieser Stadtteil wurde seinerzeit von Süden her verkehrstechnisch nicht gesondert erschlossen. Hierauf wurde später auch verzichtet, als das frühere Ackermanngelände zu einem neuen Wohngebiet umgewandelt wurde.

Inzwischen wurde die bisherige Dienststelle' der Deutschen Post AG in der Spitzwegstraße aufgegeben und stattdessen eine Filiale in den Räumen von .Gerdas Laden" in dem Gebäu­de Hauptstraße 4 eingerichtet. Die Verkehrsverhältnisse haben sich schließlich deshalb ­ und in jüngerer Zeit verstärkt durch den über das Internet betriebenen Versandhandel und den damit auch verbundenen Rücksendungen - nochmals deutlich verschlechtert.

Zudem wurden bei dem Gebäude Hauptstraße 4 zusätzliche Parkplätze offenbar nicht ge­schaffen.

Der Alte Friedhof wird seit seiner Umgestaltung von den Anwohnern - insbesondere von Müttern mit ihren Kindern, aber auch von Bewohnerinnen und Bewohnern der nahen Altenheime - gut aufgenommen. Mit der Brunnenfigur des Saureiterbrunnens würde die Anzie­hungskraft des Parks weiter zunehmen.

Der Arbeitskreis verkennt nicht, dass die Stadt sich mit einzelnen Maßnahmen schon durchaus mehrfach um eine Verbesserung bemüht hat. Gleichwohl erscheint nunmehr eine grund­legende Neugestaltung angezeigt.

2. Inwieweit kann von Seiten der Stadtverwaltung  für Abhilfe gesorgt werden oder bedarf dies einer Antragstellung aus dem Gemeinderat?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

13.12.2013 ff

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> Sie baten in Ihrer E-Mail vom 06.12.2013 um Informationen zu den Bäumen in der Staufen­
bergstraße sowie in der Hauptstraße in Heilbronn-Sontheim. Das Grünflächenamt beantwor­
tet gerne ihre Fragen

zu Punkt 1:

In der Staufenbergstraße (Abschnitt zwischen Hauptstraße und der Parkstraße) und in der
Hauptstraße (Abschnitt zwischen der Staufenbergstraße und der Kolpingstraße).

Im Austausch gegen den vorhandenen Baumbestand nunmehr den örtlichen Verhältnis­
sen angepasste Bäume zu pflanzen, die außerhalb der Vegetationszeit auch regelmäßig
zurückgeschnitten werden könnten.

in dem beschriebenen Bereich stehen insgesamt 11 Platanen etwa gleichen Alters. Aufgrund
der sehr beengten Baumquartiere hat sich die Baumart Platane trotz allen widrigen Umstän­
den gut entwickelt.

Es werden regelmäßig Baumpflegearbeiten durchgeführt. Dies ist für den Winter 2013/2014
turnusmäßig eingeplant. Hierbei werden großzügig die Fassaden freigeschnitten. Auch wird
der Habitus der Bäume an die Gegebenheiten angepasst sodass in Zukunft die Kronengröße
sich nicht wesentlich verändern wird.

Aufgrund der oben beschriebenen Schnittmaßnahmen wird auch das Wurzelwachstum einge­
schränkt.

Werden in Zukunft aufgrund gravierender Schäden Defizite festgestellt, wird im Einzelfall der
Baum entfernt und durch eine andere Baumart ersetzt. Die Platane vor dem Haus der Stau­
fenbergstraße 6 wird noch in diesem Winter beseitigt.

Im Übrigen möchten wir Sie noch darüber informieren, dass Ihre weiteren Anfragen noch von
den zuständigen Fachämtern, dem Planungs- und Baurechtsamt sowie dem Amt für Stra­
ßenwesen, beantwortet werden,

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

 

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt


<*> in Ihrer E-Mail vom 06.12.2013 baten Sie um Stellungnahme zu den einzelnen Punkten. Das Planungs- und Baurechtsamt nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

Versetzung des Saureiterbrunnen

Die problematische Verkehrssituation im Bereich Hauptstraße / Staufenbergstraße / Horkheimer Straße im Stadtteil Sontheim ist bekannt. Die publikumsintensiven Einrichtungen wie das Bürgeramt, die Poststelle und die Sparkassenfiliale mit Geldautomaten erfordern mehrere öffentliche Kurzzeitparkplätze. Diese könnten bei einer Verlegung des Saureiterbrunnens und entsprechender Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hauptstraße / Horkheimer Straße errichtet werden.

Eine Verlegung des Brunnens ist jedoch nicht nur mit relativ großen Investitionen verbunden, sie erfordert auch einen zentral gelegenen neuen Standort, der der künstlerischen Skulptur des Brunnens gerecht wird. Auch die Urheberrechte des Künstlers sind bei der Verlegung zu berücksichtigen.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein eventuelles Verlegen des Saureiterbrunnens somit schwierig und teuer.

Prüfung der städtebaulichen Weiterentwicklung und den örtlichen Verkehrsverhältnissen in Sontheim

Aus städtebaulicher Sicht besteht momentan keine Möglichkeit für eine Weiterentwicklung im Ortskern von Sontheim, insbesondere in dem Bereich Staufenbergstraße, Deutschordenstraße und der Hauptstraße. Das Gebiet ist dicht bebaut und bietet keine Flächen für Nachverdichtungen an.

Die Hauptstraße im genannten Abschnitt ist als Tempo 30-Bereich ausgewiesen. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit ist ohne bauliche Umgestaltung nicht möglich. Im Zuge einer Umgestaltung der Hauptstraße wäre auch ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ Tempo 20, vgl. Biberach, denkbar. Dieser Abschnitt wird jedoch mit Bussen des Linienverkehrs befahren und jede weitere Reduzierung hat negative Auswirkungen auf die Fahrzeiten bzw. Kostensituation.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Böhmer


<*> in Ihrer E-Mail vom 06.12.2013 baten Sie um Informationen über die Leuchtmittel der Straßenlaternen und der Einmündung Horkheimer Straße / Hauptstraße / Kolpingstraße in Heilbronn - Sontheim.

Gerne beantwortet das Amt für Straßenwesen Ihre Fragen.

1. Austausch der vorhandenen Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung durch LED Leuchten

Im Stadtteil Sontheim werden seit dem Jahr 2012 bei Erneuerungen vorhandener Anlagen auch LED­
Leuchtmittel installiert. Derzeit sind im Stadtteil Sontheim 129 LED-Leuchten installiert was einem Anteil von 80fa entspricht. Im gesamten Stadtgebiet beträgt der Anteil von LED-Leuchten lediglich SOfa. Eine generelle Auswechslung der vorhandenen Leuehrmittel ist zur Zeit weder sinnvoll noch wirtschaftlich.

2. Errichtung eines Kreisverkehres an der Einmündung Hauptstraße / Horkheimer Straße / Kolpingstraße

Die Einmündung ist aufgrund der Lage der angrenzenden Gebäude und der Anordnung der
. Knotenpunktsarme ungeeignet für die Einrichtung eines Kreisverkehrs. Dieser würde zu exzentrisch liegen.·

3. Errichtung neuer Parkmöglichkeiten im Bereich des Saureiterbrunnens

Die Anlage von Parkständen im Bereich des Saureiterbrunnens ist aufgrund der Lage des Platzes im
Knotenpunktbereich mit einem hohen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden. Die Zu- und
Ausfahrt wäre ausschließlich in der Hauptstraße anzuordnen. Aufgrund der gegebenen Zwangspunkte bedarf dies weiterer detaillierterer Prüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Klaus Träger

Amt für Straßenwesen


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.117 * Ratsgruppe PRO Heilbronn

  An die Stadtverwaltung Heilbronn


Fehlende Mülleimer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schüler der Klassen 7a und 7b der Rosenau-Grund- und Werkrealschule Heilbronn teilen mit Schreiben vom 19.11.2013, hier per Gemeinderatspost am 28.11.2013 eingegangen, mit, daß sie während einer Projektwoche an ihrer Schule festgestellt haben, dass viel Müll auf den Straßen im Bereich der Schule liegt.
Sie haben beschlossen, den Müll einzusammeln und waren über die Menge erstaunt.

Im Schreiben teilen sie wörtlich mit: "Manche Leute interessiert es wenig, aber wir gehören nicht dazu. Wir wollen, dass unsere Welt sauber wird. Wir wollen mehr Mülleimer in der Nähe der Schule, weil es zu wenig Mülleimer gibt und sie voneinander weit entfernt sind. Die Leute finden keine Mülleimer oder sind zu faul einen zu suchen. Vielleicht werden die Straßen sauberer, wenn sie uns Mülltonnen anschaffen. Damit  tun sie der Natur und Umwelt einen großen Gefallen."

Das Anliegen der Schüler halten wir für unterstützenswert, weshalb wir um Abhilfe und Rückantwort per eMail bitten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

3.1.2014

Antwort: könnte besser sein

<*> die Anregungen der Klassen 7a und 7b der Rosenauschule bezüglich der Anbringung zusätzlicher Abfallkörbe, haben wir zum Anlass genommen, die dortige Situation aktuell zu überprüfen. Im Ergebnis kommen wir zu der Einschätzung, dass zusätzliche Abfallkörbe nicht geeignet wären, die Sauberkeit im Umfeld der Schule spürbar zu verbessern.

In öffentliche Abfallkörbe dürfen laut polizeilicher Umweltschutzverordnung nur Kleinabfälle, wie Fahrscheine, Obstreste und Zigarettenschachteln eingeworfen werden. Ein erhöhtes Aufkommen derartiger Abfälle ist nicht festzustellen.

Wir möchten aber das Engagement der Schüler für eine saubere Welt unterstützen und bieten deshalb an, gemeinsam, d.h. die Schüler und das Betriebsamt bzw. die Stadt Heilbronn, bei der nächsten Putz-munter-Aktion öffentlichkeitswirksam für ein Sauberkeitsbewusstsein der Bürger zu werben. Eine Einladung an die Schulen wird in den nächsten Wochen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk
Betriebsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.116 * Fehlende Fahrradständer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß sich am Rathaus, Eingang Lohtorstraße, keine Fahrradständer befinden.
Dies stehe "ausgerechnet am Rathaus" einer Stadt, "in der ständig die Fahrradfreundlichkeit zum Selbstlob der Bürgermeister" hervorgehoben werde, weniger gut an. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.12,2013

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> am Eingang Lohtorstraße befand sich ein mobiler Fahrradständer, der uns vermutlich gestohlen wurde.
Wir haben das Amt für Straßenwesen beauftragt, eine neue Fahrradabstellmöglichkeit zu installieren. Dies wird voraussichtlich im Januar 14 umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Ulrich Waldbüßer

Organisationsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.115 * Bestechungsvorwurf


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung zunächst:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu Nachrichten aus dem SWR-Studio Heilbronn vom 11.11,2013 ab, in denen davon berichtet wird, daß der 48jährige ehemalige Vorstand der Türkischen Gemeinschaft Heilbronn angeklagt sei,  einem Mitarbeiter des Baurechtsamtes einen Umschlag mit 500 Euro Inhalt überreicht worden sein sollen, um Entscheidungen des Baurechtsamtes zu beeinflussen. Der Angeklagte weise die Bestechungsvorwürfe zurück, er habe dem Stadtmitarbeiter nur einen Büchergutschein schenken wollen, aber aus Versehen und aus Hektik in ein großes Kuvert nicht den Büchergutschein gesteckt, sondern ein Kuvert mit 500 Euro Inhalt. Der städtische Mitarbeiter habe den Vorgang seinem Vorgesetzten zur Kenntnis gebracht.

2. Im Zusammenhang mit welcher Bausache geschah der Vorfall?

3. Wie ist der Ausgang des Verfahrens?

4. Ist es Usus, daß Mitarbeitern im Zusammenhang mit einer Baurechtssache Geschenke gemacht werden und wie häufig kommt dies vor?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.12.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> gemäß Ihrer Email vom 20.7.2013 [?] bitten Sie die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme
wegen eines Bestechungsvorwurfs, welcher im Zuge der Nachrichten aus dem SWR-Studio
Heilbronn am 11.11.2013 Gegenstand der Berichterstattung war.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 22.3.2013 einen Vorgang zur Anzeige gebracht, weil
ein ehemaliger Vorstand der Türkischen Gemeinschaft Heilbronn einem Mitarbeiter des Bau-
rechtsamts im Nachgang zu einer bauordnungsrechtlichen Besprechung wegen einer Umnut-
zungsgenehmigung einen großen Umschlag mit einem Buch und einem in dem großen Ku-
vert befindlichen kleinen Umschlag mit 500 Euro als Geschenk überreicht hat.
Der Mitarbeiter hat den Vorgang - nachdem er den Inhalt in dem kleinen Umschlag zur
Kenntnis genommen hat - unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet, welcher den Antikorrup-
tionsbeauftragten eingeschaltet hat. So dann wurde sogleich die Polizei in Heilbronn infor-
miert und der Umschlag samt Inhalt an diese übergeben.
In den Regionalnachrichten des SWR 4 Baden-Württemberg wurde am 12.11.2013 gemeldet,
dass ein 48 Jahre alter Mann aus Neckarsulm wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe
zu vier Monaten verurteilt worden ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige
Vorstand der Türkischen Gemeinschaft Heilbronn einem Mitarbeiter des Baurechtsamts einen
Umschlag mit 500 Euro Inhalt übergeben hat, um auf diese Weise Entscheidungen zu beein-
flussen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Die Mitarbeiter im Planungs- und Baurechtsamt werden - wie die Mitarbeiter anderer Dienst-
stellen auch - regelmäßig über das Annahmeverbot von Vorteilen in Bezug auf ihre dienstli-
che Tätigkeit und die Meldepflichten aufgeklärt. Durch die Vorgänge um den Bauunternehmer
Ante Zovko und die im Frühjahr 2013 bekannt gegebene Neufassung der AHA 2/2U1rzum -
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sind alle Mitarbeiter der Stadtverwal-
tung stark sensibilisiert. Verdachtsmomente auf Bestechungsversuche im Zusammenhang mit
baurechtliehen Angelegenheiten im Baurechtsamt - außer dem genannten und sofort zur An-
zeige gebrachten Vorfall- sind nicht bekannt; es ist nicht üblich, dass Mitarbeitern des Bau-
rechtsamts im Zusammenhang mit einer Baurechtssache Geschenke überreicht werden.
Aus der Sicht des Antikorruptionsbeauftragten wurde der Vorgang vorbildlich abgewickelt.


Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer
Rechtsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.114 * Synagoge in Heilbronn

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung Heilbronn entwickelt ein Konzept zur Wiedererrichtung einer Synagoge in Heilbronn.

Begründung:

Wir beantragen dies in Anbetracht des 75. Jahrestages und im Hinblick auf den kommenden 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, der auch die Heilbronner Synagoge nach der Ermordung des deutschen Botschaftssekretärs Ernst vom Rath in Paris zum Opfer gefallen ist, nachdem der Gestapo-Chef Heinrich Müller per Fernschreiben an alle Polizeidienststellen angekündigt hatte, daß in „kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen stattfinden“ werden, die „nicht zu stören“ sind.

Während die Stadtverwaltung nach dem Kriege Sorge dafür getragen hat, daß bedeutende historische Bauwerke, wie das Rathaus, die Kilianskirche oder der Deutschhof möglichst originalgetreu wieder errichtet wurden, gab es bis heute auch keine Mehrheiten im Gemeinderat, die für den Wiederaufbau der Synagoge eingetreten sind.

Da es in Heilbronn nach dem Krieg kein jüdisches Leben mehr gegeben hat, fand sich dafür auch keine Lobby. Viele Zeitgenossen bis hinein in Stadtverwaltung und Gemeinderat waren mit der Bewältigung ihrer eigenen im 3. Reich gelebten Vergangenheit beschäftigt und mieden es, das heikle Thema über, dem neuen Zeitgeist entsprechenden, Sprechblasen hinaus aufzugreifen.

Die Stadtverwaltung hat es bis heute versäumt, als Sachwalter der Interessen ihrer verfolgten ehemaligen Mitbürger aufzutreten und in gleichem Maße auch für den Wiederaufbau der zerstörten Synagoge zu sorgen. Es ist daher an der Zeit, insbesondere, da sich in Heilbronn wieder ein kulturell geprägtes jüdisches Leben entwickelt, diese alte deutsch-jüdische Tradition durch den Wiederaufbau einer Synagoge in historischer Anlehnung möglichst am alten Standort zu fördern.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.12.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Schreiben vom 11.11.2013 haben Sie folgenden Antrag gestellt:

"Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept zur Wiedereinrichtung einer Synagoge in Heilbronn."

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Errichtung von Gotteshäusern liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. Falls die jüdische Gemeinde einen Bedarf zur Ausweitung der bestehenden Gemeinderäume oder zum Neubau einer Synagoge sieht, dann wird sich die Stadtverwaltung in besonderer Art und Weise bemühen, dabei behilflich zu sein. Wir bitten um Verständnis, dass die Verwaltung mangels Zuständigkeit keine Möglichkeit sieht, im Sinne Ihres Antrags tätig zu werden.

Prof. Dr. Christhard Schrenk

Stadtarchiv


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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.113 * Besitzverhältnisse des ehemaligen Synagogengrundstücks


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:
 
Wie haben sich die Besitzverhältnisse des ehemaligen Grundstücks der 1938 zerstörten Saynagoge an der Allee seit dem Zeitpunkt vor deren Zerstörung bis heute entwickelt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.12.2013

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> mit E-Mail vom 11. November 2013 haben Sie angefragt, wie sich die Besitzverhältnisse des ehemaligen Grundstücks der 1938 zerstörten Synagoge an der Allee seit dem Zeitpunkt vor deren Zerstörung bis heute entwickelt haben.

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Beim Stadtarchiv sind Unterlagen vorhanden, die über den Besitz durch die Stadt Heilbronn Auskunft geben:
Durch Vertrag vom 30. November 1938 kaufte die Stadt das Grundstück mit der Ruine von der Israelitischen Religionsgemeinde Heilbronn.
Ein Kaufpreis wurde letztlich nicht gezahlt, weil der Wert des Grundstücks mit den Abbruchkosten der Ruine gleichgestellt wurde.
(Die Israelitische Gemeinde hatte sich im Kaufvertrag zum Abbruch verpflichtet, die Stadt führte ihn dann aber aus).
Mit Vergleich vom 22.Juli 1949 wurde das Grundstück Parz. 551 von der Stadt an die JRSO (Jewish Restitution Successor Organisation New York) zurückgegeben.
Was den Zeitraum danach anbelangt, gilt es zu sagen, dass die Stadt nicht Eigentümer dieser Immobilie war bzw. ist. Insoweit handelt es sich bei den von Ihnen gewünschten Informationen nicht um eine Angelegenheit der Gemeinde, für die ein Auskunftsanspruch nach § 24 GemO BW besteht.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Prof. Dr. Christhard Schrenk


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

10.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.112 * Linksextremismus in Heilbronn


Sehr  geehrte Damen und Herren,


anläßlich der Berichterstattung über eine am 2. November in Heilbronn durchgeführten linksextremistischen Demonstration fragen wir die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß laut Berichterstattung der Heilbronner Stimme vom 29. Oktober 2013 die Stadtverwaltung die "in Abstimmung mit der Polizei" nahegelegte "andere Routenführung" nicht durchgesetzt, bzw. angeordnet hat und stattdessen die Linksextremisten ihre mit Nachteilen für die Bürger beantragte Route genehmigt wurde, weil "die Demo-Organisatoren" sich auf die Alternativroute nicht "eingelassen" hätten?

2. Weshalb wird gegenüber Rechtsextremisten dabei mit zweierlei Maß gemessen und gehandelt - ist die Stadtverwaltung auf dem linken Auge blind, wobei an die von der Stadtverwaltung wegen einem Häuflein rechter Demonstranten am 1. Mai 2011 ergriffenen Maßnahmen zu erinnern ist, die erst zu den erheblichen Unruhen und 2 Millionen Euro Kosten bei 1 (einer) rechten gegen 185 linken Straftaten und über 400 Festnahmen von Linksextremisten geführt haben?

3. Laut Berichterstattung der Heilbronner Stimme vom 02. November 2013 liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse über vermehrte rechtsextremistische Aktivitäten vor, dennoch nehme die Stadtverwaltung auch Aussagen ernst, wonach sich die Szene hier verstärkt ausbreite. Darum habe Mergel das Jugendamt um zeitnahe Vorschläge gebeten, "wie man das Thema im Bereich der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit auch personell stärker verankern kann":

a) worauf gründet sich dieses vorgelegte phantastische Paradoxon, daß man zwar "keine Erkenntnisse über vermehrte rechtsextremistische Aktivitäten" hat, aber Aussagen ernst nehme, "wonach sich die Szene hier verstärkt ausbreitet";

b) um welche "zeitnahen Vorschläge" wurde das Jugendamt gebeten, wie "man das Thema im Bereich der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit auch personell stärker verankern kann" - und zwar im Hinblick auf die von der Stadtverwaltung nie erwähnte extreme Zunahme linksextremistischer Aktivitäten bis hin zu nicht zu übersehenden Straftaten, die auch in "bürgerlichen Hirnen – unter gepflegten Frisuren" heruntergespielt oder sogar mit Sympathien begleitet werden?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.11.2013

5.12.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> in Ihren drei schriftlichen Anfragen vom 10.11.2013 richten Sie Fragen an die Stadtverwaltung anlässlich der O.g. Demonstrationen am 02.11.2013 in Heilbronn.

 

Um Ihre Anfragen gänzlich beantworten zu können, haben wir das Am~ für Familie, Jugend und Senioren um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde Ich Ihnen antworten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld.

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner

Ordnungsamt


<*> am 10. November 2013 richteten Sie zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter drei schriftliche
Anfragen an die Stadtverwaltung. Anlass war die im Betreff genannte Demonstration am 02.
November 2013 in Heilbronn. Nachdem Ihnen eine Zwischennachricht mit Schreiben vom
26.11.2013 zuging, kann Ihnen die Stadtverwaltung nun hierauf antworten. Da alle Anfragen
einen Sachzusammenhang haben, erfolgt dies in einem Schreiben. [
Anm.: Siehe nachfolgende Punkte 13.110 und 13.111]

Zu Anfrage I - Linksextremismus in Heilbronn

Anlösslich der Berichterstattung über eine am 2. November in Heilbronn durchgeführten links­
extremistischen Demonstration fragen wir die Stadtverwaltung:

1) Welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, dass laut Berichterstattung der Heilbronner Stimme
vom 29. Oktober 20 13 die Stadtverwaltung die "in Abstimmung mit der Polizei" nahegelegte
"andere Routenführung" nicht durchgesetzt bzw. angeordnet hat und stattdessen die Links­
extremisten ihre mit Nachteilen für die Bürger beantragte Route genehmigt wurde, weil"die
Demo-Organisatoren" sich auf die Alternativroute nicht "eingelassen" hötten?


Die Stadtverwaltung handelte im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Die Ver­
sammlungsfreiheit ist Teil der unmittelbaren Grundrechtsausübung. Diese bewertet das Bun­
desverfassungsgericht höherrangig und erachtet die dadurch bewirkten Nachteile wie Staus
und Behinderungen als unvermeidbar.

2) Weshalb wird gegenüber Rechtsextremisten dabei mit zweierlei Maß gemessen und gehandelt

- ist die Stadtverwaltung auf dem linken Auge blind, wobei an die von der Stadtverwal­
tung wegen einem Häuflein rechter Demonstranten am 1. Mai 20 77 ergriffenen Maßnahmen
zu erinnern ist, die erst zu den erheblichen Unruhen und 2 Millionen Euro Kosten bei 7 (einer)
rechten gegen 785 linken Straftaten und über 400 Festnahmen von Linksextremisten geführt
haben?


Zu der Demonstration am 1. Mai 2011 kamen schätzungsweise 750 Versammlungsteilnehmer
der rechtsextremen Szene aus Süddeutschland und darüber hinaus. Hierzu erschienen auch
zahlreiche Gegendemonstranten. Das Konfliktpotential war vorhersehbar. Die hierbei getroffe­
nen Vorkehrungen, insbesondere die der Polizei, dienten dem Schutz zentraler Rechtsgüter wie
die Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit, aber auch um Straftaten zu verhin­
dern. Der Schutz dieser Rechtsgüter liegt im öffentlichen Interesse und der Demonstrationsteil­
nehmer. Polizei und Stadtverwaltung handelten ihrem verfassungsgemäßen Schutzauftrag ent­
sprechend.

3) Laut Berichterstattung der Heilbronner Stimme vom 02. November 20 73 liegen der Stadt­
verwaltung keine Erkenntnisse über vermehrte rechtsextremistische Aktivitäten vor, dennoch
nehme die Stadtverwaltung auch Aussagen ernst, wonach sich die Szene hier verstärkt aus­
breite. Darum habe Mergel das Jugendamt um zeitnahe Vorschläge gebeten, "wie man das
Thema im Bereich der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit auch personell stärker verankern
kann":


a) Worauf gründet sich diese sich das vorgelegte phantastische Paradoxon, dass man zwar
"keine Erkenntnisse über vermehrte rechtsextremistische Aktivitäten" hat, aber Aussagen
ernst nehme, "wonach sich die Szene hier verstärkt ausbreitet".


Die Stadtverwaltung nimmt Aussagen hierüber generell ernst.

b) Um welche "zeitnahen Vorschläge" wurde das Jugendamt gebeten, wie "man das Thema
im Bereich der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit auch personell stärker verankern
kann" - und zwar im Hinblick auf die von der Stadtverwaltung nie erwähnte extreme Zu­
nahme linksextremistischer Aktivitäten bis hin zu nicht zu übersehenden Straftaten, die
auch in "bürgerlichen Hirnen - unter gepflegten Frisuren" heruntergespielt oder sogar mit
Sympathien begleitet werden?


Eine personelle Verankerung soll in der Weise erfolgen, dass die betreffenden Fachkräfte
in der Jugendberatung/Jugendsozialarbeit in Fortbildungen zum Thema Extremismus
geschult werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

10.11.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.111 * Linksextreme Schmierereien


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß offensichtlich linksextreme Straftaten, insbesondere solche von Schmierereien, die man nicht mehr nur als "künstlerische Graffiti" abtun kann, in der Stadt deutlich am zunehmen sind.

Von Seiten der Bürger wird bemängelt, daß diese wie Kavaliersdelikte behandelt, von den auf die Stadtverwaltung mit entsprechender Berichterstattung Einfluß nehmenden Medien verharmlost und Strafanzeigen im Gegensatz zu solchen gegen "rechts" nicht mit Nachdruck verfolgt werden.

So seien bereits seit Wochen die auf den Bildern

Antifa_131109a,

Antifa_131109a.JPG

Antifa_131109_bogB.jpg,

Antifa_131109_bogB.jpg,

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gezeigten Fälle zu sehen, ohne daß sich am Zustand etwas ändere, was den Eindruck verstärkt, daß offensichtlich kein nachhaltiges Interesse daran besteht, den Tätern endlich das Handwerk zu legen.
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.12.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> Zu Anfrage III - Linksextreme Schmierereien

Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab, dass offensichtlich linksextreme Straf­
taten, insbesondere solche von Schmierereien, die man nicht mehr nur als "künstlerische Graffiti"
abtun kann, in der Stadt deutlich am zunehmen sind.
Von Seiten der Bürger wird bemängelt, dass diese wie Kavaliersdelikte behandelt, von den auf die
Stadtverwaltung mit entsprechender Berichterstattung Einfluss nehmenden Medien verharmlost
und Strafanzeigen im Gegensatz zu solchen gegen "rechts" nicht mit Nachdruck verfolgt werden.
So seien bereits seit Wochen die auf den Bildern gezeigten Fälle zu sehen, ohne dass sich am Zu­
stand etwas ändere, was den Eindruck verstärkt, dass offensichtlich kein nachhaltiges Interesse
daran bestehe, den Tätern endlich das Handwerk zu legen.


Unbeachtlich welches Graffiti illegal an Fassaden angebracht wird, handelt es sich hierbei um
eine Straftat. Es ist der Stadtverwaltung- einwichtiges Anliegen, Graffiti an stadteigenen Bau­
ten zu beseitigen und Strafanzeige zu stellen. Überdies bittet die Stadtverwaltung im Rahmen
der Möglichkeiten nichtstädtische bzw. private Gebäudeeigentümer, Schmierereien auf ihren
Gebäuden zu beseitigen. Die städtischen Einflussmöglichkeiten sind hier sehr begrenzt. Letztlich
entscheidet der Gebäudeeigentümer, ob und wann das Graffiti entfernt wird. Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgung der Polizei und Justiz obliegt.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.110 * Temporäres Halteverbot wegen Linksextremisten


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß sich Bürger darüber beklagen, daß sie nicht rechtzeitig, z.B. über Postwurfsendungen in den betroffenen Straßen, darüber informiert wurden, daß am Samstag des verlängerten Wochenendes in verschiedenen Straßen der südlichen Innenstadt wegen eines linksradikalen Demonstrationszuges gegen den diese Extremisten beobachtenden Verfassungsschutz temporäre Halteverbote ausgesprochen wurden.
In dessen Zusammenhang wurden gegen friedliche Bürger Strafzettel verteilt und auch nichtsahnenden Anwohnern die Autos abgeschleppt, wiewohl selbst ausreichend Platz vorhanden gewesen wäre.
Sollte die Ausrede sein, das sei aus Sicherheitsgründen geschehen, so stosse es ohnehin auf Unverständnis, weshalb die Stadtverwaltung nicht eine andere Straßenroute gemäß ihrem Weisungsrecht vorgeschrieben habe.

2. In welcher weise wird die Stadtverwaltung den betroffenen und durch die Maßnahmen benachteiligten Bürgern nun entgegen kommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.12.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> Zu Anfrage lI-Temporäres Halteverbot wegen Linksextremismus

1) Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab, dass sich Bürger darüber bekla­
gen, dass sie nicht rechtzeitig, z.B. über Postwurfsendungen in den betroffenen Straßen, da­
rüber informiert wurden, dass am Samstag des verlängerten Wochenendes in verschiedenen
Straßen der südlichen Innenstadt wegen eines linksradikalen Demonstrationszuges gegen
den diese Extremisten beobachtenden Verfassungsschutz temporäre Halteverbote ausge­
sprochen wurden.
In dessen Zusammenhang wurden gegen friedliche Bürger Strafzettel verteilt und auch
nichtsahnenden Anwohnern die Autos abgeschleppt, wiewohl selbst ausreichend Platz vor­
handen gewesen wäre.
Sollte die Ausrede sein, das sei aus Sicherheitsgründen geschehen, so stoße es ohnehin auf
Unverständnis, weshalb die Stadtverwaltung nicht eine andere Straßen route gemäß ihrem
Weisungsrecht vorgeschrieben habe.


Die Halteverbote waren fristgerecht 72 Stunden vorher eingerichtet. Zudem hat die Stadtver­
waltung die Anlieger vorab mittels Wurfsendungen informiert. Dem Ordnungsamt ist keine ent­
sprechende Beschwerde bekannt geworden.

2) In welcher Weise wird die Stadtverwaltung den betroffenen und durch die Maßnahmen be­
nachteiligten Bürgern nun entgegen kommen?


Die vor allem bei größeren Versammlungen spürbaren Nachteile liegen nicht im Interesse der
Stadtverwaltung. Infolge der Rechtsprechung und des hohen Verfassungsranges der Versamm­
lungsfreiheit waren diese unabwendbar.
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.11.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.109 * Verweigerte Hilfe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 22.10.2013 erhielt ein Bürger der Stadt, der sich wegen fehlender Versorgung mit Strom und Gas anläßlich des bevorstehenden Winters mit der Bitte um Abhilfe an seinen Betreuer beim Amt für Familie, Jugend und Senioren wenigstens um die Einrichtung eines Pre-Payment-Zählers bemüht hat, die folgende Antwort:

"... mit heutiger Post ging beim Amt für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn die Rückantwort
der HVG/ZEAG auf unser Anschreiben vom 11.10.2013 ein, mit dem wir uns - wie mit Ihnen besprochen beim
Energieversorgungsunternehmen nach den Möglichkeiten erkundigt haben, in Ihrem Fall durch die
Setzung entsprechender Pre-Payment-Zähler die Versorgung mit Strom und Gas wieder aufzunehmen.
Bezüglich der Energiesparte Gas teilte uns die HVG/ZEAG mit, dass hier seitens des Energieversorgers keine
entsprechenden Geräte im Einsatz sind. Eine Wiederaufnahme der Versorgung mit Gas kann somit von
Seiten der HVG erst nach vollständigem Ausgleich der noch bestehenden Rückstände durch Sie erfolgen.
Vor Wiederaufnahme der Gasversorgung sei - auch bei Berücksichtigung der Möglichkeit eines Anbietetwechsel
- eine Dichtigkeitsprüfung der Anlage durch einen dazu berechtigten Installateur vorzunehmen.
Im Bereich Haushaltsstrom hat die HVG/ZEAG Pre-Payment-Zähler im Einsatz. Der Energieversorger weist
jedoch nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die technischen Voraussetzungen für einen Einbau eines
solchen Gerätes gegeben sein müssen und führt weiter aus, dass auf Grund der veralteten Elektroinstallation
im Gebäude Dammstr. 1/1 aus Sicht der HVG/ZEAG der Einbau eines Pre-Payment-Zählers mit "ziemlicher
Sicherheit" nicht möglich sei. Darüber hinaus wäre technisch zu prüfen, ob das sogenannte Stromzuführkabel dem aktuellen Stand der Technik entspräche. Sofern dies zutreffe, müsse die Anlage jedenfalls
vor Einbau eines Pre-Payment-Zählers auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Die Veranlassung
diesbezüglicher Arbeiten fällt in die Zuständigkeit Ihres Vermieters.
Die HVG/ZEAGbesteht jedoch auch im Bereich der Stromversorgung zunächst auf einer vollständigen Begleichung aller offenen Posten durch Sie."


Ein Hinweis darüber, in welcher Form nun für Abhilfe gesorgt werden kann, enthält das Schreiben nicht, wiewohl bekannt ist, daß sich der gesundheitlich bereits angeschlagene 69jährige Petent in einer Verschuldungsfalle - auch teils falscher Beratung - befindet und es bekannt ist, daß er die Kosten selbst nicht aufbringen kann.

Unklar ist zudem, ob und welche Schulden der Betroffene eigentlich wirklich haben soll, da dazu - auch das ist bekannt - unterschiedliche Auskünfte, auch seitens der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei sogar Guthaben, vorliegen sollen.

Wir fragen daher die Stadtverwaltung:

1. in welcher Form sie nun Ihrer Verpflichtung um Abhilfe nachkommen wird, ein menschenwürdiges Dasein des Betroffenen zu sichern;

2. ob Weisung besteht, Hilfen zwecks Kosteneinsparung möglichst wenig bis garnicht anzubieten;

3. ob gegenüber den Betroffenen der Verpflichtung ausreichend nachgekommen wird, über Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären;

4. ob Auskunft und Beratung über Rechte und Pflichten der Betroffenen zum Nutzen der Stadt sparsam erteilt wird, was als Folge die Minderung der Lebensqualität der Betroffenen hat.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.11.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> im Nachgang zu Ihrer Anfrage" Verweigerte Hilfe" vom 05.11.2013 möchten wir Ihnen allgemeine Informationen über die Rechtslage und derzeitige Praxis bei der Übernahme von Energierückständen zukommen lassen.
Sie fragten unter Nr. 1 nach, in welcher Form die Stadtverwaltung Heilbronn ihrer Verpflichtung nachkommen wird, um ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.
Die Verpflichtung der Stadtverwaltung Heilbronn ergibt sich aus § SGBXII, in dem geregelt wurde, dass Schulden nur übernommen werden können, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Gerechtfertigt ist die Begleichung von Energierückständen z.B. dann, wenn die Umstände des Einzelfalles und das bisherige Verhalten des Leistungsberechtigten den Einsatz von Steuermitteln rechtfertigt und die zukünftige Energieversorgung damit gewährleistet werden kann.
In Einzelfällen, in denen der Leistungsberechtigte z.B. bereits 4 Darlehen zur Übernahme von Energieschulden gewährt bekommen hat, stellt sich dem Amt - wie auch den Gerichten- zuweilen
die Frage, inwieweit Leistungsberechtigte rechtsmissbräuchlich Strom- und Gasschulden haben entstehen lassen, in der Erwartung einer erneuten Übernahme durch den Sozialhilfeträger und
damit zu Lasten des Steuerzahlers.
Soweit ein solches sozialwidriges, unwirtschaftliches und die Möglichkeit der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten vorliegt können Leistungen nicht mehr - oder -nur noch unter erschwerenden
Bedingungen (z.B. nach Einbau eines Prepaymentzählers) gewährt werden.
Mit der Fragestellung unter Nr. 2 wollten Sie wissen, ob Weisungen bestehen, Hilfen zwecks Kosteneinsparung möglichst wenig bis gar nicht anzubieten.
Derartige Weisungen gibt es im Stadtkreis Heilbronn nicht.
Die Frage Nr. 3 befasste sich mit der Nachfrage, inwieweit der Verpflichtung nachgekommen wird, ausreichend über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären.
Die Sachbearbeiter des Amtes für Familie, Jugend und Senioren kommen im Stadtkreis Heilbronn ihrem Beratungsauftrag nach § 10 SGB XII in Fragen der Sozialhilfe nach.
Eine weitere Frage (Nr.4) beschäftigt sich damit, inwieweit der Sachbearbeiter Ihrer Beratungsverpflichtung nur "sparsam" nachkommen und damit eine Minderung der Lebensqualität der Betroffenen billigend
in Kauf genommen wird.
Die Beratungsleistung erfolgt individuell entsprechend dem Bedarf des Leistungsberechtigten.
Wir hoffen nun mit den vorstehenden Angaben die Fragen abschließend beantwortet zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Urban


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.108 * Enten  am Leinbach


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Anwohner berichten, daß die Zahl der Enten am Leinbach erheblich dezimiert sei. Gleichzeitig seien immer wieder Männer mit Plastiktüten aufgefallen, die möglicherweise die Enten "entsorgt" haben könnten.
Gibt es dazu eine andere Erklärung oder können freilebende Enten etc. von jedermann eingefangen und "entsorgt" werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.107 * Verunreinigung der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die "Vermüllung" in der Heilbronner Nordstadt. Insbesondere seien davon die Gehwege und Straßenzüge der Dammstraße, Nordstraße, Sichererstraße und Wartbergstraße betroffen. Insbesondere von Hundekot, aber auch Zigarettenkippen und -schachteln, Papier- und Plastikabfälle usw. werde nicht ausreichend gereinigt, so daß man "Slalom" gehen müsse.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.11.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> nach Überprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts müssen wir feststellen, dass der größte Teil der Verschmutzung darauf zurückzuführen ist, dass die Reinigungspflicht laut Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung durch einen Großteil der Anlieger nicht erfüllt wird.

 

Wir werden erneut auf das Ordnungsamt zugehen, damit dort verstärkt Kontrollen über die Einhaltung der Anliegerpflicht durchgeführt werden. (Wie wir es bereits aufgrund Ihrer Anfrage ähnlichen Sachverhalts von Februar diesen Jahres getan haben).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

gez. Dieter Klenk


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.106 * Güglinger Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Güglinger Straße beklagen sich darüber, daß das Halteverbot in der Zufahrt zu den Gebäuden 6-8 nicht beachtet wird und auch nicht darauf hingewiesen wird,  daß es sich um eine Sackgasse handelt, so daß es immer wieder Probleme bei der Zu- und Abfahrt der Anwohner von und zu ihren Garagen gibt. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

20.11.2013

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> das Amt für Straßenwesen hat die Verkehrssituation vor Ort geprüft.

 

Zur besseren Erkennbarkeit wird am vorhandenen Pfosten eine Sackgassenbeschilderung angebracht. Wegen der im eingeschränkten Haltverbot abgestellten Fahrzeuge werden wir den städtischen Vollzugsdienst bitten Kontrollen durchzuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Manfred Herkert


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.105 * BUGA: Realisierungswettbewerbe


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Stellungnahme gibt sie zum gemeinsamen Schreiben
vom 23.10.2013 des Vorsitzenden der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Heilbronn  und dem Vorsitzenden des BDA Landesverband Baden-Württemberg, Kreisgruppe Heilbronn/Franken an den Herr Oberbürgermeister Himmelsbach sowie Vertreter des Gemeinderates ab, die sich anläßlich der Bebauung des BUGA- Areals besorgt über die Tatsache zeigen, "dass an exponierten Orten der Stadt großformatige Projekte ohne konkurrierende Verfahren entstehen"?
An den Beispielen einiger im Schreiben aufgezeigter Projekte, wie u.a. der Bebauung am Bollwerksturm, wird die Auffassung vertreten, daß Vergleichsentwürfe unterschiedlicher Architekten bewiesen hätten, dass es bessere Lösungen hätte geben können.
Am Beispiel des Wissenschafts- und Technologiezentrum im Zukunftspark Wohlgelegen käme noch hinzu, "dass dieses Gebäude von einer Tochtergesellschaft der Stadt mit öffentlichen Geldern errichtet wurde und somit grundsätzlich der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen unterliegt."
Bei der Entwicklung des neuen Stadtteils Neckarbogen würden die Architekten nun ähnliche Mechanismen befürchten und schlagen daher Architektenwettbewerbe als ein bewährtes Element zur Erzielung bester Ergebnisse vor.
Sie befürworten, dass die Stadt Heilbronn vor der endgültigen Grundstücksvergabe klare Vorgaben macht, "nicht alleine durch Bebauungspläne, sondern auch durch die Auflage, für jedes Wohnquartier auf Kosten des
potenziellen Investors einen Realisierungswettbewerb mit Auftragsversprechen durchzuführen,
der von einem Gremium juriert wird, welches sich aus unabhängigen Fachleuten (Architekten)
und Vertretern der Stadt Heilbronn zusammen setzt."
Angeregt wird die Einrichtung eines fachlich gut aufgestellten Gestaltungsbeirats, der "von großem Vorteil für die Verwaltung" und "durch seine objektive und sichere Beratung eine große Hilfe sein" könne.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.11.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.104 * Missbrauch von Werkverträgen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Beitrag "
Missbrauch von Werkverträgen" der SWR Landesschau aktuell Baden-Württemberg vom Donnerstag, 31.10. um 21.45 Uhr (Video dazu) ab, der im Internet mit den Worten: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das gilt nicht für alle. Nach Recherchen von Landesschau aktuell nutzen auch die SLK-Kliniken Heilbronn Dienstverträge, um Leistungen billiger zu bekommen: Über die eigene Tochtergesellschaft, die Löwenstein Service GmbH. Hier verdienen die Menschen rund ein Drittel weniger als das Stammpersonal" eingeleitet wird?

2. Treffen die darin gemachten Angaben, u.a.

 a)  daß sie Arbeiten machen, für die sie nicht zuständig sind und wird ausgeschlossen, daß sie dazu vom Pflegepersonal gebeten wurden,

 b) daß die Mitarbeiter der SLK-Tochtergesellschaft als "PEPs" zu einem Drittel schlechter als vergleichbares Stammpersonal der SLK-Kliniken bezahlt werden,

 c) daß sie von der Betriebsrente gegenüber anderen Mitarbeitern im SLK-Konzern ausgeschlossen sind,

zu?

Wenn JA im Einzelfall: warum?
Wenn NEIN im Einzelfall: weshalb nicht?

3. Handelt es sich bei den Werkverträgen um Einzelverträge mit den "PEP"-Mitarbeitern bzw. wie und mit wem sind diese gestaltet und abgeschlossen?

4. Hat die Personalvertretung dieser Einrichtung und ihrer Umsetzung die Zustimmung erteilt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.11.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

ad 1) nach Auskunft der Klinikleitung war die Berichterstattung des SWR in wesentlichen Teilen falsch und irreführend.

ad 2) Insgesamt sind ca. 150 Voll kräfte der Service GmbH Klinik Löwenstein in den Tätigkeitsbereichen Reinigung, Speisenversorgung sowie Pflegeentlastende Tätigkeiten (PEP)in den SLK-Kliniken eingesetzt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Regel nur über eine geringe berufliche Qualifikation verfügen, erhalten einen Stundenlohn von 9,00 Euro, der sich am Tarifvertrag für die Gebäudereinigungsbranche orientiert. Zusätzlich bietet die Service GmbH allen Beschäftigten ab einem gewissen Beschäftigungsumfang eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge an.

DasTätigkeitsprofil der PEPist dezidiert im Leistungskatalog, der mit der Service GmbH vereinbart ist, festgelegt. Hierin sind zum Beispiel Botengänge, Essensverteilung, Putz- und Reinigungsarbeiten enthalten. Kern des Profils ist, dass keinerlei pflegende Tätigkeiten am Patienten ausgeführt werden.

Die Pflege der Patienten wie zum Beispiel Wundversorgung, Unterstützung bei Körperhygiene und Nahrungsaufnahme sowie Lagerung erfolgt ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal.

Regelhaft legt das Pflegepersonal auch Wert auf die Unterscheidung zwischen patienten nahen Pflegetätigkeiten und unterstützenden Dienstleistungen der PEPs.SLK i

ad 3) Esgibt keine Werkverträge zwischen SLK und einzelnen PEP-Mitarbeitern. D

 PEP-Mitarbeiter sind angestellte Mitarbeiter der Service GmbH Klinik Löwenstein. Zwischen der SLK und der Service GmbH Klinik Löwenstein besteht ein Dienstleistungsvertrag über die in 2. genannten Bereiche.

ad 4) Die betroffenen Betriebsräte sind im Rahmen der Mitbestimmungspflichten und -rechte des Betriebsverfassungsrechts vollständig eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.10.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.103 * Bach- und Teichstraße II

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 19.9.2013 richteten wir folgendes Schreiben an die Stadtverwaltung:

Bürger beklagen sich darüber, daß offenbar durch eine Firma verursacht der Durchgang zwischen der Teich- und Bachstraße regelmäßig mit Fahrzeugen zugestellt werde (Feuerwehrzugang) und auch eine Scheune mit brennbaren Materialien vollgestellt sei.
 
 Zudem wird beklagt, daß um das Gebäude Ludwigsburger Straße [..] der Gehweg selten gereinigt werde und mit Zigarettenabfällen "verziert" sei. Gefahr für die Allgemeinheit drohe auch von dort angebrachten Eternitplatten und in der Teichstraße werde regelmäßig auf dem Gehweg in behindernder Weise geparkt.
 
 Eine erbetene Abhilfe sei wirkungslos und ein entsprechendes Einschreiben vom 19.7.2013 sei bis heute unbeantwortet.
 
 Es wird daher jetzt um endliche Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.



Darauf verhielten wir mit Datum vom 11.10.2013 folgende Antwort:
 

... besten Dank für Ihre Hinweise zur Bach-, Teich-, und Ludwigsburger Straße.
Der "Durchgang" zwischen Bach- und Teichstraße wurde von uns bezüglich Falschparkern
mehrfach vor Ort kontrolliert. Hierbei konnten keine Verstöße festgestellt werden. Auch zufällig
von uns vor Ort angetroffene Anwohner konnten uns bestätigen, dass der Durchgang
nur selten durch Falschparker blockiert sei. Beim Auftreten konkreter Parkverstöße kann ein
telefonischer Hinweis (Tel.: 56-2050 oder 56-3116) an den Städtischen Vollzugsdienst erfolgen
damit umgehend eine Kontrolle erfolgen kann. Desweiteren wird der Städtische Vollzugsdienst
diesen Durchgang wie auch die Teichstraße im Rahmen der Kontrollen weiterhin
bestreifen.

Die Einhaltung der Reinigungspflichten für Angrenzer im Gehwegbereich der Ludwigsburger
Straße wird vom Vollzugsdienst weiterhin überwacht.
Beim Gebäude Ludwigsburger Straße [...] haben wir aufgrund Ihres Hinweises festgestellt,
dass vereinzelt kleinere "Biberschwanz-Dachziegel" vom Dach abgerutscht sind. Wir haben
diesbezüglich das Planungs- und Baurechtsamt informiert.
Ein Einschreiben vom 19.07.2013 mit entsprechenden Hinweisen ist uns nicht bekannt.

 

 
Hierzu bitten wir um erneute Überprüfung, da die Antwort nicht mit den Realitäten in Einklang zu bringen ist.
Nach Auskunft der Bürger wird ein in der Vergangenheit als Verbindung zwischen Bach- und Teichstraße genutzter Weg permanent zugestellt.
Auch sei das nicht geschlossene nebenliegende Grundstück eine Gefahrenquelle (z.B. offenes Sägeblatt) für Kinder, die dort des öfteren spielen könnten.
Am Gebäude
Ludwigsburger Straße [...] handelt es sich auch um Eternit-Fassadenplatten.
Das Einschreiben wurde ausweislich des Einlieferungsscheins am 19.7.2013 zur Post gegeben.

Bitte beachten Sie die Anlagen dazu. [Nur im Original]

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

28.11.2013

 4.12.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> die Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass es sich bei dem öffentlichen Durchgang zwischen
Teichstraße ... und Bachstraße nicht um eine Feuerwehrfläche bzw. einen Feuerwehrzugang
handelt.

Eine Überwachung bzw. Kontrolle über die Lagerung brennbarer Materialien in Privatgebäuden
ist der Feuerwehr rechtlich nicht gegeben. Die Aufbewahrung von brennbaren Gegenständen in
Scheunen ist, sofern es sich nicht um Gasflaschen oder ähnliches Gefahrgut handelt, nicht verboten.

Freundliche Grüße

Eberhard Jochim

Feuerwehr


 

<*> mit Schreiben vom 19./23.09.2013 und vom 23.10.2013 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und u.a. auf folgende baurechtswidrige Zustände hingewiesen:


• Grundstück Teichstraße ...:
In der Scheune im hinteren Grundstücksbereich habe sich ein gewerblicher Betrieb angesie-
delt. In der Scheune würden brennbare Materialien gelagert. Der Lagerplatz vor der Scheune sei frei zugänglich, es bestünde eine Verletzungsgefahr für Kinder. Der Verbindungsweg
zwischen der Teich- und Bachstraße (Feuerwehrzufahrt) werde regelmäßig mit Firmenfahrzeugen zugestellt.


• Grundstück Ludwigsburger Straße ...:
Vom Dach des Gebäudes seien Biberschwanzdachziegel abgerutscht.


Aufgrund Ihrer Hinweise wurden die o.g. Grundstücke Anfang November von Mitarbeitern unseres
Amtes in Augenschein genommen. Hierbei wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Teichstraße ... ein Bauunternehmen und ein Stuckateurbetrieb eingerichtet wurden. Da die Nutzungsänderung ohne die erforderliche Baugenehmigung vorgenommen wurde, wurden die Betriebsinhaber von unserem Amt aufgefordert, einen Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Den Betriebsinhaber wurde ferner aufgegeben, umgehend die Grundstücksbereiche, auf denen Gerätschaften und Baumaterialien gelagert werden, geeignet abzuschranken, sodass unbefugte Personen bzw. Kinder nicht mehr in diese Bereiche gelangen können.
Weiterer Handlungsbedarf in Bezug auf das Grundstück Teichstraße ... besteht jedoch nicht:
Ein immissions- bzw. arbeitsschutzrechtlicher Handlungsbedarf würde nur dann bestehen,
wenn am Betriebsstandort in der Teichstraße ... gearbeitet würde. Dies ist vorliegend jedoch
nicht der Fall.
Da es sich bei dem Verbindungsweg zwischen der Teich- und der Bachstraße (Flurstück-Nr.
.... um einen Privatweg handelt, welcher weder als Erschließungsweg noch als Feuerwehrzufahrt- bzw. Aufstellfläche ausgewiesen ist, besteht aus baurechtlicher Sicht auch keine Möglichkeit, gegen das Abstellen von Fahrzeugen bzw. gegen die verfahrensfrei zulässige
Lagerung von Materialien (bis 100 m2 Nutzfläche) auf diesem Verbindungsweg vorzugehen.
In Bezug auf die Gefahrensituation, welche von losen Dachziegeln bzw. Schieferplatten an der südlichen Dachfläche bzw. Dachgaubenkannte des Gebäudes Ludwigsburger Straße ... ausgeht, gilt es zu ergänzen, dass der Gebäudeeigentümer von unserem Amt angewiesen wurde, die Dachfläche und die Dachgaubenkannte zur Teichstraße hin umgehend so zu sanieren bzw. zu sichern, dass keine Dachziegel bzw. Schieferplatten herabfallen können.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer

Bauplanungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.10.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.102 * Schulspeisung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger und Schüler beklagen sich darüber, daß bei der Essensversorgung an den Heilbronner Schulen keine laktosefreie Speisen angeboten werden. Während auf Vegetarier Rücksicht genommen werde, erfolge dies bei Kindern mit einer Laktoseunverträglichkeit nicht, die - im Gegensatz zum Essen von nicht vegetarischer Kost - gesundheitsschädigend wirkt und insbesondere bei Kindern keine seltene Diagnose darstellt, dennoch nicht ernst genug genommen und sogar ignoriert wird.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.11.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 19.10.2013, in der Sie den Bedarf von
laktosefreien Speisen bei der Essensversorgung an Heilbronner Schulen angesprechen
haben.
Uns ist bisher kein Interesse an laktosefreien Speisen im Rahmen der Schulverpflegung
bekannt. Weder Eltern noch Schulen haben dies als Anliegen gegenüber
der Stadtverwaltung angesprochen.
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.01.2004 ist jede
Schule mit Ganztagsbetrieb verpflichtet, ein Mittagessen anzubieten. Esbesteht
jedoch keine gesetzliche Verpflichtung ein Extraessen für Allergiker anzubieten.
Die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) empfehlen allerdings, Schülern/innen. die aufgrund von Allergien
oder Lebensmittelunverträglichkeiten bei der Lebensmittelauswahl vorsichtig
sein müssen, die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Dies kann nach
den Standards auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: z. B. durch ein spezielles
Speisenangebot. durch die Möglichkeit, Komponenten separat zu wählen
oder falls nicht anders möglich durch das Mitbringen von zu Hause zubereitetem
Essen.
Eine Abfrage bei dem Essensanbieter Meyer Menü, der fünf städtische Schulen
beliefert, ergab, dass sich bereits Eltern nach einem laktosefreien Essenerkundigt
haben, die Zahl aber gering sei. Meyer Menü bietet in diesem Fall an, auf
den Speiseplan für Erwachsene auszuweichen, da dieser mehr Menüs zur Auswahl
anbietet. Sollte dieser aufgrund des höheren Preises oder der größeren
Menge keine Alternative darstellen, bringt das Kind ein eigenes Vesper von zu
Hause mit.
Der Essensanbieter Dikta Menü, der ebenfallsfünf städtische Schulen beliefert,
erweitert gerade sein Sortiment- Ab 2014 wird das Angebot um ein täglich
wechselndes laktose- und glutenfreies Essenergänzt.
Apetito, Essensanbieter u.a. für die Mensa Schulzentrum Sontheim Ost. bietet
bereits ein Extraessen für Allergiker an. Nachdem die Niederlassung ein ärztli-
.ches Attest über die Lebensmittelunverträglichkeit des Kindes erhalten hat,
können die Eltern aus einer speziellen Karte ein Essenaussuchen, welches dann
zusammen mit den Essen für die anderen Kinder an die Schule geliefert wird.
Das Allergiker-Essen ist zwar teurer, dieser Betrag wird aber nicht an die Endkunden
weitergegeben. Die Eltern zahlen somit den gleichen Betrag wie alle
anderen auch.
Die Auswahl der Essensanbieter wird in der Regel vor Ort durch die Schule getroffen.
Der Einfluss des Schulträgers auf die Angebotsstruktur ist daher begrenzt.
Da das öffentliche Interesse an Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
in Zukunft vermutlich zunehmen wird, sollte die weitere Entwicklung
abgewartet werden, zumal sich bereits Reaktionen abzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel


 

Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr BM Mergel,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Antwort.
Die Auskunft über die Praxis der Firma Meyer Menü, die fünf städtische Schulen  beliefert, ist nicht akzeptabel. Wenn diese nicht in der Lage ist, eine den übrigen Firmen vergleichbare Leistung zu erbringen, sollte sie künftig nicht mehr berücksichtigt werden und bitten dementsprechend zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ratsgruppe PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Heiko Auchter


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.10.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.101 * Feldflur westlich der Schanz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über nicht beseitgte erhebliche Verunreinigungen der Feldwege nach der Kartoffelernte durch unterlassene Reinigung. Die Wege seien infolge der Nässe daher glatt und es bestehe für Fußgänger und Radfahrer Sturzgefahr. Dies betreffe besonders den Feldweg 2385.
Auch werde beim Feldweg 2820 oberhalb der Zehner'schen Grube große Mengen Mist abgelagert, der teils beißenden Geruch verbreitet. 


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.11.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> das Ordnungsamt hat die von Ihnen genannten Feldwege überprüft und entsprechendes Bildmaterial an das Amt für Straßenwesen weitergeleitet. Anhand der vorgelegten Unterlagen, aber auch nach Auskunft des städtischen Vollzugsdienstes sind die Wege wieder gereinigt.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich bei den Wegen um für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgewiesene Feldwege handelt, auf denen beschränkt öffentlicher Verkehr stattfindet.
Wegen der Sauberkeit sind jedoch andere Maßstäbe anzuwenden als auf sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen.
Bei zukünftigen Verschmutzungen möchten wir Sie bitten , den städtischen Vollzugsdienst Tel. 56-2050 unverzüglich zu informieren.

Wegen der Mistablagerungen und dem teils beißendem Geruch haben wir Ihre Anfrage an das Planungs- und Baurechtsamt Abteilung Umweltschutz weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Herkert


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.10.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.100 * Lärm durch Bahnbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Lärm und anhaltende Störungen der Nachtruhe entlang der Bahnstrecke vom Rangierbahnhof in Böckingen bis fast nach Klingenberg.
Verursacher ist der Rangierbetrieb auf dieser Bahnstrecke, was durch eine Lärmschutzwand erheblich gemindert werden könnte.

Angeblich ist es ein zentrales Anliegen der Deutschen Bahn, Anwohner vor Schienenlärm zu schützen und bezeichnet selbst Lärm als eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit.Seit 1999 setzt die DB angeblich das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung um. Davon haben die betroffenen Böckinger Bürger bisher wenig zu spüren bekommen, weshalb auch die Fragen im Raum stehen:
1. Was hat die Verwaltungsspitze bisher gegen diese ihr - mindestens auf Grund früherer Anfragen von uns - bekannten Zustände unternommen und
2. was gedenkt sie zu tun, um in einer angemessenen Zeit dem Übel nachhaltig abzuhelfen;
3. bis wann können die betroffenen Anwohner mit welchem Ergebnis solcher Bemühungen rechnen?


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 29.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*>
Sie bitten um Informationen zu Lärmbelästigungen für Anwohner, die vom Rangierbetrieb der Bahn in
Böckingen ausgehen.
Für den Schienenlärm, der von Bahnanlagen ausgeht, ist nicht die Stadt Heilbronn die zuständige Aufsichtsbehörde, sondern das Eisenbahnbundesamt. Die Stadt kann daher nur unterstützend tätig werden.
Im Rahmen eines Gespräches am 12.09.2013 beim Oberbürgermeister wurde den Beschwerdeführern die Sach- und Rechtslage erläutert und zugesagt, mit den zuständigen Stellen der Bahn Kontakt aufzunehmen.
Die Bahnanlagen wurden vor dem Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) errichtet und genießen Bestandsschutz. Für die Zunahme von Rangierlärm können nicht die Regelungen des BlmSchG und der16. Bundesimmissionsschutz-Verordnunq angewandt werden, da keine baulichen Veränderungen (z.B. neues Gleis) erfolgt sind.
Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm der Bahn ist jedoch für diese Fälle gedacht, in denen Anwohner z.B. wegen Kapazitätserhöhungen auf bestehenden Gleisen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind und das BlmSchG nicht greift. Essoll vor allem den Bürgern zugute kommen, deren Gebäude vor dem Inkrafttreten des BlmSchG errichtet wurden.
Zu Beginn des Lärmsanierungsprogramms wurden bevorzugt Streckenabschnitte mit besonders hoher Lärmbelastung und besonders vielen betroffenen Anwohnern saniert. Eswurden Sanierungsabschnitte für die Gesamtkonzeption festgelegt, danach wurden Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt, die ständig angepasst werden.
Die DB Projektbau GmbH/West in Karlsruhe hat auf unsere Anfrage mitgeteilt, dass Hellbronn in der.Priorität nach oben gerückt ist. Anfang 2014 soll mit den für das Sanierungsprogramm nötigen aufwendigen schalltechnischen Untersuchungen begonnen werden, sobald diese vom Bundesverkehrsministerium freigegeben wurden.

Mit den Ergebnissen ist gemäß der DB Projektbau GmbH/West frühestens im zweiten Quartal 2014 zu rechnen. Uns wurde von der DB Projekt Bau GmbH West zugesagt, dass dann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 in Zusammenarbeit mit der Stadt eine Bürgerversammlung für die betroffenen Anwohner in Böckingen und Klingenberg durchgeführt wird.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt werden die Betroffenen ebenfalls beteiligt, sobald die
Lärmkartierung der Bahn vorliegt. Wegen technischer Probleme ist die Bahn im Verzug, ein genauer Termin konnte bisher nicht mitgeteilt werden, aber vermutlich kann mit Ergebnissen im 2. Quartal 2014 gerechnet werden. Mit der Durchsetzung konkreter Lärmminderungsmaßnahmen kann It. Bahn nicht vor 2017/2018 gerechnet werden.
Wir werden die Beschwerdeführer informieren, sobald uns ein Termin für die Bürgerversammlung vorliegt, bzw. wenn die Lärmkartierung der Bahn vorliegt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.10.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13099 * Störung der Feiertagsruhe


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger aus dem Bereich der Weinsberger- und Paulinenstraße beklagen sich darüber, daß am Feiertag der Deutschen Einheit, 3. Oktober 2013 schon frühmorgens um 7 Uhr mit Presslufthämmern im Zusammenhang mit dem Stadtbahnbau gelärmt wurde.
Der ruhestörende Lärm habe den ganzen Tag angehalten.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wer trägt dafür die Verantwortung;
2. ist infolge des eklatant zutage getretenen Mißmanagements bei der Baudurchführung noch mit weiteren derartigen Störungen zu rechnen;
3. welche übergeordnete Stelle ist für eine Unterbindung eines derartig zu vermutenden Verwaltungshandelns durch Erteilung von Sonderrechten etc.pp.  zuständig und wer kann dazu strafrechtlich in Verantwortung genommen werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> zu Ihrer o.g.E-Mail nehmen wir wie folgt Stellung:


Dem ausführenden Unternehmen wurde durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt am Betriebssitz, Regierung von Schwaben, der Einsatz der Arbeitnehmer am Feiertag nach dem Arbeitszeitgesetz bewilligt.


Die Zulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitszeitgesetz beinhaltet
auch die Zulässigkeit der Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen.
Vom Ordnungsamt wurde ergänzend eine Befreiung vom Verbot öffentlich bemerkbarer Arbeiten im
Sinne des § 6 Abs. 1 des Sonn- und Feiertagsgesetzes (FTG) erteilt. Nach § 12 FTGkann dies für besondere Ausnahmefälle erfolgen, was hier aufgrund des dargelegten hohen öffentlichen Interesses (Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie Nord zum 15.12.2013) der Fall war.


Bis zum Inbetriebnahmetermin der Stadtbahn Nord zum 15.12.2013 sind noch weitere Nacht- und
Feiertagsarbeiten erforderlich, die Anträge werden wie die bisherigen Einsätze zur Genehmigung eingereicht.


Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhard

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.10.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.098 * Düstere Brückenunterführungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über  düstere Unterführungen unter Brücken. Wörtlich:

"...zu einer unterschiedlichen Arbeitsweise fällt mir auch seit Langem die unterschiedlich SAUBERE Brückenunterführung Jägerhausstraße zum Pfühlpark
und Bahnunterführung-Kreisel zum Volksgarten-Pfühlstraße auf, wobei letzterer ausgesprochen häßlich ist und beschämend, wie ich meine.

Eigentlich müssten ALLE Unterführungen in Heilbronn hell gestrichen werden, schon aus Sicherheitsgründen.

Dazu gehört auch die Eingangunterführung nach Heilbronn = Böckinger Brücke vor der Schleifenkurve über den Neckar, wo es geradeaus nach Sontheim geht und von rechts oben der Verkehr aus Böckingen kommt,
denn durch die Dunkelheit - je nach Tageszeit - in dieser Unterführung grenzt es an ein kleines Wunder, dass in diesem Einfädelungs-Nadelöhr  keine Unfälle passieren. ...


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.10.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> bei den in Ihrer Anfrage vom 01.10.2013 aufgelisteten UnterfQhrungen handelt es sich ausschließlich um Eisenbahnbrücken, die sich im Eigentum und Baulast der Deutschen Bahn AG befinden.

Die Stadt Heilbronn als Straßenbaulastträger hat in diesem Fall nur einen geringen bzw. keinen Einfluss auf die farbliehe Gestaltung dieser von Ihnen benannten Unterführungen der DBAG.

Wir werden mit Ihrem Vorschlag bei den entsprechenden Stellen bei der Deutschen Bahn AG Kontakt aufnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.097 * Sontheimer Bürgeranliegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich erneut über bei der Brücke über die Neckartalstraße bei Sontheim  hinterlassenen Bänder und die Pflege von Baumscheiben in der Lutzstraße.
Wörtlich:

"... es ist schon seltsam,wie oft habe ich auf solche mutwillig weggeworfenen Haltebänder, Ihnen geschrieben.Ihr bestreben war,diesen Zustand der Stadt HN  zu melden.Heute ging ich wieder einmal über die Brücke, und was liegen dort,jede Menge weisse Haltebänder.
Ich muss mich fragen, bringen diese Herren oder Damen,es nicht fertig,  diesen Zustand abzuschaffen, wenn nein sind sie am falschen Platz oder gehören einfach aus dem Dienst entfernt,sie sind unfähig in diesem Amt.
Wenn ich unsere Baumscheiben( vor unserem Haus)sehe,kann ich dieses Wegwerfen von Haltebänder gut verstehen. Hier geht die Stadt HN bestimmt nicht mit einem guten Beispiel im Bezug auf Umweltschutz und Sauberkeit vor.Ich habe keine Lust mehr dieses in weiterer Zukunft mehr zu melden, weil ich keinen Hinweis darin sehe,dass es zu einem Erfolg führt.

In Bezug auf Baumscheiben, schrieben Sie mir,das gemähte Gras wird als Mulchdecke benutzt und soll das Unkraut unterdrücken. Ich mulche meinen Garten schon lange,aber bei dieser Mulchung trat am anderen Tag schon das Unkraut in Aktion(siehe Bild) Jetzt ist es bestimmt schon über 50c m hoch und sehr stark. Für die Bugastadt eine Schande.Aber wie die Baumscheiben aussehen,und die weggeworfenen Haltebänder so sieht doch die ganze Stadt HN aus."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.10.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 29.09.2013 - Sontheimer Bürgeranliegen, nehmen wir wie folgt Stellung:
Kabelbinder auf Brücken:


Für die Spannbandwerbungen an städtischen Brücken haben wir in der Erlaubnis die Auflagen, dass
als Befestigungsmaterial nur Kunststoffseile (z. B. Kabelbinder) benutzt werden dürfen und das Befestigungsmaterial nach Ende des Werbezeitraumes ordnungsgemäß zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen ist.
Wenn der Bürger bzw. die Bürger, die sich über die hinterlassenen Kabelbinder oder Haltebänder
beklagen uns sofort verständigen und mitteilen würden, an welcher Brücke die Kabelbinder liegen,
dann könnten wir nachverfolgen welcher Erlaubnisinhaber (Partei, Verein, Veranstalter) die Kabelbinder hinterlassen hat und den Verantwortlichen auffordern diese umgehend zu entfernen. Eine Anzeige kann jedoch nur gegen den tatsächlichen Täter eingeleitet werden.


Pflege von Baumscheiben:
Zur Pflege des Straßenbegleitgrüns sind maximal acht Mähgänge vorgesehen. Der Abbau von Personal beim städtischen Betriebsamt, ausgelöst durch den Zwang zu Einsparungen von Personalkosten, führte in den letzten 10 Jahren zu einem kontinuierlichen Rückgang des Pflegestandards.


Freundliche Grüße
Has-Peter Barz

Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.096 * Soziale Realität in Heilbronn: Zugang zum Gesundheits- und Veterinäramt


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. weshalb wird am Eingang zum Gesundheits- und Veterinäramt in der Bahnhofstraße nicht auf den behindertengerechten Zugang per Aufzug an der westlichen Seite des Amtsgebäudes hingewiesen, sondern auf diese Weise der Zugang erheblich erschwert;

2. weshalb wird auch an der diesem Zugang zum Aufzug nicht auf diesen Eingang hingewiesen;

3. was soll der "Sicherheitsaspekt"  an dieser Stelle des Aufzuges, wegen dem erst am Zugang und dann am Eingang zum Amt unter Namensabfrage über eine Sprechanlage der Zugang ermöglicht wird, wenn über den Haupteingang an der östlichen Seite keinerlei Kontrolle erfolgt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.10.2013

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrer o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Am Haupteingang des Gebäudes Bahnhofstr. 2 wird an zwei Stellen auf den behindertengerechten Zugang per Aufzug am Seiteneingang hingewiesen (siehe beigefügte Fotos).

2. Am Seiteneingang wird auf den behindertengerechten Zugang mittels Piktogramm „Rollstuhlfahrer“ auf der Glasscheibe hingewiesen.

3. Die Glastür zum Aufzug war früher frei zugänglich. In dem Raum hinter der Glastür (früher Milchglasscheibe) hatten sich vermehrt Unberechtigte (u.a. Drogenabhängige) aufgehalten. Dabei kam es zu unerfreulichen Aufeinandertreffen mit städtischen Beschäftigten bzw. Besuchern. Aus Sicherheitsgründen wurde dann entschieden, die Tür verschlossen zu halten und Eintritt nur nach erfolgtem Klingeln zu gewähren.

Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und sollte nicht geändert werden. Am Haupteingang ist eine derartige „Sicherheitsschleuse“ nicht notwendig, da dort aufgrund der viel höheren Frequentierung des Eingangs eine „soziale Kontrolle“ erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Ulrich Waldbüßer

Organisationsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.9.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.095 * Arbeitsweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die unterschiedliche Arbeitsweise wie folgt, wörtlich:

"...heute habe ich folgendes Arbeitsweisen beobachtet.
Der Bereich in der Stauffenbergstr. vom Südfriedhof bis zur Strasse nach Flein wurde das Gras gemäht, dabei war eine Person mit der Sammlung von Papier usw. beschäftigt. Alles wurde fein säuberlich aufgelesen,am Wegrand sowie bei dem Gehweg.
Fast gleichzeitig wurde im Bereich des Kinderspielplatzes in der Lutzstr. das Gras gemäht,sowie an den Baumstandorten ebenfalls gemäht,aber das herumliegende Papier nicht wie oben beschrieben aufgelesen. ME. gibt es in HN verschiedene Arbeitsanweisungen zum säubern der Flächen
Wir fühlen uns als Verlierer, was die Lärmbelästigung durch Autoverkehr angeht,als auch bei der Säuberung der Wege."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.9.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.094 * Gemeinsame Strom-, Gas- und Wasserversorgung

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Zahlen sind ihr - z.B. über dem Sozial- bzw. Ordnungsamt - über die Entwicklung von Strom-,  Gas- und Wasser-Sperren in den letzten 5 Jahren jeweils bekannt;

2. welche Hilfestellungen wird den betroffenen Bürgern durch die Verwaltung gewährt;

3. wie oft kommt es zu Fällen, in denen durch die gemeinsame Abrechnung nicht differenziert, sondern mehrere Sparten (z.B. Strom und Gas) einfach gleichzeitig gesperrt werden, obwohl verschiedene Lieferanten zuständig sind;

4. wie oft werden bei Betroffenen Prepaid-Zähler oder Alternativen dazu eingerichtet;

5. wie werden Zinsgewinne aus überhöhten Vorauszahlungen der Kunden verrechnet?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Gescannt am

21.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> Stellungnahme


Zu Frage 1:
Die Zahlen über die Durchführung von Versorgungsunterbrechungen werden nicht zwischen
Kundencenter am Energiestandort und der Stadtverwaltung ausgetauscht. Seit
2011 werden die durchgeführten Versorgungsunterbrechungen für alle Kunden und alle
Sparten durch die HVG statistisch ermittelt. Eine Weitergabe dieser Daten an die Stadt
Heilbronn bzw. an Dritte erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.


Zu Frage 2:
Die Frage, welche Hilfestellungen den betroffenen Bürgern durch die Verwaltung gewährt
wird, kann durch das Kundencenter am Energiestandort Heilbronn nur teilweise
beantwortet werden. Folgende Maßnahmen wurden in den letzten Jahren eingeleitet
und umgesetzt:


1. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der HVG, der ZEAG Energie AG, der
Stadtverwaltung Heilbronn und der Agentur für Arbeit mit dem Ziel der Zusammenarbeit
zwischen den vorgenannten Unternehmen, um drohende Unterbrechungen
der Versorgung zu vermeiden. Ein zentraler Punkt der Vereinbarung ist
die einmalige Fristverlängerung um 14 Tage (10 AT) auf Leitungsebene. In diesem
zusätzlichen Zeitfenster und den gem. GW verlängerten Fristen können Sozialbehörden
oder AfA prüfen, ob eine Rückstandsübernahme in Frage kommt.


2. Eingeführt wurde eine Informationsbroschüre mit Hinweisen und Hilfestellungen
zum Umgang mit Zahlungsrückständen für Strom- und Gaslieferungen. Diese Informationsbroschüre
liegt im Kundencenter am Energiestandort Heilbronn, den
Sozialbehörden, bei der AfA und verschiedenen Wohlfahrtsverbänden aus und
wird von den betroffenen Kunden als gute Hilfestellung betrachtet.


3. Auf Leitungsebene findet mindestens 1x p.a. ein Gespräch statt, in welchem die
Zusammenarbeit kritisch beleuchtet und anhand aufgetretener Einzelfälle nach
Optimierungsmöglichkeiten gesucht wird. Summa summarum lässt sich aus Sicht
des Kundencenters behaupten, dass diese Gespräche sehr konstruktiv sind. In
den letzten Jahren sind der HVG keine Fälle bekannt, bei denen durch eine engere
Abstimmung zwischen dem Kundencenter am Energiestandort Heilbronn und
den Sozialbehörden eine Versorgungsunterbrechung nicht vermeidbar gewesen
wäre.


Zu Frage 3:
Eine Nichtdifferenzierung bei unterschiedlichen Sparten findet nicht statt. Da das Kundencenter
am Energiestandort Heilbronn neben der HVG als Dienstleister für verschiedene
Lieferanten wie z. B. ZEAG Energie AG, SWH und Netzbetreiber (NHF) fungiert,
wird die Durchführung von Versorgungsunterbrechungen im Rahmen der Shared Service
Organisation abgewickelt. Die Regelungen zur Durchführung von Versorgungsunterbrechungen
sind in den Grundversorgungsverordnungen klar geregelt. Hierzu gehören
u.a. die Androhung der Versorgungsunterbrechung mit einem Vorlauf von 4 Wochen
und die Ankündigung 3 Tage vor Durchführung der Maßnahme. Bei einem Kundenrückstand
mit mehreren Sparten (i.d.R. Strom und Gas) wird die Versorgungsun3
terbrechung nur dann durchgeführt, wenn für jede Sparte getrennt die Voraussetzungen
zur Durchführung der Versorgungsunterbrechung gegeben sind.


Zu Frage 4:
Die Prepaid-Zähler werden bisher nur in der Sparte Strom eingesetzt. Bislang sind im
Versorgungsgebiet der ZEAG Energie AG ca. 20 solcher Zähler im Einsatz. Die Prüfung,
bei welchen Anlagen ein solcher Zähler sinnvoll ist, erfolgt durch die Mitarbeiter
im Forderungsmanagement ggf. in gemeinsamer Abstimmung mit den Sozialbehörden.
Den Einsatz dieser Zähler werden wir in den nächsten Jahren weiter ausbauen und
gehen nach unseren Erfahr,ungen davon aus, dass sich der Bedarf dieser Zähler in
Heilbronn auf ca. 40-50 Zähler ausweiten wird. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
die Handhabung mit Prepaid-Zähler im Vergleich zu den herkömmlichen Zählern sehr
teuer ist.


Zu Frage 5:
Mit dem Begriff "überhöhte Vorauszahlung" können wir so nichts anfangen. Den jährlichen
Verbrauchsabrechnungen liegt ein 11-monatiger Abschlagsplan zu Grunde. Die
Jahresverbrauchsabrechnung ist quasi die zwölfte Zahlung und ist bei konstantem Verlauf
nahezu identisch mit den Abschlägen. Weiterhin werden die Abschläge eines Monats
immer erst am ersten Arbeitstag des Folgemonats fällig. Aus diesen beiden Regelungen
ergibt sich, dass die Versorgungsunternehmen organisatorisch alles getan haben,
damit der Kunde nicht in "Vorleistung" treten muss. Selbstverständlich sind unterjährige
Anpassungen nach Übermittlung der Zählerstände jederzeit möglich. Im Rahmen
unseres Online-Portals kann der Kunde sogar selbstständig seine Abschläge innerhalb
gesetzter Grenzen anpassen.
Gemäß §14 GW ist der Grundversorger berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen,
wenn nach Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Verzinsung
dieser Vorauszahlungen ist nicht vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer
Ataman Turanli

Heilbronner Versorgungs-GmbH


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.093 * Verkehrsprobleme in der Kastellstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß es in der Kastellstraße ein massives Problem mit parkenden Fahrzeugen gibt, wenn die Busse der Verkehrsbetriebe auf Gegenverkehr stoßen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.10.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> in Absprache mit den Verkehrsbetrieben wurde vor einigen Jahren die derzeit bestehende und funktionierende Verkehrsregelung in der südlichen Kastellstraße eingerichtet. Zum einen werden die Wünsche der dortigen Anlieger nach einer zur Verfügungstellung von ausreichendem Parkraum zufriedengestellt, auf der anderen Seite können die Busse der Verkehrsbetriebe bzw. Anliegerfahrzeuge in der Gegenrichtung mit langsamer Geschwindigkeit die Kastellstraße passieren.
Nachdem entsprechende Ausweichstellen bestehen, kann der Gegenverkehr dort kurzfristig einbiegen und warten bis die Gegenrichtung wieder frei ist. Nach Aussage der Verkehrsbetriebe hat sich diese Verkehrsregelung bewährt und soll aus Sicht des ÖPNV beibehalten werden.

Für den Fall, dass weitere Ausweichstellen hergestellt werden sollten, wäre dies mit einem nicht unerheblichen Verlust an bestehenden Parkmöglichkeiten verbunden, was zu Lasten der Anlieger gehen würde. Dies dürfte nicht im Interesse der Anlieger sein, da weitere Parkstände im näheren Umfeld nicht zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.092 * Zweierlei Maß?


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Kommentierung der Beantwortung unserer Anfrage
* Ärger durch Straßenbaum  vom 24.8.2013 ab:

Wie kann es sein, dass die Stadtverwaltung derart mit zweierlei Maß misst?:
Wenn es der bornierten Verwaltungs- und Politklasse passt, werden historisch gewachsene alte, das Stadtbild prägende Baumbestände, mit denen ganze Generationen aufgewachsen sind, unwiederbringlich regelrecht abgeschlachtet, auf der anderen Seite verteidigt die selbe Verwaltung eindeutig fehl geplante Anpflanzungen (Eindunkelung von Wohnungen, Wurzelschäden an Bauwerken etc.) und spricht bürokratisch arrogant und ignorant von "planungsrechtlich geschützt", "einige direkt Betroffene"
und "Stein des Anstoßes" .

An der Kreuzung Gymnasiumstr./Karlstr. wurde vor kurzem ein gesunder, mächtiger, alter Baum, der die ganze Umgebung geprägt hat, ohne triftigen Grund einfach abgesägt. Ein Riesensauerei, wie diese
Stadtverwaltung nach Gutsherrenart vorgeht. Wie war es möglich, dass der "planungsrechtliche Schutz" hier mit einem Handstreich aufgehoben wurde?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

30.9.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> zu lhrerAnfrage vom 19.09.2013 nehmen wir in Ergänzung lhrer Anfrage vom 24.08.2013 und
unserer Stellungnahme vom 04.09.2013 wie folgt Stellung:


An der Ecke Karlstraße/ Gymnasiumstraße musste am 05.08.2013 ein Götterbaum aus Gründen
derverkehrssicherheit gefällt werden. Der Grund war ein von der Wurzel ausgehender Pilzbefall,
der zu einem großflächigen Absterben der Rinde führte (siehe beigelegtes Foto)<*> mit entspre-
chend schnell verlaufendem Vitalitätsverlust. Dies hatte eine sofortige Fällung zur Folge.
lm nächsten Winter werden wir hier einen entsprechenden Ersatzbaum nachpflanzen.


Freundliche Grüße

Hans-Peter Barz

Grünflächenamt

 

<*> Hinweis: Auf Wiedergabe zur Entlastung der Speicherkapazität verzichtet. Kann auf Wunsch zugemailt werden. AD


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.091 * Wohnungsvergabe

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß im Frühjahr dieses eine Jahres eine die Stadtsiedlung für eine Frau eine 75qm-Wohnung für 2 Monate reserviert haben soll, die alleinstehend sei und eine Wohnung in Nordheim hatte, die sie erst kündigen musste. Sie wollte wieder nach Heilbronn, wo sie arbeitet. Wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist gewährte demnach die Stadtsiedlung 2 Monate kostenfreien Leerstand in der reservierten Wohnung, während andere Interessenten oft Monate lang auf eine frei werdende Wohnung warten müssen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.090 * Bach- und Teichstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß offenbar durch eine Firma verursacht der Durchgang zwischen der Teich- und Bachstraße regelmäßig mit Fahrzeugen zugestellt werde (Feuerwehrzugang) und auch eine Scheune mit brennbaren Materialien vollgestellt sei.

Zudem wird beklagt, daß um das Gebäude Ludwigsburger Straße 26 der Gehweg selten gereinigt werde und mit Zigarettenabfällen "verziert" sei. Gefahr für die Allgemeinheit drohe auch von dort angebrachten Eternitplatten und in der Teichstraße werde regelmäßig auf dem Gehweg in behindernder Weise geparkt.

Eine erbetene Abhilfe sei wirkungslos und ein entsprechendes Einschreiben vom 19.7.2013 sei bis heute unbeantwortet.

Es wird daher jetzt um endliche Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Hinweise zur Bach-, Teich-, und Ludwigsburger Straße.
Der "Durchgang" zwischen Bach- und Teichstraße wurde von uns bezüglich Falschparkern
mehrfach vor Ort kontrolliert. Hierbei konnten keine Verstöße festgestellt werden. Auch zufällig
von uns vor Ort angetroffene Anwohner konnten uns bestätigen, dass der Durchgang
nur selten durch Falschparker blockiert sei. Beim Auftreten konkreter Parkverstöße kann ein
telefonischer Hinweis (Tel.: 56-2050 oder 56-3116) an den Städtischen Vollzugsdienst erfolgen
damit umgehend eine Kontrolle erfolgen kann. Desweiteren wird der Städtische Vollzugsdienst
diesen Durchgang wie auch die Teichstraße im Rahmen der Kontrollen weiterhin
bestreifen.


Die Einhaltung der Reinigungspflichten für Angrenzer im Gehwegbereich der Ludwigsburger
Straße wird vom Vollzugsdienst weiterhin überwacht.
Beim Gebäude Ludwigsburger Straße 26 haben wir aufgrund Ihres Hinweises festgestellt,
dass vereinzelt kleinere "Biberschwanz-Dachziegel" vom Dach abgerutscht sind. Wir haben
diesbezüglich das Planungs- und Baurechtsamt informiert.
Ein Einschreiben vom 19.07.2013 mit entsprechenden Hinweisen ist uns nicht bekannt.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wer n e r


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.089 * Zwangseinweisungen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Justizirrtümer wie der Fall Mollath, der Vorgang Harry Wörz, die Zwangsbehandlung von Patienten mit persönlichkeitsverändernden Medikamenten etc.pp. und sowie Aussagen von Psychiatern in TV-Sendungen haben zu erheblicher Verunsicherungen über Qualität und Mißbrauch behördlicher Maßnahmen geführt.

Wir fragen dazu an:

1. Wie viele Personen wurden in diesem und den vergangenen 5 Jahren jeweils ährlich durch das städtische Gesundheitsamt in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen?

2. Wie viele Personen davon werden gegen ihren Willen zwangseingewiesen?

3. Wie viele Personen befinden sich derzeitig aufgrund von Zwangseinweisungen durch das städtische Gesundheitsamt in geschlossenen Psychiatrien?

4. Es wird um eine genaue Verteilungsübersicht gebeten: In welcher geschlossenen Anstalt befinden sich jeweils wieviele Personen?

5. Wie viele der in den letzten 10 Jahren durch das städtische Gesundheitsamt zwangseingewiesenen Personen wurden wieder entlassen?

6. Wie viele der in den letzten 10 Jahren durch das städtische Gesundheitsamt zwangeingewiesenen Personen sind in der jeweiligen Anstalt verstorben?

7. Wer ist übergeordnete, die Vorgänge prüfende Stelle und in wie viele Fällen der letzten 5 Jahre traf diese andere Entscheidungen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.9.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> zu lhren Fragen vom 17. September 2013 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


l. Allgemeines
Bei Zwangseinweisungen in geschlossene psychiatrische Fachabteilungen ist zwischen zwei
wesentlichen Fallgruppen zu unterscheiden:


a) Zwangseinweisungen im Rahmen eines Strafprozesses gemäß § 63 des Strafgesetzbuches
aufgrund einer Gerichtsanordnung wegen Schuldunfähigkeit wie z.B. der Fall Mollath (hier-
bei handelt es sich um eine Maßnahme der Justiz, bei der die Stadt Heilbronn nicht betei-
ligt ist);
b) Zwangseinweisung von psychisch Kranken gemäß den Vorgaben des Unterbringungsgeset-
zes im Falle einer Eigen- oder Fremdgefährdung, wenn diese Gefährdung nicht auf andere
Weise abgewendet werden kann.

 

lm Falle der Alternative b) handelt die Stadt Heilbronn grundsätzlich nur bei Gefahr im Verzug
und lässt die betroffene Person mit Hilfe der Polizei zum Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg
(ZfP) befördern. Über die endgültige Zwangseinweisung bzw. Freiheitsentziehung entscheidet
der Richter, da freiheitsentziehende Maßnahmen gemäß dem Grundgesetz ausschließlich dem
Richter vorbehalten sind. Innerhalb der Verwaltung ist das Ordnungsamt für diesen Aufgaben-
bereich zuständig, das durch das städtische Gesundheitsamt unterstützt wird.


ll. Stellungnahme zu den Fragen:
1. Wie viele Personen wurden in diesem und den vergangenen 5 Jahren jeweils jährlich durch
das städtische Gesundheitsamt in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen?
2. Wie viele Personen davon werden gegen ihren Wi
llen zwangseingewiesen?


Fälle, in denen die Stadt Heilbronn wegen Verdacht auf Unterbringungsbedürftigkeit Kon-
takt mit den erkrankten Personen aufgenommen hat:


2010: 29 Fälle,
20112 59 Fälle,
2012: 66 Fälle,
2013: 49 Fälle (bis 20.09.2013). Für 2009 liegen keine Fallzahlen vor.


Von diesen Fällen haben sich ca. 1 Drittel aufgrund von Überzeugungsarbeit durch die Ver-
waltung bewegen lassen, sich freiwillig auf ein Gespräch mit den Aufnahmeteam des ZfP
einzulassen, so dass Zwangsmaßnahmen vorerst nicht erforderlich wurden.


Die Zunahme der Fallzahlen resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme von Single-
Haushalten ohne entsprechende familiäre Unterstützung sowie die ansteigende Zahl von
Demenzerkrankten. Ferner ist das nachbarschaftliche Umfeld durch Berichterstattung in den
Medien sensibilisiert und informiert die Behörde rascher z.B. über Fälle von Verwahrlosung.


Schließlich kann die Polizei bei Gefahr im Verzug außerhalb der Dienststunden der Stadt-
verwaltung in eigener Zuständigkeit akut Erkrankte zum ZfP befördern.


Soweit die Person nicht sofort wieder entlassen werden kann, führt das Klinikum eine rich-
terliche Entscheidung herbei.


3. Wie viele Personen befinden sich derzeit aufgrund von Zwangseinweisungen durch das städ-
tische Gesundheitsamt in geschlossenen Psychiotrien?

4. Es wird um eine genaue Verteilungsübersicht gebeten: In welcher geschlossenen Anstalt be-
finden sich wie viele Personen?


Soweit eine Person im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilbronn unterbringungsbedürftig
ist, wird diese ausschließlich in das ZfP Weinsberg befördert. Über die Anzahl der Personen
erteilt das ZfP aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft.


5. Wie viele der in den letzten 10 Jahren durch das städtische Gesundheitsamt zwangseinge-
wiesenen Personen wurden Wieder entlassen?


Alle Personen wurden wieder entlassen, zumeist nach einem Zeitraum von zwei bis maximal
sechs Wochen.


6. Wie viele der in den letzten 7 Ojahren durch das städtische Gesundheitsamtzwangseinge-
wiesenen Personen sind in der jeweiligen Anstalt verstorben?


Keine Fälle bekannt.


7. Wer ist übergeordnete, die Vorgänge prüfende Stelle und in wie viele Fällen der letzten 5 Jah-
re traf diese andere Entscheidungen?


Maßnahmen der Stadt Heilbronn auf dem Gebiet des Unterbringungsrechts können ange-
fochten werden und unterliegen der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. ln wie
vielen Fällen die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Unterbringungsfällen anders entschieden
hatte, sind statistisch nicht erfasst.


Mit freundlichen Grüßen


ln Vertretung
Rüdiger Muth

Ordnungsamt


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.088 * Kosten für Hartz IV-Empfänger

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß Hartz IV-Empfänger
a) für Kontoführungsgebühren etc. im Monat lediglich 0,99 Euro zugestanden werden und
b) als Gebühr für einen neuen Personalausweis 28,50 Euro plus die Kosten für ein Paßbild von den Gesamtzuwendungen bezahlen müssen und dies eine verhältnismäßig hohe Belastung darstellt.

Welche Möglichkeiten der Kostenreduzierung für diesen Personenkreis gibt es dazu?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 19.9.2013

20.9.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> Ihre Anfrage vom 16.09.2013 hat die Stadtverwaltung Heilbronn bzgl. des Punktes a) Kontoführungsgebühren zuständigkeitsgemäß an das Jobcenter Stadt Heilbronn zur Beantwortung weitergeleitet.

 

Zur Frage b) erhalten Sie eine Antwort von der Stadtverwaltung Heilbronn Sie fragen nach, warum für Kontoführungsgebühren etc. im Monat lediglich 0,99 EUR Hartz IV Empfängern zugestanden werden.

 

Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.

 

Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen. Gem. § 20 Abs. 5 SGB II  werden die Regelbedarfe jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a des Zwölften Buches in Verbindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nummer 1 des Zwölften Buches angepasst.

 

Für die Neuermittlung der Regelbedarfe findet § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz entsprechende Anwendung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 1. November eines Kalenderjahres die Höhe der Regelbedarfe, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend sind, im Bundesgesetzblatt bekannt.

 

Grundlage für die Regelbedarfsermittlung sind die durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen.

Dem Regelbedarf liegen die regelbedarfsrelevanten durchschnittlichen Verbrauchsausgaben von Einpersonen- und Familienhaushalten zugrunde. Rechtsgrundlage hierfür ist das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG), durch das nach den Vorgaben des § 28 SGB XII die Regelbedarfsstufen ermittelt wurden.

 

Das SGB XII ist das Referenzsystem für die Ermittlung der Höhe und die Fortschreibung der Regelbedarfe nach den §§ 20 und 23 SGB II. Die Regelsatzverordnung (RSV) wurde aufgehoben.

Wie bereits erwähnt, werden die Regelbedarfsstufen für das SGB XII jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach § 28a SGB XII i. V. m. der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nummer 1 SGB XII (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung) fortgeschrieben (siehe § 20 Abs. 5).

Die Höhe der Regelbedarfe für das jeweils folgende Kalenderjahr gibt das BMAS nach den sich aus einer Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung ergebenden Höhen bis zum 1. November eines Jahres im Bundesgesetzblatt bekannt.

 

Liegen Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe neu ermittelt (§ 20 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 28 SGB XII).  

Nach § 5 RBEG  beinhalten die regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte in der Abteilung 12 andere Waren und Dienstleistungen in Höhe von 26,50 EUR. Finanzdienstleistungen sind in Höhe von 1,98 EUR darin berücksichtigt. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Sabine Schmidt BfdH,

Controlling, Pressearbeit und Datenschutzbeauftragte
Jobcenter Stadt Heilbronn


<*>  zu Ziffer b) Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

Seit dem Jahr 2011 sind die Kosten der Personalausweise in den Regelsätzen der Sozialhilfeempfänger und Empfänger von ALG II berücksichtigt.  Um den betroffenen Personenkreis nicht sofort zu belasten, haben wir im Jahr 2011 durch Entscheidung des Bürgermeisteramts die Personalausweise an diesen Personenkreis übergangsweise noch gebührenfrei ausgestellt.

Seit dem Jahr 2012 kommt eine Gebührenbefreiung jedoch nur noch in ganz besonderen einzelnen Härtefällen in Betracht. Dabei müssen neben dem Sozialhilfebezug weitere Gründe hinzukommen, die es dem Antragsteller unmöglich machen, die Gebühren zu bezahlen (z. B. hohe Krankheitskosten). Unsere Bürgeramtsleiter sind befugt, über solche Anträge auf Gebührenbefreiungen zu entscheiden.

Für ganz besondere Härtefälle stehen dem Amt für Familie, Jugend und Senioren, der Agentur für Arbeit und der Aufbaugilde Spendengelder zur Verfügung.

Gebührenbefreiungen gehen im Übrigen stets zu Lasten der Stadt Heilbronn, da die hohen Herstellungsgebühren bei der Bundesdruckerei in jedem Fall von der Stadt bezahlt werden müssen. Weitere Kostenreduzierungen sind deshalb nicht angedacht.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Schwede


 

Nachfrage:

 

Sehr geehrte Frau Schwede,

danke für die rasche Antwort.
Solche Kosten sind aber im Katalog nicht explizit ausgewiesen.
Wo ist dafür die Grundlage, denn die enorm gestiegenen Kosten fallen ja nicht durch Verschulden der Betroffenen an.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach     Heiko Auchter


 

Zusatzbeantwortung:

 

<*> die Gebühren sind tatsächlich nicht explizit in § 5 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen erkennbar. Sie sind in Abteilung 12 „Andere Waren und Dienstleistungen“ enthalten.

 

In der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453), in Kraft getreten 1. Januar 2011, wird aber ausgeführt:

 

„Bei den sonstigen Dienstleistungen werden die neu festgelegten Gebühren von 28,80 Euro bezogen auf 10 Jahren für den Personalausweis, die künftig auch hilfebedürftige Personen zu entrichten haben, zusätzlich berücksichtigt. Die sich durch Einführung des neuen Personalausweises ergebenden Gebühren sind - da erst im Jahr 2010 beschlossen- in den Verbrauchsausgaben der EVS 2008 nicht erfasst, werden aber ab dem Jahr 2011 anfallen. Zusätzlich wird unter der Position „Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte“ ein Betrag von 0,25 Euro berücksichtigt (daraus ergeben sich 3 Euro im Jahr und für die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises insgesamt 30 Euro).“

 

Danach schließt die monatliche Regelleistung die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ein. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Helga Schwede


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.9.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.087 * Bestattungskosten II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

vorab stellen wir - um ggf. entsprechenden Unterstellungen zu begegnen - fest, daß wir die Ehrenpflicht gegenüber wirklich verdienten Mitbürgern nicht in Frage stellen.

Nachdem  jedoch auf unsere erneute Rückfrage mit Eingang 10.9.2013 zu den Bestattungskosten von Ehrenbürgern  auf die Frage nach der Grundlage geantwortet wurde, diese Praxis basiere auf
 

Gewohnheitsrecht und der Gemeinderat "wird im Nachgang über Kostenaufwand informiert", eine derartige Information uns aber bislang unbekannt ist, fragen wir dazu an:


1. gibt es dazu Verfügungen, wenn  ja, welche und wer entscheidet darüber auf welcher Grundlage ;
2. welche einschlägigen Fälle gab es in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren mit welchem jeweiligen Aufwand;
3. wann wurde jeweils protokollarisch nachvollziehbar der Gemeinderat "im Nachgang über Kostenaufwand informiert";

4. gibt es weiteren Aufwand im Zusammenhang mit Sterbefällen von Personen mit Bezug zur Stadt, wenn ja, welche in den letzten 10 Jahren mit welchem jeweiligen Aufwand?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> zu lhrer Anfrage vom 11.09.2013 zum Thema Bestattungskosten von Ehrenbürgern können wir lhnen
folgende Ausführungen machen:
ln § 21 der Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn ist geregelt, dass Ehrengräber Grabstätten sind, die für die Bestattung verdienter Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger bestimmt sind. Die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Stadt. Auf Wunsch kann die Pflege der Ehrengräber auch von den Angehörigen vorgenommen werden. Über die Zuerkennung eines Ehrengrabes, deren Anlage und Nutzungszeit, entscheidet der Oberbürgermeister.
Die Zuerkennung eines Ehrengrabes erfolgt immer im Zuge einer Einzelfallentscheidung. ln den letzten 10 Jahren hat die Stadt Heilbronn Abschied nehmen müssen von Ehrenbürger Albert Großhans (2005).
Hierbei ist ein finanzieller Aufwand von insgesamt 11.200 Euro entstanden. Dieser Aufwand beinhaltet die Kosten für die Friedhofs- und Bestattungskosten, einschließlich der Nutzungsgebühr, die Ausgestaltung der Trauerfeier, ein städtischer Kranz, die Schaltung einer Traueranzeige, das Herrichten der Grabstelle und das Anfertigen eines Grabsteines. Zum Trauerfall Dr. Manfred Weinmann können noch keine Aussagen getroffen werden, weil die Stadtverwaltung mit der Familie Weinmann noch Abstlmmungsgespräche führen muss.
Die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine lnformationspflicht der Verwaltung gegenüber des Gemeinderates besteht nicht und erfolgt deshalb entgegen der Aussage des Ordnungsamtes im Schreiben vom 06.09.2013 nicht. Auch nach Durchsicht der vorhandenen Akten wurde der Gemeinderat in den vergangenen Jahren über Kostenaufwände nicht informiert.
Sterbefälle von Personen mit Bezug zur Stadt Heilbronn finden ihre Regelung in den Richtlinien über Beileidsbezeugungen, Kranzspenden und Nachrufe beim Ableben von Gemeinderatsmitgliedern, Bezirksbeiräten, städtischen Bediensteten und verdienten Persönlichkeiten. Der Aufwand kann je nach Einzelfall ein Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters, die Herstellung eines städtischen Kranzes und der Nachruf bei der Bestattung und in der Heilbronner Stimme umfassen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Monika Baumann


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.9.2013

30.11.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.086 * Fehlende Straßenschilder

Die Stadtverwaltung reklmiert in einer Presseerklärung vom 4.9,2013 „Hausnummern können Leben retten“.

Hierzu ist festzustellen, daß dasselbe für Straßenschilder gilt, die in Heilbronn in sehr häufiger Zahl an Einmündungen nund Kreuzungen fehlen.

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung trägt unverzüglich Sorge dafür, daß an jeder Kreuzung und Einmündung an mindesens einer Straßenseite ein Schild mit dem Namen der Sttaße angebracht wird, wo dies bisher nicht der Fall ist.

Ergänzende Begründung:

Fehlende Straßenschilder sind nicht nur für Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher ein schlechter Dienst, sondern durch den deshalb entstehenden Suchverkehr auch für die Anwohner lästig.
Das Fehlen wird aber beim Einsatz von Not- und Rettungsdiensten noch gefährlicher, als das Fehlen einer Hausnummer, die gegebenfalls in einer wenigstens bekannten Straße noch recherchiert werden kann.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.9.2013

29.11.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> für das Anbringen und den Unterhalt von Straßennamenschildern sind das Vermessungs- und Katasteramt sowie das Betriebsamt je eigenverantwortlich und gemeinsam wie folgt zuständig.
Die Anordnungen zum Anbringen von neuen Straßennamenschildern bei neuen Straßen werden vom Vermessungs- und Katasteramt an das Betriebsamt geschickt. In der Regel wird in diesen Anordnungen bestimmt, wo die Schilder angebracht werden, z.B. an Masten der Straßenbeleuchtung, an separaten Pfosten oder an Hauswänden.


In der Regel werden bei einem vorherigen Vor-Ort-Termin zwischen dem Vermessungs- und Katasteramt und dem Betriebsamt die genauen Standorte besprochen. Die Schilder werden dann unter Berücksichtigung der Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) durch das Betriebsamt angebracht. Bei Beschädigungen oder Verlust werden die Schilder ebenfalls durch das Betriebsamt instandgesetzt oder erneuert.


Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt


Replik:

Lieber Herr Klenk!

Und was passiert jetzt?

Bleibt alles beim Alten?

Das war ein Antrag!


Neue Antwort:
<*>
wir haben uns aufgrund Ihrer Nachfrage zu O.g. Antrag nochmals mit dem Vermessungs- und Katasteramt abgestimmt und nehmen zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung:

Im Stadtkreis Heilbronn gibt es über 1100 aktuelle Straßennamen. Eine systemische Überprüfung aller Straßennamenschilder vor Ort ist aufgrund der Menge nicht möglich. Hierzu fehlen sowohl die personelen als auch die finanziellen Ressourcen.

Wir werden Ihren Antrag aber zum Anlass nehmen, in Zukunft bei der Aufstellung neuer Straßennamenschilder darauf zu achten, dass im Zweifel eher ein Straßennamenschild mehr als weniger aufgestellt wird. Gerne überprüfen wir - wie bereits in der Vergangenheit häufig durchgeführt - aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft bzw. von Stadträten/innen die individuelle "Straßennamenschild-Sltuation" vor Ort und stellen im begründeten Bedarfsfall ein oder mehrere weitere Straßennamenschilder auf.

Wir werden auf die Pressestelle zugehen, ob eine Veröffentlichung in einer der nächsten Stadtzeitungen möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klenk

Betriebsamt


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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.085 * Hafenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

a) Bürger beklagen sich über die Zustände in der Hafenstraße, insbesondere darüber,  daß das Radfahren durch herumliegende Scherben zu einem Risiko erschwert werde.
Offenbar unterliege dieser Bereich nicht der angemessenen Aufsicht.
b) Da nicht ersichtlich ist, daß diese Straße nicht für alle Bürger gleichsam benutzbar sein soll, erstaunen zudem die Verhältnisse durch die dort verbreitete Prostitution.
Wenn diese in diesem Bereich schon öffentlich geduldet werde, so sollte von Seiten der Stadt auch dafür gesorgt werden, daß wenigsten die hygienischen Zustände der Normalität angeglichen werden, indem z.B. für Toiletten gesorgt werde, damit die Prostituierten nicht über andere Gebäude zur Verrichtung der Notdurft etc. pp. kommen müßten.
c) Auch sei die Frage, wie sich die Stadt zur Prostituierten-Problematik im Zusammenhang mit der dort geplanten Bundesgartenschau verhält und
d) ob man sich als Lösung die Verwendung des ehemaligen Tierheims, auch im Blick zur Autobahn-Nähe, vorstellen könne.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

14.10.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> vauf Ihre schriftliche Anfrage vom 08. September 2013 übersandte Ihnen die Verwaltung per
Email am 19. September 2013 eine Zwischen nachricht. Nunmehr kann die Verwaltung zu Ihren
Fragen Stellung nehmen:


a) Bürger beklagen sich über die Zustände in der Hafenstraße, insbesondere darüber, dass das
Radfahren durch herumliegende Scherben zu einem Risiko erschwert werde. Offenbar unterliege
dieser Bereich nicht der angemessenen Aufsicht.


Der von Ihnen genannte Bereich unterliegt nach einem Kontrollplan der Verwaltung einem
Begehungsintervall von 14 Tagen. Hierbei festgestellte Verunreinigungen, die nicht der Anliegerpflicht
unterliegen, werden zeitnah beseitigt.


b] Da nicht ersichtlich ist, dass diese Straße nicht für alle Bürger gleichsam benutzbar sein soll,
erstaunen zudem die Verhältnisse durch die dort verbreitete Prostitution. Wenn diese in diesem
Bereich schon öffentlich geduldet werde, so sollte von Seiten der Stadt auch dafür ge-
sorgt werden, dass wenigstens die hygienischen Zustände der Normalität angeglichen werden,
indem z.B. für Toiletten gesorgt werde, damit die Prostituierten nicht über andere Gebäude
zur Verrichtung der Notdurft etc. pp. kommen müssten.


Die Hafenstraße unterliegt nicht dem Sperrbezirk. Insoweit ist nach der Rechtslage die Ausübung
der Prostitution in der Hafenstraße nicht verboten. Von einer Duldung durch die
Verwaltung kann daher nicht gesprochen werden. Ferner gehört es nicht zur Pflicht der
Verwaltung, für Infrastruktur zu sorgen, welche die Ausübung der Straßenprostitution erleichtert.


c) Auch sei die Frage, wie sich die Stadt zur Prostituierten-Problematik im Zusammenhang mit
der dort geplanten Bundesgartenschau verhält.


Nach Auskunft der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH tangiert der Straßenstrich in
der Hafenstraße nicht die Planungen zur Bundesgartenschau 2019. Nach der derzeitigen
Planung befindet sich kein Ausgang der BUGA Richtung Hafenstraße. Esgibt daher keine
Querungen der Erschließung zur Ausstellung.


d) Ob man sich als Lösung die Verwendung des ehemaligen Tierheims, auch im Blick zur Autobahn-
Nähe vorstellen könne.


Nein.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.084 * Unordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner im westlichen Teil der Straße "Im Haselter" beklagen sich darüber, daß

a) seit der Straßenbelagserneuerung im Grünstreifen entlang der Straße noch immer ersetzte Kanalteile herumliegen und bereits zugewachsen seien und

b) bei einer Heckenschnittaktion entlang der Stadtbahnlinie Linden beschädigt wurden und immer noch Schnittgut herumliegen würde.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.9.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> zur Ihrer o.g. E-Mail haben wir folgende Stellungnahmen eingeholt:

a) Straßenbelagserneuerung im Grünstreifen:
Die zuständige Baufirma wurde umgehend benachrichtigt und zur endgültigen Beräumung des Grünstreifens aufgefordert. Damit dürften ordnungsgemäße Zustände wieder hergestellt sein.

b) Heckenschnittaktion entlang der Stadtbahnlinie:
Die Anfrage wurde zuständigheitshalber am 27.08.2013 an die Bahnverwaltung der AVG in Menzingen weitergeleitet. Die dortige Abteilung ist für die Unterhaltungsarbeiten des Streckenabschnittes in Böckingen verantwortlich. Eine Stellungnahme hierzu steht noch aus und wird nachgereicht.

Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. gez.
Thomas Ziegele

Amt für Straßenwesen


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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.083 * Ärger durch Straßenbaum

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1.Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des Herrn  M.S.
Herbert-Hoover-Strasse mit eMail vom 16.7.2013 mit folgendem Inhalt ab:

sehr geehrte damen und herren,
der baum vor dem eingang tropft eine klebrige masse auf die daruntergestellten pkws.
bitte sorgen sie mit einer entsprechenden behandlung dafür, das dieser mißstand behoben wird,es wird privateígentum beschädigt.
ferner ist durch die starken baumwuızeln eirıe stolperfalle für fussgänger entstanden.
des weiteren möchte ich freundlich darauf hinweisen, dass der baum mittlerweile weit über höhe
des wohnblocks gewachsen bzw. sind die äste noch knappe 3m vom fenster entfernt
auch bitte ich zu bedenken, dass bei einem brand der zugang durch den wild wachsenden und
nicht gepflegten baum massiv behindert wird.


2. Weshalb wird im Antwortschreiben vom 23.7.2013 lediglich lapidar auf den von Läusen verursachten "Honigtau", gegen den man angeblich nichts machen könne, verwiesen und die übrigen Fragen nicht beantwortet?

3. Was wird gegen die genannten "Stolperfallen" unternommen?

4. Welche Lösung erfolgt in Sachen Wachstum des Baumes?

5. Was wird in Sachen Brandschutz unternommen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.9.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> in Ihrer o. g. Nachricht baten Sie uns um eine Stellungnahme zu diversen Schreiben von Herrn
M.S. Gerne beantworten wir lhre Fragen dazu:


1. Welche Stellungnahme gibt das Grünflächenamt zum Schreiben (E-Mail vom 16.07.2013) von
Herrn M.S. , Herbert-Hoover-Straße :


Da das Grünflächenamt in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Herrn S. Anfra-
gen beantwortet hat, beschränkten wir uns in der letzten Anfrage auf die beigefügte Antwort.
Neben dem Schreiben vom 16.07.2013 erreichte das Grünflächenamt eine Anfrage wegen
morscher Aste am 22.06.2012. Die städtischen Baumpfleger vom Betríebsamt haben hier zeit-
nah reagiert.
Mit Schreiben vom 21.02.2011 wurde bemängelt, dass der Baum zu hoch sei und zu nah an
die Fassade reiche. Diese Anfrage wurde nach örtlicher Prüfung am 22.03.2011 dahingehend
beantwortet, dass der nach Bebauungsplan zu erhaltende Baum an der Fassade bereits zu-
rückgeschnitten wurde.
Mit Schreiben vom 16.05.2011 reklamíerte Herr S. erneut, dass der Baum zu nah an
der Fassade stehe und dass die Absonderungen der Läuse Privateigentum schädige.
Da die städtischen Baumpfleger in der Herbert-Hoover-Siedlung zu diesem Zeitpunkt Baum-
pflege an anderen Bäumen ausgeführt haben, wurde die Fassade als Bürgerservice weiter frei-
geschnitten, zudem wurde am 17.05.2011 geantwortet und auf die Problematik des Läusebe-
falls als natürliche Lebensäußerung von Bäumen hingewiesen, die hinzunehmen sei.
Ebenfalls wurden diverse Anliegen der verantwortlichen Hausverwaltung und weiterer An-
wohner in den zurückliegenden Jahren mit ähnlich lautenden Anliegen wegen des Ahornbau-
mes beantwortet, auch auf die Stolpergefahr wurde eingegangen.
Der erste Schriftverkehr zu dem besagten Baum stammt aus dem Jahr 1999.


2. Weshalb wird im Antwortschreiben vom 23.07.2013 lediglich lapidar auf den von Läusen ver-
ursachten „Honigtau", gegen den man angeblich nichts machen könne, verwiesen sowie die
übrigen Fragen nicht beantwortet?


Wie oben bereits erwähnt wurden alle Fragen bereits in der Vergangenheit und teilweise so-
gar mehrfach beantwortet.


3. Was wird gegen die genannten „Sto|perfallen" unternommen?


Den Hinweis über die angemahnte Stolperfalle haben wir bereits an das Betriebsamt, Abtei-
lung Straßenunterhaltung weitergeleitet. Die Einstufung einer Gefahrenquelle wird durch re-
gelmäßige fachkundige Straßen- und Gehwegbegehungen in entsprechenden Prioritäten fest-
gehalten und dementsprechend behoben.


4. Welche Lösung erfolgt in Sachen Wachstum des Baumes?


Das Grünflächenamt sieht aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit das Wachstum des Bau-
mes einzuschränken, dies wurde ebenfalls bereits schriftlich mit geteilt.
Notwendige Schnittmaßnahmen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen, werden nach derje-
weiligen Erfordernis bearbeitet. Darüber hinaus führt ein Rückschnitt eines Baumes immer zu
einem verstärkten Austrieb, der wiederum entsprechende aufwändige Schnittmaßnahmen
nach sich zieht. Hierzu stehen weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen zur
Verfügung.


5. Was wird in Sachen Brandschutz unternommen?


Nach Rücksprache mit der Feuerwehr sieht diese hier derzeit keine gravierende Beeinträchti-
gung durch den Baum, wenn dieser wie bisher regelmäßig gepflegt wird.
Herr S. hat zwischenzeitlich am 25.07.2013 ein weiteres Schreiben zur Problematik „Ho-
nigtau" verfasst.


Fazit:
Da das Problem nur durch eine Beseitigung des Baumes behoben werden kann, der jedoch pla-
nungsrechtlich geschützt ist, bitten wir um Verständnis, dass wir unsere Antworten nach jahre-
langem Schriftwechsel knapp formulieren.
Straßenbäume werden immer wieder für einige direkt Betroffene mehr oder weniger ein Stein des
Anstoßes sein.


Freundlich Grüße
Helga Mühleck


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt bis 20.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.082 * Gefährlicher Radweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Geh- und Radweg etwa nach der Großgartacher Straße 234 bis zum Böckinger Gewerbegebiet.
Es sei "eine Zumutung, teilweise wächst das Unkraut zwischen Randstein und Asphalt auf dem Radweg 1 Meter hoch, ferner ragen an einigen Stellen Brombeer- und Rosenranken in den Weg, da steckt viel Verletzungspotential drin, das müsste nicht sein."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.9,2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> der Bewuchs inkl. Dornenbüsche in der Großgartacher Straße sind in der Zwischenzeit bereits zurückgeschnitten worden, so daß diese keine Verkehrsgefährdung mehr darstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt bis 4.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.081 * Bebauung am Sonnenbrunnen

 

Bebauungsplan 34/12 Heilbronn-Böckingen, „Bereich Flurstück Nr. 1229“


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich/wir bringen zu o.g. Bebauungsplan folgende Bedenken und Anregungen vor:


der Bebauungsplan befindet sich am besonders neuralgischen Verkehrsknotenpunkt „Sonnenbrunnen“ mit einem der höchsten Verkehrsaufkommen im Stadtkreis Heilbronn. Besonders erschwerend kommt hinzu, daß dort eine Stadtbahn im kurzen Takt stark behindernd auf den Kreuzungsverkehr wirkt. Wie auch in der Gemeinderatsdrucksache Nr. 37 vom vom 22.1.2013 bereits ausgeführt, zwingen die bekannten Verkehrsverhältnisse bis zu einer zeitlich ungewissen Fertigstellung einer anderen Verkehrslösung zu einer
Interimslösung für die Zu- und Abfahrten des auf dem Baugrundstück geplanten Dienstleistungszentrums mit Bürgeramt, Bank und Verbrauchermarkt.

Damit ist zu erwarten, daß die ohnehin bestehenden schwierigen Verkehrsverhältnisse, die schon jetzt erhebliche Auswirkungen weit über den Bereich „Sonnenbrunnen“ hinaus haben, noch weiter verschärft werden. Darauf weist auch die Zahl der geplanten Stellplätze hin.
Es ist daher unverständlich, daß - ohne daß ein klarer Zeitpunkt für die Fertigstellung der geplanten „Verkehrslösung Sonnenbrunnen“ fest steht – in dieser Ungewißheit ein Projekt umgesetzt werden soll, das diese über den Ort hinaus wirkende Situation auf unbestimmte Zeit noch verschlimmert.
Erschwerend kommt hinzu, daß die als Entlastung gedachte Verlängerung der Saarlandstraße ebenfalls auf ungewisse Zeit ohne Perspektive für eine Umsetzung ist und keine einschneidenden Maßnahmen, wiewohl von den Bürgern immer wieder angeregt, zur Entlastung des derzeitigen Zustandes einer nicht wie an anderen Stellen der Stadt auf 4 Spuren ausgebauten Straßen erfolgt.
Die Anwohner sind bereits jetzt erheblichen Beeinträchtigungen durch Staub, Lärm und Erschütterungen ausgesetzt. Daher ist es auch nicht hinnehmbar, daß laut o.g. Drucksache keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein soll.
Eine Notwendigkeit, an dieser Stelle ein Dienstleistungszentrum bzw. einen Verbrauchermarkt zu errichten, besteht darüber hinaus nicht. Es sind in der Umgebung ausreichend Läden und Märkte für den täglichen Bedarf vorhanden. Verbesserungen der bestehenden Standorte sind wohnortnah und fußläufig möglich, wohingegen der Standort Sonnenbrunnen für den Großteil des Einzugsbereichs eine das Kfz-Verkehrsaufkommen steigernde Wirkung hat und die bestehende Einkaufsstruktur um über 10% schwächen wird.
Es wird daher gefordert, daß die Umsetzung des Projektes nicht vor einer Fertigstellung der
„Verkehrslösung Sonnenbrunnen“ erfolgt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erforderlich, zumal sich bereits jetzt die bekannten Emissionswerte in gesundheitsschädlichen Werten bewegen.
Des weiteren wird angeregt, im Hinblick darauf, daß, nachdem die Einbeziehung des Stadtteils Böckingen mangels fehlender Grundstücke in der neuerlichen Umplanung der Bundesgartenschau massiv reduziert werden wird, daß sowohl die landschaftsgestalterische Planung der Verkehrslösung Sonnenbrunnen als auch die nun zur Bebauung vorgesehene Fläche in die Grünplanung der Bundesgartenschau einbezogen wird, um nicht zuletzt auch mit der Einbeziehung des Eisenbahnmuseums einen entsprechenden Rahmen zu geben.
Die positive Wirkung einer Grünfläche ist an diesem Standort geeigneter, als die von dem geplanten Projekt ausgehende Belastung von Verkehr und Umwelt.

 

<Neben 3 weiteren ähnlich lautenden Eingaben von 18 Anwohnern eingebracht>

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

28.6.2013 (Drucks_218)

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Der Bebauungsplan ist auf den endgültigen Zustand mit der geplanten Uberbauung und der grundstticksbezogenen Parkierungsabwicklung ausgerichtet.
Die verkehrliche Konzeption Sonnenbrunnen und die vorgesehene lnterimslösung ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Das Projekt derVerkehrslösung Sonnenbrunnen und die Entwicklung der Neuen l\/litte Böckingens zum Dienstleistungszentrum ist auf Grundlage einer stufenweiser Realisierung konzipiert. Die Erschließung der Neuen Mitte für den lnterimszustand ist darauf ausgerichtet, dass die neue Verbindungsstraße und die Verlängerung der Saarlandstraße erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Umsetzung kommen. Die provisorische Erschließung sieht eine Anbindung an die B293 (Fahrbeziehung rechts rein/rechts raus] sowie zur Gewährleistung aller Fahrbeziehungen über den signalgeregelten Knotenpunkt über die Wendeanlage an der östlichen Großgartacher Straße [alte B293] vor.
Es wird davon ausgegangen, dass die durch den Dienstleistungsstandort verursachte Verkehrszunahme über das bestehende Netz ohne nennenswerte Schwierigkeiten mit abgewickelt werden kann.
Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der lnnenentwicklung dar und wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet (Berücksichtigung von Umweltbelangenl. die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen. Stattdessen erfolgt die Bekanntmachung nach Abschluss derVorprüfung des Einzelfalls. ln diesem Fall mit dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
sınd.
Für den Bebauungsplan wurde eine Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters durchgeführt.
Darin wird ausgesagt, dass keine Beeinträchtigung in städtebaulich relevanter Größenordnung ausgelöst wird. Durch die Realisierung des Nahversorgungszentrums können die teilweise nicht
mehr zeitgemäßen Angebotsstrukturen modernisiert und die Versorgung im Umfeld deutlich verbessert werden. Die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzverteilungseffekte bewegen sich auf
einem wettbewerbsüblichen Niveau.
Der Bereich liegt außerhalb der beschlossenen Flächen für die Bundesgartenschau.
Die subjektive lVleinung einzelner Anwohner hier eine Grünfläche zu realisieren nehmen wir zur Kenntnis, diese kann im Rahmen der Abwägung jedoch nicht berücksichtigt werden.
Für den Bereich des Bebauungsplans liegen beschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach dem Programm Stadtumbau West vor. Auf dieser Grundlage wurde die Planung erarbeitet.

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.080 * Einlagerungen im Salzbergwerk


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zum in der Anlage wiedergegebenen Offenen Brief ab, treffen die darin aufgestellten Vermutungen zu? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 

 

Heiko Auchter
Stadtrat
heiko.auchter@t-online

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619


--- Anlage --
                                                                                              Heilbronn, im August 2013

 Herrn                                                                                                                 C.B.

Oberbürgermeister Himmelsbach                                                       ...          

Aufsichtsratsvorsitzender der Süddeutschen                                  

Salzwerke Heilbronn                                                                                   

Marktplatz 7                                                                                                   

74072 Heilbronn

 

 

 

O f f e n e r  B r i e f

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Himmelsbach,

viele  Menschen in Heilbronn und Umgebung leben in ständiger Verunsicherung und Angst.  Angst davor, vergiftet zu werden, da unter ihren Füßen in den Gruben  Heilbronn und Kochendorf der Südwestdeutschen Salzwerke  Millionen Tonnen hochgiftiger Abfälle lagern und täglich Schiffe , Güterzüge und Lastwagen aus ganz Europa Gemische aus toxischen Stoffen in die ausgebaggerten Stollen der Südwestdeutschen Salzbergwerke entleeren.  Wie auf der Homepage der UEV zu lesen ist, wurden allein 2012 eine Million Tonnen  sog. „Verfüllmaterial“  im Versatzbergwerk Kochendorf und 80 000 Tonnen Giftmüll  in die Untertagedeponie in Heilbronn  geschüttet. Über 200 äußerst gefährliche Stoffe wie z.B. Cadmium, Arsen, Quecksilber, das Seveso-Gift Dioxin usw. lagern bereits im Untergrund. Auch 2292 Tonnen“ leicht“ radioaktive  Rückstände aus den Atomkraftwerken Biblis, Gundremmingen, Philippsburg u.a. befinden sich in diesen Lagerungsorten. Beunruhigen müsste Sie, Herr Oberbürgermeister, dass in der  Wissenschaftssendung  „quarks“  (Sendetermin: 2. Juli 2013) Heilbronn als einer der giftigsten Orte Deutschlands bezeichnet wurde.

Eindrücklich haben Frank Dohmen und Barbara Schmid in ihrer Reportage (Der Spiegel 29/13) über  die Untertagedeponien des Bergbau-Konzerns RAG aufgezeigt, welch gefährliche Zeitbomben unter der Erde ticken und wie kurzsichtig diese riskante Art der Einlagerung   ist.

 Mahnung müsste Ihnen ebenfalls  die Vorfälle um das das marode Lügengrab Asse und Gorleben sein.  

Salzbergwerke sind als Untertagedeponien nachweislich ungeeignet, besonders Kochendorf, ein Bergwerk, dem eine Reihe von renommierten Wissenschaftlern eine instabile Gebirgsmechanik bescheinigt haben.

 Sicherlich kennen Sie als verantwortungsbewusster Aufsichtsratsvorsitzender die Argumente derjenigen, die von einer Giftmülleinlagerung dringend abraten,  zumal es schon mehrere  Wasser- und  Gesteinsabbrüche in der Grube Kochendorf gegeben hat. 

Da die Stollen so verfüllt sind, dass man den Inhalt nicht mehr beseitigen kann, könnten auf die kommenden Generationen horrende und zeitlich nicht begrenzte Geldsummen für die Instandhaltung  der Giftmülldponie zukommen.  Das schlimmstes Szenario wäre, wenn Gifte ins Grundwasser gelangen und den Boden und die Nahrungskette vergiften würden. Denn dann könnten schon geringe Mengen dieser Gifte Tausenden Menschen aus Heilbronn und Umgebung  das Leben kosten.

Sehr geehrter Herr Himmelsbach,  Ihre Aufgabe als  Aufsichtsratsvorsitzender des Salzbergwerkes Heilbronn und als Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn ist es,  darauf hinzuarbeiten, dass die Einlagerungen gestoppt und die Deponien einer effektiven Kontrolle unterzogen werden, da Sie geschworen haben, dem Wohle der Stadt zu dienen und Schaden von ihr abzuwenden.

Aus gegebenem Anlass wende ich mich daher an Sie mit der dringlichen Bitte: Sorgen Sie dafür, dass die Ursache des im Frühjahr in der Heilbronner SWS-Deponie erfolgten Gesteinsabbruchs untersucht und das Ergebnis öffentlich bekannt gemacht wird.

Außerdem bitte ich Sie um eine Auskunft. Wie Sie wissen, gerieten im September 2002 in der Deponie Stocamine 1.500 Tonnen Industrieabfälle  in Brand, die von "Experten" als "nicht brennbar" deklariert worden waren, darunter Zyanid, Asbest, Arsen sowie chrom- und quecksilberhaltige Substanzen. Das Feuer konnte erst nach zweieinhalb Monaten gelöscht werden. Da die elsässische Kalimine laut Expertenbericht vom Juli 2011als "nicht sicher" eingestuft wurde, soll Ende 2013 mit der Bergung der giftigen Abfälle begonnen werden. Die Kaliwerke verhandeln derzeit mit drei Betreibern von Deponien über die Übernahme ihres Giftmülls. Verlautbarungen zufolge gehört das Salzbergwerk Heilbronn zu diesen Verhandlungspartnern. Besteht seitens der "Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH" der SWS die Bereitschaft, den Giftmüll aus der Deponie Stocamine zu übernehmen? Wird der Gemeinderat im Vorfeld der Entscheidung über diese Vorgänge informiert?

 In großer Sorge und mit freundlichen Grüßen

C.B-J.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am  2.9.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*>  zur Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen zur Kenntnis das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister Himmelsbaeh auf den „offenen Brief" von Frau C.B-J.. Die von Ihnen erbetene Stel- lungnahme ergibt sich aus den Anlagen zum Brief.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Thomas Frahm

 

1 Anlage Antwortschreiben an Frau C.B-J.


Sehr geehrte Frau
C.B-J.,


ihren „offenen Brief“ habe ich erhalten und ich anworte Ihnen als Aufsichts~
ratsvorsitzender der Südwestdeutschen Salzwerke AG auch im Namen des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Staatssekretär Rust, dem Sie
ein gleichlautendes Schreiben übersandt haben.
Ich darf ihnen versichern, dass ich ihre Befürchtungen und Bedenken ernst
nehme und habe den Vorstand gebeten, die von Ihnen geschilderten Sachver~
halte zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist diesem
Schreiben als Anlage beigefügt.


Zusamrnenfassend möchte ich hierzu feststellen:

~ Weder im Versatzbergwerk Kochendorf noch in der Unterlagedeponie
Heilbronn werden radioaklive Äbfälle verfüllt oder eingelagert.
- sowohl die Verfülung im Bergwerk Kochendnrf als auch die Deponierung
im Bergwerk Heilbronn erfolg† auf der Grundlage aller hierzu erforderlichen
Genehmigungen.
- die geologischen Verlhältnisse in den Salialzbergwerken Heilbronn und
Kochendorf sind mit denen ehemaliger Konlebergwerke nicht vergleichbar.
- es gibt keine Verhandlungen über die Aufnahme der Abfälle aus der Depo-
nie Stocamine.

Den derzeitigen Stand der Untersuehung der Ablösung vom Kammerdach in
einer der Einlagerungskammern der Untertagedeponie Heilbronn können Sie
der ebenfalls beigefügten Information der Sudwestdeutsehen Salzwerke AG
entnehmen. Nach den bisherigen Erkenntnissen gilt der Langzeitsicherheits~
nachweis weiter, eine abschließende Bewertung soll bis zum Herbst diesen
Jahres erfolgen.


Ich hoffe, die beigefügten Erläuterungen können zur Klärung des Sachverhaltes
beitragen und sind geeignet, lhre Befürchtungen zu entkräften.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Himmelsbach
 

Anlagen


Stellungnahme des Vorstandes der Sudwestdeutsehen Salzwerke ÄG
Information der Südwestdeutsehen Salzwerke AG

Stellungnahme zum Schreiben von Frau
C.B-J. vom August 2013
Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS AG) sieht keinen Grund dafür, warum Menschen
in Heilbronn und Umgebung in ständiger Verunsicherung und Angst leben sollten. Auch die
Aussage, dass täglich Schiffe, Güterzüge und Lastwagen aus ganz Europa Gemische aus
toxischen Stoffen in die Entsorgungsbergwerke der SWS AG fahren, trifft nicht zu.
Zur Entsorgung in die Bergwerke der SWS AG kommen, nachdem jeder einzelne Stoff für
die Behandlung und den sicheren Umgang bewertet und von der Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, üben/viegend Filterstäube und Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen,
Bauschutt und Böden sowie Gießerelaltsande. Des Weiteren werden auch bergbaueigene
Salzrückstände, die bei der Gewinnung und Aufbereitung anfallen, eingebracht. Diese
Eigenentsorgung wird übrigens nicht an allen anderen Bergwerksstandorten Deutschlands
praktiziert und unterscheidet uns somit von anderen.
Stoffe, die aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht als Baustoffrnaterial unter Tage
verwertbar sind, können in der Untertagedeponie (UTD) Heilbronn, auch hier stets nach Ein-
zelfallbetrachtung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden, entsorgt werden. Die
Rauchgasreinigungsrückstände werden bei der Abpackung in Kunststoff-Behältnisse, soge-
nannte Big Bags, und vor der Einlagerung unter Tage konditioniert. Die staubförmigen
Materialien verfestigen sich dadurch betonartig. ln dieser Form erfolgt die Einlagerung in der
UTD.
Voraussetzung für die Verbringung unter Tage sind die Einhaltung der gesetzlichen Vor-
schriften und Richtlinien sowohl im europäischen als auch deutschen Recht, wie z. B. das
Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Versatz- und Deponieverordnung. Eine grundlegende
Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung einer UTD ist ein behördlich anerkannter Lang-
zeitsicherheitsnachweis. Damit ist eine umweltverträgliche und nachsorgefreie Verbringung
von Stoffen unter Tage, also komplett abgeschlossen von der Biosphäre (Luft, Wasser und
Boden), gewährleistet. Negative Auswirkungen auf die Biosphäre sind somit während und
nach der Ablagerung ausgeschlossen.
ln diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für die UTD Heilbronn ein Planfest-
stellungsbeschluss vorliegt. Bei diesem Verfahren wurde gesetzesgemäß auch die Öffent~
lichkeit ausführlich informiert und beteiligt.
Des Weiteren werden in der Anfrage von Frau
C.B-J. die "leicht radioaktiven Rück-
si°ande”aus den Atomkraftwerken Biblis, Gundremmingen, Philippsburg etc. angesprochen.
Bei allen abgelagerten Abfällen handelt es sich im Sinne der Gesetze um keine radioaktiven
Abfälle. Für solche Materialien sind gesetzliche Grenzwerte (Strahlenschutzverordriung)
festgelegt, bis zu denen nach einer behördlichen Freigabe eine abfallrechtliche konventio-
nelle Entsorgung möglich ist- auf Deponien über Tage oder in einem Salzbergwerk. Da die
in Heilbrenn eingelagerten Rückstände diese Vorgaben erfüllt haben, d. h. die \/Vente lagen
deutliche unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten und das vorgesehene Frei-
gabeverfahren wurde durchgeführt, konnte eine Ablagerung in der UTD Heilbronn erfolgen.

Weiter weist Frau
C.B-J. auf die Reportage im Spiegel (29/2013) vom 15. Juli 2013
hin, in der über die Unteitageentsorgung des Bergbaukonzerns Ruhrkohle AG berichtet wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hier um ehemalige Kohlebergwerke handelt und
nicht um ein Salzbergwerk. Dieser Artikel bestätigt genau die Unterschiede und die
Sicherheit, die in Untertagedeponien im Salz in Deutschland gegeben sind.
Hierzu zitieren wir Herrn Harald Friedrich, einen anerkannten Gutachter (Abfallexperte und
Biochemiker, Wissenschaftler und ehem. Abteilungsleiter für Abfallwirtschaft, Bodenschutz
und Wasserwirtschaft beim Umweltministerium Nordrhein-Westfalen), aus einem Artikel der
"Welt am Sonntag" vom 28. Juli 2013:
"Nach Abfallrecht wären diese Sonderabfälle in die Hochsicherheifsdeponie im Steinsalz
gebracht worden, auf keinen Fall in eine Zeche, die nach Beendigung des Bergbaus mit
Wasser geflutet wird. Der Unterschied bei der Ablagerung gefährlicher Sonderabfälle in
einem Bergwerk oder einer Hochsicherheitsdeponie im Steinsalz entspricht in etwa einem
Kartenhaus im Vergleich zum Bundesbank-Tresor. "
Auch vergleicht Frau
C.B-J. die Bergwerke der SWS AG mit den Bergwerken Asse,
Gorleben und Stocamine. Hier gibt es große standortspezifische Unterschiede, so dass diese
Bergwerke in keinster Weise mit den Bergwerken der SWS AG (Heilbronn und Kochendorf)
vergleichbar sind.
Ein bedeutender Unterschied ist z. B. die geologische Struktur der Sedimentablagerung
(Ablagerungsgesteine). Vor vielen Millionen Jahren bildeten sich flache Sedimentablage-
rungen (hier Steinsalz) im Urmeer, die der Lagerstätte im Heilbronner Raum erhalten ge-
blieben sind. Aufgrund höherer Formbarkeit von Steinsalz im Vergleich zu restlichen
Sedimentgesteinen, wurden insbesondere, z. B. in Norddeutschland, die Salzschichten durch
die Erdbewegungen und Druck steil angehoben. Sogenannte Salzkissen oder Salzstöcke
wurden geformt. Daher erfolgte z. B. im Bergwerk Asse der Salzabbau auf den Flanken einer
steilen Sattelstruktur, die sich aus einer ursprünglichen flachen Sedimentationslagerstätte
aufwölbte. So hat der intensive Abbau von Salz Auflockerungen bis ins Nebengestein verur-
sacht.
Seit über 25 Jahren werden in der UTD Heilbronn ohne Zwischenfälle Materialien
abgelagert. Aufgrund des Langzeitsicherheitsnachweises ist belegt, dass Stoffe dort, ent-
sprechend den gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Genehmigungen, langzeitsicher
und nachsorgefrei abgelagert sind. Ablöser von der Firste im Versatzbergwerk Kochendorf
haben zwar vor vielen Jahren dazu geführt, das Bergwerk vorsorglich zu verfüllen (zur
nachsorgefreien Überlassung der Grube Kochendorß, aber auch hier wurde die Langzeit-
sicherheit bestätigt und somit der sichere und dauerhafte Abschluss der Stoffe unter Tage
von der Biosphäre bescheinigt.
lnsofern kommen auf zukünftige Generationen keine horrenclen Gelclsummen zu, um die
"Giftmülldeponien", wie sie von Frau
C.B-J. genannt werden, instand zu halten.
Ein weiterer Punkt irn Schreiben von Frau
C.B-J. ist der Brand in der UTD Stoca-
rnine. Dazu können wir Folgendes sagen: Weder die SWS AG noch die UEV GmbH stehen
in irgendwelchen Verhandlungen oder Kontakt zu den Betreibern oder Behörden, um etwa
die dort auszulagernden Stoffe zu übernehmen.

Wir Weisen noch einmal drauf hin, dass alle für die Untertageentsorgung relevanten, behörd~
lichen Genehmigungen sowohl für die UTE] Heilbronn als auch für das Versatzbergwerk
Kochendorf existent sind. Aufgrund einer "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung" findet mit den
Anteilseignern - in Anwesenheit der Überwachungsbehörde - beispielsweise ein jährlicher
lnformationsaustausch statt, in dem über aktuelle Geschehnisse berichtet bzw. informiert
wird.
Wie bereits bekannt, werden auch im Zusammenhang mit dem Ereignis "Firstfall" (Anfang
2013) in der UTD Heilbronn regelmäßig Untersuchungen und Kontrollen durch Sachver~
ständige durchgeführt. Alle Grundvoraussetzungen für das Führen eines sicheren und ge-
setzeskonformen UTD~Betriebs liegen vor Es besteht daher kein Grund zur Besorgnis.
Aktuelle Informationen zum Firstfall haben wir dieser Stellungnahme beigefügt (auch
zu finden auf der Homepage der SWS AG)


22. August 2013
Dr. Dö/Rm


Anlage: Auszug aus der Homepage der SWS AG


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.079 * Gefährliche Randsteine

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über gefährliche Randsteine, die an der Einmündung der Adolf-Alter-Straße in die B 293 auf westlicher Seite  neben dem Radweg in die Straße hineinragen und "Stolperfallen" sowohl für KfZ als auch Radfahrer seien. Wer auf den vorbeifließenden Verkehr achte, übersehe gerne diese Steine, die damit eine Gefahr darstellen würden. Hier müsse es doch eine bessere Lösung geben und man frage sich, wer zur Verantwortung gezogen würde, wenn deshalb ein schlimmerer Unfall passiere.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

27.8.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in lhrer Anfrage per E-Mail vom 16. August 2013 wird eine vom Randstein in der Großgartacher
Straße / Adolf-Alter-Straße ausgehende Gefahr für den fließenden Verkehr, insbesondere für
Radfahrer, geschildert. Die Bestandssituation wurde vom Amt für Straßenwesen vor Ort über-
pruft.


Diese Maßnahme ist seinerzeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr instal-
liert worden und hat sich bewährt. Sie dient der geschützten Aufleitung des Radfahrers aus
dem Seitenraum (Fußweg „Radfahrer frei") in den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Diese ist
durch entsprechende farbige Markierung kenntlich gemacht. ln zehn Jahren wurde seit der Ein-
richtung des Radfahrstreifens an dieser Stelle kein, dieser lnfrastruktur geschuldeter, Unfall po-
lizeilich erfasst.


Wir sehen diese Maßnahme als verkehrssichere und pràxisgerechte Lösung zum Schutz des
Radverkehrs an.


Naeh lhrem Hinweis von 2008 wurde die Fahrbahnrandmarkierung angepasst, sodass der Ver-
lauf des Bordes für den fließenden Verkehr der Großgartacher Straße jederzeit klar ersichtlich
ist.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.078 * Parkende LKW in der Gottlieb-Daimler-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über unhaltbare Zustände in der Gottlieb-Daimler-Straße, wie sie zum Teil auch die Heilbronner Stimme am 2.8.2013 nach deren Ansicht noch verharmlosend dargestellt hat, siehe http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/stadt/sonstige-Aerger-ueber-parkende-Lkw-reisst-nicht-ab;art1925,2860033.

Insbesondere zeigt man sich verwundert darüber, daß man bei der Stadtverwaltung die Probleme kenne, aber nicht durchgreifend darauf reagiere, sondern sie nur verwalten und beschwerdeführende Bürger nicht ernst nehmen bzw. wegen der fremden Nationalität die Fahrer mit Samthandschuhen anfassen würde.

An ein generelles Parkverbot oder zeitlich eng limitierte Parkerlaubnis unter Ausschluß von Nachtstunden für LKW werde nicht gedacht.

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

29.8.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> auf Nachfrage wurde uns vom Ordnungsamt mitgeteilt dass die Gottlieb-Daimler-Straße bei
Streifengängen oder wenn konkrete Anliegerbeschwerden vorliegen kontrolliert wird.

Sofern es durch parkende LKW an den Ein- und Ausfahrten zu Behinderungen kommt, bzw. Fahrzeuge in der vollen Breite auf dem Gehweg parken, werden Verwarnungen ausgesprochen.
Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wird das Verwarngeld in Form einer „Sicher-
heitsleistung“ vor Ort einbehalten, vorausgesetzt der Fahrer wird angetroffen.
Ein generelles Parkverbot für LKW auch zeitlich limitiert ist aus rechtlichen Gründen in einem
Gewerbe- bzw. lndustriegebiet grundsätzlich nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.077 * Bestattungskosten


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. in welchen Fällen übernimmt die Stadt welche Kosten im Zusammenhang mit Bestattungen;

2. aufgrund welcher Grundlagen erfolgt dies?

 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 15.8.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage ist zunächst zu erwähnen, dass mit dem Thema Bestat-
tungskosten zwei städtische Ämter tangiert sind; das Ordnungsamt als Ortspolizeibehörde, im
Zusammenhang mit Kosten, welche im Zuge der Gefahrenabwehr durch behördlich angeordnete
Bestattungen anfallen, sowie das Amt für Familie. Jugend und Senioren als zuständiger Sozial-
hilfeträger im Zuge einer Kostenerstattung gegenüber Angehörigen.


Nun zu Ihren beiden Fragen, in welchen Fällen die Stadt welche Kosten im Zusammenhang mit
Bestattungen übernimmt und auf welcher Grundlage dies erfolgt:


ln Deutschland besteht nach § 30 Abs. 1 BestattG eine grundsätzliche Bestattungspflicht. Diese
Bestattungspflicht und damit auch die Pflicht zur Kostentragung obliegt gem. § 31 GestattG
den Angehörigen (i.S. § 21 Abs. 1 BestattG).


Sind jedoch keine Angehörigen vorhanden oder wird durch die bestattungspflichtigen Angehö-
rigen trotz Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt (zumeist begründet mit zerrütteten Familienverhältnissen und/oder finanzieller Überforderung), regelt § 31
Abs. 2 BestattG das Eingreifen des Ordnungsamtes als Maßnahme der Gefahrenabwehr.
Die anfallenden Kosten (von der Bergung/Erstversorgung der Leiche, Leichenschau, Einäsche-
rung bis hin zur Beisetzung) werden zunächst vom Ordnungsamt getragen.


Sofern der/die Verstorbene Barvermögen hinterlässt, wird dies vorrangig zur Kostendeckung
herangezogen. Grundsätzlich greift aber die Pflicht der bestattungspflichtigen Angehörigen zur
Erstattung der angefallenen Kosten. Die Anforderung erfolgt i.d.R. durch›Kostenbescheid des
Ordnungsamtes.


Sofern der/die Betreffende bereits selbst Leistungen der Sozialhilfe erhält oder aufgrund der
finanziellen Situation nicht in der Lage sein sollte. diese zusätzlichen Kosten zu tragen, besteht
die Möglichkeit, beim Amt für Jugend, Familie und Senioren (Amt 50) einen Antrag auf Kosten-
übernahme zu stellen.


Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage hat uns Amt 50 die Drucksache 265 aus 2009 übersandt,
die wir Ihnen in der Anlage zukommen lassen. Diese dürfte Ihre Fragestellungen in sozialhilfe-
rechtlicher Sicht umfassend beantworten. Wie uns Amt 50 mitteilte, Wurden die bisher aner-
kannten Bestattungspauschalen zwischen zeitlich dynamisiert, sodass ab 01.06.2012 für eine
Feuerbestattung 3.400,- Euro und für eine Erdbestattung 4.100,- Euro als erforderliche Bestat-
tungskosten anerkannt und bezuschusst werden.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt

 

Anlage: Drucksache 265.pdf

 

Antwort unvollständig, per Ruckruf um Ergänzung gebetenn und zugesagt.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.076 * Aufwandsentschädigungen bei ALG I und II


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

inwieweit und in welcher Höhe werden Aufwandsentschädigungen bei ALG I und II mit welchen Auswirkungen an- bzw. aufgerechnet?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.8.2013

Antwort: bürgernah: Danke!

<*> Sie haben angefragt, inwieweit und in welcher Höhe Aufwandsentschädigungen bei ALG I und II mit welchen Auswirkungen an- bzw. aufgerechnet werden.

 

Aufwandsentschädigungen von Empfängern von Alg I werden mit folgenden Maßgaben nach § 155 Abs.2 Sozialgesetzbuch III nicht angerechnet:

 

·        Entschädigungen ehrenamtlicher Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane, auch hinsichtlich ihres steuerpflichtigen Teils. Diese gelten wegen des besonderen Charakters dieser Tätigkeit nicht als Einnahmen aus der Verwertung der Arbeitskraft.

 

·        Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG (bestimmte Bezüge aus öffentlichen Kassen, die als Aufwandsentschädigungen festgesetzt sind und im Haushaltsplan ausgewiesen werden), unabhängig davon, ob im Einzelfall ein steuerlich abzugsfähiger Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist,

 

·        Aufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nur, soweit sie steuerfrei sind (R 3.12 Abs. 2 ff. LStÄR 2013). Danach sind beispielsweise Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen in Höhe von 33 1/3 v. H. der gewährten Beträge (mindestens aber in Höhe von 200,00 Euro monatlich) steuerfrei.

 

·        Aufwandsentschädigungen i. S . des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG (R 3.26 LStR) bis zur Höhe von insgesamt 2400,00 € im Jahr; wird dieser Betrag überschritten, können die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben ggf. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 3 Nr. 26 Satz 2 EStG),

 

·        Aufwandsentschädigungen für Versichertenälteste, die nach § 41 SGB IV hinsichtlich der pauschalen Sachkostenentschädigung steuerfrei sind. Steuerpflichtig - und damit auf das Alg anzurechnen - sind dagegen die ihnen gewährten Pauschbeträge für Zeitaufwand (z. B. für mtl. Sprechstunden, Aufnahme von Versicherten- und Hinterbliebenenrentenanträgen, Kontenklärungen),

 

·        Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer des Bundesverbandes für den Selbstschutz (BVS)

 

Aufwandsentschädigungen werden bei Alg II-Beziehern grundsätzlich wie Erwerbseinkommen behandelt. Bestandteile der Aufwandsentschädigung, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden und nicht demselben Zweck wie das Arbeitslosengeld II, also der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, bleiben dabei unberücksichtigt. Soweit die Aufwandsentschädigung nach dem Einkommenssteuergesetz steuerfrei ist, gilt gegenüber dem normalen Erwerbseinkommen ein erhöhter Grundfreibetrag von 200,00 EUR statt 100,00 EUR. Darüber hinausgehende Beträge werden gleich behandelt.

 

Die gesetzliche Grundlage bilden § 11a und § 11b des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch. Ausführungsempfehlungen finden sich in den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit. Die entsprechenden Auszüge sind beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria-Magdalena Dietz

Geschäftsführerin

Jobcenter Stadt Heilbronn


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.075 * Hegelmaierstraße 2


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben "Bauvorhaben Hegelmaierstraße 2" vom 26.7.2013 ab, das uns per Gemeinderatspost zugestellt wurde und zu den jüngsten in der Heilbronner Stimme dazu abgegebenen Stellungnahmen der Anwohner?

2. Nach welchen Kriterien wird bei der Kontrolle von genehmigten Bauvorhaben verfahren?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.8.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> in o.g. Angelegenheit haben Sie sich mit Schreiben vom 05.08.2013 an die
Stadtverwaltung gewandt und vor dem Hintergrund des Beschwerdeschreibens
betroffener Nachbarn vom 26.07.2013, namentlich von Herrn Dr. W. ...,  und Herrn S. ...  (vgl. Anlage) und der Berichterstattung der ,Heilbronner Stimme' um Stellungnahme zum Sach-
verhalt gebeten.


Zur Beantwortung lhrer Anfrage übersenden wir lhnen anbei die heutigen Ant-
wortschreiben an Herrn Dr. Wacker und Herrn Seibold in Mehrfertigung (vgl.
Anlage). Zu lhrer Frage, nach welchen Kriterien das Planungs- und Bau-
rechtsamt Baukontrollen durchführt, darf ich lhnen mitteilen, dass der Zeit-
punkt, wann Baukontrollen stattfinden, sehr stark von den Umständen des Ein-
zelfalles, dem Fortgang der Bauarbeiten und den personellen Kapazitäten ab-
hängt und daher hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden kann.


Für Rückfragen stehen lhnen die zuständigen Mitarbeiter im Planungs- und
Baurechtsamt gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hajek

<Baudezernent>

 

--- Anlage: Antwortschreiben ----


Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Umgestaltung der Außenan-
lagen auf dem Baugrundstück Hegelmaierstraße 2 in 74076 Heilbronn
- lhr Schreiben vom 26.07.2013


Sehr geehrter Herr ...,


in o.g. Angelegenheit darf ich auf lhr Schreiben vom 26.07.2013 Bezug neh-
men, in welchem Sie und Herr Dr. Wacker sich an die Damen und Herren des
Gemeinderats sowie Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach, den Leiter des Pla-
nungs- und Baurechtsamtes und mich als Vertreter der Stadtverwaltung
gewandt und hinsichtlich der vorgenommenen Ausführung der Außenanlagen
und Stützmauern auf dem Baugrundstück Hegelmaierstraße 2 in 74076 Heilb-
ronn mit Nachdruck um eine eingehende Überprüfung des Sachverhalts gebe-
ten haben.

 

Mit Ihrem Schreiben übersandten Sie eine Unterschriftenliste mit
Namen von einem Dutzend weiterer Nachbarn, die lhr Anliegen unterstützen.
Zum Sachverhalt und dem derzeitigen Sachstand in der Angelegenheit kann ich
lhnen mitteilen, dass seit Anfang Juli intensive Gespräche zwischen dem Pla-
nungs- und Baurechtsamt sowie dem Bauherrn und seinen Fachplanern statt-
finden, um eine genehmigungsfähige und gestalterisch angemessene Lösung
für die erforderliche Umgestaltung der Außenanlagen zu finden.

 

Sollte im Zugeder zu erwartenden Um- und Rückbaumaßnahmen ein Änderungsbauantrag
erforderlich sein, werden im Rahmen dieses Verfahrens selbstverständlich die
Angrenzer und die unmittelbar betroffenen, sonstigen Nachbarn, deren öffent-
lich-rechtliche geschützte nachbarliche Belange berührt sein könnten, erneut
nach § 55 Landesbauordnung (LBO) am Verfahren beteiligt und über die geän-
derten Pläne informiert werden. Bereits jetzt kann ich lhnen jedoch versichern,
dass die endgültige Gestaltung der Außenanlagen nachbarschützende Belange
nicht beeinträchtigen wird.


Wie ich den Berichten der ,Heilbronner Stimme' entnehmen konnte, wurden
hinsichtlich des genannten Bauvorhabens Dienst- und Fachaufsichtsbeschwer-
den eingereicht. Ich muss daher von einem bereits anvisierten Gesprächstermin
mit Ihnen absehen, bis eine Entscheidung darüber erfolgt ist.


Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.074 * Bargeldloser Gebühreneinzug der KFZ-Zulassungsstelle


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

Welche Maßnahmen sie ergreift, um den bargeldlosen Gebühreneinzugin der KFZ-Zulassungsstelle zu erleichtern.

Derzeit teilen sich die Angestellten an allen 7 Plätzen ein einziges Kartenlesegerät, um den bargeldlose Gebühreneinzug durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen müssen von ihren Plätzen  weggehen, um das Gerät zur Bearbeitung einer Kreditkarte her zu holen und wieder zurückbringen. Dadurch kann  es zu Staus und unnötigen Wartezeiten komme und ist ein vermeidbarer Arbeitsaufwand insbesondere zu Lasten der Angestellten, aber auch der Bürger.

Eine Ausstattung mit einem Kartenlesegerät an jedem Platz würde die Stadt Heilbronn sicher nicht zur Insolvenz führen.

Es wird um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.7.2013

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> Wir haben in allen unseren Publikumsbereichen jeweils ein mobiles ec-Terminal im Einsatz. Hintergrund ist, dass jedes ec-Gerät einen eigenen Telefonanschluss benötigt und mit jährlichen Grundgebühren von rund 240,- Euro zu Buche schlägt.

Bei der Zulassungsstelle bezahlen nur rund 10 % der Kunden mit ec-Karte, das entspricht im Durchschnitt ungefähr 12 Kunden am Tag - bei Stoßzeiten natürlich entsprechend mehr. Da auch nicht immer alle sieben Sachbearbeiterplätze besetzt sind, war es bisher kein Problem, auf ein gemeinsames, transportables Gerät zurückzugreifen.

Wenn es in ganz wenigen Einzelfällen trotzdem einmal zu kurzen Wartezeiten kommen sollte, ist dies angesichts der zusätzlichen Kosten für sechs weitere ec-Geräte aus unserer Sicht auch weiterhin akzeptabel. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Helga Schwede
Stadt Heilbronn - Bürgeramt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.073 * Schmierereien in der Stadt


Sehr  geehrte Damen und Herren,
 

Bürger beklagen sich über die zunehmenden Schmierereien und damit verbundenen Sachbeschädigungen in der Stadt,
insbesondere auch an städtischem Inventar.

Wörtlich:
"...hier die Bilder von der politisch motivierten Sachbeschädigung am Fleiner-Tor-Brunnen.
Dazu Bilder von den pol. motivierten Schmierereien an der Sport- und Veranstaltungshalle des Robert-Mayer-Gymnasium
in der Keplerstraße. Das ist auch ein Gebäude der öffentlichen Hand.
Auch die Privat-Hauseigentümer sollte hier nicht alleine gelassen werden, da sie Mehrfachsteuerzahler sind und ein Recht darauf haben, dass Ihr Eigentum geschützt wird.
Immerhin zahlen die Grundsteuer, Versicherungssteuer, bezahlen Handwerker, die Gewerbesteuer entrichten.
Zudem schaffen die Wohnraum für andere Steuerzahler.
Deswegen ist die Stadt hier berufen, die Hauseigentümer zu entlasten bei Schmierereien an Häusern.
Wenn die Gemeinde die öffentliche Ordnung besser im Griff hätte, dann käme so was gar nicht vor.
Vielleicht sollte man nicht so sehr an Sozialarbeit sparen. ...
"

Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. welche Stellungnahme gibt sie dazu ab,
2. wird Strafanzeige und Strafantrag gestellt, wenn JA: mit welchem Ergebnis, wenn NEIN: weshalb nicht?

Anlage: Bilder

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.8.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> gemäß lhrer Email vom 20.7.2013 bitten Sie die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme wegen
zunehmender Schmierereien und damit verbundenen Sachbeschädigungen in der Stadt, insbeson-
dere auch an städtischem Inventar, worüber sich Bürger beklagten. Ferner fragen Sie an, ob Straf-
anzeige und Strafantrag gestellt werde.

 

Insofern nehmen Sie u.a. Bezug auf
- Bilder von politisch motivierten Sachbeschädigungen am Fleiner-Tor-Brunnen,
- Bilder von politisch motivierten Schmierereien an der Sport- und Veranstaltungshalle des
Robert-Mayer-Gymnasiums.


Auch die Privat-Hauseigentümer sollten hier nicht allein gelassen werden, auch sie hätten einen
Anspruch darauf, dass ihr Eigentum geschützt wird. Sie zahlten Steuern und schafften Wohnraum,
weswegen die Stadt berufen sei, die Hauseigentümer zu entlasten bei Schmierereien an Häusern.
Wenn die Gemeinde die öffentliche Ordnung besser in Griff hätte, käme so etwas nicht vor.


Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Die Schmierereien bzw. illegale Graffiti - ob an öffentlichen Einrichtungen oder an privatem Haus-
eigentum - sind nicht nur ein großes Ärgernis. sondern zumeist auch eine strafbare Sachbeschädi-
gung, die von der Verwaltung stets zur Anzeige gebracht wird; ferner wird Strafantrag gestellt.
In dem Bewusstsein, dass illegale Graffiti Nachahmer herausfordert, gibt es bei der Stadt Heilbronn
seit Jahren eine Konzeption, die dafür Sorge tragen soll, dass.jede illegale Graffiti strafrechtlich
verfolgt wird; im Jahre 2012 wurden insoweit vom Rechtsamt 93 Strafanzeigen/-anträge gestellt.
Mit der Polizei ist abgestimmt, dass diese - unabhängig von einer förmlichen Strafanzeige - unver-
züglich telefonisch verständigt wird, um so früh wie möglich mit strafrechtlichen Ermittlungen be-
ginnen zu können. Trotz alledem sind die Verursacher zumeist nicht zu ermitteln. Sofern die Täter
ermittelt werden können, wird der Anspruch auf Schadensersatz konsequent verfolgt.


In Sachen Graffiti-Beseitigung geht die Stadt Heilbronn nach Auffassung der Verwaltung mit gu-
tem Beispiel voran, indem Schmierereien oder Graffiti an städtischen Gebäuden möglichst zeitnah
beseitigt werden. lnsofern sind die objektverwaltenden Ämter gehalten, dass Graffiti -jedenfalls an
exponierten Stellen öffentlicher Gebäude [d.h. an Stellen, auf denen das Graffiti gut sichtbar bzw.
einsehbar ist) - unverzüglich entfernt werden. Ferner werden private Grundstückseigentümer er-
sucht, solche ebenfalls zu beseitigen. Eine schnelle Entfernung von Graffiti macht diese Flächen für
Sprayer unattraktiv, da der angestrebte „Ruhm" nicht erlangt werden kann.


Durch die Einführung des Kommunalen Ordnungsdienstes im Juli 2012 wurde die Ordnungspräsenz
in der Innenstadt erhöht; hierbei handelt es sich um uniformierte Vollzugskräfte des Ordnungsamts,
die präventiv tätig sind und festgestellten Ordnungsstörungen nachgehen. U.a. sind sie gehalten,
den objektverwaltenden Ämtern entsprechende Schmierereien oder illegale Graffiti unverzüglich zu
melden; die Kriminalitätsbekämpfung bleibt Angelegenheit der Landespolizei. Eine gezielte Über-
wachung von Gebäuden und Flächen ist allerdings wirtschaftlich nicht realisierbar.
Der Schutz der privaten Hauseigentümer ist eine polizeiliche Aufgabe, der die gleiche Aufmerksam-
keit zukommt, wie dies bei öffentlichen Gebäudender Fall ist.

 

Mit freundlichen Grüßen


Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.7.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.072 * Lutzstraße: Verkehrsprobleme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über anhaltende Probleme in der Lutzstraße.
Wörtlich:
"Hier wurden dieses Jahr schon mehrmals des Nachts Autorennen gefahren.
Und was macht die Stadt HN nichts.nichts überhaupt nichts.Diese Stadtbeamten wohnen ja nicht hier.
Wir sehen in unserer Gegend keine Polizei, viel weniger eine sogenannte Gatwaystreife.
<...Am> Zebrastreifen( bei der Umgestaltung) wurden sogenannte Blindensteine verlegt.
Welcher Fahrer weiß, dass hier blinde Mitbürger über den Streifen gehen, wer hält sich an die 30 km/h. nicht einmal der Stadtbus. Herr H... (Strassenbauamt HN) habe ich im vergangenen Oktober darauf angespochen,ich habe vorgeschlagen, Bodenwellen anzubringen. Herr H... ist dagegen, Er macht sich Gedanken,aber bis heute ist nichts geschehen,und es wird auch in Zukunft nichts geschehen, weil kein Interesse besteht, dass die dummen Bürger vor Lärm usw. geschützt werden sollen. ..."


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 9.8,2013

26.8.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> vielen Dank für lhren Hinweis. Das Ordnungsamt wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten in der Lutzstraße mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen.


Das Amt für Straßenwesen nimmt zu lhrer Anfrage wie folgt Stellung:


„Die Verkehrsberuhígungsmaßnahmen in der Lutzstraßc werden noch in diesem Jahr fertiggestellt. Bei dem noch fehlenden Teilabschnitt handelt es sich um den wichtigen östlichen Ortseingangsbereich.

Die Baumquartiere werden alternierend auf beiden Straßenseiten eingerichtet, so dass die Verkehrsteilnehmer durch mehrmaligen Versatz gezwungen werden langsamer zu fahren. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden wir mittels Geschwindigkeitsmessung und Verkehrszählung die Wirksamkeit evaluieren.

Wir gehen davon aus, dass sich seit Beginn der Maßnahmen bereits spürbare Erfolge zeigen. lnsgesamt wird dadurch eine städtebauliche Aufwertung für das Quartier erreicht. Die Gründe für die ablehnende Haltung gegenüber dem Einbau von Bodenschwellen wurden dem in der Anfrage nicht genannten Schreiber ausführlich dargelegt.
Bereits jetzt ist durch die begonnene Maßnahme eine spürbare Entiastung gegeben."

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ordnungsamt


auf Nachfrage:

 

<*> die Gründe für eine ablehnende Haltung von Bodenschwellen liegen darin, dass im Bereich von bebauten Bereichen (Wohngebieten) auch Nachts beim Überfahren von Bodenschwellen unzumutbarer Lärm verursacht wird und die Stadt Heilbronn im gesamten Stadtgebiet innerhalb bebauter Bereiche auf solche Bodenschwellen verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


Erneute Nachfrage:

 

Sehr geehrter Herr Herkert,

im Antwortschreiben vom Ordnungsamt heißt es auch "Bei dem noch fehlenden Teilabschnitt handelt es sich um den wichtigen östlichen Ortseingangsbereich."

Liegt hier eine Verwechslung vor? Die Lutzstraße führt zum südlichen  Ortseingangsbereich Richtung Flein.

Außerdem gibt es innerhalb Wohngebieten durchaus Bodenschwellen, z.B. in Horkheim am Heilbronner Weg.

u.a.w.g.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

27.8.2013


Erneute Antwort:

 

<*>  der Verlauf der Lutzstraße erstreckt sich von Süd-Ost nach Nord-West u. umgekehrt. Die Lauffener Straße verläuft von Süd nach Nord u. umgekehrt. Um das Ganze auf einen Nenner zu bringen zum besseren Verständnis der Teilabschnitt der Lutzstraße nordwestlich der EM Lauffener Straße.

 

Zum Punkt Bodenschwellen haben Sie natürlich recht, dass es in Verkehrsberuhigten Bereichen in denen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist oder an deren Zufahrt „Aufpflasterungen oder Anhebungen gibt. In üblichen Wohnstraßen, in denen Tempo 30 und darüber gilt sind keine Bodenschwellen vorhanden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Manfred Herkert
Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.071 * Poller an der Götzenturmbrücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die zu eng stehenden Poller ("Streich eines Schwaben") an der Götzenturmbrücke. Es wird bemängelt, daß im Gegensatz zu einer Parkplatzeinzeichnung nicht beachtet wurde, daß es sich um Hindernisse handelt, die ein Zerkratzen des Fahrzeugs befürchten lassen, was daher auch wegen zu schlechter Sichtbarkeit im Durchfahren zu Irritationen führt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14,8,2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> in der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden durch Fußgänger und Radfahrer weil
Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit und überhöhter Tonnage die Brücke befuhren, was
auch bei entsprechenden Kontrollen festgestellt wurde.
lm Rahmen einer statischen Brückenprüfung wurde dann empfohlen, nur noch Fahrzeuge mit
einem tatsächlichen Gesamtgewicht bis 2 t und in Schrittgeschwindigkeit in Fahrbahnmitte
zuzulassen.


Die Problematik wurde dann im Rahmen einer Verkehrsbesprechung gemeinsam mit der Polizei,
dem Ordnungsamt, dem Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde erörtert. Um die
Verkehrssicherheit auf der Brücke innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs zu gewährleisten,
aber auch um der Statik der Brücke Genüge zu tun, wurden bewegliche Plastikpoller mit einer
Durchfahrtsbreite von 2,30 m auf beiden Seiten aufgestellt.


Für einen Durchschnittsfahrer mit einem PKW mit den zulässigen Maßen, stellt diese Engstelle
kein Hindernis oder gar eine Gefahrenstelle dar. Die Poller sind auch bei Dunkelheit gut erkenn-
bar.


Wie Beobachtungen und Kontrollen zeigen, wurde durch die angeordneten Maßnahmen die
Forderung nach Verkehrsberuhigung, die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit, sowie die Ein-
haltung der Begrenzung der Tonnage mit geringem finanziellem Aufwand erreicht.


Mıt freundlıchen Grußen
Christiane Ehrhardt

 Amt für Straßenwesen


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.070 * Motorradlärm im Wohngebiet Haselter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über fast täglich mehrmaligen Lärm durch einen zu schnell und kindergefährdend zumeist durch die Längelter- und westliche Frundsbergstraße  brausenden Motorradfahrer. Insbesondere in der Zeit nach 22 Uhr fällt er mit dem Kennzeichen [...] ruhestörend besonders auf. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.069 * Straßenzustand im Wohngebiet Haselter

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Straße "Im Haselter" im westlichen Teil gerichtet wurde, beklagen die Bürger sich über den teilweise noch schlechteren Zustand der übrigen Straßen im Wohngebiet Haselter. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 3.8.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> das Amt für Straßenwesen lässt sich bei der Auswahl der zu erneuernden Straßenabschnitte unter anderem davon leiten welche Verkehrsbedeutung und welcher Erhaltungszustand vorherrschen.

ln den letzten Jahren bis heute wurden die Fahrbahnen der Helmholtzstraße und ein verkehrsmäßig relevanter Teil der Straße lm Haselter komplett mit neuen Belägen versehen.

Andere der Haupterschließung der Schulen und der Beschützenden Werkstätten dienende Verkehrswege befinden sich in einem zumutbaren und verkehrssicheren Zustand.


Die Stichstraße westlich der Beschützenden Werkstätten ist für 2014 zum Ausbau vorgesehen. lm Wohngebiet selbst sind darüber hinaus in absehbarer Zeit nur lnstandhaltungsarbeiten durch das Betriebsamt geplant.

Eine Erneuerung des Belages der Friedrichstraße ist im nächsten Jahr bei entsprechender Mittel bereitstellung geplant.


Mit freundlichen Grüßen
ln Vertretung
Thomas Bender


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt am 9,7,2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.068 * Motorradlärm durch Klingenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Theodor-Heuss-Straße beklagen sich über Motorradfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit und folgedessen lautstark durch die Straße rasen.
Es werde dabei nach Durchfahren der dortigen Meßstation "aufgedreht".
Insbesondere fällt dabei ein Motorradfahrer in unregelmäßigen Abständen etwa in der Zeit nach Mitternacht auf.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.7.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> besten Dank für lhre beiden E-mail-Anfragen zu Nlotorradlärm.


Wir haben lhre Hinweise an das Polizeirevier Böckingen weitergeleitet mit der Bitte, im Rahmen
der personellen l\/löglichkeiten zu kontrollieren.

 

Desweiteren fanden lhre Hinweise Berücksichtigung im mobilen Geschwindigkeitsmessplan des
Städtischen Vollzugsdienstes.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.067 * Badener Hof


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu den nachfolgenden, in einer Stellungnahme zur Stadtteilbegehung enthaltenen Punkten ab, deren wesentlicher Inhalt wie folgt lautet:

"Zu hoch, zu viele Wohneinheiten, zu wenig Grün, zu wenig Parkmöglichkeiten für PKW's und Vernichtung von öffentlichem Parkraum"
So lässt sich für mich das Ergebnis der Stadtteilbegehung zusammenfassen.

Im Einzelnen:
• Das Gebäude ist auf der südlichen Traufseite mehrere Meter zu hoch geplant. Durch die geplante Überschreitung der Gebäudehöhe wird die optische Maßgabe des B-Planes einer Abstufung der Gebäudehöhen jeweils auf der linken und rechten Straßenseite verletzt. In der Stichstraße würden dadurch auf beiden Straßenseiten die Gebäude 5 Etagen oder ca 15 Meter in die Höhe ragen. Es würde der Eindruck einer Häuserschlucht entstehen.
• Nur durch südliches Verschieben des Baukörpers in einen Bereich außerhalb des Baufensters können die vorgeschriebenen Abstandsflächen für die geplante Gebäudehöhe an der Nordseite eingehalten werden. Dieses zeigt, welche maximale Bauhöhe der Ersteller des B-Planes für diesen Bereich eigentlich vorgesehen hat.
Zusammenfassend wird die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl überschritten, das Baufenster wird verlassen, die zulässige Gebäudehöhe auf der Traufseite wird um viele Meter überschritten.
• Die zu schützende Baumgruppe kann nicht durch entsprechend große Bäume in der ursprünglichen Anzahl ersetzt werden, da die Tiefgarage außerhalb des Baufensters und der übrige Baukörper die Bepflanzung begrenzen. Gerade der Baumbestand mit großen alten Bäumen galt aber von Beginn an als besonders beworbenes Charaktermerkmal des Baugebiets Badener Hof. Dieser ursprüngliche Gedanke der Begrünung wird auch dadurch deutlich, dass auf jedem Grundstück ein Baum zu pflanzen ist und im Geschosswohnungsbereich pro 500 qm ein Baum zusätzlich zu pflanzen ist.
• Die im B-Plan gegenüber der jetzigen Planung wesentlich kleiner festgelegten Flächen für Tiefgaragen zeigen im Zusammenhang mit der LBO (1 Stellplatz pro WE), dass die vom B-Plan gewollte max. Zahl der Wohneinheiten deutlich geringer ist als nun von der Stadtsiedlung geplant. Die nach LBO insgesamt mindestens erforderlichen Stellplätze sollen nun sogar zusätzlich im nicht für Stellplätze vorgesehenen Grünbereich gebaut werden, da die geplante - von der Ausdehnung her riesige - TG statt der erforderlichen 36 nur 33 vollwertige Plätze hat, obwohl sie schon zu einem großen Teil außerhalb des Baufensters liegt. Der 34. eingezeichnete Stellplatz der TG liegt bereits vor dem Notausgang.
• Zusätzlich wird die bisher schon zu knappe Anzahl an öffentlichen Parkflächen durch die geplante Verlegung der
TG-Zufahrt an die Badener Straße noch weiter verringert. Mit der Ausfahrt an der Hauptstraße kann dann dort nicht mehr geparkt werden kann. Hier muss unbedingt ein Ausgleich für die verlorengehenden öffentlichen Parkmöglichkeiten entlang der Straße geschaffen werden. Dieses gilt natürlich auch für die bisher schon verlegten Ausfahrten der übrigen bereits durchgeführten Bebauung.
Diese massive Verdichtung der Bebauung läuft den Planungen des B-Plan und dem in Prospekten beworbenen Charakter des Baugebietes deutlich zuwider.
Insgesamt werden nach meinem Eindruck ständig deutliche Übertretungen des B-Planes entweder genehmigt oder nachträglich nicht behoben, so dass der ursprüngliche Charakter des Baugebiets verloren geht.

Beispiele an denen dieses für mich augenscheinlich wird:

- Stellplätze im nicht dafür vorgesehenen Bereich,
- Nichtpflanzung von zu pflanzenden Bäumen,
- Fällung von zu schützenden Bäumen ohne Pflanzung von angemessenem Ersatz
- Planung von Gebäuden so, dass vorgeschriebene Bäume nicht gepflanzt werden können,
- kaum Grünflächen um die Häuser herum,
- sehr geringe Hausabstände
- Überschreitung der maximalen Bauhöhen

Auch im Internet wird auf einer Seite des Theaters Heilbronn jetzt schon vom "Ghetto Badener Hof" geschrieben, obwohl das Gebiet noch nicht einmal komplett bebaut ist. http://wohnzeit.wordpress.com/2011/04/19/alkoholfreie-zone/

Wir begrüßen die Bebauung des Grundstücks durch die Stadtsiedlung als Bauherr ausdrücklich, aber das geplante Gebäude hat zu viele WE, ist zu hoch und zu groß. ...


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.066 * Alternative Ausgleichsflächen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß die landwirtschaftlichen Belange seit Jahren trotz gesetzlicher Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sträflich zugunsten neuer Planungsvorhaben insbesondere dadurch vernachlässigt werden, daß zum Ausgleich dennoch permanent landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, wiewohl alternative Möglichkeiten der Schaffung derartigen Flächen, beispielsweise im Bereich bestehender und/oder geplanten Anlagen (z.B. Wertwiesenpark, Leintalpark) bestehen würden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.065 * Landschaftsschutzgebiet


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung,
 
1. welche Voraussetzungen und Möglichkeit bestehen, um zur Sicherung von Naturschutz und Naherholung südlich der Böllinger Höfe ein Landschaftsschutzgebiet zu erschließen, insbesondere unter dem Aspekt, daß dazu eine Stromtrasse einbezogen werden kann;

2. unter welchem Schutz die auf Neckargartacher Markierung liegende und im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesene Fläche vor Eingriffen in den Bestand genießt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.8.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> ein Gebiet kann als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden, wenn es schutzwürdig und
schutzbedürftig, d.h. eine Unterschutzstellung erforderlich ist.


Eine Entwicklung, welche geeignet wäre den von Ihnen benannten Landschaftsraum südlich der
Böllinger Höfe erheblich zu beeinträchtigen ist grundsätzlich nicht absehbar. Hierzu tragen u.a.
im Regionalplan festgelegte Ziele der Raumordnung (von Siedlungstätigkeit frei zu haltende
Regionale Grürızäsuren und Grünzüge), planerisch erforderliche Abstände zwischen Wohn- und
industriell/gewerblicher Nutzung und nicht zuletzt die hier verlaufenden Hochspannungslei-
tungstrassen bei.


Hinsichtlich der künftigen Freiflächenentwicklung wurde aufgrund eines Quorumsantrags vom
09.10.2012 ein „RunderTisch zur Freiflächenentwicklung in den Stadtteilen Frankenbach und
Neckargartach“ eingerichtet. Hierzu wurden verschiedene Institutionen und interessierte Bürger
Bankverbindung Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung eingeladen: Gemeinderäte, Bezirksbeiträte, Kirchen, Schulen, landwirtschaftliche Ortsvereine, Naturschutzverbände, Sportvereine, Jagdpächter.


Bei einem Treffen des Runden Tisches im Juni 2013 wurde angeregt, dass der Arbeitskreis sich
mit der Entwicklung der Landschaft auf dem Gebiet zwischen Frankenbach/Neckargartach und
den Böllinger Höfen befassen will. Hierbei sollen Themen wie Eingrünung der Industrieanlagen,
Rundwege zur Naherholung, Behebung von Konflikten zwischen Landbewirtschaftung und Erholungsnutzung sowie Sicherung von Lebensräumen für die Pflanzen- und Tierwelt erörtert
werden. Unter der Federführung des Grünflächenamtes trifft sich der Runde Tisch zu diesem
Thema am 24.09.2013.

 

Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen von Anregungen und gewonnen Erkenntnissen einen Masterplan zur Entwicklung der Landschaft erstellen und diesen dem
kommunalpolitischen Arbeitskreis und der Bürgerschaft in Neckargartach vorstellen.


Hinsichtlich Ihrer Frage zum Schutz des Waldes bei den Böllinger Höfen, können wir lhnen mitteilen, dass dieser keiner besonderen Schutzkategorie unterliegt. Nach Mitteilung der Forstbehörde unterliegt er dem allgemeinen Schutz vor Waldumwandlung nach § 9 Landeswaldgesetz,
d.h. eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart, bedarf der Genehmigung der höheren Forstbehörde.


ln Vertretung
Mit freundlichen Grüßen ,


Jean-Christophe Pilz

Planungs- und Baurechtsamt
Umwelt- und Arbeitsschutz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.064 * BuGa-Ausgleichsflächen


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1.
a) Trifft es zu, daß zur Umsetzung der bisherigen Gewerbefläche am Fruchtschuppenweg zum Stadtquartier Neckarbogen, das enorme Grünflächen enthalten wird, Ausgleichsflächen zu Lasten der Landwirtschaft geschaffen werden sollen;
b) wenn ja, aus welchen Gründen, in welcher Größenordnung und an welchen Stellen;
c) wenn ja, weshalb werden diese nicht innerhalb des BuGa-Geländes angelegt;
d) welchen Ausgleich erhalten dafür die davon betroffenen Landwirte?

2. Weshalb wurde darüber der Gemeinderat bisher nicht unterrichtet?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.7.2013

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> zu Ihrer Anfrage vom 07.07.2013 nehmen wir wie folgt Stellung:

 

1 a) Trifft es zu, dass zur Umsetzung der bisherigen Gewerbefläche am Fruchtschuppenweg

zum Stadtquartier „Neckarbogen“, das enorme Grünflächen enthalten wird, Ausgleichsflächen zu Lasten der Landwirtschaft geschaffen werden sollen?

 

Für die im Rahmen des Ausnahmeantrages nach § 45 BNatSchG erforderlichen externen Ausgleichsflächen wurden bisher in Anspruch genommen:

 

Mauereidechsen:

0,31 ha Straßenbegleitgrün

0,81 ha Grünland

0,36 ha Grüninselfläche bzw. Gehölzflächen

 

Zauneidechsen:

2,75 ha Gehölzflächen im Bereich Zehnersche Grube und NSG Frankenbacher Schotter.

 

Weitere Flächen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Neckarbogen-Infrastruktur“:

Brutvögel (CEF-Maßnahmen):

 

- Artenschutzgerechte Pflege von ca. 1.200 m Feldhecken

- Artenschutzgerechte Pflege von Streuobstbeständen (im Winterhalbjahr 2013/14).

 

1 b) wenn ja, aus welchen Gründen, in welcher Größenordnung und an welchen Stellen?

 

Grünland an der Ludwigsburger Straße in Böckingen:

Da ein Zusammenhang mit den Bahnlinien als Vernetzungslinien für Mauereidechsen zwingend erforderlich ist, wurden hier entsprechend Flächen angelegt in einer Größenordnung von 0,81 ha.

 

1 c) wenn ja, weshalb werden diese nicht innerhalb des BUGA-Geländes angelegt?

 

Das Konzept sieht vor, dass von 7 ha Ersatzlebensraum für Mauereidechsen 4 ha innerhalb des

BUGA-Geländes angelegt werden.

 

1 d) welchen Ausgleich erhalten dafür die davon betroffenen Landwirte?

 

Ein Ausgleich für die städtische Grünlandfläche wurde nicht gewährt, dies ist nicht üblich.

 

2. Weshalb wurde der Gemeinderat bisher nicht unterrichtet?

 

Der Gemeinderat wurde in der GR- Drucksache Nr. 214 vom 01.07.2013 im Bauausschuss unterrichtet.

 

Freundliche Grüße

gez. Barz

Hans-Peter Barz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 3.7.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.063 * Toiletten im Wertwiesenpark

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über geschlossene Toiletten im Wertwiesenpark.

Wörtlich:
"...gestern morgen ging ich - nach langer Zeit - wieder einmal durch den Wertwiesenpark. Bei dieser Gelegenheit wollte ich dort auch auf die Toilette gehen. Was ich dann sah, konnte ich zunächst nicht glauben. Steht dort doch ein Schild mit folgendem Text: "Die Toiletten sind am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen bei gutem Wetter von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet." Ja sind wir in Hintertupfing oder in einer Großstadt? Die Sparmaßnahmen der Stadt Heilbronn ,in Sachen öffentlicher Toiletten, sind wohl nicht mehr zu überbieten. Wird der Park nur noch an den Wochenenden frequentiert? Wo sollen die Besucher, hauptsächlich Kinder und ältere Menschen, ihr "Geschäft" verrichten? Es ist eine bodenlose Missachtung der urmenschlichen Bedürfnisse. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.7.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> vielen Dank für den Hinweis. Das Schild ist nicht mehr gültig. Die Entfernung des Schildes wurde bereits veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk


 

Ergänzung dazu:

 

Auf tel. Rückfrage beim Betriebsamt wurde erklärt, daß der Kioskbetreiber dafür zuständig ist und  die Toiletten in der Regel täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet sein müssen. AD


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

13.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.062 * Fahrradrambos


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Maßnahmen sie ergreift, um das wieder mehr um sich greifende rücksichtslose Radfahren in der Fußgängerzone zu unterbinden, über das sich zunehmend Bürger beschweren;

2. welche Stellungnahme gibt sie zum jüngsten dazu passenden Polizeibericht vom 10.6.2013 ab (
"Mit dem Fahrrad war am Dienstagnachmittag ein 19-Jähriger auf dem Heilbronner Marktplatz unterwegs. Als er von hinten auf eine Fußgängerin zufuhr klingelte er zwar, blieb aber dann mit dem Lenker an der Frau hängen. Beide stürzten, der Radfahrer fiel dabei so unglücklich auf die 57-Jährige, dass diese verletzt wurde und sich ärztlich versorgen lassen musste.")
und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

 

Es wird um Stellungnahme sowie Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.7.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für lhre Anfrage vom 13.06.2013 zu rücksichtslosen Radfahrern.


Auch die Stadtverwaltung erreichen leider immer wieder Beschwerden über Fehlverhalten von Radfahrern. Das Ordnungsamt versucht, die Problematik auf zwei Wegen zu verbessern. Zum Einen wird durch Veröffentlichungen über das richtige, verkehrsgerechte Verhalten Aufklärungsarbeit in den Medien betrieben. Desweiteren bringen die Ordnungshüter von Polizei und Städtischem Vollzugsdienst vor Ort festgestelltes'Fehlverhalten zur Anzeige.

 

ln diesem Jahr mussten bislang bereits mehr als 70 Verwarnungs- oder Bußgelder an Radfahrer verhängt werden. Darunter waren auch festgestellte Verstöße wegen zu schnellen Befahrens der Heilbronner Fußgängerzonen oder Gefährdungen von Fußgängern in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen.


Radfahren wird als umweltgerechtes Verkehrsmittel von der Stadtverwaltung durch verschiedene Maßnahmen unterstützt. Ein grobes Fehlverhalten Einzelner - wie bei dem von Ihnen angeführten Unfall - kann u.E. die gute, täglich vielfach gezeigte Verträglichkeit von Fußgänger- und Radverkehr nicht in Frage stellen.

 

ln diesen Fällen bleibt nur eine Bestrafung durch Verwarnungs- oder Bußgelder bzw. bei Straftaten wie z.B. Körperverletzung mit Geldstrafen durch die Justiz.


Mflfreundlichen Grüßen
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am13.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.061 * Rückfrage zu Antwort bzgl. Graffitti

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Beantwortung unserer Anfrage vom 11.4.2013 erfolgte eine Reaktion der Initiatoren von "Graffiti-Watch" wie folgt:

 
1. auf die Passage der Stellungnahme:

"Grundsätzlich wird ein Beitrag zur Graffiti-Beseitigung begrüßt.
Dem Ordnungsamt ist “Graffiti-Watch” durch frühere Anfragen bekannt, zuletzt durch E-Mail-Anfrage vom 14.02.2013 an den Oberbürgermeister. 
Danach sollen durch “Graffiti-Watch” gesammelte Standorte über Schmierereien an Gebäuden an die Stadtverwaltung und die Polizei weitergeleitet und Flächen für legales Graffiti im Stadtgebiet ausgewiesen werden.
Ohne eine Anzeige vom jeweiligen Gebäudeeigentümer und seiner Bereitschaft, das Graffiti auf eigene Kosten zu entfernen, sind die Bemühungen aber vergebens."
 
wird angemerkt:

Aber dies beinhaltet ja  die Aktivitäten (das Konzept) von Graffiti_Watch !


2. auf die Passage der Stellungnahme:

"Das Ordnungsamt sensibilisiert bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten Grundstückseigentümer bzw. deren Mieter, das an ihrem Haus angebrachte Graffiti zu beseitigen."
 
wird angemerkt und nachgefragt:

In welcher Weise? Die Behauptung wird nicht sachlich fundiert erläutert und belegt.
Betroffene Eigentümer sind frustriert und kaum zu Aktivitäten bereit, da sie sich von der Stadt allein gelassen fühlen: Hat doch alles keinen Sinn, von denen kümmert sich doch niemand ernsthaft darum. Warum beseitigen, wenn nichts unternommen wird, neue Schmierereien zu vermeiden?

 
3. auf die Passage der Stellungnahme:

"Insofern würde die Weiterleitung von gesammelten Daten an die Stadtverwaltung eine Erwartungshaltung auslösen, die nicht erfüllt werden kann."
 
wird angemerkt:

Die Sammlung von Daten über Orte und Art der Schmierereien dient vornehmlich nicht  der Information/Zuleitung an die Verwaltung, sondern als Grundlage für Erkenntnisse für Aufklärung bei den Schulen, Unterstützung der Polizei bei Ermittlungen und besseren Belegung von Sachbeschädigungsanzeigen durch die Eigentümer.


4. auf die Passage der Stellungnahme:

"Es bleibt der Initiative jedoch unbenommen, selbst auf die Grundstückseigentümer zuzugehen."

 wird angemerkt: 

Dies ist ja doch explizit das Konzept der Initiative.


5. auf die Passage der Stellungnahme:

"Festzustellen ist jedenfalls, dass die Stadt nur direkten und damit wesentlichen Einfluss bei eigenen Liegenschaften hat."
 
wird angemerkt: 

Dieses Recht ist ja ok, löst aber doch nicht die generellen Schmierereien vornehmlich auch an privatem Eigentum und dem Image der gesamten Stadt!


6. auf die Passage der Stellungnahme:

"Zudem handelt es sich bei den meisten Graffitis nur um einfache Schmierereien in Form von Kürzeln und nicht um Graffitis im künstlerischen Sinn."
 
wird angemerkt: 

Legale Flächen (“künstlerische Graffiti”) sind strikt zu trennen von illegalen Flächen (illegaler Graffiti – Schmiererei)


7. auf die Passage der Stellungnahme:

"Erfahrungsgemäß stehen legale Flächen im Stadtgebiet im Allgemeinen und auch bei den städtischen Flächen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung."

wird angemerkt: 

Dieser Sachverhalt ist ja bekannt. Trotzdem stehen Flächen zur Verfügung, die nicht ausreichend im Sinne einer “künstlerischen” Graffiti genutzt werden. Neue Flächen lassen sich finden wie am Beispiel im Schulhof - Bereich in Frankenbach.


8. auf die Passage der Stellungnahme:

"Gemäß Ihrer Beschreibung sollen bei Graffiti-Watch Ehrenamtliche zum Einsatz kommen, deren Vergütung durch Mittel der Stadt Heilbronn teilfinanziert werden soll.

 Damit wird eine freiwillige, jedoch kostenauslösende Aufgabe an die Stadt herangetragen, obwohl für die Stadt keine relevante Einflussnahme besteht.

 Aus diesem und den o.g. Gründen kann die Stadtverwaltung diesem Konzept nicht zustimmen.
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis."

wird angemerkt: 

Im Klartext ist die Antwort der Stadt Heilbronn so zu verstehen, dass sie alles wie jetzt belassen will und kein Zeichen des Interesses zeigt, die Stadt von illegalen Schmierereien zu befreien (zumindest den Versuch der Reduzierung zu wagen) und auch nicht die Chancen für  “Künstlerischer Graffiti” auch im Blick auf die Buga 2019 sieht oder sehen will.

außerdem wird angemerkt:  

Die “arme” Stadt Heilbronn ist also nicht in der Lage, die Initiative in einer Größenordnung von 2 Übungsleiter – Pauschalen (4.800 €/Jahr) aus irgend einem Sozial-  oder Förderetat/-topf zu finanzieren.

9. zur Unterzeichnung wird abschließend angemerkt und nachgefragt: 

Die Anmerkungen erfolgten nach Abstimmung und auf Initiative von Graffiti_Watch Heilbronn.
Um eine erneute Stellungnahme wird gebeten!
Wer ist gez. Straub und in welcher Funktion und Stellung erfolgt die Antwort durch die Stadt?
 

Es wird um Stellungnahme zu den einzelnen Anmerkungen und Nachfragen sowie Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.7.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> auf Ihre Bitte in unserem gemeinsamen Gespräch am 01.07.2013 fassen wir als Antwort auf

Ihre Anfrage vom 13.06.2013 das Ergebnis wie folgt zusammen:

 

Am 01.07.2013 fand um 14:00 Uhr ein Gespräch mit Herrn Stadtrat Dagenbach, Herrn Ahrens, Herrn

Straub (Hochbauamt) und Herrn Schramm (Ordnungsamt) statt.

Darin stellte Herr Ahrens sein Konzept zur Graffiti-Beseitigung vor, mit dem Ziel, einen städtischen Zuschuss zu erhalten. Die städtischen Vertreter wiesen auf die Schnittstellenproblematik von öffentlichen und privaten Gebäuden hin und empfahlen, vor Beantragung eines Zuschusses das Konzept zunächst zu erproben und die Täterüberführung zuvor mit der Polizei zu besprechen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Johannes Straub


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.060 * Rückhaltebecken

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Nachfrage aus der Bürgschaft ab:

"...als Steuerbürger frage ich hiermit, warum die für viel Geld errichteten RH-Becken im Einzugsbereich Heilbronn, speziell Leintal, nicht geschlossen werden angesichts der Hochwasser-Meldungen für den mittleren Neckarraum? Zumal der Regen aufgehört hat und m. E. keine Reservestauräume mehr benötigt werden? 15 x jew. ca. 260.000 Kubikmeter!
... 

Vielleicht wissen Sie da mehr,  warum und auf was man gewartet hatte. Ich gehe davon aus, dass die Rückhaltungsverbauten  einem Solidaritätsprinzip mit den Einwohnern der Fluß-Unterläufe (HD, MA-LU, KO, K...) geschuldet sind. ..." 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.7.2013

Antwort: könnte besser sein

<*> das Hochwasserrückhaltebecken am Leinbach in Frankenbach ist zum Schutz vor Hochwasser für die bebauten Ortslagen Frankenbach und Neckargartach errichtet worden. Die oberhalb liegenden Becken im Einzugsgebiet (EZG) des Leintals sind beim Regenereignis Ende Mai/Anfang Juni teilweise in Einstau gegangen. Das Regenereignis war im Unterlauf des Leinbaches, wie im Bereich der Ortslagen Frankenbach und Neckargartach, unproblematisch.

Die Hochwasserschutzkonzepte beruhen auf einer Systematik, die Ober- und Unterliegern eines Gewässernetzes innerhalb ihrer Einzugsgebiete, gleichermaßen einen sinnvollen Schutz bieten sollen. Die Becken im Leintal sind aufeinander abgestimmt.

Der Beckeneinstau beim Frankenbachbecken beginnt erst, wenn mehr als 9,4 m³/s Wasser auf die Sperrenstelle über den Leinbach zuströmt. Die gesamte Beckensteuerung ist planfestgestellt und funktioniert voll automatisch über eine Steuer- und Regeltechnik.

Die Becken im Leintal sind nicht dafür konzipiert, um Hochwasser an den Bundeswasserstraßen zu reduzieren, vielmehr dienen sie dem Hochwasserschutz der elf Ortslagen im EZG des Leinbaches.

Generell laufen die Hochwasserwellen der kleineren Gewässer, wie auch des Leinbaches, den Hochwasserwellen der größeren Flüsse voraus. Eine Überlagerung der Hochwasserspitzen ist eher unwahrscheinlich, so dass durch potentielle Rückhaltung in den Seitengewässern der Hochwasserscheitel des Neckars unwesentlich reduziert wird.

Der Neckar hatte in Heilbronn beim letzten Regenereignis einen Hochwasserabfluss von rd. 1.200 m³/s und kann einer statischen Wiederkehrzeit von rd. 10 Jahren zugeordnet werden. Der Leinbach in Frankenbach hatte zu diesem Zeitpunkt einen Abfluss weit unter 9 m³/s und somit keinerlei Einfluss, wie von Ihnen vermutet, auf das Hochwassergeschehen in Heidelberg, Mannheim, Koblenz etc..

Das Becken in Frankenbach kann bis 260.000 m³ Wasser aufnehmen. Es ist das größte Becken im Verbandsgebiet. Alle weiteren Becken sind wesentlich kleiner und nicht, wie von Ihnen angenommen, alle gleich groß.

Der Bau von vier Becken sowie mehrerer örtlicher Hochwasserschutzmaßnahmen stehen im EZG des Leinbaches noch aus. Die fehlenden Maßnahmen befinden sich alle in der Planung oder in der Genehmigungsphase.

Der Aufbau von Hochwasserschutzkonzeptionen ist sehr komplex und schwierig, gerade weil es nicht möglich ist, exakt vorherzusagen, wann ein Regenereignis einsetzt, in welcher Intensität es regnet, wie lange der Niederschlag andauert, wann er beendet oder nur unterbrochen ist und wann es wieder neu anfängt zu regnen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Becken zeitabhängig, wie von Ihnen vorgeschlagen, zu steuern.

Der Hochwasserschutz im Einzugsgebiet des Leintals ist auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. gez. Thomas Bender


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.059 * "Anwohnerzorn"


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den Vorwürfen im Artikel "Zorn der Anwohner entlädt sich bei der SPD" in der Heilbronner Stimme vom 8.6.13 ab und welche Lösungen gegenüber den  bisherigen darin zum Ausdruck gekommenen bürgerfeindlichen Maßnahmen wird sie dazu in Angriff nehmen oder heißt es dazu nur "weiter so mit der Politik gegen die Interessen der Bürger"?

2. Wer hat den Bau eine "Berliner Mauer" in der Linkstraße beschlossen, nachdem dies aus den Unterlagen zur Beschlußfassung des Gemeinderates nicht erkennbar war und inwieweit spielt hierzu die Verquickung mit Aufsichtsratsmandaten eine Rolle?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.6.2013

16.7.2013

15.8.2013

Antwort: bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu den im Artikel der Heilbronner Stimme vom 08.06.2013 genannten Vorwürfen nimmt das Amt für Straßenwesen zu Ziffer 1 der Anfrage wie folgt Stellung:

Ende 2004 wurde im Bauausschuss die Parkierungskonzeption Nordstadt beschlossen und 2005 abschnittsweise umgesetzt. Hierbei wurden die aktuellen rechtlichen Vorgaben, z. B. in Bezug auf Größe und Anzahl der Parkplätze, für Bewohner berücksichtigt. Durch spätere Umgestaltungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen sind Parkplätze teilweise entfallen bzw. mussten verändert werden. Insgesamt wurden und werden jedoch immer die Belange der Bewohner als auch der dortigen Gewerbebetriebe und Besucher berücksichtigt.
Da es sich bei den genannten Vorwürfen überwiegend um ordnungsrechtliche Belange handelt, haben wir das Ordnungsamt gebeten die „Problembereiche“ verstärkt in die Kontrollen mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christiane Ehrhardt

Amt für Straßenwesen


Antwort gescannt <*> die zweite Frage lhrer Anfrage möchten wirlhnen wie folgt beantworten:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 (Vorberatung im Bau- und Umweltaus-
schuss.am 22.03.2011) den Bebauungsplan 10/21 Heilbronn „Rauchstraße/Linkstraße" erneut
als Entwurf beschlossen.
lm Rahmen dieser Beratungen .wurden der Gestaltungsplan zum Bebauungsplan sowie sämtli-
che Ansichten der geplanten Wohnbebauung anhand der Power-Point-Präsentation den Mit-'
gliedern des Gemeinde dargestellt und erläutert.
Wir haben Ihnen die entsprechenden Folien noch einmal ausgedruckt.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt

 

► Replik dazu:

Hierzu stellen wir fest, daß aus diesen Folien in keiner Weise die am Standort kritisierte Umsetzung ersichtlich ist. Dies wurde auch in der Sitzung des Gemeinderates (da nicht erkennbar) weder hinterfragt noch von der Verwaltung mitgeteilt. 
Die Frage nach der Rolle evtl. Verquickungen im Aufsichtsrat der 100%igen städtischen Tochter  - über dessen Beratungen und Beschlüsse der Gemeinderat bekanntlich ebenfalls nicht unterrichtet wird - ist ebenfalls nicht beantwortet.

 

Erneute Antwort dazu:
im Rahmen eines Ortstermins mit Bauträger, beauftragtem Landschaftsarchitekten sowie dem
Planungs- und Baurechtsamt wurden Möglichkeiten zur Begrünung der Sockelmauer entlang
der Linkstraße diskutiert.
Der Bauträger wird die Sockelwand von oben mit herunterhängenden Rankpflanzen begrünen;
die Höhe der Sockelmauer wird somit optisch reduziert.
Baumpflanzungen in der Linkstraße sind leider aufgrund der dort vorhandenen Versorgungsleitungen bzw. aufgrund der Feuerwehraufstellflächen nicht machbar.
Da es sich bei Ihrer Frage nach eventuellen Verquickungen im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung
nicht um ein städtebauliches Thema handelt, können wir hierzu keine Antwort geben.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.058 * Hafenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Zustände in der Hafenstraße. In einem Schreiben heißt es:

"...soeben las ich unter Stimme.de, daß vor dem Heilbronner Puff der Straßenstrich mit Frauen aus Bulgarien blüht. Wie der Meldung zu entnehmen ist, soll wohl dieser Bereich dazu ausgewiesen werden. Ich finde dies nicht sehr schön, da gegenüber des Heilbronner Puffs in der Hafenstraße zahlreiche Busunternehmen ihre Reisenden zusteigen lassen. Es ist schon eine Zumutung dort Sonntag morgens um 6.00 Uhr zuzusteigen, da viele Alkoholisierte aus dem Bukowski dort gehen und jetzt auch noch ein Straßenstrich, also mir als Frau würde es grausen dort mit meinen Koffern allein auf einen Bus zu warten unter diesen Umständen.  Ich spreche aus eigener Erfahrung. ..."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.7.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre zusammen mit Herrn Stadtrat Auchter gefasste E-Mail vom 07.06.2013.
Bürger beklagen sich über die Zustände in der Hafenstraße. Insbesondere wird darauf hingewiesen
dass sich gegenüber dem Bordell H7 eine Bushaltestelle befindet. Zahlreiche Busunternehmen lassen ihre Reisenden dort zusteigen. Es sei eine Zumutung dort Sonntagmorgens um 06:00 Uhr
zuzusteigen, da viele Alkoholisierte aus dem Bukowski in diesem Bereich unterwegs seien. Hinzu
komme jetzt auch noch die Straßenprostitution. Gerade für Frauen sei es grausam dort mit den
Koffern allein auf den Bus zu warten.


Beantwortung:
Die Aussagen der sich beklagenden Bürger, dass nach der Meldung in der Heilbronner Stimme der
Bereich der Hafenstraße für die Straßenposition ausgewiesen werden soll, gründen unseres Erachtens wohl auf einem Missverständnis. Dem Artikel ist klar zu entnehmen, dass „ln der Überlegung sei, den Sperrbezirk zu vergrößern. Und zwar so, dass die Dirnen in der Hafenstraße gezwungen sind. ein `paar hundert Meter' mehr in Richtung Industriegebiet auf Freier zu warten“.


Die Verwaltung prüft gemeinsam mit der Polizeidirektion Heilbronn, inwieweit in die aktuell gültige Sperrbezirksverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart von 1995 Ergänzungen / Anderungen eingearbeitet werden müssen.


Die Polizei bezieht den Bereich bereits verstärkt in die Streifentätigkeit ein. Auch zu den von Ihnen genannten Zeiten bestreit die Polizei den besagten Bereich. Es konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Dennoch bitten wir um Ihr Verständnis, wenn die Polizei nicht stets präsent sein kann.


Mit reundlichen Grüßen
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.057 * "Migration" in Heilbronn


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

A. Welche Stellungnahme gibt sie zum Bericht in der Heilbronner Stimme "Kaum eine Stadt ist bunter" (6.6.2013, S. 33) mit
der offensichtlich auf Darstellung der "Stabsstelle Strategie"zurückgehenden

1. irreführenden Darstellung des "zugewanderten" Bevölkerungsanteils  in Heilbronn, durch unzureichende Aufschlüsselung der Staatsangehörigkeit der in Heilbronn lebenden "Migranten" impliziert, es handle sich vorwiegend um nichtdeutsche Einwohner;

2. falsche Rückschlüsse zulassenden Darstellung "sonstiger und keiner Angaben zur Religionszugehörigkeit", die keine Differenzierung zuläßt.

B.  Wieviele Personen leben in Heilbronn:

1. Personen ohne Migrationshintergrund
a) Insgesamt
b) Deutsche
c) Ausländer

2. Personen mit Migrationshintergrund
a) Insgesamt
b) Deutsche
c) Ausländer

C. Herkunftsland und Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund

a) Insgesamt
b) Deutsche
c) Ausländer

D. Religionszugehörigkeit und Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere die jeweilige Anzahl der nicht christlichen Religionen und "ohne Angaben" aufgeschlüsselt

a) Insgesamt
b) Deutsche
c) Ausländer

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.6.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein    

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir nachfolgend Stellung nehmen.


Zu Frage A1:
lm Mai 2011 wurde bundesweit eine Volkszählung durchgeführt und dabei neben der eigentlichen Zählung auch demographische Merkmale erhoben. Diese Ergebnisse wurden am 31.05. von den Statistischen Landesämtern präsentiert. Erstmals gibt es dabei auch bundesweit Erkenntnisse zum Migrationshintergrund der Bevölkerung.
Unabhängig davon haben sich aufgrund der Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht im Jahr 2000
und der damit verbundenen eingeschränkten Verwertbarkeit entsprechender Statistiken einige Kommunen dazu entschlossen, Daten zum Migrationshintergrund über eigene Statistiken zu gewinnen.
Für Heilbronn gibt es diese Daten seit dem Jahr 2006. Diese waren jedoch nicht Gegenstand des o.g. Artikels in der Heilbronner Stimme. Vielmehr war es aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen der
Heilbronner Statistikstelle einfacher, die nun bundesweit vorliegenden Daten zu kommentieren.
Die in dem Zeitungsartikel verwendeten Daten und Grafiken basieren ausschließlich auf den Zensusergebnissen. Die hier verfügbaren Daten lassen sich jedoch noch nicht so weit aufschlüsseln, wie von Ihnen angefragt.


Zu Frage A2:
Auch bei dieser Grafik handelt es sich um Zensusergebnisse, die lt. Auskunft des Statistischen Landesamt nicht weiter aufgeschlüsselt werden können. Zitat:
„Für die Differenzierung nach Religion sind unter „Sonstige, keine. ohne Angabe" alle Personen zusammengefasst, die keiner oder einer anderen (öffentlich-rechtlichen) Religionsgesellschaft als der römisch-katholischen bzw. der evangelischen Kirche angehören. (...) Dazu zählen auch alle weiteren Personen,unabhängig davon. ob sie sich zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung bekennen oder nicht bzw. deren Zugehörigkeit unbekannt ist."
Desweiteren ist zu beachten. dass die Frage der Religionszugehörigkeit bei der Haushaltebefragung des Zensus 2011 die einzigste Angabe war, die freiwillig beantwortet werden durfte. Alle anderen Angaben waren verpflichtend. Insofern ist mit einer erhöhten Fallzahl von Antwortausfällen zu rechnen.
Die Fragen B-D lassen sich mit den Zensusergebnissen nicht bzw. nur eingeschränkt beantworten.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 09.05.2011.


Zu Frage B1, Personen ohne Migrationshintergrund:

Insgesamt: 61.970
Deutsche: 61.970
Ausländer: 0


Zu Frage B2, Personen mit Migrationshintergrund:

Insgesamt: 52.930
Deutsche: 28.940
Ausländer: 23.990


Zu Frage C: '
Eine Aufschlüsselung der Zensusergebnisse nach Migrationshintergrund und Herkunftsland ist im
Moment nicht möglich, wurdeaberfür einen späteren Zeitpunkt von den Landesämtern angekündigt.

Zu Frage D. Religionszugehörigkeit und Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund:
Eine kombinierte Auswertung dieser Merkmale mit den Zensusergebnissen ist nicht möglich.
Wir haben daher alternativ die Merkmale Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit verwendet.

 

Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Religion
Religion Insgesamt Staatsangehörigkeit
Deutsche Ausländer/-innen
Anzahl Anzahl Anzahl
Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtIich) 27.220 21.970 5.250
Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich] 43.910 43.270  
Sonstige, keine, ohne Angabe 44.930 29.220 15.710


(Die Aufschlüsselung der Fälle „ohne Angaben " bzw. „sonstige " ist nicht möglich )


Mit freundlichen Grüßen
ı.A. Hegemann


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.6.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.056 * Stadtbahn Nord


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben des "Aktionsbündnis Bahnwende in der Region und im Land" ab, das dieses an den Verkehrsminister des Landes, Herrn Minister Winfried Hermann, gesandt hat (siehe Anlage), nachdem wir bereits von Beginn an auf Fehlinvestitionen und vor allem die erhebliche Belastung des städtischen Haushaltes zugunsten des im Besitz der Stadt Karlsruhe befindliche Unternehmens "Stadtbahn" hingewiesen haben.

Insbesondere bitten wir um detaillierte Klärung der im Schreiben aufgeworfenen Fragen der Verschlechterung des künftigen ÖPNV-Angebotes auf den darin aufgezeigten Strecken und welche jährlichen Mehrkosten künftig durch den Betrieb der Stadtbahn Nord auf die Stadt zukommen werden;

sowie die künftige "Verbesserung" der Anbindung der Stadt Heilbronn an das Fernverkehrsnetz inklusive dem Ergebnis der jahrelangen Bemühungen der Heilbronner Verwaltungsspitze zur Problemlösung.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.7.2013

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!    

<*> die Verwaltung nimmt zu Ihrer Anfrage "HgS21-Brief-an-MVl.pdf" vom 6. Juni 2013 wie
folgt Stellung:


1) Schreiben des Aktionsbündnisses "Aktionsbündnis Bahnwende in der Region und im Land" an Minister Winfried Hermann vom 20.05.2013: '


Bisher bekannt sind die Entwürfe für den Fahrplanider Stadtbahn-Nord, die auf den Internetseiten der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) einsehbar sind.


Die Stadtbahn-Nord soll im Endausbau zwischen Heilbronn und Bad Friedrichshall-Jagstfeld im 20-Minuten-Takt verkehren. Zur Zeit ist laut NVBW ein 15/30-Minuten-Takt für die Stadtbahn-Nord nicht möglich. Dagegen ist angekündigt. dass die Stadtbahn Eppingen-Heilbronn-Öhringen ab Dezember 2013 vom bisherigen 20/40-Minuten-Takt auf einen 15/30-Minuten-Takt umgestellt wird. 

 

Es wird damit gerechnet. dass wie bei der Fahrplangestaltung üblich auch der Fahrplan für die Stadt-
bahn-Nord bedarfsgerecht modifiziert werden wird.


Die Meinung. mit der Stadtbahn-Nord werde der "gesamte überregionale Bahnverkehr [...] auf S-Bahn-Niveau reduziert", wird nicht geteilt. Sämtliche schnelle Regionalexpress-Verbindungen (RE)  werden auch weiterhin verkehren. Zusätzlich wird es v. a. für Berufstätige weiterhin im Frühverkehr 3 durchgängige Regionalbahn-Verbindungen (RB) zwischen Mosbach-Neckarelz über Heilbronnnach Stuttgart geben.


Die anderen RB zwischen Mosbach-Neckarelz und Stuttgart (bzw. Ulm) werden nicht entfallen, sondern enden künftig nicht mehr in Mosbach-Neckarelz, sondern in Neckarsulm. Dort besteht direkte Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahn-Nord. Für die Fahrzeiten aus dem nördlichen Landkreis nach Heilbronn Hbf. bzw. in Richtung Stuttgart bedeutet dies, dass sich die Fahrzeiten mit Umstieg in Neckarsulm in der`Regel nur um wenige Minuten verlängern. Darüber hinaus ist vorgesehen, montags bis freitags einen Teil der RB von Neckarsulm weiter nach Osterburken durchzubinden, so dass im Jagsttal neue, umsteigefreie Verbindungen angeboten werden können. Selbstverständlich verlängern sich jedoch die Fahrzeiten im Vergleich zur bisherigen RB. wenn in Neckarsulm nicht umgestiegen wird, sondern die Stadtbahn auf der neuen innerstädtischen Route in Heilbronn benutzt wird.


Der Ersatz von RB-Zügen durch die Stadtbahn-Nord war von Anfang an integraler Bestandteil der Planung sowie der Standardisierten Bewertung für die Stadtbahn-Nord. Der bisherige RB-Verkehr mit Halt an allen Bahnhöfen im Neckartal und im Elsenztal wird weitgehend durch die beiden S-Bahn-
Systeme Rhein-Neckar-S-Bahn und Stadtbahn-Nord Heilbronn ersetzt, mit Übergangspunkten in
Mosbach-Neckarelz und Sinsheim. Die schnellen RE-Verkehre nach Mannheim/Heidelberg bleiben wie erwähnt uneingeschränkt erhalten.


Die Zugleistungen auf dem Streckennetz Nord werden von derzeit ca. 540.000 Zugkm auf künftig ca.
956.000 Zugkm erhöht (plus 77 Prozent). Dies stellt eindeutig eine Verbesserung des ÖV-Angebots
dar.


Sämtliche Fahrzeuge, die für die Stadtbahn-Nord neu beschafft wurden, sind mit Toiletten ausgestattet.


Die Aussagen zu verlängerten Busreisezeiten können nicht nachvollzogen werden. Die Anpassung der Busfahrpläne für die Stadtbahn-Nord ist noch in Planung.


Unerwähnt bleibt in dem Schreiben. dass neue Fahrgastpotenziale mit der Stadtbahn-Nord erschlossen werden, durch die direkte Erreichbarkeit der Heilbronner Innenstadt, der lndustriegebiete von Heilbronn und Neckarsulm sowie durch neue bzw. modernisierte Haltepunkte. Ebenso wird mit Audi der größte Arbeitgeber im Raum Heilbronn an die Stadtbahn angebunden. Auch stellen die erweiterten spätabendlichen Verbindungen von Heilbronn eine deutliche Verbesserung für Bewohner des nördlichen Landkreises dar, z. B. für Besucher kultureller Veranstaltungen in Heilbronn.


2) Jährliche Mehrkosten für die Stadtbahn-Nord: Für die Stadt wird mit jährlichen Mehrkosten von ca.
3,5 Mio. Euro (Kapital- und Betriebskosten abzüglich Betriebserlöse) gerechnet. vgl. hierzu GR-DS
203/2010. S. 18.


3) Anbindung an den Fernverkehr: Es wird auf die Beantwortung des Prüfungsantrags Nr. 44 (PRO) "Bemühungen des direkten Anschlusses an den IC-Verkehr der Bahn" zum Haushalt 2013/2014 verwiesen (s. Anlage).


Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Thomas Frahm



Anlage


Betreff: Erledigung der Anträge aus der Mitte des Gemeinderats zum Haushalt 2013/2014:
Antrag Nr. 44 (PRO): Bemühungen des direkten Anschlusses an den IC-Fernverkehr der Bahn


I. Antrag
Kenntnisnahme


ll. Sachverhalt
Die Verwaltung hat 2011/2012 gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn, dem Regionalverband Heilbronn-Franken. der DB Fernverkehr AG und dem Land intensiv eine Fernverkehrsarıbindung
von Heilbronn geprüft. Die DB Fernverkehr hat deutlich gemacht. dass vom bestehenden
vertakteten Schienenfernverkehrsnetz nicht abgerückt wird. Darin sei Heilbronn als Systemhalt
auch weiterhin nicht vorgesehen. Auch die Prüfung einzelner Fernverkehrsverbindungen über Heilbronn endete bedauerlicherweise mit einem negativen Ergebnis.


Die Verwaltung setzt sich jedoch weiterhin dafür ein. dass zumindest das Angebot bei den schnellen Regionalexpress-Zügen zu den Fernverkehrsknoten Stuttgart. Mannheim und Würzburg weiterhin ausgebaut wird. Zentral ist hierbei die Erweiterung des bisherigen gemischten 1- bzw. 2-Stunden-Taktes auf der Frankenbahn in einen durchgehenden 1-Stunden-Takt im Zuge der anstehenden Ausschreibung des Landes. Daneben bemüht sich die Verwaltung um die Verlängerung der Übcrgangszeiten in den Knoten Mannheim und Würzburg. um Umsteigcverbindungen zum/vom Fernverkehr verlässlicher zu machen.


Die Verwaltung begrüßt die Liberalisierung des innerdeutschen Busfernverkehrs zum. 1. Januar
2013, da sich hieraus auch neue Angebote für Reisende aus Heilbronn ergeben. Um Fernbusvebindungen optimal mit dem ÖPNV zu verknüpfen, wurde kurzfristig eine Fernbus-Haltestelle am Hauptbahnhof eingerichtet.


gez. Bernd Berggötz                gez. i. V. Martin Diepgen
Leiter Stabsstelle Strategie      Erster Bürgermeister


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.055 * Anwohnerparkzone in der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich erneut über die Zustände im Bereich der Anwohnerparkzonen im Wohnquartier nördlich der Weinsberger Straße und fragen, ob sie mit städtischer Hilfe aus ihren Wohnungen, in denen sie seit Jahrzehnten leben, vertrieben werden sollen.

In einem Schreiben (mit Anhang) heißt es:

"... seit Stunden kurve ich in kurzen Abständen durch die "meiner" Zone zugewiesenen Straßenzüge. Das ganze Areal für das die Stadt -mit mehr Parkausweisen als Parkplätze zur Verfügung stehen- Gebühren kassiert, ist zugeparkt. Die Parkplätze wurden seitens der Stadt durch "quartieraufwertende" Großsteinverbauungen weiter reduziert, zahlreiche Fremdparker kommen hinzu. Die Stituation ist -gelinde gesagt- unerträglich. Gebühren zahlende Anwohner MEHRFACH die Dummen! Der Anwohner des auf dem Foto abgebildeten PKW hat in seiner Not -weil in seiner Zone kein Platz frei war- aus Sicht der Stadtverwaltung die Frechheit besessen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite "zonenfremd" zu parken. Dafür klebt jetzt ein Knöllchen an seiner Windschutzscheibe. Das ist schlimmer als die frühere innerdeutsche Demarkationslinie, weil hier alles unter dem vollmundigen Namen (Heuchelei) von Recht und Gesetz des Schwarz-Rot-Gelb-Grünen Parteien-Blocks geschieht. Nicht einmal, sondern dutzende Male konnte ich einer Bestrafung durch die Stadtverwaltung in einer Notsituation, in die mich diese menschenverachtende städtische Verwaltung getrieben hat, nur durch fiebriges ständiges "am-Fenster-hängen" entgehen: Jederzeit bereit loszuspringen, sobald ein Parkplatz in meiner Zone frei wird (um dann oft am Ende BEIDE Parkplätze verloren zu haben und gaaaaanz weit weg in Lauerstellung zu parken) oder sobald der Vollzugsdienst auftaucht, um dann so lange sinnlos in ums Carree zu kreisen (nur fließender "zonenfremder" Verkehr darf nicht bestraft werden), bis die Luft wieder rein ist. Mitten durch die Straßen seit Jahrzehnten angestammter Wohngebiete verläuft die Demarkationslinie, zynischer kann Amtsbrutalität kaum sein. Das Maß ist voll, ja übervoll. Sie diese menschenverachtenden Bürgerschikanen zulassender Volksvertreter tragen eine Mitschuld, wenn sich dieser wie in einem Kessel immer weiter anstauende Frust der Unerträglichkeit eines Tages mit unabsehbaren Folgen Luft verschafft."

 [► Bilder  ]
 

Wir beantragen daher:

1.  Die benachbarten Anwohnerparkzonen werden zusammengelegt, so daß ein größerer Spielraum für Ausweichmöglichkeiten geschaffen wird.

2.  Es finden wesentlich häufiger, vor allem freitagabends, Kontrollen statt, um endlich das schon fast eingebürgerte unerlaubte Parken nachhaltig  zu unterbinden.
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!   

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.5.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.054 * Zweierlei Maß?


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

a) welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß die heutige Heilbronner Stimme berichtet , daß parallel zum laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Bauunternehmer A.Z. wegen Bestechung die Stadt Heilbronn der Firma Z. erneut einen Jahresauftrag für Tiefbauarbeiten vergeben hat,  wofür Grundlage zur Auftragsvergabe sei, daß an den günstigsten Anbieter vergeben werden müsse;

b) ob dabei weitere Vergabe-Kriterien, u.a.  Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit außen vor geblieben sind und wie dies begründet wird, insbesondere, wenn  in anderen Fällen wegen wesentlich geringeren Vorgängen, bei denen es nicht etwa um Straftaten zum Schaden der Stadt ging, sondern beispielsweise lediglich um die Auslegung, ob Qualitätskriterien eingehalten werden und dies in höchst umstrittener Weise zum Anlaß genommen wurde, Bieter für Jahresleistungen auszuschließen;

c) weshalb damit eine verharmlosende Darstellung des Vorganges erfolgt, während  Tatsache ist, daß nicht nur Haftbefehl gegen den Unternehmer erlassen, sondern auch schon mindestens ein Strafbefehl erlassen  und Anklage gegen einen Rathausmitarbeiter erhoben wurde und es daher schon sehr erstaunlich ist, wie hier nicht etwa im Einzelfall, sondern gleich ein Jahresauftrag vergeben wurde;

d)  ob bei der Vergabe des Jahresauftrages eine rechtlich sichere Rücknahmeklausel vereinbart wurde?

 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.6.2013

Antwort: Antwort gescannt  könnte besser sein

<*> gemäß Ihrer Email vom 22.5.2013 bitten Sie die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:


a) Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab, dass die heutige Heilbronner Stimme berichtet, dass parallel zum laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Bauunternehmer A.Z. wegen Bestechung die Stadt Heilbronn an die Firma Z. erneut einen Jahresauftrag für Tiefbauarbeiten vergeben hat, wofür Grundlage zur Auftragsvergabe sei, dass an den günstigsten Anbieter vergeben werden müsse?


Die Stadt Heilbronn hat zu Beginn des Jahres 2013 die Vergabe der Jahresverträge „Allgemeiner Straßen- und Tiefbau" ausgeschrieben, da die Verträge ausliefen. Auf diese Ausschreibung hat sich auch die Firma A.Z. beworben und sich beim Los „Gehweginstandsetzungen" als günstigster Bieter erwiesen. Gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen hat ein geeigneter und zuverlässiger Bieter, wenn er das günstigste Angebot abgibt, einen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 lit. c] VOB/A können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, wenn „nachweislich“ eine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters für die Ausführung des Auftrags in Frage stellt. '
Wird ihm der Zuschlag zu, Unrecht verweigert, hat er einen Anspruch auf Schadensersatz, d.h. er ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn ihm der Auftrag erteilt worden wäre (sog. positives Interesse).
Da die Vergabe unmittelbar anstand, hatte die Verwaltung nicht die Möglichkeit, die weiteren Ermittlungen abzuwarten und mit der Entscheidung über die Vergabe zuzuwarten. Bislang hat die Firma A.Z. die Arbeiten für die Stadt fristgerecht und zu deren Zufriedenheit erledigt. ln Bezug auf die strafrechtlichen Ermittlungen wurde bislang noch kein Verfahren eröffnet, insbesondere nicht gegen städtische Mitarbeiter. Soweit Anklage erhoben wurde, sollte nach Auffassung der Verwaltung abgewartet werden, ob eine strafrechtliche Verurteilung tatsächlich erfolgt. Soweit ein Strafbefehl ergangen ist, stand der Vorgang unseres Wissens nicht in Zusammenhang mit der Vergabe oder Ausführung von öffentlichen Aufträgen.
 

b) Sind bei weiteren Vergabekriterien, u.a. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit außen vor geblieben und wie wird dies begründet, insbesondere wenn in anderen Fällen wegen wesentlich geringeren Vorgängen, bei denen es nicht etwa um Straftaten zum Schaden der Stadt ging, sondern z.B. lediglich um die Auslegung, ob Qualitätskriterien eingehalten werden und dies in höchst umstrittener Weise zum Anlass genommen wurde, Bieter für Jahresleistungen auszuschließen?


Auf vorstehende Ausführungen unter lit. a) wird verwiesen. Soweit von Ihnen bislang Anfragen zum Ausschluss von Bietern gestellt wurden, wurden diese Anfragen in der Vergangenheit beantwortet und der Ausschluss hinreichend erläutert. Es muss jeder Einzelfall für sich betrachtet werden.


c) Weshalb erfolgt eine verharmlosende Darstellung des Vorgangs, während Tatsache ist, dass
nicht nur Haftbefehl gegen den Unternehmer erlassen wurde, sondern schon mindestens ein
Strafbefehl erlassen und Anklage gegen einen Rathausmitarbeiter erhoben wurde und es
daher schon sehr erstaunlich ist, wie hier nicht etwa im Einzelfall, sondern gleich ein Jah-
resauftrag vergeben wurde?

 '
Die Verwaltung musste auf der Basis der ihr derzeit vorliegenden Erkenntnisse über die Er-
teilung des ausgeschriebenen Auftrages entscheiden.
 

d) Ob bei der Vergabe des Jahresauftrages eine rechtlich sichere Rücknahmeklausel vereinbart
wurde.


Gemäß den Vergabebestimmungen der VOB/A ist es verboten. im Zuge der Vergabe über
den lnhalt des Auftrages zu verhandeln.


Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer

Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.053 * Falsche Beleuchtung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger bemängeln, daß bei der Gartenanlage Rasenäcker in Böckingen ein Grasweg beleuchtet wird, der nachts kaum genutzt wird, hingegen sei der Platz am Grüncontainer in Dunkelheit gehüllt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.6.2013

Antwort:  könnte besser sein    

<*> der Weg zur Gartenanlage Rasenäcker ist ein öffentlicher Erschließungsweg und wird in dieser Funktion beleuchtet. Bis zum Vereinsheim und dem Eingang der Gartenanlage ist die Beleuchtung zu belassen.
Die beiden westlichen Lichtpunkte gehen über die öffentliche Erschließung hinaus und werden abgebaut.
Eine Beleuchtung des Parkplatzes (nur für Mitglieder) und des Containerplatzes ist nicht vorgesehen. Eine Verbesserung der Sichtverhältnisse ist durch einen Heckenrückschnitt möglich.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. Thomas Bender


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.052 * Zustand der Gartenanlage im Jockele

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zustand der Gartenanlage im Jockele. Dort seien etliche Gärten, die offensichtlich von der Stadt an Mitbürger verpachtet worden seinen, in einem untragbaren Zustand. Während man beispielsweise bei Deutschen peinlich genau auf die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften achte, übersehe man die dort errichteten wilden Bauten. Mit einer ordnungsgemäßen Gartennutzung habe das in einigen Fällen wenig zu tun.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!   

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.051 * Gestörtes Theater?


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu Befürchtungen von Theaterbesuchern ab, die befürchten, daß es durch den künftigen Stadtbahnbetrieb um das Theater am Berliner Platz zu Störungen von Theateraufführungen durch Lärmemissionen infolge des Schleifens der Stadtbahnräder in den Kurven der Geleise kommen könnte.

Wurde dieses untersucht und sind solche Störungen auszuschließen? 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.6.2013

Antwort: bürgernah: Danke!    

<*> im Rahmen des Projektes Stadtbahn ist die Thematik von möglichen Lärmemissionen der Stadtbahn im Bereich des Theaters durch entsprechende Fachgutachten berücksichtigt worden.

 

Vor den engen Bögen der Gleise werden jeweils in Fahrtrichtung Schmieranlagen eingebaut, die das von Ihnen angesprochene „Schleifen der Stadtbahnräder“ an den Schienen wirksam reduzieren.

 

Weiterhin erhalten die Gleise in der Allee und Weinsberger Straße eine elastische Unterlage um auch die Erschütterungen durch die Stadtbahn zu minimieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

gez.: Thomas Bender


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.050 * Einschotterung einer biotopen Grünfläche


Sehr  geehrte Damen und Herren,

a) Bürger fragen verwundert an, welchen Sinn die Baumfällaktion mit anschließender Einschotterung einer Grünfläche haben soll, mit dem ein bisheriges Biotop mit reichem Vogel-, Insekten- und Tierleben hinter dem letzten Bahnübergang im Westen der Haselter-Siedlung neben der Bahnlinie vernichtet worden ist;

b) wer dafür die Verantwortung trägt und welche Kosten dafür aufgewendet werden:

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt   noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

angefragt am 6.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.049 * Aufsichtsratsvergütungen bei der SWS

 

... wir stimmen dem Antrag [zu DS 129 Jahresabschluß Salzwerke] der Stadtverwaltung in allen Punkten mit Ausnahme des Punktes 1.4 vorab zu.

Zu diesem Punkt stellen wir eine nur oberflächliche Information des Gemeinderates fest und bitten gegenüber den Bürgern der Stadt um mehr Transparenz und deshalb auch darzulegen, wie hoch die in § 15 der Satzung der Südwestdeutschen Salzwerke zuletzt geleisteten Vergütungen jeweils waren und in welcher Höhe diese jeweils von den Vertretern der Stadt im Aufsichtsrat an die Stadt Heilbronn abgeführt wurden und künftig werden. ...

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.5.2013

Antwort: Antwort gescannt  

Anfrage zur GR-Drucksache Nr. 129 in der Gemeinderatssitzung am 06.05.2013


Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,


Sie fragten an. wie hoch die gemäß § 15 der Satzung der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS AG) zuletzt geleisteten Aufsichtsratsvergütungen jeweils waren und in welcher Höhe diese jeweils von den Vertretern der Stadt img Aufsichtsrat an die Stadt Heilbronn abgeführt wurden und künftig werden.


Die seitherigen Vergütungen setzten sich zusammen aus einer gestaffelten Fixvergütung und einer ergebnisabhängigen Tantieme. Künftig gibt es nach den entsprechenden Governance Kodex-Vorgaben nur noch ergebnisunabhängige gestaffelte Festvergütungen (Prinzip Nachhaltigkeit). Von dieser Vergütung werden die jeweiligen Eigenanteile für die D Et 0 - Versicherung einbehalten.

 

Nach den Vorschriften der Landesnebentätigkeitsverordnung muss der Oberbürgermeister alle Einnahmen der ablieferungspflichtigen Vergütungen, die 6.100,00 Euro übersteigen, an die Stadt abliefern. Analog gilt bei den Stadträten laut Beschluss des Gemeinderates am 30.06.1986 eine Ablieferungspflicht ab 4.900,00 Euro/Jahr.

 

Brutto-Vergütung auf Basis Ausschüttung 1,10Euro/je Aktie - Alte Regelung

 

  Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender Vorsitzender
Festvergütung 1.300,00 Euro 1.950,00 Euro 2.600,00 Euro
Tantieme 15.000,00  Euro 15.000,00 Euro 15.000,00 Euro
Summe 16.300,00  Euro 16.950,00  Euro 17.600,00 Euro

 

Brutto-Vergütung Festbeträge - Neue Regelung

 

  Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender Vorsitzender
Festvergütung 15.000,00 Euro 20.000,00 Euro 25.000,00 Euro

 

Mit freundlichen Grüßen

Wechs

Stadtkämmerei


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.048 * SLK-Kliniken: Abrechnungsprobleme II


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer o.g. Anfrage vom 11.2.2013 schreiben Sie mit Datum vom 7.5.2013:

  ... beiliegendes Schreiben, das von uns Anfang März an Sie versandt wurde. erhielten wir nun zurück. Warum es Ihnen nicht zugestellt wurde, ließ sich nicht ermitteln.
Wir übersenden es Ihnen daher erneut und bitten, die verzögerte Zustellung zu entschuldigen.
...


und fügen ein auf 1.3.2013 datiertes Schreiben mit folgendem Inhalt bei:

... Ihre Anfrage vom 11. Februar 2013
SLK-Klinikum: Abrechnungsprobleme

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach.

wir haben Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken weitergeleitet. Die SLK-Kliniken haben mitgeteilt, dass die Krankenkasse des Patienten Anfang Januarldie Abrechnungsunterlagen zur Prüfung angefordert hat, und diese von SLK unverzüglich übersandt wurden. Derzeit prüft die Krankenkasse die Unterlagen und wird sich nach Abschluss der Prüfung mit den SLK-Kliniken in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Berggötz


Erlauben Sie uns dazu die Anmerkung, daß der Versand per Post kostenintensiver und aufwendiger ist, als die deshalb ausdrücklich erbetene Beantwortung per eMail.
Da die Anfrage selbst damit nicht beantwortet ist, wird darum noch gebeten.

Es wird um Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> auf erneute Nachfrage bei den SLK-Kliniken betreffend Ihre Anfrage haben die SLK-Kliniken mitgeteilt, dass es seit Übersendung der Abrechnungsunterlagen an die Krankenkasse Anfang Januar von dieser noch keine Rückmeldung in dieser Angelegenheit gibt.


Mit freundlichen Grüßen

Berggötz


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.047 * Parkprobleme im Haselter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich immer wieder über die Parkprobleme in der Haselter-Siedlung, ausgelöst durch den Mangel an Parkplätzen durch das Kreisberufsschulzentrum.
So werde aus Mangel an solchen Plätzen häufig zwangsläufig auch in Parkverbotszonen, wie entlang der Straße "Im Haselter" geparkt.
Offenbar werde bewußt nichts zur Abhilfe unternommen,  um die einträgliche Verwarnungsgeldquelle am Leben zu erhalten.
Es wird immer öfter gefordert, daß der Landkreis seiner Verpflichtung nachkommen müsse, wie jeder andere Bürger auch, seiner Stellplatzverpflichtung nachzukommen, es gebe genügenmd Platz auf deren Gelände und außerdem für ein weiteres Parkdeck.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6,6,2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> mit Email vom 09.05.2013 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und erneut auf die
anhaltenden Bürgerbeschwerden in Bezug auf die Parksituation in der Haselter-Siedlung aufmerk-
sam gemacht. Sie führten an, dass bei der Bürgerschaft nach wie vor der Eindruck bestehe, dass die angespannte Parksituation durch den Mangel an Parkplätzen am Kreisberufsschulzentrum hervorgerufen werde.


Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Wie wir lhnen bereits mit Email vom 08.05.2012 mitgeteilt haben, sind auf dem Grundstück des
Kreisberufsschulzentrums insgesamt 444 Stellplätze vorhanden.

Mit dieser Stellplatzzahl wird der gesetzlich geforderte Stellplatzbedarf weit mehr als erfüllt:

Die Stellplatzzahl liegt um rund 30 % über der anhand von aktuellen Schülerzahlen errechneten Anzahl baurechtlich notwendiger Stellplätze (rund 320 Stellplätze).

Darüber hinaus besteht eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn).

Eine Herstellung weiterer Stellplätze ist daher nicht vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


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Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 4.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.046 * Hilfe bei Grundsicherung


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Hilfen sie gewährt, wenn ein Bürger mit Grundsicherung aus finanziellen Gründen sich ein für den normalen Lebensunterhalt notwendiges Gerät (z.B. Kochherd, Ofen, Waschmachine, Kühlschrank etc.pp.) nicht leisten kann, weil das Altgerät nicht mehr zu reparieren ist;

2.  welche gesetzlichen Bestimmungen regeln diesen Sachverhalt;

3. welche Beratung und Hilfestellung steht bei der Stadt Heilbronn in solchen Fällen zu Verfügung;

4. wird die Möglichkeit der Kreditierung gewährt?


Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.5.2013

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> auf ihre Anfrage "Hilfe bei Grundsicherung" per E-Mail vom 04.05.2013 möchten wir Ihnen nachfolgende Informationen übermitteln.

Das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) sieht seit 1.1.2005 bei einer Erstausstattung für die Wohnung (Bsp.: Leistungsberechtigter gründet erstmals einen eigenen Haushalt) die Gewährung von Haushaltsgeräten als Beihilfe vor (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt handelt es sich um eine sog. Ergänzungsbeschaffung, die wiederum nicht mehr über diese Vorschrift abgedeckt ist. Für diesen Bedarf werden in den erhöhten Regelsätzen bereits seit dem o.g Zeitpunkt entsprechende Beträge eingerechnet um gelegentlich notwendige Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen tätigen zu können. Diese Beträge müssen jedoch vom Leistungsberechtigten für die spätere Ersatzbeschaffung angespart werden. 

Sofern jedoch der Leistungsberechtigte keine Ansparungen getroffen hat, die Ersatzbeschaffung des Haushaltsgerätes einen unabweisbar notwendigen Bedarf darstellt (Bsp.: Kühlschrank) und ihm keine anderen Mittel zur Deckung dieses Bedarfes zur Verfügung stehen, kann hierfür auf Antrag ein Darlehen nach § 37 SGB XII im angemessenen Umfang gewährt werden. Zur Rückzahlung des Darlehens werden monatlich 5 % der Regelbedarfsstufe 1 von der laufenden Sozialhilfe einbehalten.

Beratung und Hilfestellung für entsprechende Problemlagen erfolgt i.d.R. über den für den Buchstaben zuständigen Sachbearbeiter beim Amt für Familie, Jugend und Senioren.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Urban


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 4.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.045 * Bauvorhaben beim Schloßgarten

Sehr geehrte Damen und Herren,

- wir bitten um Beantwortung folgender Punkte:

1. Bürger beklagen sich darüber, daß sie mit einem Bauvorhaben in der Umgebung des Horkheimer Schlosses vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.

2. Das Vorhaben soll nicht dem Ortsbild entsprechen und 4-geschossig für ca. 20 Wohneinheiten gebaut werden.

3. Bemängelt wird

a) die unzureichende Zufahrtsmöglichkeit und
b) fehlende Parkplätze, was zu
c) Parkproblemen in der Schleusenstraße führe,
d) außerdem zu geringe Abstände zu den angrenzenden Wohngebäuden.

4. Auch wird befürchtet, daß Betrieb und Nutzung der letzten intakten Kelter Heilbronns dadurch in Mitleidenschaft gerät.

5. Anstoß wird überdies daran genommen, daß die Unterlagen zur Einsichtnahme im Planungs- und Baurechtsamt nicht vollständig seien.

- Wir fragen dazu:

6. Welche Nutzung des Gebäudes ist vorgesehen;

7. welcher Bebauungsplan gilt für diesen Bereich auf welchen Grundlagen und zulässiger Nutzung;

8. kommt das Bauvorhaben in die Gremien des Gemeinderates oder wer entscheidet auf welcher Grundlage darüber;

9. wird der Bezirksbeirat damit befaßt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.5.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Ihre Anfrage vom 04.05.2013 zum Bauvorhaben Schlossgasse 12 und 14 beantworten wir wie folgt:


Zu 1.
Die Angrenzer wurden nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern werden im Baugenehmigungsverfahren gemäß § 55 LBO (Landesbauordnung) beteiligt.


Zu 2.
Das Vorhaben befindet sich in einem nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) zu beurteilenden Gebiet. Danach besteht ein Anspruch des privaten Bauherrn auf`ErteilImg der Baugenehmigung, wenn sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Frage des Einfügens ist im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.


Zu 3.
Die Zufahrt erfolgt über die Schlossgasse. Somit ist die Erschließung, wie auch für alle anderen Grundstücke in der Schlossgasse, gesichert.
Der Stellplatznachweis wird nach VwV Stellplätze auf dem Grundstück erfüllt (21 Stellplätze für 20 Wohneinheiten). Eine darüber hinaus gehende Regelungskompetenz durch die Baurechtsbehörde besteht nicht. Die nach der Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen werden eingehalten und auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.


Zu 4.
Die Befürchtung bzgl. der Kelter ist nicht nachvollziehbar.


Zu 5.
Die Bauvorlagen waren vollständig, wenn auch nicht mangelfrei. Daher bestand die Verpflichtung, innerhalb von 5 Werktagen die Angrenzerbenachrichtigung vorzunehmen. Werden veränderte Pläne vorgelegt. wird eine erneute Nachbarbeteiligung nach § 55 LBO erfolgen.


Zu 6.
Es ist Wohnnutzung vorgesehen. Dabei sollen 14 Wohnungen vollständig barrierefrei ausgeführt werden und sich vornehmlich für Senioren eignen.


Zu 7.
Es besteht für das Baugrundstück kein Bebauungsplan. Die Regelungen des § 34 BauGB sind daher anzuwenden (sog. Einfügungsgebot).


Zu 8.
Die Entscheidung über den Bauantrag trifft nach der Landesbauordnung die untere Baurechtsbehörde. Das gemeindliche Einvernehmen stellt nach der Hauptsatzung der Stadt Heilbronn der Baubürgermeister her.
Eine Beschlussfassung im Gemeinerat ist nicht erforderlich. Dennoch wird die Planung, da offensichtlich lnformationsbedarf besteht, in den gemeindlichen Gremien vorgestellt.


Zu 9.
Der Bezirksbeirat wurde bereits am 26.04.2013 über das Vorhaben informiert.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.044 * Fehlende Toiletten II

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.03.2013 haben wir folgende Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet:
 
Anwohner der Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West beklagen sich darüber, daß in deren Bereich des öfteren uriniert und die Notdurft verrichtet werde, weil keine Toilette zur Verfügung steht. Das führe auch - insbesondere für Frauen - im Anblick zu unangenehmen Situationen.

Wir baten um Abhilfe und Rückantwort per eMail.

Diese erfolgte durch das Ordnungsamt wie folgt:

Wie uns die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Heilbronn GmbH mitteilen, ist die Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West ein Eisenbahnhaltepunkt in der Zuständigkeit der Albtal- Verkehrsgesellschaft mbH.
 

An vergleichbaren Haltepunkten sind außer Fahrgastunterständen und den entsprechenden Informationen keine weiteren Einrichtungen üblich. Es sei nicht leistbar, an Haltestellen mit ähnlicher Frequenz -vergleichbar einer Bushaltestelle in ähnlicher Lage- sanitäre Einrichtungen vorzuhalten.


Aufgrund dieser Stellungnahme der Verkehrsbetriebe sehen wir nur die Möglichkeit, die von den Anwohnern geschilderte Problematik durch Kontrollen zu verbessern. Die Aussendienstmitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden deshalb im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auch diesen Bereich kontrollieren und festgestellte Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.
 


 

Hierzu fragen wir nach:

1. Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung ergreifen, um solche unhaltbaren Zustände in Betrieb und Unterhaltung der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH auf Heilbronner Markung zu beheben, die bekanntlich mit erheblichen Zuschüssen zu Lasten der Stadt Heilbronn und ihrer Bürger bedient wird, um zugunsten der Stadt Karlsruhe schwarze Zahlen schreiben zu können?

2. Richten sich die angekündigten Kontrollmaßnahmen durch  Aussendienstmitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes gegen die Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH als Verursacher mangels entsprechender Vorkehrungen oder gegen die darunter leidenden Opfer?  


3. Wer ist ursächlich für diese untragbaren Zustände durch unzureichende Planung, Betriebsvereinbarung etc.pp. verantwortlich?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

26.4.2013

30.4.2013

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> Zu Ziffer 2 Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Aussendienstmitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden im Rahmen ihrer Streifentätıgkeıt auch den Bereich der Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West kontrollieren und
festgestellte Ordnungswıdrıgkeıten (z.B. illegale Abfallablagerungen oder wildes Urinieren) zur
Anzeıge brıngen. Dıe Kontrollen rıchten sıch gegen die jeweiligen Verursacher.


Ziffer 1 und 3 Ihrer Anfrage werden durch die Verkehrsbetriebe beantwortet.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner


<*> wir gehen nachstehend auf Ihre Fragen 1 und 3 ein. Zu 2 erhalten Sie eine Antwort direkt vom Ordnungsamt. 

Es liegt kein Fehlverhalten der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH als Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmen vor. Die Ausstattung des Haltepunktes „Sonnenbrunnen West“ ist identisch mit allen anderen Stadtbahnhaltepunkten mit Ausnahme der größeren Bahnhöfe. Der Betrieb sanitärer Anlagen ist nicht üblich. Das Fehlverhalten liegt bei den Personen, die in der Öffentlichkeit ihre Notdurft verrichten. Maßnahmen der Stadtverwaltung gegen die AVG sind somit nicht geboten.  

Für den Verkehr auf der Eisenbahninfrastruktur ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg der zuständige Aufgabenträger und Besteller der Verkehre. Die Planung wird in Abstimmung der NVBW und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen durchgeführt. Grundlage hierbei sind landesweite Standards für vergleichbare Verkehre. Darüber hinaus gehende Einrichtungen, wie hier die Vorhaltung sanitärer Anlagen, würden zu Lasten der jeweiligen Gebietskörperschaft – hier also der Stadt Heilbronn – gehen. Die erheblichen Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt öffentlicher Toiletten dürfte Ihnen als Stadtrat bekannt sein.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Stadtwerke Heilbronn GmbH

Geschäftsführung

Elser Schmidt


Replik:

 

Die Anfrage war an die Stadtverwaltung zur Wahrnehmung der Interessen der Bürger mit der Bitte um Abhilfe gerichtet und nicht an die Interessenverwaltung der AVG


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.5.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.043 * Jobcenter, Arbeitsvermittler und Leiharbeitsfirmen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Trifft es zu, daß es in Heilbronn "über hundert Leiharbeitsfirmen" bzw. Arbeitsvermittler gibt, bzw. wie viele gibt es tatsächlich und in welchem Verhältnis stehen diese zum Heilbronner Jobcenter?

2. Welche finanziellen Vorteile haben diese zumeist "Ein-Mann-Firmen" durch die Vermittlung von Arbeitslosen?

3.  welche Stellungnahme wird dazu abgegeben, daß dabei auch "die Leute in einer Notlage und Drucksituation mit blühenden Versprechungen zu faktisch prekären Arbeitsbedingungen" ausgenutzt würden: "Nach Abzug der versteckten "Aufwendungen, Gebühren und Abgaben" blieben oft weniger als 1000 Euro netto für eine 50-Stunden-Woche, 3-Schicht-Arbeit an bundesweit wechselnden Arbeitsorten, aus denen sie dann nicht mehr herauskämen. Den extremsten Belastungsstress stellt die Vermittlung mehrerer paralleler Minijobs dar, die in der Summe "Vollzeit" ergeben. Betroffene seien wie in einem Hamsterrad ohne Feierabend, stünden 'rund um die Uhr' unter Strom und müssten ihre privaten Erledigungen hektisch in die Freiräume legen, die zeitlich und räumlich wild wechselnden, so dass der Körper überhaupt keinen Rhythmus mehr fände. Eigenkündigung wird vom Jobcenter immer als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit angelastet und führt zum Leistungsversagen. Leute, denen das Wasser bis zum Hals stünde, überlegten nicht lange, was sie unterschrieben und das Jobcenter setze die Betroffenen zusätzlich unter Druck. Selbst 'Krankmelden' helfe nicht. Die Verträge von Leiharbeitsfirmen sind so ausgelegt, dass im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erfolgt (auch nicht, wenn sie bei der Anleihfirma nicht mehr "gebraucht" werden). Dann müssen die Delinquenten wieder zum Jobcenter und das schickt sie zum Amtsarzt. Und so geht das weiter. Um gegen Lohnausfall bei Krankheit abgesichert zu sein, müssten die Leiharbeitnehmer eine teure Krankengeldversicherung extra mit ihrer Krankenkasse abschließen. Und die Krankenkassen lassen mit Hilfe des MDK mutmaßliche Simulanten gnadenlos gesundschreiben (u.a. mit unangekündigten Hausbesuchen) bis sie endgültig kollabieren oder in der Psychiatrie landen. Von diesen Fällen hört man nichts, auch die Medien berichten nichts, dieses Thema interessiert nicht. "

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 22.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*>  Ihre Anfrage vom 01.05.2013 haben wir zuständigkeitshalber zur Beantwortung an das Jobcenter Stadt Heilbronn weitergeleitet. In der Anlage zu dieser Mail lassen wir Ihnen die Stellungnahme des Jobcenters Stadt Heilbronn und die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl der Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für die Stadt Heilbronn zukommen. 

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Achim Bocher
Stadt Heilbronn
Amt für Familie, Jugend und Senioren


Jobcenter Stadt Heilbronn

 

<*>  Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme in o.g. Angelegenheit.

 

zu Nr. 1:

Arbeitnehmerüberlassung ist mittlerweile zu einer feste Größe am Arbeitsmarkt geworden –

auch in der Stadt Heilbronn. Sie wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Arbeitnehmerüberlassung sozial auszugestalten.

Das AÜG setzt die europäische Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit um.

In den letzten Jahren ist die Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung deutlich gewachsen.

Die privaten Arbeitsvermittler, die mit einem Vermittlungsgutschein Arbeitslose in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln, ist rückläufig. Zum Stichtag 30.09.2012 waren in

Heilbronn 59 Betriebe mit der Überlassung und 8 Betriebe mit der Vermittlung von Arbeitskräften

registriert.

Das Jobcenter Stadt Heilbronn hat einen gemeinsamen Marktauftritt mit der Agentur für Arbeit.

Durch den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur werden auch die Kunden des Jobcenters im

Rahmen der Stellenvermittlung mit einbezogen. Es werden ebenfalls Stellen von Zeitarbeitsfirmen

vorgeschlagen.

 

zu Nr. 2:

Die Vergütung ist im § 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt. Der private Arbeitsvermittler erhält bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung 2000 €, bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen 2500 €. Dass es sich um „Ein-Mann-Firmen“ handelt, widerlegt die beigefügte Statistik.

 

zu Nr. 3:

Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel zwischen dem Verleiher und

dem Entleiher ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der nicht identisch mit

dem Lohn des Arbeitnehmers ist.

Aufgabe des Jobcenters Stadt Heilbronn ist es das Ziel des Sozialgesetzbuch Zweites Buch

(SGB II) zu verfolgen. Darin ist festgelegt, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in

einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen soll, dass sie ihren Lebensunterhalt

unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere

Weise bestreiten können.

In Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft reicht das erwirtschaftete Erwerbseinkommen oftmals nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Der Gesetzgeber sieht die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in der Pflicht einen Beitrag zur Reduzierung/Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu leisten. Dieses kann z.B. durch die

Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erfolgen. Auch die Aufstockung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung ist denkbar.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden

Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit

ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen

zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Das Jobcenter Stadt Heilbronn setzt diesen Grundsatz

des Forderns rechtmäßig um. Die geschilderte Vorgehensweise entspricht nicht der Arbeit

des Jobcenters.

 

Mit freundlichen Grüßen

Meyer

 

Anlage: Statistik


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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.042 * SLK-Klinik: Angedrohtes Abschleppen beim Parken zum Abholen von Patienten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die äußerst unhöfliche Art und Weise, wie ihnen beim kurzfristigem Parken zur Abholung von Patienten vor dem Eingang der SLK-Klinik am Gesundbrunnen mit Abschleppen des Fahrzeugs angedroht wird, obwohl dort sonst keine Fahrzeuge gehalten haben (oder womöglich auf gleiche Weise vertrieben wurden?).

Auch der Hinweis, daß das Parkhaus voll sei und das Parken an der Straße nur unter Inkaufnahme einer (beabsichtigten?) Verwarnungsgebühr möglich sei, werde "frech" als uninteressierend dargestellt. Man werde rücksichtslos nicht als Bürger, sondern als lästiger Zeitgenosse behandelt, wiewohl unabhängig vom ohnehin fehlenden Parkplatz dem abzuholenden Patienten ein längerer Fußweg schwerlich zumutbar ist. 

Ein solches Verhalten sei "die beste Empfehlung, das ohnehin durch negative Schlagzeilen aufgefallene Krankenhaus" künftig zu meiden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.5.201^3

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> im Eingangsbereich des Klinikums am Gesundbrunnen gibt es Parkplätze für Behinderte mit Parkberechtigung begrenzt auf zwei Stunden. Ferner ist vor dem Eingang das Halten zum Abholen und Aufnehmen von Patienten gestattet. Ansonsten gilt ein Parkverbot.
Die Beachtung des Parkverbotes wird durch einen Mitarbeiter der SLK-Kliniken überwacht. Klagen von Patıenten oder von deren Angehörigen über das Verhalten des Mitarbeiters sind der Geschäftsführung bisher nicht bekannt geworden.


Mit freundlichen Grüßen
Berggötz


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.041 * Verkehrswidriges Parken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß "vor den Grundstücken Alexanderstr. 78 und Jägerhausstr. 78 äußerst häufig verkehrswidrig, behindernd und sogar gefährdend KFZ abgestellt werden, und zwar gegen Fahrtrichtung, auf dem Gehweg und sogar teilweise auf Fußgängerüberweg und Bushaltestelle.

Gibt es einen vernünftigen Grund dafür, daß z.B. in der Jägerhausstr. auch der gesamte parallel zur Stadtbahn verlaufende Verkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) bei deren Durchfahrt an den Straßenkreuzungen durch entsprechende Ampelschaltung gesperrt wird?"

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

7.5.2013

Antwort:  könnte besser sein  

<*> für die freie Fahrt der Stadtbahn muss gewährleistet sein, dass die Gleise von Fahrzeugen geräumt sind.

 

Um die Gleise zu räumen und in die Straße (z. B. Jägerhausstraße) einbiegen zu können, wird der Verkehr in der bevorrechtigten Straße mit einer entsprechenden Ampelschaltung angehalten.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christiane Ehrhardt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.4-2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.040 * Fußweg als Privatweg?

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Bürger beklagen sich über "Sperrung durch Markierungsbänder, Holzpalette und offiziöses gelbes Schild "Privatweg" auf einem ca. 200 m langen Fußweg in West-Ost Richtung entlang der südlichen Bebauungsgrenze hinter der Jägerhausstraße fast auf der Höhe der Gaststätte Trappensee."
Nach Ansicht des Bürgers "liegt dieser Weg nach unlängst erfolgtem Zusatzerwerb eines Streifens durch die privaten Anlieger immer noch mindestens zur Hälfte auf einer Streuobstwiese, die der Stadt Heilbronn gehört. Verbietet die Stadt Heilbronn dem Bürger nun das Begehen dieses Grundstückstreifens und ist diese Sperrung damit also offiziell? Falls dem so ist, möchte ich die Stadtverwaltung bitten, dies im Allgemeininteresse wieder rückgängig zu machen und den schönen Spazierweg zum Trappensee/Köpfertal wieder freizugeben."

2. Widerspricht diese beschriebene Maßnahme ggf. nicht dem Gewohnheits-, bzw. dem Weg- und Trepprecht?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.5,2013

Antwort: bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Email vom 25.04.2013.
Ihre Fragen möchten wir wie folgt beantworten:

 

zu 1.)

Nach unseren Recherchen handelt es sichlbei dem angesprochenen Grundstück um das ehemalige städtische Flurstück Nr. 3770/1. Markung Heilbronn, das früher ein Feldweg war.
Die Stadt hat 2011 ein Entwidmungsverfahren durchgeführt und im Anschluss daran Flächen
des ehemaligen Feldweges verkauft. Daher steht der ehemalige Feldweg der Allgemeinheit nicht
mehr zur Verfügung.


zu 2)
Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Semenass


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Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.039 * Lärmbelästigung im Wohngebiet

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer Anfrage vom 17.08.2011 hat das Planungs- und Baurechtsamt am 15.9.2011  u.a. mitgeteilt, daß die baurechtlich ungenehmigte Nutzung als Schlosserei auf dem Grundstück [Adresse im Original] in Frankenbach ein baurechtliches Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet wurde.

Jetzt beklagen sich Anwohner erneut über eine offensichtlich gewerbliche Nutzung der Garage, offensichtlich für einen Autohandel, wobei dort auch Reparaturen mit lärmbelästigendem Schleifen, Hämmern und starkem Klopfen bei offener Garagentür stattfindet

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 21.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> zu Ihrer oben genannten Anfrage vom 23.04.2013 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass zwischenzeitlich gegen die baurechtlich ungenehmigte Nutzung des Grundstücks [...] in Franken-
bach für einen Autohandel mit Reparaturen ein Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet wurde.

Ergänzend hierzu teilen wir mit, dass das Garagengebäude seinerzeit als Teil (Lager) eines [...]-
betriebes genehmigt wurde und auf dem Grundstück eine gewerbliche Nutzung ohne lärmintensive
Arbeiten unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich zulässig ist.

Weitergehende Prüfungen hierzu sind Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens, sofern ein entsprechender Bauantrag gestellt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.038 *  Moschee-Neubau V
 


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Moschee wird teurer" in der Heilbronner Stimme vom 12.04.2013 ab, in der es heißt, daß der geplante Moschee-Neubau an der Weinsberger Straße erheblich teurer werde, weil mindestens 500 000 Euro Mehrkosten durch Kern- und  Rammbohrungen entstanden sind;

2. wie ist der Stand des Verfahrens;

3. nachdem "man sich auch von einem zweiten Tiefgaragengeschoss verabschiedet" hat:
a) wie viele Besucher werden zulässig sein;
b) welcher Stellplatzbedarf ergibt sich daraus aufgrund welcher Vorschriften;
c) wie wird diesem Bedarf nachgekommen;
d) welche Belastung  öffentlichen Parkraums ergibt sich daraus, nachdem bereits jetzt infolge großzügig unterlassener Kontrolle permanent die für Anwohnerparkplätze zahlenden Anlieger massiv insbesondere freitagabends benachteiligt werden;

4. in welcher Weise wird die Finanzierung sicher gestellt, um ähnliche Vorgänge wie in Köln-Ehrenfeld zu vermeiden und Schaden für die Stadt von vornherein auszuschließen;

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 22.04.2013 möchten wir wie folgt beantworten:


Zu 1):
Da der Baugrund in der Heilbronner Innenstadt in vielen Bereichen aus Aufschüttungen und/oder Neckarschwemmland besteht, ist es bei Neubauvorhaben in diesem Stadtteil oftmals der Fall, dass sich die Baukosten nach einer Baugrunderkundung erhöhen.


Zu 2):
Nach Auskunft der DlTlB wird derzeit der Architektenwettbewerb vorbereitet.


Zu 3):
Dem Planungs- und Baurechtsamt liegt derzeit noch keine Planung zu dem Moschee-Neubau vor. so dass keine Angaben zu Besucherzahlen oder zur Anzahl der Stellplätze gemacht werden können. Die Details werden sich aus dem einzureichenden Bauantrag ergeben.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift „Stellplätze".
Danach ist für Kirchen mit 1 Stellplatzje 10 bis 40 Sitzplätzen zu rechnen. Die so ermittelte Anzahl der Stellplätze wird aufgrund der Standortqualität in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr auf 40% gemindert.
Der Bauherr muss die Erfüllung”der Stellplatzverpflichtung im Baugenhemigungsverfahren nachweisen. Ob er alle Stellplätze in der Tiefgarage nachweisen kann, ist bisher nicht belkannt.


Zu 4):

Die Finanzierung des Neubaus erfolgt, so die Auskunft der DlTlB,ausschließlich über Spenden der Vereinsmitglieder.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer
Amtsleiter
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.037 * Umgepflügter Feldweg


Sehr  geehrte Damen und Herren,


wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu folgendem Hinweis von Anwohnern der Haselter-Siedlung ab:


"...bei unseren täglichen Spaziergänge ist uns seit längerem aufgefallen, dass plötzlich ein unbefestigter Feldweg, also nicht geteert plötzlich umgezackert und vermutlich eingesät wurde.
Wurde die Fläche offiziell erworben, oder gibt es noch Landräuber?
Bin schon ein paarmal von anderen Anliegern gefragt worden, die sich auch schon Gedanken darüber gemacht haben.
Wir sind diesen Weg gerne gelaufen, da er von den Abkürzungsraudis ( Leingarten,Klingenberg) nicht befahren werden kann wie die Strecke Stadtbahn West. ...
Im Lageplan gelb gekennzeichnet. "

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.6.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> das Umpflügen von Graswegen geschieht gelegentlich im gesamten landwirtschaftlich genutzten Bereich des Stadtkreises.

Durch Wegfall der,Streifentätigkeit des Feldschutzes werden Meldungen zu dieser ProbIematik nur noch sporadisch und „über Dritte".an unser Amt herangetragen.
lm konkret angesprochenen Feldweg haben wir den Verursacher aufgefordert den Weg wieder herzustellen.


Entschuldigen Sie bitte die verspätete Beantwortung.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bender

Amt für Straßenwesen


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.036 * Straßenrenovierung


Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger und Anwohner verwundern sich darüber, daß die Straße Im Stahlbühl frisch renoviert wird. obwohl diese sich eigentlich im Gegensatz zu anderen Straßen in einem weitaus besseren und einwandfreien Zustand befindet.

W
ir fragen dazu die Stadtverwaltung:

1. Was ist die Begründung für diesen von Bürgern als unnötig angesehenen Vorgang;
2. waren "Anregungen" von Anwohnerseite ausschlaggebend;
3. wer hat dies genehmigt;
4. welche Kosten sind dadurch entstanden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.5.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> im vorigen Jahr wurden bereits die Gehwege der o.g. Wohnsammelstraße größtenteils mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen aus Gründen der Verkehrssicherheit. ln diesem Jahr wurden dann die Asphaltarbeiten in der KW 15 auf die Fahrbahnfläche ausgedehnt. Es waren gerade Anlieger, die beim Abteilungsleiter (Straßenbau) anfragten und den schlechten Straßenzustand beklagten. Die Untersuchung zur systematischen Zustandserfassung auf öffentlichen Verkehrsflächen ergab überwiegend eine sehr sch|echte"Zustandsklasse" als Ergebnis in diesem Bereich.
Wir gehen davon aus, dass sich die Kosten für die Belagserneuerung (Fahrbahn) auf ca. 70.000 G belaufen.
Weitere Maßnahmen in diesem Jahr sind u.a. geplant in der, Ellwanger, Christoph- (nur Seitenstr.), Wüstenroter, Cluß-, Fichte-, Einstein- sowie Hafenstraße, Hoßäckerweg. „lm Haselter" sowie im westl. Teil der Großgartacher Str. (B 293 alt). Zudem sind auch Belagsarbeiten in Hauptverkehrsstraßen vorwiegend in den Kreuzungsbereichen Neckarsulmer/ Binswanger/ Brüggemannstraße, Adenauerplatz und Weststraße vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.035 * Müllablagerungen in der Friedrich-Dürr-Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich unter anderem mit beigefügtem Schreiben (siehe unten)  und nachfolgenden Bildern (nur im Original)  über die Zustände am Containerstandort in der Friedrich-Dürr-Straße.

Den Anwohnern sei beim Kauf der Wohnungen zugesichert worden, daß der bereits vorhandene Container-Standort verlagert werde. Dies habe zu Ihrer Kaufentscheidung beigetragen, während sie sich nun hingehalten und getäuscht fühlen. Immerhin sei es eine stadteigene Gesellschaft gewesen, in der der Oberbürgermeister Vorsitzender des Aufsichtsrats sei.

Immer wieder gemachte Lösungsversprechen seien nicht umgesetzt worden und nun werde man sogar unter Verweis auf die örtlichen Satzungen
und Floskeln wie "wir können die Einwohner nicht ändern" abgespeist.

Besonders ärgerlich sei, daß man mit dem Abfall vor der Haustüre leben und man sich gegenüber Besuchern schämen müsse, in einer Stadt mit solchen Zuständen zu wohnen.

Dazuhin würde unter Verweis auf Reinigungsprotokolle behauptet, nach jeder Leerung würden die Plätze gesäubert, was so gut wie nie der Fall sei, denn dies erfolge bestenfalls nur recht hastig und oberflächlich. Auch Glasscherben blieben wochenlang liegen.

Auch sei
der Stadtverwaltung durchaus bekannt, woher die Hauptverschmutzungen stammten, doch würde der Containerstandort nicht verursacherfreundlich verlegt, sondern eine sonst gute Wohnlage damit herabgewürdigt.

Die Frage ist auch aufzuwerfen, ob hierzu nun regelmäßig das Gesundheitsamt oder übergeordnete Behörden zu konsultieren sind, da die Stadtverwaltung die Verantwortung nicht delegieren kann. 

Es wird um dringende Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
Fax: 07131-920501

 

Heiko Auchter
Stadtrat

heiko.auchter@t-online

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619
Fax: 07131-32619

 


Anwohnerschreiben:

 

Dezernat I Stadt Heilbronn

Dezernat III Ordnungsamt Stadt Heilbronn

Dezernat IV Stadt Heilbronn

Geschäftsleitung Stadtsiedlung Heilbronn

 

“Leben und Wohnen in Heilbronn ( Stadtvillen Friedrich -Dürr -Str.)”

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

alle schöne Worte - Heilbronn betreffend - verblassen, wenn man die Zustände im Umfeld der Stadtvillen ( Stadtsiedlung ) ständig vor Augen hat.

 

Wie kann es sein, dass plötzlich 10 Meter vor unserem Hauseingang ein Kleider- und Schuhcontainer einer Privatfirma aus Magdeburg aufgestellt wird, obwohl 100 Mtr. weiter auf einem Parkplatz schon 2 dieser Container stehen. Wer erteilt hierfür die Genehmigung?

 

Nachdem wir froh waren, dass letztes Jahr die Papiercontainer entfernt wurden, haben wir nun wieder ein weiteres Problem der Müllablagerung.

 

Für den, der in den letzten Tagen den Kleider- und Schuhcontainer umgeworfen hat haben wir zwar eine gewisse Sympathie, eine Lösung ist es jedoch in keinem Fall.

 

Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass dieser Container umgehend entfernt wird und möglichst die Flaschencontainer gleich mit, da auch hier ständig Müll abgelagert wird.

 

Wir erinnern uns, nach immerhin über 4 Jahren, täglich an das Richtfest der Stadtsiedlung die Stadt-villen Friedrich Dürr Str. betreffend, an die - Umschreibung - der gewollten Aufwertung des gesamten Umfeldes in diesem Stadtteil von maßgebenden Regierungsmitglieder der Stadt Heilbronn.

Die Nachhaltigkeit dieser Versprechen ist gleich null.

Die Eigentümer, die dafür sehr viel Geld investiert haben und die Mieter der Stadtvillen , die durch entsprechend hohe Mieten ebenfalls ihren Beitrag leisten sind sehr oft mehr als frustriert über die

Gleichgültigkeit der zuständigen Stellen der Stadt Heilbronn.

 

BuGa und solche Zustände passen absolut nicht zusammen.

 

Mehrfach haben wir, die Anwohner und Eigentümer der Stadtsiedlungsvillen der Friedrich-Dürr-Str.  bei verschiedenen Stellen der Stadt Heilbronn unseren Unmut zum Ausdruck gebracht über die Müll-

Ablagerung direkt vor unserem Hauseingang.

 

Ebenfalls haben wir mehrfach angefragt, wer den Müll unter den Flaschencontainern beseitigt.

 

Mit der einzigen Antwort - wir können die Einwohner nicht ändern - können und wollen wir uns nicht mehr zufrieden geben.

 

Wie ebenfalls mehrfach angefragt haben wir noch keine Antwort auf die Frage erhalten, wo hört das Stadtgebiet Heilbronn auf. Es klinkt wie Hohn, wenn wir immer wieder lesen müssen, dass in Heilbronn

eine weggeworfene Zigarette € 20,00 kostet. Vor unserer Haustüre jedoch ständig Müll abgeladen wird und dies ganz kostenlos.

 

Es ist schon mehr als frustrierend, dass gerade die Mitbürger in Heilbronn, die für ein normales Leben und Wohnen in Heilbronn kämpfen absolut kein Gehöhr finden.

 

Damit wir uns bei Besuchern nicht fürchterlich schämen müssen, haben schon mehrfach den Müll entfernt. Sehen Sie so die Lösung dieses Problems?

 

Um Ihnen einen kleinen Einblick der ständigen Schweinereien vor unserer Haustüre zu vermitteln

senden wir Ihnen im Anhang einige Bilder vom 31.12.2012.

 

Ist so etwas - vor der Haustüre - der zuständigen Mitarbeitern der Stadt Heilbronn ebenfalls vorstellbar?

 

Wir behalten uns vor dieses Schreiben und die Bilder zu veröffentlichen.

 

...... (Absender im Orginal)

Antworten der Verwaltung

Eingang am

16.4.2013

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zur Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn vom 11.04.2013 zum Thema "Müllablagerungen in der Friedrich-Dürr-Straße" erhalten Sie folgende Stellungnahme:

Das Ihrer Anfrage beigefügte Schreiben von Herrn Steinbach und die zugehörigen Fotos stammen vom Dezember 2012. Herr Steinbach hat daraufhin ein ausführliches Antwortschreiben erhalten, das wir ihnen zur Kenntnis als Anlage beifügen.

In zwei Schreiben vom 20.02. und 09.03.2013 hat sich Herr Steinbach erneut bei der Stadtverwaltung beschwert und daraufhin wiederum ein Schreiben erhalten, das wir Ihnen ebenfalls zur Kenntnis beifügen.

In diesen Schreiben ist der Sachverhalt aus unserer Sicht ausreichend dargelegt worden. Grundsätzlich ist der Standort für Depotcontainer (seit 2010 nur noch Altglascontainer) in der Friedrich-Dürr-Straße unter Berücksichtigung zahlreicher Kriterien - auch im Vergleich zu anderen Standorten - geeignet und muss aus abfallwirtschaftlicher Sicht beibehalten werden.

Wir verweisen abschließend auch auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.10.2012 zum gleichen Thema.


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Hohmann ,

wir bitten Sie, doch die von uns gestellten Fragen zu beantworten und nicht auf andere Schreiben zu verweisen, zumal uns inzwischen ein weiteres klarstellendes Schreiben nebst Bildern bekannt geworden ist.  Sie bringen darin lediglich Ihren Unwillen zum Ausdruck, in der Sache überhaupt etwas tun zu wollen, weil schon das Nachdenken über Alternativen zu viel verlangt ist. Wir sind nicht der Auffassung, daß dies den anständigen Bürgern der Stadt zuzumuten ist. Auch hat unsere Anfrage vom 15.10.2012 nichts mit dem Containerstandort in der Friedrich-Dürr-Straße zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Heiko Auchter

 

17.4.2013


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.034 * Lutzstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich in zwei Schreiben über die Straßenverhältnisse nach der Baumpflanzung in der Lutzstraße wie folgt:

a) ...
Was wollten wir Befürworter der Baumpflanzung in der Lutzstr. eigentlich damit erreichen?
Wir wollten erreichen,dass das Verkehrsaufkommen stark reduziert wird.
Wir wollten erreichen,dass endlich das uns vor (ca.35Jahren) versprochenes ruhiges Gebiet wird,endlich auch erreicht wird.
Wir wollten erreichen,dass unsere Immobilien, Wohnungen an Wert erhalten bleiben, und nicht an Wert verliert.
Wir wollten erreichen,dass wir eine bessere Luft erhalten werden.
Wir wollten erreichen,dass wir nicht mehr soviel dem Feinstaub (Gummiabrieb usw) ausgesetzt sind.
Wir wollten erreichen,dass wir mit weniger Autolärm konfrontiert werden.Ich kann nicht alles weitere aufzählen, es gibt noch jede Menge andere Ereignisse.
Und wie sieht der Erfolg nach einem Jahr der Baumpflanzung aus?
In ganz klaren Worten,kurz ausgedrückt, es ist ein Fiasko, eine Planungsschande und dies in einem Modernen Zeitalter, einem Computerzeitalter, und in weiteren in, in,in.
...
Diese Planung ist eine Sache für den Hammer der Woche beim ZDF.

Hier wurde das Geld zum Fenster rausgeworfen, ohne dass man etwas positives erreicht hat bzw.wurde.
...

b)
...
Ich muss nun feststellen, dass wir Anlieger der Lutzstr. das letzte, nein, der allerletzte Arsch aller Parteien und deren Politiker sind. Uns wurde eine ruhige Zone versprochen und was kam heraus gerade das Gegenteil. Jede Partei schreibt auf ihre Fahnen Umweltschutz, Schutz vor Feinstaub vor Lärm. Und was müßen wir Anwohner ertragen Vermehrter Autoverkehr, mehr Lärm, mehr Feinstaub mehr und mehr usw.usw.und sofort. Stört das die Parteien nicht im geringsten.
Jetzt Parken sogar Busse aus dem Norden von Deutschland, und dies in einer von der CDU versprochenen ruhigen Zone, wieviel solcher unwahren Märchen sollen wir noch ertragen.
Ich bin jetzt zu der felsenfesten Überzeugung gekommen, glaube keinem Politmenschen etwas,denn das ist doch nicht wahr. Meine Überzeugung heißt in Zukunft nur radikal nein, brutalradikal zuwählen.
...


c) ...
den  Bericht in der HST vom 10.04.habe ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen.
Dazu nun meine Frage,der Bebauungsplan wurde nun abgeändert.
Es wäre jetzt doch angebracht (von der Politik) dass man nun auf unsere schon über30 Jahre geforderte Beruhigung( Von Politikern versprochen) der Lutzstr. endlich in die Wirklichkeit umsetzt.
Es darf einfach nicht sein,dass man ein Neubaugebiet erschließt, und den ganzen Verkehr nur über eine Strasse leitet. Siehe Politikversprechen oben.
Sollte dies Wirklichkeit werden habe ich( auch sehr viele andere Anwohner) den Glauben an eine Demokratie verloren,es wäre dann eine Behörden- und Parteiendiktatur ersten Ranges.
...


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 24.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> zu Ihrer o.g. Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:


Die Verkehrsberuhigungsmaßnahme in der Lutzstraße wird als Gesamtmaßnahme in diesem Jahr fertiggestellt. Da die Maßnahme noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann sie zur Zeit auch noch nicht als Ganzes wirken. Bei dem noch fehlenden Teilabschnitt handelt es sich um den wichtigen östlichen Ortseingangsbereich. `


Die Baumquartiere wurden bzw. werden alternierend auf beiden Straßenseiten eingerichtet, so dass der Kraftfahrer durch mehrmaligen Versatz gezwungen wird langsamer zu fahren. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden wir mittels Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrs-

zählungen die Wirksamkeit evaluieren und bei Bedarf noch weitere Optimierungen prüfen.

 

Wir gehen davon aus. dass sich der Durchgangsverkehr und das Geschwindigkeitsniveau auf dem
Streckenzug Lauffener Straße / Lutzstraße durch die baulichen Eingriffe und folglich die negativen Umwelteinflüsse spürbar reduzieren wird. Zudem ist die städtebauliche Aufwertung ein Gewinn für das Quartier.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.033 * Graffiti-Schmierereien

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Anregung eines Heilbronner Bürgers:

"...die Graffiti-Schmierereien haben wieder beachtlich in Heilbronn zugenommen!

Ein Team von rüstigen und qualifizierten Pensionären möchte gern das Konzept "Graffiti_Watch Heilbonn"umsetzen.
Der OB Helmut Himmelsbach wurde entsprechendinformiert und auch angefragt, ob er sich vorstellen könne, eventuell eine Art "Schirmherrschaft" hierfür zu übernehmen.
Zur "Teil"-Finanzierung wäre es wünschenswert,wenn sich die Stadt zumindest mit 2 Übungsleiterpauschalen am Projekt beteiligen würde für das zunächst erste Testjahr:
2 Personen x 200 € = 400 € pro Monatx 12 Monate = 4.800 € p.a.
Ein Fördertopf für bezahltes Ehrenamt bietet sich hier an."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.
Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> mit der E-Mail vom 11.04.2013 baten Sie um eine Stellungnahme zu dem von Ihnen beschriebenen Konzept „Graffiti_Watch Heilbronn“. Mit der E-Mail vom 06.05.2013 haben wir Ihnen einen Zwischenstand der Bearbeitung weitergegeben und nehmen jetzt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich wird ein Beitrag zur Graffiti-Beseitigung begrüßt.

Dem Ordnungsamt ist „Graffiti-Watch“ durch frühere Anfragen bekannt, zuletzt durch E-Mail-Anfrage vom 14.02.2013 an den Oberbürgermeister. Danach sollen durch „Graffiti-Watch“ gesammelte Standorte über Schmierereien an Gebäuden an die Stadtverwaltung und die Polizei weitergeleitet und Flächen für legales Graffiti im Stadtgebiet ausgewiesen werden. Ohne eine Anzeige vom jeweiligen Gebäudeeigentümer und seiner Bereitschaft, das Graffiti auf eigene Kosten zu entfernen, sind die Bemühungen aber vergebens.

 

Das Ordnungsamt sensibilisiert bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten Grundstückseigentümer bzw. deren Mieter, das an ihrem Haus angebrachte Graffiti zu beseitigen. Insofern würde die Weiterleitung von gesammelten Daten an die Stadtverwaltung eine Erwartungshaltung auslösen, die nicht erfüllt werden kann.

 

Es bleibt der Initiative jedoch unbenommen, selbst auf die Grundstückseigentümer zuzugehen. Festzustellen ist jedenfalls, dass die Stadt nur direkten und damit wesentlichen Einfluss bei eigenen Liegenschaften hat.

 

Erfahrungsgemäß stehen legale Flächen im Stadtgebiet im Allgemeinen und auch bei den städtischen Flächen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Zudem handelt es sich bei den meisten Graffitis nur um einfache Schmierereien in Form von Kürzeln und nicht um Graffitis im künstlerischen Sinn.

 

Gemäß Ihrer Beschreibung sollen bei Graffiti-Watch Ehrenamtliche zum Einsatz kommen, deren Vergütung durch Mittel der Stadt Heilbronn teilfinanziert werden soll. Damit wird eine freiwillige, jedoch kostenauslösende Aufgabe an die Stadt herangetragen, obwohl für die Stadt keine relevante Einflussnahme besteht.

 

Aus diesem und den o.g. Gründen kann die Stadtverwaltung diesem Konzept nicht zustimmen.

Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

 

Freundliche Grüße

gez.

Straub


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.032 * Therapie-Bad

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung wie die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der SLK-Kliniken werden beauftragt, Sorger für die Wiedereröffnung des Therapie-Bad an den SLK-Kliniken zu tragen.

Begründung:

Aufgabe der Kliniken ist es nicht, für Gewinnmaxierung, sondern für die Genesung und Erhalt der Gesundheit der diese Einrichtung finanzierenden Bürger zu sorgen.

Damit haben die Kliniken keinen Selbstzweck zu verfolgen, sondern die soziale Aufgabe, die Gesundheit der Bürger nach allerbestem Können wieder herzustellen und zu erhalten, wozu auch auch wohnortnahe therapeutische Angebote, wie das wegen des anstehenden Klinikneubaus Ende 2011 geschlossene Therapie-Bad gehören.

Der Gemeinderat der Stadt Hei9lbronn hat für den Neubau seine Zustimmung unter der Annahme gegeben, daß das Gesamtangebot der Kliniken keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der Infrastruktur erhält.

Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote. Im anderen Falle wäre eine Zustimmung nicht so ohne Weiteres erfolgt und das muß auch so zur Kenntnis genommen werden.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.031 * Historische Überreste auf dem Reim Areal


Wir beantragen:
Die Stadt, bzw. die dafür zuständigen Ämter, genehmigen die Ausgrabungen von historischen Überresten auf dem Reim Areal in dem Bereich Rosen-, Rathausgasse und Lothor-, Gerberstrasse.

Dies geschieht vor dem Verkauf des Geländes an irgendwelche Investoren oder Bauherren.

Sie führt diese selbst durch, bzw. lässt diese durchführen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalschutz, RP Stuttgart.

Entsprechend dazu benötigte Unterlagen können beim Stadtarchiv eingesehen werden.

Sie, die Stadt, bemüht sich um Sponsoren dafür und ruft dazu aufwas sicher auf reges Interesse und Anklang seitens der Heilbronner Bürger stoßen wird.


Begründung:

Eine Gruppe Heilbronner Bürger, die eigenen Angaben zufolge dafür vehement eintritt, eventuelle Überreste des historischen Heilbronns zu erhalten, teilt mit Schreiben vom 27.03.2013 unter Bezug auf die Überbauung und Abriß der Gebäude auf dem Gelände zwischen Rosen-, Rathausgasse und Lothor-, Gerberstrasse mit:

„Bei dieser Bebauung, die mindestens 3 bis 5 m oder noch tiefer gegründet wird, kann man unter möglichen Schichten aus der Neuzeit auf die Reste der ersten Besiedlung von Heilbronn stoßen.

Dieser Bereich muss diesbezüglich zur Stellungnahme dem Landesdeııkmalamt vorgelegt werden und bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, da man sich hier auf archäologisch relevantem Gebiet befindet.

Dies geht aus dem archäologischen Stadtkataster Baden Württemberg, Karte lb, über Heilbronn hervor, die Sie im Stadtarchiv einsehen können.

Nach den am Bollwerksturm beseitigten historischen Funden aus dem l7.Jahrhundert ergibt sich hier erneut eine eimnalige Gelegenheit, eventuelle Überreste des historischen Heilbronns zu erhalten. Diese Chance emeut bewusst zu ignorieren, um die fmanziellen Belange möglicher Investoren oder der Stadt zu schützen, würde wieder die vorherrschende Kahlschlagmentalität bezüglich alter Raritäten deutlich machen.

Diese zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist unser Anliegen.“

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 26.4.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*>  mit Schreiben vom 02.04.2013 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und hinsichtlich des geplanten Abrisses der Gebäude auf dem Reim-Areal (Bereich Rosengasse, Rathausgasse. Lohtorstraße. Gerberstraße) auf ein Schreiben der Heilbronner Bürgerschaft vom 27.02.2013 hingewiesen, in welchem dringend darum ersucht wird. die unter Umständen beim Aushub der Baugrube zu Tage tretenden historischen Überreste zu erhalten und diese für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stadtverwaltung fordern Sie in diesem Zusammenhang auf, sich um entsprechende Sponsoren für die Ausgrabungsarbeiten zu bemiihen und die erforderlichen Genehmigungen für die Ausgrabungs- und Sicherungsmaßnahmen zuerteilen.


Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Es trifft zu. dass auf dem so genannten Reim-Areal im Bereich Rosen-, Rathausgasse und Lohtor-,
Gerberstraße bei tieferen Erdabgrabungen mit Funden aus der mittelalterlichen Baugeschichte
Heilbronns gerechnet werden kann. Für die Ausgrabung und Sicherung entsprechender Funde ist
jedoch nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG) nicht die Stadt Heilbronn
sondern allein die Obere Denkmalbehörde zuständig. Für den Stadtkreis Heilbronn ist dies das
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 86 - Denkmalpflege, Archäologie des Mittelalters und der
Neuzeit (Berliner Straße 12, 73728 Esslingen). Allein der Oberen Denkmalbehörde obliegt es daher
zu entscheiden, ob und inwieweit an der Sicherung und Erhaltung entdeckter Kulturdenkmale ein
öffentliches Interesse besteht. Die Stadt Heilbronn hat insofern kein Entscheidungsrecht. Auch das Eigentum an Kulturdenkmalen, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, geht insofern mit der
Entdeckung auf das Land Baden-Württemberg über (sog. Schatzregel, vgl. § 23 DSchG).


Die Vorgehensweise stellt sich daher wie folgt dar:
Sollte die Stadt Heilbronn das genannte Areal vermarkten, wird sie dies umgehend der Oberen
Denkmalbehörde in Esslingen melden. Sofern beim Aushub der Baugrube tatsächlich historische
Funde entdeckt werden sollten, wird allein die Obere Denkmalbehörde beim Regierungspräsidium
Stuttgart entscheiden, ob die Erhaltung und Sicherung der Funde möglich ist und inwieweit hierfür
aus wissenschaftlichen. künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches lnteresse besteht.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.4.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.030 * Badener Hof

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über die geplante Bebauung im Bereich "Badener Hof", siehe Anlage [nur im Original].

Wir fragen dazu:

1. Treffen die genannten Angaben zu und welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. welche zeitgemäße und der Situation angemessene Lösung wird sie zur Behebung der bereits vorhandenen Parkplatznot treffen;

3. welche Vorkehrungen werden getroffen, um die befürchteten Probleme mit dem  Stadtbus, seine Schleife zu fahren, auszuräumen ohne daß dies in bequemer Weise zu Lasten der Anwohner geht;.

4. welche Planungsfehler liegen vor, wenn berichtet wird, daß "...der Fußweg zum Kindergarten unaufhörlich von ausund einfahrenden Autos gekreuzt" wird und " die aus der Ausfahrt der Tiefgarage herausschießenden Autos die Fußgänger und Fahrrad fahrende Kinder besonders gefährden";

5. in welcher Weise wird verhindert, daß auf der Spielstraße durch den infolge der neuen Wohneinheit kommenden zusätzlichen Verkehr spielende Kinder noch stärker verdrängt werden;

6. welche den Bedürfnissen der Kinder angemessene Spielund Bolzplätze werden an Stelle derer bisherigen Möglichkeiten angeboten;

7. treffen Befürchtungen zu, daß eine "Pelletheizung" rsp. Holzhackschnitzelheizanlage (Pellets sind nichts anderes, als gepresste Holzhackschnitzel) geplant wird, wiewohl vor Jahren eine solche für das Wohngebiet ausgeschlossen wurde und wird bedacht, daß beim Anheizen und Abkühlen, z.B. bei Störungen Dioxine und Furane entstehen;

8. trifft es zu. daß zur Belieferung dieser Holzhackschnitzelheizanlage dann verstärkt LKWs in das Wohnquartier einfahren und in welcher nicht heruntergespielten Zahl wird dies erwartet;

9. a) trifft es zu, daß am 6. März, also innerhalb der Sperrfrist, eine große alte Baumgruppe gefällt wurde und mit welcher Begründung geschah dies innerhalb der Zeit des Baumund Strauchschnittverbotes;
    b) in welcher Weise wird für ausgleichenden Ersatz gesorgt?

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.5.2013

Antwort: Antwort gescannt  

<*> mit Schreiben vom 02.04.2013 haben Sie sich an die Stadtverwaltung gewandt und vor dem Hintergrund eines „Offenen Briefes" der Eheleute D.... und weitere Anwohnerbeschwerden in Bezug auf das o.g Bauvorhaben der Stadtsiedlung Heilbronn im Baugebiet „Badener Hof" um Beantwortung mehrere Einzelfragen gebeten


Zu lhrer Anfrage kann ich lhnen folgendes mitteilen:

 

* Zu den Planungen:

Auf dem Baugrundstück' Badener Straße 57-63 im Baugebiet „Badener Hof" beabsichtigt die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH zwei Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage zu errichten.

Insgesamt sind 36 Wohnungen mit 36 Tiefgaragenstellplätzen und 3 weiteren Stellplätzen im Freien vorgesehen.
Auf der Ostseite des Baugrundstücks soll ein „Langhaus" mit 4 Geschossen und einem fünften, zurückgesetzten Dachgeschoss, welches weniger als die halbe Gebäudelänge einnimmt, entstehen; auf der Westseite ist ein „Punkthaus" mit 5.Geschos- sen geplant, wobei das Dachgeschoss ebenfalls zurückgesetzt ist.


Der vorgelegte Bauantrag, welcher vorab in den wesentlichen Punkten mit der Stadtverwaltung abgestimmt wurde, verspricht eine hohe archi- tektonische Qualität und eine gute städtebauliche Einbindung.

 

* Zur Rechtslage:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 12/11 „Badener Hof" vom 26.03.1998.
Für das Baugrundstück enthält der Bebauungsplan folgende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): 0,4; Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2; Traufhöhe: 11,0 m.


Die Bauvorlagen werden derzeit noch überarbeitet.


Nach der ausstehen- den Überarbeitung werden die nachbarschützenden Bauvorschriften eingehalten.
Das Vorhaben weist dann im Wesentlichen folgende Ab- weichungen vom Bebauungsplan auf: Überschreitung der Baugrenze nach Süden; Errichtung der Tiefgarage zum Teil auf nicht überbaubarer Fläche; Erschließung der Tiefgarage direkt von der Badener Straße aus; Überschreitung der zulässigen Grundfläche um 5,2 0/o; Überschreitung der zulässigen Geschossfläche um 5,8 %; Überschreitung der Traufhöhe um 0,58 m bzw. 3,80 m.
Da die genannten Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, ist vor- gesehen, dem Bauherrn die erforderlichen Befreiungen zu erteilen.
Wir vertreten diesbezüglich die Auffassung, dass die gesetzlichen Möglich- keiten zur Erteilung von Abweichungen und Befreiungen geschaffen wurden, um den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.
Eine gewisse Anpassung der planerischen Festsetzungen halten wir daher auch bei „jüngerem" Planungsrecht für angemessen.
Darüber hinaus wurden auch bei anderen Bauvorhaben im näheren Umfeld ähnliche Abweichungen zugelassen.


* Zu den Einwendungen:

Die Belichtung, Belüftung und Besonnung der Nachbargrundstücke sind bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte, denen im Rahmen der geltenden Abstandsflächen nach §§ 5, 6 LBO Rechnung getragen wird.
Diese werden mit den geplanten Gebäuden eingehalten.


Die notwendigen Stellplätze werden durch die vorgesehenen Tiefgaragenstellplätze nachgewiesen.
Zusätzlich werden drei weitere Stellplätze im Freien hergestellt.
Die bestehenden 10 öffentlichen Stellplätze auf der Südseite des Baugrundstücks bleiben erhalten
Ein Erfordernis, auf Kosten der Stadt weitere öffentliche Stellplätze anzulegen, wird nicht gesehen, zumal hierfür auch keine Flächen zur Verfügung stehen.


Die vorgesehene Tiefgarage wird_direkt von der Badener Straße aus (Ostseite) erschlossen
An der Stichstraße (Südseite) liegen lediglich die drei im Freien vorgesehenen, zusätzlichen Stellplätze.
Die Verkehrssituation auf der Stichstraße bleibt daher im Wesentlichen unverändert.


Die heutige Wohnbebauung und Parksituation ermöglicht den Verkehrs- betrieben i.d.R. ein störungsfreies Durchfahren des Wohngebiets „Badener Hof".
Sollte es aufgrund der Erweiterung der Bebauung und der zunehmenden Parkierung durch PKW zu Behinderungen des Linienverkehrs kommen, werden durch das Amt für Straßenwesen geeignete Maßnahmen für einen ungehinderten Linienverkehr zu ergreifen sein.


Auch den neu zuziehenden Kindern stehen die im Bereich des Badener Hofs ausgewiesenen Spielplätze zur Verfügung.
Unabhängig davon trifft den Bauherrn die bauordnungsrechtliche Verpflichtung, bei der Errichtung von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten ein Kleinkinderspiel- platz auf dem Baugrundstück herzustellen ist.
Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Bauplätze sind darüber hinaus jedoch nicht dazu bestimmt, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu bieten.
Wie von den Eheleuten Düsseldorf zutreffend ausgeführ, wurden auf dem Baugrundstück Anfang März 2013 fünf Bäume gefällt, welche durch den Bebauungsplan 12/11 „Badener Hof“ in ihrem Bestand geschützt waren.
Die Baumgruppe befand sich im Bereich zwischen den geplanten Mehrfamilienhäusern, welcher mit der gemeinsamen Tiefga- rage unterbaut werden soll.
Bei der Realisierung der Planungen wäre ein Erhalt der Bäume somit nicht möglich gewesen
Das Planungs- und Baurechtsamt stimmte daher der Baumfällung (Erteilung einer Befreiung) unter der Auflage zu, dass auf dem Baugrundstück eine Ersatz- Pflanzung mit fünf einheimischen Laubbäumen vorgenommen wird.
Die Ersatzpflanzungen sind entlang der Badener Straße und der Stichstraße vorgesehen.
Der Bereich zwischen den geplanten Gebäuden (auf der Tiefgaragendecke) soll ebenfalls wieder begrünt werden


Mit freundlichen Grüßen

Wilfri Hajek


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.3.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.029 * Umweltzone Heilbronn


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu untenstehendem Schreiben des DSB mit dem Inhalt

"...die in den Innenstädten Baden-Württembergs bestehenden Umweltzonen bedeuten für viele Schausteller im Ergebnis, dass sie die Volksfestplätze nicht mehr erreichen können. Somit sind nicht nur die Feste und Weihnachtsmärkte akut gefährdet, sondern auch Familienbetriebe in ihrer Existenz bedroht. Bitte entnehmen Sie der Anlage
[im Original angefügt] das diesbezügliche Positionspapier „Umweltzonen“ des Deutschen Schaustellerbundes. Es fasst Ihnen das Problem – aber auch seine Lösung, wie wir hoffen, prägnant zusammen..."

nebst beigefügter Anlage ab;

2. in welcher Weise wird sie Sorge dafür tragen, daß dem Anliegen abgeholfen wird?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am14.5.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> Sie haben bei der Verwaltung angefragt. ob es möglich wäre, entsprechend des Politikbriefes
des Deutschen Schaustellerbundes e.V., den Schaustellern eine Sondergenehmigung zum Befah-
ren der Umweltzonen für Volksfeste und Weihnachtsmärkte zu erteilen.


Nachdem der Schaustellerbund diesen Politikbrief nicht nur an die Kommunen und deren
Stadträte, sondern auch an das zuständige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Stutt-
gart übersandt hat, war das Ministerium angehal-ten, hierzu eine eigene Stellungnahme abzu-
geben.
ln der Zwischenzeit liegt der Verwaltung sowie dem Präsidenten des Schaustellerbundes e.V.,
Herrn Albert Ritter, das Antwortschreiben des Ministeriums vor. In diesem Antwortschreiben
weist Frau Gisela Splett MdL explizit auf die gesetzlichen Regelungen im baden- ,
württembergischen Ausnahmekonzept hin, welches u.a. bei einer drohenden Existenzgefähr-
dung eine Härtefallregelung vorsieht.


Danachkann in besonders begründeten Ausnahmefällen -zur Vermeidung von Härtefällen- von
den genannten Regelungen, über den Endtermin 31.12.2012 hinaus, abgewichen werden.
Nach der Auffassung des Ministeriums berücksichtigt das baden-Württembergische Ausnahme-
r konzept die Belange der Schausteller somit hinreichend. Insofern ist weder die Existenz der
Schausteller noch sind die Volksfeste und Jahrmärkte gefährdet.


Da das landeseínheitliche Ausnahmekonzept von Fahrverboten in Umweltzonen keine spezielle
„Allgemeinverfügung I Sondergenehmigung für Schausteller" beinhaltet, ist eine adäquate Vor- `
gehensweise wie es die Stadt Hannover praktiziert (Zusendung der Volksfest-Verträge mit einer entsprechenden Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone) in Heilbronn nicht mög-
lich.
Zudem stellt sich diese Problematik in Heilbronn nur vereinzelt, weil die Theresienwiese, die be-
vorzugt für Heilbronner Volksfeste und Jahrmärkte genutzt wird, außerhalb der Umweltzone
liegt. Von der Neckartalstraße kommend haben die Schausteller freie Fahrt zur Theresienwiese
und benötigen daher keine Ausnahmegenehmigung vom Fahnıerbot.


Für den Fall jedoch, dass ein Schausteller einen Stand auf dem Heilbronner Weihnachts- oder
Pferdemarkt hat, und eine Ersatzbeschaffung, die sich aus dem Endtermin ergibt, existenz-
bedrohend für den Schausteller wäre, so hat er die Möglichkeit, beim Planungs- und Bau-
rechtsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrver-
bot zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Böhmer


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Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.3.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.028 * Volle Straßengullies

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner im Bereich Lutzstraße beklagen sich über "Strassengullys, die randvoll sind und es erfolgt keine Leerung".

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.3.2013

28.3.2013

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> die Straßeneinläufe der Stadt Heilbronn werden einmal im Jahr von einer Fremdfirma geleert. Die Leerung beginnt nach Ostern.

Unterjährig werden Straßeneinläufe, die nicht mehr ablaufen, und bekannte neuralgische Straßen punktuell durch das Betriebsamt gereinigt.

Aufgrund Ihres Hinweises wurde der Einlauf in der Lutzstraße am 21.03.2013 durch das Betriebsamt geleert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klenk
Stadt Heilbronn
Betriebsamt

 


Auf Reklamation, da die Angaben nicht zutreffen:

 

<*> wir bitten den Vorfall zu entschuldigen. Aus der Abteilung wurde mir mitgeteilt, dass sämtliche Straßeneinläufe in der Lutzstraße am 21.03.2013 geleert wurden. Durch parkende Autos konnten jedoch 2 Einlaufschächte nicht geleert werden. Aufgrund Ihres Hinweises wurden diese Straßengullys im Bereich Lutzstraße 23 und 27 heute Morgen geleert. Um künftige Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir um nähere Angaben zu Straße und Hausnummer. 

 

Mit freundlichen Grüße

 

gez. Klenk

Stadt Heilbronn
Betriebsamt


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.3.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.027 * Einstürzendes Haus


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Einstürzendes Haus schreckt Bürger auf" in der Heilbronner Stimme vom 13.3.2013 ab;


2. was wird sie zur Abwendung von Gefahren jetzt unternehmen;


3. weshalb eine im Ermessen der Baurechtsbehörde liegende Abrißverfügung nicht erteilt wurde;


4. wann wurde der Zustand zuletzt vor dieser Veröffentlichung festgestellt und was wurde daraufhin unternommen bzw. mit welcher Begründung unterlassen;


5. wurde seitens der Stadt da möglicherweise Eigentümern die finanziellen Mittel fehlen ein faires Kaufangebot, ggf. als Abrißgrundstück, gemacht und welches Ergebnis liegt dazu vor;


6. wird sich die Stadtverwaltung um eine Lösung bemühen und wenn ja, welche?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Zu 1 und 2:

Das Planungsund Baurechtsamt hat eine Mitteilung der Heilbronner Stimme, dass der Mittelbereich des Wohnhausdaches Finkenbergstraße 12 teileingestürzt sei, zum Anlass genommen, eine sofortige Baukontrolle durchzuführen. lm Nachgang hierzu wurde gegenüber dem Eigentümer baurechtlich verfügt, dass eine Verkehrssicherung des Grundstücks zu erfolgen hat und dass der über das Dach hinausragenden Kaminteil durch eine Fachfirma abzutragen ist.


Zu 3:
Der Erlass einer Abbruchverfügung ist nur möglich. wenn ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche
Vorschriften vorliegt. Bei genehmigten Gebäuden auf Privatgrundstücken haftet der Eigentümer als
Träger der Verkehrssicherungspflicht. Verfallen Gebäuden auf Privatgrundstücken, ohne den öffentlichen Verkehrsraum sowie Bewohner des Gebäudes zu gefährden. hat die Baurechtsbehörde keine Eingriffsmöglichkeit. Es kann lediglich, wie auch im vorliegenden Fall, gefordert werden, dass eine geeignete, durchgängige Absperrung erfolgt und dass Gebäudeteile, die Gefahr laufen, auf den öffentlichen Bereich zu fallen, abgetragen werden.


Zu4:
Das Grundstück Finkenbergstraße 12 wurde regelmäßig in der Vergangenheit kontrolliert. Die letzte
Ortsbesichtígung fand im Januar 2013 statt. Zum damaligen Zeitpunkt war das Grundstück eingezäunt und das ehemalige Wohnhaus nicht eingestürzt, so dass keine Möglichkeit und auch kein Erfordernis bestand, baurechtlich einzuschreiten. Nachdem die Baurechtsbehörde von dem Zustand Kenntnis erlangt hat, wurden umgehend die erforderlichen Verfügungen erlassen.


Zu 5:
Dem Eigentümer wurde von der Verwaltung kein Kaufangebot unterbreitet.


Zu 6:
Ein Handeln ist im Namen der gesetzlichen Möglichkeiten, die vorgehend beschrieben sind, bereits
erfolgt. Sobald die geforderten Maßnahmen, ggf. auch im Zwangsmittelverfahren, umgesetzt sind,
liegt kein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften mehr vor.


Für Rückfragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen _
Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.3.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.026 * Tiefe Schachtdeckel

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über tiefliegende Schachtdeckel in der Wollhausstraße, die wie eine Radfalle wirken würden und beim Überfahren insbesondere durch LKW zu lauten Geräuschen führen würden.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.3.2013

22.3.2013

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> in Hinblick auf die Straßenunterhaltung sieht das Amt für Straßenwesen derzeit keinen Handlungsbedarf in der Wollhausstraße.
Bei der Kontrollfahrt vom 15.März 2013 konnten tiefliegende Kanalschachtabdeckungen festgestellt werden, die unserer Ansicht nach ursächlich für die lauten Abrollgeräusche sind.
Zuständigkeitshalber leiten wir daher Ihre Anfrage an die Entsorgungsbetriebe, Abt. Abwasser, weiter.
Um Kenntnisnahme wird gebeten. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.
Raphael Bontzol

 

<*> zunächst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis zu den Schachtabdeckungen. Obwohl wir die Abdeckungen in den Hauptverkehrsstraßen zweimal jährlich kontrollieren, zuletzt am 18.12.2012, kann sich in 3 Monaten viel ändern.
Nach Ihrem Hinweis haben wir die Abdeckungen in der Wollhausstraße überprüft und 4 entdeckt, die in das beschriebene Schadensbild passen.
Wir werden die zu reparierenden Abdeckungen in der Wollhausstraße an unseren Unternehmer weitermelden, damit diese in der nächsten Zeit auf Höhe gesetzt bzw. ausgetauscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Breuker

Entsorgungsbetriebe
der Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 4.3.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.025 * Unrat an Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Heckenschnitt, der seit November letzten Jahres entlang der Straße "Im Haselter" liege und nicht weggeräumt werde.  

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am  21.3.2013

Antwort:  könnte besser sein  

<*> nach Überprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes müssen wir feststellen, dass der von Ihnen genannte Bereich zum Gelände der Deutschen Bahn AG gehört. Diese führt dort seit Ende letzten Jahres Heckenschnittarbeiten durch. Diese Arbeiten sind noch nicht beendet.

Das Amt für Straßenwesen wird gebeten, dies im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn AG zu thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

gez.
Manuela Maier

Stadt Heilbronn
Betriebsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.024 * Antrag

Erhalt einer historischen Brücke beim Bollwerksturm

Wir beantragen:

Die bei der der Hotelbaustelle am Bollwerksturm gefundene historischen Bogenbrücke aus dem 17. Jahrhundert wird nicht wie per Presseberichten unter Umgehung gemeinderätlicher Gremien bekannt wurde, zerstört, sondern abgebaut und erhalten. Es wird vorgeschlagen, sie im Rahmen der Bundesgartenschau 2019 wieder aufzubauen. Dabei sollen alle auch später hinzugefügten Teile, wie die hölzernen Kanalteile dokumentarisch integriert werden.

Das durch die Zerstörung am 4. Dezember 1944 schwer in Mitleidenschaft gekommene Heilbronner Kulturgut darf bei den wenigen erhaltenen Relikten nicht weiter dezimiert werden, sondern sind für die Nachwelt erhaltenswert. Eine pure Dokumentation durch das Denkmalamt mag für dieses ausreichend sein, angesichts der Dürftigkeit historischer Zeugnisse vor Ort sind sie jedoch für unsere Stadt um so wertvoller.

Es wird erwartet, daß eine dementsprechende Entscheidung auf dem kurzen Dienstweg getroffen wird, andernfalls aber die zuständigen Gremien (zumindest Bauund Kulturausschuß) nicht übergangen werden.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.3.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.023 * Fehlende Toiletten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West beklagen sich darüber, daß in deren Bereich des öfteren uriniert und die Notdurft verrichtet werde, weil keine Toilette zur Verfügung steht. Das führe auch insbesondere für Frauen im Anblick zu unangenehmen Situationen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.4.2013

 

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.03.2013 über Anwohnerbeschwerden wegen fehlender Toiletten im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West.
Wie uns die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Heilbronn GmbH mitteilen, ist die Stadtbahnhaltestelle Sonnenbrunnen-West ein Eisenbahnhaltepunkt in der Zuständigkeit der Albtal- Verkehrsgesellschaft mbH.

An vergleichbaren Haltepunkten sind außer Fahrgastunterständen und den entsprechenden Informationen keine weiteren Einrichtungen üblich. Es sei nicht leistbar, an Haltestellen mit ähnlicher Frequenz -vergleichbar einer Bushaltestelle in ähnlicher Lage- sanitäre Einrichtungen vorzuhalten.


Aufgrund dieser Stellungnahme der Verkehrsbetriebe sehen wir nur die Möglichkeit, die von den
Anwohnern geschilderte Problematik durch Kontrollen zu verbessern. Die Aussendienstmitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden deshalb im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auch
diesen Bereich kontrollieren und festgestellte Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Werner

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 27.2.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.022 * Altersarmut in Heilbronn


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

I) welche Stellungnahme gibt sie zu beigefügtem ► Leserbrief
ab, insbesondere  zu den darin im Einzelnen gemachten Vorschlägen unter

 

 "A. Schaffung eines Fördertopfes zur Bezahlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und

Bürgerarbeit  seitens der Stadt Heilbronn und/oder den Gemeinnützigen Trägern der Region.

 

  B. Schaffung von ausgewiesenen Stellen für bezahlte ehrenamtliche Arbeit.

  „Die Erfahrung und das Potential der älteren Generation nutzen und einbinden“ war schon vor

vielen Jahren ein öffentliches Statement des Oberbürgermeisters hier in Heilbronn. Aber es darf wohl

nichts kosten und damit bleibt qualifiziertes Ehrenamt vorbehalten denjenigen mit ausreichender

Rente zur Bereicherung des „Dritten“ Lebensabschnitts.

 

  C. Anpassung von Leistungen durch die Stadt Heilbronn an die Realität.

 1.    Die angemessenen Kosten der Unterkunft/Kaltmiete (KdU) über den Vergütungssatz von bislang  6,03 € pro m² den Realitäten anpassen !
 So wurden auf Druck einer Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn die Stadt Heilbronn (das Sozialamt) verpflichtet,  eine nachvollziehbare und transparente Berechnung dieses Satzes €/m² vorzunehmen. Die bisherige Praxis wurde vom Sozialgericht Heilbronn beanstandet.
 Die „Stabstelle Strategie“ errechnete darauf hin einen neuen Wert auf der Grundlage des neuen Mietspiegels  2012 (vorbei am Sozialausschuss) und ohne Einschaltung einer neutralen Kontrollstelle, angeblich um Kosten der Beratung zu sparen.
 Das „errechnete“ Ergebnis war und ist bis heute eine um  0, 0 5 € Anhebung auf 6,08 € seit den letzten 2 Jahren ab Dezember 2012. Hier drängt sich die Vermutung eines „Schön  Rechnens“ auf um Sozialkosten zu sparen!
 Diese Erhöhung dieser angemessenen Grundmiete um 0,05 € bedeutet eine Anhebung von 0,77 % während der letzten 2 Jahre. Das geht an der realen Mietsituation in Heilbronn völlig vorbei und kann auch nur als „schöngerechnet“ beurteilt werden. Das Ergebnis hat dann wohl auch die meisten Mitglieder des Sozialausschusses im Gemeinderat von Heilbronn erstaunt und irritierend überrascht.
 
2. Die  Grundfläche für angemessenen Wohnraum erhöhen und der Realität anpassen !
 Bislang liegt die  Grundfläche für angemessenen Wohnraum bei 45 m² für Ein – Personen Haushalte, bei 60 m² für Zwei – Personen Haushalte.
 In anderen Bundesländern wurden diese Grundflächen bereits erhöht auf 50 m² resp.  65 m². "

II). welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wird die Stadtverwaltung selbst ergreifen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 27. Februar 2013 zum Thema Altersarmut können wir in Abstimmung mit dem Amt für Familie. Jugend und Senioren wie folgt beantworten:

Zu Punkt A:
Schaffung eines Fördertopfes zur Bezahlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und Bürgerarbeit.

 

Das Forum Ehrenamt, ein Zusammenschluss von über 65 Vereinen und Organisationen übernimmt seit über zehn Jahren einewichtigeototsenfunktion für das bürgerschaftliehe Engagement. Hauptanliegen dieser Zusammenarbeit ist díe Vernetzung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Stadt Heilbronn arbeitet sehr eng mit dem Forum Ehrenamt zusammen und unterstützt dieses auch ?nanziell und ideell. Neben der Förderung des Forums Ehrenamt. welches Fortbildungen für Ehrenamtliche anbietet, Ehrenamtliche zu „Dankeschönveranstaltungen" einlädt usw., ist die Schaffung eines Fördertopfes zur Bezahlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht vorgesehen.

Zu Punkt B:

Schaffung von ausgewiesenen Stellen für bezahlte ehrenamtliche Arbeit.


Die Stadt Heilbronn greift z. B. im Ausstellungsbereich im Haus der Stadtgeschichte auf die Erfahrung von rüstigen Rentnern zurück. Mehrere ältere Damen und Herren sind abwechselnd im Haus der Stadtgeschichte als Aufsichtspersonen tätig und erhalten für diese Tätigkeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eine Vergütung.

Darüber hinaus sind keine ausgewiesenen Stellen fürbezahlteehrenamtliche Arbeit vorgesehen.

Zu Punkt C:
Anpassung von Leistungen durch die Stadt Heilbronn an die Realität.


1) Die angemessenen Kosten der Unterkunft/Kaltmiete (KDU) über den Vergütungssatz von bislang 6,03 Euro pro m2 den Realitäten anpassen .


Die Anpassung der Heilbronner Mietobergrenzen erfolgte zum 1.12.2012 auf der Datengrundlage des qualifizierten Heilbronner Mietspiegels 2012. Beobachtungszeitraum für die Datenerhebung war die Zeit von April bis Mal 2012, sodass von repräsentativen Mietwerten und Mietobergrenzen ausgegangen werden kann. Die Datenauswertung für diese Wohnungen (ohne Baualtersklassenbeschränkung) erfolgte entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes durch die Stabstelle Strategie nach mathematischstatistisch anerkannten Grundsätzen.
Die Mitglieder des Sozialausschusses haben am 18.11.2012 von dem Ergebnis und der Auswertungsmethode zustimmend Kenntnis genommen. Eine erneute Überprüfung der Mietobergrenze auf ihre weitere Angemessenheit ist bei der Erstellung eines neuen Mietspiegels durch das Fachamt vorgesehen.

Anmerkung: Der von lhnen zitierte "Vergütungssatz von 6,03 EUR/m2 kann nicht nachvollzogen werden. Dieser m2-Preis ist weder in der Drucksache noch im schlüssigen Konzept genannt.

2) Die Grundfläche für angemessen Wohnraum erhöhen und der Realität anpassen

 

ln lhrer Anfrage beantragen Sie die Anpassung der bestehenden Wohnflächenobergrenzen in den sozialen Hilfesystemen des SGB ll und SGB Xll bei 1 und 2 Personenhaushalten um 5 m2 auf dann 50 bzw. 65 m2 s Wohnfläche.

Geht man von ca. 3000 betroffenen Empfängerhaushalten des SGB ll und 1200 des SGB Xll aus, ergibt sich durch die freiwillige Anhebung langfristig allein für Heilbronn ein zusätzlicher Aufwand von 126000 Euro mtl. / 1,5 Mio Euro Jahr für die öffentlichen Haushalte (4200 Haushalte x 5m2= 21000 qm x ca. 6 Euro Mietpreis).

Bei der Ermittlung der angemessenen Wohn?äche ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (z.B. BSG, Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R) zwingend typisierend auf die für die Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße abzustellen, die sich aus den von den Bundesländern zu § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) vom 13.09.2001 erlassenen Ausführungsvorschriften ergibt. Nach der in Baden-Württemberg zu beachtenden Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung (VwVO-SozWo] vom 12.2.2002 in der Fassung vom 22.01.2004 geltend danach folgende Werte:

45 m2 für einen Ein-Personen-Haushalt

60 m2 für einen Zwei-Personen-Haushalt

15 m2 für jede weitere Person.

 

Mit freundlichen Grüßen

Baumann


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.2.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.021 * Bebauung Sonnenbrunnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über das Vorhaben, am Böckinger Sonnenbrunnen ein Dienstleistungszentrum mit  Lidl-Markt, Bürgeramt, Kreissparkasse und andere Geschäfte, sowie Wohnungsbau mit Tiefgaragen umzusetzen. Die Zuund Ausfahrten für Kunden und Zulieferer bereichern dann dort die B 293 zusätzlich mit noch größerem Verkehrsaufkommen. Es werde ohne Rücksicht auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen die Geschäftemacherei vorangetrieben, obwohl an dieser Stelle der B 293 die Staus der LKW-Mautpreller und dem Regionalverkehr in allen Richtungen zusammentreffen. Es entstehe somit das größte Verkehrschaos von ganz Heilbronn mit noch mehr Lärm, Dreck und Gestank. Daher ist es angebracht das Projekt sofort zu stoppen und zu verschieben bis die Verlängerung der Saarlandstraße und die Unterführung am Sonnenbrunnen gebaut sei. Es grenze an Körperverletzung der Bürger die dort in diesem Bereich leben und wohnen müssen. Sonderrechte der Investoren, oder Duldungen auf ewige Zeit wollten die Bürger in diesem Zusammenhang nicht hinnehmen.
Stattdessen wird eine Grünzone mit schöner Bepflanzung in Anbetracht auf die kommende Bundesgartenschau empfohlen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.4.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  seit langer Zeit wird die städtebauliche Entwicklung der Fläche im Bereich Sonnenbrunnen zu einer Neuen Mitte Böckingens mit einer optimierten Verkehfslösung und einer verbesserten Verbindung der durch die Gleisanlagen getrennten nördlich und südlich gelegenen Stadtteilbereiche Böckingens angestrebt. Mit den geplanten Vorhaben wird dieses Ziel umgesetzt und durch das vorgesehene Einzelhandelsangebot die Versorgungsund Einkaufssituation in Böckingen gestärkt.

 

Die Entwicklung der Neuen Mitte Böckingens zum Dienstleistungszentrum ist eng mit der Verkehrslösung im Bereich des Sonnenbrunnens verknüpft und für eine stufenweiser Realisierung konzipiert. Die Erschließung der neuen Mitte für den lnterimszustand ist darauf ausgerichtet, dass die neue Verbindungsstraße und die Verlängerung der Saarlandstraße erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Umsetzung kommen. Die Anbindung der Neuen Mitte ist demnach an der B293 nur mit der Fahrbeziehung rechts rein /rechts raus möglich, um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Die Straße erhält auf Kosten des Investors im Ein/ Ausfahrtsbereich eine bauliche Mitteltrennung, um unerlaubtes Einbiegen zu unterbinden. Eine provisorische Anbindung zur Gewährleistung aller Fahrbeziehungen über den signalgeregelten Knotenpunkt erfolgt ergänzend über die Wendeanlage an der östlichen Großgartacher Straße (alte B293). Der Gehweg entlang des Baugrundstücks wird schon dem endgültigen Ausbauzustand entsprechend in einer großzügigen Breite angelegt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die durch den Dienstleistungsstandort verursachte Verkehrszunahme in einem verträglichen Maße ausfällt und über das bestehende Netz ohne größere Probleme mit abgewickelt werden kann. Aus verkehrlicher Sicht kann die Bebauung im Vorfeld der projektierten Straßenbaumaßnahme erfolgen.

 

Der Baubeginn der zur Zeit in Planung befindlichen Verbindungsstraße ist, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Zuschussmittel, nach derzeitigem Stand im Jahr 2016 vorgesehen. Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung und den notwendigen Rechtsverfahren sowie der Zuschusssituation ist ein früherer Realisierungszeitpunkt unwahrscheinlich.

 

Für die Durchführung der Bundesgartenschau ist eine klare Aussage zum Rahmen der Durchführung und der dafür vorgesehenen Flächen vom Gemeinderat beschlossen worden. Der von der Planung betroffene Bereich liegt außerhalb dieser Fläche.

 

Die vorgesehene Lösung des Sonnenbrunnens entspricht den stadtplanerischen Zielen für diesen Bereich und wurde entsprechend des beschlossenen Entwicklungskonzepts des „Stadtumbaugebíetes Sonnenbrunnen" erarbeitet und zur Umsetzung vorgesehen.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.2.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.020 * Gewerbegebiet Böckingen West

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß das Gewerbegebiet "Böckingen West" durch den auf Veranlassung der Verwaltungsspitze erfolgten mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluß, das Gebiet zum Schutze von Einzelhandelsinteressen mit restriktiven Auflagen im Falle einer Sortimentsveränderung zu versehen, mehr und mehr verwaist.
Den Nutzen davon habe in erster Linie Leingarten mit einem innovativen Gewerbekonzept, während die Immobilien in diesem Gewerbegebiet "Böckingen West" einem Preisverfall ausgeliefert seien.
Es sei daher an der Zeit, diese Einschränkungen aufzuheben, da diese nicht mehr der heutigen Zeit entsprächen.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*> lhre Anfrage vom 26.02.2013 zur Einzelhandelsregulierung im Gewerbegebiet Böckingen-West können wir wie folgt beantworten:


lm Gewerbegebiet wird die Einzelhandelsnutzung durch die beiden Bebauungspläne 33C/15 „Gewerbegebiet Böckingen West" vom 01.03.2007 sowie 33C/17 „Hüttberg lll" vom 01.12.2011 geregelt. Beide Bebauungspläne setzen die Ziele des Märkteund Zentrenkonzepts für die Stadt Heilbronn, welchem der Gemeinderat am 24.07.2002 zugestimmt hat, in verbindliches Planungsrecht um. Für bestehende Betriebe wurden Regelungen im Rahmen des Bestandschutzes getroffen. Demnach sind im Gewerbegebiet Böckingen-West Verkaufsflächen für Möbel. Küchen und Elektrogroßgeräte, für Getränke sowie für Bekleidung nur dort, wo sie bereits genehmigt waren, in gleichem Umfang weiterhin zulässig.
Zum Schutz integrierter und zentraler Lagen ist für das Gebiet (ebenso wie für andere Gewerbeund lndustriegebiete) bis auf gebietsversorgende Läden („Kioske"), den KfZ-Handel sowie Werksverkauf kein weiterer Einzelhandel vorgesehen.
Aus stadtplanerischer Sicht besteht kein Erfordernis, die bisherige Praxis für die Einzelhandelsregulierung zu ändern. Gerade aus dem Aspekt des Bodenwertgefüges ist es notwendig. ein Grundstücksbzw. Mietkostenniveau anzustreben, welches die Gewerbeflächen einem breiten Spektrum unterschiedlicher Gewerbenutzungen zugänglich macht und damit den gewünschten Branchenmix sichert. Die Zulässigkeit von oftmals umsatzstarken Einzelhandelsbranchen auf (zunächst) günstigen Gewerbeflächen würde einen „Verdrängungswettbewerb" fördern und integrieıte Einzelhandelsstandorte schwächen.
Darüber hinaus sind keine Anhaltspunkte bekannt, die auf eine außerordentliche Leerstandproblematik im Gebiet deuten, indem sie z.B. über allgemeine marktstrukturelle bzw. konjunkturelle Schwankungen hinausgehen. Gerade in den Jahren 20112013 haben sich adäquate Folgenutzungen aus der Automobilbranche, der Medizinund Gebäudetechnik sowie der beschützenden Werkstätten Heilbronn im Gebiet angesiedelt.
Insgesamt weist das Gebiet eine durchaus zufriedenstellende Nutzungsmischung aus Dienstleistung, Handwerksbetrieben. industriellem Handwerk, kulturell-sozialen Nutzungen sowie Großund Einzelhandelsnutzungen auf.
Zur Sicherstellung einer am Allgemeinwohl orientierten Entwicklung des Gewerbegebiets Böckingen-West.
wie auch der gesamtstädtisch zu betrachtenden Einzelhandelsstandorte, halten wir die Beibehaltung der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen für unbedingt erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 20.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.019 * Belegte Anwohnerparkplätze II

 

Es ist offenbar recht schwierig für die Stadtverwaltung, die Probleme nicht nur zu erkennen, sondern auch für Abhilfe zu sorgen oder geht es nur darum, mit Hilfe einer solchen gegen die Anwohner gerichteten Praxis möglichst viele Einnahmen auch von deren Opfern zu erzielen?
Die praktizierten Mechanismen sind uns wie den betroffenen Bürgern durchaus bekannt, sie bedürfen nicht der gebetsmühlenartigen Wiederholungen in den Beantwortungen, sondern der Änderung im Verwaltungshandeln.
Ziel des Vorrechts ist es, gegen Zahlung von zweckgebundenen Gebühren den Anwohnern Parkmöglichkeiten im Umfeld ihrer Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Demzufolge ist die Verwaltung auch gehalten, dafür Sorge zu tragen.
Es wurde von uns auch nicht der Zeitraum vom 1.1.2012 bis 13.2.2012 abgefragt, sondern die offenbar geduldeten Zustände  insbesondere freitagabends und samstags.
Ganz offenbar sind hauptsächlich freitagabends die Anwohner nicht mehr in Ihren Rechten grundgesetzlich gleichberechtigt geschützt, indem u.a. auch Sorge dafür getragen wird, daß die von ihnen mit Gebühren belasteten Anwohnerparkplätze auch zur Verfügung stehen und sie nicht durch mangelndes Verwaltungshandeln zwangsweise weitere Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Es wird nochmals um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.02.2013, in welcher Sie erneut auf die Parkproblematik der
Dammstraße hinweisen.


Bezugnehmend auf unser Schreiben vom 14.02.2013 teilen wir Ihnen nochmals mit, dass der
Bewohnerparkausweis zwar berechtigt in einer bestimmten Parkzone zu parken, jedoch die An-
wohner keinen Rechtsanspruch auf die Schaffung öffentlicher, für sie reservierter Parkmöglich-
keit haben. Der Anwohner kann nicht davon ausgehen, im Lizenzbereich stets einen freien
Parkplatz anzutreffen. Es ist zulässig, dass das Bürgeramt mehr Parkberechtigungen ausgibt als
Stellflächen vorhanden sind. Zuständig für die Einrichtung von Anwohnerzonen ist das Amt für
Straßenwesen. Das Fachamt legt ferner fest, wie viele Parkberechtigungen für die jeweiligen
Zonen ausgegeben werden.


Bei einer Kontrolle am Samstagabend durch den städtischen Vollzugsdienst wurden in der ge-
samten Dammstraße 13 Fahrzeuge beanstandet. In 4 Fällen wurden kostenpflichtige Verwar-
nungen ausgestellt, da in der Bewohnerzone ohne Bewohnerparkausweis geparkt wurde.
Der städtische Vollzugsdienst wird weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten den
Bereich der Dammstraße bestreıfen. '


Mit freundlichen Grüßen .
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.018 * Unangemessener Eingriff in die Natur


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1.welche Stellungnahme gibt sie zu den Artikeln in der Heilbronner Stimme "Rodungskolonne zieht Anwohnerzorn auf sich" vom 14.2.2013 und "Kleingärtner empört über Baumfällarbeiten" vom 19.2.2013;

2. wer hat diese dem Bericht zu entnehmenden Arbeiten von Seiten der Stadt verlangt, die nun nichts mehr mit einer Beeinträchtigung des Verkehrs zu tun haben;

3. weshalb wurde gegen diese unangemessenen Rodungsarbeiten von Seiten der Stadtverwaltung nicht interveniert;

4. entspricht diese  Art der "Baumrodung" der in Heilbronn schon mehrfach ausgeübten rambomäßigen Umsetzung und wurde sie deshalb akzeptiert;

5. welche Sorge wird dafür getragen, daß derartige nicht dem Stand der guten fachlichen Praxis entsprechende Eingriffe in Natur und Umwelt zum Schaden natürlich gewachsener Biotope künftig unterbunden werden?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.
 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.3.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt "Kleingärtner empört über Baumfällarbeiten" wurde uns erst durch den genannten Zeitungsartikel bekannt. Die Rechtslage ist in dem Artikel aus unserer Sicht korrekt dargestellt, d.h. die Fällung eines Baumes bedarf keine Genehmigung.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Heilbronn gibt es seit 2003 nicht mehr, der Baum war nicht per Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt und es sind auch keine artenschutzrechtlichen Gründe
erkennbar, die gegen die Fällung gesprochen hätten.


Zum Artikel "Rodungkolonne zieht Anwohnerzorn auf sich" ergaben unsere Ermittlungen, dass von Seiten der Stadt Heilbronn keine Arbeiten in dem Bereich verlangt wurden.

Dies ist wohl im Artikel nicht richtig dargestellt. Die Rodungsmaßnahmen erfolgten nach unseren Erkenntnissen als Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Eigeninitiative der Deutschen Bahn.
Die von der Deutschen Bahn beauftragte ausführende Firma hatte vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen und die Verkehrssicherungsmaßnahmen angezeigt.

Auf die Einhaltung des Artenschutzrechts wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen (z.B. keine Fällung von Höhlenbäumen, wenn hier überwinternde Fledermäuse vermutet werden können).
Nachdem es hier um Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherung ging, gab es seitens der unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken.

Es wurde nun zwar bereichsweise stark zurückgesehnitten und zahlreiche Bäume entfernt.

Die durchgeführten Verkehrssicherungsmaßnahmen sind dennoch im rechtlichen Sinn nicht als Eingriff zu werten. da die Flächen nicht überbaut oder anderweitig genutzt werden.

Vielmehr werden die Gehölze neu austreiben und im Unterwuchs vorhandene Sträucher von der Belichtung profitieren, so dass hier wieder ein dichtes Gehölz entstehen wird, das z.B. von Vögeln als Lebensraum genutzt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.2.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.017 * Heilbronner Korruptionsfälle


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel  in der Heilbronner Stimme "Erste Anklage im Fall Zovko" vom 18.2.2013 ab;
 
2. welche weiteren Konsequenzen werden für die beteiligten städtischen Mitarbeiter daraus gezogen;

3. welche Grenzen für Vergaben  kommen derzeit zur Anwendung;

4. in welchen Fällen wird bei Vergaben in alleiniger Zuständigkeit der Stadtverwaltung, d. h. ohne protokollarische Beschlüsse gemeinderätlicher Gremien, mindestens das 4-Augen-Prinzip angewandt;

5. wie weit gehen die Kompetenzen des Anti-Korruptionsbeauftragten, wurden diese inzwischen ausgeweitet oder sind diese immer noch weisungsgebunden bzw. eingeschränkt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.3.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> gemäß Ihrer Email vom 19.2.2013 bitten Sie die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:


1) Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel in der Heilbronner Stimme „Erste Anklage im
Fall Zovko" vom 18.2.2013 ab.


Die Haltung der Verwaltung ist in dem Artikel der Heilbronner Stimme korrekt wiedergegeben.
Eine weitere Kommentierung des Artikels ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

2) Welche weiteren Konsequenzen werden für die beteiligten städtischen Mitarbeiter daraus
gezogen.


Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bis auf wenige Verfahren das Ermittlungsverfahren gegen die städtischen Mitarbeiter eingestellt worden ist. Nur in einem Falle wurde bislang Anklage erhoben. In diesem Falle wurde bereits arbeitsrechtlich eine Sanktionierung ausgesprochen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erweisen sich teilweise als sehr langwierig, da der  umfangreiche lnhalt von Festplatten auszuwerten ist; die Ermittlungen sind daher noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Offen sind derzeit neben der in einem Fall erhobenen Anklage noch drei Ermittlungsverfahren. In einem dieser Fälle wurde bereits auf der Basis der polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse eine Umsetzung, d.h. die Übertragung anderer Tätigkeiten, vorgenommen. Ob bzw. inwieweit weitere Maßnahmen erforderlich sein werden, ist vom weiteren Verlauf bzw. Ausgang der laufenden Verfahren abhängig.


3) Welche Grenzen für Vergaben kommen derzeit zur Anwendung.


Grundsätzlich sind Bau-, Lieferund Dienstleistungen nach VOB/A bzw. VOL/A öffentlich auszuschreiben. Durch Allgemeine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 06/2011 vom 16.12.2011 sind innerhalb nachfolgend genannter Wertgrenzen Freihändige Vergaben bzw. Beschränkte Ausschreibungen zulässig:


Bauleistungen nach VOB:
Freihändige Vergaben bis max. 20.000 Euro netto
Beschränkte Ausschreibungen für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau bis max. 150.000 Euro netto
Ausbaugewerk (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung
bis max. 50.000 Euro netto
alle übrigen Gewerke bis max. 100.000 Euro netto


Dienst- und Lieferleistungen nach VOL:
Freihändige Vergaben bis max. 10.000 Euro netto
Beschränkte Ausschreibungen bis max. 40.000 Euro netto


Die Wertgrenzen orientieren sich an den in § 3 Abs. 3 VOB/A genannten Beträgen bzw. an Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt bzw. des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Die Vergabe von Aufträge oberhalb dieser Wertgrenzen ist öffentlich auszuschreiben. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch Amtsleitung bzw. Dezernat zulässig.


4) ln welchen Fällen wird bei Vergaben in alleiniger Zuständigkeit der Stadtverwaltung. d.h. ohne protokollarische Beschlüsse gemeinderätlicher Gremien. mindestens das 4-Augen-Prinzip angewandt.


Aufträge der Stadt sind grundsätzlich durch zwei dafür zuständige Bedienstete zu unterzeichnen.
Ausnahmen gelten nur im Rahmen der den Bediensteten durch die Amtsleitungen übertragenen Bewirtschaftungsbefugnisse nach § 8 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung. Hierbei handelt es sich
abhängig vom Aufgabengebiet und der Funktion der Bediensteten, um Beträge zwischen 1.500 -
2.500 5.000 bis zu 10.000 Euro. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Amtsleitungen und die
Betriebsleitungen denen im Übrigen die Fachaufsicht obliegt für das Thema stark sensibilisiert
sind.


5) Wie weit gehen die Kompetenzen des Anti-Korruptionsbeauftragten. wurden diese inzwi-
schen ausgeweitet oder sind diese immer noch weisungsgebunden und eingeschränkt.


Die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten ist beim Leiter des Rechtsamtes angesiedelt. Er ist in
dieser Funktion Ansprechpartner für Bürger und Bürgerinnen einerseits und auch für die Beschäftigten der Ämter, Stabsstellen und Betriebe, auch ohne Einhaltung des Dienstweges. Die Aufgabe besteht u.a. darin zu beraten und auf kurzem Wege die Verbindung zu den staatlichen Ermittlungsbehörden zu sein. Es ist weiterhin auf Korruptionsanzeichen zu achten und als Haupttätigkeit sind,
um die städtischen Beschäftigten über die Thematik aufzuklären und sie zu sensibilisieren, Informations- und Schulungsveranstaltungen durchzuführen und somit vorbeugend tätig zu werden. Dieser Aufgabenbereich ist nach wie vor unverändert. `
ln enger Abstimmung mit dem Personalund Organisationsamt obliegt dem Rechtsamt im Übrigen auch die Aufklärung entsprechender strafrechtlicher Vorgänge durch städtische Beschäftigte. Die
Übergänge zur Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten sind insoweit fließend.
Kraft Gesetzes ist nur das Rechnungsprüfungsamt bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden; eine entsprechende Regelung besteht für Anti-Korruptionsbeauftragte nicht. "


Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer
Stadtrechtsdirektor


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

16.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.016 * Bürgerunfreundliche "Parkraumbewirtschaftung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über wenig bürgerfreundliche "Parkraumbewirtschaftung" im Bereich des Gesundbrunnens.
Wiewohl ersichtlich sei, daß das Parkhaus so voll belegt sei, daß sogar in deren gesperrter Einfahrt Fahrzeuge auf freie Plätze warten, werde dann an Stellen, die nur administrativ und "kassemachend" bedingt mit  Parkverboten belegt sind, fleißig Strafzettel verteilt.
Dies sei ein nicht nachvollziehbares und die Stadt empfehlenswertes Verhalten vor allem gegenüber auswärtigen und/oder behinderten Besuchern und Patienten der Kliniken, da es keine nahe gelegene Alternative gibt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> auf Nachfrage haben die SLK-Kliniken mitgeteilt, dass es vereinzelt vorkommt, dass alle Parkflächen für Besucher, d. h. im Parkhaus wie auch auf den Freiflächen belegt sind. Derzeit prüft die Stadtverwaltung, ob im Bereich der Römerstraße eine weitere Parkfläche erstellt werden kann.
Ihre Darstellung, dass die bestehenden Parkverbote im Bereich des Klinikums am Gesundbrunnen „nur administrativ und kassemachend" sind, ist nicht zutreffend. Sie sind vielmehr erforderlich, um den reibungslosen Verkehr der Stadtbusse zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen
Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.2.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.015 * Zustand der Eichgasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über den Zustand des Straßenbelages in der Eichgasse. Nachdem dort das "Haus der Stadtgeschichte" eingeweiht sei, müsse man sich schämen, mit auswärtigen Besuchern über den Abschnitt zur Kilianskirche und Marktplatz zu gehen. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

18.3.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> zur Einweihung des Hauses der Stadtgeschichte wurde der unmittelbar angrenzende Bereich
mit einfachen Mitteln kostengünstig saniert.

Von einer weiteren Oberflächensanierung in der Eichgasse wurde aus wirtschaftlichen Gründen abgesehen, da die Umgestaltung der Eichgasse für nächstes Jahr vorgesehen ist.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.02.2012

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.014 * Neue Schäden in der Kaiserstraße

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel in der Heilbronner Stimme vom 12.2.2013 zum Thema "Erneut Schäden in der Kaiserstraße" ab?

2. Weshalb ist lt. Bericht die Kostenfrage "derzeit offen"?

3. Wann wurden erstmals Schäden an der seinerzeit neu gerichteten Kaiserstraße festgestellt und weshalb wurden sie ggf. nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist reklamiert?

4. Auf welche Umstände sind die im Bericht erwähnten neu aufgetretenen Schäden zurück zu führen?

5. Ist das Material unzureichend belastbar?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.4.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zu lhrer Anfrage vom 12.2.2013 nehmen wir wie folgt Stellung:


Zu 1. Artikel in der Heilbronner Stimme vom 12.2.2013
Der Artikel stellt den Sachverhalt weitgehend richtig dar: es gibt einige wenige Schadenstellen im neuen Pflaster, die auf Mängel in der Ausführung zurückzuführen sind und von der Baufirma behoben werden müssen. Das Foto zeigt eine Schadenstelle im nicht sanierten Bereich. .


Zu 2. Kostenfrage ist derzeit offen:
Die Kostenfrage ist offen, da die Stellen derzeit provisorisch geschlossen sind und daher der Aufwand für die Behebung der Schäden nicht genau abgeschätzt werden kann.


Zu 3. Wann wurden erstmals Schäden an der Kaiserstraße festgestel|t...:
Die erste Mängelanzeige wegen Schäden am Pflaster wurde im Dezember 2003 an die verant-
wortliche Baufirma gerichtet. Die Gewährleistungsfrist endete am 24.3.2004.

Zu 4. ...neu aufgetretene Schäden:
Die Frage ist nicht eindeutig formuliert. lm Kontext des zitierten Artikels sind damit wohl Schäden im bisher nicht sanierten Bereich der östlichen Kaiserstraße gemeint. Hier ist der Belag durch die Belastungen der Busse an der provisorischen Haltestelle stärker geschädigt worden, als im Sommer 2012 angenommen.


Zu 5. Material
Diese Frage wird derzeit geklärt.


Mıit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhadt
Amtsleiterin


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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.013 * Abrechnungsprobleme

Sehr geehrte Damen und Herren,

Angehörige eines Patienten beklagen sich darüber, daß über von der Krankenkasse festgestellte Abrechnungsfehler bis heute keine Reaktion erfolgt ist.
Der Patient war vom 22.10.2012 bis 28.10.2012 in einem 2-Bettzimmer mit vereinbarten täglichen Mehrkosten von 35 Euro untergebracht.
Die Gesamtrechnung * von 4639 Euro wurde am 21.11.2012 überwiesen.
Die Krankenkasse erstatte lediglich einen Minimalbetrag, da die Abrechnung fehlerhaft sei.
Auf Nachfrage der Kasse bei den Kliniken vom 13.12.2013 ist bis heute keine Antwort erfolgt.
Die Angehörigen durften sehr wohl die Fomulare unterschreiben, jetzt wird Ihnen jedoch sogar eine Stellungnahme verweigert.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.5.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> beiliegendes Schreiben, das von uns Anfang März an Sie versandt wurde. erhielten wir nun zurück. Warum es Ihnen nicht zugestellt wurde, ließ sich nicht ermitteln.
Wir übersenden es Ihnen daher erneut und bitten, die verzögerte Zustellung zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen

Berggötz



Ihre Anfrage vom 11. Februar 2013
SLK-Klinikum: Abrechnungsprobleme


Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach.


wir haben Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken weitergeleitet. Die SLK-Kliniken haben mitgeteilt, dass die Krankenkasse des Patienten Anfang Januarldie Abrechnungsunterlagen zur Prüfung angefordert hat, und diese von SLK unverzüglich übersandt wurden. Derzeit prüft die Krankenkasse die Unterlagen und wird sich nach Abschluss der Prüfung mit den SLK-Kliniken in Verbindung setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 8.2.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.012 * Unrat auf den Straßen der Nordstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner beklagen sich über zunehmende Verschmutzung der Straßen in der Nordstadt, insbesondere in der Wartberg-; Sichererund Dammstraße. Plastiktüten, Hundekot, Papierabfälle usw. würden seit Wochen nicht weggeräumt werden. Das Wohngebiet drohe zu verwahrlosen. Bei Anrufen bei der Stadtverwaltung würde man nicht ernst genommen. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.3.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> nach Überprüfung des von lhnen geschilderten Sachverhalts müssen wir feststellen, dass der größte Teil der Verschmutzung darauf zurückzuführen ist, dass die Reinigungspflicht laut Reinigungs-, Räumund Streupflichtsatzung durch einen Großteil der Anlieger nicht erfüllt wird. Wir werden auf das Ordnungsamt zugehen. damit dort verstärkt Kontrollen über die Einhaltung der Anliegerpflicht durchgeführt werden.


Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. Die Stadt verteilt
über die Bürgerämter zu diesem Zweck kostenlos Hundekotbeutel. Wir werden das Ordnungsamt
darauf hinweisen, dies in ihre Kontrollen mit aufzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Klenk


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.2,2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.011 * Belegte Anwohnerparkplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Dammstraße beklagen sich darüber, daß sie freitagabends und samstags keine Parkplätze vorfinden, obwohl sie für Anwohnerparkberechtigungen zahlen würden. Stellen sie ihr Fahrzeug in anderen Anwohnerparkzonen deshalb ab, erhalten sie einen Strafzettel, während zur gleichen Zeit in der Dammstraße nicht kontrolliert würde.

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.2.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgernah: Danke! 

<*> Beantwortung: ,
Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert regelmäßig den ruhenden Verkehr im Bereich der
Dammstraße und Umgebung. In der Dammstraße wurden in der Zeit vom 01.01.2012 bis zum
13.02.2013 insgesamt 606 gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Falschparkens ausgestellt.
Darunter fallen auch Verstöße wegen unberechtigtem Parken ohne Bewohnerparkausweis. Die
Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt. Die Bestreifung durch
den Vollzugsdienst bezieht sich überwiegend auf ein ganzes Gebiet, so dass wir davon ausgehen
dass alle Straßen in dieser Umgebung zur selben Zeit bestreift werden.
Mit dem Bewohnerparkausweis ist man berechtigt, in einer bestimmten Parkzone an ausgewie-
senen Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht
nicht. Es wird auch keine Gewähr übernommen, dass es zu jeder Zeit einen freien Parkplatz
gibt. Folglich sind die Anwohner der Dammstraße nicht berechtigt außerhalb Ihrer im Ausweis
ausgewiesenen Parkzone zu parken.
Ferner haben die Bürger entsprechend dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz
Anspruch, dass die Behörde die Fälle gleich behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


20.2.2013 Replik dazu:

Es ist offenbar recht schwierig für die Stadtverwaltung, die Probleme nicht nur zu erkennen, sondern auch für Abhilfe zu sorgen oder geht es nur darum, mit Hilfe einer solchen gegen die Anwohner gerichteten Praxis möglichst viele Einnahmen auch von deren Opfern zu erzielen?
Die praktizierten Mechanismen sind uns wie den betroffenen Bürgern durchaus bekannt, sie bedürfen nicht der gebetsmühlenartigen Wiederholungen in den Beantwortungen, sondern der Änderung im Verwaltungshandeln.
Ziel des Vorrechts ist es, gegen Zahlung von zweckgebundenen Gebühren den Anwohnern Parkmöglichkeiten im Umfeld ihrer Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Demzufolge ist die Verwaltung auch gehalten, dafür Sorge zu tragen.
Es wurde von uns auch nicht der Zeitraum vom 1.1.2012 bis 13.2.2012 abgefragt, sondern die offenbar geduldeten Zustände  insbesondere freitagabends und samstags.
Ganz offenbar sind hauptsächlich freitagabends die Anwohner nicht mehr in Ihren Rechten grundgesetzlich gleichberechtigt geschützt, indem u.a. auch Sorge dafür getragen wird, daß die von ihnen mit Gebühren belasteten Anwohnerparkplätze auch zur Verfügung stehen und sie nicht durch mangelndes Verwaltungshandeln zwangsweise weitere Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Es wird nochmals um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.2.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.010 * Stadtbahnarbeiten in der Paulinenstraße


Sehr  geehrte Damen und Herren,

aufmerksame Anwohner der Paulinenstraße in Heilbronn stellen insbesondere nach den letzten Kostensteigerungen in der Kaiserstraße fest, daß auch beim Bau der Stadtbahnlinie durch die Paulinenstraße die Arbeiten nicht in einer effektiven Weise  erfolgen.

So werde häufig angeliefertes Material mehrfach umtransportiert, statt es gleich an der Verwendungsstätte abzuladen. Bereits verdichtete Abschnitte werden wieder aufgerissen, um erst nachträglich Leitungen einzubringen oder daß nach erneuter Verdichtung wieder aufgegraben wird, um dann Schächte zu installieren. Zum Teil geschehe solches bei Straßenabschnitten, bei denen bereits die ersten Fahrbahnbeläge mit Asphalt aufgebracht wurden. Auch gebe es unnütze Grabungen zu Abwasseranschlüssen an die anliegenden Häuser. So werde über das Wochenende freitags aufgegraben, um montags unverrichteter Dinge wieder zuzuschütten. Dies alles wirke sehr unkoordiniert und damit kostentreibend  

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.3.2013

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> der Text Ihrer Anfrage bezieht sich inhaltlich auf die Maßnahmen zur Leitungsverlegung aus den
Jahren 2011 und 2012. Bedingt durch die unterschiedliche Tiefenlage der unterschiedlichen Leitungen ist es ein übliches und auch effizientes Vorgehen, zunächst die tief liegenden Leitungen einzubauen und dann einen Leitungsgraben Schrittweíse zu verfüllen und zu verdichten. Die Zwischenlagerung von Baumaterial im Baufeld kann effektiver sein als eine zeitgerechte Anlieferung kleiner Mengen aus einem entfernten zentralen Materiallager.


Hausanschlüsse gehören zu den privaten Gebäuden. In der Regel haben die Eigentümer keine Unterlagen über deren genaue Lage, so dass diese in einigen Fällen durch Kanalbefahrungen und auch Suchschachtungen ermittelt werden muss.


Bei den von Ihnen beschriebenen Aufbrüchen „erster Fahrbahnbeläge" zum Einbau von Schächten
oder Leitungen handelt es sich in der Regel um Provisorien, die erstellt wurden, um den Verkehr um
Baufelder herum leiten zu können oder solche, die bewusst kostensparend erstellt wurden, da bekannt war, dass in einem späteren Bauabschnitt noch Leitungen oder Schächte eingebaut werden
müssen.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.009 * SLK-Verfahren vor dem Landgericht?

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Auf der Webseite von SWR1 steht unter der Meldung "Klinik-Aufsichtsrat stellt sich hinter Geschäftsführer" ein Kommentar "das ist kein Zufall" mit dem Inhalt:

"Diese Häufung von Vorkommnissen ist ein bisschen viel Zufall. Die Redaktion sollte mal am LG HN nachfragen, es gab da ein nettes Verfahren, wie das Klinikum Deponiekosten für Aushub gespart hat, in dem der einfach auf dem benachbarten Acker ausgebracht wurde. Da war der nette Herr J. auch dabei. Ich kann nicht verstehen, dass der Herr Himmelsbach dem die Stange hält."

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Stimmt diese Darstellung bzw. inwieweit nicht;
2. Hat es ein solches Verfahren zum beschriebenen Anlaß gegeben und wann mit welchem Aktenzeichen;
3. wenn ja:
a) mit welchem Ausgang;
b) wer hat diesen Vorgang mit welcher Begründung angewiesen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Sie hatten folgende Anfrage gestellt:
„Diese Häufung von Vorkommnissen ist ein bisschen viel Zufall. Die Redaktion sollte mal am LG HN nach fragen, es gab da ein nettes Verfahren, wie das Klinikum Deponiekosten für Aushub gespart hat, in dem der einfach auf dem benachbarten Acker ausgebracht wurde. Da war der nette Herr J. auch dabei. Ich kann nicht verstehen, dass der Herr Himmelsbach dem die Stange hält."


Wir fragen die Stadtverwaltung:
1. Stimmt diese Darstellung bzw. inwieweit nicht;
2. Hat es ein solches Verfahren zum beschriebenen Anlass gegeben und wann mit welchem Aktenzeichen;
3. Wenn ja:
a) mit welchem Ausgang;
b) wer hat diesen Vorgang mit welcher Begründung angewiesen?

 

Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
Zu 1.:
Zutreffend ist, dass am Landgericht Heilbronn im August 2011 mit dem Az 5 0 298/11 Mc auf Grund einer Klage eines Landwirtes ein Verfahren gegen die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und ein Bauunternehmen eingeleitet wurde. Klagegegenstand war das Verlangen auf Beseitigung von im Zuge von Bauarbeiten zur Erweiterung des Parkplatzes am Klinikum am Gesundbrunnen durch das Bauunternehmen auf dem an grenzenden Flurstück des Landwirtes verteilter Erde mit Schadensersatzforderung aufgrund behaupteter Ernteausfälle.
Nicht zutreffend ist, dass es sich bei der verteilten Erde um „deponiepflichtigen Aushub" handelte. Es handelte sich um zur abschließenden Geländeherstellung vorgesehenen, hochwertigen sog. „Mutterboden".
Es ist somit unzutreffend, dass für die SLK-Kliniken hierdurch „Deponiekosten gespart wurden".


Zu 2.:
Wurde bereits unter Punkt 1 beantwortet.


Zu 3a:
Nach Kenntnis SLK kam es nach Zustellung der Klageschrift an SLK sowie an das Bauunternehmen zu einem Gütetermin zwischen dem Landwirt und dem Bauunternehmen vor dem Landgericht, in dessen Ergebnis die Angelegenheit durch eine Zahlung des Bauunternehmens an den Landwirt eingestellt wurde.


Zu 3b:
Bei der Erde handelte es sich um überschüssigen Mutterboden. Dieser wurde Eigentum des Bauunternehmens und war durch dieses ordnungsgerecht in dessen Verantwortung zu beseitigen.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.008 * Parkmöglichkeiten bei der Olga-Krippe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß sie einen Strafzettel erhalten, wenn sie einen 1jährigen Sohn in die Olgakrippe bringen und für maximal 5 Minuten auf dem markierten Parkplatz unter Verwendung einer Parkscheibe parken. Dies widerspreche auch dem Anspruch der Stadt Heilbronn, eine kinderfreundliche Stadt zu sein.

Es wird um Stellungnahme und Mitteilung, welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.2.2012

Antwort: Antwort gescannt könnte besser sein  

<*> Sie haben folgende Anfrage gestellt:
Bürger beklagen sich darüber, dass sie einen Strafzettel erhalten, wenn sie einen 1-jährigen
Sohn in die Olgakrippe bringen und für maximal 5 Minuten auf dem markierten Parkplatz unter
Verwendung einer Parkscheibe parken. Dies widerspreche auch dem Anspruch der Stadt Heilbronn, eine kinderfreundliche Stadt zu sein.
Es wird um Stellungnahme und Mitteilung, welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.


Beantwortung:
Vor dem Gebäude in der Nordbergstraße wurde eigens für die Olga-Krippe eine Ladezone mit
Parkscheibenregelung bis 30 Min. eingerichtet. Weiterhin stehen auf der Südseite der Sichererstraße östlich der Einmündung Nordbergstraße Parkplatzmöglichkeiten mit Parkscheibenregelung bis 2 Std. zur Verfügung.


Fahrzeugfuhrer, die ihr Fahrzeug entsprechend der vor Ort geltenden Parkvorschriften abstellen
müssen nicht befürchten, dass sie vom Städtischen Vollzugsdienst zur Anzeige gebracht werden.


Bei Ruckfragen zu einer erteilten Verwarnung besteht für den jeweiligen Fahrer die Möglichkeit
den Sachverhalt direkt mit dem Ordnungsamt unter den Rufnummern 07131 56-2034 oder 56-
3376 aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.007 * Lehrschwimmbecken der Fritz-Ulrich-Schule

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger und Eltern beklagen sich darüber, daß das Lehrschwimmbecken der Fritz-Ulrich-Schule seit dem Brand der anliegenden Turnhalle nicht mehr genutzt werden kann und offensichtlich auch geplant ist, dieses einem angesichts fallender Schülerzahlen am künftigen Bedarf vorbei geplanten kostenträchtigen vergrößerten Neubau einer Turnhalle zu opfern bzw. als Gymnastiksaal umzubauen.
Unverständnis herrscht auch über eine angebliche Bevormundung der Elternschaft durch "Schulkreise", denen an einem Schwimmunterricht vor Ort wenig gelegen sei.
Böckingen werde im Gegensatz zu Frankenbach, auf dessen Schulschwimmbecken auch Vereine "ausgebürgert" werden sollen wieder einmal wie im Fall Bürgerhaus als Stiefkind von Stadtverwaltung und Gemeinderat behandelt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.2,2012

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> in Ihrer E-Mail vom 22.01.2013 fragen Sie den Sachstand zum zur Zeit eingestellten Betrieb des
Lehrschwimmbeckens der Fritz-Ulrich-Schule ab. Dabei sprechen Sie verschiedene Aspekte an,
die wir zum Anlass nehmen, über den Planungsstand zu berichten:


An der Fritz-Ulrich Schule werden im Schuljahr 2012/13 119 Grundschüler und 227 Schülerin
der Sekundarstufe I beschult. Nach dem Brand der Turnhalle am 07.11.2012 wurde der Abriss
unausweichlich, welcher zwischenzeitlich ausgeführt ist. Für den in den Lehrplänen vorgesehenen Sportunterricht mussten bzw. müssen Ersatzflächen bereitgestellt werden. Für das laufende
Schuljahr konnten in benachbarten Schulen punktuell und befristet Ausweichmöglichkeiten gefunden werden. Zusätzlich wurden von anderen Schulen abgetretene Schwimmzeiten im Soleo-
Hallenbad dankbar angenommen. Aufgrund der unglücklichen Situation ist dieses ortsfremde
Ausweichen für die älteren Schüler der Sekundarstufe noch vertretbar.


Der Bildungsplan „Sport" der Grundschule sieht die Erweiterung der grundlegenden Spielund
sozialen Handlungsfähigkeit innerhalb des ersten Bewegungsund Erfahrungsfelds „Spielen -
Spiel" als Ziel. Die Vermittlung der Freunde an Bewegung und Spiel direkt am Lernort Schule ist
dabei für die Verwaltung von besonderer Bedeutung. Ganzen Jahrgängen in den ersten prägenden Schuljahren Sport und Bewegung nur als „ausgelagertes Anhängsel" des regulären Lernbetriebes zu vermitteln, ist der Schulgemeinde der Fritz-Ulrich-Schule nicht zumutbar und kann von der Verwaltung nicht als Lösungsansatz bewertet werden. Da die Planungsund Bauzeit
eines Hallenneubaus unabhängig der Größe wohl in Jahren bemessen werden muss, hat sich
die Stadt als Schulträger im Einvernehmen mit der Schulleitung dazu entschlossen, ein Provisorium vor Ort zu schaffen: Dazu wird das Lehrschimmbecken zur Gymnastikhalle umgerüstet.
Insbesondere den Grundschülern soll damit ein aufwendiger und regelmäßiger Ortswechsel für
den Sportunterricht erspart bleiben. Gleichzeitig kann im Rahmen des Ganztagesschulbetriebs
die notwendige wetterunabhängige Bewegungsfläche geboten werden. Auch hier war es den
Beteiligten wichtig, die Bausteine Lernen, Spiel, Bewegung am Schulstandort für den Ganztagesbetrieb zur Verfügung zu haben.


Wir bitten um Verständnis, dass die Stadt hier der gesetzlichen Verpflichtung als Schulträger
Vorrang vor den Interessen der schwimmsporttreibenden Vereinen einräumt. Eine Entscheidung
über den Weiterbetrieb des Lehrschimmbeckens nach Inbetriebnahme eines Sporthallenneubaus
steht aktuell nicht auf der Tagesordnung und ist damit nicht verbunden! Die gesamte Gebäudesubstanz der Fritz-Ulrich-Schule steht zur Generalsanierung an, ob und in welchem Umfang
hierbei für das Schwimmbecken Prioritäten gesetzt werden können, bleibt abzuwarten.
Es ist richtig, dass die derzeitigen Planungen und Mittelanmeldungen zum Haushalt von einer 2-teiligen Sporthalle ausgehen, bisher stand am Schulstandort Fritz-Ulrich-Schule eine einteilige
Halle zur Verfügung. Die Schule wird mit ihrer 1a/2-zügigen Grundschulstufe und der zweizügigen
Sekundärstufe I (aufwachsende Gemeinschaftsschule mit Einzugsgebiet über das ganze Stadtgebiet) als langfristig stabil angesehen. Mit der Einführung des 10. Schuljahres erst als Werkrealschule (1 x Klasse 10), nun als Gemeinschaftsschule (2 x Klassen 10) hatte bzw. hat sich der Bedarf an Sportflächen bereits vor dem Schadensereignis nach oben verändert. Ab Klasse 7. ist der koedukative Sportunterricht vorgesehen, d.h. es müssen zwei getrennte Gruppen (m/w) gebildet werden. An der Fritz-Ulrich-Schule konnte dies bisher nur durch aufwendige organisatorische Maßnahmen und Einbeziehung des Lehrschwimmbeckens umgesetzt werden. Wir stellen fest, dass an allen übrigen städt. Schulstandorten der Sekundärstufe I mindestens zwei Übungseinheiten genutzt werden können. Insofern bildet die jetzige Planung „nur" die tatsächlich bestehenden schulischen Bedürfnisse ab bzw. der bekannte Nachholbedarf wird aufgearbeitet.
Wir gehen davon aus, dass gegebenenfalls bestehende Informationsdefizite der Bevölkerung im
Rahmen der anstehenden Sachbeschlüsse der gemeinderätlichen Gremien und die damit verbundene Pressearbeit ausgeräumt werden können.


Mit freundlichen Grüßen
Karin Schüttler


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 18.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.006 * Heilbronner Integrationsbilanz

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung, welche Stellungnahme sie dazu abgibt,

1. daß entgegen den Bemühungen, mit Hilfe der Einrichtung eines Integrationsbeirates in Heilbronn die Integration insbesondere muslimischer Mitbürger was durch die gezielte Besetzung des Integrationsbeirates noch unterstrichen wird zu befördern, offensichtlich das genaue Gegenteil eintritt und damit die Bemühungen ad absurdum geführt werden, da ...

1.1 ... das Landesamt für Verfassungsschutz in seinem jüngsten Verfassungsschutzbericht mitteilt,
daß sich salafistische Tendenzen abzeichnen und sich "mit Sitz in Heilbronn" eine "beispielhafte Entwicklung in Baden-Württemberg" mit der Etablierung des "Hohen Rates der Gelehrten und Imame in Deutschland e. V.“ abzeichnet. Berichtet wird, daß dies "bereits eine gewisse Wirkung" zeige, denn "neuerdings sind bei einigen Moscheegemeinden Salafisierungstendenzen erkennbar. Zuvor hatten
die betreffenden Gemeinden das logistische Angebot von Salafisten genutzt, etwa die Bereitstellung von Referenten für Vorträge oder von kostenloser Literatur", was vereinzelt bei islamischen Gemeinden
zu ideologischen Neuausrichtungen führe;

(Verfassungsschutzbericht 2011, S.44)

1.2 ... neben Veranstaltungen Stuttgart und Schorndorf/Rems-Murr-Kreis auch in Heilbronn einige  führende Persönlichkeiten als "reisende Hodjas“ sogenannte "sohbet“ (Gesprächsveranstaltungen)
des salafistischen Naksibendi-Ordens als ein Unterstützer der "Milli-Görüs“-Bewegung (IGMG) durchführen können;

(a.a.O. S. 74)

1.3 ... der IGMG-Jugendverband Heilbronn 2011 im Internet stereotypen Elemente und Feindbilder der islamistischen Ideologie in einem Pamphlet zum Thema "Wahlen“ veröffentlichten konnte, in dem es heißt, daß"der Mensch im Jenseits von Allah nicht nach der Demokratie bewertet“ werde, sondern "gemäß den Koranversen und Hadithen“. Zum Stellenwert der Demokratie wird festgestellt: "Vergessen wir nicht, dass der Prophet – Gott bewahre – kein Demokrat war! Der Islam ist Allahs Gebilde, die Demokratie ein Gebilde des Menschen; deswegen passen diese auf gar keinen Fall zusammen.“

(a.a.O. S. 80)

1.4 ... eine hochrangige Delegation der IGMG der SP-Parteizentrale in Ankara einen Kondolenzbesuch abgestattet hat. Unter den Anhängern waren Jugendliche aus dem IGMG-Ortsverein Heilbronn, die eigens zu den Begräbnisfeierlichkeiten für ERBAKAN nach Istanbul gereist sind und dort öffentlich Transparente mit Aufschriften wie "Hodja, wir folgen Deiner Spur“ oder "Diese Jugend
liebt Dich, oh unser Hodja“ präsentiert hat;

(a.a.O. S. 81)

1.5 ... Anfang 2011 ein dem dortigen IGMG-Moscheeverein angeschlossenes "Imam-Gazali“-Bildungszentrum mit zwölf Klassen eröffnet wurde, wo nach eigenen Angaben an den Wochenenden mehr als 300 Kinder unterrichtet werden sollen und außerdem Vorschulunterricht erteilt wird, womit offeinsichtlich Bestimmungen der baden-württembergischen Verfassung durch Wegschauen der zuständigen Behörden unterlaufen werden können;
(a.a.O. S. 88)

2. daß entgegen der am 22.9.2012 erfolgten Antwort zu unserer Anfrage vom 2.9.2011, die Stabsstelle Integration werde noch im Herbst 2011 einen Tätigkeitsbericht in den Gemeinderat einbringen, dies bisher nicht erfolgt ist.
 
Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort: Antwort gescannt noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.005 * Mangelhafte Geschäftsführung und Aufsichtsratstätigkeit an den SLK-Kliniken


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Mit wie vielen "Enthüllungen" zur offensichtlich mangelhaften Personalpolitik der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der SLK-Kliniken ist noch zum Schaden des Ansehens der Kliniken zu rechnen ist, nachdem ...

a) ... ein in den Niederlanden in den größten medizinischen Strafprozess in der Geschichte der Niederlande als "Dr. Frankenstein" verwickelter Arzt mit Berufsverbot in den Niederlanden an den SLK-Kliniken am Gesundbrunnen und am Plattenwald beschäftigt wurde und Hinweisen auf diese Umstände nicht nachgegangen wurde, insbesondere, da

der Name des niederländischen Skandalarztes Ernst J. S.und die Vorgänge Berichten zufolge "einfach zu googeln" gewesen seien und man viele Berichte über entsprechende Vorwürfe und das strafrechtliche Verfahren finden konnte;.
ihn bereits 2009 eine Klinik im Sauerland, wo er ebenfalls Fehldiagnosen getroffen haben soll, entlassen hatte,
man bereits seit Mitte 2011 einen zunächst gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegenen Hinweis darüber hatte, daß ein Verfahren gegen den Honorararzt J. S. im Nachbarland läuft und diese Hinweise in nicht ausreichender Weise nachgegangen ist sowie der Geschäftsführer nichts davon gewußt haben will, was unter seiner Geschäftsführung dazu vorgegangen ist;
dem Betriebsrat auf Anfrage von der Personalabteilung die deutsche Approbation von 2006 vorgelegt wurde, ohne daß dazu aufgrund der zweifelnden Hinweise etwas Weitergehendes zur Aufklärung unternommen wurde;

b) ... ein weiterer Arzt ohne gültige Approbation an den SLK-Kliniken tätig war, was lediglich deshalb bekannt wurde, weil er im September 2012 berauscht im Auto vor dem Plattenwald-Krankenhaus angetroffen wurde und unter starkem Medikamenteneinfluss stand und gegen den nun
wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer und Verstoßes gegen die Bundesärzteordnung von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird;

c) ... aufgrund von Medienrecherchen bekannt wurde, daß die SLK-Kliniken seit Mitte 2012 keinen Personaldirektor haben, womit es auch nicht zutrifft, daß dieser Umstand zeitgleich mit dem Zeitraum seit Mitte 2011 ist, in dem der niederländische Skandalarzt ohne gültige Zulassung beschäftigt wurde;

d) ... gegen den Geschäftsführer der SLK-Kliniken selbst nicht etwa nur ein Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft läuft,

sondern bereits Anklage wegen bandenmäßigen Betrugs erhoben wurde, wobei er in seiner Zeit als Geschäftsführer des Unternehmens DRK Kliniken Berlin von Dezember 2006 bis Juli 2008 an 20 Fällen von Abrechnungsbetrug beteiligt gewesen sein soll;
 der SLK-Aufsichtsrat bereits am 22. September 2008 Dr. Thomas Jendges zum Geschäftsführer gewählt hat;
das Verfahren also nicht eingestellt wurde, während der Aufsichtsrat bereits bzw. erst seit 2010 über die laufenden Ermittlungen informiert ist;
jetzt untersucht wird, ob entgegen den ersten Behauptungen, Patienten seien in Heilbronn nicht zu Schaden gekommen, dies aufgrund von mindestens 5 Patienten, die sich an den Staatsanwalt gewandt haben, doch der Fall war und es inzwischen auch um möglicherweise falsche Abrechnungen in der Neurologie gekommen ist?

2.  Weshalb Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der SLK-Kliniken die Akten durch eine medizinische Kommission der Neurologischen Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg überprüfen läßt, deren Neutralität aufgrund der Verbindungen als akademisches Lehrkrankenhaus der Uni Heidelberg dorthin von Patientenschützern in Zweifel gezogen wird?

3. Sind die Vorfälle die Folge eines ehrgeizigen Strebens nach größtmöglicher finanzieller Effiziens der SLK-Kliniken, letzten Endes zu Lasten der Patienten und Gefährdung deren Wohl?

4. Kam eine sonst in solchen Fällen erfolgende Beurlaubung des Geschäftsführers deshalb nicht zustande, weil es möglicherweise Rückwirkungen auf die offensichtlich mangelhaft erfüllten Pflichten des Aufsichtsrates hätte?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.1.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> grundsätzlich bezieht sich der Auskunftsanspruch eines Gemeinderates auf Tatsachenauskünfte, nicht jedoch auf Wertungen seitens der Verwaltung. Aus diesem Grund erfolgt zu Ihrer Frage Nr. 3 keine Stellungnahme der Verwaltung. Die übrigen Fragen beantworten wir wie folgt:


1. Mit wie vielen „Enthüllungen" zur offensichtlich mangelhaften Personalpolitik der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der SLK-Kliniken ist noch zum Schaden des Ansehens der Kliniken zu rechnen ist, nachdem....

Es ist der Verwaltung nicht bekannt, mit wie vielen „Enthüllungen" zukünftig noch zu rechnen ist.


2. Weshalb Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der SLK-Kliniken der SLK-Kliniken die Akten durch eine medizinische Kommission der neurologischen Klinik des Universitätsklinik Heidelberg überprüfen lässt, deren Neutralität aufgrund der Verbindungen als akademisches Lehrkrankenhaus der Uni Heidelberg dorthin von Patientenschützern in Zweifel gezogen wird?

 

Geschäftsleitung und Aufsichtsrat haben keinen Zweifel an der Neutralität der Kommission der neurologischen Klinik Heidelberg.


, Kam eine sonst in solchen Fällen erfolgende Beurlaubung des Geschäftsführers deshalb nicht zustande, weil es möglicherweise Rückwirkungen auf die offensichtlich mangelhaft erfüllten Pflichten des Aufsichtsrates hätte?


Nein, eine Beurlaubung erfolgte nicht, weil nach Auffassung des Aufsichtsrates der gegenwärtige Ver
fahrensstand eine Beurlaubung nicht rechtfertigt und die Unschuldsvermutung gilt.


Mit freundlichen Grüßen
Berggötz


Replik v. 24.1.2013

Sehr  geehrte Damen und Herren,

nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß die Beantwortung unserer Anfragen vom 5., 7. und 16.1.2013 unzureichend, unvollständig, ausweichend und damit nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung entsprechend erfolgt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 
 
Heiko Auchter
Stadtrat
heiko.auchter@t-online
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.004 * "Vermüllung"
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über eine "Vermüllung" insbesondere im Bereich der Nordstadt.
In den Straßen (Dammstraße bis Rauchstraße) seien Abfälle auf Straßen und Gehwegen, die nicht weggeräumt wurden.
Außerdem seien die Glascontainer im Gebiet überfüllt und Müll werden in deren Bereich abgelagert.
Es wird gefragt, ob die städtische Straßenreinigung außer Mode gekommen sei oder die Gehwegreinigung für Bürger mit Migrationshintergrund nicht gelte?
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 1.2.2013

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> zur Anfrage der Ratsgruppe PRO Heilbronn vom 15.01.2013 zum Thema "Vermüllung" erhalten Sie folgende Stellungnahme:

 

Straßenreinigung

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüfen die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes auch, inwieweit die Vorschriften der Satzung über das Räumen und Bestreuen der Gehflächen eingehalten wird. Werden hierbei Verstöße gegen die vorgenannte Rechtsvorschrift festgestellt, erstattet der Vollzugsdienst entsprechende Anzeigen. Das Ordnungsamt sanktioniert das Fehlverhalten mit einem Verwarnungsbzw. Bußgeld, wenn im Einzelfall die jeweils verantwortliche Person ermittelt werden kann.

 

Altglascontainer

Die kurzfristige Überfüllung der Glascontainer zu Jahresbeginn 2013 ist auf den Ausfall eines Sammelfahrzeugs des zuständigen Entsorgungsunternehmens zurückzuführen.

Die Flächen um die Glascontainer werden regelmäßig 1x pro Woche durch ein von den Entsorgungsbetrieben beauftragtes Unternehmen gereinigt.

  

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Markus Hohmann

 Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn

Abteilung Abfallwirtschaft -


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.1.2013

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An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.003 * Kindergarten-Situation in den Böllinger Höfen
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:
 

In der der am 17.12.2012 verabschiedeten Drucksache 378 heißt es zur Kindergarten-Situation im Gebiet "Böllinger Höfe" auf Seite 4:

"Die in diesem Bereich bislang über die Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Nutzung
'Standort für eine Tageseinrichtung für Kinder und soziale Einrichtungen für Jugendliche'
wird aufgegeben.
An einer anderen Stelle im Industriepark wurde eine Kindertageseinrichtung angesiedelt.
Ein weiterer Bedarf für eine solche Einrichtung hat sich darüber hinaus bislang nicht ergeben.
Die Fläche kann daher dem künftigen Baugebiet zugeschlagen werden."
 

Dazu fragen wir:
1. Welchen Standard hat die genannte Kindertageseinrichtung, dem Berichten zufolge eine Freifläche fehlt und welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um den Standard anderer Einrichtung in Heilbronn zu erreichen;
 

2. weshalb werden interessierte Eltern eine Besichtigung nicht, bzw. erst dann erlaubt, wenn sie ihr Kind angemeldet haben;
 

3. welcher Ersatzstandort ist vorgesehen, um ggf. eine Verbesserung  bzw. Befriedigung des Bedarfs zu erreichen?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.1.2013

Antwort:  könnte besser sein  

<*> mit Ihrer Anfrage vom 15.01.2013 haben Sie einige Fragen zur Kindergartensituation in den Böllinger Höfen und speziell zur Kindertagesstätte „Kinder in Bewegung“ gestellt. Da es sich bei den ersten beiden Fragen um trägerspezifische Dinge handelt, haben wir den Träger zur Stellungnahme aufgefordert, deren Wortlaut nachfolgend aufgeführt ist:

„Die Kindertagesstätte in den Böllinger Höfen arbeitet seit ihrer Eröffnung 2008 nach den Standards des Orientierungsplans BadenWürttemberg. Zusätzlich zur Umsetzung dieser Arbeitsweisen bildet Kinder in Bewegung in Qualitätszirkeln Kriterien heraus, um eine Zertifizierung nach dem „nationalen Kriterienkatalog“ ihrer Einrichtungen vorzubereiten. Zu den Räumlichkeiten der KiTa gehört eine Freifläche, die mit adäquaten Spielgeräten für alle Altersstufen ausgestattet ist.

Diese Einrichtung gehört zu den Gewinnern der Ausschreibung des Pakt Zukunft der IHK Heilbronn Franken und wurde 2008 als Projektpartner auszeichnet.

Die weitere Anfrage betrifft die Regelung für Besichtigungen der Kindertagesstätte.

Dazu ist festzuhalten, dass alle Familien, die ein ernstes Interesse an der Aufnahme ihres Kindes haben, selbstverständlich zeitnah einen Termin für ein gegenseitiges Kennenlernen erhalten.

Zum Schutz unserer anwesenden Kinder bitten wir jedoch um Verständnis, dass „Besichtigungen“ des Hauses nur nach terminlicher Vereinbarung, bzw. am Tag der offenen Tür stattfinden können.

Solche Führungen haben wir für andere Fraktionen in unseren Häusern schon durchgeführt und sind natürlich jederzeit für weitere Besuche offen.“

Hinsichtlich des Bedarfs in den Böllinger Höfen sind wir mit dem Träger in ständigem Austausch. Der Träger hat signalisiert, dass er bei einem weiter steigenden Bedarf Interesse an einer Erweiterung der Kindertagesstätte hat– grundsätzlich auch an andere Stelle. Derzeit gibt es hierzu jedoch keine konkreten Planungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Manfred Urban


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Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.1.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.002 * Skandalarzt am Gesundbrunnen II

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung unserer Anfrage vom 5.1.2013 wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie
 

7. zu den nun im Widerspruch gegenüber den ersten in den Medien veröffentlichten Stellungnahmen ab, daß nämlich entgegen ersten Äußerungen, vor der nun erfolgten  Veröffentlichung von nichts etwas gewußt zu haben, man doch bereits "seit Mitte 2011 wusste, dass ein Verfahren gegen den Honorararzt J. S. im Nachbarland läuft" (Zitat HSt. v. 7.1.2012):
 

8. und fragen,
a) weshalb es trotzdem, daß „Kurz nach Beginn seiner Tätigkeit gab es einen Hinweis, dass Ernst J. S. seine Zulassung zurückgab und es ein Verfahren gegen ihn gebe“ (Zitat HSt. v. 7.1.2012), eine Weiterbeschäftigung gegeben hat;
 

b) weshalb in einer Presseerklärung der SLK-Kliniken vertuscht wurde, daß es schon vor mehr als eineinhalb Jahren einen ersten Hinweis gegeben hat" (Zitat HSt. v. 7.1.2012) und damit die Öffentlichkeit nur über das unterrichtet wird, was bereits bekannt ist;
 

c) weshalb entgegen der Behauptung, Ernst J. S. habe im Gesundbrunnen keine Eingriffe vorgenommen und ähnliches wie in Holland können wir absolut ausschließen, eben doch lt  HSt. v. 7.1.2012 Eingriffe vorgenommen worden sind, wie viele das tatsächlich waren und ob diese medizinisch ordnungsgemäß vorgenommen wurde oder nicht bzw. welche Folgen sich daraus ergeben haben.
 

d) auf Grund welcher Kenntnisse und Beschlüsse die Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Zusammenhang als über den Klinikbetrieb am Gesundbrunnen Aufsicht führendes Organ über die Personalpolitik, Einstellung und Entlassung in welcher Weise ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.1.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  Siehe > Nr. 13.001 * Skandalarzt am Gesundbrunnen?


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.1.2013

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

13.001 * Skandalarzt am Gesundbrunnen?
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu Meldungen der Medien darüber ab, daß am Gesundbrunnen ein "Skandalarzt" beschäftigt sein soll (siehe auch: http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Am-Gesundbrunnen-soll-Skandalarzt-beschaeftigt-sein;art31502,2671317)?

2. Treffen die darin genannten Angaben zu?

3. Wann wurde der als "heute 73-Jährige" bezeichnete von wem eingestellt?

4. Wie wird das Beschäftigungsverhältnis für einen angeblich 73-jährigen Arzt begründet?

5. Gibt es ggf. an den SLK-Kliniken zu den vor  dem Strafgericht in Almelo angeklagten Punkten vergleichbare Fälle?

6. Welche Konsequenzen werden ggf. daraus gezogen?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per eMail gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 23.1.2013

Antwort: Antwort gescannt bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> grundsätzlich bezieht sich der Auskunftsanspruch eines Gemeinderates auf Tatsachenauskünfte, nicht jedoch auf Wertungen seitens der Verwaltung. Aus diesem Grund erfolgt zu Ihren Fragen Nr. 1 und Nr. 7 keine Stellungnahme der Verwaltung. Die übrigen Fragen beantworten wir wie folgt:


2. Treffen die darin genannten Angaben zu? (Anmerkung: Artikel der HSt. vom 5. Januar 2013).

 

Es trifft zu, dass Herr Dr. Ernst J. S. bei den SLK-Kliniken tätig war. Inwieweit die in den Niederlanden gegen den Arzt erhobenen Vorwürfe, die im o. g. /^rtikel genannt werden, zutreffen, ist der Verwaltung nicht bekannt und ist Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung.


3. Wann wurde der als „heute 73-jährige" bezeichnete von wem eingestellt?


Der Arzt wurde im Jahr 2011 erstmals von der Leitung der Fachabteilung Neurologie in Abstimmung
mit der Personaldirektion eingestellt. Er ist übrigens 67 Jahre alt.


4. Wie wird das Beschäftigungsverhältnis für einen angeblich 73-jährigen Arzt begründet?


Der Arzt war als sogenannter Honorararzt auf Vermittlung einer Ärzteagentur zeitweise mit befriste
ten Arbeitsverträgen aufgrund von Personalengpässen tätig.


5. Gibt es ggf. an den SLK-Kliniken zu den vor dem Strafgericht in Almelo angeklagten Punkten ver
gleichbare Fälle?


Dafür gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte. Derzeit werden die Patientenakten aller von Dr. J. behandelten Patienten von einem Gutachter der Universitätsklinik Heidelberg geprüft. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor.


6. Welche Konsequenzen werden ggf. daraus gezogen?


Eine Aussage darüber ist erst nach vollständiger Aufklärung des Sachverhaltes möglich.


8a. Weshalb hat es trotz Artikel der HSt. vom 07.01.2013, Zitat: „kurz nach Beginn seiner Tätigkeit gab es einen Hinweis, dass Ernst J. S. seine Zulassung zurückgab und es ein Verfahren gegen ihn gebe" eine Weiterbeschäftigung gegeben?


Dem Hinweis wurde seitens der Klinik nachgegangen mit dem Ergebnis, dass der Arzt eine gültige
deutsche Approbation und eine Facharzturkunde besitzt.


8b. Warum wurde in einer Presseerklärung der SLK-Kliniken vertuscht, dass es schon vor mehr als
eineinhalb Jahren einen ersten Hinweis gegeben hat?


Die Geschäftsführung hat in Ihrer Presseerklärung am Samstag, 5. Januar, den ihr zum derzeitigen
Zeitpunkt bekannten Kenntnisstand wiedergegeben.


8c. Wieso wurde entgegen HSt vom 07.01.2013 behauptet, dass Ernst J. S. im Gesundbrunnen keine Eingriffe vorgenommen habe?


Siehe Antwort Nr. 5.


8d. Auf Grund welcher Kenntnisse und Beschlüsse sind die Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem
Zusammenhang als über den Klinikbetrieb am Gesundbrunnen Aufsicht führendes Organ über die
Personalpolitik, Einstellung und Entlassung in welcher Weise ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?


Der Aufsichtsrat ist laut Gesellschaftsvertrag zuständig für die Auswahl und Bestellung der Geschäftsführung sowie die Wahl der Chefärzte. Alle weiteren Personalentscheidungen sind
operatives Geschäft und liegen in der Zuständigkeit-der Klinik-Verwaltung.


Mit freundlichen Grüßen

Berggötz


Replik v. 24.1.2013

Sehr  geehrte Damen und Herren,

nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß die Beantwortung unserer Anfragen vom 5., 7. und 16.1.2013 unzureichend, unvollständig, ausweichend und damit nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung entsprechend erfolgt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500
 
 
Heiko Auchter
Stadtrat
heiko.auchter@t-online
www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-32619

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2012 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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► = Siehe da