Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.12.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1186 * Fusionen von Sportvereinen
 


Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

a) In welcher Weise unterstützt die Stadtverwaltung die Fusionsverhandlungen zwischen den Vereinen

1. Union Böckingen / FC Heilbronn
2. TG Böckingen /ESV Heilbronn
3. VfL Neckargartach / SpVgg Frankenbach;

b) Wie ist der Stand der jeweiligen Bemühungen;

c) Wie sieht die zukünftige Verwertung und Verwendung der jeweiligen Sportflächen aus (Erweiterung, Kauf, Verkauf, Nutzung, Finanzierung):

d) Führt die Stadt Verkaufsverhandlungen oder beabsichtigt sie solche und in welchen Fällen mit welchen Zielen;

e) Welche weiteren Fusionsbemühungen sind der Stadtverwaltung bekannt bzw. werden unterstützt?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.1.2012

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> auf Ihre und StR Auchters Anfrage v. 26.12.2011 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

a) Unterstützung von Fusionsverhandlungen

Die Stadt Heilbronn berät die Sportvereine bei ihren Bemühungen um Kooperationen, Fusionen u.a. In Gesprächen werden die Vorstellungen und Absichten der Vereine erörtert, Besprechungen werden moderiert. Sofern sich daraus Sachverhalte ergeben, die stadtintern geprüft werden müssen, wird dies in die Wege geleitet. Über die Ergebnisse werden die Vereine informiert. Grundsätzlich unterstützt der Gemeinderat / die Stadt Fusionen. Die Unterstützung ist abhängig vom Konzept der Vereine und letztendlich der Entscheidung des Gemeinderats.

 

b) Sachstand

Die Vereine FV Union Böckingen - FC Heilbronn, TG Böckingen - ESV Heilbronn und VfL Neckargartach - Spvgg Frankenbach haben ihre Wünsche und Absichten mitgeteilt. Zur Zeit wird geprüft, welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen die einzelnen Sachverhalte haben.

 

c) Verwertung, Verwendung der Sportflächen

Die Sportflächen sind Teil der Überlegungen, die die Vereine vorgelegt haben. Auch hier werden die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlos sen.

 

d)Verkaufsverhandlungen, etc.

Es werden zur Zeit keine Verkaufsverhandlungen geführt, die die Vereinsfusionen betreffen, und es sind im Moment auch keine beabsichtigt.

 

e) weitere Fusionsbemühungen

Es sind keine weiteren Fusionsbemühungen bekannt.


freundlichen Grüßen
Harry Mergel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

13.12.2011

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An 

die Stadtverwaltung Heilbronn  

Regierungspräsidium Stuttgart - Kommunalaufsicht Heilbronn -

 

1185 * Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Zeitvertragsarbeiten
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen Ihre Verwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie zum <...> Schreiben des Betriebes Markus A., insbesondere zu den aufgeworfenen Fragen im Schreiben des Betriebes vom 12.12.2011 an das Hochbauamt ab;

 

2. welche Kriterien wurden zum Ausschluß des Bewerbers herangezogen und wie bewertet;
 

3. wer entscheidet über die Vergabe aufgrund welcher Bestimmung;
 

4. Wieviele Mitbewerber gab es im konkreten Fall, an wen wurde in den letzten 10 Jahren wie oft vergeben;
 

5. wird oder wurde der Antikorruptionsbeauftragte eingeschaltet, wenn JA, mit welchem Ergebnis?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.12.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> in Ihrem Schreiben vom 13.12.2011 haben Sie verschiedene Fragen gestellt, zu denen das Hochbauamt wie folgt Stellung nehmen möchte:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum angefügten Schreiben des Betriebs Markus A., insbe sondere zu den aufgeworfenen Fragen im Schreiben des Betriebs vom 12.12.2011 an das Hochbauamt ab?

 

Das Hochbauamt hat im Schreiben vom 06.12.2011 der Firma A. mitgeteilt, dass eine verant wortungsvolle und konstruktive Zusammenarbeit, die bei einer derartigen Ausschreibung aus der Sicht der Bauverwaltung unabdingbar sei, Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb ist. Das Hochbauamt legt größten Wert auf die Feststellung, dass sie der Firma A. nicht vorge worfen hat, verantwortungslos und unkonstruktiv zu sein. Zwischen beiden Aussagen gibt es einen großen Spielraum. Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Firma A. bei den letzten beiden Projekten, bei denen sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für die Stadt Heilbronn tätig war, wenig Kooperationsbereitschaft gezeigt und die Bauverwaltung mit unnö tig aufwändigem Schriftverkehr im Rahmen der Mängelbeseitigung beansprucht hat, obwohl se etztendch hierzu verpfichtet war; es war sehr aufwändg, die berechtgten Ge währleistungsansprüche der Stadt durchzusetzen. Da eine Bauverwaltung gerade auch in Bezug auf Leistungen, die in Bauunterhaltung zu erbringen sind, zwingend darauf angewiesen ist, dass die oft kurzfristig anzusetzenden Arbeiten wirtschaftlich und unkompliziert abgewickelt wer den, hatte sich die Bauverwaltung dazu entschieden, die Firma A. nicht zur Abgabe eines Ange bots für die Jahresausschreibung 2012 aufzufordern, weil keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die Firma A. künftig die nötige und von der Verwaltung vorausgesetzte Kooperationsbe reitschaft an den Tag legen wird.
Die Verwaltung hat entsprechende Zweifel i.S. dieser Rechtsprechung.

2. Welche Kriterien wurden zum Ausschluss des Bewerbers herangezogen und wie bewertet?


Vergaberechtlich können Firmen vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn diese nicht die erforderliche Eignung besitzen. Vom Begriff der Eignung werden die Kriterien Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuver lässigkeit erfasst, die der Auftraggeber anhand vorgelegter Unterlagen und Nachweise, aber auch auf Grund von in der Vergangenheit gemachter Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt. So auch Vergabekammer Sachsen (Beschluss vom 21.07.2005): „Die Eignung eines Bieters kann immer nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden. Hierbei folgt bereits aus dem Charakter der Prognose, dass die Umstände, die auf eine fehlende persönliche und fach liche Eignung schließen lassen, nicht mit einer prozessualen Tatsachenfeststellungen Genüge leistenden Ge- wissheit feststehen müssen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis der Vergabestelle beruhen." Die Verwaltung hat entsprechende Zweifel i.S. dieser Rechtsprechung. Wegen der unter Ziffer 1 dargelegten Zweifel wurde die Firma A. nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.


3. Wer entscheidet über die Vergabe auf Grund welcher Bestimmung?

Es bedarf der Klarstellung, dass die Verwaltung einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt hat, im Rahmen dessen sich Bieter melden können, die ein Angebot für die Jah resausschreibung abgeben möchten. Die Firma A. hat sich hierauf beworben. Als Ergebnis dieses Teilnahmewettbewerbs wird entschieden, welche Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Im vorliegenden Fall ging es daher nicht schon um die Vergabe eines Auftrags, sondern nur um die Chance, nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb von der Verwaltung aufgefordert zu werden, ein Angebot abgeben zu dürfen. Hierüber entscheidet die Leitung des Hochbauamts in Abstimmung mit der Vergabestelle in der Bauverwaltung.


4. Wie viele Mitbewerber gab es im konkreten Fall, an wen wurde in den letzten 10 Jahren wie oft vergeben?

Im konkreten Fall gab es zwei Bewerber. Aus diesem Grund hat die Bauverwaltung entschieden, dass Verfahren aufzuheben und noch einmal beschränkt auszuschreiben. In dem von Ihnen angesprochenen Zeitraum wurden bei 5 Jahresunternehmerausschreibungen 5 verschiedene Firmen, u. a. die Firma A., für die Schreinerarbeiten beauftragt.

5. Wird oder wurde der Antikorruptionsbeauftragte eingeschaltet, wenn Ja, mit welchem Ergebnis?


Es besteht bzw. es bestand überhaupt keine Notwendigkeit, den Antikorruptionsbeauftragten einzuschalten, da es sich um ein transparentes öffentliches Verfahren hA.lt, bei dem alle Vorgänge nachgeprüft werden können; es wäre für den Anti-Korruptionsbeauftragten u.E. nicht leistbar, wenn jede abschlägige Entscheidung über die Nichtberücksichtigung eines Bewerbers nochmals daraufhin untersucht werden müsste, ob Korruption im Spiel ist. Der vorgeschaltete öffentliche Teilnahmewettbewerb soll gewährleisten, dass sich in einem of fenen Verfahren möglichst viele Bewerber finden, unter denen die Verwaltung die Geeignetsten zur Abgabe eines Angebots auffordert. Auf Grund des Schreibens der Firma A. hat die Bauverwaltung selbstverständlich das Rechtsamt eingeschaltet, um festzulegen, wie mit dem Anliegen der Firma A. umgegangen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vogel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 1.12.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1184 * Gewerbesteuer
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben der IHK vom 28.11.2011 und den darin enthaltenen Argumenten gegen eine Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 400 Punkte ab;
 

2. welche finanziellen Auswirkungen hätte die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 400 Punkte:
 

3. in welcher Weise und Höhe im Vergleich zum Jahr 2010 prosperiert die Stadt Heilbronn im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen durch die künftige Ansiedlung der Audi AG im Industriepark "Böllinger Höfe"?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 6.12,2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> auf Ihre Anfrage vom 01. Dezember 2011 teilen wir mit:

1. Schreiben der IHK vom 28.11.2011

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer in Heilbronn ist seit 01.01.1995 unverändert mit 380 v. H. festgesetzt.

Der Durchschnittshebesatz 2011 für die Gewerbesteuer in den baden-württembergischen Stadtkreisen beträgt 396 v. H.
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber verstärkt Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Standortes Deutschland sowie zur Sicherung des deutschen Steuersubstrats eingeleitet. Eine dieser Maßnahmen ist die Unternehmensteuerreform 2008.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, dessen Kernpunkt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % war, hat auch bei der Gewerbesteuer zu weitreichenden Veränderungen geführt.
U. a. ist die Gewerbesteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig und die Steuermesszahl wurde - bei gleichzeitigem Wegfall des Staffeltarifs für Einzelunternehmen und Personengesellschaften – auf 3,5 % gesenkt. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. (Heilbronn) sank dadurch z. B. bei Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuerbelastung von 15,97 % auf 13,3 %.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wurde der Gewerbesteueranrechnungsfaktor ab dem Veranlagungszeitraum 2008 von 1,8 auf 3,8 erhöht; d. h. bei diesen Unternehmen ermäßigt sich die Einkommensteuer um das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages (entspricht dem Hebesatz von 380 v. H.), höchstens aber um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Diese Unternehmen sind also in Heilbronn bei einem Hebesatz von 380 v. H. schon seit Jahren überhaupt nicht von der Gewerbesteuer belastet, erst ab einem Hebesatz über 380 v. H. tritt für sie eine Belastung durch die Gewerbesteuer ein.
Daneben wurden aber auch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften geändert und damit die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbreitert. Die Hinzurechnungstatbestände im Bereich der Finanzierungskosten wurden deutlich ausgeweitet; es kommt nicht mehr auf die Abgrenzung zwischen Dauerschulden und Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs an. Dabei ist aber zu beachten, dass die Hinzurechnungsbeträge nur einen Teil der vorher bei der Gewinnermittlung steuermindernd abgezogenen Beträge darstellen.
Nach der damaligen Prognose der Bundesregierung sollten diese Maßnahmen in den ersten Jahren ihrer Wirksamkeit zu einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen führen, ab dem Jahr 2011 aber eine deutliche Steigerung des Aufkommens nach sich ziehen. Es ist nicht bekannt, zu welchen Anteilen der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2008 – 2010 auf die Unternehmensteuerreform mit den o. g. Steuerentlastungsmaßnahmen bzw. auf die konjunkturelle Entwicklung im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen war. Entgegen der Prognose der Bundesregierung, wird in Heilbronn aber im Jahr 2011 -trotz guter Konjunkturlage- das Gewerbesteueraufkommen immer noch unter dem Aufkommen von 2007 (letztes Jahr vor der Unternehmensteuerreform mit einem Aufkommen von 98,8 Mio EUR) zurückbleiben. Die prognostizierte „deutliche Steigerung“ gegenüber dem Jahr 2007 ist nicht eingetreten, d. h. die Heilbronner Unternehmen zahlen im Jahr 2011 immer noch weniger Gewerbesteuer als im Jahr 2007.
Als Beitrag zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts soll ab dem Jahr 2012 der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 380 v. H. auf 400 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge angehoben werden. Dies entspricht einem Anstieg der Gewerbesteuerbelastung um ca. 5,26 % und erscheint - in Anbetracht der steuerlichen Entlastungen der Unternehmen in den Vorjahren und des seit 1995 nicht angehobenen Hebesatzes - gerechtfertigt. Bei einem Hebesatz von 400 v. H. beträgt die Gewerbesteuerbelastung immer noch nur 14 % im Vergleich zu rd. 16 % vor der Unternehmensteuerreform 2008.
Der Gewerbesteuerhebesatz ist zwar ein Faktor bei der Wahl des Gewerbestandortes, nicht aber der allein Ausschlag gebende. Eine gute Infrastruktur (die auch finanziert werden muss) sowie die sog. „weichen Standortfaktoren“ tragen auch zur Attraktivität eines Gewerbestandortes bei. Insofern geht aus unserer Sicht der Vergleich mit den Universitätsstädten Freiburg und Heidelberg fehl.
Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Stadt Heilbronn bekräftigen immer wieder ihre Forderung, die Bemessungsgrundlagen der Gewerbesteuer durch Einbeziehung der freien Berufe in den Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen zu verbreitern. Für die Unterstützung dieser Forderung durch die Wirtschaftsverbände und insbesondere durch die IHK Heilbronn-Franken ist die kommunale Seite sehr dankbar. Die Bürgerinnen und Bürger von Heilbronn tragen ihren Anteil zur Finanzierung der städtischen Infrastruktur in Form der für die Unternehmen nicht belastenden Einkommen- und Umsatzsteuer (über die entsprechenden Gemeindeanteile) bei.
Trotz einer Anhebung um 20 Punkte wird der Gewerbesteuerhebesatz in Heilbronn auch in den Jahren ab 2012 etwa auf dem Niveau des Durchschnittshebesatzes der Stadtkreise liegen. Heilbronn wird nach wie vor ein Gewerbestandort mit einer guten Infrastruktur und einem akzeptablen Gewerbesteuerhebesatz sein.
2. Anhebung des Hebesatzes Gewerbesteuer
Die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 400 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge führt zu jährlichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Hierzu verweisen wir auch auf unsere GR-Drucks. Nr. 362 vom 22.11.2011.
3. Ansiedlung der Firma AUDI
Den Gemeinden fließen durch Gewerbeansiedlungen u. a. Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu.
Die Gewerbesteuer ist eine Ertragsteuer und hängt im Wesentlichen von der Gewinnsituation, der Finanzierung (wg. Hinzurechnungen), der Rechtsform und der Belegenheit des Gewerbebetriebes (Betriebsstätten in mehreren Gemeinden) ab.
Sofern ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhält, ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer (Steuermessbetrag) in der Regel im Verhältnis der in den einzelnen Betriebsstätten gezahlten Arbeitslöhne zu zerlegen. Jede Betriebsstättengemeinde setzt die Gewerbesteuer durch Anwendung ihres gemeindeeigenen Hebesatzes auf den ihr zugewiesenen Zerlegungsanteil fest. Aus der gezahlten Gewerbesteuer führt die Gemeinde dann die Gewerbesteuerumlage (in Höhe von z. Zt. 70 v. H. der Bemessungsgrundlage) ab.

Unter Berücksichtigung aller o. g. Aspekte können die steuerliche Auswirkungen der von der Firma AUDI geplanten Gewerbeansiedlung in den Böllinger Höfen nicht abgeschätzt werden.


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.11.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1183 * Reaktivierung der verlängerten Wannenäckerstraße

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

welche Möglichkeiten sie sieht, das vor einigen Jahren veräußerte Teilstück der Wannenäckerstraße zur Franz-Reichle-Straße wieder zu reaktivieren, um einerseits Ersatz für die aufgegebene Nordumgehung Neckargartach zu schaffen und andererseits dem erhöhten Verkehrsaufkommen infolge der Weiterentwicklung des Industrieparks Böllinger Höfe Rechnung zu tragen..

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 14.12.2011

[19.4.2012]

Antwort:  könnte besser sein  

<*> im Auftrag von Herrn Semenass und nach Abstimmung mit dem Amt für Straßenwesen darf ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Die geplante "Nordumfahrung Neckargartach / Frankenbach" ist keineswegs aufgegeben; eine wichtige verkehrliche Verbesserung konnte durch den ersten Bauabschnitt der "Nordumfahrung Neckargartach / Frankenbach" mit Umbau im Bereich Tierheim und zwei Linksabbiegespuren zum Industriepark Böllinger Höfe bereits realisiert werden.
Der Verkehr im Bereich des Industrieparkes Böllinger Höfe kann über das bestehende und das mit der " Nordumfahrung Neckargartach / Frankenbach" geplante Verkehrsnetz abgewickelt werden, ohne dass eine Reaktivierung der Wannenäckerstraße in dem aufgegebenen Teilstück erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Spitzer
Stadt Heilbronn
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.11.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

und RP Stuttgart

 

1182 * Saarlandstraße: Geschwätz der Sofie
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme sie zu folgendem Inhalt der Glosse "Geschwätz der Sofie", HSt v. 26.11.2011, S. 37, abgibt:
" Spekulation. Was Genau's weiß man net. So wie mir geht's derzeit viele andere auch. Allerdings   schweigt sich momentan immer hartnäckiger durchs Schtädtle, dass die Saarlandschtraß' net ausgebaut und auch net verlängert wird, sondern dass der Status quo bleibt. Und des hat, wie mein Guschtav erfahre hat, auch einen Grund: Unsre Bundesgarteschau-Verkehrsinfraschtruktur koschtet so viel Kohle, dass mir von unsrer Landesregierung net auch noch Millionezuschüss für die Saarlandschtraß' erwarte könne. Und deswege die Bundesgarteschau opfern? Da sag' ich ganz klar: nix da! Der neue Schtadtteil Neckarboge hat Priorität."
 

2. Versucht die Stadtverwaltung über den Ausweg der Schuldumkehr in Richtung neuer Landesregierung und zur Kaschierung eigener massiver Fehler und lascher Fortentwicklung, die immer wieder zur (nicht ungewollten) Verzögerung geführt haben, den Ausstieg aus dem Projekt "Verlängerung Saarlandstraße" oder wird sie es jetzt endlich mit Nachdruck betreiben, die derartige unter 1. abgefragte Spekulationen beenden?
 

3. Wie lange gedenken die Heilbronner Stadtverwaltung und das RP Stuttgart noch, insbesondere die verkehrsgestreßten, aber noch geduldigen und ihren Versprechungen glaubenden Bürger in Klingenberg, Leingarten, Böckingen und Frankenbach hinhalten zu können?
 

4. Wie stellt man sich die künftigen Verkehrszustände am neuralgischen Verkehrsknotenpunkt "Sonnenbrunnen" eigentlich vor, wenn zur Umsetzung der lobbymäßigen Ausmostung der dortigen Grünen Mitte diese Pläne vor Verwirklichung der "Verkehrslösung Sonnenbrunnen" und "Verlängerung Saarlandstraße" umgesetzt werden? Wie spielen Sie dieses Problem herunter?
 

5. Was hat die bisherige Planung für die Verlängerung der Saarlandstraße die Stadt Heilbronn gekostet?   
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.01.2012

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zunächst bitte ich um Nachsicht, wenn ich Ihre Antwort, auch bedingt durch die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel, erst heute beantworte.

Der Volksmund sagt, "man soll nicht auf jedes Geschwätz hören". Aus grundsätzlichen Erwägungen möchte ich deshalb auf Ihre Anfrage zum "Geschwätz der Sofie" nicht näher eingehen.

In der Frage der Finanzierung der Saarlandstraße durch das Land hat das Bürgermeisteramt das Verkehrsministerium aufgefordert, unter Berücksichtigung der bisherigen Zusagen der Vorgängerregierung zu diesem Projekt zeitnah über eine neue Priorisierung zu entscheiden. Nach den bisherigen Äußerungen müssen wir davon ausgehen, dass sich die Realisierung im Hinblick auf die fehlenden Finanzmittel um mehrere Jahre verschieben wird. Bisher sind für das Projekt Planungskosten von ca. 2,3 Mio. € entstanden, davon ca. 0,8 Mio. € für den Saarlandkreisel.

Die Realisierung der "Böckinger Mitte" wird auf der Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbes auf die verschiedenen, zeitlich gestaffelten Verkehrszustände abgestimmt werden.
 
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat über das weitere Vorgehen zu diesen Projekten berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hajek
Bürgermeister


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1181 * Landwirtschaftliche Belange
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt sie dazu ab, daß durch die grundsätzlich begrüßte Ansiedlung der Audi AG 
 

1. auch laut den in der Heilbronner Stimme veröffentlichten Plänen für die Landwirtschaft wichtige Feldwegverbindungen verloren gehen und welcher Ersatz dafür geschaffen wird;


2. in welcher Weise die davon betroffenen Landwirte Ersatzflächen erhalten, denen solche u.a. aus dem Bestand der Südzucker zugesichert wurde.
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 2.12.2911

5.12,2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> zur Ihrer Anfrage vom 28.11.2011 nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu 1.) Es werden keine notwendigen Feldwegverbindungen gekappt. Außerhalb des BeBauPl . Böll. Höfe (und damit der zu veräußernden Fläche) können alle landwirtschaftliche Grundstücke über Feldwege erreicht werden.

Zu 2.) Die Fläche, die an die Audi AG veräußert wird, liegt innerhalb eines rechtskräftig festgesetzten Bebauungsplans. Da allen Beteiligten Landwirten klar sein muss, dass Bauplätze früher oder später verkauft werden, ist es nicht vorgesehen, Ersatzflächen bereitzustellen.

 

Ergänzung auf tel. Rückfrage:

 

<*> zu Ihrer Anfrage vom 28.11.2011 sowie zu unserem Telefonat  vom 02.12.2011 geben wir zu Punkt 1 noch folgende Information:

Die Feldwege, die innerhalb der Verkaufsfläche liegen, fallen künftig weg. Die übrigen Feldwegeverbindungen bleiben bestehen und erschließen in seitherigem Umfang die landwirtschaftlichen Flächen.

Im Übrigen ist ohnehin ein Gespräch mit dem Kreisbauernverband über die landwirtschaftlichen Belange vorgesehen.

Als Anlage senden wir Ihnen einen Auszug aus dem Pachtvertrag mit Südzucker zu. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dieser Auszug nicht an Dritte weitergegeben werden darf und der Verkauf dieser Fläche nicht unter § 4 des Pachtvertrages fällt.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Walter Naumann


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

28.11.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn  

 

1180 * Irreführende Beschilderung für LKW-Verkehr
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Beschilderung für den LKW-Verkehr im Wohngebiet Haselter.
An der Kreuzung "Im Haselter" und "Helmholtzstraße" zeigt ein Richtungspfeil für LKW "geradeaus", während das Richtungszeichen für die Beschützende Werkstätte nach rechts zeigt.
LKW, die dem Geradeaus-Zeichen folgen, können jedoch, zumal mit Hänger, dann nicht in die folgenden engen Straßen in Richtung Beschützende Werkstätte fahren, so daß es schon mehrfach ernste Verkehrsprobleme gab.
Stattdessen wäre es sinnvoller, daß der KFZ-Verkehr und insbesondere die LKW zur Beschützenden Werkstätte gleich zum Bahnübergang Haselter-West geleitet würden.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 5.12.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>

wir haben die Wegweisung bzw. Verkehrsführung zur Beschützenden Werkstätte im Bereich der Großgartacher Straße überprüft.   Hierzu ist festzustellen, dass aus beiden Richtungen der Großgartacher Straße die Wegweisung zur Beschützenden Werkstätte über die Längelterstraße erfolgt.   An der Kreuzung der Helmholtzstraße/Im Haselter ist ergänzend eine Wegweisung zur Beschützenden Werkstätte in westlicher Richtung vorhanden, mit dem Ziel, die Durchfahrt über die Helmholtzstraße/Im Längelter wegen des Wohngebietes bzw. der dortigen Schulwege zu vermeiden.   Allerdings muss an dieser Kreuzung ein Rechtsabbiegen von der Helmholtzstraße zum Haselter wegen des ungünstigen Kurvenradius sowie der notwendigen Räumung des Bahnüberganges untersagt werden (Fahrgebot geradeaus für Lkw).   Wir halten es für sinnvoll, die beiden alternativ ausgewiesenen Routen zur Beschützenden Werkstätte beizubehalten, zumal in stadtauswärtiger Richtung in der Großgartacher Straße nur am Bahnübergang zur Helmholtzstraße eine separate Linksabbiegespur vorhanden ist.   Mit freundlichen Grüßen gez. Karl-Heinz Frenzel   Stadt Heilbronn Amt für Straßenwesen Verkehrsmanagement Cäcilienstraße 49 74072 Heilbronn 

Replik dazu:

Sehr geehrter Herr Frenzel,
hier muß wohl ein Mißverständnis vorliegen, denn der Kurvenradius ist an der Abbiegung Helmholtzstraße/Längelterstraße noch enger als in die Straße "Im Haselter". Deshalb gibt es ja immer wieder diese Probleme.
Die fehlende Linksabbiegespur bei der Omnibuswendeschleife "Haselter West" ist deshalb kaum ein Gegenargument, weil die Straße dort breit genug ist, damit ggf. auch rechts vorbei gefahren werden kann und zudem dort auch große Omnibusse zur Beschützenden Werkstätte einfahren. Außerdem funktionierte die Zufahrt zur Wendeschleife auch jahrzehntelang ohne Linksabbiegespur.
Es ist ohnehin kaum nachvollziehbar, weshalb auch der übrige Verkehr durch das Wohngebiet geleitet werden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

28.10.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1179 * Verkehr in der Lutzstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Verkehrsprobleme an der Lutzstraße in Sontheim.
 

Wörtlich:

  a) wie mit Ihnen per Anruf durchgesprochen sende Ich hiermit unsere Beobachtungen während der Bauarbeiten zur Baumpflanzung an der Lutzstr.
Die Lutzstr. ist eine 30 km/h Zone, die Fa. Burk hat zusätzlich 2 Schilder mit 30 km/h aufgestellt. Trotzdem wird hier an der Baustelle vorbeigerast, es ist nicht zu glauben,dass noch kein Unfall passiert ist während der Bauzeit.Es wäre zu überlegen während (bei künftigen Strassenbauarbeiten, wie hier beschrieben) mehrmals Blitzgeräte in diesem Bereich aufzustellen. Dass dies so ist, wie beschrieben, können die Arbeiter der Fa. Burk bestätigen.

  b) Ein LKW: Fahrer eines Müllautos musste sich dieser Tage sehr böse Worte und Beschimpfungen eines PKW. Fahrers anhören, es sind beleidigte Worte gefallen, nur weil sein Auto ( Müllfahrzeug) etwas die Strasse versperrte im Zuge ihrer Arbeitstätigkeit.
 

 c) Jeden Morgen um die gleiche Zeit (sehr früh) rast ein größerer LKW. mit enormer Geschwindigkeit durch die Lutzstr. Es lässt Schläge, dass Gott erbarmt. (wacklige Schachdeckel usw.)
Von einer Nachtruhe hat diese Person noch nie etwas gehört. Die genaue Uhrzeit kann ich Ihnen zukommen lasse. (Eventuell kann man um diese Zeit Blitzen.)

  d) Es ist ein grosses Lob auszusprechen, dass die zugesagten Baumpflanzungen jetzt statt finden, aber wir bitten das Strassenbauamt, die jetzt noch vorhandenen Parkplätze (vor dem Kinderspielplatz) in Richtung Horkheimerstr. zu erhalten.damit doch wirklich eine Beruhigung (erschwerte Durchfahrt) endgültig eintritt. Die Bürger haben ein Recht auf eine Beruhigung. Siehe meine Beobachtungen vom Anfang des Schreibens.

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 17.11.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Anfrage zu "Verkehr in der Lutzstraße".

 

Zu den Geschwindigkeitskontrollen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Wir kontrollieren regelmäßig in der Lutzstraße die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gewünschte Messzeiten, z.B. zu c) in Ihrer mail, können uns unter Tel.: 56-3075 oder 56-3116 mitgeteilt werden.

 

Zu den übrigen Fragen erhalten Sie Antwort vom Amt für Straßenwesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bernd Werner

Amtsleiter

 

Stadt Heilbronn

Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

26.10.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1178 * Schäden am Eisenbahnmuseum
 


Sehr  geehrte Damen und Herren,
 

der Ringlokschuppen am Böckinger Sonnenbrunnen wird durch den tatkräftigen Einsatz der Mitglieder des Vereins 'SEH - Süddeutsches Eisenbahnmuseum Heilbronn e.V.' erhalten.
Das dort untergebrachte Eisenbahnmuseum hat eine überregionale Bedeutung und trägt als solches zum positiven Image der Stadt Heilbronn Wesentliches bei.
Auch - wie von uns schon frühzeitig vorgeschlagen - soll das Museum mit seinem Dampflokbetrieb in die Bundesgartenschau 2019 als ein Alleinstellungsmerkmal einbezogen werden.
Der Lokschuppen steht jedoch unter Denkmalschutz und leidet unter ständigen Beschädigungen durch mutwillig eingeworfene Glasscheiben, so daß dem Verein laufend erhebliche Unkosten entstehen.
Ein Ersatz durch Drahtglas oder nicht zerbrechliche Kunststoffscheiben läßt das Denkmalamt nicht zu, wiewohl letztere kaum von echtem Glas zu unterscheiden sind - im Gegensatz zum offenbar zugelassenen stilwidrigen Einbau moderner Glaskunst an der Kilianskirche.
Der Verein hat also erhebliche Aufwendungen zum Erhalt seiner Fassade zu tragen, was auch im öffentlichen Interesse der Stadt Heilbronn zu sehen ist.
 

Wir fragen daher die Stadtverwaltung:

a) welche Stellungnahme sie zu den diesbezüglichen Aussagen im Artikel vom 26. Oktober 2011 "Strenge Auflagen, schwache Sicherungen" in der Heilbronner Stimme abgibt;
b) was sie bisher zum Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Lokschuppens beigetragen hat, bzw. in welcher Weise sie sich beim Denkmalschutzamt dafür eingesetzt hat oder einsetzen wird;
c) welche finanzielle Unterstützung des Vereins sie zur Schadensbehebung und -verhinderung beizutragen bereit ist?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.11.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 26.10.2011 beantworten wir wie folgt:

a) Für Einzelveranstaltungen (z. B. Gewerbeschau, Julbockmarkt) in dem als Bahnanlage genehmigten Ringlokschuppen sind baurechtliche Einzelgenehmigungen erforderlich. Die in der Genehmigung enthaltenen Auflagen sind Standardauflagen, um einen sicheren Verlauf der Veranstaltung, auch im Gefahrenfall zu gewährleisten. Die Anforderungen sind vor Erteilen der Genehmigung bei einem Ortstermin mit den Verantwortlichen (u. a. Herrn Link und Herrn Randecker) abgestimmt worden und im Ergebnis als Auflagen in die erteilte Genehmigung übernommen worden.
b) Die Stadtverwaltung weiß um die Bedeutung des historischen Böckinger Lokschuppens. Das Planungs- und Baurechtsamt, Untere Denkmalbehörde hat während der vergangenen sieben Jahre die Beauftragten des Süddeutschen Eisenbahnmuseums (SEH) mehrfach beraten und dabei auf die Behebung der Schäden am Sandstein an der Fassade und auf die zerstörten Scheiben hingewiesen. Um eine Restaurierung des Gebäudes zu beginnen, muß das SEH zuerst bei der Unteren Denkmalbehörde einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen. Dies ist bislang nicht geschehen. In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Gebäuden des SEH um Industriedenkmale handelt. Daraus entstand und entsteht eine Patina an dem Gebäudeaußen- und Innenwänden, die zum denkmalgeschützten Bestand dazu gehört und nicht entfernt werden darf.   
c) Das SEH kann, um finanzielle Zuschüsse für eine Restaurierung zu bekommen, einen förmlichen Antrag an das RP Stuttgart, Ref. 86 Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen stellen. Darin müssen die beabsichtigten baulichen Maßnahmen genau beschrieben werden. Aus Mitteln des Planungs- und Baurechtsamts stehen keine Mittel zur Schadensbehebung an einem Denkmal zur Verfügung."

Bitte beachten Sie, dass Informationen zu privaten Bauvorhaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht-öffentlich zu behandeln sind.

mit freundlichen Grüßen
J. Hennze
Untere Denkmalbehörde


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.10.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1177 * Lärmbelästigung II
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der <...> straße in <...> beklagen sich erneut darüber, daß in ihrem Wohngebiet nach wie vor - wie bereits in unserer Anfrage vom 17.8. dargestellt - in einer Garage <...>, eine <...> betrieben wird.
Wörtlich wird berichtet:
 

"...Es hat sich gar nichts getan seit dem 15.09, im Gegenteil. Die werden immer lauter schaffen jetzt auch schon Sonntag <...>... " Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.11.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> durch Nachricht vom 24.10.2011 haben Sie sich nochmals nach dem Sachstand zu einer ungenehmigten Nutzung als Schlosserei auf dem Grundstück <...>straße <...> in <...> erkundigt. Wir hatten Ihnen bereits als Antwort auf Ihre Anfrage vom 17.08.2011 am 15.09.2011 mitgeteilt, dass in der Sache Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet wurden. Im Rahmen dieser Verfahren gegen den Eigentümer und den Betreiber sind Anhörungs- und Widerspruchsfristen gesetzlich vorgegeben und zu beachten. <...>
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Otto Bossert
Stadt Heilbronn


Anwohnerreaktion (4.12.2011):

<...> die Krachmacher <...> sind ausgezogen er hat noch einen kleinen
Rest von Matereal da aber es wird nicht mehr gehämmert. Eine Ruhe die
man fast nicht aushalten kann.
Herzlichen Gruß LH


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1176 * Dauerbaustelle
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über eine Dauerbaustelle.

Wörtlich: "...die Stadt Heilbronn leistet sich wieder einmal eine Dauerbaustelle. 
Ort: Böckingen, Ludwigsburger Straße zwischen Diakonie und Gemeindezentrum.
Wie lange soll denn das noch dauern?
Wenn ich dabei an die angedachten Goßbaustellen denke, kommt mir  das kalte Grausen...."

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

19.10.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1175 * Blockade der Allee
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Wie vereinbart sich das Abstellen von "50 Bussen" auf der Allee mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nach der jeder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, der mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung verursacht?

2. Wie kommt es dazu, daß dazu auch noch amtliche Hilfestellung geleistet wird?

3. Wie hoch sind die dafür entstandenen Kosten und wer kommt dafür auf?

4. Weshalb hat die Betriebsleitung der Verkehrsbetriebe den Mißbrauch ihrer Fahrzeuge nicht untersagt, dafür gesorgt, daß diese während des "Warnstreiks" im Depot geblieben sind oder diese dorthin beordert?

5. Profitieren Angehörige der Betriebsleitung ebenfalls von den Ergebnissen des Arbeitskampfes?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 25.10.2011

8.11.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> in Abstimmung mit den Heilbronner Verkehrsbetrieben nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung zu Ihren Fragen:

1. Wie vereinbart sich das Abstellen von „50 Bussen“ auf der Allee mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nach der jeder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, der mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung verursacht?
Bei dem Abstellen von Linienbussen der Verkehrsbetriebe während eines Streiks handelt es sich um eine sogenannte Versammlung unter freien Himmel in Zusammenhang mit einem Arbeitskampf, was durch verfassungsrechtlich garantierte Versammlungs- sowie Koalitionsfreiheit besonders geschützt ist. Hierbei entfalten die beiden tangierten Grundrechte (Art. 8 und Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) eine kumulative Wirkung, welche die Versammlungsbehörde zu beachten hat. Die von der Behörde festgelegten Regelungen für den Ablauf der Versammlung heben die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung auf.

2. Wie kommt es dazu, dass dazu auch noch amtliche Hilfeleistung gestellt wird?
Die Versammlungsbehörde ist verpflichtet, Versammlungen im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu ermöglichen.

3. Wie hoch sind die dafür entstandenen Kosten und wer kommt dafür auf?
Die durch die Aktion der Gewerkschaft ver.di möglicherweise entstandenen Kosten lassen sich nicht beziffern und hat die Allgemeinheit zu tragen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.10.2007 reicht die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung für eine Gebührenerhebung nicht aus.

4. Weshalb hat die Betriebsleitung der Verkehrsbetriebe den Missbrauch ihrer Fahrzeuge nicht untersagt, dafür gesorgt, dass diese während des „Warnstreiks“ im Depot geblieben sind oder diese dorthin befördern?
Das Abstellen von Bussen im öffentlichen Verkehrsraum ist durch das Versammlungsrecht gedeckt. Ferner hätte die in der Frage erwähnte Untersagung den Arbeitskampf unnötig verschärft.

5. Profitieren Angehörige der Betriebsleitung ebenfalls von den Ergebnissen des Arbeitskampfes?
Nein.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Rüdiger Muth


Replik dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihren Antworten gehen wir in einzelnen Punkten nicht unsiono konform. Gestatten Sie uns daher Anmerkungen zu Ihren Antworten und die Frage, ob an Ihren Entscheidungen Mitglieder der Gewerkschaft 'verdi' mitgewirkt haben:

1. Wie vereinbart sich das Abstellen von „50 Bussen“ auf der Allee mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nach der jeder eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, der mit seinem Fahrzeug eine Verkehrsbehinderung verursacht?

Bei dem Abstellen von Linienbussen der Verkehrsbetriebe während eines Streiks handelt es sich um eine sogenannte Versammlung unter freien Himmel in Zusammenhang mit einem Arbeitskampf, was durch verfassungsrechtlich garantierte Versammlungs- sowie Koalitionsfreiheit besonders geschützt ist. Hierbei entfalten die beiden tangierten Grundrechte (Art. 8 und Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) eine kumulative Wirkung, welche die Versammlungsbehörde zu beachten hat. Die von der Behörde festgelegten Regelungen für den Ablauf der Versammlung heben die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung auf.

Anm.: Es geht nicht um das Anzweifeln von Grundrechten, sondern um deren Anwendung, die im Rahmen bestehender Gesetze auszuführen ist. § 15 des Versammlungsgesetzes bestimmt in Abs. (1): "Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist."
Das wurde hier nicht beachtet, weil durch
die Fehlentscheidung der Genehmigung einer Blockade der Allee durch damit voraussehbar(!) produzierte Staus die öffentliche Sicherheit und Ordnung eindeutig gefährdet wurde.

3. Wie hoch sind die dafür entstandenen Kosten und wer kommt dafür auf?

Die durch die Aktion der Gewerkschaft ver.di möglicherweise entstandenen Kosten lassen sich nicht beziffern und hat die Allgemeinheit zu tragen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.10.2007 reicht die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung für eine Gebührenerhebung nicht aus.

Anm.: Einerseits nicht nachvollzierhbar. Wir bestehen auf die Beantwortung der Frage nach den für die Öffentlichkeit entstandenen Kosten - bei anderen Gelegenheiten werden diese auch ermittelt.
Anderseits gut zu wissen,
daß die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung für eine Gebührenerhebung nicht aureicht, wenn wieder einmal der Ruf zur Kostenerstattung von anderer Seite kommt.


4. Weshalb hat die Betriebsleitung der Verkehrsbetriebe den Missbrauch ihrer Fahrzeuge nicht untersagt, dafür gesorgt, dass diese während des „Warnstreiks“ im Depot geblieben sind oder diese dorthin befördern?

Das Abstellen von Bussen im öffentlichen Verkehrsraum ist durch das Versammlungsrecht gedeckt. Ferner hätte die in der Frage erwähnte Untersagung den Arbeitskampf unnötig verschärft.

Anm.: Hier wurde der Spielraum deutlich zugunsten der 'verdi'-Streikleitung ausgelegt, wiewohl, wie unter 1. bereits dargelegt, die öffentliche Sicherheit gefährdet war. Alternativen, wie das Abstellen der Busse auf der Theresienwiese wurden nicht auferlegt.

5. Profitieren Angehörige der Betriebsleitung ebenfalls von den Ergebnissen des Arbeitskampfes?
Nein.

Anm.: Wollen Sie ernsthaft behaupten, die Angestellten der Betriebsleitung seien vom Ergebnis des Streiks nicht betroffen und wie wollen Sie das begründen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Antwort zu den an die Stadtverwaltung gesandten obigen Anmerkungen:

Ihre Fragen wurden aus Sicht der Verwaltung in ausreichendem Umfang beantwortet.

Kosten der Allgemeinheit ließen sich evtl. durch eine mehrmonatige volkswirtschaftliche Erhebung und Berechnung durch ein geeignetes Institut ermitteln. Das sollte Ihnen doch klar sein.

Die Angestellten der Betriebsleitung sind vom Streikergebnis genauso betroffen wie alle anderen Angestellten. Gleiches gilt für den Tarifabschluss.

Wir können dem nichts mehr hinzufügen und bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Margarete Krug
Erste Bürgermeisterin


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

18.10.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1174 * "Spielhallenhotel II
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

welche Stellungnahme gibt sie in Ergänzung zu unserer Anfrage vom 7.10.2011 ("Spielhallenhotel") dazu ab, daß es in der Heilbronner Stimme vom 18.10.2011 unter dem Titel "Spielhallenfall: Investor vor den Kopf gestoßen" heißt: 

"...Thomas Müller, Architekt für das umstrittene Spielhallen-Hotel-Projekt an der Urbanstraße in Heilbronn, wurde gestern von der Heilbronner Stimme darüber informiert, dass das Baugesuch für den 3,5 Millionen Euro teuren Neubau abgelehnt ist. 'Davon weiß ich nichts', zeigte sich der Baumeister aus Öhringen irritiert über die Informationspolitik der Stadt...." und: "...Am vergangenen Freitag noch hatte er mit Blick auf das gestern ausgemachte Gespräch im Planungs- und Baurechtsamt die fehlenden Unterlagen im Rathaus abgegeben. 'Bauordnungsrechtlich waren alle Auflagen erfüllt', sagt Müller und ärgert sich über den Vorwurf aus der Verwaltung, die neuen Pläne seien zu spät eingereicht worden: 'Die Ablöse für einen einzigen Stellplatz, eigentlich eine Formsache, sollte Baudezernent Wilfried Hajek entscheiden. Aber wir bekamen keine Rückmeldung.' In der vergangenen Woche hat Müller erfolglos versucht, den Sachbearbeiter zu erreichen: 'Heute weiß ich, ich wurde hingehalten.' Der Termin für gestern wurde nicht abgesagt. ..."

was im Widerspruch zu den Aussagen, wie im Bericht "Spielhalle abgelehnt, Rechtsamt prüft Vorgänge (HSt v.15.10.2011)" wiedergegeben, steht:
 

"...Das Baugesuch für ein Hotel mit Spielhallen ist abgelehnt. Das gab Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach dem Gemeinderat am Freitag bekannt. Die Ablehnung stammt vom Mittwoch, 12. Oktober. Der Grund: Der Bauherr sei am 31. August aufgefordert worden, die unvollständigen Unterlagen des Bauantrages zu ergänzen. Dies sei bis diese Woche nicht geschehen. Zwei Konsequenzen hat Himmelsbach gezogen. Er hat das Rechtsamt des Rathauses mit der Klärung der Vorgänge beauftragt: 'Es wäre fatal, wenn das vorher alles abgesprochen gewesen wäre.' Und es wird ein Spielhallenkonzept für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Das Ludwigsburger Büro GMA wurde mit der Grundlagenarbeit beauftragt. Anhand des Konzeptes wird der Gemeinderat darüber diskutieren, wo in der Stadt in welchem Umfang Spielhallen erlaubt werden.  Veränderungssperre  Dann soll auch endgültig entschieden werden, ob die Urbanstraße zu den spielhallenfreien Gegenden in Heilbronn gehören soll. Damit bis zur Klärung keine weiteren Fakten geschaffen werden, will die Verwaltung am 8. November im Bauausschuss eine Veränderungssperre für das Gebiet beantragen und Schritte einleiten, den Bebauungsplan wieder zu ändern. ..."

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am

8.11.2011

Antwort:  könnte besser sein  

 Erklärung OB Himmelsbach in Sachen Bebauungsplan Urbanstraße 35, im Bauausschuss am 08.11.2011

Bürgerproteste gegen Spielhalle Anfang Oktober 2011

Breite Berichterstattung Heilbronner Stimme

Postwendend Anträge der Fraktionen

Zunächst im Verantwortungsbereich des Baudezernats

Heilbronner Stimme -Interview mit seitherigem Grundstückeigentümer vom 13.10.2011, in den die behaupteten Fakten – vorsichtig ausgedrückt – in wichtigen Details mit der Sach- und Rechtslage nicht in Übereinstimmung zu bringen sind. Deshalb war es für mich als Chef der Verwaltung zwingend, - um auch Schaden für die Stadt abzuwenden - einzugreifen und das Rechtsamt mit der Sachverhaltsaufklärung zu beauftragen.

Im Gegensatz zur Berichterstattung einer Zeitung habe ich bewusst nicht von Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten gesprochen.

Sachverhaltsaufklärungen in drei zeitlichen Abschnitten
a) vor Veranlassung der Änderung des Bebauungsplanes, d. h. vor dem 15.10.2009
b) Zeitraum während der Aufstellung des Bebauungsplanes, d. h.
ab Mitte Oktober 2009 bis 30.06.2010
c) Zeitraum nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, d. h. ab 01.07.2010

Folgende dienstliche bzw. externe Äußerungen liegen vor:
a) vom damaligen Baurechtsamt, Herr Weber/Herr Pilz
b) vom Baurechts- und Planungsamt, Herr Sebastian/Herr Dr. Böhmer
c) vom Baubürgermeister Hajek
d) Stellungnahmen des Herrn Aurich gegenüber dem Rechtsamt
e) Telefonische Aussagen gegenüber dem Rechtsamt von Herrn Müller (Architekt)
f) Telefonische Aussage gegenüber dem Rechtsamt von Herrn Lamminger (Investor für Solar-Büroturm Ende 2007/Anfang 2008)



Zeitraum vor dem Bebauungsplanverfahren
In der Zeit zwischen 2002 und 2008 gab es immer mal wieder Anfragen/Wünsche über Spielhallen.
Fakt ist aber,
- dass es einen gültigen Bebauungsplan gab, der Vergügungsstätten ausschloss
- dass es keine verbindliche Zusagen der Verwaltung gab, Spielhallen zu genehmigen
- und dass es keine Zusagen gab, eine Spielhallennutzung beim Gemeinderat zu beantragen.
Jedem Investor musste – angesichts des entgegenstehenden Bebauungsplans über die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten - klar gewesen sein, dass der Gemeinderat Letztentscheider ist. Inwieweit es allerdings unterschiedliche Wahrnehmungen bei „Sender“ und „Empfänger“ gab, lässt sich heute nicht mehr feststellen.


Zeitraum Bebauungsplanverfahren
Während der Zeit der Aufstellung des Bebauungsplanes gab es in einer Mail an Herrn Bürgermeister Hajek eine Randbemerkung über Spielhallen, die unverzügliche zurückgewiesen wurde.


Zeitraum nach Inkrafttreten des Bebauungsplans – Chronologie

a) Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes zum 01.07.2010 und vor der Bauantragstellung über die Kombilösung am 19.08.2011, gab es mehrfach Kontakte zum Grundstückseigentümer.

b) E-Mail Aurich vom 18.11.2010, ob Kombilösung Hotel/Spielhalle aufgrund des neuen Bebauungsplans möglich.

c) Antwort von Herrn Sebastian am 22.11.2010, dass dies nach gegebenem Bebauungsplan möglich ist.

d) Erneute Anfrage des Grundstückeigentümers vom 22.03.2011 und schriftliche Äußerung mit Unterschrift von Herr Dr. Böhmer am 23.03.2011, dass es für Spielhallen laut Bebauungsplan keine Einschränkungen gibt.

e) Einreichung des Baugesuches am 19.08.2011 mit Kombilösung (Hotel + Spielhallen)

f) Antwort der Stadtverwaltung am 31.08.2011 mit Hinweis auf unvollständige Bauunterlagen, nachdem Frist abgelaufen war, wurde der Bauantrag am 12.10.2011 abgelehnt.

g) Am 14.10.2011, reicht Architekt weitere Unterlagen zur Vervollständigung des Baugesuches ein. Auch mit diesen nachgereichten Bauunterlagen wäre eine Baugenehmigung nicht möglich gewesen.

h) Widerspruch vom 01.11.2011 gegen die Ablehnung des Baugesuches mit Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen in der Größenordnung von 1,2 Millionen Euro.

i) Neues Baugesuch mit den seitherigen Planunterlagen vom 14.10.2011 werden am 02.11.2011 eingereicht. Das heißt, auch dieses Baugesuch wäre so nicht genehmigungsfähig.



Erste Fehlleistung des Planungs- und Baurechtsamtes:

1. Da vom honorigen Grundstückseigentümer und dem beratenden Professor immer nur von (reiner) Hotelnutzung die Rede war und dazu ein Letter of Intent des Hotelbetreibers (30.12.2009) vorgelegt wurde, haben die Herren Sebastian und Dr. Böhmer gutgläubig auf die Hotelnutzung vertraut - Geschäftsgrundlage also nur Hotel – und in den neuen Bebauungsplan mit Kerngebiet den Ausschluss von Vergnügungsstätten nicht mehr übernommen.
2. Die Information der Gremien war nach meiner Auffassung unvollständig und entspricht nicht dem von mir gewünschten Umgang mit dem Gemeinderat. In der ersten GR-Drucksache zum neuen Bebauungsplan 276 vom 16.09.2009 fehlte der Hinweis auf Nichtübernahme des Ausschlusses von Vergnügungsstätten vollständig. In der zweiten Drucksache GR 55 vom 05.03.2010 ist nur mit einem Satz erwähnt, dass der Ausschluss von Vergnügungsstätten nicht mehr gelten soll und in der dritten Drucksache GR 130 vom 11.05.2010 erfolgt wiederum kein Hinweis. Aufgrund des dürftigen Hinweises in Drucksache 55 hätten der zuständige Dezernent bzw. die Mitglieder des Gemeinderates den Wegfall des Vergnügungsstättenausschlusses merken können aber – bedingt durch die Umstände - sicherlich nicht merken müssen.

Zweite Fehlleistung
Die Anfragen des Grundstückeigentümers vom 18.11.2010 bzw. 22.03.2011 über eine mögliche Nutzung als Vergnügungsstätte bzw. Kombilösung wurde zwar rechtlich korrekt beantwortet, es wurde allerdings versäumt, wenn schon Geschäftsgrundlage nur Hotelnutzung war, dieses Abweichen zu monieren und zumindest den zuständigen Dezernenten zu unterrichten. Ob der Grundstückseigentümer anders gehandelt hätte, ist natürlich Spekulation.

Fazit
Das Rechtsamt empfiehlt mir, keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen einzuleiten, da

a) für Korruption keinerlei Anhaltspunkte vorliegen,
b) keine verwertbaren Erkenntnisse vorliegen, dass die Mitarbeiter des Baurechtsamtes bösgläubige Absichten gehabt hätten
c) nach übereinstimmender Darstellung ein Deal im Jahre 2002 nicht stattgefunden hat

Diese vorliegenden gravierenden Fehleinschätzungen sollen, mit dem Hinweis auf mögliche dienstrechtliche Folgen bei einem erneuten Vorfall, mit einer schriftlichen Ermahnung geahndet werden.

Dies wird in den nächsten Tagen geschehen.
Was lernen wir weiter daraus:
Die Dienstanweisung für das Stadtplanungs- und Baurechtsamt für den Umgang mit Vergnügungsstätten wird derzeit überarbeitet und demnächst in Kraft gesetzt.



Weitere Folgen:
Baugesuch- nach unserer Auffassung rechtmäßige Ablehnung

Veränderungssperre - wird dem Gemeinderat vorgeschlagen am 14.11.2011 zuzustimmen.

Bebauungsplanänderungsverfahren wird am 14.11.2011 eingeleitet.

Vorschläge GMA über mögliche Standorte für Vergnügungsstätten.

Die Frage Planungsschaden und Amtshaftungsschaden wird noch weiter geprüft

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.10.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1173 * Ignorierte Ordnungsmaßnahme?
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

a) Bürger beklagen sich erneut über weggeworfene Befestigungsbänder auf der 2. Brücke nach der Rahmersmühle und teilen mit:

"...anbei 2 Bilder(Beweis) dass trotz mehrfacher Anmahnung immer wieder Befestigungsbänder willkürlich weggeworfen werden.
Es ist eine Granatensauerei. Diese Bänder sind vermutlich von einer Anzeige Flohmarkt..."


b) Da es sich um eine mehrfache Wiederholung handelt, fragen wir dazu an, ob dagegen eingeleitete Ordnungsmaßnahmen (welche gab es?) einfach ignoriert werden?

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.10.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre Hinweise auf weggeworfene Befestigungsbänder auf einer Brücke.

Aufgrund Ihrer Hinweise haben wir ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pfleger

Stadt Heilbronn
Ordnungsamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.10.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1172 * "Spielhallenhotel"
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu den Artikeln der Heilbronner Stimme "Hotel- und Spielhallenkomplex in Heilbronn geplant" vom 30.09.2011 und "Widerstand gegen Spielhallenhotel wächst" vom 7.10.2011, demzufolge statt dem vom Heilbronner Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan für ein Businesshotel nun dort auch Spielhallen entstehen sollen.

2, Wurde der Gemeinderat durch die Stellungnahme unter "II.  Sachverhalt Planungserfordernis" getäuscht, indem ihm die Möglichkeit der Errichtung von Spielhallen durch die sinngemäß in der Heilbronner Stimme vom 17.10.2009 ("Pläne für Zwei-Sterne-Hotel im Südviertel") wiedergegebene Aussage des Baudezernenten, ein Gutachten habe ergeben, dass sich die Pläne im rechtlich erlaubten Rahmen bewegen und insbesondere dadurch unterschlagen wurde, daß ihm folgende klare Aussage zur Beschlußfassung der Drucksache 276 am 15.10.2009 nebst Skizze des Bebauungsplanes sowie eines Modells vorgelegt wurde sowie in den folgenden Beschlüssen (Drucksache 55 am 11.3.2010 und 130 am 24.5.2010) keine davon abweichende Perspektive dargelegt wurde:
 

Der Kreuzungsbereich Urbanstraße / Südstraße stellt städtebaulich einen wichtigen Eingangsbereich zum Heilbronner Zentrum dar.
In den vergangenen Jahren wurde durch die Neubebauung der „Ecken" diese Kreuzung erheblich aufgewertet; lediglich die südöstliche Ecke der Kreuzung stellt sich nicht läge- und situationsgerecht dar.
Es ist seit langem ein erklärtes städtebauliches Ziel, den südöstlichen Bereich dieser Kreuzung zu bebauen und eine klare Stadteingangssituation zu schaffen.
Nun liegt ein Konzept eines Investors vor, das Eckgrundstück Urbanstraße / Südstraße mit einem Businesshotel zu bebauen. Damit erhält dieser Teilbereich des Innenstadttores eine angemessene Bebauung, die mit den übrigen Eckbebauungen der Kreuzung korrespondiert.
In Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung wird der östliche Straßenrand der Urbanstraße im Sinne einer Angebotsplanung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele notwendig. 


3. In welcher Weise wird die Verwaltungsspitze dafür Sorge tragen, daß der nun im HSt-Artikel 
"Widerstand gegen Spielhallenhotel wächst" (7.10.2011) vom städtischen Planungs- und Baurechtsamt eingeräumte angeblich "durchgerutschte" Fehler korrigiert?

4. Weshalb wurde es unterlassen, die sonst überall in der Stadt - auch durch nachträgliche Bebauungsplanänderungen - angestrebte Verhinderung von Spielhallen in diesem Bebauungsplan zu verankern?

5. Welche Schadensersatzdrohungen sind bei einer nachträglichen Bebauungsplanänderung zur Verhinderung des nun bekannt gewordenen Vorhabens in welcher Höhe zu erwarten, wer haftet dafür und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?


6. Weshalb erfahren die Mitglieder des Verwaltungsorgans Gemeinderat erneut erst aus der Tagespresse von diesem ungeheuerlichen Vorgang?
Sollte der Vorgang am Gemeinderat vorbei "unter dem Teppich" gehalten werden?

7. Wurde der Antikorruptionsbeauftragte eingeschaltet, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.
 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.9.2011

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An
- die Stadtverwaltung Heilbronn
- das Regierungspräsidium Stuttgart
 


1171 * Saarlandstraße

 

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen Stadtverwaltung und RP Stuttgart:

a) welche Stellungnahme sie dazu abgeben, daß das Verkehrsministerium des Landes zu einer Kleinen Anfrage (15/397) folgende Antwort bzgl. dem Bau der Saarlandstraße gab:
 

Die Stadt Heilbronn ist Baulast- und Kostenträger der Saarlandstraße. Für den verkehrsgerechten Aus- und Neubau der Straße strebt die Stadt eine Förderung an.
Die Saarlandstraße umfasst drei Abschnitte, die jeweils für sich verkehrswirksam sind. Die Abschnitte werden in zeitlichen versetzten Bauphasen realisiert. Der Um- und Ausbau des Saarlandkreisels (Abschnitt 1) und der Ausbau der Saarlandstraße (B 39) zwischen dem Saarlandkreisel und der Saarbrückener Straße (Abschnitt 2) werden im Landesförderprogramm 2011/2015 für den kommunalen Straßenbau als eigenständige Projekte geführt. Der erste Abschnitt der Saarlandstraße (Saarlandkreisel) wurde im Mai 2011 fertig gestellt und vom Land mit rund 4,7 Millionen Euro gefördert. Der dritte Abschnitt, die Verlängerung der Saarlandstraße von der Saarbrückener Straße bis Leingarten, ist nicht im Förderprogramm 2011/2015 enthalten.


b) Weshalb weicht diese Antwort gegenüber den bisher gegebenen Informationen von Stadt, RP und IM ab, aus denen neben der parallel zu erwartenden Fertigstellung von Saarlandstraße und Südostumfahrung Leingarten Anfang 2013 sowie eine gesicherte Finanzierung abzuleiten war?

c) Wann wurden Anträge zur Ko-Finanzierung des Abschnitts 2 gestellt und diese in welcher Höhe zugesagt?

d) Wann wurden Anträge zur Ko-Finanzierung des Abschnitts 3 gestellt und welche bisherigen Zusagen gibt es dazu?

e) Welche Maßnahmen werden bis zur endgültigen Herstellung der Verlängerung ergriffen, um weiteren Schaden für die Anwohner der B 293 in Böckingen, der Theodor-Heuss-Straße in Klingenberg und der Leintal- sowie Saarbrückener Straße in Frankenbach einschließlich der Frankenbacher Straße in Neckargartach abzuwenden? 

f) welche Maßnahmen ergreifen Stadt und RP, wenn
eine wirksame Entlastung der B293 nicht, wie ständig betont wurde, erst nach Realisierung der Verlängerung Saarlandstraße erfolgen kann, wenn diese weiterhin verzögert wird?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

8.11.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> zu den in Ihrer Anfrage formulierten Fragen nehmen wir wie gewünscht per-E-Mail und wie folgt Stellung:

zu a):
Die Aussagen sind in Bezug auf den Ausbau und die Verlängerung der Saarlandstraße korrekt.

zu b):
Das Vorgehen der Stadt Heilbronn im Zusammenhang mit der Bezuschussung des Ausbaus und der Verlängerung der Saarlandstraße entspricht dem üblichen Vorgehen im Hinblick auf eine mögliche Bezuschussung verkehrswirksamer Maßnahmen. Entsprechend wurden Planunterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht und das Projekt Saarlandstraße für förderfähig erklärt. Hieraufhin erfolgt die Abstimmung bzgl. der Programmaufnahme und der Bezuschussung. Auf die Haushaltsabstimmungen des Landes bzgl. möglicher Fördergelder hat die Stadt Heilbronn keinen Einfluss. Die Höhe von Fördergeldern kann in Abhängigkeit von der Haushaltslage festgelegt werden oder auch mit künftig für die Förderung im kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellten Mitteln zusammenhängen.

zu c)
Mit Anschreiben des Herrn Oberbürgermeister Himmelbach vom 29.07.2011 wurde der Zuschussantrag an das Regierungspräsidium Stuttgart übersandt. Eine Zusage über die Höhe der genauen Bezuschussung erfolgt erst mit dem Zuschussbescheid.

zu d)
Mit Anschreiben des Herrn Oberbürgermeister Himmelbach vom 30.08.2011 wurde der Antrag für die Aufnahme ins Zuschussprogramm an das Regierungspräsidium Stuttgart übersandt. Eine Zusage über die Höhe der genauen Bezuschussung erfolgt erst mit dem Zuschussbescheid.

zu e)
Um eine mit dem Ausbau und der Verlängerung der Saarlandstraße vergleichbare verkehrliche Entlastungswirkung für die in der Fragestellung genannten Anwohnerbereiche zu erzielen sind aus verkehrlicher Sicht derzeit keine alternativen Maßnahmen vorgesehen. 

zu f)
Da die Stadtverwaltung weiterhin von einer zeitnahen Realisierung der Saarlandstraße ausgeht, sind aus verkehrlicher Sicht derzeit keine alternativen Maßnahmen vorgesehen (s. zu e)).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hartmut Sugg

Stadt Heilbronn
Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.9.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1170 * Einwendungen zum BBauPl 43/8
 

 Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

a) welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben vom 6./10.9.2011 zweier Landwirte aus Neckargartach ab, das während der Sitzung des Gemeinderates am 22.9.2011 zur Verteilung kam;
 

b) weshalb fanden sich die dem Schreiben angefügten Einwendungen des Bauernverbandes Heilbronn-Ludwigsburg e.V. nebst Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu nicht in den Unterlagen zur Beschlußfassung am 27. Juli 2011 zum Tierheim-Neubau?
 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 18.10.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:


a) Die Offenlage des o.g. Bebauungsplanentwurfs fand vom 08.08.-08.09.2011 statt. Während
der Offenlage gaben u.a. zwei Landwirte Stellungnahmen zum Bebauungsplan ab. Die Behandlung dieser Stellungnahmen erfolgt im Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung, der dem
Gemeinderat mit der Gemeinderatsdrucksache zum Satzungsbeschluss vorgelegt wird. Da die
Entscheidung dem Gemeinderat obliegt, können die Stellungnahmen nicht vorab beantwortet
werden.


b) Die Stadtverwaltung Heilbronn hat vom Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. vier Stellungnahmen zum o.g. Bebauungsplan erhalten (22.03.2011, 18.05.2011, 30.08.2011 und
26.09.2011). Die ersten beiden Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt und in der Drucksache zum Entwurfsbeschluss (Gemeinderatsdrucksache Nr. 174 vom 31.05.2011) behandelt. Der Entwurfsbeschluss wurde vom Gemeinderat am 14.07.2011 gefasst.

Die beiden letzten Stellungnahmen gingen erst nach dem Entwurfsbeschluss im Zuge der Behördenbeteiligung (27.07.-08.09.2011) ein. Daher konnten sie nicht in der Gemeindera'ts-
drucksache zum Entwurfsbeschluss behandelt werden. Die Stellungnahmen werden nun eben
so wie die Stellungnahmen der Landwirte in die Abwägung eingestellt und dem Gemeinderat
im Rahmen der Gemeinderatsdrucksache zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1169 * Verkehrsprobleme im Haselter
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger bitten wie folgt um Abhilfe:

"Die Info von der Stadt HN, daß die fehlenden Fahrbahnmarkierung bzw die Sperrfläche Helmholtzstraße im Kurvenbereich Frundsbergstraße gemacht sei, ist leider nicht gemacht worden.
Beitrag vom 29.08.11 unter der Nummer: 1151 FEHLENDE FAHRBAHNMARKIERUNG.
Auch sollte ein Antrag gestellt werden das eine Geschwindigkeitskontrolle  in der Zeit von 7:15 Uhr bis 8:15 Uhr in der Längelterstraße zur Berufsschule gemacht wird,
da die Schüler schneller wie 30 km fahren. Auch sollte doch endlich der Feldweg vorbei beim Kindergarten zum Bruhweg durch Polizeikontrolle kontrolliert werden da dort sehr viele Fahrzeuge fahren obwohl dort kein Fahrzeug fahren darf."

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 16.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1168 * Bebauung Talstraße in Neckargartach
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:
 

a) welche Stellungnahme gibt sie zum Artikel "Heftiger Protest aus der Talstraße" in der Heilbronner Stimme vom 10.9.2011 ab?

b) treffen die Einwendungen und Befürchtungen der dortigen Bürgerinitiative zu, daß


1. laut gültigem Bebauungsplan 42/2 und der Ortsbausatzung II b diese Bebauung nicht zulässig ist;
2. die geplante Bebauung in mehreren Punkten nicht dem gültigen Bebauungsplan entspricht, insbesondere  nur Ein.- und Zweifamilienhäuser (§53) erlaubt bzw. als Gruppe bis zu 5 solcher Häuser (§53) erlaubt sind, aber im Baugesuch unter anderem 2 x 9-Familienhäuser vorgesehen sind;
3. der Bebauungsplan 42/2 und die Ortsbausatzung II b maßgeblich zur Genehmigung ist, und es darüber hinaus keine Befreiungen von Seiten der Stadt geben wird, und daher dieses Baugesuch nicht genehmigungsfähig ist;
4. dagegen das hohe Maß der Überschreitung der baulichen Nutzung (§58) um 213 qm = 27,4% (GRZ 36%) sowie die Überschreitung aller Haustiefen (§57) und der Stockwerkszahl (§56) eine Mehrfachbefreiung! erfordert;
5. lt. Ortsbausatzung II b die Gebäudetiefe der Häuser 6 und 8 auf 9 m begrenzt ist, die tatsächlich geplante Gebäudetiefe aber laut ausliegendem Baugesuch 11 m beträgt und desgleichen bei den beiden 9 Familienhäusern die Gebäudetiefe laut Ortsbausatzung II b auf max. 10 m  begrenzt ist, aber die tatsächlich geplante Gebäudetiefe laut ausliegendem Baugesuch mit 11,61 m geplant ist;
6. das Resultat eine Massivbebauung bei gleichzeitig sehr hoher Versiegelung der Grundstückfläche sein wird und noch die Versiegelung der Zufahrt zu den Garagen auf der gesamten Breite beider Mehrfamilienhäuser hinzu käme, was nicht dem gültigen Bebauungsplan (Kleinhausgebiet §§ 52 bis 58) entspricht?

c) In welcher Weise wird für Abhilfe dagegen gesorgt, daß

1. bei den beiden 9 Familienhäusern, der direkte Zugänge der Häuser auf den sehr engen Gehweg die Gefährlichkeit (Frankenbacher Straße) genommen wird;
2. die Mindestanforderungen der Gehwegbreite von 2,5 m bzw. ein entsprechender Abstand zur Hauswand eingehalten wird und damit die Sicherheit beim Hausaustritt und der Gehwegbenutzer sowie insbesondere die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen gewährleistet wird - und dies unter dem besonderen Aspekt der hohen Autofrequenz, darunter auch sehr viele LKWs und Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die die Frankenbacher Straße befahren?

d) Weshalb wurde die vom Verkehrsbeirat getroffene Empfehlung, an dieser Stelle Parkplätze anzulegen, nicht umgesetzt?

Es wird beantragt, daß die Baugenehmigung in der Weise geändert wird, daß den Fragestellungen und Einwendungen der Bürgerinitiative entsprochen wird.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Stellungnahme zum Vorhaben der Verwaltung

Achtung: gescannter Eintrag, keine Antwort auf unsere Anfrage

Eingang am 22.9.2011

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!   

<*>   [...]

 

Zu den weiteren von den Angrenzern angesprochenen, rechtlich relevanten und umstrittenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:

1. Gebietstyp

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 42/1 von 1951 und der Ortsbausatzung (OBS) von 1939, die als Art der Nutzung die Baustufe llb, in der Wohnen grundsätzlich zulässig ist, fest schreibt. Für den Bereich wurde darüber hinaus am 23.01.1990 ein Aufstel- lungsbeschluss gefasst. Das Bauvorhaben ist nach der Art der Nutzung so mit zulässig.

2. Entwässerung Talstraße

Die Aussage, die Stadtwerke hätten dem Planungs- und Baurechtsamt signalisiert, dass eine Entwässerung über das vorhandene Rohrnetz auch beim Anschluss weiterer Gebäude ausreicht, ist nicht richtig. Eine Entwässerung in die Talstraße ist nicht möglich. Die Entwässerung der geplanten Gebäude über die Leitungen in der Frankenbacher Straße ist hingegen sehr wohl möglich.

Ein entsprechender Antrag der Bauherrschaft auf Anschluss an den öffent lichen Kanal, der die Entwässerung für alle Gebäude über den Kanal in der Frankenbacher Straße vorsieht, wurde zwischenzeitlich gestellt. Im Zuge der Ämterbeteiligung wurden auch die Entsorgungsbetriebe um Stellung nahme gebeten. Von dort aus wurde der Planung in der vorhandenen Form ohne Bedenken zugestimmt.

3. Flächenausnutzung

Die Flächenausnutzung ist nach 58 OBS zu beurteilen, wonach in der Regel eine Bebauung bis zu 30 /o der Grundstücksfläche zulässig ist. Im schriftlichen Teil des Lageplanes vom 16.05.2011 wurde die Grundflächen zahl mit einer Überschreitung nach OBS von 221 m2 (entspricht einer GRZ von 0,38) angegeben. Somit wird die GRZ umJ0,08 überschritten.

Die angesprochene Formulierung „in der Regel" räumt der Baurechts behörde bei der Beurteilung ein Ermessen ein, beschränkt es jedoch auf atypische Fälle. Zu berücksichtigen ist bei einer Entscheidung über die Flächenausnutzung jedoch die Tatsache, dass auf anderen Grundstücken nörd lich der Frankenbacher Straße, die sich ebenfalls im Geltungsbereich der Ortsbausatzung, Baustufe llb befinden, Flächenausnutzungen von deutlich über 40 /o erreicht werden. Aber auch südlich der Talstraße sind mit bis zu 53,3% erheblich höhere Bebauungsdichten vorhanden. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass z. B. eine Bebauungsdichte von 0,4 in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) dem heute üblichen Rahmen entspricht.

Insofern ist die erforderliche Befreiung von der Grundflächenzahl städte baulich vertretbar und aufgrund der vorhandenen Präzedenzfälle auch zu erteilen.

4. Gebäudetiefe

Gemäß 57 OBS ist die Gebäudetiefe auf 10 m im ebenen Gelände be schränkt. Die Gebäudetiefe wird bei den Gebäuden an der Frankenbacher Straße um 1,61 m und bei den Gebäuden an der Talstraße um 1,00 m über schritten. Um den heutigen Wohnverhältnissen angepasste Wohnungen zu erstellen, reicht eine Gebäudetiefe von 10,00 m nicht mehr aus. Hinzu kommt heute die größere Stärke der Außenwände durch die zwingend er forderliche höhere Energieeffizienz, die die nutzbare Gebäudetiefe zusätzlich reduzieren. Ein Verstoß gegen die Grundzüge der Planung ist nicht ge geben, die geringfügige Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar.

Die in 31 Abs. 2 BauGB genannten Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen Befreiung liegen vor.

5. Versiegelung der Flächen

In der Ortsbausatzung sind keine Regelung zur Versiegelung bzw. zu Versie gelungsklassen enthalten. Ausführungen zur Fläehenausnutzung sind be reits unter Nr. 2 enthalten. Der Bauherr plant darüber hinaus, die Zufahrten zu den Garagen und die Stellplätze in wasserdurchlässigen Materialen her zustellen sowie Grünflächen auf dem Grundstück anzulegen.

6. Stockwerkszahl und Gebäudehöhe

Die Festsetzungen zur Geschossigkeit in 56 Abs. 3 OBS sind eingehalten, wonach an Verkehrsstraßen und anderen geeigneten Stellen drei Vollge schosse zulässig sind. Entlang der Frankenbacher Straße sind demnach bau rechtlich 3 Vollgeschosse und ein nicht als Vollgeschoss anzurechnendes Satteldachgeschoss zulässig. Die Bauherren planen jedoch zwei Vollge schosse und ein Satteldachgeschoss, das allerdings aufgrund der Gauben als Vollgeschoss anzurechnen ist. Durch die Reduzierung gegenüber der ursprünglichen Planung verringert sich die Firsthöhe an der Talstraße um 1,80 m auf 11,00 m, in der Frankenbacher Straße um 2,60 m auf 13,40 m, die Traufhöhe in der Talstraße um 0,80 cm auf 6,00 m und in der Frankenba cher Straße um 1,20 m auf 7,50 m.

Die Reihen- und Doppelhäuser an der Talstraße sind zwar nach Ortsbausatzung nur 1,5-geschossig zulässig, die nach württembergischer Bauordnung für diese Bauweise (inkl. Sockel mit max. 2 m und Kniestock mit max. 1,5 m) vorgesehen Kubatur wird aber mit den geplanten zwei Vollgeschossen nicht überschritten.

Unter diesen Gesichtspunkten ist die Erteilung der notwendigen Befreiung angezeigt.

7. Gehwegbreite

Die Gehwegbreite an der Frankenbacher Straße beträgt heute 1,40 m. Auch das Amt für Straßenwesen hält in Innerortslagen dem Regelmaß entspre chende Gehwegbreiten von 2,50 m für wünschenswert. Unter Berücksichti gung der Beibehaltung des Parkens in der Frankenbacher Straße sowie der Gewährleistung des Begegnungsfalls Bus-Bus ist eine Gehwegverbreiterung ohne Grunderwerb und die Aufstellung eine's neuen Bebauungsplans jedoch nicht möglich. Eine darüber hinaus gehende öffentlich-rechtliche Rege lungskompetenz besteht nicht. Die Bauherren sind auf der Ostseite der Be bauung entlang der Frankenbacher Straße mit der Ostecke des Gebäudes freiwillig zusätzlich zur Gehwegbreite von 1,40 m nochmals 70 cm in das Baufenster hinein abgerückt. Somit ist in diesem Bereich eine Gehwegbreite von 2,10 m vorhanden.

Zusammenfassung:

Entlang der Frankenbacher Straße sind baurechtlich 3 Vollgeschosse und ein nicht alsVollgeschoss anzurechnendes Satteldach zulässig. Die Bauherren planen nur zwei Vollgeschosse und ein Satteldach, das allerdings aufgrund der Gauben als baurechtliches Vollgeschoss anzurechnen ist. Der Verzicht auf ein zulässiges.Vollgeschoss unterhalb der Traufe führt zu einer erheblichen Nut zungsreduzierung, die es aus städtebaulicher Sicht ermöglicht, von der GRZ und der Gebäudetiefe Befreiungen zuzulassen.

Die Reihen- und Doppelhäuser sind zwar nach Ortsbausatzung nur 1,5- geschossig zulässig, die nach Württembergischer Bauordnung für diese Bauweise vorgesehen Kubatur wird aber mit den geplanten zwei Vollgeschossen nicht überschritten. Insofern ist auch die diesbezüglich erforderliche Befreiung von der Geschossigkeit für das städtebauliche Erscheinungsbild vergleichbar und unproblematisch.

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Hajek

[Bürgermeister]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1167 * Randerscheinungen beim Weindorf

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

Bürger beklagen sich um die Zustände insbesondere nachts im Umfeld desWeindorfs.

Dies sei schade, weil es dem Ansehen des beliebten Weindorfes und der Stadt selbst nicht dienlich sei.

 

Insbesondere wird Klage über den Lärm, der neben lautstarken "Unterhaltungen" auch durch das Zerschlagen von Flaschen und Gläsern entsteht und über die gefährlichen Hinterlassenschaften an Scherben geführt. Des weiteren wird das "Pinkeln" an Hauswände und Ecken reklamiert.

 

Gefragt wird, ob nicht eine stärkere Präsenz von Ordnungskräften möglich sei, schließlich müsse sonst  jede öffentliche Veranstaltung, Kundgebung etc. auch von eigenen Ordnern der Veranstalter begleitet werden.

Des weiteren wird angeregt, Pfand für die ausgegebenen Weinflaschen zu verlangen, um die Scherbenflut einzudämmen.


Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 15.9.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*>

Die Heilbronn Marketing GmbH hat, vor allem bei sommerlichen Temperaturen, an den Freitagen und Samstagen, an denen diese unangenehmen Randerscheinungen leider auftreten, auf dem Weindorf 16 Security-Kräfte eingesetzt. Außerdem ist die Polizei an diesen Tagen mit starker Präsenz auf dem Weindorf vertreten. Die Polizei hat den Auftrag, auch die Nebenstraßen zu bestreifen. Für die Stadtbahn haben die Stadtwerke zusätzlich 12 Mann zur Überwachung am Marktplatz im Einsatz. Die Security-Kräfte der HMG sind hauptsächlich in der Sülmerstraße und Lohtorstraße im Einsatz. Zusätzlich bestreifen sie auch die Nebenstraßen der Sülmerstraße und Lohtorstraße, um Verunreinigungen vorzubeugen.

Außerhalb des Weindorfes haben wir noch folgende zusätzliche Maßnahmen getroffen: Zusätzliche Ausleuchtung der Sülmerstraße durch die Feuerwehr, zusätzliche Dixi-Toiletten, die rund um die Uhr geöffnet sind, auf dem Kiliansplatz und im Franziskanerhof, Verlegung eines Toilettencontainers in die Sülmerstraße, mehrere Scheinwerfer wurden von uns bei Anliegern in der Schulgasse in den Hinterhöfen montiert. Das Betriebsamt reinigt jeden Morgen nicht nur das Weindorf, sondern auch die Nebenstraßen.

Da all diese Maßnahmen einen hohen personellen und finanziellen Aufwand erfordern, ist eine Ausweitung auf einen noch weiteren Umkreis leider nicht finanzierbar.

 

Desweiteren regen Sie an, Pfand für die ausgegebenen Weinflaschen zu verlangen, um die Scherbenflut einzudämmen.

Über das Flaschenpfand wird schon regelmäßig seit Jahren diskutiert. Man entschied sich für die Einführung eines Flaschensammeldienstes, der jährlich zwischen 50 – 65000 Flaschen sammelt. Dadurch wurde das Problem insbesondere im Weindorf schon nahezu gelöst. Dieser Dienst sammelt z.B. an Freitagen oder Samstagen jeweils nahezu 500 Fremdflaschen, die nicht auf dem Weindorf verkauft werden. Da die Jugendlichen, die sich außerhalb des Weindorfes, hauptsächlich in der Sülmerstraße aufhalten, zu einem großen Teil den Wein und andere Getränke von zu Hause mitbringen, würde ein Flaschenpfand diesen Umstand nur noch verstärken. Diese mitgebrachten Flaschen werden auch oft nach dem Austrinken vor Ort oder auf dem Nachhauseweg durch Zerschlagen entsorgt. Diese Umstände trugen dazu bei, sich für einen Flaschendienst zu entscheiden, anstatt für ein Flaschenpfand, obwohl dieser Flaschensammeldienst einen höheren finanziellen Aufwand erfordert als die Einführung eines Pfandes.

Anzumerken ist noch, dass auf die alkoholfreien Getränke, die nur in Kunststoffflaschen ausgegeben werden, ein Flaschenpfand von 50 Cent erhoben wird und der Flaschensammeldienst trotzdem noch täglich hunderte von stehengebliebenen Flaschen einsammelt, die die Besucher nicht zurückgeben, um das Pfand einzutauschen.


Wir sind stets bestrebt alle Wünsche der Anlieger zu erfüllen, so z.B. auch durch die Stellung von zahlreichen Absperrgittern. Aber leider können wir gegen die schlechte Kinderstube von einigen wenigen Zeitgenossen nicht einen „Vollschutz“ bieten. Wir bitten um Verständnis, dass wir das Problem leider nicht vollständig lösen können.


Mit freundlichen Grüßen

Heilbronn Marketing GmbH


Bernhard Winkler

(Geschäftsführer)


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1166 * Gaslieferung an die Stadt Heilbronn II

 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt sie zu den Fragen und Erläuterungen ab, die gegenüber den Sprechern der Gruppen im Gemeinderate Heilbronn anlässlich der Beauftragung der Mainova AG mit der Belieferung der städt. Einrichtungen mit Erdgas am 12.9.2011 aufgeworfen wurden:     
 

Frage1: Warum war die Verwaltungsspitze der Auffassung, den Gasbedarf erst jetzt europaweit ausschreiben zu müssen?      
Die Verwaltungsspitze betont immer wieder, dass sie aus rechtlichen Gründen den Gasbedarf der städt. Einrichtungen europaweit ausschreiben musste, da der Grenzwert von 193.000 Euro überschritten wird.      
Die rechtliche Verpflichtung für eine europaweite Ausschreibung besteht seit mehr als 17/18 Jahren und dies gilt nicht nur für die Stadt Heilbronn, sondern für alle anderen Städte und Kommunen in Deutschland und in Baden-Württemberg.  
   
Frage 2: Gilt die von Herrn Bürgermeister Hajek in der Presse und Radio immer wieder erwähnte Verpflichtung der europaweiten Ausschreibung in der o. a. Angelegenheit nur für die Stadt Heilbronn?      
Herr Bürgermeister Hajek hat sich gegenüber der Heilbronner Stimme geäußert, dass die HVG nicht mit der Gasbelieferung der städt. Einrichtungen ohne Ausschreibung beauftragt werden konnte, da die HVG keine 100-%ige Tochter der Stadt Heilbronn sei und infolgedessen inhouse-Geschäfte unzulässig seien.     
Ergebnisse der Recherchen des Betriebsrates zu der o. a. Äußerung von Herrn Bürgermeister Hajek:     
Nach gründlichen Recherchen der HVG ist festgestellt worden, dass bisher in Baden- Württemberg noch keine Kommune einen Fremdlieferanten mit der Belieferung der eigenen Einrichtungen mit Erdgas beauftragt hat. Nach Information des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches sei sogar deutschlandweit so ein Fall wie in Heilbronn nicht bekannt.      
Viele Versorgungsunternehmen in Baden-Württemberg, wie z. B. Stadtwerke Karlsruhe, FairEnergie Reutlingen, Stadtwerke Esslingen und 29 EnBW-Beteiligungen, an denen die Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, werden von den Kommunen ohne Ausschreibungen direkt mit der Erdgasbelieferung beauftragt.       

Frage 3: Was gedenkt der Gemeinderat bezüglich der Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses hinsichtlich des Bioerdgasbezuges zu tun?      
Wie bekannt, hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept die Stadtverwaltung beauftragt, mindestens 10 % des Erdgasbedarfes über Bioerdgas abzudecken. Nachdem die HVG in den Ausschreibungsunterlagen eine entsprechende Preisanfrage für Bioerdgas vermisst hat, hat die HVG das Hochbauamt schriftlich angefragt, ob bei der Angebotslegung ein Preis für eine eventuelle Belieferung mit Bioerdgas benannt werden sollte. Vom Hochbauamt wurde der HVG schrif lich mitgeteilt, dass bei Angebotslegung kein Preis für Bioerdgas zu nennen ist.      
Sollte aber der Gemeinderat nach wie vor auf den Bezug von Bioerdgas bestehen, muss das Hochbauamt mit dem neuen Gaslieferant Mainova AG freihändig einen Preis für eine Menge von mindestens 4 Mio. kWh aushandeln. Dies wäre ein grober Verstoß gegen die Ausschreibung, da der Betrag für 4 Mio. kWh Bioerdgas den Grenzwert von 193.000 Euro auf jeden Fall überschreiten wird. In diesem Fall wäre dann die HVG verpflichtet, gegen diese Entscheidung der Verwaltung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg Einspruch einzulegen, da sich die Grundlagen der Ausschreibung nachträglich gravierend verändern werden.      

Frage 4: Warum haben sich das Hochbauamt und die Stadtverwaltung vor einer so wichtigen Ausschreibung bei der HVG bzw. den Fachleuten über die konzessionsabgaberechtlichen Angelegenheiten nicht gründlich informieren lassen?  
Die HVG bezahlt der Stadtverwaltung bei Standardtarifen ohne Sondervertrag bis zu einer Abgabemenge von 150.000 kWh eine Konzessionsabgabe von 0,33 Cent/kWh, um der Stadt Heilbronn eine höchstmögliche Konzessionsabgabe zu gewähren. Die Fremdlieferanten aber schließen mit ihren Kunden schon bei Abgabemengen von 5.000 kWh Sonderverträge ab. Für die Sonderverträge wird deutschlandweit eine Konzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh erhoben. Dadurch ist die HVG gegenüber Fremdlieferanten mit 0,33 - 0,03 = 0,30 Cent/kWh benachteiligt. Die HVG bezahlt bis jetzt auch für alle städtischen Abnahmestellen bis zu einem Verbrauch von 150.000 kWh eine Konzessionsabgabe von 0,33 Cent/kWh. Sogar bei den Abnahmestellen ohne Sonderverträge, die mehr als 150.000 kWh verbrauchen, wird eine Konzessionsabgabe von 0,33 Cent/kWh erhoben. Die Stadtverwaltung hat jedoch in der Ausschreibung für alle städtischen Abnahme stellen, ohne Berücksichtigung der vorgenannten Regelung, eine Konzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh vorgegeben. Dies bedeutet, dass die Mainova AG künftig für die städtischen Abnahmestellen weniger Konzessionsabgabe bezahlen wird, als die HVG. Somit hat die Stadtverwaltung bei der HVG die bisherige 150.000 kWh Grenze für die Festlegung der Konzessionsabgaben aufgehoben. Das bedeutet für die HVG künftig einen enormen Wettbewerbsvorteil, aber erheblich weniger Konzessionseinnahmen für die Stadt Heilbronn. Diese Situation ist nicht mehr rückgängig zu machen, da entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz die Grundversorger alle Kunden diskriminierungsfrei gleich behandeln müssen. Im ungünstigsten Fall könnte diese Situation der Stadt Heilbronn durch weniger Konzessionseinnahmen einen Schaden bis zu 500.000 Euro verursachen.      

Frage 5: Warum wurde der Gasbedarf der städtischen Einrichtungen für einen Zeitraum von 2 Jahren (Kalenderjahre 2012 und 2013) ausgeschrieben?      
Die Stadtverwaltung begründet die europaweite Ausschreibung nur mit der Einhaltung der rechtlichen Pflichten. Hätte aber die Stadtverwaltung Interesse daran ge habt, die HVG vor finanziellen Schäden zu schützen, müsste der Gasbedarf lediglich für ein Kalenderjahr ausgeschrieben werden. So hätte man den finanziellen Schaden in Grenzen halten können.     

Frage 6: Warum wurde der Gasbedarf von der Kläranlage mit einer Menge von 8.2 Mio. kWh in die europaweite Ausschreibung einbezogen, obwohl die Entsorgungsbetriebe als ein Eigenbetrieb mit der HVG separat einen Vertrag abschließen könnte?     
Nicht zu vergessen ist hierbei, dass die HVG die technische Betriebsführung für den Abwasserbereich und die Kläranlage vornimmt.        

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 6.10.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*>  in Ihrer Anfrage vom 13.09.2011 - zur Vergabe der Gaslieferung durch die Stadt Heilbronn - stellen Sie verschiedene Fragen, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:


1) Warum war die Verwaltungsspitze der Auffassung, den Gasbedarf erst jetzt europaweit ausschreiben zu müssen?
Während bei Strom bereits seit etwa 2005 (zu diesem Zeitpunkt erfolgte die erste Ausschreibung) ein offener Markt besteht - der günstige Marktpreise aufgrund einer Ausschreibung gewährleistet hätte, ist dies bei Gas nach Auffassung der Verwaltung erst seit jüngerer Zeit der Fall. Daher wurde der Strombezug erstmals ab 2005 und der Gasbezug nunmehr ab 2012 ausgeschrieben. Durch die gesetzlich vorgegebene Ausschreibung wurde einer Prüfungsfeststellung des Rechnungsprüfungsamts (Rnr. 6 des Berichts vom 22.7.2009) abge holfen, welche u. a. beanstandet hatte, dass das Einsparpotential beim Bezug von Gas nicht den Gegebenheiten (des Marktes) entspreche.


2) Gilt die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung nur für die Stadt Heilbronn?
Die gesetzliche Verpflichtung nach dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 97 ff. gilt für jeden öffentlichen Auftraggeber, der sich Leistungen beschafft, wenn der Gesamtwert der Lieferleistung den Schwellenwert nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) 11 - hier 193.000 EUR - überschreitet.

Danach sind öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Heilbronn gesetzlich verpflichtet, u. a. Waren und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu beschaffen. Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 97 Abs. 7 haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Auftraggeber die Bestim mungen über das Vergabeverfahren einhalten. Bei Überschreitung des Schwellenwerts für den Gesamtauftrag von in diesem Fall 193.000 EUR war im offenen Verfahren auszuschrei ben.

In einem Urteil vom 03.07.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 177, 150 ff.) darauf hin gewiesen, dass die Vorschriften der 97 ff. GWB, aus denen sich die gesetzliche Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, Marktverhaltungsregeln i. S. der 3 und 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind. Unlauter handelt danach derjenige, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Markteilnehmer (z. B. der Anbieter) das Markverhalten zu regeln. Diese Regeln schränken die Vertragsfreiheit der öffentlichen Auftraggeber ein und regeln dadurch unmit telbar deren Marktverhalten bei der Auswahl von Vertragspartnern. Diese Bestimmungen dienen jedenfalls auch den Interessen der Marktteilnehmer, die sich um Aufträge der öf fentlichen Hand bewerben. Das ergibt sich aus 97 Abs. 7 GWB, der im Einklang mit euro parechtlichen Vorgaben den Unternehmen gegen die öffentlichen Auftraggeber ein subjek tives Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gewährt. Es ist wettbewerbswidrig, wenn Wettbewerber als Marktteilnehmer von vornherein um die Chan ce gebracht werden, sich in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabever fahren um öffentliche Aufträge zu bewerben. Die öffentlichen Auftraggeber, die unter Missachtung einer nach Kartellvergaberecht bestehenden Ausschreibungspflicht Leistungen beauftragen, begehen gemäß 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteren Wettbewerb. Beseitigungs-, Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüche drohen.

Nach 101 b Abs. 1 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkung (GWB) setzt sich jeder Vertragspartner, der einen öffentlichen Lieferauftrag ohne die gesetzlich vorgesehene Aus schreibung erteilt, der Gefahr aus, dass dieser für nichtig erklärt wird.


3) Was gedenkt der Gemeinderat bezüglich der Umsetzung des GR-Beschlusses hinsichtlich des Bioerdgasbezuges zu tun?

Die Frage, was der Gemeinderat zu tun gedenkt, kann von der Verwaltung nicht beantwor tet werden. Bisher besteht der Beschluss des Gemeinderats vom 18.11.2010, dass die Stadt frühestmöglich den Erdgasbezug auf Gas mit einem 10 /o-Anteil von Biogas umzustellen.
Diesem Beschluss wird die Verwaltung folgen und den Gasbezug ab dem 01.01.2012 mit ei nem 10%-Anteil von Biogas erhalten.


4) Warum haben sich das Hochbauamt und die Stadtverwaltung vor einer so wichtigen Ausschreibung bei der HVG bzw. den Fachleuten über die konzessionsabgabenrecht- lichen Angelegenheiten nicht gründlich informieren lassen?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Liefervertrages auf die Konzessionsabgabe i nach dem Konzessionsvertrag sind für die Ausschreibung irrelevant. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe muss die vorgesehenen Zuschlagskriterien ein schließlich deren Gewichtung enthalten ( 9 a Nr. 1 lit. c) VOL/A). Die maßgeblichen Kriteri en müssen auftragsbezogen sein. Nicht zulässig sind sog. vergabefremde Aspekte, z.B. die regionale Herkunft des Bieters oder allgemeinpolitische Zielstellungen. Die Konzessionsab gabe ist ein vergabefremder Aspekt, der nicht in die Beurteilung des Angebots einbezogen werden darf. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Rechnungsprüfungsamt in einer Stellungnahme vom 17.9.2009 festgestellt hat, dass die HVG die Konditionen der städtischen Sonderver- tragsabnahmestellen schrittweise bis zur Höhe des allgemeinen Grundversorgungstarifs G 3 („normaler Haushaltstarif") erhöht hat, obwohl bei Sonderverträgen geringere Konzessions abgaben anfallen. Dies führe dazu, dass bei städtischen Großabnehmern (Sondervertragsab- nahmestellen) der reine Gaspreis für 1 kWh um 0,3 Cent höher liege als üblich. Diese Preis gestaltung sei nicht nachvollziehbar. Die Ausschreibung hat daher insoweit zu einer Korrektur des Preises geführt.


5) Warum wurde der Gasbedarf der städtischen Einrichtungen für einen Zeitraum von zwei Jahren (Kalenderjahre 2012 und 2013) ausgeschrieben?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die angestrebte Vertragslaufzeit. Die Verwaltung kalkuliert für die Durchführung von komplexen Ausschreibungen etwa 9 bis 12 Monate. Zur Erläuterung wird auf den als Anlage beigefügten Zeitplan der europaweiten Ausschreibung der Strom- und Gaslieferung hingewiesen. Bei einer nur einjährigen Vertragslaufzeit müsste eine Neuausschreibung schon in Angriff genommen werden, wenn der Liefervertrag erst seit kurzer Zeit in Kraft ist. Auch die Bieter benötigen eine gewisse Sicherheit. Mit einer kurzen Vertragsdauer sind wirtschaftliche Risiken (z.B. Personalüberhang) verbunden, die durch höhere Preise aufge fangen werden müssten. Die mit der Vergabe verbundenen Kosten können durch mehrjährige Ausschreibungen gesenkt werden. Ferner besteht bei jeder Ausschreibung die Gefahr von Vergabestreitigkeiten, die den Zuschlag und ggf. die Auftragsdurchführung verzögern, wo durch Mehrkosten entstehen können. Daher ist eine mindestens zweijährige Vertragsdauer geboten. Die Vertragsdauer von Entsorgungsaufträgen beträgt in der Regel drei Jahre.


6) Warum wurde der Gasbedarf von der Kläranlage mit einer Menge von 8,2 Mio. kWh in die europaweite Ausschreibung einbezogen, obwohl die Entsorgungsbetriebe als ein Eigenbetrieb mit der HVG separat einen Vertrag abschließen könnten?

Die Eigenbetriebe sind keine juristisch selbstständige Rechtsperson. Da die Stadt den Bedarf für alle städtischen Anschlussstellen ausgeschrieben hat, waren die Eigenbetrie be mit in die Ausschreibung einzubeziehen.
Nach 3 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) darf der Wert eines Auftrags nicht in der Ab sicht aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der Vergabevorschriften zu entziehen. Im Übrigen würden mehrere Ausschreibungen mehrfachen Aufwand verursachen. Die Ver waltung hat daher in die Ausschreibung alle städtischen Bezugsstellen einbezogen, die der Stadt Heilbronn als Rechtsperson zuzurechnen sind. Die Eigenbetriebe (Theater, Ent sorgungsbetriebe) sind als Sondervermögen der Stadt dieser zuzurechnen. Sie besitzen keine eigene juristische Rechtspersönlichkeit.


Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vogel

Anlage
Zeitplan der europaweiten Ausschreibung der Strom- und Gaslieferung der Stadt Heilbronn

Zeitplan:

26.08.2010 Mitteilung an die Verwaltungsspitze, dass eine europaweite Ausschreibung für die Strom- und Gaslieferung aus rechtlicher Sicht erforderlich sei, mit der Bitte um Bestätigung
03.11.2010 Entscheidung der Verwaltungsspitze, eine europaweite Ausschreibung für die Strom- und Gaslieferung vorzubereiten
18.11.2010 Information des Gemeinderats, dass der Gasbezug im 2011 voraussichtlich europaweit ausgeschrieben würde
09.12.2010 Ausschreibung des Suchverfahrens Rift/HN für Beratungsleistungen
20.12.2010 Nochmalige verwaltungsinterne Prüfung von alternativen Ausschreibungsformen mit dem Ergebnis, dass nur europaweite Ausschreibungen in Frage kommen
17.01.2011 Schreiben an Eigenbetriebe und GmbHs, ob sie sich an den europaweiten Ausschreibungen beteiligen wollen
03.02.2011 Ablauf der Frist zur Teilnahmeerklärung
28.02.2011 Versand des Beratervertrags
04.03.2011 Beginn der Tätigkeit Gt-service Dienstleistungs GmbH
15.03.2011 Erste große Besprechung mit der Gt-service Dienstleistungs GmbH
04.04.2011 Vertragsunterzeichnung der Gt-service Dienstleistungs GmbH
13.04.2011 Gemeinsame Besprechung mit allen an der Ausschreibung beteiligten Eigenbetrieben und GmbHs
27.05.2011 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt.
16.06.2011 Ablauf der Frist zur Anforderung der Verdingungsunterlagen
12.07.2011 Ende der Angebotsfrist (Submission)
03.08.2011 Mitteilung des Angebotsergebnis an alle beteiligten Bieter
15.08.2011 Ende der Einspruchsfrist
16.08.2011 Auftragserteilung
17.08.2011 Information aller politischen Gruppierungen des Gemeinderats über das Ausschreibungsergebnis
30.09.2011 Ablauf der Bekanntmachungsfrist über die Vergabe um EU-Amtsblatt
01.01.2012 Lieferbeginn für Strom- und Gäslieferung
Ausgestellt
Hochbauamt 5.10.2011
Vogel


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.9.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg (MVI)
Hauptstätter Str. 67  • 70178 Stuttgart

Postfach 10 34 52 • 70029 Stuttgart
Telefon: 0711 231-4  • Fax: 0711 231-5819

 

1165 * Zuckerrübentransporte

Sehr geehrter Herr Minister,

im vergangenen Jahr beklagten sich Bürger in Schreiben an uns darüber, daß selbst an den Weihnachtsfeiertagen "Tag und NACHT alle paar Minuten die Rübenlaster mit donnernder Last - leere und volle Anhänger - durch die Straßen" gefahren sind.
Als Antwort erhielten wir von der  Verkehrsabteilung des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr den Hinweis, daß die Zuckerrübenrekordernte 2009 dazu geführt habe, dass die Zuckerrübenkampagne nicht wie üblich vor Weihnachten beendet werden konnte.
Weiter hieß es im Verlauf der Korrespondenz von dort: "Ergänzend wird bemerkt, dass es aus Sicht des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr selbstverständlich wünschenswert ist, wenn Waren - soweit möglich- auf der Schiene transportiert werden."
 

Nachdem nunmehr in der Presse bekannt gemacht wurde, daß das Südzucker-Werk in Offenau wieder mit der Kampagne begonnen hat und ein erneuter Rekordertrag erwartet wird, fragen wir an, ob damit wieder mit denselben Zuständen wie im Vorjahr mit Transporten per LKW bei Nacht, Sonn- und Feiertagen gerechnet werden muß oder ob Ihr Haus Sorge dafür tragen wird, daß die Transporte zu geregelten Tageszeiten und insbesondere über die Schiene durchgeführt werden.
 

Um Abhilfe und Rückantwort per ePost wird gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten des MINISTERIUM FÜR VERKEHR
UND INFRASTRUKTUR

Eingang am 15.11.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. September 2011 an Herrn Minister Herrmann zum
Thema „Zuckerrübentransporte an Sonn- und Feiertagen". Herr Minister Herrmann hat
die Fachabteilung gebeten, Ihnen zu antworten. Zu Ihrem Anliegen teilen wir Ihnen auch
unter Bezug auf die Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
vom 26. März und 10. Mai 2010 Folgendes mit:
Für Zuckerrübentransporte gilt bundesweit eine allgemeine Ausnahme vom Sonn- und
Feiertagsfahrverbot für Transporte vom Acker bzw. Erzeugerbetrieb bis zum Verarbei
tungsbetrieb. Auch in der Zuckerrübenkampagne 2011 ist deshalb eine Anlieferung von
Zuckerrüben an die Südzucker AG in Offenau an Sonn- und Feiertagen zulässig. Nach
den uns zur Verfügung stehenden Informationen versucht das Unternehmen, eventuelle
Beeinträchtigungen bei der Anlieferung organisatorisch so weit wie möglich zu reduzie
ren. Mehr als die Hälfte der Transporte sollen nach den Planungen über die Autobahn
und die Ausfahrt Neckarsulm abgewickelt werden.
Angesichts der überwiegend kurzen Distanzen zwischen Erzeuger und Verarbeitungs
betrieb ist ein Transport mit der Schiene im Hinblick auf die Kosten keine geeignete Al
ternative und kommt deshalb nicht in Betracht.
Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass es keinen Ansatzpunkt für
ein Eingreifen des Verkehrsministeriums gibt.


Mit freundlichen Grüßen
Elmar Steinbach


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

11.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1164 * Nachtruhestörung durch Stadtbahnbetrieb
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner am Bahnübergang bei der Busendstation im Haselter beklagen sich darüber, daß
- bei geschlossener Schranke insbesondere Nachts die Ruhe dadurch gestört wird, daß zusätzlich ein aufdringlicher Bimmelton abgegeben wird
- durch die hohe Geschwindigkeit einzelner Stadtbahn-Züge plötzliche Pfeifgeräusche ertönen, die insbesondere während der Nachtzeit zum Erschrecken führen und aus dem Schlaf reißen.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke! 

<*>


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 11.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1163 * Betrieb der Theater-Tiefgarage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der Durchgang für Fußgänger von der Theater-Tiefgarage zum Haus des Handwerks gesperrt ist. Während am Aufgang wenigstens ein Schild "Durchgang gesperrt" angebracht ist, gehen von oben kommende Fußgänger regelrecht "in die Falle", d. h. sie finden sich mit Blick in die Tiefgarage vor herabgelassenem Gitter ohne zuvor gewarnt worden zu sein und müssen dann den ganzen Weg zurück gehen. Dabei scheint offensichtlich der einzige Zugang über die für Fußgänger nicht ausgelegte Zufahrt möglich zu sein (jedenfalls gibt es keinerlei anderen Hinweis), was als gefährlich anzusehen ist, da auf der Fahrbahn gegangen werden muß. Zudem sei kein Ansprechpartner vor Ort, was die Frage des ordnungsgemäßen Betriebes aufwirft. Insbesondere für Ortsfremde ist das wenig Werbung für die Stadt, wird reklamiert.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 10.10.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> nach einer Ortsbesichtigung mit dem Parkhausbetreiber, Fa. APCOA Autoparking GmbH, wird folgende Verbesserung der Ausschilderungen vorgenommen:
Im unteren Bereich der Fußgängerunterführung, aus Richtung - Haus des Handwerks - kommend, wird vor dem Treppenaufgang zur Innenstadt, eine Hinweistafel „ Zugang Tiefgarage über Haupteingang Theater" angebracht. Dadurch werden die Parkhauskunden direkt zum TG-Eingang geleitet.
Die Fertigung der Hinweistafel erfolgt vom Parkhausbetreiber. Die Montage wird von der Stadt Heilbronn ausgeführt.
Im Ausgangsbereich der Tiefgarage, ist ein besonderer Hinweis "Ausgang -Richtung Haus des Handwerks- " vorgesehen.
Nach Auskunft der Fa. APCOA werden die Schilder, nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung Stuttgart, in ca. vier Wochen zur Montage bereitliegen.
Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1162 * Skaterpark für Horkheimer Jugendliche
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Horkheimer Jugendliche haben sich mit dem Wunsch an uns gewandt, daß in ihrem Stadtteil ein Skaterpark errichtet wird. Eine solche Möglichkeit zur sinnvollen Freizeitgestaltung fehle in Horkheim. Damit das Projekt möglichst keine negativen Auswirkungen für Anwohner hat, wird gleichzeitig angeregt, den Skaterpark bei der Talheimer Straße in der Nähe des Tierfriedhofes anzulegen. Geeignete alternative Standorte werden selbstverständlich ebenfalls akzeptiert.
Wir möchten diesen Wunsch unterstützen und diesen Skaterpark beantragen. Dazu haben wir an einem Infostand in wenigen Stunden anliegende 132 Unterschriften von Bürgern gesammelt, die das Anliegen damit ebenfalls unterstützen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 6.10.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> um den verbindlichen Wunsch der Horkheimer Jugendlichen nach einem Skaterpark erfüllen zu können, fehlen uns momentan ein dafür geeignetes Grundstück, das hierfür erforderliche Baurecht und die notwendigen Haushaltsmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Barz
Grünflächenamt


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1161 * Gaslieferung an die Stadt Heilbronn
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. wie es dazu kommen konnte, daß die Stadt Heilbronn laut heutigen Presse- und Radiomeldungen künftig kein Gas mehr von ihrer 75prozentigen Tochterunternehmen HVG bezieht, sondern von einem Fremdunternehmen;
 

2. welche Differenzen im Bezugspreis es gegeben hat, daß es zu einer solch schwerwiegenden Entscheidung gekommen ist;
 

3. wer für diese Entscheidung zuständig war und diese getroffen hat;
 

4. welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Konzessionsabgabe haben wird;
 

5. welche Auswirkungen diese Entscheidung auf das Kundenverhalten nach sich zieht;
 

6. welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die weitere Entwicklung in wirtschaftlicher und personeller Hinsicht haben wird;
 

7. welche Rolle Faktoren der Wirtschaftlichkeit des Gasbezugs infolge daraus sich ergebenden Einnahmen bzw. Ausfällen bei der Gewerbesteuer, Konzessionsabgabe etc. bei der Entscheidung spielen;
 

8. aufgrund welcher EU-Verordnung die Entscheidung getroffen worden sein soll.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 8.9.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> Ihre Anfrage vom 24.08.2011 ist bei uns eingegangen. Da Sie für Ihre Gruppierung zwischenzeitlich von Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach eine umfassende Stellungnahme der Rechtsanwälte erhielten, die die Stadt Heilbronn bei der europaweiten Ausschreibung für Strom- und Gaslieferungen beraten haben, und in der auf die Fragen 1, 2 und 8 dezidiert eingegangen wurde, möchte ich nur noch die Punkte erwähnen, die zusätzlich zu beantworten sind.

3. Wer war für diese Entscheidung zuständig und hat diese getroffen?

Nach 44 der GO Abs. 2 erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die im sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben.
Die Dauer der Übertragung der Erledigung durch bestimmte Aufgaben auf den Bürgermeister ist durch die Hauptsatzung zu regeln.
Nach 20 Ziffer 4 der Hauptsatzung der Stadt Heilbronn ist der Oberbürgermeister für die sachgemäße Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich, u. a. für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln in unbeschränkter Höhe für
c) den laufenden Bezug von elektrischem Strom, Gas, Wasser und Dampf (§ 12 Ziffer 20 bleibt unberührt).
Damit ist die Zust?ndigkeit des Gemeinderats nicht gegeben.

4. Welche Auswirkungen wird diese Entscheidung auf die Konzessionsabgabe haben?


Egal, ob die HVG oder Dritte im Wege der Durchleitung die Stadt Heilbronn mit Energie versorgt,sind von der HVG Konzessionsabgaben in der Höhe zu zahlen; wie sie die HVG für eigene Lieferungen des Unternehmens oder assoziierter Unternehmen in diesem Versorgungsgebiet zu zahlen hätte. Diese Konzessionsabgaben werden von der HVG dem Durchleitungsentgelt hinzugerechnet und dem Durchleiter in Rechnung gestellt.
Es ändert sich somit an der Höhe der Zahlung der Konzessionsabgabe an die Stadt Heilbronn nichts.

5. Welche Auswirkungen wird diese Entscheidung auf das Kundenverhalten nach sich ziehen?


Ob und inwieweit die Vergabeentscheidung der Stadt Heilbronn auch Einfluss auf andere Gaskunden
der HVG haben wird, kann seitens der Stadt Heilbronn nicht beurteilt werden. Die Entscheidung
hängt sicher immer von den individuellen Angeboten ab, die andere Kunden von der HVG und anderen möglichen Anbietern erhalten.

6. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die weitere Entwicklung in wirtschaftlicher
und personeller Hinsicht?


Die Frage kann von der Verwaltung der Stadt Heilbronn ohne nähere Kenntnisse der Kundenstruktur
bei der HVG nicht beantwortet werden.

7. Welche Rolle spielen Faktoren der Wirtschaftlichkeit des Gasbezugs infolge daraus sich daraus
ergebender Einnahmen bzw. Ausfüllen bei der Gewerbesteuer, Konzessionsabgabe, etc. bei der
Entscheidung?


Diese Kriterien dürfen bei Auftragsvergabe keine Rolle spielen. Maßgeblich sind alleine die in der
Ausschreibung genannten Kriterien. Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt
Heilbronn wären für die Stadt auch gar nicht beurteilbar. Die HVG gilt gewerbesteuerrechtlich als Betriebsstätte des Organträgers Stadtwerke Heilbronn GmbH.
In welchem Maß sich ein Umsatzrückgang der Sparte Gas bei der HVG auf den maßgeblichen Gewerbeertrag und damit auf die Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer der SWH auswirkt, ist der Stadt nicht bekannt.
Für die Stadt lassen sich weder die Auswirkungen eines Wegfalls des Gasliefervertrags bei der HVG auf die Gewerbesteuerschuld des Organträger SWH berechnen werden.

Nachdem es sich bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Teil um vertragliche Dinge handelt, bitten
wir Sie, die Beantwortung als "nichtöffentlich" zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Vogel


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5.9.2011 zu o.g. Anfrage vom 24.8.2011
Sie schreiben am Ende ihres Briefes "Nachdem es sich bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Teil um vertragliche Dinge handelt, bitten wir Sie, die Beantwortung als "nichtöffentlich" zu behandeln".
Ich kann im Brief keine Angaben erkennen, die dafür zutreffend sind und wäre Ihnen dankbar, mir die entsprechenden Passagen begründet per ePost mitzuteilen. Vielen Dank.
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß der Abschluss dieses Vertrages für die Stadt durchaus von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, da er nicht nur den bloßen Einkauf von Energie betrifft, sondern Auswirkungen auf eigene wirtschaftliche Beteiligungen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

 

Antwort dazu:

 

der letzte Satz meines Schreibens bezieht sich insbesondere auf die Beantwortung Ihrer Fragen 1, 2 und 8, die in Form einer Stellungnahme der Rechtsanwälte über Herrn Oberbürgermeister Himmelsbach an Sie gegangen ist. Da in dieser Stellungnahme vertragliche Dinge behandelt werden und ich in meinem Schreiben vom 05.09.2011 auf die Beantwortung dieser Fragen hingewiesen habe, ist der Nachsatz in diesem Zusammenhang zu sehen. Im Übrigen habe ich die Formulierung mit der Geschäftsstelle des Gemeinderats abgestimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Vogel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.9.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1160 * Fehlender Integrationsbericht


Sehr geehrte Damen und Herren,


in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.9.2009 wurde nach der Stellenschaffung einer Integrationsbeauftragten ein Integrationsbeirat beschlossen.

Bisher gibt es dazu keinen (Integrations-)Bericht an den Gemeinderat, lediglich wohlwollend fulminante Berichte über Einzelfälle sind hin und wieder in der Presse zu lesen.
Probleme werden dagegen weitgehend verschwiegen oder verharmlost und sind anderweitig zu erfahren.

Eine bewertungsfähige (Erfolgs-)Bilanz der bisherigen Tätigkeit ist bisher unbekannt. Der Integrationsbeirat beschäftigt sich hauptsächlich mit sich selbst und der Aufgabenverteilung in einzelnen Arbeitsgruppen.

Wir fragen dazu die Stadtverwaltung insbesondere:

1. Wie ist die Entwicklung der Zahl in Heilbronn lebender Migranten nach Herkünften in den letzten Jahren;

2. wie ist die Entwicklung der Zahl von Hartz-IV- Empfängern und die Belastung des Sozialhaushalts der Stadt bzgl. den in Heilbronn lebenden Migranten nach Herkünften in den letzten Jahren;

3. welche Maßnahmen zur Verbesserung der Integration wurden bisher umgesetzt;

4. was wurde zur Verbesserung der Situation

a) im sprachlichen Bereich,
b) in der Bildung,
c) im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen,
d) im Problemfeld bekannt gewordener Zwangsverheiratungen,
e) im Problemfeld Ehrendelikte,
f) im Hinblick auf die Einbürgerung und damit zusammenhängende Delikte;
g) im Hinblick auf die Kriminalität Jugendlicher,
h) im Hinblick auf die Kriminalität allgemein,

erreicht;

5. was wurde darüber hinaus dabei im Einzelnen erreicht;

6. welche Kosten sind dafür entstanden;

6. welche Kosten wurden dadurch zur Entlastung des Haushalts erreicht;

und bitten dies jeweils getrennt nach Herkünften der Migranten auch mit nachvollziehbaren Zahlen zu belegen.

Wir beantragen, daß dem Gemeinderat noch vor den Haushaltsplanberatungen ein Tätigkeits- und Integrationsbericht vorgelegt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 22.9.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> nachfolgend beantworten wir wie folgt Ihre nichtöffentliche Anfrage:

 

1. Wie ist die Entwicklung der Zahl in Heilbronn lebender Migranten nach Herkünften in den letzten Jahren?

Wir haben Ihnen hierzu eine Tabelle der Stabsstelle Strategie als Anlage beigefügt, welche die Entwicklung von 2006 bis 2010 aufzeigt. Da in Heilbronn Menschen aus über 130 Herkunftsländern leben, haben wir uns bei der Auflistung aus Übersichtsgründen auf die 20 meist vertretenen Herkunftsländer beschränkt. Sollten Sie weitere Gruppierungen dargestellt wünschen, bitten wir Sie, sich direkt an die Stabsstelle Strategie zu wenden.

 

2. Wie ist die Entwicklung der Zahl von Hartz-IV-Empfängern und die Belastung des Sozialhaus halts der Stadt bzgl. den in Heilbronn lebenden Migranten nach Herkünften in den letzten Jahren?

Die vorhandenen Statistikverfahren erfassen nur die Gesamtzahl der Menschen mit ausländischer Staats angehörigkeit und unterscheiden nicht nach Herkunftsländern. Im Frühjahr 2012 ist die Fortschreibung des Sozialdatenatlas geplant. Hierzu werden derzeit umfangreich Daten erhoben. Um Synergieeffekte zu erreichen, wurde innerhalb des Dezernats III abgestimmt, dass alle relevan ten statistischen Daten der Integrationsarbeit nun im Sozialdatenatlas abgebildet werdet). ^ir verweisen daher auf die im nächsten Jahr erscheinende Fortschreibung.

 

3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Integration wurden bisher umgesetzt?

Die Stabsstelle Integration wird noch im Herbst 2011 einen Tätigkeitsbericht in den Gemeinderat einbringen. In dem Bericht werden die städtischen Aktivitäten der Stabsstelle in den letzten 3 Jahren - aufgeteiltauf die einzelnen Themenfelder - dargestellt. Die Erstellung eines Integrationsberichts ist für Ende 2012 vorgesehen. Der Fokus in der Arbeit der Integrationsbeauftragten lag bis her in der konkreten Integrationsarbeit durch Schaffung von Strukturen, Aufbau der Vernetzung von Akteuren der Integrationsarbeit, der Initialisierung von Projekten incl. der Beantragung von Drittmitteln (mangels eigener Mittel) sowie im Projektmanagement.

Die Zusammenstellung von Integrationsmaßnahmen anderer Träger innerhalb der Stadt Heilbronn ist ein sehr zeitaufwendiger Prozess, der bei der personellen Ausstattung der Stelle wenige weitere Aktivitäten zusätzlich möglich macht. Daher wurde der Bericht in Abstimmung mit dem Dezernenten für einen Turnus von ca. 5 Jahren vorgesehen.

 

4. Was wurde zur Verbesserung der Situation a.im sprachlichen Bereich b.in der Bildung c.im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen d. im Problemfeld bekannt gewordener Zwangsheiratungen e.im Problemfeld Ehrendelikte f.im Hinblick auf die Einbürgerung und damit zusammenhängender Delikte g.im Hinblick auf die Kriminalität Jugendlicher h.im Hinblick auf die Kriminalität allgemein erreicht?

Wie unter 5. aufgeführt, werden insbesondere die Aktivitäten zu a) und b) im Tätigkeitsbericht dargestellt werden.

Im Hinblick auf die Punkte c), d) und e) ist die Stabsstelle Integration eng mit der Frauenbeauf tragten der Stadt vernetzt und aktiv. Dabei wurde die Vernetzung mit allen Einrichtungen und In stitutionen sowie Stellen innerhalb der Stadt, die mit dem Thema „Zwangsheirat" konfrontiert sind, initiiert. Im Oktober 2010 fand im Rahmen eines EU-Projektes eine Fachveranstaltung zum Thema Zwangsheirat statt, die weitere Erkenntnisse zum Handlungsbedarf brachte. In dem gebildeten Netzwerk werden nun Zuständigkeiten und Ansprechpartner/innen benannt, um im konkreten Fall schneller, koordinierter und somit effektiver handeln zu können. Es ist geplant, mit diesen und weiteren Informationen 2012 auf Schulen und weitere Einrichtungen zuzugehen und auch mit diesen koordiniertes Vorgehen abzustimmen.

Im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist es leider nicht möglich, ein bereits in anderen Städten etabliertes Projekt zum Thema „Ehrendelikte" in Heilbronn zu starten. Informationen hierzu wurden eingeholt, Abstimmungen werden noch stadtintern hierzu getroffen.

Im Hinblick auf die Einbürgerung, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgeramts liegt, sind der Stabsstelle Integration keine Daten im Zusammenhang mit Delikten bekannt. Die Stabsstelle Integration steht im Kontakt mit der Polizei und dem Ordnungsamt und ist eben falls am Lenkungsgremium „Kommunale Kriminalprävention" beteiligt. Dort werden neben dem Informationsaustausch auch immer Absprachen zu verschiedenen Maßnahmen getroffen. Die Stabsstelle Integration kann hier vom Zuständigkeitsbereich her nur präventiv tätig werden. Insbesondere die Maßnahmen und Projekte im Bildungs- und Sozialbereich für Jugendliche und Erwachsenezielen darauf ab, Perspektiven zu bieten.

• Im Bereich der Gewaltprävention wurden Eltern-Multiplikatoren geschult, um Eltern zu informieren und besser bei laufenden Gewaltpräventionsangeboten in den Schulen und Kindergärten mit einzubeziehen zu können.

• Die Stabsstelle Integration arbeitet auch im Projekt „Hand in Hand gegen Kindergewalt" mit, um Menschen aus anderen Kulturkreisen per Multiplikatoren zu informieren. Auch hier erfolgten bereits einige Einsätze in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund und der Polizei.

• In Konfliktfällen kann ein mittlerweile aufgebautes Netzwerk von interkulturellen Media toren unter der Leitung der Stabsstelle Integration unterstützen. In Schulen wird dieses bereits immer wieder angefragt. Bis Juli 2011 erfolgten alleine 51 Einsätze (mit sehr gu ten Rückmeldungen von den Schulen), um bei Konfliktfällen mehrsprachig Lösungsabspra chen treffen zu können. Ein weiterer Lehrgang zur interkulturellen Mediation findet im Herbst 2011 über die VHS statt (= 3. Lehrgang dieser Art).

 

5. Was wurde darüber hinaus dabei im Einzelnen erreicht?

Im geplanten Tätigkeitsbericht werden die weiteren Aktivitäten in den Themenfeldern „Soziales", „Arbeitsmarkt", „Kultur" etc. ebenso dargestellt werden.

 

6. Welche Kosten sind dafür entstanden?

Die Stabsstelle Integration hatte - außer den Haushaltsmitteln zum Betrieb der Stabsstelle - als freie Verfügungsmittel für die Integrationsarbeit durch die Stadt Heilbronn einen Betrag in Höhe von 7.000 Euro. Die über diesen Betrag ausgewiesenen Mittel auf der Haushaltsstelle „ Integrationsprojekte" sind derzeit Mittel von Dritten, die über Projektförderanträge der Stabsstelle gkqui- riert werden konnten und auf der Einnahmeseite entsprechend vereinnahmt wurden. In dem Tä tigkeitsbericht wird ebenfalls aufgezeigt werden, wie viele Drittmittel über Projektanträge der Stabsstelle Integration für den Stadtkreis Heilbronn seit Bestehen der Stabsstelle bewilligt wurden.

 

7.Welche Kosten wurden dadurch zur Entlastung des Haushalts erreicht?

Die Integrationsarbeit ist aufgrund der gegebenen demografischen Situation ein umfassender, permanenter, langfristiger und gesellschaftlicher Prozess. Eine auf einzelne Stellen bezogene Kosten-/Nutzenanalyse ist nicht möglich. Es können jedoch aus den Projekten heraus sehr wohl Wir kungen aufgezeigt werden. Dies wird im Tätigkeitsbereich ebenfalls ersichtlich werden.

 

Zusammenfassend bitten wir Sie, sich über die Protokolle des Integrationsbeirats im Internet unter http://www.heilbronn.de/ord_soz/integrationsbeirat/protokolle/ zu informieren. Aus den Protokollen ist deutlich ersichtlich, welche engagierte Arbeit im Hintergrund viele Integrationsbeiräte in den einzelnen Themenfeldern leisten (auch wenn dies nicht immer in der Öffentlichkeit präsent wird). Der Schwer punkt der Arbeit der Integrationsbeiräte lag bisher nicht in deren öffentlichen Darstellung sondern in der kontinuierlichen Integrationsarbeit in deren Organisationen und in der Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Integration in den einzelnen Themenfeldern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Bürgermeister


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 2.9.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1159 * Stolperfallen in der Kaiserstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

mit Schreiben vom 03.02.2011 haben wir mitgeteilt, daß sich Bürger darüber beklagen, daß der Zustand des Pflasters der Kaiserstraße insbesondere auf Höhe des Stadtbahn-Haltepunktes am Rathaus immer schlechter wird. Auf die Frage nach der Ursache und in in welcher Weise der Zustand behoben wird, erhielten wir am 16.2.2011 die Antwort der Stadtverwaltung,  daß das Gleispflaster tatsächlich in einem Zustand sei, der eine Sanierung erfordert. Eine provisorische Behebung der schadhaften Stellen sei im Haltestellenbereich mit Asphalt für dieses Frühjahr vorgesehen. Die Bauverwaltung prüfe derzeit zusammen mit den Stadtwerken, auf welche Weise eine dauerhafte Behebung der Pflasterschäden erfolgen kann. Vorgesehen sei, diese dann im zusammen mit dem Bau der Stadtbahngleise in der Allee in 2012 durchzuführen... Eine grundlegende Sanierung sei bisher nicht möglich gewesen, da sich trotz mehrmaliger Anfragen keine Firma gefunden habe, die bereit war, diese zu einem akzeptablen Preis durchzuführen.

Aufgrund eines eingegangen Offenen Briefes eines Heilbronner Bürgers fragen wir dazu an, welche weitere Bemühungen um eine umgehende Sanierung dazu bisher erfolgt sind und beantragen, daß diese Schäden, die zu Recht als gefährliche Stolperfallen auch im Hinblick auf den dort stattfindenden Stadtbahn- und Busverkehr in der als Fußgängerzone ausgewiesenen Kaiserstraße zu bezeichnen sind, umgehend in der Weise behoben werden, daß von einem verkehrssicheren Zustand gesprochen werden kann

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 6.10.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> 

 

1. Die vorhandenen Schäden am Pflaster in der Kaiserstraße werden bis zu einer grundlegenden Sanierung voraussichtlich in den Sommerferien 2012 nur soweit behoben, als es die Verkehrs sicherheit erfordert.

2. Eine Gefahr für den Betrieb der Stadtbahn besteht nicht.

3. Der Bahnkörper in der Kaiserstraße ist als sog. Masse-Feder-System gebaut worden. Unter der Gleistragplatte liegt eine weitere Betonplatte. Zwischen diesen befindet sich eine schwingungs dämpfende Mineralfaserlage. Dieses System dämpft die Erschütterungen der Stadtbahn soweit, dass in den angrenzenden Gebäuden insbesondere der Kilianskirche und dem Kätchenhaus kei ne schädlichen Erschütterungen auftreten. Insofern entbehrt die Vermutung, dass die Stadt bahn für den Abbruch eines Steinteils vom Turm der Kilianskirche verantwortlich sei, jeder Grundlage.

4. Der größte Teil der Schäden im Pflaster ist durch die Anfahr-und Bremsvorgänge von Bussen im Bereich der Haltestelle entstanden.

5. In Abschnitten ist ein Mangel bei der Herstellung des Schienenuntergusses für die Schäden verantwortlich. Daher wurde ein Teil der Kaiserstraße auf Kosten der verantwortlichen Bau firma saniert.

6. Die Fugen neben den Schienen unterliegen einem systembedingten Verschleiß und müssen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen erneuert werden.

7. Die Pflasterbauweise der Kaiserstraße erfordert eine sehr sorgfältige Ausführung, bei der größere Flächen etwa eine Woche abbinden müssen und während dieser Zeit nicht überfahren werden dürfen. Es ist daher durchaus sinnvoll zunächst die Schäden nur provisorisch zu beheben bis eine größere Fläche für eine grundlegende Sanierung vorhanden ist.

8. Mit dem Einbau des Gleisdreiecks für die Stadtbahn Nord in der Allee ist eine Unterbrechung des Verkehrs der S4 für mehrere Wochen voraussichtlich im nächsten Sommer verbunden. In dieser Zeit kann dann auch die Kaiserstraße voll gesperrt werden und damit eine Sanierung ohne Busverkehr durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung ist Ihrer Verkehrssicherungspflicht immer nachgekommen und sorgt mit einer Sanierung im Zuge der Vollsperrung der Kaiserstraße im Zuge des Baus der Stadtbahn Nord im Som mer 2012 für die Herstellung eines zukunftstauglichen Zustandes.

Die Fraktionen des Gemeinderates erhalten eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wilfifed Hajek Bürgermeister


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1158 * Sonderbriefmarke und Sondermünze für Robert Mayer

Am 25. November 2014  ist der 200. Geburtstag des Heilbronner Arztes und Naturwissenschaftlers Julius Robert Mayer  (* 25. November 1814 und † 20. März 1878 in Heilbronn).
Aus diesem Anlaß haben wir die zuständigen Stellen im Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium gebeten, aus diesem Anlaß eine Sondermünze und eine Sonderbriefmarke herauszugeben. Gleichzeitig wurde dafür um die wohlwollende Zustimmung der Entscheidungsgremien gebeten.
Wir beantragen dazu, sich ebenfalls für die Vorschläge zu verwenden. 

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 29,9,2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> die Stadtverwaltung befindet sich bereits in den Vorbereitungen für das Robert-Mayer-Jubiläum im Jahr 2014. Der im Jahr 2004 von Stadtrat Dr. Haellmigk gestellte Antrag, eine Sonderbriefmarke für Robert Mayer zu beantragen, wird vom Stadtarchiv bearbeitet. Das Stadtarchiv selbst stand hierzu bereits im August letzten Jahres mit dem Bundesministerium der Finanzen in Kontakt.
Über die Sonderbriefmarken des Jahres 2014 entscheidet der Programmbeirat im Oktober/ November 2012. Der Antrag der Stadt Heilbronn, die Person Robert Mayer mit einer Sonderbriefmarke zu würdigen, wird in den kommenden Wochen an das Bundesministerium der Finanzen gestellt.
Drücken wir die Daumen für eine wohlwollende Entscheidung der Gremien.


Mit freundlichen Grü&en
Helmut Himmelsbach

 

<Anmerkung:

Dies betrifft lediglich die Sonderbriefmarke, nicht die wesentlich bedeutendere Sondermünze. Laut den uns gegebenen Auskünften sowohl der zuständigen Abteilungen des Finanz- als auch des Innenministeriums lagen am 28.8.2011 keinerlei Hinweise zu Robert Mayer vor. Beide Abteilungen haben uns schriftlich die Aufnahme in die Liste zur Entscheidung zugesagt. AD>

 

Mehr dazu...


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1157 * Nachtruhestörung III

Bezug:

Nachtruhestörung durch Raser

Nachtruhestörung durch Raser II

 
Sehr  geehrte Damen und Herren,


wir fragen die Stadtverwaltung:

1. welche Stellungnahme gibt sie zu folgendem Schreiben von Frankenbacher Bürgern betr. obigen Bezugspunkten ab:

"...in dieser Angelegenheit können Sie auch die Saarbrückener Straße hinzufügen. Die nächtliche Raserei, die sich auch zeitweise auf den Tag verteilt,ist hier ebenfalls unerträglich !  
Diese Ansicht vertreten übrigens auch Anwohner der Steinhaldenstr. und haben Ihren Unmut und Ärger dahingehend
bereits des öfteren geäußert. Man darf sich den Extremfall gar nicht ausmalen, sollte einmal ein Kind oder ein anderer Fussgänger zu nah an die Straße kommen und von einem dieser Raser erfasst werden ! 
Einen Aufprall bei diesen Geschwindigkeiten überlebt niemand !  (und oftmals handelt es sich bei den Rasern um Motorradfahrer,
die ohnehin schwer zu greifen sind) Meiner Meinung nach ist ein Handlungsbedarf bzgl. dieser Raserei längst überfällig !  Zu einen würden sicherlich Kontrollen Abhilfe schaffen und ausserdem eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die ja auch andernorts oft in Nachtstunden verhängt wird. Man muss nicht erst reagieren und seine Konsequenzen ziehen, wenn was passiert ist und Menschen zu Schaden gekommen sind. Solche Situationen lassen sich im Vorfeld verhindern. Das ganze läßt sich mit einem Formel 1-Rennen vergleichen;  die Leintalstraße ist die Einführungsrunde und auf der Saarbrückener Straße findet das Rennen statt.. Es ist höchste Zeit, daß die Stadtverwaltung diesbezüglich tätig wird und erstens diese Gefahrenstelle "entschärft" sowie zweitens den Anwohnern etwas ruhigere und angenehmere Nächte verschafft ! ..."

2: wie erfolgt Abhilfe?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 8.9.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre E-mails vom 24. und 25.08.2011 über Nachtruhestörungen durch Raser.

Das Ordnungsamt wird den Hinweisen der Anwohner nachkommen und die mobilen Geschwindigkeitskontrollen - vor allem in den späten Abend/Nachtstunden - in der Leintalstraße und der Saarbrückener Straße verstärken.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Rüdiger Muth


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1156 * Nachtruhestörung durch Raser II

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Nachtruhestörung durch Raser auf der Leintalstraße. Es sei unglaublich, wie  viele Fahrzeuge in der Nacht  dort rasen, daß man sie bis nach Leingarten höre.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 8.9.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre E-mails vom 24. und 25.08.2011 über Nachtruhestörungen durch Raser.

Das Ordnungsamt wird den Hinweisen der Anwohner nachkommen und die mobilen Geschwindigkeitskontrollen - vor allem in den späten Abend/Nachtstunden - in der Leintalstraße und der Saarbrückener Straße verstärken.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Rüdiger Muth


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 23.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1155 * Nachtruhestörung durch Raser

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Nachtruhestörung durch Raser auf der B 293 stadtauswärts.
 

Wörtliche Klage:
"Auf der Großgartacher Straße (B 293) geht es nachts wieder zu wie auf der Autobahn (A 293) - wünschenswert ist eine Kontrolle der trotz Nachtfahrverbot "durchdonnernden" (wirklich wahr) LKW...

Dass diese Kontrolle in naher Zukunft stattfinden sollte ist selbstredend.
Ich habe den Eindruck, dass einige Fahrer auch die zulässigen 50 h/km pro Reifen als genehmigt sehen!
Bei den hohen Temperaturen sind nachts die Fenster geöffnet und man glaubt, die Lastwagen fahren geradezu durchs Schlafzimmer! Also entweder schwitzen und ersticken, oder den Lärm der Lkw ertragen und nicht schlafen können - der Bürger hat ja die Wahl!?"

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 31.8.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> besten Dank für Ihre E-mail vom 23.08.2011 zu Hinweisen über Nachtruhestörungen auf der B 293.

Das Ordnungsamt hat aufgrund Ihrer Hinweise die mobilen Geschwindigkeitskontrollen in der Großgartacher Strasse in den späten Abend- und Nachtstunden verstärkt.
Neben diesen mobilen Kontrollen ist auch die in der Großgartacher Strasse vorhandene stationäre Geschwindigkeitsmessanlage für beide Fahrtrichtungen im Einsatz.
Geschwindigkeiten werden dort jeweils für mehrere Tage durchgängig -und somit auch nachts- kontrolliert.

Ihre Hinweise auf Verstöße gegen das Nachtfahrverbot haben wir an die Polizei weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pfleger
Stadt Heilbronn
Ordnungsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.8.2010

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1154 * Lärmbelästigung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner <---> [einer] Straße <---> beklagen sich darüber, daß in ihrem Wohngebiet in einer Garage der Hausnummer <--->, eine eine <---> betrieben wird und diese nicht nur in den üblichen Geschäftszeiten sehr lauten Lärm oft bis in die späten Abendstunden, durch Schweißen, Schleifen, Bohren und Klopfen auf Metall verursacht.
Dieser Lärm sei unerträglich, so daß sich verschiedene Anwohner bereits bei der Stadtverwaltung ohne Erfolg darüber beschwert hätten. Der Lärm beginnt häufig bereits morgens vor 7.00 Uhr und endet abends nicht selten nach 22.00 Uhr in den Nachtstunden. Auch Sonn- und Feiertags wurde schon gearbeitet.

Ein weiterer Grund zur Klage ist, daß in der als Spielstraße ausgewiesenen <--->straße zu dieser Firma gehörende Fahrzeuge, wie auch von Zulieferern, des öfteren  so abgestellt werden, daß andere Fahrzeuge nicht vorbeifahren können und insbesondere Müllfahrzeuge keine Zufahrt haben.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 15.9.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> zu Ihrer Anfrage vom 17.08.2011 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass zwischenzeitlich gegen die baurechtlich ungenehmigte Nutzung als <---> auf dem Grundstück <---> ein baurechtliches Nutzungsuntersagungsverfahren eingeleitet wurde.

Darüber hinaus wird der Städtische Vollzugsdienst des Ordnungsamtes den Ruhenden Verkehr in der <--->straße im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrollieren und festgestellte Verstöße zur Anzeige bringen.

Bitte beachten Sie, dass Informationen zu privaten Bauvorhaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht-öffentlich zu behandeln sind.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamtes gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Netzlaff
Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt


Hinweis: <---> Aus datenschutzrechtlichen Gründen "geschwärzt".

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 14.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1153 * Hundeprobleme beim Ziegeleipark
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gartenbesitzer beim Ziegeleipark beklagen sich über freilaufende Hunde, die von ihren Besitzern ungehindert in den Gärten herumlaufen gelassen werden und dort auch ihre "Geschäfte" verrichten. Dies finde fast täglich abends und vor allem auch an Wochenenden statt.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 25.8.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> Ihre Anfrage - Hundeprobleme beim Ziegeleipark - vom 14.08.2011 haben wir dankend erhalten.

Neben den bisherigen Kontrollen im Ziegeleipark hat Herr Auer, Leiter des städtischen Vollzugsdienstes, seine Mitarbeiter angewiesen verstärkt die Örtlichkeit zu kontrollieren und Verwarnungen gegen Hundebesitzer auszusprechen, die ihre Hunde frei umherlaufen bzw. in städtische Grünflächen einkoten lassen.

Sollten noch Rückfragen bestehen dürfen Sie sich gerne mit Herrn Auer, Tel: 56-2050 oder der Unterzeichnerin, Frau Kern, Tel 56-3362, in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carmen Kern

Stadt Heilbronn
Ordnungsamt


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.8.2010

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1152 * Hatzenstein-Nagelfluhfelsen im Deinenbachtal
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß das Naturdenkmal Nagelfluhfelsen im Sontheimer Deinenbachtal nicht mehr zu sehen sind, weil sie von Buschwerk und Bäumen zugewachsen sind.
Außerdem fehle ein Hinweisschild, das auf dieses Naturdenkmal hinweist.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 23.8.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> Nach einer Ortsbegehung am 18.08.2011 und nach Aktenlage des Naturdenkmals nehmen folgt Stellung zu dem Anliegen der Bürger:

Das Naturdenkmal wurde 1937 ausgewiesen. Ein ausdrücklicher Schutzzweck wird nicht benannt. Es kann aber unterstellt werden, dass es damals ausschließlich um den Schutz der Felsbildung (Nagelfluh-Felsen) geht. Das heißt der rechtliche Schutz bezieht sich ausschließlich auf den Erhalt der Felsbildung.

Tatsächlich ist das Naturdenkmal im Vergleich zu früher (siehe Foto in Akte von 1980) mittlerweile vergleichsweise stark eingewachsen, wenngleich dort wohl vor nicht allzu langer Zeit Gehölze entfernt wurden und der Blick auf das Naturdenkmal sich etwas verbessert hat. Der Wunsch von Bürgern eine bessere Sicht auf das Naturdenkmal zu haben ist nachvollziehbar. Allerdings gibt es aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Rechtsgrundlage vom privaten Grundstückseigentümer einzufordern den Gehölzbewuchs zu reduzieren.
Die Verwaltung wird auf den Grundstückseigentümer zugehen und ihn in der Sache ansprechen, weil es durchaus auch im Sinne des Naturschutzes ist eine Verbesserung herbeizuführen (Stichwort: Pflege der Kulturlandschaft im LSG, attraktives Naherholungsgebiet (LSG)). Die Verwaltung ist jedoch auf das Verständnis des Grundstückseigentümers für eine Pflegemaßnahme angewiesen, die auf freiwilliger Basis erfolgen müsste.

Ein Naturdenkmalschild ist vor Ort vorhanden, allerdings vom Weg aus kaum zu sehen. Die Verwaltung wird sich um die Verbesserung der Beschilderung kümmern.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Jean-Christophe Pilz
Stellvertretender Amtsleiter
Planungs- und Baurechtsamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 12.8.2010

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1151 * Fehlende Fahrbahnmarkierungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich darüber, daß der neue Fahrbahnbelag an der Ostseite der Helmholtzstraße auf der Höhe der Einmündung Frundsbergstraße noch keine neue Sperrflächen - Markierung hat, auch um auf ein Parkverbot im dortigen Kreuzungs- bzw. Kurvenbereich hinzuweisen. Außerdem fehlt im Umfeld des Kindergartens Helmholtz- / Längelterstr. die Bodenmarkierung, "30 km" und "Achtung Kinder".

 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 29.8.2011

Antwort:  bürgernah: Danke! 

<*> im Rahmen der Straßenunterhaltung wurden in der Helmholtzstraße Straßenbelagsarbeiten durchgeführt. Hierbei wurden auch vorhandene Markierungen entfernt. Nach Rücksprache wurde uns mitgeteilt, dass die fehlenden Markierungen heute durch eine Fachfirma wieder aufgebracht wurden. Für Ihren Hinweis danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Manfred Herkert

Amt für Straßenwesen


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.8.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1150 * Linie 13
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger aus den Wohngebieten Haselter und Schollenhalde beklagen sich über die immer noch bestehende mangelhafte Busverbindung auf der Strecke Allee-Schollenhalde-Haselter, die, wie jetzt anläßlich des Volksfestes,  insbesondere an Abenden, Wochenenden und Feiertagen zu "Ausgangsbeschränkungen" der betroffenen Anwohner führt, die auf keinen eigene Fahrmöglichkeit zurückgreifen können. Es wird auch von einer massiven Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wohngebieten gesprochen. Ohne Rücksicht auf die Bevölkerungsstruktur und die Topografie werde die stark bemängelten Fehlplanung der Stadtbahn-Haltepunkte beim Haselter auf dem Rücken der Anwohner ausgetragen. Eine Verbesserung der Nahversorgung sei ebenfalls nicht in Sicht, von Böckinger Geschäften sei man abgeschnitten, so daß Einkäufe in größerer Entfernung getätigt werden müßten. Darunter müßten besonders die älteren Mitbürger durch die beschwerlichen Wege im Haselter leiden.

Wir beantragen daher:
 

a) zusätzliche Verbindungen morgens und abends;

b) bessere Verbindungen insbesondere samstagabends und sonntags;

c) Einrichtung eines Endhaltepunktes an der Wendeschleife bei der Beschützenden Werkstätte
 

d) Prüfung, ob der Kleinbus der Linie 13 eine Schleife zurück über die Beschützende Werkstätte - Längelterstraße - Helmholtzstraße mit Haltepunkt auf Höhe Frundsbergstraße oder umgekehrt fahren, bzw. die Linie nicht gleich so umgelegt mit Endhaltestelle Beschützende Werkstätte werden kann.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 5.9.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> die Stadtverwaltung nimmt zu lhrem Antrag wie folgt Stellung:


Zu a) zusätzliche Verbindungen morgens und abends
und b) bessere Verbindungen insbesondere samstagabends und sonntags:


Die lntension für die Einrichtung eines ergänzenden Busverkehrs zusätzlich zur Stadtbahnlinie S4
war, der vorwiegend älteren Bevölkerung die Anmarschwege zum öffentlichen Nahverkehr zu verkürzen, damit Versorgungsfahrten und Arztbesuche durchgeführt werden können. Der Berufsverkehr und der Freizeitverkehr soll davon nicht erfasst werden, da zwei komplett ausgebaute Systeme nicht parallel betrieben werden können, da die hierfür erforderlichen Finanzmittel in keinem Verhältnis zur Nachfrage stehen. Die Stadtwerke wenden für den Betrieb der Linie 13 bereits einen hohen 5-stelligen Betrag pro Jahr auf, der durch die Fahrgeldeinnahmen bei weitem nicht gedeckt werden kann.
Die Nachfrage gestaltet sich mit durchschnittlichen Besetzungen von ca.5 - 6 Personen montags bis
freitags und 4 - 5 Personen an Samstagen stabil, so dass von einem Weiterbetrieb auf unbestimmte
Zeit ausgegangen werden kann.


Zu c) Einrichtung eines Endhaltepunktes an der Wendeschleife bei der Beschützenden Werkstätte
und
d) Prüfung, ob der Kleinbus der Linie 13 eine Schleife zurück über die Beschützende Werkstätte -
Längelterstraße - Helmholtzstraße mit Haltepunkt auf Höhe Frundsbergstraße oder umgekehrt fahren bzw. die Linie nicht gleich so umgelegt mit Endhaltestelle Beschützende Werkstätte werden kann:


Die bestehende Buslinie verfügt über eine komplett eingerichtete lnfrastruktur inkl. Fahrgastunterständen und ist mit kurzen Fußwegen von jedem Bereich der Haselter-Siedlung links und rechts der Bahnlinie erreichbar. Die Längelterstraße und die Helmholtzstraße sind von ihrem Ausbauzustand her nicht geeignet einen dauerhaften Busverkehr aufzunehmen. Für die Fahrt durch das Wohngebiet müssten entsprechende Halteverbote eingerichtet werden, die das Durchkommen der Omnibusse sichern und den Platz für die Einrichtung der Haltestellen schaffen. Eine lnfrastruktur mit Fahrgastunterständen ließe sich räumlich nur schwer unterbringen, von den hierfür erforderlichen Aufwendungen ganz abgesehen. Durch das Fahren der beschriebenen Schleife entstünde ein Mehrweg, der dem Unternehmer zu vergüten wäre. lm Vergleich zur Situation vor Einführung der Stadtbahn ist im Hinblick auf die Lage der Haltestellen und der zurückzulegenden Fußwege keine Veränderung eingetreten.
Zu beachten ist außerdem, dass die ersten Fahrten auf der Linie 13 wegen des Fahrgastaufkommens mit einem großen Omnibus durchgeführt werden.
Unter Abwägung der oben genannten Sachverhalte und erforderlichen Maßnahrnen einer Veränderung sollte der Status Ouo beibehalten werden.


Mit freundlichen Grüßen
Margarete Krug
Erste Bürgermeisterin


 

Replik dazu:

 

Sehr geehrte Frau Erste Bürgermeisterin,

 

wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 5. August dieses Jahres.

 

Wir halten es dennoch nicht für ausreichend, einfach den von Ihnen beschriebenen "Status Quo" beizubehalten, ist er doch eine erhebliche Verschlechterung für die betroffenen Bürger aus den Wohngebieten Haselter und Schollenhalde im Verhältnis zum Zustand vor Eröffnung des gegen jeden normalen Menschenverstand durchgesetzten Steuergeldverschwendungsobjektes "Haltepunkt Böckingen West".

 

Dazu ist auch der Hinweis, daß die hierfür erforderlichen Finanzmittel in keinem Verhältnis zur Nachfrage stehen und die Stadtwerke für den Betrieb der Linie 13 bereits einen hohen 5-stelligen Betrag pro Jahr aufwenden, der durch die Fahrgeldeinnahmen bei weitem nicht gedeckt werden kann, wenig hilfreich.


Dieses Defizit entsteht bei anderen Linien in teilweise erheblich größerem und insgesamt 7-stelligen Maße, ohne daß solche Argumente ins Feld geführt werden. Die Konsequenz daraus müßte dann "Einstellung der Verkehrsbetriebe" lauten.

 

Ein ggf. zusätzlich entstehender Aufwand für das Anfahren der Wendeschleife bei der Beschützenden Werkstätte dürfte daher angesichts der Kosten, die z.B. durch das von den Bürgern der Stadt zu tragende Defizit der Stadtbahn selbst, mit ihren Leer- und Fastleerfahrten auf der Parallelstrecke, entstehen, wenig ins Gewicht fallen, wäre aber im Sinne der Bürger.

 

Immerhin wird dabei zum Nachteil der Verkehrsbetriebe ein Fremdunternehmen subventioniert, das die Stadt und ihre Betriebe in Millionenhöhe belastet - Geld, das anderweitig fehlt und für das dann wieder Sparappelle und der Drang nach Gebührenerhöhungen herhalten müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ratsgruppe PRO Heilbronn


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1149 * Nachtruhestörung durch Güterverkehr der Bahn
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen sich über neuerliche nächtliche Lärmbelästigung auf der S-Bahnstrecke Heilbronn-Karlsruhe, verursacht durch erheblichen Güterverkehr der Bahn, bei der dem Lärm zufolge offensichtlich Steine, Schotter oder ähnliches transportiert wird., was in einer Lautstärke geschähe, daß es "durch Mark und Bein" gehe. 
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 8.8.2011

Antwort:  könnte besser sein  

<*> nach Auskunft der AVG sind am 04.08 und 05.08.2011 mehrere Schotterzüge zu einer Baustelle in Zaisenhausen gefahren. Dort war die Strecke wegen Gleisunterhaltungsarbeiten vom 28.07. bis 08.08.2011 gesperrt.  Die Zuführung der Gleisbaustoffe erfolgte über die Schiene. Da die Bauarbeiten heute beendet werden, sind für absehbare Zeit keine derartigen Transporte mehr zu erwarten.

Generell gilt aber, dass die Strecke nach Eppingen auch für den Güterverkehr zugelassen ist. Wegen des dichten Stadtbahnverkehrs und dem fehlenden Güteraufkommen verkehren dort jedoch nur selten Güterzüge. Die AVG als Betreiberin der Strecke ist sogar verpflichtet, jedem, der einen Güterzug auf dieser Strecke fahren möchte, den diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Frahm

Stadt Heilbronn
Stabsstelle Strategie


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1148 * Parksituation in der Leintalstraße

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf unser heute nachmittag geführten Telefongesprächs bzgl. eingeschränktes Halteverbot an der Leintalstraße sende ich Ihnen in der Anlage die Bilder.
Sie hatten recht: Es gibt unmittelbar nach dem Kindergarten ein Schild, das das
eingeschränkte Halteverbot wieder aufhebt, allerdings im Miniformat und fast nicht sichtbar.
Sie haben nun angeordnet, auf die ganze Länge bis zur Schafhausstraße das eingeschränkte Halteverbot auszudehnen, allerdings nur in der Zeit des Berufsverkehrs.
Ansonsten sind Sie der Meinung, daß parkende Fahrzeuge geschwindigkeitsreduzierend wirken, auch zum Schutz von Kindern
Unseres Erachtens ist das, was Sie da vorhaben, auf der relativ engen Straße verkehrsbehindernd und zudem gefährlich für Kinder, die nicht mehr gesehen werden und ggf. hinter den parkenden Fahrzeugen hervorrennen.
Richtig wäre ein eingeschränktes Halteverbot auf der ganzen Strecke und entsprechende Verkehrsüberwachung durch vermehrte Geschwindigkeitskontrollen an dieser ohnehin schon völlig überlasteten Straße.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 25.7.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> für Ihre Mail vom 20.07.2011 danke ich Ihnen. Wie mir die Kollegen auf tel. Nachfrage mitteilten, wurden die eingeschränkten Haltverbote zeitlich begrenzt am Freitag montiert.
Sollten sich wider Erwarten auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten Rückstaus und dadurch Verkehrsprobleme ergeben, werden wir die zeitliche Begrenzung entfernen.

Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Herkert


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1147 * Schachtabdeckungen in der Großgartacher Straße

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

trotz der erst vor Kurzem erfolgten Instandsetzung von Schachtabdeckungen in der Großgartacher Straße gibt es erneut derartige Probleme. Die Straße ist durch die ständige Überlastung mit LKW inzwischen so marode, daß sich diese Schäden laufend fortsetzen. Es sind schon wieder mindestens 2 weitere Schachtabdeckungen eingedrückt, so, daß wir Sie erneut um Abhilfe und Rückantwort per ePost bitten müssen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 26.7.2011

25.8.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für Ihren Hinweis.

Zuständigkeitshalber leiten wir den Vorgang an die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn weiter.

Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Breuker (DW -2785).

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Raphael Bontzol

Stadt Heilbronn

Amt für Straßenwesen


<*> nach Ihrer Meldung vom 18. Juli 2011 haben wir zwischen Grünewaldstraße und Ortseinfahrt alle Kanalschachtabdeckungen kontrolliert. Insgesamt sind 12 Abdeckungen nicht in Ordnung. Diese sind entweder zu hoch, zu tief oder sie klappern. Wir möchten alle 12 Schachtabdeckungen noch innerhalb der Sommerferien reparieren.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner
Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 18.7.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1146 * Verkehrsbelastung in der Lauffener- und Lutzstraße
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,
Anwohner der Lauffener- und Lutzstraße in Sontheim beklagen sich über zunehmenden Verkehr und daß die zugesagte Bepflanzung mit Baumrabatten immer noch nicht umgesetzt wurde.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

a) Wie ist die aktuelle Belastung / PKW / LKW / Tag gegenüber der der letzten Zählung? Wann erfolgten die Zählungen?
b) Wann werden die zugesagten Baumrabatten angelegt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 4.8.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in der Lutzstraße liegt gemäß durchgeführten Erhebungen bei ca. 2.000 Kfz/24 h.

Diese Erhebungen wurden im August 2009 und im Juli2011 durchgeführt.

Folglich haben sich keine Änderungen bezüglich der Verkehrsmenge gezeigt.

Die Planung für die Umgestaltung der Lutzstraße mit Baumquartieren wurde seitens des Amts für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt im Jahr 2010 erstellt.

Aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel kann die Maßnahme nicht in einem Zuge durchgeführt werden.

Es ist jedoch beabsichtigt noch in diesem Jahr einen Teil der Maßnahme umzusetzen.

Die übrigen Teilabschnitte werden den Haushaltsmitteln entsprechend sukzessive in den folgenden Jahren realisiert werden.


Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.7.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1145 * Fleischhaus
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen zur Sitzung am 14.7.2011, TOP 11, Drucksache 193:

1. Das am 4.Dezember 1944 im Zentrum des Alten Friedhofes zerstörte Robert-Mayer-Museum wird im historischen Fleischhaus an der Deutschhofstraße zu Ehren des größten Sohnes der Stadt Heilbronn, dem Arzt und Physiker Robert Mayer, als "Robert-Mayer-Museum" wieder eingerichtet.
 

2. Die Eröffnung soll aus Anlaß des 200. Geburtstags Robert Mayers spätestens am 25. November 2014 erfolgen.
 

Begründung erfolgt mündlich.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Ergebnis

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

Ergebnis der nichtöffentlichen Sitzung: Der Gemeinderat beschloss, das Gebäude an die Gebrüder Christian und Thomas Pfeffer zu vermieten. Vor der Eröffnung sind nach Plänen der künftigen Nutzer Umbauten erforderlich: So sollen unter anderem die südlichen Arkaden geöffnet werden, um eine problemlose Außenbewirtschaftung zu ermöglichen.

Unsere Meinung dazu


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 13.07.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1144 * Verkauf von Flächen der "Zigarre" II

Sehr  geehrte Damen und Herren,

zur (ausstehenden) Beantwortung der Punkte 1 und 2 unserer Anfrage vom 7.7.2011 bitten wir 3. um ergänzende Stellungnahme der Stadtverwaltung, nachdem uns vom Mieter der "Zigarre" mitgeteilt wurde, daß sich die Stellungnahme des Baurechtsamtes vom 10.9.2001 mit der Festsetzung auf 36 sich auf eine erweiterte Nutzung des Lokals K2acht bezogen habe. Außerdem sei entgegen den in der Heilbronner Stimme wiedergegebenen Aussagen "sehr wohl offiziell gestatteten Außenbewirtschaftung ab ungefähr dieser Zeit genau diese Nutzungsänderung eingetreten".
Auch seien - wie z.B. am 6.7.2011-  "gegen 23.00 immer noch alle Parkmöglichkeiten belegt, sodass ein Wegfall der Außenfläche einfach nicht zu verkraften wäre, ohne dass die Besucher auf die Anwohnerstraßen ausweichen würden."

Es wird um Ergänzung der Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 13.7.2011

Eingang am 20.7.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> ich bin davon ausgegangen, dass Ihre Anfrage vom 07.07.2011 durch den Brief unseres Oberbürgermeisters vom 07.07.2011 an Frau Lindenberger, der auch allen Stadträten übersandt wurde, beantwortet ist. Aufgrund Ihrer nochmaligen Anfrage vom 13.07.2011 nehme ich jedoch wie folgt Stellung:


zu 1.:
siehe Schreiben des OBM vom 07.07.2011. Zum Thema Biergarten will ich klarstellen, dass im Jahr 2003 eine Fläche von 50 qm, die sich vollständig auf der
Grundstücksfläche befindet, die nun nicht verkauft wird und die weiterhin als Mietfläche bei der Zigarre verbleibt, für die Außenbewirtschaftung beantragt und genehmigt wurde.
Tatsächlich ist es nun aber so, dass der Biergarten, wie er sich heute darstellt viel größer als genehmigt realisiert wurde (ca. doppelt bis dreimal so groß) und sich mit dieser zu großen 
Fläche auf eine nicht an die Zigarre vermietete städtische Fläche ausgedehnt hat. Der Inanspruchnahme dieser Mehrfläche habe ich als Vertreter des Grundstückseigentümers nie   
zugestimmt und es liegt m.W. auch keine behördliche Genehmigung für dieses Mehr an Biergarten vor. Dies spielt aber eigentlich gar keine Rolle, weil die Zigarre ja ohnehin davon
ausgehen musste, dass das Grundstück eines Tages verkauft wird.


zu 2. :
In der Präambel des Mietvertrages über den Parkplatz wurde ausdrücklich vereinbart, dass das Grundstück verkauft werden soll und die Stadt im Fall des Verkaufs keinen Ersatz
beschaffen muss. Insofern sieht sich die Verwaltung weder rechtlich noch moralisch in der Verpflichtung für die wegfallenden Parkplätze Ersatz zu schaffen.


zu 3. :
Eine ausdrückliche Rückfrage von mir bei der Baurechtsbehörde hat am 13.07.2011 nochmals bestätigt, was bereits in dem Brief des OBM ausgeführt wurde: Für den Betrieb der
Zigarre in dem Umfang wie er baurechtlich genehmigt ist, sind 16 Stellplätze baurechtlich erforderlich, die auf dem Grundstück, das bei der Zigarre verbleibt, nachgewiesen wurden.
Eine Nutzungserweiterung, die zu einem Bedarf von 36 Stellplätzen geführt hätte, wurde im Jahr 2001 von der Zigarre beim Baurechtsamt zwar angefragt. Jedoch wurde diese Erweiterung
nie konkret beantragt und deshalb auch nicht genehmigt. Im Übrigen hätte ich auch nie einer Belastung des Parkplatzes mit baurechtlich erforderlichen Grundstücken zugestimmt, weil
ja allen bekannt war, das dieses Grundstück zur teilweisen Refinanzierung der Investitionskosten, welche die Stadt mit der Zigarre hatte, verkauft werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Semenass
Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung


Erneutes Schreiben des Oberbürgermeisters

 

Sehr geehrte Frau L.,
Ihr Schreiben vom 17. Juli 2011 habe ich erhalten und nehme gerne ergänzend zu meinen schriftlichen Ausführungen vom 7. Juli 2011 Stellung.
Vorab darf ich Ihnen versichern, dass es für mich durchaus nachvollziehbar ist, dass der geplante Verkauf der südlich der "Zigarre" liegenden Baufläche Unsicherheiten auslöst. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass es durchaus sinnvoll und möglich ist die Nutzungen "Kunst-Kultur" und "Wohnen im Lifestyle" an diesem Standort erfolgreich zu verbinden.
Für die Beurteilung der Sachlage ist es aus meiner Sicht notwendig sich auf wirksame vertragliche Regelungen, wie geltende Beschlusslage sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu konzentrieren. Maßgeblich ist demnach das durch den Gemeinderat am 28. Juli 1999 für die "Zigarre" genehmigte Betreiber- und Nutzungskonzept. Davon abweichende konzeptionelle Veränderungen bedürfen grundsätzlich eines weiteren Mandats, um in Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden zu können.
Anknüpfend an das genehmigte Betreiber- und Nutzungskomzept wurde am 29.12,1999/ 10.01.2000 ein Mietvertrag zwischen Stadt und dem Verein Zigarre Kunst- und Kulturwerkhaus e.V. geschlossen. Vertragsgegenstand sind das Gebäude Achtungstraße 37 und eine rund 970 m2 große, südlich angrenzende Außenfläche. Für die geplanten Nutzungen, einschließlich des Gastronomiebetriebs, wurde ein baurechtlich notwendiger Bedarf von 16 Stellplätzen ermittelt, der tatsäch lich auf der angemieteten Fläche nachgewiesen worden ist (vgl. Baugenehmigung vom 8. März 2000). Die gaststättenrechtliche Erlaubnis für die hausinterne Gastronomie wurde erstmals im Juli 2002 um eine rund 21 m² Fläche für eine Außenbewirtschaftung erweitert, im Juni 2003 erfolgte eine zusätzliche Ausweitung auf insgesamt 50 m² - wiederum in stets widerruflicher Weise. Diese Bewirtsehaftüngsfläche befand sich ursprünglich innerhalb der Grenzen der angemieteten Außenfläche. Sie wurde dann auf dem heute vorhandenen Holzpodest konzen triert. Tatsächlich überschreitet die gastronomisch genutzte Außenfläche deutlich die genehmigte Größenordnung von 50 m². Die Verwaltung wurde bereits 1999 - im Rahmen der Genehmigung des Betreiber- und Nutzungskonzepts mit der Vermarktung des südlichen Grundstücksbereichs beauftragt. Nachdem keine adäquaten Angebote vorlagen, wurde die rund 1.130 m² große Fläche von August 2001 bis April 2003 interimsweise an die Deutsche Post vermietet.
Ab April 2003 mietete der Zigarre Kunst- und Kulturwerkhaus e.V. diese Fläche an. Im Vertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass diese Flache veräußert werden soll. Aus dem Lageplan zum Mietvertrag ist ersichtlich, dass der Teilbereich, auf welchem sich heute das Holzpodest für die Außenbewirtschaftung befindet, nicht Vertragsgegenstand ist. (Der Vertragstageplan liegt diesem Schreiben als Anlage bei.)
Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass die nach Ihrer Einschätzung problematischen Entwicklungen eher durch ein geändertes btw. erweitertes Nutzungskonzepts und neuen Strategien, denn durch einschränkende Auflagen der Stadtverwaltung entstanden sind. Erlaubt sei hier auch der Hinweis, dass die Stadt seit Jahren die Aktivitäten des Vereins mit einem Sachleistungszuschuss - allein 2011 in Höhe von 82.800,00 Euro - großzügig unterstützt und mitträgt.
Auf Basis des genehmigten Betreiber- und Nutzungskonzepts ergibt sich kein öffentlich-rechtlicher Handlungsdruck hinsichtlich des Nachweises weiterer Stellplätze. Auch Außenbewirtschaftungsflächen könnten auf der ursprünglichen Mietfläche untergebracht werden - eventuell auch unter Einbindung der zu einem Raucherraum umgebauten Anlieferungsrampe.
Bezüglich der Kündigungsfrist für die südliche Grundstücksfläche verbleibt es bei der vereinbarten Jahresfrist.
Ich würde mich freuen, wenn es uns gemeinsam gelänge, die Angelegenheit unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Interessen zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen

Helmut Himmelsbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

An das RP Stuttgart

 

1143 * Nächtliches Tempo 30 auf der B 293
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:
 

1. Weshalb wurde bisher nicht wenigsten für die Nachtzeit analog dem Handeln der Stadt Friedrichshafen und dem RP Tübingen wenigstens eine Tempo30-Regelung für die B 293 eingerichtet?

 

2. Wird die Stadtverwaltung eine solche Regelung mindestens bis zur Fertigstellung der Verlängerung Saarlandstraße einführen und das RP Stuttgart dazu keine Einwände erheben?
 

Bezug:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat jetzt zugestimmt, unter anderem auf der Bundesstraße 31 in der Ortsdurchfahrt von Friedrichshafen-Fischbach künftig zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 auf einen entsprechenden Antrag der Stadt einzurichten. Mit der Tempo30-Regelung soll der Lärm für die Anwohner der Bundesstraße nachts um bis zu drei Dezibel reduziert werden.
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Regierungspraesidium-Genehmigung-fuer-naechtliches-Tempo-30;art372474,4982504

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 19.8.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> auf Ihre Frage zur Einrichtung einer Tempo-30-Regelung im Verlauf der B 293 können wir Ihnen mitteilen, dass die Großgartacher Straße in der Lärmkartierung der Stufe I der Lärmaktionsplanung enthalten ist. Aufgrund der Auslösewerte ist die Großgartacher Straße jedoch kein Lärmbrennpunkt, so dass keine Maßnahmen beschlossen wurden.

Wir sehen nach wie vor nur die Möglichkeit, die Großgartacher Straße im Zuge der Realisierung der Saarlandstraße für den Lkw-Durchgangsverkehr zu sperren bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.7.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1142 * Verkauf von Flächen der "Zigarre"
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. welche Stellungnahme gibt sie zu untenstehendem Schreiben <nur im Original>  des Mieters der "Zigarre" ab;
 

2. in welcher Weise beabsichtigt die Stadtverwaltung das Parkplatzproblem ohne Nachteile für die Mieter zu lösen?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 9.7.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> hinsichtlich der Mail von Frau L..., Verein Zigarre Kunst und Kulturhaus e.V., vom 06.07.2011 an alle Mitglieder des Gemeinderates erhalten Sie unser Antwortschreiben vom 07.07.2011. Im Übrigen verweisen wir auf die Drucksache 213 für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Semenass


Sehr geehrte Frau L..., zu Ihrer Mail vom 06.07.2011 möchte ich einige Tatsachen festhalten:

 

1. Bereits seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.1998 ist allen Beteiligten bekannt gewesen, dass die südliche Teilfläche des Grundstücks Flurstück Nr. 1197 zum Verkauf steht. Es hat Konsens darüber bestanden, die Fläche, die im Übrigen ausdrücklich nicht Bestandteil des seinerzeit vom Gemeinderat beschlossenen Nutzungskonzepts der „Zigarre" war, unbedingt zur Gegenfinanzierung der „Zigarre" zu veräußern. In dem mit Ihnen im April 2003 geschlossenen Mietvertrag über dieFläche von ca. 1.129,50 m2 in einer entsprechenden Vorbemerkungwurde die Verkaufsabsicht fixiert.

 

2. Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.1999 wurde festgelegt, dass der Verein jährlich einen Sachleistungszuschuss in Höhe von161.772,- DM (jetzt 82.800,- Euro) erhält. Ein Teil dieses Zuschusses wird mit der Miete für den Parkplatz verrechnet. Ihre Angabe, dass die Stadt durch die Vermietung der Fläche Mieteinnahmen in Höhe von rund 11.000,- Euro erhält, kann ich somit nicht nachvollziehen.

 

3. Für den Betrieb der „Zigarre" sind mit der Baugenehmigung vom 08.03.2000 lediglich 16 Kfz-Stellplätze erforderlich geworden, die auf der mit dem Gebäude vermieteten Außenfläche von ca. 970 m2 nachgewiesen wurden. 2001 erkundigten Sie sich beim Planungs- und Baurechtsamt nach einer eventuellen Nutzungserweiterung; wäre diese Nutzungserweiterung realisiert worden, wären 36 Stellplätze erforderlich gewesen. Jedoch wurde diese Erweiterung nicht beantragt und somit auch nicht genehmigt.

 

4. In der Fläche, die Sie ab 01.05.2003 als Parkplatz angemietet haben, ist der Bereich, in dem Sie den „Biergarten" errichtet haben, nicht enthalten. Diese Fläche wurde von Ihnen ohne rechtliche Grundlage in Beschlag genommen. Die Genehmigung der Außenbewirtschaftung bezieht sich seit Juni 2003 auf eine Fläche von 50 m2, die sich in dem Bereich der 970 m2 Außenfläche, der zusammen mit dem Gebäude vermietet wurde, befindet. Die derzeit betriebene Außenbewirtschaftung hat sich zwischenzeitlich deutlich gegenüber den genehmigten 50 m2 vergrößert, ohne dass diese Fläche überhaupt an den Verein vermietet ist.


Selbstverständlich kann ich Ihre Bedenken verstehen, andererseits bin ich aber überzeugt davon, dass sich durch die angestrebte Nutzung durchaus Synergieeffekte mit den Zielsetzungen der „Zigarre" ergeben können. Zum einen kann ich durch die Beschlussfassungen des Gemeinderates aus früheren Jahren, zum anderen aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten nicht empfehlen, von der Veräußerung des Grundstücks abzusehen. Da Sie Ihre Mail vom 06.07.2011 an alle Mitglieder des Gemeinderates versandt haben, erhalten diese auch eine Mehrfertigung dieser Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Himmelsbach

Oberbürgermeister


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am

6.7.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1141 * "Regionaler Knoten"
 

Sehr  geehrte Damen und Herren,
das Landesgesundheitsamt im RP Stuttgart bemüht sich um gesundheitliche Chancengleichheit insbesondere älterer Menschen. Es knüpft dazu seit einigen Jahren in Form der Bildung von "Regionalen Knoten" Kontakte zu Ämtern und Institutionen, um Bedarfe und Ressourcen kennenzulernen. Die Aktion versteht sich als "Initiative zur Förderung der Gesundheit in Städten und Gemeinden".

 

Ziel der Initiative ist eigenen Aussagen des Landesgesundheitsamtes - mit Unterstützung der Robert-Bosch-Stiftung unter der Schirmherrschaft der ehem. Sozialministerin Dr. Monika Stolz -, die Gesundheit aller Kinder, Jugendlichen und deren Eltern zu fördern und die Lebensräume in Kommunen so zu gestalten, dass diese "gesunde" Entscheidungen ermöglichen und fördern.
Die Initiative unterstützt Kommunen darin, Kooperation und .Vernetzung mit den Akteuren vor Ort aufzubauen, damit die vielfältigen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung abgestimmt und Ressourcen gebündelt werden können.

Dabei soll umfangreiche kostenlose Unterstützung auch über die zugeordneten kommunalen Gesundheitsämtern angeboten werden in Form von    

- Praxisorientierte Qualifizierung kommunaler Verwaltungskräfte in den Bereichen Netzwerkarbeit, Projektmanagement sowie kommunale Gesundheitsförderung
- Prozessbegleitende Beratung bei kommunaler Gesundheitsförderung
- Vermittlung von qualitätsgesicherten Angeboten der Gesundheitsförderung unserer Partner und weiterer Akteure
-  Wissenstransfer mit anderen Städten und Gemeinden
- einem Handbuch „Gesund aufwachsen in Baden-Württemberg". 

Da bisher in Heilbronn dazu wenig bzw. nichts zu vernehmen war, fragen wir die Stadtverwaltung:

1. In welcher Weise hat das Gesundheitsamt bisher diese Initiative unterstützt; wenn nicht, weshalb wurde dies unterlassen?

2. Von wem und in welcher Weise wurde das Angebot

a) der praxisorientierte Qualifizierung kommunaler Verwaltungskräfte in den Bereichen Netzwerkarbeit, Projektmanagement sowie kommunale Gesundheitsförderung jemals wahrgenommen;
b) die prozessbegleitende Beratung bei kommunaler Gesundheitsförderung bzw.
c) die Vermittlung von qualitätsgesicherten Angeboten der Gesundheitsförderung der Partner und weiterer Akteure in Anspruch genommen;
d) Wissenstransfer mit anderen Städten und Gemeinden gepflegt;
e) wenn nicht, weshalb jeweils nicht?

3.Ist das Amt für Familie, Jugend und Senioren, z.B. in eigenen Aktionen oder moderierend einbezogen, bzw. in welcher Weise unterstützt dieses die Initiativen?

4. Ist das Schul-, Kultur- und Sportamt, z.B. in eigenen Aktionen oder moderierend einbezogen, bzw. in welcher Weise unterstützt dieses die Initiativen?

5. In welcher Weise wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, daß diese Initiative auch in Heilbronn die ihr gebührende Resonanz erfährt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 20.7.2011

2.8.2011 und 1.12.2011

Antwort:  könnte besser sein

< *> das Städtische Gesundheitsamt bedankt sich für Ihre Anfrage und wird nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes gerne Stellung nehmen.  

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dr. Peter Liebert


< *> gerne möchten wir auf Ihre Anfrage wie folgt eingehen:

Das Thema der Gesundheitsförderung genießt auch bei uns hohe Relevanz. Das städtische
Gesundheitsamt engagiert sich u.a. bereits in den Bereichen der Kinderzahngesundheit, Suchtprävention und HIV – Prävention.
Derzeit laufen intensive Gespräche über die Ausgestaltung der weiteren gesundheitsfördernden
Maßnahmen. Bis dato ist es jedoch noch offen, ob sich das Städtische Gesundheitsamt der
durch das Ministerium initiierten Gesundheitskonferenz anschließt oder die Gesundheitsförde
rung in Form eines eigenen Projektes bedarfsorientiert umsetzt.
Anlassbezogen erfolgen schon seit längerem Gespräche zwischen der Amtsleitungen des
Gesundheitsamtes, des Amtes für Familie, Jugend und Senioren und mit Herrn Bürgermeister
Mergel.
Erst wenn hier eine Entscheidung gefällt wurde, können wir auf nähere Fragen der Umsetzung
eingehen.
Zu gegebener Zeit werden wir Sie über den aktuellen Stand der Dinge gerne informieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. A x m a n n


Replik dazu:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb kostenlose Angebote nicht angenommen werden und stattdessen Kosten verursacht werden sollen.
Zur Erinnerung hänge ich Ihnen den Text unserer somit auch unvollständig beantworteten Anfrage nochmals unten an.


< *> durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurde das Thema Gesundheitsstrategie / Gesundheitsforum Baden-Württemberg konkretisiert. Für die Umsetzung der Gesundheitsstrategie des Landes ist die Einbettung der Gesundheitskonferenzen in die kommunale Ebene entscheidend.
Gesundheitskonferenzen sollen als Kommunikationsplattform in den Stadt- und Landkreisen etabliert werden. Relevante Institutionen, insbesondere aus dem gesundheitlichen und sozialen Bereich, sollen an diesem Prozess themengebunden beteiligt werden.
Das Thema Gesundheitsförderung wurde zwischen dem Städtischen Gesundheitsamt und dem Dezernat III diskutiert, mit dem Resultat, dass die Gesundheitskonferenz im Stadtkreis gewünscht wird. Für die Umsetzung stellt das Ministerium Fördermittel zur Verfügung. Diese wurden durch die Stadt Heilbronn beantragt, sind jedoch noch nicht bewilligt.
Gerne halten wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Peter Liebert
Städtisches Gesundheitsamt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.6.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1140 * Üble Geruchsbelästigung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Böckingen und Klingenberg beklagen sich über erhebliche, zur Übelkeit reizende Geruchsbelästigungen durch die dort verlegte Kanalisation.

Es wird um rasche Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 18.7.2011

28.7.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> in den vergangenen Jahren ist es in den Sommermonaten und im zeitlichen Zusammenhang mit der Weinlese wiederholt zu Geruchsproblemen gekommen. Wir bemühen uns die Ursachen und die Symptome zu beseitigen. Hierüber wurde in einer öffentlichen Sitzung der BBR Klingenberg berichtet.

Das nun 2011 erneut üble Geruchsbelästigungen aufgetreten sind verwundert uns. Derartige Meldungen wurden uns von den Anliegern nicht zu getragen. Um der Sache nachgehen zu können brauchen wir die Tage, möglichst mit ca. Uhrzeit, an denen die Geruchsbelästigungen aufgetreten sind und das Ausbreitungsgebiet Klingenberg, Übergabeschacht oder Böckingen).

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn

Replik dazu: 

<*> es war offenbar am 28.6.2011 nachmittags auf der Strecke zwischen Klingenberg und Böckingen.
Auch Autofahrer ekelten sich, wie wir später erfahren haben.
Anmerkung: Wenn man natürlich 14 Tage zuwartet, damit man den Verursacher nicht mehr finden können kann, wird das Problem auch nicht behoben.
Wer war denn der Verursacher im letzten Jahr?

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat


Ernete Antwort der Stadtverwaltung:

 

 <*> sowohl das Abwasserpumpwerk, wie auch die Druckleitung wurden Ende Juni normal betrieben. Besondere Betriebszustände, Störungen, Reinigungsarbeiten etc. traten nicht auf. Den Gemeinden Brackenheim und Cleebronn sind keine außergewöhnlichen Einleitungen bekannt. Wir vermuten eine unzulässige Einleitung als Ursache der Geruchsprobleme am Nachmittag des 28. Juli. In den allerseltensten Fällen gelingt es, den Verursacher ausfindig zu machen. Da es sich vermutlich um eine einzelne Aktion handelt, sind die Chancen gleich Null.

Unabhängig von diesem Ereignis am 28. Juni sind wir mit den beiden Gemeinden und einem externen Berater gemeinsam mit der HVG dabei, eine gemeinsame Verfahrensweise zur Kontrolle, Dokumentation und Geruchsbekämpfung zu vereinbaren. Insbesondere müssen wir erneute massive Geruchsbelästigungen in der bevorstehenden Weinlesezeit verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.6.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1139 * Situation Felsenstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor beklagen sich Anwohner der Felsenstraße in Klingenberg und Gäste einer dort ansässigen Gaststätte über mangelnde Parkmöglichkeiten infolge der Sanierung und bezweifeln, daß der Parkplatz beim Klingenberger Alten Rathaus auch an Wochenenden ständig belegt sei.
Außerdem wird die im Schr. v. 6.6.2011 auf Anfrage vom 28.4.2011 angebotene Parkmöglichkeit am Klingenberger Steg aus Sicherheitsgründen nach einsetzender Dunkelheit insbesondere von älteren Personen gemieden.
 

Wir bitten:
1. um Auskunft, an welchen Tagen, wie oft und durch wen dieser Parkplatz am Rathaus benötigt, wird (Belegungsplan),
2. daß der Parkplatz nur dann für Nutzergruppen reseviert wird, wenn er dafür auch benötigt wird.
3. um Stellungnahme zum Artikel "...Baustellengeschichte" in der Heilbronner Stimme v. 24.6.2011, S. 36, da der Inhalt der bisher gegebenen Auskunft auf telefonische Anfragen unserer Stadträte Auchter und Dagenbach betr. einem früheren Zeitpunkt der Fortsetzung der Arbeiten und deren Fertigstellung widerspricht.

Es wird um Stellungnahme, Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 5.7.2011

2.8.2011

Antwort:  könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> nachdem uns der Belegungsplan der Parkplätze beim Klingenberger Alten Rathaus vorliegt,
beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:

Ziffer 1 

Siehe Belegungsplan, Parkplatz beim Klingenberger Alten Rathaus.

Ziffer 2 

Aus dem Belegungsplan geht hervor, das die Parkplätze an den Werktagen durch die Nutzergruppen reserviert bzw. belegt sind.  

Probeweise werden wir über das Wochenende, solange die Felsenstraße umgebaut wird,   auch die Nutzung der Parkplätze durch Andere zulassen.  

Auf Ausstellungen bzw. Veranstaltungen an Wochenenden wird rechtzeitig hingewiesen.

Ziffer 3 

Wird Ihnen direkt vom Amt für Straßenwesen beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Bernhard Bauer

 

Belegungsplan

Altes

 Rathaus  Klingenberg
       
Montag 17:30 - 20:30
 
Offene Hilfe

 
19:00 - 22:00
 
Bezirksbeirat/ Termine kurzfristig
       
Dienstag 09:00 - 11:00
 
VHS

 
16:00 - 18:00
 
Jugendraum

 
18:00 - 22:00
 
VHS

 
19:00 - 22:00
 
Ortskartell/ Termine kurzfristig
       
Mittwoch 09:00 - 12:00
 
Bürgeramt

 
13:00 - 18:00
 
Landfrauen

 
19:00 - 23:00
 
Chorgemeinschaft

 
19:00 - 22:00
 
Ortskartell/ Termine kurzfristig
       
Donnerstag 08:30 - 11:30
 
VHS

 
13:00 - 18:00
 
Kath. Senioren

 
18:00 - 22:00
 
VHS

 
19:30 - 22:00
 
Lesekreis
       
Freitag 16:00 - 18:00
 
VHS

 
18:00 - 22:00
 
Jugendraum

 
19:00 - 22:00
 
Vereine/Termine kurzfristig
       
Samstag
 

 
Sonderveranstaltungen

 

 

 
z.B. Ausstellungen/Vereine
       
Sonntag
 

 
Sonderveranstaltungen

 

 

 
z.B. Wahlen, Marathonlauf


<*> um den momentan, unbefriedigenden Zustand in der Felsenstraße Ost abzustellen, haben wirdas verantwortliehe Bauunternehmen mehrmals unter Fristsetzung angeschrieben, zuletzt unterultimativer Androhung der außerordentlichen Kündigung und von Schadensersatz gemäß VOB/B. Zusätzlich haben wir die Geschäftsleitung des Unternehmens einbestellt. Beide Geschäftsführer sagten uns daraufhin vor wenigen Tagen im Technischen Rathaus die vertragsgerechte Erfüllung und somit Lieferung der geschuldeten Pflasterart zu. Das Pflaster werde, so die Geschäftsführer, sofort bestellt und unmittelbar nach Anlieferung (die Lieferzeit beträgt mindestens zwei bis drei Wochen) eingebaut. Diese Zusage liegt uns mittlerweile auch schriftlichvor.Die Granitpflastersteine für die Gehwegfläche müssen so bearbeitet sein, dass u.a. eine gute Ebenflächigkeit entsteht. Neben der Anforderung an die Qualität hat die Bearbeitungsart und die Granitsteinfarbe dem Pflasterunternehmen bei der Materialbeschaffung, die laut Ausschreibung nur im europäischen Raum stattzufinden hat, offenbar vor erhebliche Probleme gestellt.Selbstverständlich sind diese Anforderungen an die Qualität des Pflasters mit Bedacht gewählt.
Mit dem Unternehmen hat ein Ortstermin zur Festlegung der Vorbereitungsarbeiten, die den Pflasterarbeiten vorangehen, in der KW 29 stattgefunden. Laut der schriftlichen Zusage der Geschäftsleitung werden dann die eigentlichen Pflasterarbeiten ab der KW 32
* fortgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg
<Amt für Straßenwesen>

<*  Anmerkung: Woche vom 8. bis 14.8.2011. AD>


 

Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 21.6.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1138 * Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

a) welche Stellungnahme gibt sie im Einzelnen dazu ab, daß sich Grundeigentümer wie folgt über eine völlig falsche Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr für ihr Grundstück wie folgt beklagen:

"1. Dem beitragspflichtigen Grundeigentümer wurde ein  völlig fremde Flurkartenausschnitt und eine falsche Berechnung zugesandt (Kirchhausen Fl....*). Dennoch  waren die erhaltenen Unterlagen am Ende der jeweiligen Dokumente mit der Lagebezeichnung in Böckingen, mit Flurstücknr. ......* verknüpft worden!!!

2. Der Summenausweis (159m² bzw. 144m²) ist falsch. Bei korrekter Addition wären es 203m² bzw. 179m² !!!

3. Die Flurangabe am Ende von diesem Blatt ...* gehört zur Gemarkung Böckingen paßt nicht zu obiger Berechnung.
Die obige Flächenberechnung gehört offenbar zum Flurst. Nr. ...* in Kirchhausen!

4. Auch die Berechnung der markierten Flächen unter Anwendung des eingeblendeten Maßstabes, z.B. Fläche Nr. 1, ist grob/ungenau ermittelt.

5. Bei einer tel. Anfrage bei der bearbeitenden Stelle war man der Ansicht, daß Abweichungen unter 10m² es eigentlich nicht Wert wären zu korrigieren, dies unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzenrechnung für die erforderliche Bearbeitungszeit bei einer Reklamation. Derartige Abweichungen (um 10m²) würden wohl im Bereich von Euro 0,30 liegen.

Man muß sich nach dieser letzten Bemerkung fragen, wer gibt den Mitarbeitern bei diesem ortsfremden Dienstleister der Stadt Heilbronn eine solche Argumentationshilfe vor? Und wie klein muß sich ein Bürger vorkommen, der dort eine Rückfrage hält? Warum überläßt man dann den Grundeigentümern zeitgleich einen Korrekturbogen, wenn es sich doch nur um Peanuts handeln soll?! Und setzt man diese Euro -,30 je m²/jährlich an, so bedeutet dies doch bei z.B. 150m² abflußrelevanter Fläche
                        Euro 45 jährlich an Einnahmen für die Stadt.

Die Frage sei erlaubt: Rechnet sich dann noch ein Verwaltungsakt?"

 

<* Genaue Bezeichnung liegt im Original vor.>

b) Sind die im o.g. Schreiben gemachten Angaben bzgl. der gegenüber den den Grundeigentümern genannten Auskünfte richtig und im Falle der nicht korrekten Auskunft: Wie lautet die korrekten Auskunft?
 

c) In wie vielen Fällen wurden Grundeigentümern genauso gravierend falsche Unterlagen übersandt?
 

d) In welcher Weise findet die unterschiedliche Niederschlagsmenge Eingang in die Berechnungen?
 

e) In welcher Weise finden neben den stadteigenen Liegenschaften versiegelte und teilversiegelte öffentliche Flächen Eingang in die Berechnungen?
 

f) Weshalb wird den Bürgern mit dem Anschreiben nicht auch der Gewichtungsfaktor (Gebühr pro abflußrelevante Fläche : Gebühr pro m³ Schmutzwasser) mitgeteilt?
 

g) Weshalb soll die Gebührenerhebung rückwirkend (mangelnder Vertrauensschutz, "überraschende Klausel") erfolgen?
 

h) Lt. Antrag in der Drucksache 173/2010, dem der Gemeinderat am 22.7.2010 per Beschluß zugestimmt hat, sollen im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe 3 Aushilfsstellen mit den Wertigkeiten EG 10 (Sachbearbeiter), EG 8 (Verwaltungsangestellte) und EG 9 (Techniker) eingerichtet werden. Nun soll ein in Tübingen ansässiges ortsfremdes Büro als Dienstleister, der über eine städtische Telefonnummer quasi von Amts wegen erreichbar ist, die Auswertung bewerkstelligen:
- Wer hat dies beschlossen und den Auftrag erteilt? 
- Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahme?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 30.6.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> auf Ihre, uns am 21.06.2011 per E-mail übermittelte Anfrage antworten wir Ihnen wie folgt:
nach Auskunft unseres beauftragten Dienstleisters sind bei der Erstellung der Informationsschreiben an die Heilbronner Grundstückseigentümer, bedingt durch EDV-technische Probleme in einzelnen Fällen Lagepläne und/oder Flächenaufstellungen falsch zugeordnet worden. Die Fehlerquote beträgt nach einer aktuellen Auswertung 0,54 %.
Die betroffenen Kunden, die den Entsorgungsbetrieben bzw. der Hotline derartige Fehler mitteilen, erhalten kurzfristig berichtigte Unterlagen zugesandt

Zu a) telefonische Angaben an den Grundstückseigentümer:
Lt. Stellungnahme unseres Dienstleisters wurde in dem von Ihnen erwähnten Telefongespräch mit dem Grundstückseigentümer u.a. besprochen, wie sich die Niederschlagswassergebühr einer Fläche von rd. 10 m2 errechnet. Hierbei wurde von der Mitarbeiterin eine beispielhafte Gebühr von 30 Cent/m2 angenommen. Die Höhe der künftigen Heilbronner Niederschlagswassergebühr kann erst nach Abschluss der Flächenermittlung und Abstimmung mit allen Grundstückseigentümern errechnet werden. Nach Einschätzung der Entsorgungsbetriebe wird sie jedoch deutlich höher liegen als 30 Cent/m2. Der Landesdurchschnitt der Niederschlagswassergebühren der Großstädte in Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg,
Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Ulm) betrug im Jahr 2010 nach dem Ergebnis einer Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg 57 Cent/m^. Wir haben den Dienstleister aktuell auf diesen Durchschnittswert hingewiesen.

Zu c) Anzahl der Fälle mit fehlerhaften Unterlagen
Wie bereits eingangs erwähnt, beträgt die Fehlerquote bei den Infoschreiben mit falsch zugeordneten Lageplänen und Flächenberechnungen 0,54 %. Ausgehend von 22.766 versandten Infoschreiben haben damit 122 Adressaten fehlerhafte Unterlagen erhalten.
Zu d) In welcher Weise findet die unterschiedliche Niederschlagsmenge Einoanq in die Berechnungen?
Die Niederschlagswassergebühr wird ausschließlich nach der 6röBe und der Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in das städtische Kanalsystem eingeleitet wird, berechnet Dieser flächenbezogene Gebührenmaßstab ist bundesweit von der Rechtsprechung akzeptiert Unterschiedliche Niederschlagsmengen spielen damit bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr keine Rolle.

Zu e) In welcher Weise finden neben den stadteigenen Liegenschaften versiegelte und teilversiegelte öffentliche Rächen Eingang in die Berechnungen?
17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg regelt, dass die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, bei der Gebührenkalkulation außer Betracht bleiben. Die Entsorgungsbetriebe werden dem Gemeinderat im Rahmen der erstmaligen Festlegung der getrennten Abwassergebühren Ende des Jahres auch einen Vorschlag zur Neuberechnung des Straßenkostenentwässerungsanteils unterbreiten.

Zu f) Künftige Aufteilung Niederschlaqswassergebühr - Schmutzwassergebühr
Wie bereits bekannt ist, werden die künftigen Niederschlagswassergebühren nach den versiegelten Grundstücksflächen berechnet. Die Schmutzwassergebühren werden weiterhin nach dem verbrauchten Frischwassermengen ermittelt D.h. für die Schmutzwassergebühr kommt kein Gewichtungsfaktor zum Ansatz.
Die Aufteilung der Gesamtentwässerungskosten in die Kostengruppen „Niederschlagswasserentsorgung" und „Schmutzwasserentsorgung" wird bei der erstmaligen Berechnung der neuen gesplitteten Abwasser gebühren vorgenommen.

Zu g) Rückwirkende Gebührenerhebung
Auf der Grundlage der mit den Gebührenzahlern/Grundstückseigentümern abgestimmten Versiegelungsftächen können die getrennten Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung erst Ende des Jahres 2011 kalkuliert werden . Aus diesem Grund wird die Abwassersatzung mit erstmaliger Festlegung der getrennten Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft gesetzt Hierüber wurde in der Stadtzeitung am 30.12.2010 informiert.
Sämtliche seit Januar 2011 ergehenden Abwassergebührenbescheide enthalten ebenfalls einen zusätzlichen Hinweis auf die rückwirkende Inkraftsetzung der Änderungssatzung. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Gebührenerhebung sind damit erfüllt

Zu h] Beauftragung externer Dienstleistungen
Über die Notwendigkeit, externe Dienstleister mit Aufgaben zur Einführung des Gebührensplittings zu beauftragen haben die Entsorgungsbetriebe unter Ziffer 8 der GR-Drucksache Nr. 173 vom 23.06.2010 informiert Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 500.000 EUR sind dort genannt Die Beauftragung von externen Dienstleistungen erfolgte in der Zuständigkeit der Betriebsleitung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hörtling Hartmut Sugg


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.6.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1137 * Skatepark am Frankenstadion
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Stadtverwaltung:

 

1. Welche Stellungnahme gibt sie zum Schreiben der Fa. Burnside GmbH v. 30.5.2011 ab, in dem diese den Zustand der Skateanlage und ihre Bemühungen um eine Verbesserung des Zustandes darlegt?

 

2. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um den Jugendlichen weiterhin diese sportlichen Möglichkeiten zu erhalten?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 21.6.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> die Skateanlage am Frankenstadion ist mittlerweile 18 Jahre alt und weist deutliche Abnutzungsspuren auf.
Viele Teile der Anlage sind nur noch bedingt nutzbar und teilweise auch nicht mehr reparabel ohne
die kompletten Betonelemente auszutauschen. Dies betrifft insbesondere ausgebrochene Betonkanten, die heutzutage in Stahl ausgeführt werden. So ist die Anlage mittelfristig durch eine neue, moderne Anlage zu ersetzen im Rahmen der Planungen für die Bundesgartenschau 2019.
Sollte der Festplatz verlegt werden, wie vom Preisgericht empfohlen, wird eine neue Anlage im Bereich des neuen Parks für die Bahnhofsvorstadt auf der jetzigen Theresienwiese entstehen.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass die jetzige Anlage so zu sanieren ist, dass sie noch einige
Jahre bespielbar bleibt. Das Grünflächenamt wird daher zum Haushalt 2012/13 Haushaltsmittel für
eine entsprechende Sanierung anmelden.
Aktuell werden schadhafte Fugen repariert, um Gefährdungsstellen zu beseitigen. Die entsprechende Fachfirma ist bereits beauftragt.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Barz
Hans-Peter Barz


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.6.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1136 * Kanaldeckel in der Großgartacher Straße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über verschiedene Kanaldeckel in der Großgartacher Straße zwischen Sonnenbrunnen und Haselter, die infolge ihres Zustandes beim Überfahren durch LKW schlagartigen Lärm und Erschütterungen verursachen. 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 2.7.2011

Antwort:  könnte besser sein bürgernah: Danke!

<*> Am 17 .5.2011 hat das Betriebsamt uns mittgeteilt, dass mehrere Schachtabdeckungen in der Großgartacher Strasse schadhaft sind Wir haben umgehend unseren Jahresunternehmer, die Firma Beck, mit der Sanierung beauftragt. Die Arbeiten durften dann erst in den Pfingstferien, reduziertes Verkehrsaufkommen, durchgeführt werden. Wir bedanken uns für Ihre Meldung.

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hertner

Heilbronner Versorgungs GmbH
Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.5.2011

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An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1135 * Waldschänke
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt sie zu folgender Mitteilung ab:

"Als ehemaliger Heilbronner komme ich immer noch und das gern- 8 bis 10 Mal im Jahr in meine alte Heimat. Jedes Mal kehre ich dabei mindestens einmal, wenn möglich öfter in der Waldschänke im Köpfertal ein. Dabei freue ich mich immer wieder, ebenso meine Lebensgefährtin, über dieses wunderschöne und gemütliche Kleinod, das inzwischen durch die Initiative des Mieters -Herrn Bertram Mielert- dort entstanden ist. Was für eine Wandel gegenüber der verfallenen Liegenschaft vor der Neueröffnung. Die Groteske um die Wasserversorgung der Waldschänke kann ich nur schwer nachvollziehen. Insbesondere verstehe ich als inzwischen fast 20 Jahre in der Kommunalpolitik tätiger Mandatsträger nicht, dass Herr Bertram vonseiten des Eigentümers -der Stadt Heilbronn- sowie der im Stadtrat vertretenen Fraktionen nicht mehr erkennbare Unterstützung erhält. Das Naherholungsgebiet Köpfertal mit dem wirklich tollen Skulpturenweg erfährt doch durch die Waldschänke "im neuen Gewand" zweifelsfrei eine erhebliche Aufwertung und dies sollte im Interesse dieser Gremien sein.

Ich freue mich auf meinen nächsten Besuch in der Waldschänke und würde mich noch mehr freuen, wenn mir Herr Mielert bei der Begrüßung sagen könnte: ?Wasser läuft, Bestand der Waldschänke ist nunmehr weiterhin gesichert."

2. In welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 26.5.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> zu Ihrer Anfrage vom 26.05.2011 nehme ich wie folgt Stellung:

zu 1.
Die Stadt ist lediglich Vermieterin des Grundstücks; der Mieter des Grundstücks
ist Eigentümer der Waldschänke und somit Verpächter der Gaststätte. Die Stadt ist als Grundstücksvermieterin weder gesetzlich noch vertraglich für die  Immobilie oder gar für die Wasserversorgung / Abwasserentsorgung verantwortlich. Nach dem Kenntnisstand der Stadtverwaltung befinden bzw. befanden sich Verpächter und Pächter in einem Rechtsstreit.

zu 2.
Da die Stadt
- wie unter Ziffer 1 dargestellt wurde -  keine rechtliche Verantwortung für diese Immobilie hat, besteht auch kein Anlass, für Abhilfe zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Semenass


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.5.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn 

 

1134 * Gesundheitsgefährdung durch Hundekot  in der Feldgemarkung
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtverwaltung verfolgt zwar (zu Recht) das unhygienische bußgeldbewehrte Wegwerfen von Zigarettenresten und Spucken auf den Boden in öffentlichen Straßen, vernachlässigt aber aus Personaleinsparungsgründen die gesundheitlich weit gefährlichere unhygienische Ablagerung von Hundekot in der Feldgemarkung. Wir fragen daher

a) Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung zur Abwendung der - nicht nur durch durch die anhaltende Trockenheit - steigenden Gefahr der Kontaminierung von Erntegut und Nahrungsmitteln durch über Hundekot in den Feldern verbreitete Krankheitserreger?

b) In welcher Weise wird für ausreichenden Feldschutz für die durch Verunreinigungen gefährdeten offenen Produktionsflächen der Landwirte, die in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung für die Produktion gesunder und sauberer Lebensmittel stehen (Produkthaftung), gesorgt?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 20.6.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*>
mit der Email vom 26.05.2011 baten Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
a) Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung zur Abwendung der – nicht nur durch die
anhaltende Trockenheit – steigenden Gefahr der Kontaminierung von Erntegut und Nahrungsmitteln
durch über Hundekot in den Feldern verbreitete Krankheitserreger?
b) In welcher Weise wird für ausreichenden Feldschutz für die durch Verunreinigungen gefährdeten
offenen Produktionsflächen der Landwirte, die in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung
für die Produktion gesunder und sauberer Lebensmittel stehen (Produkthaftung), gesorgt?
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Der Gemeinderat hat im Jahr 2003 im Rahmen der Sparmaßnahmen den Wegfall der Aufgabe
„Feldschutz / Weinberghut“ beim städtischen Vollzugsdienst beschlossen; diese Aufgabe wird
seit 01.01.2004 nicht mehr wahrgenommen. Verbunden mit dem Beschluss war der Wegfall von
4 Planstellen. Diese Abbauverpflichtung ist vollständig realisiert.
Die Beschwerden, insbesondere der Landwirte, über die mangelnde Bereitschaft der Hundebesitzer,
die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen, sind der Verwaltung hinreichend bekannt.
Ohne Mitwirkung der Hundehalter ist dieses Problem jedoch nicht zu lösen.
Sowohl die Verwaltung als auch der Bauernverband appellieren daher regelmäßig in den örtlichen
Mitteilungsblättern und der Presse an die Hundebesitzer darauf zu achten, dass die Tiere
ihre Notdurft nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie z.B. Ackerflächen - verrichten
und das Betretungsverbot dieser Flächen während der Nutzzeit befolgt wird. Als Nutzzeit
gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses
und der Beweidung.
Die Verwaltung prüft, inwieweit die Hundehalter - z.B. mittels Flyer – hinsichtlich der Problematik
weiter sensibilisiert werden können.


Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez.
Rüdiger Muth


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 10.05.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1133 * Helmholtzstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Dauerbaustelle in der Helmholtzstraße und fragen:
 

"...wann kommt eigentlich wieder der Straßenbelag auf die Helmholtzstrasse im Haselter drauf (Stromverlegung Sept.2010)?"

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 12.05.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> bei Ihrer Anfrage auf Baumaßnahmen sowie deren Abschluss in der Helmholtzstraße handelt es sich um noch nicht fertiggestellte Leitungsarbeiten (110 kV-Trasse) der Zeag Energie AG.

Diese teilt uns nach mehrmaliger Rücksprache und Aufforderung mit, dass die Asphaltarbeiten für den Schlussbelag bei geeigneten Witterungsverhältnissen für die KW 20 bzw. KW 21 vorgesehen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Raphael Bontzol

Stadt Heilbronn

Amt für Straßenwesen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 5.5.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

Regierungspräsidium Stuttgart

 

1132 * Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot II

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. mit Ihrer Beantwortung zu den Punkten 6 und 7 unserer Anfrage vom 6.4.2011 gehen wir nicht konform, da das darin beschriebene Verwaltungshandeln sowohl ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes darstellt als auch den Bestimmungen der GemO widerspricht. Die Rechtsstellung und Aufgabenerfüllung nach § 24 Absatz 1 Satz 3 des Gemeinderates werden be- und verhindert.

§ 33a Abs. 1 der GemO regelt ganz klar:  
"Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, daß der Gemeinderat einen Ältestenrat bildet, der den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderats berät."

Eine weitere Befugnis zu anderweitigen Beratung außer der Tagesordnung des Gemeinderates und dem Sitzungsverlauf (Gang der Verhandlungen) ist darin nicht enthalten, wie auch VwV GemO zu § 33a eindeutig bestimmt: "Danach kann der Gemeinderat dem Ältestenrat aus seinem Zuständigkeitsbereich einzelne Angelegenheiten weder zur Entscheidung noch zur Vorberatung übertragen oder zur sonstigen Vorbehandlung zuweisen."

Insoweit widerspricht § 3 a Abs. 2 Buchstabe d) und dessen Anwendung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeindeordnung, insbesondere deshalb, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürgervertreter eklatant verletzt wird, d.h. diesen werden Informationen vorenthalten, die zur ordnungsgemäßen Mitwirkung an den Angelegenheiten der Gemeinde und Erledigung Ihrer Aufgaben notwendig sind. Der Ältestenrat ersetzt nicht einen Ausschuß für geheimzuhaltende Angelegenheiten.  

Die für diesen Verstoß aus § 3 a Abs. 2 Buchstabe d) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat abgeleitete Argumentation, außerhalb der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse berate der Ältestenrat in Angelegenheiten, die für das öffentliche Wohl von erheblicher Bedeutung, die besonders schwierig oder vertraulich sind, konterkariert sich zudem schon daraus selbst, als in der Beantwortung auch auf ein vollständig gegensätzliches Vorgehen in gleicher Sache, nämlich einer weiteren Demonstration derselben Organisation mit gleicher Zielsetzung am 1. Mai 2011 verwiesen wird, in der völlig anders gehandelt wurde. Letzten Endes wurden die nicht von der Verwaltungsspitze unterrichteten Gemeinderäte zu keiner Zeit durch diese von dem Vorgang unterrichtet, sondern mußten Vorgang und Verwaltungshandeln dem in unserer Anfrage vom 6.4.2011 genannten Pressebericht vom 5.4.2011 entnehmen.

Damit wurde auch gegen die Bestimmungen des § 43 Absatz 5 GemO (Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister) verstoßen, insbesondere, da es sich auch um keine geheimzuhaltende Angelegenheit nach § 44 Absatz 3 Satz 3 gehandelt hat. Die Bitte der Polizei um Geheimhaltung ersetzt nicht die Anordnung einer dafür zuständigen Behörde und erzwingt gleich garnicht die Umsetzung in ein den Grundsätzen unseres demokratischen Rechtsstaates widersprechendes Zweiklassenrecht bei der Behandlung und Behinderung gleichberechtigter gewählter Vertreter der Bürgerschaft in der Ausübung ihrer Aufgaben.

2. Wie hoch sind die der Stadt Heilbronn entstandenen Kosten, u.a. insbesondere für das Verwaltungsverfahren der Versammlungsbehörde und Prozesskosten für das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, da der Versammlungsleiter die Verbotsverfügung angefochten hat.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 03.05.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1131 * Tempo-30 auf der B 293
 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Verwaltung:

 

welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß der SWR 4 in seinen Bodensee-Nachrichten (http://www.swr.de/swr4/bw/nachrichten/bodensee/-/id=258288/1192mtj/index.html) heute verkündet
 

"Friedrichshafen: Tempo 30 auf der Bundesstraße
Die geplante Tempo 30 Zone auf der Bundesstraße 30 im Ortsteil Fischbach soll mit zwei stationären Radarkontrollen überwacht werden. Das hat jetzt der Finanz- und Verwaltungsausschuss in Friedrichshafen beschlossen. Zum Schutz der Anwohner vor Lärm will die Stadt Friedrichshafen nachts auf der B30 die Geschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzen. In zwei Wochen am 16. Mai wird der Gemeinderat über das Thema entscheiden, außerdem muss noch das Regierungspräsidium zustimmen."

 

aber eine Tempo-30-Begrenzung auf der B 293 in Heilbronn nicht möglich sein soll?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 29.04.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1130 * Alter Eisenbahndamm
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ein Bürger teilt uns mit:

"Ich ging heute am 25. 04.2011 den Parallelweg zur Neckartastr. in Richtung Süd. (Alter Eisenbahndamm bei den Mühläcker in Sontheim)
Habe dabei folgendes Entdeckt, teilweise hängen halbe Bäume über die hälfte in den
Gehweg. Bei Nacht ist Verletzungsgefahr vorprogrammiert."

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 3.5.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> vielen Dank für ihren Hinweis. Das Betriebsamt wird die Mängel sobald als möglich abstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Stephan Näschen


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 28.04.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1129 * Parksituation Felsenstraße
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anwohner der Felsenstraße in Klingenberg und Gäste einer dort ansässigen Gaststätte beklagen sich über mangelnde Parkmöglichkeiten infolge der Sanierung. Sie fragen, wie lange der Zustand noch dauern wird.
Sie würden auch gerne ersatzweiseden Parkplatz beim Alten Rathaus nutzen und fragen, ob dies möglich sei.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Auchter
Stadtrat

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 8.6.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> die Nutzung der öffentlichen Parkstände am Alten Rathaus Klingenberg in der Theodor-Heuss-

Straße durch Gäste der Felsenstube und Anwohner während der Bauzeit wurde seitens des

Amts für Liegenschaften und Stadterneuerung geprüft.

Die Prüfung ergab, dass eine Nutzung grundlegend und auch am Wochenende aufgrund vielschichtiger Nutzergruppen nicht möglich ist.

Wir weisen darauf hin, dass der am „Klingenberger Steg“ liegende Parkplatz mehr Abstellmöglichkeiten bietet und gleich weit entfernt zur Gaststätte in den Felsenstraße liegt. Wir bitten diesen als Ausweichmöglichkeit zu benutzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.04.2011

26.04.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1128 * Ziegeleipark und Müllabfuhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bürger beklagt sich über Zustände im Ziegeleipark und mangelhafte Müllabfuhr. Er teilt mit:

Habe am Ostersamstag mit meinem Besuch den wunderschönen Ortsteil Böckingen den Ziegeleipark gezeigt.
    * Ehemalige Ziegelei
    * Aus der Ziegelei im Heilbronner Stadtteil Böckingen wurde ein wunderschöner Park gestaltet.
    * Bemerkenswert ist das harmonische Nebeneinander von Natur und handwerklicher Gestaltung des Parkes.
    * Der als Feuchtbiotop angelegte See bietet Platz für viele Wasserpflanzen und Tieren.
ICH HABE ABER NUR MÜLL GESEHEN!!!!!!! SIEHE ANLAGE BILDER! Es müßte Verboten werden im Ziegeleipark zu Grillen, es langt doch daß wir in Böckingen nur noch Spielhöllen habe und jetzt wird auch noch der Park zugemüllt. Ich würde gerne die Herren der Stadt zu einem spaziergang (nicht mit dem Bus fahren)durch unser einmal schönes Böckingen einladen damit Sie mal sehen wie es dort aussieht. Wir haben hier nur Müll (Fritz Ulrich Schule, Kreisberufsschule, Längelterstraße wo die Schüler parken usw.
Bitte sorge doch dafür das im Ziegeleipark nicht gegrillt wird, jetzt wenn schönes Wetter ist ist dort die Hölle los.
Ps. dem mit dem Auto soll man den Anzeigen wegen Umweltverschmutzung
Warum wurde am Samstag 23.04.11 im Bezirk 3 keine Mülleimer geleert?

26.4.2011: weitere Bürger beklagen sich über die  Zustände im Ziegeleipark und mangelhafte Müllabfuhr. Sie teilen mit:

... wir waren heute auch im Ziegeleipark spazieren mit meinen Schwiegereltern aus Mazedonien. Überall lag Müll. Es war wirklich peinlich, denn es sah dort schlimmer aus als in Mazedonien.
Von einem Park in Deutschland hatten die beiden auch andere Vorstellungen. ...

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.  [Bilder im Original]

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 28.04.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> die Müllproblematik in den Heilbronner Parkanlagen an den Wochenenden erreicht in diesem Frühjahr eine bisher nicht gekannte Dimension. Neben Ihren Eindrücken im Ziegeleipark haben die Gärtner im Wertwiesenpark 8 cbm Müll über Ostern beseitigt. Hier ist im Übrigen seit Mitte April vorübergehend ein Reinigungsdienst an den Wochenenden eingerichtet mit Mitarbeitern des Betriebsamtes.

Dieser Zustand ist untragbar, schreckt Besucher vom Besuch der Parks ab und schädigt letztendlich das grüne Image der Stadt.

Wir werden uns nächste Woche mit dem Ordnungsamt, der Polizei und dem Betriebsamt zusammensetzen, um eine Lösung des Problems schnellstmöglichst zu erreichen:

- Vergabe der Parkreinigung an den Wochenenden (eine Eigenerledigung ist mit dem derzeitigen Personalstand dauerhaft nicht möglich), ein erstes Angebot liegt vor, es ist mit Gesamtkosten von 20 - 30.000 EUR zu rechnen (Wertwiesen-, Pfühl- und Ziegeleipark). Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten diese Jahr außerplanmäßig bereitgestellt werden. Für den nächsten Doppelhaushalt werden wir die Mittel anmelden.

- verstärkte Kontrollen in den Parks durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegenüber "Müllsündern" - hier sind jedoch auch personelle Grenzen gesetzt!

- Überlegungen zur Einschränkung der Grillbereiche im Wertwiesenpark

- intensive Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Medien und vor Ort über die sozialverträgliche Nutzung der Parks

Wir hoffen, diese Maßnahmen entsprechend dauerhaft realisieren zu können, um unsere Parkanlagen weiterhin attraktiv zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schmid

Grünflächenamt


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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.04.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1127 * Parksituation in der Frundsbergstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über Probleme mit zu eng aufeinander parkenden PKW in der Frundsbergstraße westlich der Helmholtzstraße infolge nicht mehr klar erkennbarer Straßenmarkierungen. 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 31.5.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> bei der Überprüfung der Straßenbreite im Zusammenhang mit einer Feuerwehrprobefahrt hat sich herausgestellt, dass die bisherigen Parkflächenmarkierungen nicht mehr erneuert werden können.

Nach der Rechtsprechung besteht an engen Straßenstellen ein gesetzliches Haltverbot, wenn die Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m unterschritten wird.

Die öffentliche Verkehrsfläche der Frundsbergstraße ist durchgehend ca. 5 m breit und damit nur dann ausreichend, wenn relativ schmale Fahrzeuge sehr eng an die bestehenden Grundstücksgrenzen bzw. Hecken heran geparkt werden.

Um ein durchgehendes Haltverbot im gesamten Verlauf der Frundsbergstraße zu vermeiden, sehen wir zunächst davon ab, eine entsprechende Beschilderung oder Markierung anzubringen.

Die Anlieger sind insoweit gehalten, die bestehende Mindestdurchfahrtsbreiten einzuhalten, wobei durchaus auch die Straßenflächen vor privaten Einfahrten in Anspruch genommen werden können, soweit keine Behinderungen der Ein- und Ausfahrt eintreten (z. B. Nutzung durch Zweitwagen oder Besucher).

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Karl-Heinz Frenzel


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Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.04.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1126 * Abfallcontainer

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Belästigungen infolge der Abfallcontainer im Bereich Längelter Straße etwa auf Höhe der Hausnummer 120 und schlagen die Verlegung in den Bereich vor der Fritz-Ullrich-Schule vor.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 3.5.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> Aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist der Containerstandort in der Längelterstraße (gegenüber Hausnummer 120) weiterhin notwendig und sinnvoll.

 

Aufgrund früherer Beschwerden der Anwohner des Containerstandortes, wurde zu deren Entlastung bereits ein zusätzlicher Containerstandort in der Längelterstraße in Höhe des Buswendekreises eingerichtet. Die vorgeschlagene Verlegung in den Bereich der Fritz-Ulrich-Schule halten wir nicht für zielführend, da dieser Standort zu nahe an den bestehenden Containerstandort der Berufsschule rücken würde, zu weit von der Zielgruppe der derzeitigen Nutzer entfernt wäre und im Außen- / Schulbereich auch nicht problemlos wäre.

 

Hinweisen möchten wir darauf, dass die Anwohner des Containerstandortes in der Längelterstraße (gegenüber Hausnummer 120) sich bei Belästigungen (Missachtung der Einwurfzeiten, illegale Ablagerung etc.) unter der Rufnummer 56-2951 an die Abfallberatung wenden können. Wichtig ist eine möglichst genaue Beschreibung des Vorgangs (Datum, Uhrzeit, Kfz-Kennzeichen, Autotyp, Autofarbe, Personenbeschreibung etc.).

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hartmut Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.4.2011

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An das Regierungspräsidium Stuttgart

und die Ämterverwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1125 * Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Ämterverwaltung und die Aufsichtsbehörde:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Ämterverwaltung dazu ab, daß die Heilbronner Stimme am 5.4.2011 unter der Überschrift "Kritik an Geheimhaltung der Neonazi-Demo" wörtlich zur Vorgehensweise der Ämterverwaltung berichtet:
"Die Stadt hatte den Aufmarsch zunächst verboten. Man habe erst am Freitagnachmittag die Anordnung des Gerichts erhalten, dass die Kundgebung stattfinden dürfe. Und: Für die Stadt sei dieser Aufzug eindeutig eine Werbeveranstaltung für die Großdemo am 1. Mai gewesen. "Wir wollten diese nicht noch aufwerten", erklärt er die strikte Informationssperre. Mit dem Ältestenrat des Gemeinderats sei das Vorgehen abgestimmt gewesen."

2. Seit wann wußte die Ämterverwaltung von der geplanten Demonstration?

3. Wer hat über den Verbotsantrag entschieden?

4. Welche Kosten wurden dafür verusacht?

5. Weshalb wurde der Vorgang gegenüber dem Gemeinderat als nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg neben dem Oberbürgermeister Teil der Verwaltung verschwiegen, dessen Unterrichtung - auch nichtöffentlich im Rahmen der im Gegensatz zum von der Ämterverwaltung selbst mit aufgebauschten Demonstration am 1. Mai 2011 plötzlich entdeckten Geheimhaltungsstrategie - in der Sitzung vom Donnerstag, 31.3.2011 möglich gewesen wäre?

6. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die einseitige Unterrichtung des Ältestenrates veranlaßt und durch die Abstimmung des für derartige Entscheidungen unzuständigen Ältestenrates gegen das Gleichbenhandlungsgebot aller Stadträte verstoßen?

7. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 4.5.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> die Verwaltung nimmt zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Ämterverwaltung dazu ab, dass die Heilbronner Stimme am 05.04.2011 unter der Überschrift "Kritik an der Geheimhaltung der Neonazi-Demo" wortwörtlich zur Vorgehensweise der Ämterverwaltung berichtet:
"Die Stadt hatte den Aufmarsch zunächst verboten. Man habe erst am Freitagnachmittag die Anordnung des Gerichts erhalten, dass die Kundgebung stattfinden dürfe. Und: Für dieStadt sei dieser Aufzug eindeutig eine Werbeveranstaltung für die Großdemo am 1. Mai gewesen. ,Wir wollten diese nicht noch aufwerten', erklärt er die strikte Informationssperre. Mit dem Ältestenrat des Gemeinderats sei das Vorgehen abgestimmt gewesen."

Der von Ihnen zitierte Artikel der Heilbronner Stimme entspricht den Tatsachen und bedarf daher keiner weitergehenden Erklärung. Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Fragen 2 bis 6.

2. Seit wann wusste die Ämterverwaltung von der geplanten Demonstration?

Das städtische Ordnungsamt wurde am Freitag, 25.03.2011, gegen 12:00 Uhr erstmals vom Versammlungsleiter per Email über die angemeldete Kundgebung des Veranstalters "Nationalesund soziales Aktionsbündnis 1. Mai" mit dem Motto "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" am 02.04.2011 in Heilbronn informiert.

3. Wer hat über den Verbotsantrag entschieden?

Das Ordnungsamt, welches die Aufgabe der Versammlungsbehörde wahrnimmt, hat, in Abstimmung mit mir, über das Verbot der Kundgebung für den 02.04.2011 entschieden, zumal bereits am 16.03.2011 eine Verbotsverfügung gegen denselben Veranstalter mit dem gleichen Motto für die Demonstration am 01.05.2011 in Heilbronn erlassen wurde.

4. Welche Kosten wurden dafür verursacht?

Es entstanden Kosten seitens der Stadt Heilbronn für das Verwaltungsverfahren der Versammlungsbehörde und Prozesskosten für das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, da der Versammlungsleiter die Verbotsverfügung angefochten hat.

5. Weshalb wurde der Vorgang gegenüber dem Gemeinderat, als nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg neben dem Oberbürgermeister Teil Verwaltung, verschwiegen, dessen Unterrichtung - auch nichtöffentlich im Rahmen der im Gegensatz zum von der Ämterverwaltung selbst mit aufgebauschten Demonstration am 1. Mai 2011 plötzlich entdeckten Geheimhaltungsstrategie - in der Sitzung vom Donnerstag, 31.3.2011 möglich gewesen wäre?

Die Aufgabe der Versammlungsbehörde nimmt die Stadt Heilbronn in ihrer Funktion als untere Verwaltungsbehörde als Weisungsaufgabe wahr. Gemäß § Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) erledigt der Oberbürgermeister Weisungsaufgaben mit Ausnahme des Erlasses von Satzungen und Rechtsverordnungen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit. Die Polizei hatte im Hinblick auf ihre begrenzten Personalressourcen am 02.04.2011, bedingt durch die kurzfristige Anmeldung der Kundgebung, um Geheimhaltung gebeten.

6. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die einseitige Unterrichtung des Ältestenrats veranlasst und durch die Abstimmung des für derartige Entscheidungen unzuständigen Ältestenrats gegen das Gleichbehandlungsgebot aller Stadträte verstoßen?

Gemäß § 3a Abs. 2 Buchstabe d) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat in Verbindung mit § 33a Abs. 2GemO berät der Ältestenrat den Oberbürgermeister außerhalb der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse in Angelegenheiten, die für das öffentliche Wohl von erheblicher Bedeutung, die besonders schwierig oder vertraulich sind.

7. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Da das Vorgehen der Verwaltung rechtmäßig war, ergeben sich keine Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Bürgermeister


Replik dazu: Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot II


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 6.4.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1124 * Stadtbahn - Grunderwerb

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Trifft es zu, daß die im Zusammenhang mit dem Bau der Stadtbahn-Linie "Nord" benötigten Grundstücke noch nicht vollständig erworben sind?
 

2. Um welche Grundstücke handelt es sich und aus welchen Gründen?
 

3. Welche Konsequenzen werden sich daraus ergeben?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 19.4.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> zu Ihren 3 Fragen zum Thema Grunderwerb für die Stadtbahn Nord können wir wie folgt Stellung nehmen:

 

1) Es trifft zu, dass noch nicht alle benötigten Grundstücke erworben sind.

 

2) Der Grunderwerb selbst stellt ein Teilobjekt des Gesamtprojektes dar, dem die Teilprojekte Planung undPlangenehmigungsverfahren vorausgehen, und zwar aus folgenden Gründen:

 

Grunderwerbsgespräche sind generell erst dann sinnvoll, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt, auf dessen Grundlage dann die konkreten Verhandlungen mit den Eigentümern geführt werden können. Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Diskussion im Gemeinderat über eine Änderung der Trassenführung oder daran,dass im Planfeststellungsverfahren eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, deren Ergebnisse auch auf die zum Erwerb kommenden Flächen Auswirkungen haben können.

Bis auf zwei Ausnahmen müssen für die Stadtbahn-Nord keine Flächen aufgekauft werden, über die Gleisanlagen der Stadtbahn zubauen sind. Die zu erwerbenden Flächen stellen vielmehr Arrondierungsflächen für öffentliche Zwecke (z.B.Gehwege) dar. Der Planfeststellungsbeschluss für die Stadtbahn-Nord erging im Januar 2011 und ist seitEnde Februar 2011 bestandskräftig, so dass mit dem Grunderwerb begonnen wurde. Davor wurde bereits Grunderwerb im Rahmen von Vorkaufsrechten getätigt. Gerne erläutern wir Ihnen anhand der Planunterlagen die zu erwerbenden und die bereits gekauften Flächen.

 

3) Wie ausgeführt stellt der Grunderwerb - auch in zeitlicher Hinsicht - ein Teilprojekt des Gesamtprojektesdar. Aus heutiger Sicht ergeben sich keine Konsequenzen auf die Gesamtrealisierung des Projektes.Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Frenzel
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

 

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 22.3.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1123 * Einlagerungen bei der SWS
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen bezugnehmend auf die einschlägigen Berichte in der Heilbronner Stimme vom 21. und 22.3.2011 die Verwaltung:
 

1. Wie lauten die vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossenen Vereinbarungen betr. Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit der Ablagerung welcher Stoffe in der Untertagedeponie des Salzbergwerks Heilbronn?
2. Welche Stoffe, deren Herkunft und Menge sind Anlaß zu o.g. Meldungen?
3a. Gibt es neben den in der o.g. Meldung genannten Fälle noch weitere vergleichbare Einlagerungen und wenn ja, welche, woher und in welchen Mengen?
3b. Wie stark strahlen die betreffenden Soffe?
4. Trifft es zu, daß 13 Fässer einlagern, bei denen die Grenzwerte nach Anlage III StrahlenschutzVO von U 238 überschritten werden?
5. Weshalb wurde der Gemeinderat als das die Vereinbarung beschließendes Organ nicht von den Vorgängen unterrichtet?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 14.4.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfrage betreffend "Einlagerungen bei der SWS" beantworten wir wie folgt:

 

"Wir fragen bezugnehmend auf die einschlägigen Berichte in der Heilbronner Stimme vom 21. und22.3.2011 die Verwaltung:

1. Wie lauten die vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossenen Vereinbarungen betr. Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit der Ablagerung welcher Stoffe in der Untertagedeponie des Salzbergwerkes Heilbronn?"

 

Maßgeblich für die Einlagerung von Abfällen in die Untertagedeponie Heilbronn ist die im September 1993 zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Heilbronn und der Südwestdeutsche Salzwerke AG abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

Nach 1 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind von einer Einlagerung oder Bearbeitung ausdrücklich Stoffe der Klassen 1, 2, 3 und 7 der Gefahrgutverordnung Straße in der gegenwärtig (Anmerkung: zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung) gültigen Fassung ausgenommen.
Dies sind:

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Klasse 2: Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe


2. "Welche Stoffe, deren Herkunft und Menge sind Anlaß zu o.g. Meldungen ?"

 

Hierzu haben die Südwestdeutsche Salzwerke AG mitgeteilt:

"Es handelt sich um Rückstände aus Schmelzversuchen der Firma Siempelkamp, Krefeld, mit einer Tonnage von 17,5 Tonnen (mit Transportfüllsand 19,5 Tonnen -82 Fässer)."

 

3a "Gibt es neben den in der o.g. Meldung genannten Fällen noch weitere vergleichbare Einlagerungen und wenn ja, welche, woher und in welchen Mengen?"

 

Hierzu haben die Südwestdeutsche Salzwerke AG mitgeteilt:

Im Salzbergwerk werden Abfälle eingelagert, die nach 97/98 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) für die Untertagedeponie Heilbronn freigegeben sind. Nach 97/98 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) erfolgt die Freigabe für Stoffe, die Radionukleide natürlichen Ursprungs enthalten. Ferner werden Stoffe eingelagert, die nach 29 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) für die Untertagedeponie Heilbronn freigegeben sind. Nach 29 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) erfolgt die Freigabe für Materialien, die aus atomrechtlich genehmigten Umgang stammen.Aufgrund der Freigabe erfolgt eine konventionelle Entsorgung nach Abfallrecht. Dies bedeutet, dass alternativ zur Einlagerung in Untertagedeponien auch eine oberirdische Ablagerung auf einer Deponiegrundsätzlich möglich wäre, soweit dies nicht aus anderen Gründen wie z.B. Toxizität, Verunreinigungen durch Schwermetalle o.a. ausgeschlossen ist. 

Es handelt sich dabei um insgesamt 673 t, die nach 97/98 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) freigegeben sind, und um 16191, die nach 29 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) freigegeben sind. Die Stoffe stammen von einer Vielzahl von Anlieferern.

Die Ablagerung der Stoffe erfolgte im Zeitraum von 2003 bis heute. Bezogen auf eine Gesamteinlage-rungsmenge von 50 - 55.000 t jährlich sind sie mengenmäßig von untergeordneter Bedeutung."

 

3b "Wie stark strahlen die betreffenden Stoffe?"

 

Hierzu haben die Südwestdeutsche Salzwerke AG mitgeteilt:

"Eine mögliche Strahlenexposition ist nur für die Annahme und den Umgang bis zur Ablagerung in der Untertagedeponie überhaupt relevant. So wurde bei konservativer Betrachtung eines einzigen Mitarbeiters von SWS eine max. Strahlenexposition von < 1 uSv (0,001 mSv) errechnet."

4."Trifft es zu, dass 13 Fässer einlagern, bei denen die Grenzwerte nach Anlage III StrahlenschutzVO von U 238 überschritten werden?"

 

Hierzu haben die Südwestdeutsche Salzwerke AG mitgeteilt:

"Die Einlagerungen erfolgten auf der Basis des Freigabebescheides der Bezirksregierung Düsseldorfvom 10. Februar 2003. Diesem Freigabebescheid ist ein in der Frage enthaltener Sachverhalt nicht zuentnehmen."

 

5."Weshalb wurde der Gemeinderat als die Vereinbarung beschließendes Organ nicht von denVorgängen unterrichtet ?"

 

Alle Einlagerungen in der Untertagedeponie Heilbronn erfolgen auf der Grundlage der o.g. öffentlichrechtlichen Vereinbarung sowie der darauf aufbauenden Planfeststellung. Dies gilt auch für die Einlagerung der Firma Siempelkamp, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Die Deponierung der von der Planfeststellung umfassten Stoffe ist operatives Geschäft der Geschäftsführung/des Vorstandes. Eine Information hierüber an Aufsichtsrat und/oder Gremien der Gesellschafter erfolgt daher grundsätzlich nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Berggötz


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.3.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1122 * Sporthalle auf der Schanz

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bürger beklagen die düstere und deprimierend wirkende anthrazitfarbene Farbgestaltung der Sporthalle auf der Schanz und wünschen sich dringend Änderungen.
Da die den architektonischen Mißgriff damit zugebende Behauptung, die Bäume würden zur Auflockerung beitragen, insbesondere in der laubfreien Jahreszeit und angesichts der Größe des inzwischen bei den Bürgern schon als "Sarkophag" titulierten Genbäudes nicht zutrifft, wird entweder eine Verbesserung durch auflockernde Zusatzfarben, eine dichtere höherwüchsige Vorpflanzug oder eine Fassadenbegrünung vorgeschlagen.
 

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 28.03.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> mit Ihrer E-Mail vom 19.03.2011 haben Sie berichtet, dass sich Bürger über die düster und deprimierend wirkende anthrazitfarbene Farbgestaltung der Sporthalle auf der Schanz beklagen und sich dringend Änderung wünschen. In diesem Zusammenhang würde entweder eine Verbesserung durch auflockernde Zusatzfarben, eine dichtere höherwüchsige Vorpflanzung oder eine Fassadenbegrünung vorgeschlagen. Ihrem Wunsch bezüglich einer Antwort kommen wir hiermit gerne nach:


Am 10.04.2010 hatten sich Anlieger beim Hochbauamt über die Farbgebung der energetisch sanierten Halle beklagt. Aufgrund dessen fand ein Ortstermin mit Herrn Bürgermeister Hajek statt, der zu folgender schriftlicher Beantwortung führte:


"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.04.2010, die ich aufgrund des Wochenendes erst heute lesen konnte. Hierin beklagen Sie sich über die Farbgebung der energetisch sanierten Halle. Zunächst möchte ich einmal feststellen, dass die Sporthalle "auf der Schanz" auf der Grundlage der Planung eines Generalunternehmers 1974 erbaut wurde. Bedingt durch ihre Größe und kubische fensterlose Hülle lässt sich durch eine Farbgebung relativ wenig am städtebaulichen Erscheinungsbild ändern. Bisher war diese geprägt durch eine Waschbetonverkleidung, die durch hell gestrichene vorspringende Stützen gegliedert wurde. In der Originalfassung waren die Stützen dunkel gestrichen. Erst viel später erhielten sie einen weißen Anstrich.
Um die Hülle gestalterisch zusammenzufassen, hat sich die Bauverwaltung zusammen mit dem Schul- Kultur und Sportamt und den Schulleitungen der Grund- Hauptschule und des Gymnasiums darauf geeinigt, den Sockelbereich einschließlich der Fensterrahmen schwarz zu halten und den geschlossenen Hallenbaukörper in einem Mittelgrauton zu streichen Als farblicher Akzent innerhalb dieser Gestaltung sind die eingefärbten grünen Gläser des Foyer der Sporthalle zu sehen.
Der Farbton kann nur in ganz wenigen Fällen den Inhalt oder den Zweck eines Gebäudes definieren. Aus diesem Grund halte ich Ihren Vergleich mit Gebäuden, die politische Macht demonstrieren, für unangemessen, zumal deren Fassaden oft aus völlig anderen Materialien, wie z.B. Backstein oder Putz, bestehen.
In Bezug auf die Haltbarkeit des Wärmedämmverbundsystem brauchen Sie sich keine Sorgen zu ma-chen. Da keine Polystyrol-Hartschaumplatten, sondern Mineralwolle aus Dämmmaterial verwendet wurde, spielt der helle Bezugswert in diesem Fall keine Rolle. Dass Mineralwolle zur Anwendung kommt, liegt einfach daran, dass die Sporthalle eine nichtbrennbare Fassadenverkleidung haben muss, da Sie eine Versammlungsstätte ist.
Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten, dies gilt genauso für die Farbgebung. Bei meinem heutigen Vor-Ort-Besuch, konnte ich mich davon überzeugen, dass der gewählte Farbton durchaus angemessen ist. Eine diesbezügliche Beeinträchtigung Ihres Wohneigentums kann ich nicht erkennen, zumal die Entfernung der Wohnbebauung von der Sporthalle 44m beträgt.
Ich bedaure deshalb, Ihnen keine für Sie erfreulichere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen Hajek Bürgermeister"


Darüber hinaus habe ich am 19.04.2010 die Anwohner besucht und ihnen nochmals in einer über einstündigen Besprechung die Argumente dargestellt.

Mit E-Mail vom 20.04.2010 haben sich die Anwohner herzlich bedankt, dass ich mir so viel Zeit genommen habe. Den Vorschlag der Begrünung habe ich aus oben angeführter Argumentation nicht befürworten können.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Sachverhalt ausreichende Information geben konnten.


Mit freundlichen Grüßen
Vogel


Replik dazu

 

Sehr geehrter Herr Vogel,


wir bedanken uns selbstverständlich auch für Ihre Antwort.
Damit ist aber sowenig wie bei anderen "Bedankungen" kein Einverständnis verbunden, auch wenn versucht wird, das daraus zu implizieren.
Vielmehr kommt dadurch die Ohnmacht gegenüber willkürlichem und an den Interessen der Bürgern vorbeigehendes Verwaltungshandeln (wiewohl Verwaltung im Sinne der GO eigentlich der OB und der Gemeinderat ist - letzterer ebenfalls nicht gefragt) zum Ausdruck.
Also: Das Problem ist nicht aus der Welt geschafft. Abhilfe findet nicht statt und der Bürger hat hinzunehmen, was "die Verwaltung" ihm aufbürdet. Offenbar sind noch mehr politische Erdrutsche nötig, bis die Anliegen der Bürger ernst genommen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 19.3.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1121 * Kosten des Lichtkonzeptes
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir fragen die Verwaltung:

a) welche Kosten der Lichtskulptur auf dem Wartberg
a1. sind durch die neuerliche Reparatur entstanden;
a2. haben bisherige Erneuerungen verursacht;
a3. für laufenden jährlichen Stromverbrauch und Unterhaltung entstehen dadurch;
a4. sind durch Ankauf und Installation entstanden?
 

b) welche Kosten des Lichtkonzepts am Marktplatz
b1. haben bisherige Erneuerungen verursacht;
b2. für laufenden jährlichen Stromverbrauch und Unterhaltung entstehen dadurch;
b3. sind durch Ankauf und Installation entstande?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 25.3.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> hinsichtlich des Lichtkonzepts auf dem Wartberg und auf dem Marktplatz haben Sie um An-gabe verschiedener Kosten gebeten. Das Hochbauamt kommt Ihrer Bitte gerne nach.

Kosten für die Lichtskulptur auf dem Wartberg

- Kosten für die neuerliche Reparatur: ca. 800 EUR

- Kosten für bisherige Erneuerungen:
Rechnungsjahr 2005: 558,66 EUR
Rechnungsjahr 2007: 2731,29 EUR

- Kosten für jährlichen Stromverbrauch und Unterhaltung:
Energiekosten ca. 420 EUR/Jahr
Wartung und Unterhaltung ca. 500 EUR/Jahr

- Kosten durch Ankauf und Installation: 66.662,24 EUR


Kosten des Lichtkonzepts am Marktplatz

- Kosten für bisherige Erneuerung: ca. 9.000 EUR für Wartung und Reparatur/Jahr

- Kosten für laufenden jährlichen Stromverbrauch: ca. 2.700 EUR/Jahr

- Kosten durch Ankauf und Installation: ca. 150.000 EUR (2002)

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen hiermit umfassend beantworten konnten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Vogel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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1120 * Containerstandort an der Sinsheimer Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger beklagen sich über die Lärmbelästigungen am Containerstandort an der Sinsheimer Straße. Zu jeder Tageszeit bis in die Nacht hinein würde beispielsweise - vor allem an Wochenenden (selbst sonntags) - am Grüncontainer abgeladen, für den ein ungehinderter und nicht eingezäunter Zugang besteht und daher nicht an Ruhe zu denken oft empfindlich gestört sei.

Es wird um Abhilfe und Rückantwort per ePost gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 29.3.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> besten Dank für Ihre Anfrage zu Belästigungen am Containerstandort an der Sinsheimer Straße.

Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung dürfen öffentliche Wertstoffcontainer werktags von 19 - 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht benutzt werden. An den Wertstoffcontainern an der Sinsheimer Straße sind bereits deutliche Hinweise auf diese Regelung angebracht worden.

Der Städtische Vollzugsdienst bringt im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit festgestellte Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige. Daneben können Anwohner beobachtete Verstöße (Tatzeit, amtl. Kfz- Kennzeichen, Fahrzeugtyp oder Fahrzeugfarbe sowie Täterbeschreibung) beim Ordnungsamt schriftlich zur Anzeige bringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bernd Werner


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Werner,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

Diese schafft aber keine Abhilfe, denn sie ist nicht präventiv. Es geht aber um die Enhaltung der Ruhezeiten. Dieshalb sollte, wie an anderen Stellen auch, der Standort mit einem derart großen Einzugsbereich eingefriedet und nur zu bestimmten Zeiten geöffnet werden. Dazu sollten die dafür zuständigen Stellen aktiv werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


 

Erneute Antwort:

 

<*> das städtische Abfallwirtschaftssystem sieht für die Entsorgung von Grünabfällen in haushaltsüblichen Mengen (2 m³) folgende Möglichkeiten vor:
- Recyclinghöfe im Stadtgebiet und auf der Deponie,
- Bündelsammlungen und
- zusätzlich Grünabfallcontainerstandorte.

Gemäß gemeinderätlicher Beschlusslage werden acht Recyclinghöfe betrieben. Sie sind eingezäunt und werden an den Öffnungszeiten von Personal betreut.

Die jährlich zweimaligen Bündelsammlungen erfolgen im Frühjahr und im Herbst.

In den Stadtteilen, die keinen Recyclinghof haben, werden offen zugängliche Grünabfallcontainerstandorte betrieben. Dabei wird Neckargartach dem Einzugsgebiet des an der Markungsgrenze liegenden Recyclinghofs Frankenbach zugrechnet. Böckingen hat eine bessere Ausstattung als die anderen Stadtteile, da in Böckingen  sowohl ein Recyclinghof als auch zwei Grünabfallcontainerstandorte betrieben werden. Die vier Grünabfallcontainerstandorte (Kirchhausen, Klingenberg, Böckingen/Schanz und Böckingen/Haselter) sind aus Kostengründen nicht eingezäunt und werden nicht durch Personal betreut.

Es ist bekannt, dass die Grünabfallcontainer zum Teil außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten und mit Übermengen genutzt werden. Deshalb werden sie auch im Rahmen der vom Ordnungsamt genannten Weise überwacht. Außerdem werden Anzeigen verfolgt. Sollten an einzelnen Standorten die Fehlnutzungen überhand nehmen, wäre ein Abzug der dortigen Container zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Paul Graf


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 17.3.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1119 * Kinderhilfe für Japan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen,

1. die Stadt Heilbronn lädt Kinder aus dem Erdbebengebiet in Japan zur Erholung ein,
2. die Stadt Heilbronn regt beim Regionalverband gleiches Vorgehen an,
3. die Stadt Heilbronn fordert die kommunalen Verbände von Städten, Gemeinden und Kreisen dazu auf, ihren Mitgliedern ähnliche Vorschgläge zu unterbreiten.
 

Begründung:
Es bedarf keiner weiteren Beschreibung, daß das verheerende Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami in weiten Teilen Japans zu einer unvorstellbaren Katastrophe geführt hat, unter denen insbesondere die Kinder zu leiden haben.
Die Unterbringung kann dabei sowohl in Freizeiteinrichtungen als auch privat erfolgen.
Dieses Vorgehen ist nützlicher als Spendenaufrufe, bei denen manche Erfahrung gezeigt hat, daß sie nicht dem Ursprungszweck zugeführt wurden oder gar - siehe "UNICEF-Spendenskandal" - "zweckentfremdet" verwendet wurden.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 6.4.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*>mit Mail vom 17.03.2011 haben Sie beantragt:

 

1. Die Stadt Heilbronn lädt Kinder aus dem Erdbebengebiet in Japan zur Erholung ein,

2. die Stadt Heilbronn regt beim Regionalverband gleiches Vorgehen an,

3. die Stadt Heilbronn fordert die kommunalen Verbände von Städten, Gemeinden und Kreisen dazu auf, ihren Mitgliedern ähnliche Vorschläge zuunterbreiten.

 

Hierauf möchte ich folgendes antworten:Die furchtbare Katastrophe in Japan hat uns alle sehr erschüttert und jeder von uns will helfen und denkt und fühlt mit den Betroffenen. Wir haben daher im Dezementenkreis darüber diskutiert, ob und wie die Stadttätig werden soll. Dabei muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass Japan die drittgrößte Industrienation der Welt ist. Auch mit der Stadt Bietigheim-Bissingen, die eine Partnerstadt in Japan hat, habe ich mich in Verbindung gesetzt. Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat in der letzten Woche über Hilfsmaßnahmen gesprochen.

Konkrete Hilfe in den Katastrophengebieten scheint immer noch äußerstschwierig zu sein, weil die Gebiete kaum erreichbar sind - Hilfe kommt nicht bei den Bedürftigen an.

Zum jetzigen Zeitpunkt erscheinen die Voraussetzungen für eine Einladung von Kindern aus den Katastrophengebieten nach Heilbronn nicht gegeben zu sein.Laut einer Information der Aktion - Deutschland Hilft - plant World Vision Betreuungszentren in Japan so genannte "Child Friendly Spaces" einzurichten. In Gemeinderäumen oder Großzelten sollen obdachlose oder alleinstehende Kinder untergebracht werden, die dort von geschultem Personal medizinisch und psychisch betreut werden.

Auch die Deutsch-Japanische Gesellschaft verweist darauf, dass derzeit nicht Angebote von Wohnmöglichkeiten für Ausreisende oder andere praktische Hilfestellungen hilfreich sind.

Nach Abwägung kann ich daher derzeit Ihrem Antrag nicht nachkommen. Esbleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.


Mit freundlichen Grüßen
Helmut Himmelsbach


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 9.3.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1118 * Robert-Mayer-Museum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Artikels "Auktionshaus oder Markthalle fürs Heilbronner Fleischhaus?" ( HSt v. 08.03.2011) beantragen wir erneut:
 

1. Das Historische Fleischhaus an der Deutschhofstraße wird künftig zu Ehren des größten Sohnes der Stadt Heilbronn, dem Arzt und Physiker Robert Mayer, als "Robert-Mayer-Museum" genutzt.
 

2. Die Eröffnung soll aus Anlaß des 200. Geburtstags Robert Mayers spätestens am 25. November 2014 erfolgen.
 

Begründung:

Robert Mayer ist als dem größten Sohn der Stadt wieder eine ihm gebührende Stätte einzurichten. Ein Robert-Mayer-Museum wäre die logistische Ergänzung zur 'experimenta' um damit Vergangenheit und Zukunft sinnvoll und auch touristisch nutzbar zu verbinden, da seine Erkenntnisse auch eine der Grundlagen für die in der 'experimenta' gezeigten Naturwissenschaften bilden.
Im Stadtarchiv lagern historisch wertvolle Utensilien, die der Öffentlichkeit auch unter touristischen Aspekten zugänglich gemacht werden sollten, wie dies bereits bis zur Zerstörung am 4.Dezember 1944 des einstigen Robert-Mayer-Museums im Zentrum des Alten Friedhofes der Fall war, dessen Wiederherstellung fast 70 Jahre versäumt wurde. Die Eröffnung eines solchen Museums spätestens zum 200. Geburtstag Robert Mayers am 25. November 2014 wäre außerdem eine angemessene Würdigung für dessen Schaffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat


Anm.: Der Heilbronner Arzt Julius Robert Mayer  (* 25. November 1814 und † 20. März 1878 in Heilbronn) formulierte 1841 aufgrund von auf einer Schifsreise nach Batavia gemachten Beobachtungen die These, dass Energie in einem abgeschlossenen System eine konstante Größe sein sollte. Energie kann nicht verschwinden, sondern nur in eine andere Form umgewandelt werden. Diese Erkenntnis ist als Energieerhaltungssatz bekannt. Mayer machte Berechnungen zur Umwandlung von Wärme in mechanische Energie. Er gab an, wie viel Energie die Temperaturerhöhung von 1 g Wasser um 1 °C entspricht und berechnete, dass diese Energiemenge einer mechanischen Energie entspricht, die 1 g Materie 367 Meter in die Höhe heben könnte (tatsächlich sind es 426 Meter). Diese Berechnungen bildeten die Grundlage zum Ersten Hauptsatz der Thermodynamik. Mehr über Robert Mayer

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 24.3.2011

Eingang am1.4.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

<*> zu Ihrem Antrag vom 10.03.2011 nehmen wir wie folgt Stellung:

Seit Auszug des Naturkundemuseums zum 31.12.2008 handelt es sich bei dem Gebäude Kramstraße 1 um kein museales Gebäude mehr; es besteht auch kein Bedarf an einer musealen Nutzung.

Die Verwaltung beabsichtigt, das Gebäude nach der temporären Nutzung durch das Stadtarchiv einer privaten Nutzung im Rahmen einer Vermietung zuzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass


Replik und Zusatzantrag:

 

Sehr geehrter Herr Semenass,

 

zu unserem Antrag vom 10.03.2011 nehmen Sie mit Eingang vom 24.3.2011 wie folgt Stellung:

"Seit Auszug des Naturkundemuseums zum 31.12.2008 handelt es sich bei dem Gebäude Kramstraße 1 um kein museales Gebäude mehr; es besteht auch kein Bedarf an einer musealen Nutzung.
Die Verwaltung beabsichtigt, das Gebäude nach der temporären Nutzung durch das Stadtarchiv einer privaten Nutzung im Rahmen einer Vermietung zuzuführen."

Mit Drucksache 38 wurde zur Sitzung vom 3.4.2008 dem Gemeinderat unter "II. Sachverhalt Beschlußlage ... zu 3.Fleischhaus" mitgeteilt:

"Das Fleischhaus wird bis zur Fertigstellung der Kunsthalle interimistisch als Ausweichstätte verwendet. Während des Interimszeitraums soll eine nichtstädtische Nutzung gesucht werden, die bei der Stadt einen möglichst geringen Investitionsaufwand verursacht. Von einer Vermietung für Gastronomie und/oder Einzelhandel wird aus heutiger Sicht wegen der hohen Umbaukosten abgesehen."

Letzter Satz hat gute Gründe, er entspricht auch der bisher vertretenen Auffassung und war eine der Grundlagen der Diskussion und nachfolgender Beschlüsse.

Zu erinnern ist auch an die Diskussion um ein Robert-Mayer-Museum im Hagenbucher und der Bericht in der Heilbronner Stimme v. 1.4.2008

Kommerz darf keinen höheren Stellenrang inne haben, als nicht in Geld aufzuwiegende Werte.
Solchen Zielen hat der Gemeinderat des öfteren Grenzen gesetzt.

Deshalb wird zusätzlich beantragt:

3. Eine Verwendung des Fleischhauses zur kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen.


Erneute Antwort der Verwaltung:

 

<*> zu Ihrem zusätzlichen Antrag vom 24.03.2011 nehmen wir wie folgt Stellung:Die Meinungsbildung innerhalb der Verwaltung, dass das Fleischhaus vermietet werden soll, ist abgeschlossen. Voraussichtlich im Mai 2011 wird die Verwaltung im Wirtschaftsausschuss das weitere Vorgehen beantragen.Falls Sie das erforderliche Quorum zusammen bekommen, steht es Ihnen frei, eine Behandlung Ihres Antrags im Gemeinderat zu beantragen.

Miit freundlichen Grüßen

Semenass

 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

Anfrage vom 17.2.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1117 * Saarlandstraße

Mündliche Anfrage im Gemeinderat der Stadt Heilbronn in der Sitzung vom 17.2.2011 zum Zustand der Saarlandstraße und weiterer Zeitplan für den geplanten Ausbau

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 19.3.2011

gescannt

Antwort:  bürgernah: Danke!könnte besser sein

Zustand der Saarlandstraße und weiterer Zeitplan für den geplanten AusbauIhre Anfrage Nr. 36 im Gemeinderat vom 17. Februar 2011

<*> im Hinblick auf den geplanten Neubau der Saarlandstraße hat die Stadt in den letzten Jahren die Unterhaltungsarbeiten an der Straßenoberfläche aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf das für die Verkehrssicherheit notwendige Maß begrenzt. Bei den Sanierungsarbeiten, bei welchen in den letzten Jahren die aufgetretenen Eintiefungen inder Fahrbahn durch einfaches Ausgleichen mit Asphaltmischgut ausgeglichen wurden, war ein früherer Baubeginn der Saarlandstraße kalkuliert. Nun muss leider nochmals nachgearbeitet werden. Trotz der angespannten Finanzlage wird in Abhängigkeit der Witterung die Fahrbahn wieder in einen Zustand versetzt, der bis zum Neubau der Saarlandstraße die Verkehrssicherheit gewährleistet. Die Kosten für die nochmals erforderlichen Ausbesserungsarbeiten schätzen wir derzeit auf ca.30.000,- EUR. Die Arbeiten sollen zeitnah ausgeführt werden.

Der Zeitplan für die Realisierung der Saarlandstraße erfährt derzeit eine zeitliche Verschiebung. Insbesondere aufgrund jüngster Rechtsprechung im Zusammenhang mit der sogenannten Lärmfernwirkung muss der Entwurfsbeschluss aus dem Frühjahr 2010 wiederholt werden. Unterlagen müssen neu aufgearbeitet, aktualisiert und an diese neuen Erkenntnisse angepasst werden. Sobald der Entwurfsbeschluss gefasst ist, kann der Zeitplan für die Realisierung angepasst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

xxx

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

Anfrage vom 17.2.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1116 * LKW-Durchfahrtsverbot in Heilbronn

Mündliche Anfrage im Gemeinderat der Stadt Heilbronn in der Sitzung vom 17.2.2011 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes /
Erhebungen des LKW-Durchfahrtsverkehrs in Heilbronn

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 9.3.2011

Antwort:  könnte besser sein

<*> das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes
Erhebungen des LKW-Durchfahrtsverkehrs in Heilbronn durch ein Ingenieurbüro durchführen
lassen.
Untersucht wurde die B27, Neckarsulmer Straße und in der weiteren Verkehrsführung die
L1111, Autobahnanschlussstelle Heilbronn-Untergruppenbach. Es sollte geklärt werden, ob
sich durch ein LKW-Durchfahrtsverbot die Luftschadstoffimmisionen im Bereich der Messstelle
Weinsberger Straße maßgeblich vermindern lassen.
Es wurde festgestellt, dass die Verkehrsbelastung durch den LKW-Durchfahrtsverkehr im Be
reich der Weinsberger Straße (57Kfz/24h) als sehr gering zu bezeichnen ist.
Mit einem entsprechenden Durchfahrtsverbot lässt sich nach Auffassung der Gutachter keinewirksame Verbesserung der Luftqualität in Heilbronn erreichen, weshalb seitens des Regierungspräsidiums von einer solchen Maßnahme abgesehen wird.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 8.3.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1115 * Zeitgeist oder Wahrheit und Klarheit (II)
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die den in Presseartikeln gemachten Aussagen teilweise widersprechende Beantwortung der Anfrage vom 24.2.2011 erfordern weitere Nachfragen:

a) Zur Beantwortung der Punkte 4 und 5:
Wann ist mit einem Ergebnis und dessen Veröffentlichung zu rechnen?

b) Zur Beantwortung der Punkte 7, 17, 18 und 20:
Wie lautet jeweils der Inhalt der angegebenen Quellen
b1. CD-ROM: Eberle, Gerhard: Skizzen zur Geschichte der Heilbronner Förderschule
b2. Gutachten des Historikers Dr. Thomas Schnabel
b3. Aufsätze und Veröffentlichungen 1933-1945 aus der Feder von Wilhelm Hofmann
b4. Zahlreiche Berichte über seine Tätigkeit in der Heilbronner Tagespresse 1933-1945
b5. Akten der NSDAP (u.a. im Bundesarchiv / Berlin Document Center und im Staatsarchiv Ludwigsburg)
b6. Akten zum Entnazifizierungsverfahren von Wilhelm Hofmann (Staatsarchiv Ludwigsburg)
b7. Zeitgeschichtliches Gespräch u.a. mit Wilhelm Hofmann vom 11.01.1978 (Stadtarchiv Heilbronn)?

c) Zur Beantwortung des Punktes 9:
Wie lautet der Inhalt der angegebenen Quellen?

d) Zur Beantwortung der Punkte 11, 12 und 13:
Wie lautet jeweils der Inhalt der angegebenen Quellen?

e) Zur Beantwortung des Punktes 19:
e1. Welches Schulgremium ist für rechtswirksame Beschlüsse im Namen der Schule zuständig?
e2. Wie lautet dieser Inhalt des "Votum der Schule" (Heilbronner Stimme vom 11.02.2011, Südwestpresse vom 23.02.2011) und wer hat dies für die Schule rechtswirksam beschlossen?
e3. Was lag diesem Beschluß außer den bisher öffentlich bekannt gemachten vagen Angaben zugrunde?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat
  Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 23.03.2011

30.03.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

 

<*> i.A. von Herrn Bürgermeister Mergel sende ich Ihnen die Antworten auf Ihre Anfrage vom 08. März.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anne U...

Bürgermeisteramt Heilbronn
Dezernat III

 

 

< Anm.: Fragen: kursiv, Antworten: normal und eingerückt>

...

a) Zur Beantwortung der Punkte 4 und 5:
Wann ist mit einem Ergebnis und dessen Veröffentlichung zu rechnen?

Die Verwaltung hat leider nicht die Personalkapazität, um dies systematisch zu untersuchen.

b) Zur Beantwortung der Punkte 7, 17, 18 und 20:
Wie lautet jeweils der Inhalt der angegebenen Quellen
b1. CD-ROM: Eberle, Gerhard: Skizzen zur Geschichte der Heilbronner Förderschule
b2. Gutachten des Historikers Dr. Thomas Schnabel
b3. Aufsätze und Veröffentlichungen 1933-1945 aus der Feder von Wilhelm Hofmann
b4. Zahlreiche Berichte über seine Tätigkeit in der Heilbronner Tagespresse 1933-1945
b5. Akten der NSDAP (u.a. im Bundesarchiv / Berlin Document Center und im Staatsarchiv Ludwigsburg)
b6. Akten zum Entnazifizierungsverfahren von Wilhelm Hofmann (Staatsarchiv Ludwigsburg)
b7. Zeitgeschichtliches Gespräch u.a. mit Wilhelm Hofmann vom 11.01.1978 (Stadtarchiv Heilbronn)?

Die angegebenen Quellen können im Stadtarchiv Heilbronn eingesehen werden.

c) Zur Beantwortung des Punktes 9:
Wie lautet der Inhalt der angegebenen Quellen?

Die angegebenen Quellen können im Stadtarchiv Heilbronn eingesehen werden.

d) Zur Beantwortung der Punkte 11,12 und 13:
Wie lautet jeweils der Inhalt der angegebenen Quellen?

Die angegebenen Quellen können im Stadtarchiv Heilbronn eingesehen werden.

e) Zur Beantwortung des Punktes 19:
e1. Welches
Schulgremium ist für rechtswirksame Beschlüsse
im Namen der Schule zuständig?

Die §§ 44-47 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg enthalten die Regelungen für Lehrerkonferenz, Schulkonferenz und deren jeweilige Zuständigkeiten.

e2. Wie lautet dieser Inhalt des "Votum der Schule" (Heilbronner Stimme vom 11.02.2011, Südwestpresse vom 23.02.2011) und wer hat dies für die Schule rechtswirksam beschlossen?

Der Inhalt des Votums der Gesamtlehrerkonferenz lautet: "Das gesamte Stammpersonal der Schule ist gegen die Beibehaltung des Namens."
Am 31.03.2011 wird die Schulkonferenz über die Namensgebung beraten und Ihr Votum abgeben.

e3. Was lag diesem Beschluß außer den bisher öffentlich bekannt gemachten vagen Angaben zugrunde?

Das Gutachten von Dr. Thomas Schnabel sowie die veröffentlichten Darstellungen.


Replik dazu:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mergel,

wir bestätigen wunschgemäß den Eingang Ihres Schreibens und stellen dazu fest:

1. die Fragen a) bis d) wurden nicht beantwortet,
2. die Frage e.1 wurde unvollständig beantwortet,
3. die Frage e.2 zeigt in der Beantwortung, daß Meldungen über Wünsche "der Schule" nicht der Wahrheit entsprochen haben, sondern bzgl. der Beantwortung der Frage e3. offenbar lediglich die Gesamtlehrerkonferenz ihre Meinung unter dem Eindruck eines Gutachtens und der veröffentlichten Darstellung, - also unvollständigen Wissens, da Originalinhalte nicht vorlagen rsp. unbekannt sind - geäußert hat.
Damit haben Sie es als Repräsentant des Schulträgers in Kenntnis der Bestimmungen des Schulgesetzes versäumt, für eine Klarstellung gegenüber Schulleitung und Öffentlichkeit zu sorgen und den Eindruck unwidersprochen gelassen, daß, wer auch immer für "die Schule" spricht, dazu befugt sei.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


Erneute Antwort:

 

<*> Die von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 08.03.2011 gestellten Fragen wurden alle von der Verwaltung beantwortet. Wir nehmen im Einzelnen Stellung:

zu 1.

Die Frage a) bezieht sich auf die Fragen 4 und 5 Ihrer ersten Anfrage; Sie fragen, ob der Verwaltung bekannt ist, dass in sehr vielen Fällen Beamte, Lehrer und Politiker mit NS-Vergangenheit nach 1945 wieder in entsprechende Stellungen kamen. Wir haben dies bejaht, und wir werden auch weiterhin zur Aufklärung  dieser Fälle beitragen. Ein abschließendes Ergebnis und dessen Veröffentlichung - dies war Ihre Nachfrage - setzt jedoch eine systematische Untersuchung voraus, wie sie etwa von einer hochrangig besetzten Historikerkommission jüngst für das Auswärtige Amt vorgenommen und publiziert wurde. Dies ist in Heilbronn nicht zu leisten - weder personell noch finanziell. Deshalb kann die Antwort der Verwaltung nur wie erteilt lauten:  
"Die Verwaltung hat leider nicht die Personalkapazität, um dies systematisch zu untersuchen."

Zu Frage b) bis d): Sie fragen nach dem Inhalt der Quellen, die in der Antwort auf Ihre erste Frage bei den  entsprechenden Fragen genannt wurden. Dieser Inhalt der Quellen erschließt sich nur durch die Lektüre der Quellen selbst - deshalb haben wir Ihnen angeboten, im Stadtarchiv selbst Einsicht in diese Quellen zu nehmen.

Darüber hinaus ist eine Zusammenfassung des Inhalts einiger der Quellen in der Festschrift der Pestalozzischule bereits publiziert und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung; ebenso die genannten Stellen in den Bänden 4 und 5 der Chronik der Stadt Heilbronn (aus den zahlreichen Berichten über Hofmanns Tätigkeit in der Heilbronner Tagespresse 1933 bis 1945). Eine umfassende und bequem zu kopierende Zusammenstellung aller Dokumente und Materialien muss erst noch hergestellt werden; sie soll vom Stadtarchiv in Auszügen in einem der nächsten heilbronnica-Bände publiziert werden.

Zu 2. und 3.:
 
1. Sowohl die Lehrer- als auch die Schulkonferenz haben Entscheidungsbefugnisse inne - jeweils im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten, die für die Schule bindend sind. Näheres hierzu regeln die §§ 44-47 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg.

2. Die Einberufung sowohl der Lehrer- als auch der Schulkonferenz obliegt dem Vorsitzenden, hier: der Schulleitung. Die Schulleitung der Wilhelm-Hofmann-Schule hat sich im Vorfeld dafür entschieden, die Schulkonferenz nur einmal zum TOP "Namensgebung Wilhelm Hofmann" einzuberufen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur Namensgebung.
Die Schulkonferenz tagt am 31.03.2011 mit den Tagesordnungspunkten "Änderung des derzeitigen Schulnamens? und wenn ja - Vorschläge für eine neue Namensgebung". Das Votum der Schulkonferenz wird dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt, da die endgültige Entscheidung dem Schulträger obliegt.

Die Schule hat gegenüber den Medien stets betont, dass das Lehrerkollegium zum damaligen Zeitpunkt beschlossen hat, dementsprechend lautet auch das Votum und die Berichterstattung (siehe HST-Artikel vom 11.02.2011, 1. Absatz). Wie in den Medien (siehe HST-Artikel vom 11.02.2011, 1. Absatz) veröffentlicht, liegt die endgültige Entscheidung beim Heilbronner Gemeinderat.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Bürgermeister


Erneute Replik dazu:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mergel,

wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer ePost von heute.
Allerdings ändern Ihre Antworten nichts an meinen Feststellungen.

Im übrigen haben Sie nur darauf verwiesen, daß es im Stadtarchiv einsehbar ist. Es ist aber nicht meine Aufgabe, den Beweis des Wahrheitsgehalt von Aussagen anzutreten, die von anderen gemacht wurden. Das ist schon Sache derer, die sie vertreten. Bisher wurden lediglich Schlagzeilen veröffentlicht und daraus Schlüsse gezogen, nach deren Substanz ich gefragt habe.

Die Passagen in der Chronik geben dazu außer Schlagzeilen eben auch nichts Substantielles her - aber man beschließt jetzt dem heutigen Zeitgeist gemäß. Auch das gehört in die Chronik der Stadt eines Hegelmaiers und seiner Krämerseelen.
Klar wird sogar festgestellt: "Weitgehend undurchsichtig bleibt auch dem Gutachter, was Hofmann als Schulungsleiter bei Aufenthalten in den 40er Jahren in Luxemburg und vor allem im sogenannten Warthegau unternommen hat. Die Inhalte der vielen Vorträge Hofmanns sind nicht bekannt, nur die Titel." (StZ vom 16.02.2011)

Zum Fall, wer Befugnis in Angelegenheiten der Schule wahrnehmen kann, kommt doch erst nach meiner Anfrage in die Sitzung der für einen solchen Fall allein zuständigen Schulkonferenz.
Wörtlich hieß es zur Klarstellung: "Am Mittwoch hat das Lehrerkollegium beschlossen, seiner Schule einen neuen Namen zu geben." Zur Abgabe eines "Votum der Schule" (Heilbronner Stimme vom 11.02.2011, Südwestpresse vom 23.02.2011) ist die Gesamtlehrerkonferenz nicht befugt.

Es sind auch nicht, wie Sie zur Verschleierung anfügen, die §§ 44-47 des Schulgesetztes anzuwenden, sondern ausschließlich und nur § 47 (3) 4.a). Sie haben dem nicht widersprochen, sondern lt. HSt dazu erklärt, dass das Votum der Schule dem Gemeinderat vorgelegt wird und bald eine Entscheidung getroffen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach

 

Erste Anfrage dazu


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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 7.3.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1114 * BBauPl 31A/32 Südlich Ziegeleipark

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen,


eine Änderung des Bebauungsplanes und der zulässigen Nutzung in der Weise, daß u.a.
a) angrenzende Haus- und Grundeigentümer keine Nachteile durch übermäßige Beschattung erfahren,
b) deren mit der Stadtsiedlung abgeschlossene und notariell beurkundete Bestimmungen im Kaufvertrag eingehalten werden.
 

Wir fragen an,
wer in welcher Weise für den durch die Änderung des BBAuPl eintretenden Schaden, rsp. Nichteinhaltung der Bestimmungen des Kaufvertrages, zu Lasten der betroffenen Angrenzer aufkommt.
 

Begründung:
Beim Beschluß des Gemeinderates zur Änderung des BBAuPl 31A/32 war mindestens Teilen des Gemeinderates nicht bekannt, in welcher Weise durch die Höherzonung des geplanten Projektes negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke insbesondere durch Verschattungen entstehen werden. Dies wirkt sich insbesondere im Winter durch eine darauf folgende drastische Temperaturabsenkung negativ aus. Erschwerend kommt hinzu, daß auf die projizierten Neubauten zusätzlich Solaranlagen errichtet werden können. Dies widerspricht auch den Zielen des  Klimaschutzes wegen daraus resultierendem erhöhten Energieverbrauch und beeinträchtigt die eigene Nutzung von Solaranlagen durch die betroffenen Angrenzer.
Des weiteren war zumindest Teilen des Gemeinderates nicht bekannt, daß es notariell beurkundete Bestimmungen im Kaufvertrag der Angrenzer mit der Stadtsiedlung gibt, die dem Vorhaben bezüglich Grenzabständen und Gebäudehöhen künftig angrenzender Neubauten klar widersprechen.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 26.02.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1113 * Sicherheitsmängel am Stadtbahnhaltepunkt Berufsschulzentrum
 

Wir fragen die Verwaltung:

welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die bereits am 5.12.2010 dokumentierten Sicherheitsmängel am Stadtbahnhaltepunkt Berufsschulzentrum zu beseitigen?
 

Das Bild #... f1 zeigt ein älteres Ehepaar, das mangels geeigneter Absperrung a) von der B 293 kommend, am rechts zu sehenden Gartenzaum über die abschüssige Grünfläche entlang zum nördlichen Bahnsteig gelangt, dann dort über eine nicht abgesperrte Treppe, zudem nicht von Schnee und Eis geräumt (Bild #... h) zum Bahnkörper geht, diesen überquert (siehe Bild #... f1), um dann zum südlichen Bahnsteig zu gelangen (Bild #... f3).

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 25.02.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1112 * Wegezustand beim Haltepunkt West
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Bürger beklagt sich und schreibt:

Die Strasse oder Weg zum Haltepunkt West wurde vor einem Jahr wegen des schlechten Zustandes reklamiert mit der Zusage, wenn das Wetter besser bzw. wärmer wird,  sie instandzusetzen. [Siehe Anfrage vom 14.01.2010 und Beantwortung vom 22.01.2010 (!)]

Leider ist nichts geschehen, im Gegenteil durch den Austausch von den Schienenschwellen ist sie noch stärker beschädigt worden. Meine Frage ist, da die Stadt Heilbronn für diese Strasse (Weg) verantwortlich ist, lässt Sie diese in Stand setzen oder sorgt wenigstens dafür, dass diejenigen, die sie beschädigt haben, wieder instand setzen.

Obwohl ich wirklich nicht schnell gefahren bin, hat es mir im Winter bei Dämmerung ein Frontgewicht von 150 kg aus meinem Schlepper gehoben, das dann auf der Straße gelegen ist.  Ich warte bis es den ersten Radler erwischt.

Meine Frage:  Wer kommt für Schäden auf, die dadurch entstehen. Das ist immer noch nicht beantwortet worden. Denn ich finde Diesen Zustand grob fahrlässig. 

Wenn ich als Privatmann so beschädigt hätte, wäre bei mir eine Verwarnung bzw. Anzeige gelandet, oder ich hätte eine Rechnung bekommen.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

 

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Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.2.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1111 * Zeitgeist oder Wahrheit und Klarheit (I)
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

Fragen an die Verwaltung:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu Berichten in der Presse* ab, die den für seine Verdienste mit dem Bundesverdienstkreuz und der Goldenen Münze der Stadt Heilbronn ausgezeichneten Pädagogen Wilhelm Hofmann durch Vermutungen 25 Jahre nach seinem Ableben in harabwürdigender Weise beschreiben?
 

2. Ist der Verwaltung bekannt, daß der Pädagoge Wilhelm Hofmann vom Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg der Professorentitel für seine großen Verdienste um die Sonderschulpädagik angetragen und verliehen bekommen hat?
 

3. Ist der Verwaltung bekannt, daß die in Baden-Württemberg betriebene erfolgreiche Sonderschulpädagik ihre Grundlage auf der Lehre Wilhelm Hofmanns hat?
 

4. Ist der Verwaltung bekannt, daß nach dem Krieg nicht nur zahlreiche Pädagogen mit NS-Parteibuch, sondern auch massenweise Beamte wieder in den öffentlichen Dienst übernommen wurden und was gedenkt die Verwaltung nun zur Aufarbeitung dieser Fälle zu tun?
 

5. Ist der Verwaltung bekannt, daß es nach dem Krieg nicht nur kommunale Mandatsträger, sondern auch zahlreiche Politiker der etablierten Parteien mit NS-Vergangenheit bis in allerhöchste Staatsämter gab?
 

6. Weshalb wurden die nun gestreuten Behauptungen nicht zu seinen Lebzeiten und durch Zeitzeugen nachgeforscht und belegt, sondern jetzt auf Verdächtigungen fußend aufgestellt, wo er sich über 25 Jahre nach seinem Tod selbst nicht mehr wehren kann und Zeitzeugen zu den Behauptungen keine Stellungnahme mehr abgeben können?  
 

7. Auf welche bekannten Inhalte von welchen Reden und Aufsätzen Wilhelm Hofmanns aus der NS-Zeit stützen sich die in den Presseartikeln wiedergegebenen Vermutungen?

8. Trifft es zu, daß Wilhelm Hofmann bei der Entnazifizierung als "Mitläufer" eingestuft wurde und die ihn als "Mitmacher" diskriminierende Bezeichnung keine offizielle Bewertung, sondern eine rein ideologisch geprägte persönliche Bezeichnung ist? 

9. Trifft es zu, daß Wilhelm Hofmann erst 1934 auf "Drängen" - entspricht in Diktaturen dem Druck des jeweiligen Regimes - des Kreisleiters Richard Drauz Mitglied der NSDAP geworden ist - im Gegensatz zu anderen vorherigen Mitgliedern damaliger demokratischer Parteien, die schon bei der Machtübernahme zu "Wendehälsen" wurden?

10. Ist der Verwaltung die von Rücksichtslosigkeit geprägte Vita des Kreisleiters Richard Drauz unbekannt, der Heilbronner Bürger ins KZ verfrachten und am Ende des Krieges sogar erschießen ließ, als er selbst feige geflüchtet ist?

11. Ist es der Verwaltung bekannt, daß in Diktaturen viele zum "Mitmachen" und Übernehmen von unangenehmen Aufgaben gedrängt werden (s. "DDR"), ansonsten sie mit Repressalien zu rechnen haben?

12. Trifft es zu, daß es Wilhelm Hofmann dennoch abgelehnt hat, in die Kreisleitung der Heilbronner NSDAP einzutreten und lieber Pädagoge blieb?

13. Wurde einmal darüber nachgedacht, ob die pädagogischen Bestrebungen Wilhelm Hofmanns innerhalb des nationalsozialistischen Umfeldes nicht letzten Endes dazu diente, Schlimmeres so weit als möglich zu verhüten - was bekanntlich im Euthanasieprogramm 1939 endete?

14. Ist es der Verwaltung bekannt, daß Wilhelm Hofmann half, wo er konnte und nicht nur "einen KPD-Mann aus dem KZ holte und ehemalige SPD-Lehrer wieder in Dienst brachte", und daher der Kommentar eines Heilbronner Gutachters "Wer so etwas erreichte, musste als etwas gegolten haben" (HSt-Artikel "Schule will neuen Namen" v. 9.11.2011) eine Diskriminierung all derer ist, die mit etwas mehr Intelligenz ("Schindlers Liste") getan haben, was überhaupt möglich war?

15. Ist es der Verwaltung bekannt, daß sich Wilhelm Hofmann, nachdem der Druck auf ihn zu groß wurde, lieber freiwillig zum Militärdienst gemeldet hat?

16. Auf welche Passagen der Stadtchronik (Seitenquelle) und definitive Grundlagen bezieht sich die Aussage "Im Grunde habe der Wissenschaftler Fakten und Daten zusammengestellt, wie sie in der Stadtchronik Band 4 und 5 veröffentlicht sind" im Artikel der Heilbronner Stimme vom 2.6.2010 ("Muss die Förderschule ihren Namen wechseln?")?

17. Auf welche konkreten Fakten, Bilder, Texte, stützt sich die Behauptung eines Heilbronner Historikers in der Heilbronner Stimme vom 11.2.2011 ("Schule will neuen Namen"), Wilhelm Hofmann sei "Mitmacher, der immer vorneweg marschiert ist"zu bezeichnen?

18. Welche konkreten Fakten lagen dem Beschluß des Lehrerkollegiums der Wilhelm-Hofmann-Schule zugrunde, "seiner Schule einen neuen Namen zu geben" (Heilbronner Stimme vom 11.2.2011, "Schule will neuen Namen")?

19. Welche Rechtswirksamkeit hat der "Beschluß" des Lehrerkollegiums der Wilhelm-Hofmann-Schule und welches Schulgremium ist für rechtswirksame Beschlüsse im Namen der Schule zuständig? 

20. Tritt einmal mehr der ideologisch geprägte Zeitgeist an Stelle von Wahrheit und Klarheit?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 02.03..2011

Antwort:  könnte besser sein

 

<*> nachfolgend unsere Antworten zu Ihrer Anfrage betreffend Wilhelm Hofmann.

Mit besten Grüßen

harry mergel  Bürgermeister


    1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu Berichten in der Presse* ab, die den für seine Verdienste mit dem Bundesverdienstkreuz und der Goldenen Münze der Stadt Heilbronn ausgezeichneten Pädagogen Wilhelm Hofmann durch Vermutungen 25 Jahre nach seinem Ableben in harabwürdigender Weise beschreiben?

Es geht nicht um Vermutungen, sondern um durch Quellen belegte historische Fakten.

    2. Ist der Verwaltung bekannt, daß der Pädagoge Wilhelm Hofmann vom Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg der Professorentitel für seine großen Verdienste um die Sonderschulpädagik angetragen und verliehen bekommen hat?

Ja.

    3. Ist der Verwaltung bekannt, daß die in Baden-Württemberg betriebene erfolgreiche Sonderschulpädagik ihre Grundlage auf der Lehre Wilhelm Hofmanns hat? 

     

Wilhelm Hofmann ist ein wichtiger, bei weitem nicht der einzige Sonderschulpädagoge, der zu den Grundlagen der Sonderschulpädagogik beigetragen hat.

    4. Ist der Verwaltung bekannt, daß nach dem Krieg nicht nur zahlreiche Pädagogen mit NS-Parteibuch, sondern auch massenweise Beamte wieder in den öffentlichen Dienst übernommen wurden und was gedenkt die Verwaltung nun zur Aufarbeitung dieser Fälle zu tun?

Die Tatsache ist der Verwaltung bekannt. Sie wird auch weiterhin an der Aufklärung solcher Fälle mitarbeiten.

    5. Ist der Verwaltung bekannt, daß es nach dem Krieg nicht nur kommunale Mandatsträger, sondern auch zahlreiche Politiker der etablierten Parteien mit NS-Vergangenheit bis in allerhöchste Staatsämter gab? 

Ja.

    6. Weshalb wurden die nun gestreuten Behauptungen nicht zu seinen Lebzeiten und durch Zeitzeugen nachgeforscht und belegt, sondern jetzt auf Verdächtigungen fußend aufgestellt, wo er sich über 25 Jahre nach seinem Tod selbst nicht mehr wehren kann und Zeitzeugen zu den Behauptungen keine Stellungnahme mehr abgeben können?   

Es ist der Verwaltung nicht bekannt, weshalb vor über 25 Jahren keine weiteren Nachforschungen betrieben wurden.

    7. Auf welche bekannten Inhalte von welchen Reden und Aufsätzen Wilhelm Hofmanns aus der NS-Zeit stützen sich die in den Presseartikeln wiedergegebenen Vermutungen?

Es geht nicht um Vermutungen, sondern um Fakten, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen belegt sind. Vgl. zusammenfassend den Aufsatz von Prof. Gerhard Eberle in der Festschrift zum Jubiläum der Pestalozzischule Heilbronn 2010 (auf CD-ROM): Eberle, Gerhard: Skizzen zur Geschichte der Heilbronner Förderschule.

Ergänzend dazu hat der Historiker Dr. Thomas Schnabel, Leiter des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, ein Gutachten erstellt.

Folgende Quellen bzw. Quellengruppen belegen die aktive Mitwirkung Hofmanns im NS-System:

·       Aufsätze und Veröffentlichungen 1933-1945 aus der Feder von Wilhelm Hofmann

·       Zahlreiche Berichte über seine Tätigkeit in der Heilbronner Tagespresse 1933-1945 (vgl. Chronik der Stadt Heilbronn, Bände IV und V)

·       Akten der NSDAP (u.a. im Bundesarchiv / Berlin Document Center und im Staatsarchiv Ludwigsburg)

·       Akten zum Entnazifizierungsverfahren von Wilhelm Hofmann (Staatsarchiv Ludwigsburg)

·       Zeitgeschichtliches Gespräch u.a. mit Wilhelm Hofmann vom 11.01.1978 (Stadtarchiv Heilbronn)


    8. Trifft es zu, daß Wilhelm Hofmann bei der Entnazifizierung als "Mitläufer" eingestuft wurde und die ihn als "Mitmacher" diskriminierende Bezeichnung keine offizielle Bewertung, sondern eine rein ideologisch geprägte persönliche Bezeichnung ist? 

     

Einstufung durch die Spruchkammer der Interniertenlager Ludwigsburg vom 25.11.1947: "Minderbelasteter";
Revision durch die Spruchkammer Geislingen/Steige vom 13.08.1948: "Mitläufer";
(Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg)

"Mitmacher" ist keine Kategorie im Sinne des "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946; es ist eine Einschätzung aufgrund der vorliegenden Fakten.


    9. Trifft es zu, daß Wilhelm Hofmann erst 1934 auf "Drängen" - entspricht in Diktaturen dem Druck des jeweiligen Regimes - des Kreisleiters Richard Drauz Mitglied der NSDAP geworden ist - im Gegensatz zu anderen vorherigen Mitgliedern damaliger demokratischer Parteien, die schon bei der Machtübernahme zu "Wendehälsen" wurden?

     

Hofmann hat selbst angegeben, er sei 1934 zum Eintritt in die NSDAP aufgefordert worden (vgl. Zeitgeschichtliches Gespräch u.a. mit Wilhelm Hofmann vom 11.01.1978; Stadtarchiv Heilbronn); nach den NS-Akten erfolgte der Eintritt in den NSLB am 1.4.1933, in die NSDAP am 1.5.1933 (Bundesarchiv Berlin).

    10. Ist der Verwaltung die von Rücksichtslosigkeit geprägte Vita des Kreisleiters Richard Drauz unbekannt, der Heilbronner Bürger ins KZ verfrachten und am Ende des Krieges sogar erschießen ließ, als er selbst feige geflüchtet ist?

Nein, die Vita ist bekannt.

    11. Ist es der Verwaltung bekannt, daß in Diktaturen viele zum "Mitmachen" und Übernehmen von unangenehmen Aufgaben gedrängt werden (s. "DDR"), ansonsten sie mit Repressalien zu rechnen haben?

Dies ist der Verwaltung bekannt; die aktive Propagierung des NS-Systems durch Hofmann ging jedoch weit darüber hinaus.

    12. Trifft es zu, daß es Wilhelm Hofmann dennoch abgelehnt hat, in die Kreisleitung der Heilbronner NSDAP einzutreten und lieber Pädagoge blieb?

Formal war Hofmann Ortsgruppenschulungsleiter von 1935 - 1938; Kreishauptstellenleiter im Kreisschulungsamt von 1938 - 1943; Mitglied des NSLB (Nationalsozialistischer Lehrerbund) von 1933 - 1945, dessen kommissarischer Leiter im Kreis Heilbronn von Januar 1942 bis Februar 1943, Kreisamtsleiter / Gemeinschaftsleiter von 1944 - 1945; Mitglied der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) von 1934 - 1945, darin Blockwalter von 1934 - 1943.

    13. Wurde einmal darüber nachgedacht, ob die pädagogischen Bestrebungen Wilhelm Hofmanns innerhalb des nationalsozialistischen Umfeldes nicht letzten Endes dazu diente, Schlimmeres so weit als möglich zu verhüten - was bekanntlich im Euthanasieprogramm 1939 endete?

Hofmann hat dies selbst in dieser Weise dargestellt.

    14. Ist es der Verwaltung bekannt, daß Wilhelm Hofmann half, wo er konnte und nicht nur "einen KPD-Mann aus dem KZ holte und ehemalige SPD-Lehrer wieder in Dienst brachte", und daher der Kommentar eines Heilbronner Gutachters "Wer so etwas erreichte, musste als etwas gegolten haben" (HSt-Artikel "Schule will neuen Namen" v. 9.11.2011) eine Diskriminierung all derer ist, die mit etwas mehr Intelligenz ("Schindlers Liste") getan haben, was überhaupt möglich war?

Die Fakten sind bekannt und zeigen Hofmanns hohen Stellenwert in der Heilbronner NSDAP.

    15. Ist es der Verwaltung bekannt, daß sich Wilhelm Hofmann, nachdem der Druck auf ihn zu groß wurde, lieber freiwillig zum Militärdienst gemeldet hat?

Die Fakten sind bekannt.

    16. Auf welche Passagen der Stadtchronik (Seitenquelle) und definitive Grundlagen bezieht sich die Aussage "Im Grunde habe der Wissenschaftler Fakten und Daten zusammengestellt, wie sie in der Stadtchronik Band 4 und 5 veröffentlicht sind" im Artikel der Heilbronner Stimme vom 2.6.2010 ("Muss die Förderschule ihren Namen wechseln?")?

Vgl. Chronik der Stadt Heilbronn, Bd. IV, S. 9, 309, 357, 377, 406; Bd. V, S. 5, 48, 70, 80, 121, 130, 132, 146, 147, 151, 153, 157, 158, 161, 162, 173, 179, 189, 212, 215, 217

    17. Auf welche konkreten Fakten, Bilder, Texte, stützt sich die Behauptung eines Heilbronner Historikers in der Heilbronner Stimme vom 11.2.2011 ("Schule will neuen Namen"), Wilhelm Hofmann sei "Mitmacher, der immer vorneweg marschiert ist"zu bezeichnen?

Vgl. oben, Antwort zu Frage 7.

    18. Welche konkreten Fakten lagen dem Beschluß des Lehrerkollegiums der Wilhelm-Hofmann-Schule zugrunde, "seiner Schule einen neuen Namen zu geben" (Heilbronner Stimme vom 11.2.2011, "Schule will neuen Namen")?

Das Gutachten von Dr. Thomas Schnabel sowie die veröffentlichten Darstellungen (vgl. oben, Antwort zu Frage 7).

    19. Welche Rechtswirksamkeit hat der "Beschluß" des Lehrerkollegiums der Wilhelm-Hofmann-Schule und welches Schulgremium ist für rechtswirksame Beschlüsse im Namen der Schule zuständig? 

Die Schule hat den Wunsch geäußert, einen anderen Namen zu erhalten. Zuständig ist der Gemeinderat; die Verwaltung wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag vorlegen.

    20. Tritt einmal mehr der ideologisch geprägte Zeitgeist an Stelle von Wahrheit und Klarheit?

Vgl. oben, Antwort zu Frage 7.

 

Neue Anfrage II dazu


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 24.02.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1110 * Unterführung Rathenauplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger fragen, "ob die Unterführung beim Rathenauplatz(KNORR) geschlossen bleibt??bzw warum Tag und Nacht Licht brennt = hat die Stadt Heilbronn zuviel Geld :-)? oder was war mit Energie-/Kostensparen??"

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 24.02.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

 

<*> es ist vorgesehen die Unterführung dauerhaft geschlossen zu halten. Der technische Defekt in der Beleuchtung wird umgehend behoben.

Dieter Klenk


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 03.02.2010

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1109 * Nicht entfernte Bannerhaltebänder

Bürger beklagen sich, daß beidseits der Brücke über die Neckartalstr.( 2 Brücke nach Mühle Rahmer) in Richtung Lauffen sehr viele Plastikhaltebänder liegen. Kommentar: "Diejenigen Vereine usw. die diese Transparente anbringen sind in meinen Augen Erzschweine, deren Veranstaltungen gehören boykotiert. Vorschlag: Keine Duldung derartiger Transparente über Strassenbrücken, Autofahrer werden dadurch abgelenkt. Unfallgefahr?"

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 03.02.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1108 * Müllsünder

Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu nachfolgendem Kommentar eines Bürgers zu einem Artikel Stadtanzeiger vom 27.01. ab?

Es wird um Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

<*> Zum Stadtanzeiger vom 27.01.:
Es ist toll,dass Müllsünder angezeigt und bestraft werden.
Nur soll es nicht nur auf die Stadtmitte von HN bezogen sein,sondern auch die Stadtteile müssen mit einbezogen werden. Hier bei uns in Sontheim ist ebenfalls der Teufel los. Angefangen beim Parken über weggeworfene Flaschen usw usw. Ich habe noch nie einen sogenannten Kontrolleur in Sontheim gesehen. Hier wird kreuz u. quer geparkt,bei Strasseneinmündungen bis zur Strasse. Hier kann man alles machen, es erfolgt keine Anzeige, keine Strafe.
Warum bestraft die Stadt HN nicht,- die von mir Ihnen mitgeteilte -Umweltsünder.
Müssen die über Brücken gespannte Aktionen nicht genehmigt werden, wenn ja,dann hat man doch die Übeltäter gleich. 

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 22.02.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

<*> besten Dank für Ihre Anfrage vom 03.02.2011 zu einem Artikel in der Stadtzeitung vom 27.01.2011.

Mit diesem Artikel wurde über das Ergebnis der durchgeführten Vorweihnachtsaktion mit Schwerpunkt Sauberkeit berichtet. Bereits bei Ankündigung dieser Schwerpunktaktion in der Presse Ende November 2010 hat die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass sich "die verstärkte Streifentätigkeit dabei auch auf die Heilbronner Stadtteile erstreckt." Wenngleich ein Großteil der Sauberkeitsverstösse im Heilbronner Innenstadtbereich festgestellt werden, finden auch die Heilbronner Stadtteile Berücksichtigung.

Der Städtische Vollzugsdienst des Ordnungsamtes hat im Zeitraum 01. Januar 2010 bis 17.02.2011 im Stadtteil Sontheim insgesamt 1.247 gebührenpflichtige Verwarnungen gegen Falschparker erteilt und 6 Abschleppmassnahmen wegen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge durchgeführt. Darüber hinaus wurde bei 2 gemeinsam mit der Feuerwehr in den späten Abend- und Nachtstunden im Jahre 2010 durchgeführten Kontrollfahrten das Freihalten von Rettungswegen für grosse Rettungsfahrzeuge auch im Stadtteil Sontheim überprüft.

Konkrete Hinweise auf verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge oder "Müllsünden" können gerne telefonisch an den Städtischen Vollzugsdienst (Tel.: 56-2050 oder 56-3116) erfolgen, damit umgehend eine Kontrolle vor Ort erfolgen kann. Schriftliche Anzeigen kann die Bußgeldstelle weiterverfolgen, wenn ein Zeuge mit ladungsfähiger Anschrift benannt wird.

Für über Brücken aufgehängte Spannbänder sind Sondernutzungserlaubnisse erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Heilbronn, 22.02.2011
In Vertretung

gez.
Rüdiger Muth
 


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 03.02.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1107 * Kaiserstraße: Haltestellen-Zustand

Bürger beklagen sich, daß der Zustand des Pflasters auf Höhe des Stadtbahn-Haltepunktes am Rathaus immer schlechter wird.

Es würde sich zunehmend seitlich des Gleiskörpers absenken, so daß regelrechte Stolperfallen entstanden seien und der Eindruck entsteht, daß die Bordsteine für Fußgänger immer höher würden.

Wir fragen dazu nach der Ursache und in in welcher Weise wird der Zustand behoben?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 16.2.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

 

<*> das Gleispflaster ist an der von Ihnen beschriebenen Stelle tatsächlich in einem Zustand, der eine Sanierung erfordert. Eine provisorische Behebung der schadhaften Stellen im Haltestellenbereich mit Asphalt ist für dieses Frühjahr vorgesehen. Die Bauverwaltung prüft derzeit zusammen mit den Stadtwerken, auf welche Weise eine dauerhafte Behebung der Pflasterschäden erfolgen kann. Vorgesehen ist, diese dann im zusammen mit dem Bau der Stadtbahngleise in der Allee in 2012 durchzuführen.
Im Bereich der Haltestelle ist das Pflaster großen Belastungen aus dem Busverkehr ausgesetzt. Im Zusammenwirken mit den Einbauten wie Schächten, Koppelspulen und Gleisanschlußkästen haben diese Belastungen zu Rissen im Pflaster geführt. Diese haben sich trotz laufendem Vergießen vergrößert und zu Schäden am Pflaster geführt. Eine grundlegende Sanierung war bisher nicht möglich, da sich trotz mehrmaliger Anfragen keine Firma gefunden hat, die bereit war, diese zu einem akzeptablen Preis durchzuführen.


Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Sugg


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.01.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1106 * Tragischer Tod einer 18jährigen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab, daß laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Heilbronn vom 14.01.2011 und diversen Presseartikeln eine Notärztin am Sonntag, 9. Januar nur noch den Tod einer 18-Jährigen in Heilbronn-Böckingen feststellen konnte.
Weiter heißt es, daß die junge Frau mit ihrer Mutter und der 15 Jahre alten Schwester in einem Wohnhaus lebte, in dem alle drei in der Nacht zum Sonntag schliefen. Die Obduktion und eine weiterführende Untersuchung bestätigten den Verdacht, daß die junge Frau an einer CO-Vergiftung starb, weil in dem Haus aufgrund nicht bezahlter Rechnungen bereits vor mehreren Monaten der Strom abgestellt worden war und die 43 Jahre alte Mutter laut ihren eigenen Angaben deshalb im Keller ein Stromaggregat aufgestellt hatte und so große Mengen der entstandenen Abgase nicht ins Freie geleitet, sondern im Gebäudeinneren blieben.
 

2. War der Verwaltung bekannt, daß der Familie der Strom abgestellt wurde? Wenn ja: welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um derartige Folgen zu vermeiden?
 

3. Wurde hier in gleicher Weise gehandelt, wie im Fall d er Strom- und (ohne vorliegender Forderung) gleichzeitiger Gasabstellung, die  Ursache unserer Anfrage vom 5.12.2010 wegen des trotz Kältetemperaturen eine Woche langen Ignorierens eines Beschlusses des Landesozialgerichts durch die Verwaltung wurde und weil dadurch kommerzielle Interessen eines ursprünglich gemeinwirtschaftlichen Unternehmens über die Menschenwürde gestellt wurden? 
 

4. Laut Presse gibt es in Heilbronn 75 Fälle, in denen der Strom abgestellt sei. Welche Vorsorge trifft die Verwaltung, künftig derartige Fälle zu vermeiden auch unter dem Hinblick, daß dies nicht der erste Fall einer tödlichen CO²-Vergiftung in Heilbronn ist?
 

5. Wie viele Fälle von abgestellten Gaszufuhren gibt es in Heilbronn?
 

6. Wie wird - im Gegensatz zum unter 3. festgestellten Fall - dafür Sorge getragen, daß der Mißbrauch unterbunden wird, unterschiedliche Forderungen der verschiedenen Energieunternehmen nicht zu trennen?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 20.01.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

 

<*> zu diesem tragischen Unglücksfall gibt die Stadtverwaltung keine Stellungnahme ab. Es handelt sich um Vorgänge, die nach mehrfachen Zeitungsberichten anscheinend durch den Einsatz eines Notaggregates nach einer abgestellten Stromversorgung ausgelöst wurden. Die Stadt Heilbronn ist nicht Stromversorger – weder direkt noch über eine ihrer Gesellschaften.

Das Abstellen einer Versorgungsleistung wird der Verwaltung grundsätzlich nicht mitgeteilt. Eine solche Meldung eines Energieversorgers widerspräche klar dem Datenschutz. Die Versorgungsunternehmen sind dazu ohne Einwilligung der Kunden nicht berechtigt.

Um in kritischen Fällen trotzdem Bürgern helfen zu können, gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und den Betreibern des Kundencenters, die es ermöglicht, Daten auszutauschen und somit unterstützend rechtzeitig (!) Vereinbarungen zu treffen. Diese Möglichkeit greift aber auch immer nur dann, wenn dazu das schriftliche (!) Einverständnis des Kunden vorliegt. Die Informationen über diese Hilfsangebote werden säumigen Kunden gegeben und sind auch im Kundencenter erhältlich.

Ein Fall, zu dem Sie am 5.12.2010 angefragt hatten, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt[*]. Wenn dort allerdings ein Beschluss des Landessozialgerichts vorlag, ist er sicher nicht mit dem aktuellen Fall vergleichbar.

Die Anzahl der Unterbrechung der Gasversorgung unterliegt nahezu täglichen Schwankungen. Im Mittel sind es 50-60 Gaszähler, die außer Betrieb sind.

Ein Mißbrauch, wie Sie ihn ansprechen, ist nicht erkennbar. Die einzelnen Sparten werden zwar auf einer Abrechnung, aber getrennt aufgeführt. Wie nicht näher spezifizierte Zahlungen in solch einem Fall zu verbuchen sind, unterliegt gesetzlichen Regelungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Margarete Krug

Erste Bürgermeisterin

 

[* Anmerkung d.H.: Die Verwaltung hat bereits 2 mal darauf geantwortet. #1065]


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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abgesandt am 15.01.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1105 * Öffnungszeiten der Toiletten im Ziegeleipark
 

Wir beantragen zu TOP 2  der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.01.2011:

Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Toiletten im Ziegeleipark in Böckingen ganzjährig an Wochenenden und Feiertagen geöffnet sind.

Begründung:
Bereits mit Schreiben vom 15.5.2010 haben wir auf Beschwerden von Bürgern die Schließzeiten der Toiletten im Ziegeleipark moniert.
Die Verwaltung hat am 18 und 19.5.2010 darauf mitgeteilt, daß die Toiletten von 10 bis 20 Uhr geöffnet werden, ein weiteres Gespräch mit dem Pächter solle stattfinden.
Da der Park nicht nur an Sonn- und Feiertagen außerhalb der Kiosk-Saison stärker frequentiert wird, sondern insbesondere auch an Samstagen, ist es unzureichend, wenn diese Tage von der beantragten Regelung nicht erfaßt  werden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

 

<*>


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

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Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 15.01.2011

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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1104 * Parksituation bei der Fritz-Ullrich-Schule

Eltern und Lehrer der Fritz-Ullrich-Schule beklagen sich, daß die Zufahrten (wie der Lehrerparkplatz) ständig von Fahrzeugen dort parkender Schüler des Berufsschulzentrums so zugestellt werden, daß diese teilweise in gefährlicher Weise zugestellt werden.

Insbesondere bestehe Gefahr für Schüler, weil auch die Schule anfahrende LKW, z.B. zur Müllentsorgung, deshalb teilweise auf  Gehwege ausweichen müßten.

Es sei höchste Zeit, die untragbaren Zustände, die sich auch auf die Anliegerstraßen ausdehnen, endlich wirksam zu beenden.

Schließlich stehe dem Berufsschulzentrum ein Parkdeck zur Verfügung, das eben vergrößert gehört, wenn dessen Kapazität nicht ausreiche.

Außerdem könnte ein Zufahrtsgebot nur für Anlieger erlassen werden.

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.

Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 11.02.2011

Antwort:  könnte besser sein

 

<*> besten Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2011 zur Parksituation bei der Fritz-Ullrich-Schule.

Wie wir mit E-mail vom 12.10.2010 mitgeteilt haben kontrolliert der Städtische Vollzugsdienst den Ruhenden Verkehr in dem betreffenden Bereich verstärkt. Und das nach wie vor. So mussten auch in den letzten Wochen Verwarnungen ausgestellt werden.

Hinweise auf grob verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge können von Anwohnern auch gerne telefonisch unter Tel.: 56 - 2050 oder 56 - 3116 gegeben werden damit umgehend eine Kontrolle vor Ort veranlasst werden kann.

Angrenzende Anliegerstrassen sind bereits durch Zusatzbeschilderung nur für Anlieger freigegeben.

Da die Stadt Heilbronn nicht Schulträger des Berufsschulzentrums ist, leiten wir Ihren Hinweis auf eine Erweiterung des Parkdecks weiter an das Landratsamt Heilbronn als zuständigen Schulträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernd Werner

Amtsleiter

Stadt Heilbronn

Ordnungsamt


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An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

 

1103 * Umstrukturierung des Gewerbegebietes "Böckingen West"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fragen die Verwaltung:

 

1. Findet derzeit eine Umstrukturierung des Böckinger Gewerbegebietes "West" dahingehend statt, daß einerseits die Weiterentwicklung nicht nur gestoppt, sondern durch restruktive Maßnahmen verhindert wird und andererseits Ansiedlungen nicht gewerblicher Art zugelassen und/oder sogar gefördert werden?
 

2. Hat die Stadt an dieser Stelle kein Interesse mehr an Wirtschaftsförderung und verzichtet gerne auf Steuereinnahmen?
 

3. Welche gewerblichen und nicht gewerblichen Ansiedlungen sind derzeit dort zugelassen?
 

4. Welche Ziele verfolgt die Stadt an dieser Stelle kurz-, mittel- und langfristig?
 

5. Hat die Stadt in diesem Bereich keinen Grundbesitz mehr und ggf. daher kein Interesse mehr an einer weiteren positiven Entwicklung?

 

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am

Antwort:  noch nicht beantwortetbürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nichtkönnte besser sein bürgernah: Danke!

 

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Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 05.01.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1102 * Fehlende Hinweistafeln

Bürger beklagen sich, daß es keinerlei Hinweistafeln auf das Gewebegebiet "Böckingen West" gibt, weder als Richtungshinweis noch am Ort selbst. Durch das Fehlen werde man auf Fragen in Richtung Möbelmeile fehlgeleitet. Überall sonst in der Stadt seien Hinweistafeln, auch von den Firmen selbst.

Es wird

1. um Abhilfe gebeten

2. um Auskunft darüber gebeten, weshalb früher angebrachte Firmentafeln nicht mehr vorhanden sind, bzw. diese wieder angebracht werden (ggf. wegen Bahnhaltepunkt entfernt?).

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 17.01.2011

Antwort:  bürgernah: Danke!

 

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wir haben die Wegweisung zum Gewerbegebiet Böckingen-West überprüft und festgestellt, dass im Verlauf der Neckartalstraße an den Einmündungen Wilhelm-Leuschner-Straße und Kanalstraße Hinweise auf Böckingen, sowie im Verlauf der B 293 Wegweisungen zum Gewerbegebiet Böckingen-West, vorhanden sind.

Um Verwechslungen mit dem Gewerbegebiet an der Neckargartacher Straße (Böckingen-Nord) auszuschließen, werden wir die Wegweisung im Verlauf der Neckartalstraße an den Einmündungen der August-Häußer-Straße und Kanalstraße entsprechend ergänzen und im Verlauf der B 293 weiterführen.

Im Rahmen der geplanten Ausschilderung der Gewerbegebiete durch die Firma Klimm ist vorgesehen, auch an der Zufahrt der Hünderstraße interessierten Firmen die Möglichkeit zu geben, auf einem "Sammelhinweis" eine Beschilderung anzubringen.

Die Firma Klimm wird sich in den nächsten Wochen mit den dortigen Betrieben diesbezüglich in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Frenzel


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

Bürger helfen Bürgern - Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach und Heiko Auchter

abgesandt am 05.01.2011

mehr über Alfred Dagenbach mehr über Heiko Auchter Ihr Anliegen mitteilen

An die Verwaltung der Stadt Heilbronn 

1101 * Jobcenter Heilbronn

1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu folgender Mitteilung und dem Inhalt der genannten Webseite ab:

"...wiederholt war ich heute auf dem Arbeitsamt in Heilbronn.
Mit meine Unterlagen unter dem Arm fand ich mich heute um 7.30 Uhr in dem Amt ein.
Was ich erfahren musste, ließ mich stutzig werden.

1. Meine Fragen konnten nicht ausreichend beantwortete werden.
2. Das EDV-System dieses Amtes, läßt mehr als zu wünschen übrig weil Daten aus anderen Ämtern nicht einsehbar sind. Ich nenne nur das Stichwort ELENA
3. Die Mitarbeiterinnen erweckten den Anschein, überfordert zu sein.

Jetzt da ich daheim vor dem Computer sitze, googelte ich nach und fand mich bestätigt.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-i v-4-alg-ii-2/arge_Heilbronn.html

Ich gehe davon aus, daß die Beurteilungen der ARGE Heilbronn sich über einen längeren Zeitraum erschließen, ergo repräsentativ sind.

Sind Änderungen in dieser ARGE noch möglich?"

2. Wer ist Rechtsaufsichtsbehörde für das Jobcenter in Heilbronn?

Es wird um Stellungnahme und Rückantwort per ePost gebeten.


Vielen Dank.

Alfred Dagenbach
Stadtrat

 

Heiko Auchter
Stadtrat

Antworten der Stadtverwaltung

Eingang am 21.01.2011, 24.01.2011

27.01.2011

21.02.2011

Antwort:  bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht

 

<*>  [Arbeitsagentur Heilbronn]

in der Anlage übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber die Anfrage von Pro Heilbronn vom 5.1.2011 mit der Bitte um direkte Erledigung.

Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Viele Grüße und ein schönes Wochende.

A.Senghaas

Amt für Familie, Jugend und Senioren


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wie Sie bereits wissen, wurde mir Ihre E-Mail von Herrn Senghaas weitergeleitet. Zur Beantwortung Ihrer Fragen benötige ich weitere Informationen.

Zunächst ist nicht ersichtlich, ob sich die Beschwerde gegen das Jobcenter Landkreis Heilbronn, die getrennte Aufgabenwahrnehmung Heilbronn, Stadt, oder die Agentur für Arbeit Heilbronn richtet.

Des Weiteren kann Beschwerde des Kunden oder der Kundin nur dann eine Stellungnahme abgegeben werden, wenn uns der konkrete Sachverhalt bekannt ist. Bitte teilen Sie dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin mit, dass wir nähere Informationen zu den Punkten 1-3 benötigen, damit wir diesen nachgehen und dazu Auskunft geben können. Zusätzlich benötigen wir von der betroffenen Person einen schriftlichen Verzicht auf die Einhaltung des Datenschutzes, damit wir Ihnen direkt Auskunft zum konkreten Fall geben können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Seyffer
Beraterin Führungsunterstützung SGB II
Se

 

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vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es handelt sich nicht um eine Beschwerde, sondern um eine Anfrage aufgrund einer uns zugegangenen Mitteilung, die von allgemeinem Interesse ist. Es geht also nicht um eine Ausforschung über die Person, sondern um die dargestellte Praxis.
Sie richtet sich zunächst an die Verwaltung der Stadt Heilbronn, die bekanntlich Mitträger des Jobcenters ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach


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für die Stadt Heilbronn wird erst ab dem 01.01.2012 ein Jobcenter gegründet (vgl. Drucksache 308 zur Sitzung des Gemeinderats am 09.12.2010). Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Stadt Heilbronn Träger eines Jobcenters. Bis zum 31.12.2011 wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchgeführt.

Daher bitte ich Sie nochmals mir mitzuteilen, welche der beiden Grundsicherungsstellen - Jobcenter Landkreis Heilbronn bzw. getrennte Aufgabenwahrnehmung Heilbronn, Stadt - oder ob die Agentur für Arbeit Heilbronn für den Bereich der Arbeitslosenversicherung mit Ihrer Anfrage gemeint ist, da ich diese ansonsten nicht zuordnen kann. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Seyffer

Beraterin Führungsunterstützung SGB II

 

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mir liegt kein anderer Text vor, wie der Ihnen übermittelte. Daraus müsste doch von Ihnen als Sachkundige unschwer erkennbar sein, auf was sich der sich Beschwerende stützt. Offenbar liegt er mit seinem Eindruck gar nicht so weit daneben?

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


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wie ich Ihnen bereits mitteilte, kann Ihre Anfrage leider ohne nähere Informationen zum Sachverhalt, zur betroffenen Stelle (Jobcenter Landkreis Heilbronn, getrennte Aufgabenwahrnehmung Heilbronn, Stadt, oder Agentur für Arbeit Heilbronn) und zu den involvierten Personen nicht bearbeitet werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Silke Seyffer
Beraterin Führungsunterstützung SGB II


Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)

  Zu Bürgeranliegen im Jahr 2010 

 

Hinweis:

<*> = Formularia (Absender, Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)

Da nicht alle Ämter zur Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.

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