Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Heilbronn-Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am 2.6.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 24.047 Ungleichbehandlung?

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Bürger der Nordstadt beklagen sich wegen seit Jahren bestehenden Thema Parkplatznot, und den (wörtlich) "in diesem Zusammenhang praktizierten behördlichen Schikanen gegen die Einwohner, die Leistungsträger dieser Stadt."

Wörtlich heißt es weiter:

"In der Nordstadt gehen und gingen unglaubliche neue Schikanen gegen schaffende und Gebühren zahlende Ureinwohner ab. Sie sind seit 20 Jahren mit Anwohnerparkausweis die Gelackmeierten, während Migrationshintergründler - Hundere osteuropäische Fahrzeuge in den letzten Jahren hier Tag und Nacht abgestellt - Narrenfreiheit haben. Sie zerreißen lachend ihre Knöllchen, sofern sie überhaupt welche bekommen.

Jetzt wurden in den letzten Wochen MIT ANWOHNERPARKAUSWEIS parkende Ureinwohner bzw. deren ordnungsgemäß parkende Fahrzeuge sachgrundlos abgeschleppt, obwohl sie mangels der seit Jahren/Jahrzehnten bestehenden Parkplatznot ihr Fahrzeug notgedrungen an der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt hatten, als sie todmüde von der Nachtschicht nach Hause kamen. Fazit: Sie, die anständigen und rechtschaffenden Ureinwohner zahlen Steuermittel für den sie dann schikanierenden Amtsschimmel.
Die Fahrzeuge von Migrationshintergründlern, PKW mit osteuropäischen Nummern, werden NIE abgeschleppert, nichtmal einen Strafzettel bekommen die, und wenn, dann völlig folgenlos, sie verreißen ihre Knöllchen und schmeißen sie auf die Straße und lachen und ignorieren völlig und machen es wieder und wieder."

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab?
2. Trifft es zu, daß die Stadtverwaltung Fahrzeuge von Anwohnern mit Parkausweis in der Nordstadt aus der Bewohnerparkzone hat abschleppen lassen?
3. Wenn ja, aus welchem Grund und wer trägt die Kosten?
4. Trifft es zu, daß Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichnen in der Nordstadt nicht abgeschleppt wurden und daß sie Narrenfreiheit genießen und die Stadtverwaltung systematisch von  Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung von Ordnungswidrigkeiten absieht, wenn sich um Verursacher mit Migrationshintergrund handelt?
5. Wenn ja, wird dieses ungleiche Behandlung auch weiterhin praktiziert werden?
6. Wenn ja, warum schämt sich die Stadtverwaltungen dieser Praxis nicht?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
28.6.2024

Eingang nach 26  Tagen

   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  auf Ihre Fragestellungen antwortet das Ordnungsamt wie folgt:
Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung und des Kommunalen Ordnungsdienstes halten sich an Recht und Gesetz und beachten bei Ausübung ihrer Tätigkeiten Gesetze und Verordnungen.
Sofern Fahrzeuge im absoluten Haltverbot parken, die Fläche benötigt wird, der Halter nicht erreichbar ist, wird das Fahrzeug ohne Berücksichtigung auf die Nationalität oder Herkunft des Halters abgeschleppt.
Gründe um Fahrzeuge abschleppen zu müssen gibt es viele. Wenn z. B. Bauarbeiten stattfinden, wenn Umzüge geplant sind, wenn die Straßenreinigung Straßenzüge reinigen möchte, wenn Fahrzeuge im Bereich von Feuerwehrflächen parken, wenn Fahrzeuge an Engstellen parken. In jedem Fall müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Bei zeitlich befristeten Beschilderungen müssen diese mindestens drei volle Tage zuvor aufgestellt und dokumentiert werden. Die Kosten für den Verstoß und die Abschleppaktion trägt der Halter des Fahrzeugs.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen werden genauso behandelt wie Fahrzeuge mit inländischen Kennzeichen. Eine Unterscheidung gibt es nicht.
Es gibt keine Ungleichbehandlung.
Die Mitarbeiter/innen versuchen bei jedem Abschleppfall immer den Halter zu erreichen. Diese Vorgehensweise hat sich seit Jahren erfolgreich bewährt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Solveig Horstmann
Amtsleiterin

Ordnungsamt

 

[Stellungnahme 66.32 – Verkehrsbehörde]
Von Seiten unseres Amtes kann zu den genannten Fragestellungen (1-6) keine Aussage getroffen werden, da in diesen Punkten keine Zuständigkeit vorliegt.
Außerdem sind uns keine Probleme im Bezug auf die Bewohnerparkzonen bekannt. Dennoch kann grundsätzlich gesagt werden, dass ein solcher Ausweis keine Garantie auf einen Parkplatz mit sich bringt.

 

 



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