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zu Ihrer im Rahmen des Bau- und
Umweltausschusses am 15. 03. 2022 gestellten Anfrage wg. der
Schutzräume für die Bevölkerung nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Erstellung einer Liste von Schutzräumen in Heilbronn ist nicht
möglich, da es keine Schutzräume mehr gibt.
Zuständig fürden Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen
ist nach § 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) der
Bund.
Der Bund hatjedoch vordem Hintergrund
der BeendigungdesOst-W -Konfliktes und derdamitverbundenen Annahme einer
dauerhaften Entspannung bereits vor ca. 15 Jahren en hieden, die
öffentlichen Schutzräume nicht mehr zu erhalten.
Die Finanzierung der zur Erhaltung
der Betriebsbereitschaft erforderlichen Wartungsarbeiten wurde bereits
Anfang der 2000erJahre eingestellt, notwendige Reparaturen oder
Ersatzbeschaffungen von Ausstattungsgegenständen nicht mehr
durchgeführt.
Die Schutzräume wurden Zug um Zug aus
der Zivilschutzbindung entlassen und schließlichauch beräumt.
Überlegungen, dieses Schutzbauprogramm wieder aufleben zu lassen, sind
derzeit nicht bekannt.
Das Bundesamt fürBevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe informiert unter anderem zu diesem Thema auch
aufseiner Startseite https://www.bbk.bund.de / home_node. html.
FreundlicheGrüße
Müller
Feuerwehr
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Zu o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folagt Stellung:
Zu Frage 1
Wie von Ihnen bereits erwähnt, ist die derzeitige Lage durch eine
Vielzahl sich z.T. überlagernder Krisen geprägt. Der Stadt als untere
Katastrophenschutzbehörde liegen hier jedoch keine Erkenntnisse vor, die
wesentlich über das hinausgehen, was auch für die Allgemeinheit über die
Medien zugänglich ist. Insbesondere haben wir keine Möglichkeit,
Wirkungsweise und Wirkungsumfang von Waffensystemen aller Art
tatsächlich zu beurteilen.
Zu Frage 2
Im Stadtgebiet existieren keine Schutzräume zum Schutz gegen
Einwirkungen der unter Frage 1 beschriebenen Art. Wir verweisen hier
inhaltlich auch nochmals auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom
15.03.2022 (unsere Antwort vom 23.03.2022) in vergleichbarer
Angelegenheit. An der damals beschriebenen Situation hat sich bis heute
nichts verändert.
Zu Frage 3
Im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten
hat die Stadt Heilbronn bereits eine Vielzahl von Vorkehrungen zum
Schutz der Bevölkerung getroffen. So wird z.B. die technische Ausrüstung
der Feuerwehr, die auch im Katastrophenschutz mitwirkt, mittels
regelmäßiger Ersatz- und auch Neubeschaffungen stets auf einem
risikoorientierten Zustand gehalten. Daneben verfügt die Stadt über ein
Sirenenwarnnetz, mittels dessen lageabhängig eine nahezu flächendeckende
Warnung der Bevölkerung, ergänzend zu
anderen Warnmitteln (wie z.B. Warnapps), ermöglicht wird. Für
Bedrohungen der kritischen Infrastruktur (insb. Stromausfall) wurde im
1. Halbjahr 2023 ein Netz von Notfallmeldestellen in Betrieb genommen,
über das die Bevölkerung bei Ausfall des Notrufs Notfallmeldungen bzw.
Notrufe absetzen kann. Die Planung zur Erweiterung eines Teils dieser
Notfallmeldestellen hin zu Notfalltreffpunkten läuft momentan. Diese
Vorhaltungen ersetzen naturgemäß keine Schutzräume in ihrer originären
Funktion. Hier wird derzeit davon ausgegangen — und dies wird inhaltlich
auch vom Bund so kommuniziert — dass der Aufenthalt in Gebäuden schlicht
einen höheren Schutzwert bietet, als der Aufenthalt im Freien.
Ferner finden regelmäßig Übungen des Führungs- und Verwaltungsstabes auf
städtischer Ebene statt, welche größere Schadenslagen koordinieren und
führen. Die letzte Stabsrahmenübung war im Juni letzten Jahres, für das
kommende Jahr ist eine Katastrophenschutzvollübung angedacht unter
Mitwirkung aller Katastrophenschutzeinheiten.
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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