Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Heilbronn-Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am 14.04.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 24.039 Schutzräume

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die derzeitige weltpolitische Lage veranlaßt Bürger, bei uns nachzufragen, wie in Heilbronn für den Schutz der Bürger gegen feindliche Sprengwaffen vorgesorgt wird. Insbesondere ist von Interresse, welche Schutzräume an welchen Stellen der Stadt aufgesucht werden können.

Wir fragen dazu:

  1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

  2. welche Schutzräume mit welchen Kaspazitäten gibt es wo in der Stadt;

  3. in welcher sonstigen Weise wird für den Schutz der Bevölkerung vorgesorgt?

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
23.4.2024

Eingang nach  9 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> 

zu Ihrer im Rahmen des Bau- und Umweltausschusses am 15. 03. 2022 gestellten Anfrage wg. der Schutzräume für die Bevölkerung nehmen wir wie folgt Stellung:


Die Erstellung einer Liste von Schutzräumen in Heilbronn ist nicht möglich, da es keine Schutzräume mehr gibt.
Zuständig fürden Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen ist nach § 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) der Bund.

Der Bund hatjedoch vordem Hintergrund der BeendigungdesOst-W -Konfliktes und derdamitverbundenen Annahme einer dauerhaften Entspannung bereits vor ca. 15 Jahren en hieden, die öffentlichen Schutzräume nicht mehr zu erhalten.

Die Finanzierung der zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlichen Wartungsarbeiten wurde bereits Anfang der 2000erJahre eingestellt, notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen von Ausstattungsgegenständen nicht mehr durchgeführt.

Die Schutzräume wurden Zug um Zug aus der Zivilschutzbindung entlassen und schließlichauch beräumt.
Überlegungen, dieses Schutzbauprogramm wieder aufleben zu lassen, sind derzeit nicht bekannt.

Das Bundesamt fürBevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert unter anderem zu diesem Thema auch aufseiner Startseite https://www.bbk.bund.de / home_node. html.


FreundlicheGrüße
Müller

Feuerwehr

 

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Zu o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folagt Stellung:

Zu Frage 1

Wie von Ihnen bereits erwähnt, ist die derzeitige Lage durch eine Vielzahl sich z.T. überlagernder Krisen geprägt. Der Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde liegen hier jedoch keine Erkenntnisse vor, die wesentlich über das hinausgehen, was auch für die Allgemeinheit über die Medien zugänglich ist. Insbesondere haben wir keine Möglichkeit, Wirkungsweise und Wirkungsumfang von Waffensystemen aller Art tatsächlich zu beurteilen.

Zu Frage 2

Im Stadtgebiet existieren keine Schutzräume zum Schutz gegen Einwirkungen der unter Frage 1 beschriebenen Art. Wir verweisen hier inhaltlich auch nochmals auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.03.2022 (unsere Antwort vom 23.03.2022) in vergleichbarer Angelegenheit. An der damals beschriebenen Situation hat sich bis heute nichts verändert.

Zu Frage 3

Im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten hat die Stadt Heilbronn bereits eine Vielzahl von Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. So wird z.B. die technische Ausrüstung der Feuerwehr, die auch im Katastrophenschutz mitwirkt, mittels regelmäßiger Ersatz- und auch Neubeschaffungen stets auf einem risikoorientierten Zustand gehalten. Daneben verfügt die Stadt über ein Sirenenwarnnetz, mittels dessen lageabhängig eine nahezu flächendeckende Warnung der Bevölkerung, ergänzend zu
anderen Warnmitteln (wie z.B. Warnapps), ermöglicht wird. Für Bedrohungen der kritischen Infrastruktur (insb. Stromausfall) wurde im 1. Halbjahr 2023 ein Netz von Notfallmeldestellen in Betrieb genommen, über das die Bevölkerung bei Ausfall des Notrufs Notfallmeldungen bzw. Notrufe absetzen kann. Die Planung zur Erweiterung eines Teils dieser Notfallmeldestellen hin zu Notfalltreffpunkten läuft momentan. Diese Vorhaltungen ersetzen naturgemäß keine Schutzräume in ihrer originären Funktion. Hier wird derzeit davon ausgegangen — und dies wird inhaltlich auch vom Bund so kommuniziert — dass der Aufenthalt in Gebäuden schlicht einen höheren Schutzwert bietet, als der Aufenthalt im Freien.
Ferner finden regelmäßig Übungen des Führungs- und Verwaltungsstabes auf städtischer Ebene statt, welche größere Schadenslagen koordinieren und führen. Die letzte Stabsrahmenübung war im Juni letzten Jahres, für das kommende Jahr ist eine Katastrophenschutzvollübung angedacht unter Mitwirkung aller Katastrophenschutzeinheiten.



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