Initiativen der PRO-Heilbronn-Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am 10.3.
2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 24.033 Umnutzung von Wohnraum Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, eine Anwohnerin der [Datenschutz] in Neckargartach weist auf ein Angebot auf Immobilienscout 24 hin, in der es heißt: "Objektbeschreibung
Willkommen zu einem exklusiven Angebot in einem modernen Neubau von 2021 mit insgesamt 19 Einheiten. Diese Büroeinheit bietet alles, was Sie für ein komfortables Arbeitsumfeld benötigen und ist in erstklassigem Zustand. Die Lage im Untergeschoss gewährleistet eine ruhige Arbeitsumgebung und zugleich eine optimale Anbindung an die umliegenden Stadtviertel und öffentliche Verkehrsmittel. Die großzügige Gesamtfläche von ca. 43 m², aufgeteilt auf zwei Zimmer, bietet flexible Nutzungsmöglichkeiten. Das Badezimmer mit Dusche, WC und Tageslicht sorgt für zusätzlichen Komfort. Besonders hervorzuheben ist die großzügige Terrasse mit östlicher Ausrichtung, ideal für Arbeit im Freien oder entspannte Pausen. Hochwertiger Parkettboden, dreifachverglaste Fenster und eine voll ausgestattete Einbauküche runden das Angebot ab, ideal für Selbstständige, Start-ups oder kleine Unternehmen."
Quelle:[Datenschutz]
Hierzu stelle sich die Frage, wie dort Büroflächen angeboten werden können, wenn, wie den Nachbarn vor Baubeginn mitgeteilt wurde, lediglich Wohnungen vorgesehen und dann genehmigt wurden. Gefragt wird auch, wie dort 19 Wohnungen gebaut werden konnten, wenn nur 18 Wohnungen genehmigt waren. Dazu wird um Stellungnahme und Beantwortung der aufgeworfenen Fragen gebeten. Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. * Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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<*> vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf einen Sachverhalt der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten im Untergeschoss des Gebäudes [Datenschutz] hinweisen.
Der
Vorgang wurde zur Prüfung an die Abteilung Baurecht weitergeleitet.
Gemäß der baurechtlichen Genehmigung sind lediglich 18 Wohneinheiten und keine Gewerbeeinheit genehmigt worden. Ein entsprechendes Verfahren wird in Zuständigkeit der Baurechtsabteilung aufgenommen. Frau Belzner-Vogt (romina.belzner-vogt@heilbronn.de) und Frau Bauer (anke.bauer@heilbronn.de) stehen hier für eventuell weitere Fragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Datiert auf 19.4.2024
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