Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Heilbronn-Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   3.3.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 24.031

Mietspiegel

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

ein Bürger beklagt sich über die Benachteiligung bei der Befragung zur Erstellung des neuen qualifizierten Mitspiegels.

Er werde mit 5.000 Euro Bußgeld bedroht, wenn er nicht rechtzeitig antwortet.

Dabei habe er keinen Internetzugang, sondern müsse bis mindestens 15.3.24 warten, bis er per Post ein Formular zum Ausfüllen erhalte, das er dann schon bis zum 5.4.24 abgegeben haben muß.

Das sei für ihn schwer, weil er zudem Hilfe dafür benötige, weil auch im Anschreiben ein Hinweis dazu fehle.

Auf diese Art und Weise nehme "man die Menschen nicht mit, wie so oft in Sonntagspredigten propagiert wird!" 

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise wird Abhilfe geschaffen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
7.5.2024

Eingang nach 61  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  in Abstimmung mit Herrn Brändle darf ich Ihnen das Antwortschreiben an Herrn D... zur Kenntnis weiterleiten, immerhin zitieren Sie ja aus seinem Anschreiben und dürfte Ihnen somit vorliegen. Die Antworten auf Ihre beiden Fragen entnehmen Sie bitte unserem Antwortschreiben.

Wunschgemäß erhalten Sie unsere Antwort per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Juri Jacobi

Datiert auf 5.3.2014


Anlage

5. März 2024

Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024 für die Stadt Heilbronn

Sehr geehrter Herr D...,

wie Sie richtigerweise darstellen, erstellt die Stadt Heilbronn schon seit vielen Jahren den Mietspiegel.
Seit 2016 in meinem Dezernat durch die Stabsstelle Strategie und Stadtentwicklung. Mit jeder Erstellung haben sich die (gesetzlichen) Rahmenbedingung verändert und wir haben bei jeder Erstellung aus den Erfahrungen der Vergangenheit profitiert. Wir bitten darum, den Fragebogen bevorzugt online auszufüllen. Der Online-Fragebogen ist nachhaltiger (Papierverbrauch), kostengünstiger für die Stadt Heilbronn, schneller und außerdem weniger fehleranfällig gegenüber Eingabefehlern als die Papier-Version für den Auszufüllenden. Wir sehen dies als zeitgemäße,
vorteilhafte und bequeme Möglichkeit für die überwiegende Mehrzahl der Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.

Keiner der im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe angeschriebenen Haushalte wird
benachteiligt. Falls Sie den Fragebogen nicht über das Internet ausfüllen können, setzen Sie sich bitte mit FUB IGES in Verbindung. Die Anfragen nach Papierfragebögen werden dort gesammelt. Das ist arbeitsökonomisch sinnvoll. Nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer werden die Anfragen nach Papierfragebögen nun deutlich rascher als ursprünglich vereinbart versandt.

Sie dürfen versichert sein, dass wir mit den gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels vertraut sind. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich seit der letzten Erstellung grundlegend verändert. Die Teilnahme an dieser Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz vom 1. Juli 2022 nun erstmalig verpflichtend. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 238 8& 2 EGBGB. Die Stadt Heilbronn ist zur Erstellung des Mietspiegels verpflichtet (nach Artikel 229 $ 62 EGBGB) und benötigt Ihre Daten für die Erstellung. Wenn Sie der Verpflichtung nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen kann die Stadt Heilbronn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, dass mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verbunden ist (nach Artikel 238 & 4 EGBGB). Auch die Höhe einer möglichen Geldbuße ist bundesweit einheitlich geregelt. Wir weisen in unserem Anschreiben an mehreren Stellen darauf hin. Dies dient der Transparenz gegenüber möglichen rechtlichen Folgen.

Nehmen Sie bitte auch positiv zur Kenntnis, dass die beiden Interessenverbände Mieterbund Heilbronn-Franken e. V. sowie Haus- und Grundeigentümerverein Heilbronn und Umgebung e.V. das Schreiben inhaltlich sowie im Wortlaut mittragen. Wir gehen daher von einer hohen Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der angeschriebenen Haushalte aus.

Mit/freundlichen Grüßen
Harry Mergel


LeserFORUM:  Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)  Mehr

12944636