Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
28.02.2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 24.029 Arbeitspflicht für Asylbewerber etc. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verschiedenen Berichten (Tagesspiegel, MDR, Ostthüringer Zeitung) zufolge wurde bereits im September 2023 im Kreistag des Saale-Orla-Kreises beschlossen, daß Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden sollen. Grundlage dafür ist eine entsprechenden Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz. Im Detail sollen die davon Betroffenen Geflüchteten für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat. Rechtliche Grundlage der Arbeitspflicht ist demnach Paragraph 5 im Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft zwar keine reguläre Arbeit aufnehmen, Ausnahme ist aber eine sogenannte Arbeitsgelegenheit (§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz). Demnach dürfen Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, also auch für einfache und zumutbare Aufgaben wie das Reinigen öffentlicher Fläche. Besonders hilfreich wären Tätigkeiten in der Parkpflege, aber insbesondere im Zusammenhang mit der immer mehr zunehmenden Vermüllung der Stadt. Bisher wurde vermieden, diese Möglichkeit der Inanspruchnahme dieses Personenkreises überhaupt der Bekanntheit zuzuführen und stets der - offensichtlich politisch so gewollte - falsche Eindruck aufrecht er halten, daß dies nicht zulässig sei. Damit ist auch der Stadt ein erheblicher Schaden entstanden, der den dafür aufzukommenden Bürgern so nicht weiter zuzumuten ist. Wir fordern daher die Stadtverwaltung dazu auf und beantragen, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit beispielsweise in folgenden Tätigkeitsfeldern beschäftigt wird:
Die Liste der Tätigkeitsfelder ist offen und kann bedarfsgerecht durch weitere mögliche Aufgaben ergänzt werden. Wir fragen und bitten dazu außerdem 1. um Stellungnahme der Stadtverwaltung; 2. weshalb bei keiner Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die Möglichkeiten nach § 5 im Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden hat? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. * Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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zu Ihrer Anfrage vom 28.02.2024 teile ich Ihnen folgendes mit:
Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die
Sie in der Maßnahme erwerben, können Sie später für Ihre weitere
berufliche Qualifikation oder ihre erste Arbeitsstelle nutzen.
Mit freundlichen Grüßen Achim Bocher Amt für Familie, Jugend und Senioren Replik
Sehr geehrter Herr Bocher,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu unserer Anfrage vom 16.2.2024 (Arbeitspflicht für Asylbewerber). Wir hatten beantragt, daß die die Stadtverwaltung umgehend dafür Sorge trägt, daß analog dem Vorbild des Saale-Orla-Kreises mit dem Jobcenter abgestimmt wird, daß auf Grund § 5 Asylbewerberleistungsgesetz der betroffene Personenkreis je nach Fähigkeit eingesetzt wird. Aus Ihrer Antwort ist zu schließen, daß bisher wohl keine verpflichtende Maßnahme angeordnet wurde, sondern es sich bei den genannten Fälle um wenige freiwillige Einzelfälle handelt. Da außerdem die Frage , weshalb bei keiner Gelegenheit gegenüber dem Gemeinderat und auf entsprechende Anfragen die Möglichkeiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Erwähnung gefunden hat, unbeantwortet ist, gehen wir davon aus, daß von Seiten der Stadtverwaltung kein Interesse an einer entsprechenden Beschäftigung der Asylbewerber etc. pp. besteht. Darauf weisen auch die wohl der Abweisung dienen sollenden Hinweise auf nötige "Ressourcen innerhalb der Verwaltung" und die Finanzierungskosten hin. Andererseits beklagen die Bürger zunehmend eine "Vermüllung der Stadt", wobei selbst der Oberbürgermeister sich inzwischen dazu gezwungen sieht, dies nicht länger zu ignorieren, sondern eine persönliche Besichtigung der Schwachstellen mit den zur Information aufgerufenen Bürgern vorzunehmen (siehe Pressemitteilung Nr. 74 / 01.03.2024). Gerade hier wäre ein für die Stadt kostengünstiger Einsatz von geeigneten Asylbewerbern etc.pp. von Nutzen für die Stadt. Eine ungeschönte Kosten/Nutzen-Rechnung könnten Sie beim Saale-Orla-Kreis sicher gerne erfragen, denn es ist kaum anzunehmen, daß dieser den Nutzen ignoriert. Bitte teilen Sie uns noch mit, wie viele aus dem betroffenen Personenkreis nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Heilbronn in den vergangenen 12 Monaten dementsprechend eingesetzt wurden.
Mit freundlichen Grüßen Alfred Dagenbach
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