Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  15.02.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

24.024

Brandschutzgründe

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 Anwohner der Mönchseestraße beklagen die Einrichtung eines Halteverbotes aus Brandschutzgründen, weil damit Parkmöglichkeiten für sie selbst, ihre Besucher und auch für die Gäste eines Restaurants entfallen würden.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme und welche Begründung zu dieser Maßnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. welche Möglichkeiten haben Anwohner und Betriebe , um nicht anders als vor ihrem Haus/Anwesen halten/parken zu können, um schwere Lasten auf- und abladen zu können, z.B. auch bei Umzügen oder aus betrieblicher Notwendigkeit;

3. welche alternativen Parkmöglichkeiten wurden/werden zur Abhilfe geschaffen? 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
9.3.2024

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.02.2024.

In der Mönchseestraße wurde ab der Kreuzung zur Wollhausstraße bis zu Hausnummer 81 ein absolu­
tes Halteverbot mit dem Zusatz Brandschutzzone eingerichtet. Im genannten Straßenabschnitt befin­
den sich Drehleiterflächen für die Feuerwehr, welche jederzeit freizuhalten sind. Es sollte vor allem im
Interesse der Anwohner sein, dass die Feuerwehr bei einem Brand ausreichend Flächen zur Verfügung
hat, um ihre Löscharbeiten durchzuführen.

Zudem stellt es keine Aufgabe der Stadtverwaltung dar Parkplatzalternativen herzustellen, sondern
die Verkehrssicherheit durch die Freihaltung der Feuerwehrflächen herbeizuführen. Überdies bleiben
öffentliche Parkstände am Straßenrand in der Mönchseestraße bestehen, welche weiterhin genutzt
werden können.

Die Schaffung alternativerParkmöglichkeiten wird nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Janine Schubert
Stv. Amtsleitung

Amt für Straßenwesen


 

Replik


Sehr geehrte Frau Schubert,

vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage * 15.02.2024 Brandschutzgründe , mit der wir allerdings nicht ganz konform gehen können denn wir vermissen die Antwort zu

2. welche Möglichkeiten haben Anwohner und Betriebe , um nicht anders als vor ihrem Haus/Anwesen halten/parken zu können, um schwere Lasten auf- und abladen zu können, z.B. auch bei Umzügen oder aus betrieblicher Notwendigkeit?

Um es zu verdeutlichen:

Wo halten Umzugsfahrzeuge, wo Heizölztankwagen, wo hält bei dieser Regelung ein Bewohner oder Lieferant, um z.B. eine Waschmaschine anzuliefern, wie kann ein dort anliegender Weingärtner sein landwirtschaftliches Gespann zum Be- und Entladen abstellen?

Welche Lösung gibt es dafür in welcher Form?

Anmerkung: Bei jeder Gelegenheit wird behauptet, wie bürgerfreundlich unsere Stadtverwaltung doch sei!

... 


 

<*>  vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 09.03.2024.

Im absoluten Halteverbot ist generell das Halten und Parken verboten. Daher kann auch für die von Ihnen genannten Fälle keine Ausnahmegenehmigung seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. Die Situation kann nur geändert werden, wenn die Thematik über zweite Rettungswege bei den Gebäuden anders gelöst werden könnte.

Dennoch ist auch uns bewusst, dass diese Situationen nicht vollständig zu umgehen sind. So wurde dies unsererseits auch bereits in den letzten Tagen gegenüber einer Heizölfirma kommuniziert. Sofern Anlieferungen zu jeder Zeit unterbrochen werden können und sich fortlaufend eine Person am Fahrzeug befindet, um dieses im Brandfall unverzüglich zu entfernen, kann weiterhin in unabweisbaren Fällen eine Lieferung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Janine Schubert
Stv. Amtsleitung

Amt für Straßenwesen

20.3,2024


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