Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   12.02.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

24.022 § 13b BauGB

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Laut einer Pressemitteilung vom 18.07.2023 (https://www.bverwg.de/pm/2023/59) ist der § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht unvereinbar. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden.  Beschlossene Bebauungspläne sind unwirksam und müssen neu beschlossen werden.

Dazu wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob es dazu vergleichbare Fälle und welche mit Heilbronner Babauungsplänen gibt bzw. solche ausgeschlossen werden können.

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
15.2.2024

Eingang nach  2 Tagen

     bürgernah: Danke!

<*>  wie bereits am 06.09.2023 mitgeteilt, hat die Stadt Heilbronn keine Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB  aufgestellt oder als Satzung beschlossen. An diesem Sachstand haben sich keine Veränderungen ergeben.

Sofern Bebauungspläne im Außenbereich aufgestellt wurden, unterliegen sie dem Regelverfahren und somit der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Tanja Kast

Stadt Heilbronn
Planungs- und Baurechtsamt



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