Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
12.02.2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
24.022 § 13b BauGB Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Laut einer
Pressemitteilung vom 18.07.2023
(https://www.bverwg.de/pm/2023/59)
ist der § 13b BauGB
nicht mit Unionsrecht unvereinbar. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb
des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren
nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden.
Beschlossene Bebauungspläne sind unwirksam und müssen neu beschlossen
werden. Dazu wird um Beantwortung der Frage gebeten, ob es dazu vergleichbare Fälle und welche mit Heilbronner Babauungsplänen gibt bzw. solche ausgeschlossen werden können. Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. * Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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wie bereits am 06.09.2023 mitgeteilt, hat die Stadt Heilbronn
keine Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt
oder als Satzung beschlossen. An diesem Sachstand haben sich keine
Veränderungen ergeben.
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |