Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
04.02.2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
24.020 Rechtsstreitkosten II Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit Anfrage vom
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01.08.2023
Rechtsstreitkosten
haben wir, nachdem das VG Stuttgart in der Verwaltungsrechtssache
AfD-Fraktion im Gemeinderat Heilbronn gegen Gemeinderat der Stadt
Heilbronn wegen Kommunalverfassungsstreit mit Urteil vom 23.11.2021
festgestellt hat, daß die Verweigerung der von der AfD-Fraktion
beantragten Gremienumbildung nicht nur rechtswidrig war, sondern sogar
als einen Verstoß gegen das Willkürverbot festgestellt hat und auch die
von Seiten der Antragsgegner angestrengte Anrufung des VGH Mannheim
erfolglos verlaufen ist, um detaillierte Auskunft über die der Stadt
Heilbronn dadurch entstandenen Kosten gebeten. Wir teilten Ihnen dazu mit, daß wir nach Vorliegen der Kostenfestsetzung von der Beantwortung der Anfrage ohne weitere Nachfrage unsererseits ausgehen. Bislang ist dazu nichts erfolgt, deshalb wird nochmals um die Beantwortung gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
Im Auftrag Sebastian Zickler Rechtsamt Eingang nach Erinnerung am 30.3.24 Anmerkung:
Es heißt in dem im Auftrag verfaßten Antwortschreiben: "Der gegen die Entscheidung des VG Stuttgart eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung war nicht erfolglos. Er hat vielmehr dazu geführt, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde."
Bemerkenswert ist zudem der Hinweis, daß man in Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg beschlossen habe, gegen das Urteil vorzugehen, d.h. es wurden Steuergelder Heilbronner Bürger auch für fremde Interessen eingesetzt. Zum Sinn und Zweck der im Antwortschreiben genannten Beratungsgebühr kann sich der Leser seine eigenen Gedanken machen. *Es ging im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich um eine Klage gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Laut Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2021 war die Klage auf Einleitung eines Verfahrens zur Neubesetzung der Gremien des Gemeinderats von Heilbronn erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 den Gemeinderat der Stadt Heilbronn verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten. Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: 7 K 4080/20). Gegen diese Nichtzulassung klagte die Stadtverwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinderatsmehrheit, um die als rechtswidrig festgestellte Verweigerung der Neubesetzung der Ausschüsse weiter verhindern zu können. Damit wurde fast 2 Jahre die ordentliche Besetzung der Ausschüsse verhindert. LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |