Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
4.2.2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
24.018 BBauPl 29B/18: Bürgerbeteiligung Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, als Grundsätze für die
Beteiligung der Bürger heißt es in den Leitlinien dazu unter
anderem:
im Gegensatz zur umfassenden Beteiligung der Bürge zum Bau der Neckartalschule mit mehreren Beteiligungsrunden heißt es auf Seite 6der GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 291 / 2023 heißt es zu IV. Bürgerbeteiligung/Vorhaben:
Beim Entwurfsbeschluß zum BBauPl 29B/18 heißt es auf Seite 8 der GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 012 / 2024 unter IV. Bürgerbeteiligung/Vorhaben: Es handelt sich um kein Vorhaben im Sinne der Leitlinien für eine freiwillig mitgestaltende Bürgerbeteiligung, da es sich bei dem Bebauungsplanverfahren aus Sicht der Verwaltung um keine wichtige Planung handelt, das unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam ist. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf welcher Grundlage wird bei einem derart ortsbildprägenden Projekt von der Bürgerbeteiligung abgesehen; 2. in welcher Weise werden Nachbarn des Baugrundstücks beteiligt; 3. welche Möglichkeiten bestehen für Bürger, sich mit Bedenken und Anregungen dennoch so rechtzeitig einzubringen, daß dies vor endgültiger Umsetzung noch wirksam zu Veränderungen führen kann; 4. welche andere auch rechtliche Möglichkeiten bestehen zur Einflußnahme? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. * Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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zu Ihrer o.g. Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Von der Öffentlichkeitsbeteiligung
kann nicht abgesehen werden.
i.V. Volker Schoch
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |