Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  
28.1.2024


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

24.013 KOD

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

insbesondere im Zusammenhang mit de4 angekündigten Schließung des Modehauses Palm gibt es Kritik an der Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes vor allem an Wochenenden in der Fußgängerzone Innenstadt.

Zwar habe der kommunale Ordnungsdienst (KOD) seit Kurzem einen Standort mitten in der Stadt, aber es werde nicht für Ordnung gesorgt.  Vor allem an Samstagen sehe man keinen KOD und Bettler "verzieren  vor den Geschäften die Straßen" und auf dem Marktplatz gebe es den Handel mit Drogen.
Beklagt wird auch stundenlanges, - teils mit Blasinstrumenten lautstarkes - Musizieren an denselben Standorten

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. wie viele Mitarbeiter des KOD waren in den letzten 3 Monaten an welchen Wochentagen, insbesondere an Samstagen in der Fußgängerzone mit welchen Ergebnissen unterwegs;

3. ist Bettelei erlaubt, wenn JA, unter welchen Bedingungen; wenn NEIN, weshalb wird es nicht unterbunden;

4. welche Regeln gelten für Musikdarbietungen in der Innenstadt und wie werden diese kontrolliert;

5. in welcher Weise wird Abhilfe geschaffen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. *

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
13.2.2024

Eingang nach 15  Tagen

    könnte besser sein

<*> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar 2024,in der Sie um verschiedene Auskünfte zum KOD gebeten haben.
Der Dienstplan des KOD deckt grundsätzlich jeden Wochentag ab.

Auch samstags und sonntags ist eine Doppelstreife im Dienst.

Der KOD erledigt Kontrollaufträge im gesamten Stadtgebiet, wobei das

Zentrum der Stadt, also insbesondere der Marktplatz und die innerstädtische Fußgängerzone, den klaren Schwerpunkt der Bestreifung darstellen.
Allein in den drei Monaten von November2023 bis Januar 2024 sind 356 Streifengänge des KOD  auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone dokumentiert. Bei diesen Einsätzen wurden 325 Identitätsfeststellungen durchgeführt, 100 Platzverweise erteilt und 86 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

 

Hinzu kommen unteranderem eine Vielzahl an Verwarnungsgeldern wegen Halt- und Parkverstößen sowie zahlreiche mündliche Verwarnungen.
Der Großteil der 100 Platzverweise wurde Bettlern erteilt.

 

Betteln ist grundsätzlich erlaubt und kann nicht verfolgt werden.

Bestimmte Formen wie das die körperliche Nähesuchende oder besonders
aufdringlicheBetteln sind jedoch untersagt und werden konsequent unterbunden.


Auch die Regeln für Musikdarbietungen in der Fußgängerzone werden bei den Streifengängen des KOD kontrolliert.

Straßenmusik wird geduldet, wenn kein Verstärker eingesetzt wird, alle 15 Minuten der Ort gewechselt wird und eine Gesamtspieldauer von 2 Stunden nicht überschritten wird.

 

Verstöße können dem KOD zu den städtischen Kontaktzeiten unter der Rufnummer 07131/56-3450 und außerhalb dieser Zeiten dem Polizeirevier Heilbronn unter der Rufnummer 07131/74790 gemeldet werden.


Mit freundlichen Grüßen


In Vertretung
Michael Pfleger
Stv. Amtsleiter
Ordnungsamt



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