Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am 28.1.2024 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
24.013 KOD Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, insbesondere im Zusammenhang mit de4 angekündigten Schließung des Modehauses Palm gibt es Kritik an der Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes vor allem an Wochenenden in der Fußgängerzone Innenstadt. Zwar habe der kommunale
Ordnungsdienst (KOD) seit Kurzem einen Standort mitten in der Stadt,
aber es werde nicht für Ordnung gesorgt. Vor allem an Samstagen
sehe man keinen KOD und Bettler "verzieren vor den Geschäften die
Straßen" und auf dem Marktplatz gebe es den Handel mit Drogen. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. wie viele Mitarbeiter des KOD waren in den letzten 3 Monaten an welchen Wochentagen, insbesondere an Samstagen in der Fußgängerzone mit welchen Ergebnissen unterwegs; 3. ist Bettelei erlaubt, wenn JA, unter welchen Bedingungen; wenn NEIN, weshalb wird es nicht unterbunden; 4. welche Regeln gelten für Musikdarbietungen in der Innenstadt und wie werden diese kontrolliert; 5. in welcher Weise wird Abhilfe geschaffen? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. * Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar 2024,in der Sie um verschiedene
Auskünfte zum KOD gebeten haben. Auch samstags und sonntags ist eine Doppelstreife im Dienst.
Der KOD erledigt Kontrollaufträge im
gesamten Stadtgebiet, wobei das
Zentrum der Stadt, also insbesondere
der Marktplatz und die innerstädtische Fußgängerzone, den klaren
Schwerpunkt der Bestreifung darstellen.
Hinzu kommen unteranderem eine
Vielzahl an Verwarnungsgeldern wegen Halt- und Parkverstößen sowie
zahlreiche mündliche Verwarnungen.
Betteln ist grundsätzlich erlaubt und kann nicht verfolgt werden.
Bestimmte Formen wie das die
körperliche Nähesuchende oder besonders
Straßenmusik wird geduldet, wenn kein Verstärker eingesetzt wird, alle 15 Minuten der Ort gewechselt wird und eine Gesamtspieldauer von 2 Stunden nicht überschritten wird.
Verstöße können dem KOD zu den städtischen Kontaktzeiten unter der Rufnummer 07131/56-3450 und außerhalb dieser Zeiten dem Polizeirevier Heilbronn unter der Rufnummer 07131/74790 gemeldet werden.
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