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in Ihrer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn vom
26.01.2024 bitten Sie um die Beantwortung von 3 Fragen bezüglich des
Begleitausschusses, der im Rahmen des Bundesprojektes „Demokratie
leben!“ gegründet wurde.
1l. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
für das Förderprogramm „Demokratie leben!“, in dessen Rahmen das Projekt
„Partnerschaften für Demokratie“ gehört, vorgegeben, wie der
Begleitausschuss (BgA) zu bilden ist:
Die Mitglieder werden durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle
(KuF) des Projekts berufen. Der BgA „muss mit mehrheitlich lokalen bzw.
regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein. Dies
sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und
Initiativen, welche die Ziele des Bundesprogramms aktiv verfolgen und
für die Gleichbehandlung, Inklusion und Vielfalt förderndes
Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne
Gewinnerzielungsabsicht.“ (Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich
Kommune im Rahmen des Bundesprojektes „Demokratie leben!“, 2.3.
Begleitausschuss)
Zur Auftaktveranstaltung am 10.11.2023 wurde im Gemeinderat, im
Jugendgemeinderat, in der Lenkungsgruppe Bildung und Betreuung, im
Bildungsbeirat, in der Rektorenkonferenz sowie im Gesamtelternbeirat
informiert und eingeladen. Außerdem informierte die Presse und es gab
ein offenes Anmeldeportal, darüber hinaus eine E-Mail-Einladungen an
Akteurinnen und Akteure, die im Sinne des Bundesprojektes in Heilbronn
tätig sind.
Am 10.11.23 wurde das Projekt vorstellt und die Strukturen erklärt, die
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die
Vergabe der Fördermittel vorgibt. Dazu gehört, dass über die Vergabe der
Fördermittel nur der BgA zu entscheiden hat. Die Presse informierte über
diese Auftaktveranstaltung und kündigte frühzeitig den Gründungstermin
des BgAs an. Alle Anwesenden wurden im Nachgang per E-Mail über den
Gründungstermin und die Aufgaben und Pflichten einer Mitarbeit im BgA
informiert und zur Bewerbung aufgefordert. Darüber hinaus wurden
nochmals tätige Akteurinnen und Akteure in der Zivilgesellschaft
angeschrieben. Alle Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, die ihr
Interesse bekundet hatten wurden berufen.
2. Die Berufung erfolgte durch die externe Koordinierungs- und
Fachstelle. Denn es ist deren Aufgabe, den zivilgesellschaftlichen
Bereich des Bundesprojektes zu koordinieren, zu moderieren und zu
unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sieht in den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich
Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vor, dass
Stadtverwaltung und politische Entscheidungsträger bei dem
Berufungsverfahren nicht beteiligt sind.
3. Es handelt sich bei dem „Begleitausschuss“ um kein gemeinderätliches
Gremium im Sinne der Gemeindeordnung, also weder um einen beschließenden
bzw. beratenden Ausschuss (88& 39 und 41 GemO) noch um einen Beirat (& 8
Hauptsatzung der Stadt Heilbronn).
Der „Begleitausschuss“ ist eine Jury, bei welcher analog etwa zu
städtebaulichen Wettbewerben Mitglieder des Gemeinderats Jurymitglieder
sind (siehe hierzu auch DS 165/2022, Sachverhalt zu Antragsziffer 1.,
Buchstabe „e“). Wie auch in baulichen Themen sind dies in der Regel drei
Mitglieder. Nach dem für die Kommunalwahl maßgebenden Auszählverfahren
nach Sainte-Lagu&@&/Schepers derzeit je ein Vertreter der Fraktionen von
CDU, GRÜNE und SPD.
Über die Vorgehensweise wurde in einer Sitzung des Ältestenrats am
17.07.2023 informiert.
Freundliche Grüße
Karin Schüttler
Schul-, Kultur- und Sportamt
Datiert auf 27.2.2024
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