Bürger helfen Bürgern

-  Initiativen der Stadträte der  

Alfred Dagenbach  und Michael Seher

angefragt  am   18.12.2023

Ihr Anliegen mitteilen

Anfrage im Gemeinderat

 

 

* 23.102 Zuschusses für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

   

In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.12.2023 wurde von StR   Dagenbach zu DS 325 angefragt:

Wir fragen uns, weshalb den Zuschuss für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr nur die Beamtinnen und Beamten des aktiven Einsatzdienstes der Feuerwehr erhalten und nicht alle, auch sich im Ruhestand befindliche Feuerwehrbeamte, wie früher üblich.
Offensichtlich erhalten jene, die seit 2011 in den Ruhestand kamen, diese Zuschüsse nicht mehr.

Antworten der Verwaltung

Eingang am
29.12.2024

Eingang nach 12 Tagen

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Ihre Anfrage vom 18. Dezember 2023

Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,

die gesetzliche Grundlage zur Gewährung von Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr ist in § 79 Abs. 1 Landesbeamtengesetz geregelt. Der Anspruch besteht solange sie Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge haben. § 79 Abs. 4 Landesbeamtengesetz ermöglicht, dass anstelle der Heilfürsorge zu den Aufwendungen in Krankheitsfällen Beihilfe nach den beihilferechtlichen Vorschriften des Landes und ein Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung gewährt werden.

Der Zuschuss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Einsatzdienst geleistet wird und Anspruch auf laufende Dienst- oder Anwärterbezüge besteht. Dies trifft nur bei aktiven Feuerwehrbeamtinnen und -beamten zu. Versorgungsempfänger erhalten Versorgungsbezüge und erfüllen die Voraussetzung im Einsatzdienst nicht.

§ 3 Absatz 1 Landesbesoldungsgesetz für Baden-Württemberg enthält ein Leistungsverbot außerhalb der Tatbestände des Besoldungsgesetzes und der darauf beruhenden ergänzenden Rechtsverordnungen, die die äußersten Grenzen zulässiger Leistungen definieren. Das bedeutet, dass Zahlungen an Beamtinnen und Beamten im Ruhestand nicht möglich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Harry Mergel

Oberbürgermeister



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