Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  13.12.2023


Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.101

Hunde ohne Leine

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

bürger beklagen sich über frei laufende Hunde, wörtlich: 

"... Gerade komme ich vom Neckarweg zurück. Und habe mich wieder über die freilaufenden Hunde geärgert. Da gehört ein Schild hin. Hunde an die Leine. ..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. könnte die Bestimmung des § 14 der Polizeiverordnung per Stadtzeitung in Erinnerung gerufen wewrden;

3. in welcher Weise wird sonst für Abhilfe gesorgt?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
15.1.2024

Eingang nach  32 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2023 ergeht folgende Stellungnahme:
Durch freilaufende Hunde kommt es immer wieder zu Problemen mit Fußgängern, Joggern, Radfahrern etc..

Dabei muss aber unterschieden werden,ob sich der Hund im "Innenbereich" einer Kommune aufhält oder auf Wegen und Flächen in der freien Natur (freie Landschaft), wo in der Regel keine Anleinpflicht besteht.

Allerdings nur in Begleitung einer aufsichtsfähigen Person,die auf dasTier jederzeit einwirken kann.
Im Stadtkreis Heilbronn wird zudem seit 2023 durch Allgemeinverfügung verfügt, dass Hunde in der allgemeinen Schon-, Brut- und Aufzuchtzeit (Zeitraum von 01. April bis 15. Juli) in Waldgebieten nur ander Leine geführt werden dürfen.


zu Frage 1:
Nach § 14 Abs. 2 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn (APoVO) sind im Innenbereich (§§30bis34 Baugesetzbuch) desStadtkreises Heilbronn infolgenden Bereichen Hunde sicher an der Leine zu führen:
l. auf öffentlichen Straßen,
2. in öffentlichenGrün-und Erholungsanlagen,
3. auf Märkten,
4. an Haltestellen öffentlicherVerkehrsmitteln
5. bei öffentlichen Menschenansammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen
Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie

6. in besonders ausgeschilderten Bereichen.


Ansonsten dürfen nach § 14 Abs. 3 APoVO, Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tierjederzeit einwirken kann, nicht frei herumlaufen.

DesWeiteren haben Personen die einen Hund führen, ihn von öffentlichen Spielplätze , Sportplätzen und von Schulgeländen fernzuhalten.

zuFrage 2:
Das Ordnungsamt veröffentlicht regelmäßig Hinweise in der Presse, die auf die Leinenpflicht gem. § 14Abs. 2 APoVO sowie das Einwirken auf den Hund ohne Leine gem. § 14Abs. 3 APoVO hinweisen.


zuFrage3:
Der kommunale Ordnungsdienst führt innerhalb des Stadtgebietes Heilbronn Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Leinenpflicht bei Hunden durch.

In freier Landschaft werden diese Kontrollen durch den jew ils zuständigen Feldschutz durchgeführt.

Verstöße gegen die Leinenpflicht sowie das Nichteinwirken auf den Hund ohne Leine werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.


Mit freundlichen Grüßen
Solveig Horstmann
Amtsleiterin

Ordnungsamt



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