Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am 13.12.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.101 Hunde ohne Leine Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bürger beklagen sich über frei laufende Hunde, wörtlich:
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. könnte die Bestimmung des § 14 der Polizeiverordnung per Stadtzeitung in Erinnerung gerufen wewrden; 3. in welcher Weise wird sonst für Abhilfe gesorgt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail.
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2023 ergeht folgende Stellungnahme: Dabei muss aber unterschieden werden,ob sich der Hund im "Innenbereich" einer Kommune aufhält oder auf Wegen und Flächen in der freien Natur (freie Landschaft), wo in der Regel keine Anleinpflicht besteht.
Allerdings nur in Begleitung einer
aufsichtsfähigen Person,die auf dasTier jederzeit einwirken kann.
6. in besonders ausgeschilderten Bereichen.
DesWeiteren haben Personen die einen
Hund führen, ihn von öffentlichen Spielplätze , Sportplätzen und von
Schulgeländen fernzuhalten.
zuFrage 2:
In freier Landschaft werden diese Kontrollen durch den jew ils zuständigen Feldschutz durchgeführt. Verstöße gegen die Leinenpflicht sowie das Nichteinwirken auf den Hund ohne Leine werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.
Ordnungsamt
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