Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   1.12.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.100

40-km-Zone

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

die Heilbronmner Stimme berichtet heute, daß die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet Heilbronn von 50 auf 40 Stundenkilometern auch aus Gründen der Luftreinhaltung aufgehoben werden soll, aber  die Schilder Lärmschutzgründen montiert bleiben.

Der Gemeinderat erfährt von diesen Maßnahmen aus der Presse.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher nachgewiesenen Begründung soll die Geschwindigkeitsreduzierung aufrecht erhalten werden?


Diese Anfrage geht zuständigkeitshalber auch an das Regierungspräsidium.

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
29.02.2024

Eingang nach  59 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*>  hiermit möchten wir auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 01.12.2023 eingehen.

Auch nach der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Heilbronn gilt auf den betroffenen
Straßen weiterhin Tempo 40. Damit trägt die Stadt Heilbronn insbesondere dem Lärmschutz der An­
liegerinnen und Anlieger Rechnung.

In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen,
Kur- und Altenheimen gelten 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts als kritische Schwellenwerte, ab de­
nen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen sind.

Zusätzlich wird weiter darauf hingewiesen, dass in Sachen der Straßenverkehrsordnung kein Mitbestimmungsrecht seitens des Gemeinderats der Stadt Heilbronn besteht.

Auch zur Information straßenverkehrsrechtlicher Belange liegt keine Verpflichtung vor.

Dies wurde Ihnen auch vorn Regierungspräsidium, unserer höheren Straßenverkehrsbehörde, mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Janine Schubert
Stv. Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen


Replik

 

Sehr geehrte Frau Schubert,

...

Erlauben Sie uns dazu bitte die Bemerkung, daß uns dies sehr wohl bekannt ist. Das entbindet die Verwaltung aber nicht von der Beantwortung der an sie auf Grund  der Gemeindeordnung etc.pp. an sie gestellten Fragen. Im übrigen ist oberstes Organ der Verwaltung der Gemeinderat als Ganzes und nicht die ihm unterstellten Dienststellenleiter bis zu den Dezernenten. Es ist auch bemerkenswert, wenn die Verwaltung zwar die Presse unterrichtet, aber sich zur schleppenden oder nicht erfolgten Beantwortung von Anfragen darauf berufen möchte, zur Information straßenverkehrsrechtlicher Belange keine Verpflichtung zu haben..

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach

29.2.2024


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