Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  24.11.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.099

Weihnachtsdekoration

 

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Einzelhändler wundern sich darüber, daß zwar die Stadt selbst bereits vor dem 1. Advent einen Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz genehmigt hat und sich Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt befindet,

 auch Handelsketten ihre Geschäfte bereits weihnachtlich ausgestattet haben, aber es ihnen auf Nachfrage bei der Stadt abgelehnt werden soll, ihre Geschäfte jetzt schon weihnachtlich dekorieren zu können.
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welcher Grundlage wird ggf. derart auf die Dekoration Einfluß genommen;

3. welche sonstigen einschlägigen Regelungen gibt es dazu?  

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
11.1.2024

Eingang nach 47 Tagen

    könnte besser sein

<*> bezüglich unten stehender Anfrage habe ich bei den aus meiner Sicht zuständigen Stellen nochmals nachgehakt.

 Hierbei habe ich folgende Rückmeldungen erhalten:

 1.    Der Heilbronn Marketing GmbH liegen keine Erkenntnisse vor, dass Händlern hinsichtlich der Dekoration der Geschäfte Verbote irgendeiner Art erteilt wurden.

2.    2. Auch dem Amt für Straßenwesen sind keine Ablehnungen bekannt in Bezug auf die Sondernutzung des öffentlichen Raums.

3.    Das Planungs- und Baurechtsamt teilt mit:

„Für Weihnachtsbeleuchtung auf einer genehmigten Sondernutzungsfläche sehen wir keine Probleme und würden dieser Beleuchtung, beginnend und endend mit der Inbetriebnahme der städtischen Weihnachtsbeleuchtung, zustimmen. Als Auflage würden wir empfehlen, dass die Beleuchtung als Weihnachtsbeleuchtung erkennbar ist, z.B. christliche Motive oder Sterne, Schneeflocken, etc. und keiner allgemeinen Mehrbeleuchtung der Sondernutzungsflächen entspricht. In den aktuellen Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzung gibt es keine Auflagen zum Thema Dekoration. Eine separate Genehmigung für Weihnachtsbeleuchtung ist aus unserer Sicht zunächst nicht erforderlich.“ 

Freundliche Grüße aus dem Rathaus,

Thomas Brändle 

Stadt Heilbronn

Geschäftsstelle des Gemeinderats


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