Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  
8.11.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.095

SLK: Flüchtlingswesen


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist die Behandlung ukrainischer Flüchtlinge in den SLK-Kliniken geregelt;

2. wer ist dafür Kostenträger;

3. welche Zuschüsse gibt es dazu ggf. von wem;

4. wie hoch waren ggf. die Aufwendungen für wie viele solcher Patienten

4.1 im Jahr 2022,

4.2 im Jahr 2023 bis heute;

5. gibt es Sonderleistungen für ukrainischer Flüchtlinge und welche

5.1 allgemein,

5.2 gegenüber anderen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylberechtigten?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de
Tel.: 07131-910303

Antworten der Verwaltung

Eingang am
...25.11.2023

Eingang nach 17  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. 
Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  zur Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Wie ist die Behandlung ukrainischer Flüchtlinge in den SLK-Kliniken geregelt;

Hinsichtlich der Behandlung ukrainischer Flüchtlinge in den SLK-Kliniken gibt es keine besondere Regelung. Geflüchtet aus der Ukraine werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf behandelt. Daneben wurde in einem stillgelegten Flügel des Klinikums am Gesundbrunnen eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine etngerlchtet. Dlese verfügt jedoch über keine medizinischen Ausstattungen. Es gibt auch keine
medizinische Indikation, die eine Unterbringung in dieser Liegenschaft auslöst.

2. wer ist dafür Kostenträger;

Bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben die Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG), danach auf Bürgergeld nach dem SGB II. Hierbei werden die Personen bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet.

3. welche Zuschüsse gibt es dazu ggf. von wem;

Pro durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugeteilter Person aus der Ukraine erhält die Stadt Heilbronn eine Pauschale in Höhe von 5.169,- Euro zu Deckung sämtlicher Kosten. Die tatsächlichen Kosten werden dann zeitversetzt im Rahmen der sog. Spitzabrechnung mit dem Land abgerechnet.

4. wie hoch waren ggf. die Aufwendungen für wie viele solcher Patienten
4.1 im Jahr 2022,
4.2 im Jahr 2023 bis heute;


Eine Äufschlüsselung der Krankenhilfekosten nach Herkunftsländern ist nicht möglich.

5. gibt es Sonderleistungen für ukrainischer Flüchtlinge und welche
5.1 allgemein,
5.2 gegenüber anderen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylberechtigten?


Die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine ohne Asylverfahren wurde durch Beschluss des Rats der EU am 04.03.2022 ermöglicht. Im nationalen Recht erhalten die Personen in der Folge eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis dem Rechtskreis SGB II zugeordnet werden. Damit haben
die Personen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Asylbewerber wechseln erst ab der Anerkennung als Asylberechtigte in den Rechtskreis SGB II.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Bocher

Amt für Familie, Jugend
und Senioren



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