Initiativen der PRO-Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
1.9.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.078
Unionsrecht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in einer
Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Urteil wird
festgestellt, daß der § 13b BauGB ist mit Unionsrecht
unvereinbar ist. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. In welcher Weise und Umfang ist die Stadt Heilbronn davon betroffen: 2.1 Bebauungspläne, die nicht umgesetzt werden können und welche; 2.2 Baugenehmigungen, die nicht erteilt werden können und wie viele; 3.1 gibt es dazu bereits Schadensersatzansprüche an die Stadt Heilbronn, in wie vielen Fällen und welcher Höhe; 3.2 ist mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen und in wie vielen Fällen und welcher Höhe;
3.3 sind
Rücklagen für Fälle von Schadensansprüchen gebildet oder vorgesehen
und in welcher Höhe;
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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zu Ihrer Anfrage vom 01.09.2023 können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Bürgermeister
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |