Bürger helfen Bürgern

Initiativen der PRO-Stadträte

Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am  
1.9.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.078

Unionsrecht


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Urteil wird festgestellt, daß der § 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar ist.

Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. In welcher Weise und Umfang ist die Stadt Heilbronn davon betroffen:

2.1 Bebauungspläne, die nicht umgesetzt werden können und welche;

2.2 Baugenehmigungen, die nicht erteilt werden können und wie viele;

3.1 gibt es dazu bereits Schadensersatzansprüche an die Stadt Heilbronn, in wie vielen Fällen und welcher Höhe;

3.2 ist mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen und in wie vielen Fällen und welcher Höhe;

3.3 sind Rücklagen für Fälle von Schadensansprüchen gebildet oder vorgesehen und in welcher Höhe;

4. in welcher Weise und in welchen Fällen wird ggf. eine Problemlösung geschaffen?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

   

 

Alfred Dagenbach/font>
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de

Antworten der Verwaltung

Eingang am
19.9.2013

Eingang nach 18  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein     bürgernah: Danke!

<*>  zu Ihrer Anfrage vom 01.09.2023 können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die Stadt Heilbronn hat keine Bebauungspläne im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt oder als Satzung beschlossen.

Es ergeben sich daher weder Auswirkungen auf die Genehmigung von Bauanträgen, noch Schadensersatzansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ringle

Bürgermeister



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