Bürger helfen Bürgern

Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher

abgefragt  am   29.8.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.076

Außenbewirtschaftung


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

der Gemeinderat hat am 16. Februar 2023 einstimmig dem Antrag der Verwaltung aus Drucksache 19/2023 sowie der Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschlossen:

 

1. Der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Mai 2020 mit Drucksache Nr. 123/2020 beschlossene und in den Sitzungen vom 18. März 2021 mit Drucksache Nr. 60/2021 und vom 20. Januar 2021 mit Drucksache

Nr. 10/2022 verlängerte Verzicht auf die Gebührenerhebung bei Sondernutzungen für Werbeaufsteller und Warenauslagen wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.


2. Der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Mai 2020 mit Drucksache Nr. 123/2020 beschlossene und in den Sitzungen vom 12. Oktober 2020 mit Drucksache Nr. 219/2020, vom 18. März 2021 mit Drucksache Nr. 60/2021 sowie vom 20. Januar 2021 mit Drucksache Nr. 10/2022 verlängerte Verzicht auf die Gebührenerhebung bei Sondernutzungen für Außenbewirtschaftungen wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.


3. Die durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Mai 2020 mit Drucksache Nr. 123/2020 beschlossenen und in den Sitzungen vom 12. Oktober 2020 mit Drucksache Nr. 219/2020, vom 18. März 2021 mit Drucksache Nr. 60/2021 sowie vom 20. Januar 2021 mit der Drucksache Nr. 10/2022 verlängerten Möglichkeiten zur Ausweitung von Sondernutzungsflächen werden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

 

Jetzt reklamieren Gaststätten im Bereich der sog. Sommerzone, daß sie während des Weindorfs mit Gebühren in Höhe von 150 Euro belastet werden sollen.

Dies widerspricht dem wohlbegründeten Beschluß des Gemeinderates und unterläuft diesen, in dem keine Sonderregelungen vorgesehen sind und ist aus unserer Sicht unzulässig .

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welcher Grundlage wird diese Sonderregelung erlassen/Gebühren erhoben und wer hat dies veranlaßt;

3. wie viele Betriebe sind davon betroffen;

4. in welcher Weise wird Abhilfe geschaffen?

 


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.


Alfred Dagenbach
Stadtrat
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500


 
Michael Seher
Stadtrat 

michael.seher@gmx.de

Nachtrag    30.8.2023

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

wir bitten im Zusammenhang mit [vorstehender] Anfrage auch um Beantwortung, was der Ab- und Wiederaufbau von Teilen der "Sommerzone" in der Lohtorstraße kostet und wer diese Kosten trägt.

Vielen Dank.

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am
14,9.2023

Eingang nach 15  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> in Bezug auf Ihre E-Mailvom 29. 08. 2023 nehmen wir wie folgt Stellung:


l.Auf welcher Grundlage wird diese Sonderregelung erlassen/Gebühren erhoben und wer hat dies veranlasst;


Schon seit jeher hat die Heilbronn Marketing GmbH während des "HeilbronnerWeindorfes" eine Sondernutzung über die gesamte Fläche des HeilbronnerWeindorfes erhalten.

Auch in der Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtschaftungen ist in den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnis enthalten, dass die Stadt Heilbronn berechtigt ist, die zur Verfügung gestellte öffentliche Fläche,ohne Entschädigung zu verschiedenen Zwecken, die im allgemeinen oderöffentlichen Interesse liegen, in Anspruch zu nehmen.
Dort wo es möglich ist, sucht die Heilbronn Marketing GmbH, wie in jedem Jahr, mit den Gastronomen das Gespräch, um die Gastronomie - gegen eine symbolische Standgebühr in Höhevon 150 Euro - beim Weindorf einzubinden.

Das Cafe Presutti bezahlt 350 Euro, da durch die HMG der Auf- und Abbau der Mannesmanngitter bezahlt wird.


2. Wieviele Betriebesind davon betroffen;


Derzeit sind in der Lohtorstraße, Sülmerstraße und am Marktplatz zwölf Außenbewirtschaftungen davon betroffen.


3. In welcher Weise wird Abhilfe geschaffen?


Siehe Antwort unter Frage l

Mit freundlich Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amt für Straßenverkehr
Amtsleiterin



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