Initiativen der Stadträte Alfred Dagenbach MdL aD und Michael Seher |
abgefragt am
29.8.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.076 Außenbewirtschaftung
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, der Gemeinderat hat am 16. Februar 2023 einstimmig dem Antrag der Verwaltung aus Drucksache 19/2023 sowie der Empfehlung des Verwaltungsausschusses beschlossen:
1. Der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 18. Mai 2020 mit Drucksache Nr. 123/2020 beschlossene und in den Sitzungen vom 18. März 2021 mit Drucksache Nr. 60/2021 und vom 20. Januar 2021 mit Drucksache Nr. 10/2022 verlängerte Verzicht auf die Gebührenerhebung bei Sondernutzungen für Werbeaufsteller und Warenauslagen wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Jetzt reklamieren Gaststätten im Bereich der sog. Sommerzone, daß sie während des Weindorfs mit Gebühren in Höhe von 150 Euro belastet werden sollen. Dies widerspricht dem wohlbegründeten Beschluß des Gemeinderates und unterläuft diesen, in dem keine Sonderregelungen vorgesehen sind und ist aus unserer Sicht unzulässig . Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. auf welcher Grundlage wird diese Sonderregelung erlassen/Gebühren erhoben und wer hat dies veranlaßt;
3. wie viele
Betriebe sind davon betroffen;
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
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Nachtrag 30.8.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten im Zusammenhang mit [vorstehender] Anfrage auch um Beantwortung, was der Ab- und Wiederaufbau von Teilen der "Sommerzone" in der Lohtorstraße kostet und wer diese Kosten trägt.
Vielen Dank.
Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
<*> in Bezug auf Ihre E-Mailvom 29. 08. 2023 nehmen wir wie folgt Stellung:
Auch in der Sondernutzungserlaubnis
für Außenbewirtschaftungen ist in den Bedingungen und Auflagen der
Erlaubnis enthalten, dass die Stadt Heilbronn berechtigt ist, die zur
Verfügung gestellte öffentliche Fläche,ohne Entschädigung zu
verschiedenen Zwecken, die im allgemeinen oderöffentlichen Interesse
liegen, in Anspruch zu nehmen. Das Cafe Presutti bezahlt 350 Euro, da durch die HMG der Auf- und Abbau der Mannesmanngitter bezahlt wird.
Mit freundlich Grüßen
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |