Alfred Dagenbach MdL aD, Franziska Gminder MdB aD und Michael Seher |
abgefragt am
26.8.2923 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.073
Badstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Böckinger Bürger, deren Anliegen es ist, möglichst ohne Umwege im Kaufland in der Olgastraße einzukaufen, beklagen, daß sie umweltschädlich einen Umweg über die Neckartalstraße und Karlsruher Straße und wieder zurück unter Inkaufnahme von Staus an Ampeln fahren müssen, um dorthin und wieder zurück zu kommen, weil die Badstraße nach der Einmündung der Theresienstraße mit Pollern abgesperrt ist. Dabei müßten sie zur Kenntnis nehmen, daß die als "Fahrradstraße" deklarierte Straße durch ihr relativ geringes Fahrradverkehrsaufkommen völlig unterbelastet ist. Es sei ein Luxus, mit dem zu Lasten der Mehrheit eine Minderheit begünstigt werde, die zudem zumeist nicht die Straße selbst, sondern die anliegenden Gehwege nutzen würden. Offensichtlich handle es sich um eine weitere autofeindliche Maßnahme der Stadtverwaltung, um andere Straßen noch mehr zu belasten und daraus dann wiederum weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen begründen zu können. Man erinnere sich, daß die dazu gehörige Erwin-Fuchs-Brücke einmal als schwerlastfähige militärisch nutzbare "Panzerbrücke" gebaut worden ist und nun als Fahrradstraße völlig unausgelastet sei, es sich also im Nachhinein um eine riesige Geldverschwendung handle. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2.1 was hat der seinerzeitige besonders massive Bau der Erwin-Fuchs-Brücke nebst Zu-und Abfahrtstraßen gekostet und welche Auflagen hat es dafür, auch zur Finanzierung, ggf. gegeben; 2.2 sind diese Auflagen unschädlich für die heutige Herabstufung zur Fahrradstraße; 3. wird diese umweltbelastende Maßnahme zurückgenommen und wer ist dafür verantwortlich? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am 16.01.2024 6.2.2024 |
<*> Ihre Anfrage vom 26. 08. 2023 haben wir erhalten.
Wir haben eine Verkehrszählung
mittels Videobeobachtung an zwei Werktagen und am Wochenende veranlasst.
<*> Sie haben am 16. 12. 2023 bemängelt, dass Sie zu Ihrer Anfrage "Fahrradstraße Badstraße" kein Rückmeldung erhalten haben. Hier verweisen wir auf unser Schreiben vom 23. 10. 2023.
Wir haben Sie seinerzeit mit unserem
Zwischenbescheid darauf hingewiesen, dass wir uns bei Ihnen melden,
sobald die Ergebnisse der Prüfung zu Ihrer Anfrage vorliegen.
Die Auswertung wird nach derzeitigem Stand
Ende April 2024 abgeschlossen sein.
Replik 17.1.2014 Sehr geehrte Frau Schubert, vielen Dank für die Nachricht. am 23.10.2023 haben wir nach 63 (!) Tagen auf unsere Anfrage vom 26.8.2023 von Ihrer Amtsleiterin die folgende Antwort erhalten:
"...
Ihre Anfrage vom 26. 08. 2023 haben wir erhalten.
Deshalb war davon auszugehen, daß diese Ankündigung zwischenzeitlich
umgesetzt wurde.
Eigentlich wäre davon auszugehen, daß solche Untersuchungen vor der
Umwidmung einer Straße vorgenommen werden und nicht erst Steuergeld
zum Fenster hinaus geworfen wird.
2.1 was hat der seinerzeitige besonders massive Bau der Erwin-Fuchs-Brücke nebst Zu-und Abfahrtstraßen gekostet und welche Auflagen hat es dafür, auch zur Finanzierung, ggf. gegeben; 2.2 sind diese Auflagen unschädlich für die heutige Herabstufung zur Fahrradstraße; 3. wird diese umweltbelastende Maßnahme zurückgenommen und wer ist dafür verantwortlich?"
Nun müssen Sie antworten.
Wenn man aber personell oder wie auch immer nicht in der Lage oder
überfordert ist, weder Anfragen noch solche Ankündigungen zur
Rechtfertigung derartiger bürgerfernen Maßnahmen in einem zeitlich
vertretbaren Rahmen zu beantworten oder umzusetzen, sollte man sich
vielleicht weniger mit solchen ideologische rotgrünen Projekte
beschäftigen, die am vernünftigen Interesse der Bürger in einem
Winkel von 180 Grad vorbei gehen. Wir sind nun gespannt, welche Erklärung uns für eine weitere Verzögerung nach dem angekündigten Termin im April 2024 vorgelegt werden wird. Mit freundlichen Grüßen Alfred Dagenbach Antwort vom 6.2.2024 <*> zu Ihrer Anfrage vom 17.01.2023 nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Rückmeldefrist: Wie Ihnen aus den Gremien-Sitzungen bekannt ist, war das Radverkehrsteam bis vor kurzem unterbesetzt. Insofern bitten wir um Ihr Verständnis, dass es teilweise zu Verzögerungen in der Beantwortung von Anfragen und der Bearbeitung von Projekten kam. 2. Kosten und Auflagen Die Brücke musste 1996 neu gebaut werden. Die Brücke hat rund 6 Mio. DM gekostet. Beson- dere Auflagen gab nicht. 3 Projekterarbeitung Selbstverständlich wurden im Voraus zur Umsetzung der Maßnahme die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraßen geprüft und die Notwendigkeit der Maßnahme im Gesamtkonzept des Radverkehrs fachlich und datenbasiert analysiert. 4. Aktuelle Datenerhebung Im Spätjahr 2023 wurde mittels Videobeobachtung eine Verkehrszählung durchgeführt. Im März steht nun eine Verkehrsbeobachtung mittels Kennzeichenerkennung an. Über die Ergebnisse werden die Gremien anschließend informiert. Mit freundlichen Grüßen Christiane Erhardt Amtsleiterin Amt für Straßenwesen LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |