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mit E-Mail vom 22. 08. 2023 wendeten Sie sich mit Ihrem Anliegen zur
Veranstaltung "Kleinstes WeindorfHeilbronn's" in der Gaststätte Jack
Engel's Pub, gelegen in der Fontanestraßel, 74074 Heilbronnan uns. Sie
schrieben in Ihrer E-Mail, dass die Veranstaltung dem Betreiber mit
verschiedenen Argumenten abgelehnt wurde.
Gerne informiere ich Sie daher, dass das Ordnungsamt zusammen mit der
Betreiberin eine Lösung für die Veranstaltunggefunden hat und die
Veranstaltungsgenehmigung erteilen konnte. Die Veranstaltung wurde wie
genehmigt durchgeführt.
Ergänzend gehen wir auf die von Ihnen gestellten Fragen wie folgt ein:
Zu Ihrer Frage l:
Die Gaststätte "Jack Engel's Pub" wurde am 17. 04. 2018 aufgrund der
vorliegenden Baugenehmigung als "Schank- und Speisewirtschaft ohne
Betriebsbesonderheit" gewerberechtlich angemeldet und
gaststättenrechtlich konzessioniert.
Die zulässige Anzahl an Veranstaltungen mussgaststättenrechtlich
genehmigt werden. Im Prüfverfahrenmüssendurch die Genehmigungsbehördedie
InteressenderVeranstaltergegen die Interessen der Anwohner abgewogen
werden. Dabei ist es notwendig, dassjede Veranstaltung individuell
geprüft und u.a. das Baurechtsamt als Fachbehörde um Stellungnahme
gebeten wird.
Veranstaltungen werden großzügiggenehmigt, solange keine Lärmbeschwerden
von Anwohnern vorliegen. Sobald Beschwerden vorliegen, und dabei ist die
Anzahl der Beschwerdeführer laut Rechtsprechung unerheblich, muss der
Veranstalter die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der
Behörde nachweisen. Andernfalls kann keine Veranstaltungsgenehmigung
erteilt werden.
Sofern dieVeranstaltungsgenehmigungerteilt wird, muss die
konzessionierte Betriebsart der Gaststätte beibehalten werden. Die
Live-Musikdarbietung darf im vorliegenden Fall als Nebenprodukt
angeboten werden. Die geltenden Lärmwerte nach der TA-Lärm sind ständig
einzuhalten.
Zu Ihren Fragen 2 und 3:
Von Veranstaltern wird für jede einzelne Veranstaltung ein Konzept zur
Prüfung vorgelegt. In Abhängigkeit der örtlichen Lage,
Veranstaltungskonzept, Zielgruppeund erwartete Personenzahl,
Veranstaltungszeiten, Musikdarbietungen u. v. m. wird dann eine
entsprechende Genehmigung geprüft und erteilt. Traditionsveranstaltungen
bzw. Veranstaltungen mit überregionalem Charakter müssen dabei gesondert
betrachtet werden, da diese auch nur einmal jährlich stattfinden.
Dennoch werden auch für das Weindorf entsprechende Lärmschutzkonzepte
mit der Heilbronn Marketing
GmbH erarbeitet. Musikdarbietungen im Außenbereich werden beim Weindorf
nur bis22 Uhr genehmigt. Beschwerden zum letzt- und diesjährigen
Weindorf gingen beim Ordnungsamt nicht ein.
Selbstverständlich muss bei einer Großveranstaltung wie dem Weindorf,
bei dem bis zu 300. 000 Besucher/-innen teilnehmen, auch ein
aussagekräftiges Sicherheitskonzept vorgelegt werden. Neben
Bewacherfirmen, welche der Veranstalter zu beauftragen hat, ist auch die
Landespolizei zur Unterstützung im Einsatz.
Über die letzte Veranstaltung des "Jack Engel's Pub" ging beim
Baurechtsamt eine Beschwerde ein.
Bei einer Veranstaltung im September 2022 wurde dem Ordnungsamt eine
Unterschriftensammlung von 14 Anwohnern vorgelegt, die von nächtlicher
Ruhestörung betroffen waren.
Zu Ihrer Frage 4:
Der Gaststättentypus einer Schank- und Speisewirtschaft wird maßgeblich
dadurch geprägt, dass Getränkeund zubereitete Speisenzum Verzehr an Ort
und Stelle verabreicht werden. Dagegen gehören Musik und Tanz nicht zum
typischen Gepräge einer Gaststätte. Erhalten bleibt der
Gaststättencharakter beim Abspielen bloßer Hintergrundmusik oder
dezenter Barmusik. Regelmäßige
Musikdarbietungen können dazu führen, dass ein Gaststättenbetrieb aus
städtebaulicher Sicht als Vergnügungsstätte einzustufen ist und somit
zum einen die Bandbreite der Genehmigung überschreitet und zum anderen
in bestimmten Baugebieten nicht zulässig sein kann.
Abgrenzungsmerkmalist nach ständigerRechtsprechung u. a. die Anzahl der
Veranstaltungen. In Anlehnungan die TA-Lärm ist bei mehr als zehn
Musikveranstaltungen im Jahr von einer Vergnügungsstätte auszugehen.
Zu Ihrer Frage 5:
Die o. g. Kriterien und die behördliche Vorgehensweise wurden den
Betreibern der Gaststätte am 20. 09. 2023 im persönlichen Gespräch von
Ordnungsamt und Baurechtsamt erläutert. Ferner wurde mitgeteilt, dass
Veranstaltungen durchgeführt werden können, sofern nachgewiesen ist,
dass die in
dem dortigen Baugebiet geltenden Lärmwerte von 55 dB(A) tags und 40
dB(A) nachts eingehalten werden. Die Betreiber des "Jack Engel's Pub"
haben die Möglichkeit ein Veranstaltungskonzept vorzulegen. Sofern das
Konzept den Voraussetzungen entspricht und die notwendigen Vorgaben
eingehalten werden, kann eine Veranstaltung genehmigt werden.
Andernfalls sind maximal 10 Tage mit Musikdarbietungen im Innenbereich
genehmigungsfähig.
Außerdem kam die Stadt in den letzten Jahren den Gaststättenbetrieben,
in Bezug auf die Erweiterung von Außenbewirtschaftungsflächen und
-zeiten, großzügig entgegen. Dies betrifft auch die Gaststätte "Jack
Engel's Pub".
Es liegt im Interesse der Stadt Heilbronn, dass die Qualität der
Gastronomie in Heilbronn nicht verloren geht und dieVielfalt gerade im
Hinblick auf Veranstaltungen erhalten bleibt. Daher versichere ich
Ihnen, dass Genehmigungen immer erteilt werden, sofern es die
gesetzlichen Vorgaben
zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Christner
Bürgermeisterin
LeserFORUM:
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