Alfred Dagenbach MdL aD, Franziska Gminder MdB aD und Michael Seher |
abgefragt am 19.8.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.067 Inklusionsdefizit
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
eine Mitbürgerin beklagt sich per eMail,
wörtlich:
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. in welcher Weise kann Abhilfe geschaffen werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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die Stadtverwaltung arbeitet stetig am Abbau von Barrieren sowohl im
öffentlichen Raum als auch innerhalb der Verwaltung. Damit uns dies
gelingt, sind wir immer dankbar für Hinweise auf bestehende Barrieren.
Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil eines sicheren und
fußgängerfreundlichen Verkehrsraums. Dazu gehört einerseits die
Absenkung von Gehwegen, um die Nutzung mit einem Rollstuhl
sicherzustellen, andererseits benötigt es hohe Bordsteinkanten, die von
blinden Personen ertastet werden können. Diese Maßnahmen konnten noch
nicht im gesamten Stadtraum umgesetzt werden.
Zudem erschweren unerlaubtes Gehwegparken und unachtsames Abstellen von
Müllbehältern an Müllsammeltagen oftmals die Nutzung von Gehwegen.
Mit den aktuell sehr geringen personellen und finanziellen Kapazitäten
im Bereich Barrierefreiheit beim Amt für Straßenwesen stehen momentan
leider keine Mittel für eine Verbesserung des angesprochenen
Straßenraumes im Sinne der Barrierefreiheit zur Verfügung.
Der Hinweis der Neckargartacher Bürgerin ist dennoch sehr wertvoll, da
er zeigt, dass an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht, dem dringend
nachgegangen werden muss.
Die übrigen Anliegen stellen keine Inklusionsdefizite dar, da sie
behinderungsunabhängig zu bewerten sind. Dennoch leite ich Ihnen gerne
Auskünfte zu diesen Anliegen weiter:
Im Bereich des Pennys in Neckargartach gibt es bereits mehrere
Geschwindigkeitsbeschränkungen. Zudem wird die Geschwindigkeit immer
wieder kontrolliert: In dem genannten Bereich in der Gebwinstraße,
Böckinger Straße und Frankenbacher Straße hat das Ordnungsamt zum
Beispiel im vergangenen sowie im aktuellen Jahr 13 mobile
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zudem wurde das
Verkehrsgeschehen in der Frankenbacher Straße (30 km/h erlaubt) mit
einem „Enforcement Trailer“ für die Dauer von 12 Tagen überwacht.
Hierbei wurden 52.439 Fahrzeuge gemessen. Die Beanstandungsquote lag bei
2,77 Prozent.
Für weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen fehlen die entsprechenden
Rechtsgrundlagen.
Straftaten und damit verbundene kriminellen Handlungen obliegen der
Zuständigkeit der Landespolizei.
Mit freundlichen Grüßen
Inklusionsbeauftragte
Stabsstelle Chancengerechtigkeit LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |