- Initiativen der Stadträte
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abgefragt am 1.8.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.062 Kosten des Rechtsstreits 7K 4080/20
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
| Holm Plieninger
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
<*>
Ihre im Betreff genannte Anfrage beantworten wir wie folgt: Das Urteil hätte insofern Auswirkungen auf zukünftige Besetzungen von Ausschüssen auch bei anderen Kommunen gehabt.
Deshalb wurde in Abstimmung mit dem
Städtetag Baden-Württemberg beschlossen, gegen das Urteil vorzugehen.
Sie hat vielmehr dazu geführt, dass
das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das
Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde.
Rechtsamt Replik
Sehr geehrter Herr Zickler,
vielen Dank für Ihren Zwischenbescheid. Nach Vorliegen der Kostenfestsetzung gehe ich von der Beantwortung der Anfrage ohne weitere Nachfrage meinerseits aus.
Mit freundlichen Grüßen Alfred Dagenbach
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Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
Im Auftrag Sebastian Zickler Rechtsamt
Eingang nach Erinnerung am 30.3.24: 16.4.2024
Anmerkung:
Es heißt in dem im Auftrag verfaßten Antwortschreiben: "Der gegen die Entscheidung des VG Stuttgart eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung war nicht erfolglos. Er hat vielmehr dazu geführt, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wurde, sondern das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet wurde."
Dies ist eine Beschönigung zur
Rechtfertigung des undemokratischen Vorgehens,wie es insbesonders durch
den Oberbürgermeister im Einklang mit einer Gemeinderatsmehrheit
betrieben wurde, die zwar ständig Toleranz predigen und sich als
Gralshüter der Demokratie aufspielen, aber diese nur für eigenen
Interessen mißbrauchen. Bemerkenswert ist zudem der Hinweis, daß man in Abstimmung mit dem Städtetag Baden-Württemberg beschlossen habe, gegen das Urteil vorzugehen, d.h. es wurden Steuergelder Heilbronner Bürger auch für fremde Interessen eingesetzt. Zum Sinn und Zweck der im Antwortschreiben genannten Beratungsgebühr kann sich der Leser seine eigenen Gedanken machen. *Es ging im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich um eine Klage gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Laut Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2021 war die Klage auf Einleitung eines Verfahrens zur Neubesetzung der Gremien des Gemeinderats von Heilbronn erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 den Gemeinderat der Stadt Heilbronn verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten. Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: 7 K 4080/20).*Es ging im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich um eine Klage gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2021 war die Klage auf Einleitung eines Verfahrens zur Neubesetzung der Gremien des Gemeinderats von Heilbronn erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 den Gemeinderat der Stadt Heilbronn verurteilt, das Verfahren zur Neubesetzung von beschließenden Ausschüssen, beratenden Ausschüssen und kommunalen Aufsichtsräten einzuleiten. Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: 7 K 4080/20). Gegen diese Nichtzulassung klagte die Stadtverwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinderatsmehrheit, um die als rechtswidrig festgestellte Verweigerung der Neubesetzung der Ausschüsse weiter verhindern zu können. Damit wurde fast 2 Jahre die ordentliche Besetzung der Ausschüsse verhindert.
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