An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
22.056
Klimakleber:
Erlass einer Allgemeinverfügung
Stadträtin/Stadtrat:
Dagenbach
Fraktion/Gruppierung:
AfD
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Wir beantragen:
1. Die Stadt Heilbronn erlässt auf Grundlage von § 15 Abs. 1
Versammlungsgesetz, § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
sowie §§ 20, 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz eine
Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit
Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivisten auf
bestimmten Straßen.
2. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat umgehend einen
dementsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung noch vor der
Sommerpause vor.
Begründung:
Die zunehmende Kriminalisierung der Aktionen von
Klimaaktivistinnen
und -aktivisten in allen Facetten macht es notwendig, zur
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung klare Regeln
nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Stuttgart und anderen Städten
zu verfassen und dazu eine Allgemeinverfügung zu erlassen, bevor es
auch in Heilbronn zu noch ernsteren Zwischenfällen in Folge deren
Aktionen als bisher kommt.
Weitere Begründung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
17.7.2023 erfolgt mündlich.
Dr. Raphael Benner,
AfD Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Holm Plieninger |
Michael Seher | Alfred Dagenbach
Dies ist ein Antrag zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung
in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium (erforderliches Quorum:
namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträtinnen/Stadträte)
Antworten der Verwaltung:
15.7.2023
<_>Ich habe den Sachverhalt gestern kurzfristig mit dem Ordnungsamt und dem Rechtsamt besprochen, Ergebnis:
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte und daher nicht vom Gemeinderat zu beschließen.
Sie haben im Antrag ja den § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz genannt, indem das definiert ist.
Zuständig ist die Versammlungsbehörde (als "untere Verwaltungsbehörde"), also das Ordnungsamt.
Insofern besteht hier formell keine Zuständigkeit des Gemeinderats und daher auch kein Anspruch auf Behandlung in den Gremien nach § 34 GemO ("Aufgabengebiet des Gemeinderats") - analog z.B. den Corona-Allgemeinverfügungen.
Viele Grüße,
Thomas Brändle
Leiter der Geschäftsstelle des Gemeinderates
28.8.2023
<_>mit Ihrem oben genannten Antrag bitten Sie die
Verwaltung um Stellungnahme zu den nachfolgenden Themen, sowie um
Behandlung in dem zuständigen Gremium (gem. $ 34 Abs. 1
Gemeindeordnung):
1. Die Stadt Heilbronn erlässt auf Grundlage von 8& 15 Abs. 1
Versammlungsgesetz, $ 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz sowie 88
20, 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz eine Allgemeinverfügung zu
Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und
Protestaktionen von Klimaaktivisten auf bestimmten Straßen.
2. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat umgehend einen
dementsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung noch vor der Sommerpause
vor.
Wie Ihnen die Geschäftsstelle Gemeinderat mit Mailverkehr vom 18.07.2023
bereits mitteilte, sind Allgemeinverfügungen Verwaltungsakte und daher
nicht vom Gemeinderat zu beschließen. Zuständig ist die
Versammlungsbehörde (als "untere Verwaltungsbehörde"), also das
Ordnungsamt. Insofern besteht hier formell keine Zuständigkeit des
Gemeinderats und daher auch kein Anspruch auf Behandlung in den Gremien
nach &$ 34 GemO. Mit ihrem Einverständnis wurde Ihr Antrag an die
Verwaltung somit in eine Anfrage umgewandelt.
Im Weiteren möchte ich gerne nachfolgende Stellungnahme abgeben:
Das Ordnungsamt prüft gerade sehr intensiv den Erlass einer
entsprechenden Allgemeinverfügung und holt sich hierfür
Erfahrungsberichte aus anderen Städten (z.B. Stuttgart und München) ein.
Da die Versammlungsfreiheit durch eine solche Allgemeinverfügung stark
eingeschränkt wird, muss diese gut
begründet, geeignet, rechtssicher und der aktuellen Lage in Heilbronn
angepasst sein.
Seit der ersten Aktion der Klimaaktivisten in Heilbronn am 06.02.2023,
findet ein regelmäßiger Austausch mit der Polizei statt und eine
entsprechend harte Vorgehensweise bei unangemeldeten Aktionen wurde
vereinbart. Diese hat sich in der Praxis bewährt und verschiedene
Aktionen wurden aufgelöst.
Die Szene wird seitens Ordnungsamt und Polizei weiter intensiv
beobachtet. Die letzte Aktion fand am 09.07.2023 statt und wurde bei der
Versammlungsbehörde angemeldet, so dass eine vorherige
Kooperation mit den Anmeldern und der Erlass eines Auflagenbescheides
möglich war.
Ordnungsamt und Polizei schöpfen bereits alle durch das
Versammlungsgesetzt gegebenen Möglichkeiten aus, um die öffentliche
Sicherheit und Ordnung insbesondere durch Straßenblockaden nicht zu
gefährden.
Der Gemeinderat wird vor Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung
in Kenntnis gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht))
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