Antrag

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 15.7.2023
 

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.056

Klimakleber: Erlass einer Allgemeinverfügung

Stadträtin/Stadtrat: Dagenbach

Fraktion/Gruppierung: AfD


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

Wir beantragen:
1. Die Stadt Heilbronn erlässt auf Grundlage von § 15 Abs. 1
Versammlungsgesetz, § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
sowie §§ 20, 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz eine
Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit
Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivisten auf
bestimmten Straßen.
2. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat umgehend einen
dementsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung noch vor der
Sommerpause vor.


Begründung:
Die zunehmende Kriminalisierung der Aktionen von Klimaaktivistinnen
und -aktivisten in allen Facetten macht es notwendig, zur
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung klare Regeln
nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Stuttgart und anderen Städten
zu verfassen und dazu eine Allgemeinverfügung zu erlassen, bevor es
auch in Heilbronn zu noch ernsteren Zwischenfällen in Folge deren
Aktionen als bisher kommt.
Weitere Begründung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
17.7.2023 erfolgt mündlich.


Dr. Raphael Benner,
AfD Fraktionsvorsitzender

 

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Holm Plieninger | Michael Seher | Alfred Dagenbach
HinweisHinweis      

Dies ist ein Antrag zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium (erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträtinnen/Stadträte)

 


Antworten der Verwaltung:

15.7.2023

 

<_>Ich habe den Sachverhalt gestern kurzfristig mit dem Ordnungsamt und dem Rechtsamt besprochen, Ergebnis:
Allgemeinverfügungen sind Verwaltungsakte und daher nicht vom Gemeinderat zu beschließen.
Sie haben im Antrag ja den § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz genannt, indem das definiert ist.
Zuständig ist die Versammlungsbehörde (als "untere Verwaltungsbehörde"), also das Ordnungsamt.
Insofern besteht hier formell keine Zuständigkeit des Gemeinderats und daher auch kein Anspruch auf Behandlung in den Gremien nach § 34 GemO ("Aufgabengebiet des Gemeinderats") - analog z.B. den Corona-Allgemeinverfügungen.

Viele Grüße,
Thomas Brändle
Leiter der Geschäftsstelle des Gemeinderates

28.8.2023

 

<_>mit Ihrem oben genannten Antrag bitten Sie die Verwaltung um Stellungnahme zu den nachfolgenden Themen, sowie um Behandlung in dem zuständigen Gremium (gem. $ 34 Abs. 1 Gemeindeordnung):

1. Die Stadt Heilbronn erlässt auf Grundlage von 8& 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz, $ 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz sowie 88 20, 26 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz eine Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und
Protestaktionen von Klimaaktivisten auf bestimmten Straßen.

2. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat umgehend einen dementsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung noch vor der Sommerpause vor.

Wie Ihnen die Geschäftsstelle Gemeinderat mit Mailverkehr vom 18.07.2023 bereits mitteilte, sind Allgemeinverfügungen Verwaltungsakte und daher nicht vom Gemeinderat zu beschließen. Zuständig ist die Versammlungsbehörde (als "untere Verwaltungsbehörde"), also das Ordnungsamt. Insofern besteht hier formell keine Zuständigkeit des Gemeinderats und daher auch kein Anspruch auf Behandlung in den Gremien nach &$ 34 GemO. Mit ihrem Einverständnis wurde Ihr Antrag an die Verwaltung somit in eine Anfrage umgewandelt.

Im Weiteren möchte ich gerne nachfolgende Stellungnahme abgeben:

Das Ordnungsamt prüft gerade sehr intensiv den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung und holt sich hierfür Erfahrungsberichte aus anderen Städten (z.B. Stuttgart und München) ein. Da die Versammlungsfreiheit durch eine solche Allgemeinverfügung stark eingeschränkt wird, muss diese gut
begründet, geeignet, rechtssicher und der aktuellen Lage in Heilbronn angepasst sein.
Seit der ersten Aktion der Klimaaktivisten in Heilbronn am 06.02.2023, findet ein regelmäßiger Austausch mit der Polizei statt und eine entsprechend harte Vorgehensweise bei unangemeldeten Aktionen wurde vereinbart. Diese hat sich in der Praxis bewährt und verschiedene Aktionen wurden aufgelöst.

Die Szene wird seitens Ordnungsamt und Polizei weiter intensiv beobachtet. Die letzte Aktion fand am 09.07.2023 statt und wurde bei der Versammlungsbehörde angemeldet, so dass eine vorherige
Kooperation mit den Anmeldern und der Erlass eines Auflagenbescheides möglich war.

Ordnungsamt und Polizei schöpfen bereits alle durch das Versammlungsgesetzt gegebenen Möglichkeiten aus, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere durch Straßenblockaden nicht zu gefährden.

Der Gemeinderat wird vor Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung in Kenntnis gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel

Oberbürgermeister



LeserFORUM:  Ihre Meinung dazu(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht))  MehrMehr