Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am   21.6.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 23.047 Stundenhonorare


Guten Tag Herr Baubürgermeister Ringle,

anbei das Schreiben eines Bauherren [nur im Original].

Ich frage im Namen der Fraktion an:

1 Ist es richtig, dass die Stadt Heilbronn neben den Gebühren jetzt auch noch Stundenhonorare verlangt?
2 Wenn ja, wo ist das in der Satzung geregelt?

Ich freue mich über Ihre Antwort.
PS
was macht der "kleine Dienstweg" in der Sache Restaurant [Datenschutz]?
Mit freundlichen Grüßen 

Michael Seher 
Stadtrat  
der Stadt Heilbronn 
74074 Heilbronn 
Tel. 0171 7704410


   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD | Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am
18.7.2023

Eingang nach 27  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage vom 21.06.2023 kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:


Am 20.12.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Heilbronn (Verwaltungsgebührensatzung) beschlossen.

Die Satzung trat zum 01.01.2022 in Kraft.
Nach § 1 der Verwaltungsgebührensatzung erhebt die Stadt Heilbronn für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.
Der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung ist das Gebührenverzeichnis mit den entsprechenden Gebührentatbeständen und den jeweils festzusetzenden Gebühren zu entnehmen.

Demnach wird nach Ziffer 3.1.1.9 des Gebührenverzeichnisses der Satzung für die Bauberatung und die schriftliche oder elektronische Beantwortung von Fragen für je angefangene Viertelstunde eine Gebühr in Höhe von 19,50 EUR erhoben.

Die ersten 15 Minuten sind hierbei gebührenfrei.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ringle

Bürgermeister



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