Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
<*> bezugnehmend auf Ihre o.g. Anfrage vom 21.06.2023 kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:
Die Satzung trat zum 01.01.2022 in
Kraft. Demnach wird nach Ziffer 3.1.1.9 des Gebührenverzeichnisses der Satzung für die Bauberatung und die schriftliche oder elektronische Beantwortung von Fragen für je angefangene Viertelstunde eine Gebühr in Höhe von 19,50 EUR erhoben. Die ersten 15 Minuten sind hierbei gebührenfrei.
Bürgermeister
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