Antworten der Verwaltung |
Eingang am 19.6.2023 |
|
<*> im Verwaltungsausschuss am 08. 05. 2023 erkundigten Sie sich nach dem Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart bzgl. des Erlasses einer Rechtsverordnung für das Verbot der Straßenprostitution in Heilbronn.
Da sich das Verbot auf das komplette Stadtgebiet Heilbronn erstrecken soll, ist eine Vielzahl an Informationen und Datenmaterial erforderlich, welches erhoben und ausgewertet muss.
Das Ordnungsamt ist hierzu im engen
Austausch mit dem zuständigen Referat beim Regierungspräsidium. Die Verwaltung geht von einer Entscheidung bis Ende des Jahres 2023 aus.
Bürgermeisterin
LeserFORUM: Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht) Mehr |