- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am 14.6.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.043 Bewohnerparkgebührensatzung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist. Auch die Stadt Heilbronn hat eine Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührensatzung).
Dazu
ergeben sich folgende Fragen:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. muß demzufolge in Heilbronn ebenfalls die Satzung durch eine Rechtsverordnung ersetzt werden und welcher Weise erfolgt dies ggf.;3. welche rechtlichen und finanziellen (z.B. Erstattungsansprüche) Konsequenzen folgen ggf. daraus für die derzeitigen Bewohnerparkplätze und deren Ausweisinhaber?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
| Holm Plieninger
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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Die Stadt Heilbronn hat auf Grundlage der Delegationsverordnung der
Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli
2021 noch keine Satzung und keine Rechtsverordnung geschaffen bzw.
beschlossen. Aktuell berechnet die Stadt Heilbronn für das
Bewohnerparken
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ringle Bürgermeister
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