- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am
11.5.2023 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 23.040
Ackerrandstreifenprogramm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verschiedene Landwirte haben zum Ende diesen Jahres ihre Teilnahme am Ackerrandstreifenprogramm der Stadt Heilbronn gekündigt und fordern eine Erhöhung des Hektarsatzes auf 2500 €, wenn sie sich weiter beteiligen sollen. Sie argumentieren, daß der bisher gezahlte Betrag pro Hektar von 1400 € angesichts der gestiegenen Kosten, insesondere bei den Betriebsmitteln wie Diesel, nicht mehr auskömmlich ist. Bekanntlich gab es zu den Haushaltsberatungen 2023 bereits (die mehrheitlich abgelehnten) Anträge von CDU, AfD, FDP und FWV, das Programm aufzustocken.
Das Begehren ist nicht zuletzt im Sinne der
von unseren Landwirten erbrachten Leistungen zum Erhalt von Natur
und Umwelt absolut zu unterstützen.
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. wird die Stadtverwaltung hierzu selbst die entsprechenden Verbesserungen einbringen; 3. in welcher Weise wird sonst für Abhilfe zum Erhalt der Biodiversität gesorgt? Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
| Holm Plieninger
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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<*> vielen Dank für die E-Mail-Anfrage vom 11. Mai 2023. Ihre Fragen zur Finanzierung der Leistungen im Ackerrandstreifenprogramm beantworte ich gerne.
Die Erhöhung der Zuwendungen für
Leistungen im Ackerrandstreifenprogramm 2021 -2025 ist erst ab 2026
möglich. Die vom Gemeinderat 2020 beschlossene Zuwendung in Höhe von
1.410 Euro / Hektar für die Maßnahme 1a „Ackerrandstreifen gemulcht“
wurde von der Europäischen Kommission 2022 bewilligt bis zum Jahr 2025.
Eine Erhöhung dieser Beihilfe ist aufgrund gesetzlicher Regelungen
(Rahmenregelung der Europäischen Kommission für Beihilfen im
Agrarsektor) nur möglich, wenn die erhöhten Beihilfe - Beträge begründet
und neu beantragt und bewilligt werden. Ein solches Antrags - Verfahren
ist für die nächste Förderperiode des Ackerrandstreifenprogramms
Das Grünflächenamt hat die aktuellen Beihilfehöhen (entspricht der Summe der Kosten für die Anlage und Pflege von Ackerrandstreifen und dem entgangenen Gewinn durch Verzicht auf Anbau von Feldfrüchten) für die kommunalen Agrarumweltmaßnahmen im Mai 2023 erhoben. Für die Maßnahme „Ackerrandstreifen, gemulcht“ erhöhte sich die Zuwendung von 1.410 Euro / Hektar (Stand 2019) auf 1.936 Euro / Hektar. Am 31.12.2025 endet die Bewilligung der Zahlungen der Beihilfen im Ackerrandstreifenprogramm. Wir werden mit den aktuellen Zahlen aus 2023 im kommenden Jahr einen Änderungsantrag für das Ackerrandstreifenprogramm 2026 bis 2030 bei der Europäischen Kommission einreichen, der nach bisherigen Erfahrung auch bewilligt werden kann.
Nach Klärung der Unzulässigkeit der
Erhöhung der Beihilfesätze im
Grünflächenamt
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