An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*23.037 Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für mich nicht nachvollziehbar ist die
heutige Aktion des Ordnungsamtes. Händler in der Innenstadt, hier
Hafenmarkpassage werden kritisiert, weil ein Kundenstopper/Reklameschild
statt 100 cm von den Mitarbeitern gemessenen 139! cm vom Schaufenster
aufgestellt wurde.
Post vom Amt kommt! Wurde dem Inhaber
angedroht.
Das ist Stadtmarketing auf unterstem
Level. Wir sollten froh sein, dass in unserer zunehmend verwahrlosenden
Innenstadt die Leerstände nicht noch grösser werden, und diese
Gängelungen unterlassen werden.
Bitte um schriftliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seher
<*>
in Bezug auf Ihr Schreiben vom 04. 05. 2023 teilen wir Ihnen mit, dass
bei einer Routinekontrolle am 04. 05. 2023 einige Verstößean unerlaubter
Sondernutzung von Werbeelementen, insbesondere in der
Hafenmarktpassage, festgestellt wurden.
Gemäßden Bedingungen und Auflagen der
Sondernutzungserlaubnis-Werbeelemente sind mobile Werbeeinrichtungen in
einer maximalen Breite von 1, 00 m von der Gebäudefront aufzustellen.
Alle Betreiber,wie auch Herr H.,wurden freundlich auf die unerlaubte
Sondernutzung hingewiesen und gebeten, die erteilte
Sondernutzungserlaubnis zu beachten und zukünftig einzuhalten.
Herrn H. wurde bereits zuletzt am 23. 01. 2020 darauf hingewiesen, dass
sein Aufsteller fehlplatziert steht.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Schubert
Komm. stellv. Amtsleitung
Amt
für
Straßenwesen
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