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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich nach interner Abstimmung mit
dem Ordnungsamt nachfolgend beantworte.
Das Zuckerfest unserer muslimischen Mitbürger/-innen folgt auf den
Fastenmonat Ramadan und bedeutet das Ende des Fastens von Sonnenaufgang
bis Sonnenuntergang.
Dieses Jahr fand das
Zuckerfest zwischen dem 21. April 2023 und dem 23. April 2023 statt.
Das Datum ändert sich jedes Jahr, da
Muslime sich bei religiösen Festen nach dem Mond- und nicht dem
Sonnenkalender richten.
Das Zuckerfest ist nach dem Opferfest
der heiligste Feiertag im muslimischen Glauben.
Beim Gang in die Moschee am ersten
Tag des Festes danken die Feiernden ihrem Gott Allah, dass sie das
Fasten und den damit verbundenen Verzicht gemeistert haben.
Außerdem bitten sie Allah, ihre
Gebete und ihre Mühe im Ramadan anzunehmen und ihnen ihre Fehler zu
verzeihen.
Aus diesem Grund war in der Nacht vom 21. April 2023 eine Beschallung
aus der Moschee zu hören.
Grundsätzlich gilt auch für Muslime in Deutschland die
Religionsfreiheit.
Einer Genehmigung für Gebete oder
Gottesdienste in der Moschee bedarf es nicht.
Künftig wird mit einer solchen
Beschallung nicht gerechnet.
Das Ordnungsamt wird unsere
Muslimischen Mitbürger/-innen darauf hinweisen, dass die Beschallung
beim nächsten Zuckertest im Jahr 2024 leiser gestellt und somit
Rücksicht auf alle Bürger/innen in Heilbronn genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Replik
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister Mergel ,
vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der ich jedoch nicht
umfänglich konform gehe, denn sie umfaßt im Wesentlichen die ungeftragte
Beschreibung längst allgemein bekannter islamischer Gepflogenheiten,
nicht jeoch die Beantwortung der Frage nach der Rechtsgrundlage und der
Genehmigung für diesen keinesfalls sich nur auf Gebetsrufe
beschränkenden Lärm. U.A.w.g.
Auch Sie
wissen, daß die von Ihnen zur Verharmlosung der Vorgänge angeführte
Religionsfreiheit ihre Grenze in den konkurrierenden Grund- und
Menschenrechten andere Menschen findet, die durch die Ausübung
religiöser Praktiken und Überzeugungen ihre Grundfreiheiten verletzt
sehen.
Soweit mir
bekannt, ist in unserem Land noch immer das Grundgesetz und nicht die
Scharia geltendes Recht - auch für die Heilbronner öffentliche
Verwaltung mit Ihnen an der Spitze, die für die Einhaltung der geltenden
Vorschriften verantwortlich ist, so auch u.a für die TA Lärm und das
BImSchG.
Und dies gilt
nicht nur für das Zuckerfest, denn hier hilft nicht die Hoffnung, daß
"künftig mit einer solchen Beschallung nicht gerechnet" werden müsse und
das Ordnungsamt "unsere Muslimischen Mitbürger/-innen darauf hinweisen"
wird, "dass die Beschallung beim nächsten Zuckertest im Jahr 2024 leiser
gestellt und somit Rücksicht auf alle Bürger/innen in Heilbronn
genommen wird", sondern es ist dafür zu sorgen, daß die Einhaltung
künftig auch kontrolliert und nicht nur "beim nächsten Zuckertest im
Jahr 2024 leiser gestellt" und nicht durch Ignorieren dem Treiben ohne
einzuschreiten freier Lauf gelassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
31.5.2023
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