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zur Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Erfolgsquote Rückkehrberatung. Wie viele Flüchtlinge haben Heilbronn
mit Ziel Herkunftsland verlassen, seit es die Rückkehrberatung gibt?
Die Rückkehrberatung wurde zum 01.01.2023 eingerichtet. Die ersten
Monate waren geprägt von Schulungen, Abstimmungsgesprächen mit den
Partnern im Verbund, Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern, Recherche
in Einzelfällen sowie ersten Beratungsgesprächen. Bisher ist eine Person
in ihr Heimatland zurückgehrt.
2. Wie viele Konflikte gab es, die Sie auf die Reduzierung des
Flächenbedarfs von 7 qm auf 4 qm zurückführen? Sie sagten ja, dass diese
Vorgabe nicht in allen Unterkünften umgesetzt wurde.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben die Bewohner in den
Unterkünften über die Maßnahmen informiert, die Notwendigkeit erklärt
und darauf vorbereitet. Nur einzelne Bewohner haben sich über die
Maßnahme beschwert.
3. Was passiert mit den nicht-bleibeberechtigten Flüchtlingen, die sich
derzeit in der vorläufigen Unterbringung und der Anschlußunterbringung
in einer Heilbronner Flüchtlingsunterkunft/wohnung aufhalten?
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind in der
Anschlussunterbringung und werden in Alltagsfragen von den
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unterstützt. Hierbei werden sie
gemäß dem Grundsatz „Rückkehr vor Abschiebung" auch über das Angebot der
Rückkehrberatung informiert.
4. Fernunterricht Ukraine: Was versteht man darunter?
Einige Schulen in der Ukraine bieten für die geflohenen Schülerinnen und
Schüler OnlineUnterricht an. Dies ermöglicht insbesondere Schülerinnen
und Schülern in den Abschlussklassen weiterhin am Unterricht
teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen.
5. Durch die Aufnahme von 600 sus in Heilbronner Schulen mangelt es an
Räumlichkeiten und Lehrkräften. Gab es Beschwerden von Seiten der Eltern
und wenn ja wie viele und in welchem Zeitraum?
Wie in der GR-Drucksache 044/2023 beschrieben, befindet sich die
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aktuell an der Kapazitätsgrenze.
Das heißt nicht, dass diese überschritten wurde und dadurch ein Mangel
besteht. Die Raumkapazität konnte insbesondere durch organisatorische
Maßnahmen erweitert werden.
Bei einer exklusiven Beschulung gibt es separate Vorbereitungsklassen
(VKL) an einer Schule. Die Kinder oder Jugendlichen sind nur
Schüler*innen dieser Klasse und haben keinen gemeinsamen Unterricht mit
den Kindern und Jugendlichen der Regelklassen.
In den inklusiven VKL sind die Kinder und Jugendlichen Teil der
Regelklassen. Sle haben insbesondere in Sport, Kunst, Musik gemeinsam
Unterricht. Für den zusätzlichen Deutschunterricht und zu der
Demokratieerziehung werden sie aus dem Unterricht
herausgenommen.
Für alle exklusiven VKL sowie für den separaten Deutschunterricht der
inklusiv beschulten VKL-Kinder sind bislang ausreichend Räume vorhanden.
Die Kapazitätsgrenze wird erst überschritten, wenn der hohe Zuzug der
vergangenen Monate weiter anhält. Durch das Staatliche Schulamt konnten
bislang ebenso alle Schulen mitVKL-Klassen {exklusiv oder inklusiv) mit
Lehrdeputaten für den erforderlichen Deutsch- und Demokratieunterricht
ausgestattet werden. Beschwerden von Eltern liegen nicht vor.
6. Wie viele Flüchtlinge haben im letzten Jahr eine eigene Wohnung
gefunden? Werden diese Wohnungen an die Flüchtlinge von der Stadt
vermittelt oder sind die Wohnungen auf eigene Initiative der Flüchtlinge
gefunden worden. Beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung der
Mietzahlungen oder werden dazu andere Mittel wie Wohngeld etc.
verwendet?
Im Jahr 2022 sind 258 Personen aus den städt. Unterkünften in eigenen
Wohnraum gezogen. Den Wohnraum haben die Personen auf dem freien Markt
selbst und mit Unterstützung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
gefunden. Finanziert werden die Wohnungen durch die Bewohnerinnen und
Bewohner selbst oder bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ganz
oder teilweise durch Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld und Wohngeld.
Mit freundlichen Grüßen
Harry
Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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