An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*23.025
Flüchtlinge in Heilbronn
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
mit der Drucksache
44 wurde der Sozialausschuß zum
aktuellen Sachstand zur
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von
Flüchtlingen in der Stadt Heilbron informiert.
Daraus ergeben sich aber weitere Fragen, die in der Drucksache nicht
tangiert sind:
1. Wie viele Personen fallen nicht unter das Asylrecht nach Art 16a GG,
weil Art 16a (2) anzuwenden ist?
2. Wieviel Personen beziehen derzeit jeweils Leistungen nach dem SGB II
(Bürgergeld) bzw. nach dem AsylblG?
3. Wie viele ausreisepflichtigen Personen befinden sich in Heilbronn?
Wie viele Personen davon haben einen Duldungsstatus?
4. Wie viele Personen, für die 2022 bereits eine Ausreisepflicht bestand
sind ausgereist oder abgeschoben worden?
5. Besteht ein Schutzkonzept, um die Sicherheit der Bürger zu
gewährleisten? Wenn ja, bitte um eine Kurzbeschreibung.
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB aD| Michael Seher |
Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger
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= Datenschutz: Nur im Original
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zu Ihrer Anfrage vom 16.04.2023 teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Wie viele Personen fallen nicht unter das Asylrecht nach Art 16a GG,
weil Art 16a (2) anzuwenden ist?
Hierzu gibt es keine statistischen Erfassungsmerkmale im Ausländerrecht
und in der Flüchtlingsunterbringung. Zu den in Heilbronn untergebrachten
Geflüchteten verweisen wir auf die GR-Drucksache 044/2023.
2. Wieviel Personen beziehen derzeit jeweils Leistungen nach dem SGB 11
(Bürgergeld) bzw. nach dem AsylblG?
In Heilbronn bezogen im März 2023 insgesamt8645 Personen Leistungen nach
dem SGB 11. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt bezogen 1018 Personen.
3. Wie viele ausreisepflichtigen Personen befinden sich in Heilbronn?
Wie viele Personen davon haben einen Duldungsstatus?
Zum 31.03.2023 leben 577 geduldete Personen in Heilbronn, hinzu kommen
42 weitere ausreisepflichtige Personen.
4. Wie viele Personen, für die 2022 bereits eine Ausreisepflicht bestand
sind ausgereist oder abgeschoben worden?
Zum Stand 21.04.2023 wurden 30 Personen abgeschoben, für die bereits
2022 eine Ausreisepflicht bestand. Eine weitergehende Auswertung ist der
Ausländerbehörde aktuell nicht mogllch, da das Auswertungsmodul im Zuge
einer Software-Umstellung nur sehr eingeschränkt zu Verfügung steht.
5. Besteht ein Schutzkonzept, um die Sicherheit der Bürger zu
gewährleisten? Wenn ja, bitte um eine Kurzbeschreibung.
Zur Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit in den
Gemeinschaftsunterkünften hat die Stadt einen Sicherheitsdienst
beauftragt. Kleinere Unterkünfte werden nach Bedarf vom Revierdienst
bestreift. Das eingesetzte Personal soll auch Störungen im
nachbarschaftliehe
Zusammenleben erkennen und beseitigen. Das Personal dient hierbei als
Ansprechpartner für die Anwohnerschaft.
Ordnungswidrigkeiten und andere Delikte innerhalb der Unterkünfte werden
konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht.
Vorgänge außerhalb der Unterkünfte bzw. im öffentlichen Raum unterliegen
unabhängig von der Herkunft der Täter den Polizei behörden und werden
durch diese verfolgt und geahndet.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend und Senioren
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