Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  27.02.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.013 "Salon Ebene 3"

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

die Rhein-Neckar-Zeitung griff am 23.2.2023 in die Debatte um die Mietkosten für den Raum "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn ein und wies dabei darauf hin, daß es zur Anmietung dieses Raumes keine gültige Tarifordnung gibt.

Auch sei dieser bisher für 80 Euro an ein Kabarett vermietet worden, während man nun mit 750 Euro fast das Zehnfache verlange.

"Der Salon 3 soll eigentlich eine Location sein, die von allen zu unterschiedlichen Zwecken gemietet werden kann. Die teure Miete konterkariert diesen Grundsatz jedoch", heißt es dazu.

Nachdem der Verwaltungsausschuß am 6.2.2023 eine neue Tarifordnung mit Wirkung zum 01. September 2023 beschlossen hatte, wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. was ist Anlaß, vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifordnung bisherige offenbar willkürlich erhobene Mietpreise für den "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn um das fast 10fache zu erhöhen;

3. welche Kriterien liegen für die rechtswirksam beschlossenen Mieten der jeweiligen Theaterräume (Größe, Plätze, Miete) zugrunde;

4. welche Kriterien und rechtliche Grundlagen liegen für die bisher erhobene Miete und der neuen Miete für den "Salon Ebene 3" zugrunde;

5. wie oft wurde im vergangenen Jahr der "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn an wen und zu welchen Konditionen vermietet;

6. welcher Rechtsaufsicht unterliegt dieses angewandte Vergabeverfahren;

7. in welcher Weise wird künftig verfahren?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion - MdL a.D.
dagenbach@t-online.de

www.pro-heilbronn.de
Tel.: 07131-920500

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am 13.04.2923

Eingang nach 47  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein als PDF beantwortet

<*>  Die Rhein-Neckar-Zeitung griff am 23.2.2023 in die Debatte um die Mietkosten für den Raum "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn ein und wies dabei darauf hin, dass es zur Anmietung dieses Raumes keine gültige Tarifordnung gibt.

Auch sei dieser bisherfür 80 Euro an ein Kabarett vermietet worden, während man nun mit 750 Euro fast das Zehnfache verlange.

"Der Salon 3 soll eigentlich eine Location sein, die von allen zu unterschiedlichen Zwecken gemietet werden ka nn, Die teu re Miete konterkariert diesen Grundsatz jedoch", hei ßt es dazu.

Nachdem derVerwa!tungsausschuss am 6.2.2023 eine neue Tarifordnung mit Wirkung zum 01. September 2023 beschlossen hatte, wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
Diese Frage müssen die Vertreter der Stadtverwaltung beantworten.

2. Was ist Anlass, vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifordnung bisherige offenbar willkürlich erhobene Mietpreise für den "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn um das fast 10fache zu erhöhen;

Der genannte Mietpreis in Höhe von 80,. € für die Ebene3 bezieht sich auf die privatwirtschaftliehe Nutzung dieser Räumlichkeit durch Elke Bauschert vor 2022, die den Raum damals unter dem Label Ebene 3 zu diesen Konditionen vermietet hat. Das Theater Heitbronn nutzt den Raum unter dem neuen Namen Salon3 seit März 2022 hauptsächlich als Arbeitsstätte für die vielfältigen
theaterpädagogischen Aktivitäten. An den Wochenenden wird der Salon 3 auch als Spielstätte genutzt. Bis zum Ende des Kalenderjahres 2022 gab es noch keine Anfragen für Vermietungen des Raumes an nichtstädtische Institutionen, deshalb fand der Sa10n3 in der neuen Tarifordnung, die am 06.02.2023 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde, keine Berücksichtigung.
Der geforderte Mietpreis für den Salon3 in Höhe von 750,- € bewegt sich bezogen auf die derzeit geltende Tarifordnung zwischen den beschlossenen Sätzen für das Foyer der BOXX mit 500,- € und die BOXX inklusive Foyer mit 1.000,- €. Für das Foyer des Komödienhauses wird nach der Tarifordnung
eine Miete in Höhe von 800,- € und für das Komödienhaus selbst 2.250,- € verlangt. Der aufgerufene Preis für den Salon3 bewegt sich somit von der Größenordnung her im untersten Segment der geltenden Tarifordnung.

3. Welche Kriterien liegen für die rechtswirksam beschlossenen Mieten der jeweiligen Theaterräume (Größe, Plätze, Miete) zugrunde;

Mit Wirkung ab 01.09.2009 wurden erstmalig die Konditionen für die Vermietung von Theaterräumen in der Tarifordnung geregelt (siehe entsprechende GR-Drucksache 57/2009), die in den Neufassungen
der Tarifordnungen jeweils entsprechend der allgemeinen inflationsbedingten Kostensteigerungen immer wieder fortgeschrieben wurden.

4. Welche Kriterien und rechtliche Grundlagen liegen für die bisher erhobene Miete und der neuen Miete für den "Salon Ebene 3" zugrunde;

Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei der Miethöhe von 80,- € um einen Satz, den eine privatrechtlich agierende Veranstalterin aufgerufen hat, bevor das Theater Heilbronn den Raum von der Stadt gepachtet hat.
Die rechtliche Grundlage für die Vermietung ist derfolgende Passus aus dem Pachtvertrag zwischen dem Theater Heilbronn und dem Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung der Stadt Heilbronn:
§ 5 (3) Der Pächter kann die Pachtsache an nichtstädtische Veranstalter von kulturellen Angeboten gegen ein angemessenes Entgelt vermieten.

5. Wie oft wurde im vergangenen Jahr der "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn an wen und zu welchen Konditionen vermietet;

Es wird hierzu auf die GR Drucksache 327/2022 verwiesen. Im vergangenen Jahr hat das Theater Heilbronn den Raum wie vorgesehen selbst für die theaterpädagogischen Rahmenprogramme wie Workshops, Einführungen, Pressegespräche. o.ä. sowie eigene kleine Vorstellungen genutzt. Die
kostenfreie Nutzung durch andere städtische Ämter wird wie vereinbart ermöglicht. Im Jahr 2023 gab es bisher einige kostenfreie Nutzungen des Salon 3 durch andere städtische Ämter.

6. Welcher Rechtsaufsicht unterliegt dieses angewa.ndte Vergabeverfahren;

Im Rahmen der erstmaligen Festlegung der Konditionen für die vermietung von Theaterräumen in der Tarifordnung (GR-Drucksache 57!2009) wurde darüber diskutiert, über eine Benutzungsordnung nachzudenken und die Nutzung lediglich für kulturelle und Fortbildungszwecke zu ermöglichen. Eine solche vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossene Benutzungsordnung gibt es jedoch für die Räume des Theaters nicht, daher ist es nach Auffassung des Rechtsamts von 2009 eine Ermessensentscheidung, ob eine Vermietung der Theaterräume in Frage kommt. Es liegt also keine Vergabe vor, für die ein formales Vergabeverfahren geregelt oder notwendig wäre, daher gibt es hierzu
auch keine Rechtsaufsicht. Bei Vermietungen der Theaterräumlichkeiten ist zu berücksichtigen, ob a) der Termin frei ist und b) das künstlerische Angebot im Rahmen der Vermietung zum künstlerischen Profil des Theaters passt. Das Theater behält sich vor, dies zu prüfen. Wenn nach der Prüfung der
angefragt€ Termin frei ist, erhält der Mietinteressent die Information über den Mietpreis und die weiteren Konditionen. Sofern darüber zwischen dem Theater und dem Interessenten Einigkeit hergestellt wird, dass die Vermietung zustande kommt, wir ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen

7. In welcher Weise wird künftig verfahren?

Das Theater Heilbronn wird auch künftig wie in der Antwort auf Frage 6 dargestellt vorgehen.

Heilbronn,27.03.2023

Axet Vornam

Bettina Reinhart

Intendant

Des. stellv. Kaufmännische Betriebsleiterin


Replik

 

Die Anfrage ist unvollständig beantwortet und war nicht an das Theater gerichtet. Bitte um vollständige Beantwortung.


Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach


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