An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*23.013 "Salon Ebene 3"
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
die
Rhein-Neckar-Zeitung griff am 23.2.2023 in die Debatte um die Mietkosten
für den Raum "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn ein und wies dabei
darauf hin, daß es zur Anmietung dieses Raumes keine gültige
Tarifordnung gibt.
Auch sei dieser
bisher für 80 Euro an ein Kabarett vermietet worden, während man nun mit
750 Euro fast das Zehnfache verlange.
"Der Salon 3 soll
eigentlich eine Location sein, die von allen zu unterschiedlichen
Zwecken gemietet werden kann. Die teure Miete konterkariert diesen
Grundsatz jedoch", heißt es dazu.
Nachdem der
Verwaltungsausschuß am 6.2.2023 eine neue Tarifordnung mit Wirkung zum 01. September 2023 beschlossen hatte, wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. was ist Anlaß,
vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifordnung bisherige offenbar
willkürlich erhobene Mietpreise für den "Salon Ebene 3" des Theaters
Heilbronn um das fast 10fache zu erhöhen;
3. welche
Kriterien liegen für die rechtswirksam beschlossenen Mieten der
jeweiligen Theaterräume (Größe, Plätze, Miete) zugrunde;
4. welche
Kriterien und rechtliche Grundlagen liegen für die bisher erhobene Miete
und der neuen Miete für den "Salon Ebene 3" zugrunde;
5. wie oft wurde
im vergangenen Jahr der "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn an wen
und zu welchen Konditionen vermietet;
6. welcher
Rechtsaufsicht unterliegt dieses angewandte Vergabeverfahren;
7. in welcher
Weise wird künftig verfahren?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB aD| Michael Seher |
Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger
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Die Rhein-Neckar-Zeitung griff am 23.2.2023 in die Debatte um die
Mietkosten für den Raum "Salon Ebene 3" des Theaters Heilbronn ein und
wies dabei darauf hin, dass es zur Anmietung dieses Raumes keine gültige
Tarifordnung gibt.
Auch sei dieser bisherfür 80 Euro an ein Kabarett vermietet worden,
während man nun mit 750 Euro fast das Zehnfache verlange.
"Der Salon 3 soll eigentlich eine Location sein, die von allen zu
unterschiedlichen Zwecken gemietet werden ka nn, Die teu re Miete
konterkariert diesen Grundsatz jedoch", hei ßt es dazu.
Nachdem derVerwa!tungsausschuss am 6.2.2023 eine neue Tarifordnung mit
Wirkung zum 01. September 2023 beschlossen hatte, wird um Beantwortung
folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
Diese Frage müssen die Vertreter der Stadtverwaltung beantworten.
2. Was ist Anlass, vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifordnung
bisherige offenbar willkürlich erhobene Mietpreise für den "Salon Ebene
3" des Theaters Heilbronn um das fast 10fache zu erhöhen;
Der genannte Mietpreis in Höhe von 80,. € für die Ebene3 bezieht sich
auf die privatwirtschaftliehe Nutzung dieser Räumlichkeit durch Elke
Bauschert vor 2022, die den Raum damals unter dem Label Ebene 3 zu
diesen Konditionen vermietet hat. Das Theater Heitbronn nutzt den Raum
unter dem neuen Namen Salon3 seit März 2022 hauptsächlich als
Arbeitsstätte für die vielfältigen
theaterpädagogischen Aktivitäten. An den Wochenenden wird der Salon 3
auch als Spielstätte genutzt. Bis zum Ende des Kalenderjahres 2022 gab
es noch keine Anfragen für Vermietungen des Raumes an nichtstädtische
Institutionen, deshalb fand der Sa10n3 in der neuen Tarifordnung, die am
06.02.2023 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde, keine
Berücksichtigung.
Der geforderte Mietpreis für den Salon3 in Höhe von 750,- € bewegt sich
bezogen auf die derzeit geltende Tarifordnung zwischen den beschlossenen
Sätzen für das Foyer der BOXX mit 500,- € und die BOXX inklusive Foyer
mit 1.000,- €. Für das Foyer des Komödienhauses wird nach der
Tarifordnung
eine Miete in Höhe von 800,- € und für das Komödienhaus selbst 2.250,- €
verlangt. Der aufgerufene Preis für den Salon3 bewegt sich somit von der
Größenordnung her im untersten Segment der geltenden Tarifordnung.
3. Welche Kriterien liegen für die rechtswirksam beschlossenen
Mieten der jeweiligen Theaterräume (Größe, Plätze, Miete) zugrunde;
Mit Wirkung ab 01.09.2009 wurden erstmalig die Konditionen für die
Vermietung von Theaterräumen in der Tarifordnung geregelt (siehe
entsprechende GR-Drucksache 57/2009), die in den Neufassungen
der Tarifordnungen jeweils entsprechend der allgemeinen
inflationsbedingten Kostensteigerungen immer wieder fortgeschrieben
wurden.
4. Welche Kriterien und rechtliche Grundlagen liegen für die bisher
erhobene Miete und der neuen Miete für den "Salon Ebene 3" zugrunde;
Wie bereits dargestellt, handelt es sich bei der Miethöhe von 80,- € um
einen Satz, den eine privatrechtlich agierende Veranstalterin aufgerufen
hat, bevor das Theater Heilbronn den Raum von der Stadt gepachtet hat.
Die rechtliche Grundlage für die Vermietung ist derfolgende Passus aus
dem Pachtvertrag zwischen dem Theater Heilbronn und dem Amt für
Liegenschaften und Stadterneuerung der Stadt Heilbronn:
§ 5 (3) Der Pächter kann die Pachtsache an nichtstädtische Veranstalter
von kulturellen Angeboten gegen ein angemessenes Entgelt vermieten.
5. Wie oft wurde im vergangenen Jahr der "Salon Ebene 3" des
Theaters Heilbronn an wen und zu welchen Konditionen vermietet;
Es wird hierzu auf die GR Drucksache 327/2022 verwiesen. Im vergangenen
Jahr hat das Theater Heilbronn den Raum wie vorgesehen selbst für die
theaterpädagogischen Rahmenprogramme wie Workshops, Einführungen,
Pressegespräche. o.ä. sowie eigene kleine Vorstellungen genutzt. Die
kostenfreie Nutzung durch andere städtische Ämter wird wie vereinbart
ermöglicht. Im Jahr 2023 gab es bisher einige kostenfreie Nutzungen des
Salon 3 durch andere städtische Ämter.
6. Welcher Rechtsaufsicht unterliegt dieses angewa.ndte
Vergabeverfahren;
Im Rahmen der erstmaligen Festlegung der Konditionen für die vermietung
von Theaterräumen in der Tarifordnung (GR-Drucksache 57!2009) wurde
darüber diskutiert, über eine Benutzungsordnung nachzudenken und die
Nutzung lediglich für kulturelle und Fortbildungszwecke zu ermöglichen.
Eine solche vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossene
Benutzungsordnung gibt es jedoch für die Räume des Theaters nicht, daher
ist es nach Auffassung des Rechtsamts von 2009 eine
Ermessensentscheidung, ob eine Vermietung der Theaterräume in Frage
kommt. Es liegt also keine Vergabe vor, für die ein formales
Vergabeverfahren geregelt oder notwendig wäre, daher gibt es hierzu
auch keine Rechtsaufsicht. Bei Vermietungen der Theaterräumlichkeiten
ist zu berücksichtigen, ob a) der Termin frei ist und b) das
künstlerische Angebot im Rahmen der Vermietung zum künstlerischen Profil
des Theaters passt. Das Theater behält sich vor, dies zu prüfen. Wenn
nach der Prüfung der
angefragt€ Termin frei ist, erhält der Mietinteressent die Information
über den Mietpreis und die weiteren Konditionen. Sofern darüber zwischen
dem Theater und dem Interessenten Einigkeit hergestellt wird, dass die
Vermietung zustande kommt, wir ein entsprechender Mietvertrag
abgeschlossen
7. In welcher Weise wird künftig verfahren?
Das Theater Heilbronn wird auch künftig wie in der Antwort auf Frage 6
dargestellt vorgehen.
Heilbronn,27.03.2023
Axet Vornam
Bettina Reinhart
Intendant
Des. stellv. Kaufmännische Betriebsleiterin
Replik
Die Anfrage ist
unvollständig beantwortet und war nicht an das Theater gerichtet. Bitte
um vollständige Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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