An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*23.011 Bebauungsplan Sontheim Klingenäcker
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Böhmer,
für das Baugebiet Klingenäcker wurde ein
Bebauungsplan aufgestellt. Es stellt sich hier die Frage, warum im
Bereich 1 (Flachdach und SD ) eine Wandhöhe von 6m ab EFH vorgeschrieben
ist.
Wissen die Planer nicht, dass im Flachdachbereich mit 2 Geschossen bei
allen Fertighausherstellen unmöglich ist, ein solches Haus zu erstellen?
Wegen der TH/Attika wären 6,40 nötig.
Ist es geplant, Fertighaushersteller von der Bebauung fernzuhalten?
Insbesondere ist das kritisch, weil derzeit kein Steinbauer KFW 40+ NH
verwirklichen kann.
Ist hier mit Ausnahmegenehmigungen zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seher
Stadtrat
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB aD| Michael Seher |
Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger
<*>
Sehr geehrter Herr Seher,
Ihre Anfrage vom 27.02.2023 können wir wie folgt beantworten:
In der Tat haben sich die energetischen Anforderungen an Wohnhäuser in
den vergangenen Jahren stets erhöht, weshalb mit der Aufsiedtung der
o.g. Teilgebiete im Baugebiet "Ktingenäcker" die festgesetzte Wandhöhe
für Flachdächer (6,0 m über EFH) auch regelmäßig geringfügig
überschritten
werden dürfte.
Die Intention der Festsetzung im
Bebauungsplan ist es, angemessene.Gebäudehöhen für das Plangebiet
sicherzustellen und einer deutlichen Überhöhung LB. durch Halbgeschosse
oder Stapelung von Nicht-Vollgeschossen vorzubeugen.
Da es sich bei geringfügigen
Überschreitungen aber grundsätzlich nicht um Grundzüge der Planung
handelt, können für "übliche" Wohngebäude hier
regelmäßig Abweichungen zugelassen werden, sofern im Rahmen des
einzelfallbezogenen Genehmigungsverfahrens keine Belange entgegenstehen.
Als "geringfügig" ist dabei i.d.R. ein Wert bis ca. 50 cm bzw. 10% der
Wandhöhe anzusehen.
Bei zwingend festgesetzten
Gebäudehöhen (hier nicht der Fall) ist dies sogar gemäß § 1B Abs. 2
BauNVO bereits per Verordnung vorgesehen.,
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Volker Schoch
stv. Amtsleiter
LeserFORUM:
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