An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*23.009 SKJR und adi(hn)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Gemeinderatsbeschluß vom 11.4.22 einstimmig beschlossene
„kommunalen Eigenanteil an der „Landesförderung der
Antidiskriminierungsstelle Heilbronn (adi.hn)“ sollte die
„Öffentlichkeit für ein diskriminierungsarmes Zusammenleben"
sensibilisiert“ werden.
Gedacht wurde dabei in hehrer Absicht daran, Menschen mit
„Diskriminierungserfahrungen bezogen auf Merkmale wie ethnische
Herkunft, Sprache, Religion, Weltanschauung, soziale
Herkunft, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, Alter,
Krankheit und Behinderung“ beizustehen, aber keinesfalls, daß
grundgesetzlich garantierte individuellen Freiheiten eingeschränkt oder
jene an den Pranger gestellt werden, die völlig wertfrei althergebrachte
Traditionen pflegen.
Der dem Gemeinderatsbeschluß vom 11.4.2022 zugrunde liegenden
Drucksache 025/2022 entsprechend soll "im Januar 2021 die landesweit 8.
Antidiskriminierungsstelle in Trägerschaft des Stadt- und
Kreisjugendrings Heilbronn" ihre Arbeit aufgenommen haben.
Dazu werden Mittel aus dem Etat der Stadt Heilbronn aufgebracht, zudem
für den als Träger ausgewiesenen Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn
e.V. (SKJR) ein jährlicher 6-stelliger Betrag.
Die Webseite heilbronn.de weist den Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn
e.V. (SKJR) wie eine städtische Einrichtung aus, wiewohl er dejure
lediglich ein freiwilliger Zusammenschluss von Verbänden, Gruppen und
Initiativen der Jugend sowie von Jugendhilfeträgern ist.
Dort wird angegeben, er sei parteipolitisch und konfessionell unabhängig
und vertrete die Interessen seiner Mitglieder.
Weiter heißt es anmaßend, er trete "nach Möglichkeit" als
"Interessenvertreter der gesamten Jugend" gegenüber der
Öffentlichkeit, dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn, dem Kreistag des
Landkreises Heilbronn und den Behörden an.
Laut § 2 ist Zweck des Vereins die Förderung der Jugendhilfe
nach § 52 Absatz 2 AO nach verschiedenen in den einzelnen Absätzen klar
umrissenen Aufgaben ausschließlich für Kinder und Jugendliche.
Schon von daher ist die Trägerschaft für einen über diesen
jugendspezifischen Rahmen hinausgehende Einrichtung wie die
Antidiskriminierungsstelle adi.hn höchst fraglich, obendrein, wenn deren
Vertreter auch noch über deren Aufgaben hinausgehend bevormundend,
diskriminierend und diskreditierende Schreiben mit geschäftsschädigenden
Hintergrund versenden, die an die sozialistische Blockwartmentalität
nach DDR-Vorbild wie im Fall eines Schreibens an eine Heilbronner
Bäckerei vom 30.1.2023 erinnern.
Unterstellt wird im Schreiben einer dazu Beauftragten unter Berufung auf
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), durch den Verkauf von
gefüllten Berlinern mit Faschingsdekoration und dabei verwendetem
"Schwarze und indigene Menschen" darstellendem Dekorationsmaterial, dies
würde sich "Darstellungen dieser Art stereotypen Bildern bedienen" und
es handle "sich um eine Reproduktion kolonialistischer Vorstellungen und
einer Geschichte von Unterdrückung und kultureller Aneignung".
Weiter wird unter anderem zur Rechtfertigung behauptet, "kulturelle
Aneignung und die Reproduktion rassistischer Stereotype" hätten im
Fasching eine lange Tradition".
Das Schreiben gipfelt in der Anmaßung, man möchte als
Antidiskriminierungsstelle "aktiv einer solchen Stereotypisierung"
entgegen treten und daran "arbeiten, die Faschingszeit für alle Menschen
in Heilbronn zu einem unterhaltsamen und diskriminierungsfreien Erlebnis
zu machen."
Einer derartig als wohlwollend dargestellten Verhaltensmaßregel bedarf
es n.m.M. nicht, da der Rahmen noch immer vom Grundgesetz vorgegeben
wird und ist auch nicht von ideologisch geprägten Meinungen
selbsternannter Kontrollinstanzen(inne)n abhängig zu machen.
Außerdem liegen die Grenzen in strafbewehrtem und hier nicht
vorliegendem Handeln.
Das öffentliche Bekanntwerden dieses Vorgangs hat daher mit seinen
abstrusen Unterstellungen bundesweit Schlagzeilen gemacht, das die
Geschäftsführerin des Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR)
auch noch rechtfertigt .
Mit Ausnahme weniger ideologisch geprägter Interessenträgern ist der
Vorgang auf fast 100prozentige Ablehnung gestoßen und hat in diesem
Zusammenhang auch den Namen der Stadt der Lächerlichkeit preisgegeben,
wie in Artikeln auch überregionaler Medien, Leserbriefen und Kommentaren
in sozialen Netzwerken in vierstelliger Zahl zum Ausdruck kommt.
Zudem ist weder der Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) als
auch der von ihm n.m.M. satzungswidrig getragenen
Antidiskriminierungsstelle adi.hn mangels Aufgabe autorisiert, ein
derartiges Schreiben zu verfassen.
Dazu
wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. trifft es zu,
daß in der Bundesrepublik Deutschland noch die Grundrechte nach ihrem
Wortlaut in Kraft sind, an deren Einhaltung auch öffentliche
Einrichtungen in ihren Handlungen gebunden sind;
3. wie kommt die
personelle Zusammensetzung von Vorstand, Geschäftsstelle und weiteren
(welche?) Mitarbeiter a) des Stadt- und Kreisjugendring
Heilbronn e.V. (SKJR), b) der
Antidiskriminierungsstelle adi.hn zustande;
4. wer stellt die bezahlten Kräfte ein;
5. auf Grund welcher (gesetzlicher?) Vorgaben beteiligt sich die Stadt
Heilbronn an diesen Einrichtungen a) insgesamt und b) finanziell;
6. gibt es eine Verpflichtung seitens der Stadt Heilbronn dazu;
7. gibt es einen jährlichen Rechenschaftsbericht unter Angabe der
Aktivitäten und Verwendung öffentlicher Mittel mit welchem Inhalt und
wem liegt dieser vor;
8. sind Mitarbeiter der Stadtverwaltung in deren Aufgabenerfüllung
involviert und ggf. welche in welcher Weise;
9. wie können
künftig solche Vorgänge vermieden werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB aD| Michael Seher |
Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger
<*>
vielen Dank für Ihre Anfrage, gerne nehmen wir hierzu Stellung:
Heilbronn ist eine Stadt der Vielfalt, in der Meinungsfreiheit einen
hohen Stellenwert hat.
Diskriminierung hingegen hat bei uns keinen Platz. Zum Schutz vor
Diskriminierung wurde die unabhängige Antidiskriminierungsstelle
Heilbronn (adi HN) in Trägerschaft des Stadt- und Kreisjugendrings e.V.
(SKJR) im Rahmen des Aufrufs .Flächendeckende Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung" des Landes
eingerichtet. Sie berät und unterstützt Menschen mit
Diskriminierungserfahrung und fördert einen sensiblen Umgang mit
Vielfalt in unserer Gesellschaft. Ihre Grundlage ist dabei das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das
wiederum auf unserem Grundgesetz basiert.
Gefördert wird die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn vom Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg.
Seit 2022 setzt diese Landesförderung einen kommunalen Eigenanteil von
20 000 EUR voraus. Im vergangenen Jahr übernahm die Sozialstiftung der
Kreissparkasse diese Kosten. Ab 2023 übernehmen Stadt- und Landkreis
Heilbronn den kommunalen Eigenanteil zu gleichen Teilen.
Am 11.4.2022 hat der Gemeinderat auf Grundlage der Drucksache 05/2022
diese kommunale Beteiligung in Höhe von 10.000 EUR ab 2023 beschlossen.
Die Kosten sind im Haushalt der Stabsstelle Chancengerechtigkeit
eingestellt. Der genannten öffentlichen Drucksache war der Jahresbericht
der
Antidiskriminierungsstelle 2021 beigefügt und auch künftig ist eine
Dokumentation vorgesehen.
Die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn ist in ihrem Handeln
unabhängig, ihr Träger ist der Stadt und Kreisjugendring e.V., der
keine städtische Einrichtung ist, sondern eigenverantwortlich agiert.
Entsprechend obliegen Personalentscheidungen dem Stadt- und
Kreisjugendring Heilbronn e.V. selbst.
Da Antidiskriminierung ein sensibles Thema ist, das der Stadt wichtig
ist, gibt es verschiedene Kooperationen zu einzelnen Ämtern zum Beispiel
im Rahmen des Sommers der Vielfalt, der in diesem Jahr zum dritten Mal
erfolgreich veranstaltet wird, oder auch, ganz aktuell, während der
Internationalen Wochen gegen Rassismus. Städtische Ansprechstelle für
die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn ist die Stabsstelle
Chancengerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Christner
Bürgermeisterin
Replik
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Christner,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das jedoch unsere Fragen nicht wie
gestellt beantwortet.
Sie schreiben selbst,
die Antidiskriminierungsstelle Heilbronn "berät und unterstützt Menschen
mit Diskriminierungserfahrung und fördert einen sensiblen Umgang mit
Vielfalt in unserer Gesellschaft."
Das umreißt klar deren Aufgabe.
Die ungefragte Bevormundung freier Bürger nach den ideologischen
Vorstellungen einer die öffentliche Meinung kujonierenden Minderheit
gehört dazu nicht und ist zudem grundgesetzwidrig.
Einen solchen Mißbrauch hat der Gemeinderat nicht beschlossen und
läßt sich auch nicht zur Rechtfertigung hineininterpretieren.
Verstöße gegen das Antidiskriminierungsverbot sind strafrechtlich zu
ahnden, sofern solche vorliegen und von Betroffenen unter Beachtung von
§ 164 StGB
angezeigt werden.
Auch die Förderung durch irgendwelche öffentliche Stellen
rechtfertigt keine Ausnahme.
Im Übrigen verweisen wir nochmals darauf, daß Sie unserem Hinweis
nicht widersprechen, daß laut § 2
satzungsgemäßer Zweck des
Stadt- und Kreisjugendrings e.V. (SKJR)
die Förderung der Jugendhilfe
nach § 52 Absatz 2 AO nach verschiedenen in den einzelnen Absätzen klar
umrissenen Aufgaben ausschließlich für Kinder und Jugendliche ist und
sonst nichts anderes, gleich garnicht die Bevormundung Erwachsener,
Firmen usw.
Auch auf die Frage, wie Sie künftig derartigen Mißbrauch unterbinden
wollen, lassen Sie unbeantwortet ("wie
können künftig solche Vorgänge vermieden werden?").
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Dagenbach,
im Rahmen ihrer Aufgabenstellung agiert die Antidiskriminierungsstelle
sobald sich Bürgerinnen und Bürger ratsuchend an sie wenden. Sie kann
weder abmahnen noch rechtliche Schritte einleiten. Was sie tun kann, ist
per Brief auf einen Zustand hinweisen, der ihnen von einer ratsuchenden
Person
zuvor mit der Bitte um Unterstützung gemeldet wurde. Sie kann zudem ein
Gespräch anbieten, um für einen kultursensiblen Umgang zu werben.
Dies ist im Falle des Heilbronner Bäckers, dem niemand rassistische
Absichten unterstellt, geschehen.
Ein Missbrauch und somit ein gesetzeswidriges Handeln liegen somit nicht
vor.
Aus meiner Perspektive liegt auch bei der Ansiedlung der
Antidiskriminierungsstelle kein Regelverstoß
vor. Die Trägerschaft der Antidiskriminierungsstelle durch den Stadt-
und Kreisjugendring ist nach unserer Auffassung vom Satzungszweck
gedeckt.
Die Trägerschaft des Stadt- und Kreisjugendrings wurde sowohl vom Land
Baden-Württemberg bewilligt als auch vom Gemeinderat mit dem Beschluss
der Ihnen vorliegenden Drucksache 05/2022, die den Aufgabenbereich der
Antidiskriminierungsstelle umschreibt, am 11. April 2022 genehmigt.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Christner
Bürgermeisterin
19.4.2023
Eingang 4.8.2023
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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