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wie schon in der Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle
Heilbronn vom 15.2.2023 deutlich gemacht wurde, ist das Schreiben an die
Bäckerei Herrmann keine Abmahnung, denn die Heilbronner
Antidiskriminierungsstelle kann weder jemanden abmahnen noch rechtliche
Schritte einleiten.
Sie ist AnlaufsteIle für Menschen mit
Diskriminierungserfahrung.
Sie wurde im Rahmen des Aufrufs
~Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene
von Diskriminierung" vom Ministerium für Soziales und Integration des
Landes Baden-Württemberg ins Leben gerufen und soll sich für einen
sensiblen Umgang mit Vielfalt einsetzen.
Der verfasste Brief ist lediglich ein
schriftlicher Hinwejs an die Bäckerei Hermann gewesen mit einem Angebot
zum Gespräch, welches nicht wahrgenommen wurde.
Auch wenn keine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist
Diskriminierung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft.
Die gesetzliche Grundlage hierzu
liegt in unserem Grundgesetz Artikel 3 sowie im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches seit dem 18.
August 2006 in Deutschland gilt.
Ziel des Gesetzes ist,
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Es schützt daher alle Bürger*innen
vor Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht.
Die Antidiskriminietungsstelle Heilbronn wird weiterhih im Rahmen ihres
Auftrags aktiv sein, der vom Gemeinderat am U.4.2022 durch die
Zustimmung zu der Gemeinderatsdrucksache~Nr. 025/2022 beschlossen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Irina Richter
Leitung Stabsstelle Chancengerechtigkeit
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