Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  11.02.2023

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

*23.005 Verwendung rassistischer Stereotype im Rahmen von Fasching

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus den Medien konnten ich entnehmen, daß die adi.hn die Bäckerei [Name nur im Original] „abgemahnt“ hat.

Auf welcher Grundlage wird dies verlangt? ( Gesetz, Anordnung
o.ä.?). Liegt hier eine Ordnungswidrigkeit vor, die strafbewehrt ist?

Wenn nicht:
- ist die populistische mainstream Zeitverschwendung der Mitarbeiter der
Antidiskriminierungsstelle notwendig?
- in welcher Weise stellen Sie sicher, dass solche Briefe die Unternehmen nicht
weiter belästigen?

Die sozialen Medien sind schon sehr gespannt auf Ihre zeitnahme Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Seher

[Anlage]

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD| Michael Seher | Alfred Dagenbach
MdL aD| Holm Plieninger

Antworten der Verwaltung

Eingang am 20.3.2023

Eingang nach 37 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht  als PDF beantwortet

<*>  wie schon in der Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn vom 15.2.2023 deutlich gemacht wurde, ist das Schreiben an die Bäckerei Herrmann keine Abmahnung, denn die Heilbronner Antidiskriminierungsstelle kann weder jemanden abmahnen noch rechtliche Schritte einleiten.

Sie ist AnlaufsteIle für Menschen mit Diskriminierungserfahrung.

Sie wurde im Rahmen des Aufrufs ~Flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Diskriminierung" vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg ins Leben gerufen und soll sich für einen sensiblen Umgang mit Vielfalt einsetzen.

Der verfasste Brief ist lediglich ein schriftlicher Hinwejs an die Bäckerei Hermann gewesen mit einem Angebot zum Gespräch, welches nicht wahrgenommen wurde.

Auch wenn keine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist Diskriminierung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft.

Die gesetzliche Grundlage hierzu liegt in unserem Grundgesetz Artikel 3 sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches seit dem 18.
August 2006 in Deutschland gilt.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Es schützt daher alle Bürger*innen vor Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht.

Die Antidiskriminietungsstelle Heilbronn wird weiterhih im Rahmen ihres Auftrags aktiv sein, der vom Gemeinderat am U.4.2022 durch die Zustimmung zu der Gemeinderatsdrucksache~Nr. 025/2022 beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Irina Richter

Leitung Stabsstelle Chancengerechtigkeit

 

 




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