Sehr geehrter Herr Stadtrat
Dagenbach,
in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage "Funpark"
vom 23.12.2023.
Sehr geehrter Herr Stadtrat
Dagenbach,
zu IhrerAnfrage"Funpark" vom 23. 11. 2022 teile ich Ihnen gerne im
Einzelnen das Folgende mit.
l. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den in Bericht
und Kommentar gestellten Fragen ab?
Die Stadtverwaltung schließt sich der Stellungnahme der HMG voll
umfänglich an. Ein Versäumnis seitens der HMG ist nicht zu erkennen.
2. Weshalb konnte das Riesenrad im letzten Jahr aufgestellt werden
und diesmal nicht?
Im vergangenen Jahr war die Aufstellung eines Riesenrads im Rahmen der
Sondernutzung durch das Amtf ür Straßenwesen nicht explizit geprüft
worden. Zu einer Inbetriebnahme kam es wegen der landesweiten
(Baden-Württemberg)Corona-bedingten Absage des ganzen Weihnachtsmarktes
damals sowieso nicht.
Die Sondernutzung für 2022 hat das Amt für Straßenwesen im März dann
zunächs tvorläufig erteilt mit der Auflage prüfbare Unterlagen
nachzureichen, um die Aufstellung eines Riesenrads gesondert zu prüfen.
Diese lagen im August 2022 vor. Nach eingehender Prüfung hat das Amt der
Aufstellung eines Riesenrads im September zugestimmt, allerdings an die
Auflage geknüpft,den Belag vor Aufstellung und nach Abbaudes Riesenrads
auf eventuell
entstandene Schäden am Pflaster zu dokumentieren, damit diese danach vom
Verursacher beseitigt werden. Daraufhin hat der HMG-Vertragspartner
davon abgesehen, ein Riesenrad aufzustellen. Stattdessen wurde zwischen
HMG und Vertragspartner am 23. September ein Anpassungsvertrag
unterzeichnet, in dem sechs namentlich genannte Kinderfahrgeschäfte für
einen Vergnügungspark gelistet waren, ohne Riesenrad.
3. Weshalbsollten statt sechs Fahrgeschäften nur noch zwei kommen?
Der Vertragspartner hat seinen Vertrag nicht erfüllt. Hiernach hätte er
sechs Fahrgeschäfte bringen müssen.
4. Wer waren die dafür verantwortlich gemachten Vertragspartner?
Die Namen der Vertragspartner sind vertraulich zu behandeln. Eine
öffentliche Nennung ist daher nicht möglich.
5. Weshalb benötigt die HMG dafür "Vertragspartner" und ist selbst
nicht in der Lage, dies zu organisieren?
Die Schaustellerbranche ist untereinander gut vernetzt. Die HMG hat es
als Vorteil erachtet einen Ansprechpartner zu haben, der die anderen
Fahrgeschäfte koordiniert. Die Ausschreibung für den kleinen
Vergnügungspark wurde in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vorgenommen.
6. Welche Kosten sind entstanden und wer kommt dafür auf?
Für die HMG sind hier keine Kosten entstanden. Zwar sind durch den
Wegfall des Vergnügungsparks Marktgebühren weggebrochen, aber diese
konnten mit den in den restlichen Weihnachtsmarktintegrierten
Foodständen des Vergnügungsparks kompensiert werden.
7. Welche Rolle spielt dabei der Aufsichtsrat und wurde dieser
einbezogen bzw. unterrichtet?
Am 27. September wurde der Aufsichtsrat in der planmäßigen Sitzung
informiert, dass kein Riesenrad auf den Platz am Bollwerksturm
aufgestellt werden kann und dass in der Folge mit dem Vertragspartneram
23. September 2022 ein Anpassungsvertrag geschlossen wurde. Erst am
Aufbautag des Vergnügungsparks, am Freitag, 18. November wurde bekannt,
dass der
Vertragspartner statt wie im Vertrag vereinbart nicht sechs, sondern nur
zwei Fahrgeschäfte bringt. Eines davon wäre eine Geisterbahn gewesen,
was so auch nicht Gegenstand des Vertrags war. Daraufhin erfolgte die
von der HMG kurzfristige Absage des Vergnügungsparks.
Über diese Details wurde der Aufsichtsratsvorsitzende noch am Freitag,
18. November informiert, das Gremium des Aufsichtsrats dann am Dienstag,
22. November in der planmäßigenSitzung.
8. Hat der Vorgangeinen finanziellen (Einspar-)Hintergrund?
Nein.
9. Ist die Geschäftsleitung der HMG überfordert?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Bach
Stadtkämmerei
Beteiligungsverwaitung
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