Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB, Holm Plieninger, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  22.11.2022

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.067 Antrag zu Drucksache 336/2022 – Bußgeldbescheide wegen
einrichtungsbezogener Impfpflicht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


gestern hat Frau BM Christner während der Sitzung des Kulturausschusses darüber berichtet, dass es Bußgeldbescheide gegen Personal städtischer Heime gegeben hat wegen deren Impfverweigerung.

 

Wir beantragen:


1. Die Verwaltung informiert die Gesundheitseinrichtungen, dass der Impfstatus ihrer Beschäftigten nicht mehr dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss


2. Alle bestehenden diesbezüglichen Bußgeldbescheide aufzuheben und die
Adressaten zu entschädigen


3. In Zukunft keine Bußgeldbescheide mehr zu erlassen

 

Begründung:


Der Bundesrat hat am 07.10.22 der Drucksache 480/2022 zugestimmt, Covid-19 von der Liste der besonders ansteckenden Krankheiten im Infektionsschutzgesetz zu streichen und damit einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30.09.2022 bestätigt.
Damit ist die gesetzliche Grundlage für jegliche Maßnahmen aus dem
Infektionsschutzgesetz gegen Covid-19 entfallen. Daraus folgt unmittelbar, die Impfung gegen Covid-19 muss freiwillig erfolgen und nicht unter Zwang.
Wir sind der Ansicht, dass die allgemeine Impfpflicht von Anfang an verfassungswidrig war, deshalb auch nicht beschlossen wurde. Dasselbe gilt auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Aus diesem Grund halten wir sowohl die Meldepflicht der Gesundheitseinrichtungen als auch die Bußgeldbescheide für rechtswidrig.
Wir weisen auf den heutigen Artikel in der Heilbronner Stimme hin, in dem berichtet wird, dass die SLK-Kliniken bereits 328 Mitarbeiter verloren haben, vermutlich geht ein Großteil auf den Impfzwang zurück.

Jede Verschärfung der Situation der Beschäftigten im Gesundheitswesen muss unter allen Umständen vermieden werden.
Von Anbeginn halten wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ein verheerendes Signal an die Beschäftigten und für das Gesundheitswesen als äußerst schädlich, wo ohnehin von einem Pflegenotstand gesprochen werden kann.


Dr. Raphael Benner, AfD
Fraktionsvorsitzender

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Holm Plieninger | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am

23.12.2022

Eingang nach 31  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> 

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung.
 
zu 1.
Aufgrund der Befristung des§ 20a Infektionsschutzgesetz läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus. Deshalb wird das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Nacht zum 1. Januar 2023 außer Betrieb genommen und ist dann nicht mehr öffentlich erreichbar.

zu 2.
Das Ordnungsamt leitet nur dann Bußgeldverfahren ein, wenn dies nach der geltenden Rechtslage zulässig ist.
Im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurden Bußgelder wegen Verstoßes gegen bestehende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes(§ 20a Absatz 5 Satz 1, § 22a und§ 73 Absatz la Nr. 7h) auf gesetzeskonforme Weise verfügt.
Des Weiteren hat das Sozialministerium vor einigen Monaten die Verwaltungsbehörden schriftlich dazu aufgefordert, Verstöße gegen die o.g. Rechtsvorschriften durch entsprechende Bußgeldverfahren zu ahnden.

Entschädigungen der Betroffenen i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes sind im Rahmen von Bußgeldverfahren nur denkbar, wenn Bußgeldverfahren aus zwingenden rechtlichen Gründen einzustellen sind. Dies ist in den genannten Fällen jedoch nicht der Fall, da das Handeln der Bußgeldbehörde durch die bestehende Gesetzeslage gedeckt ist.

zu 3:
Sobald die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben ist, werden durch das Ordnungsamt keine weiteren Bußgeldverfahren mehr eingeleitet.

Harry Mergel
Oberbürgermeister


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