An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
22.067
Antrag zu Drucksache
336/2022 – Bußgeldbescheide wegen
einrichtungsbezogener Impfpflicht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gestern hat Frau BM Christner während der Sitzung des
Kulturausschusses darüber berichtet, dass es Bußgeldbescheide gegen
Personal städtischer Heime gegeben hat wegen deren Impfverweigerung.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung informiert die Gesundheitseinrichtungen, dass der
Impfstatus ihrer Beschäftigten nicht mehr dem Gesundheitsamt gemeldet
werden muss
2. Alle bestehenden diesbezüglichen Bußgeldbescheide aufzuheben und die
Adressaten zu entschädigen
3. In Zukunft keine Bußgeldbescheide mehr zu erlassen
Begründung:
Der Bundesrat hat am 07.10.22 der Drucksache 480/2022 zugestimmt,
Covid-19 von der Liste der besonders ansteckenden Krankheiten im
Infektionsschutzgesetz zu streichen und damit einen Gesetzesbeschluss
des Bundestages vom 30.09.2022 bestätigt.
Damit ist die gesetzliche Grundlage für jegliche Maßnahmen aus dem
Infektionsschutzgesetz gegen Covid-19 entfallen. Daraus folgt
unmittelbar, die Impfung gegen Covid-19 muss freiwillig erfolgen und
nicht unter Zwang.
Wir sind der Ansicht, dass die allgemeine Impfpflicht von Anfang an
verfassungswidrig war, deshalb auch nicht beschlossen wurde. Dasselbe
gilt auch für die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Aus diesem Grund halten wir
sowohl die Meldepflicht der Gesundheitseinrichtungen als auch die
Bußgeldbescheide für rechtswidrig.
Wir weisen auf den heutigen Artikel in der Heilbronner Stimme hin, in
dem berichtet wird, dass die SLK-Kliniken bereits 328 Mitarbeiter
verloren haben, vermutlich geht ein Großteil auf den Impfzwang zurück.
Jede Verschärfung der Situation
der Beschäftigten im Gesundheitswesen muss unter allen Umständen
vermieden werden.
Von Anbeginn halten wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ein
verheerendes Signal an die Beschäftigten und für das Gesundheitswesen
als äußerst schädlich, wo ohnehin von einem Pflegenotstand gesprochen
werden kann.
Dr. Raphael Benner, AfD
Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Holm Plieninger | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung.
zu 1.
Aufgrund der Befristung des§ 20a Infektionsschutzgesetz läuft die
einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus.
Deshalb wird das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in
der Nacht zum 1. Januar 2023 außer Betrieb genommen und ist dann nicht
mehr öffentlich erreichbar.
zu 2.
Das Ordnungsamt leitet nur dann Bußgeldverfahren ein, wenn dies nach der
geltenden Rechtslage zulässig ist.
Im Falle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurden Bußgelder wegen
Verstoßes gegen bestehende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes(§ 20a
Absatz 5 Satz 1, § 22a und§ 73 Absatz la Nr. 7h) auf gesetzeskonforme
Weise verfügt.
Des Weiteren hat das Sozialministerium vor einigen Monaten die
Verwaltungsbehörden schriftlich dazu aufgefordert, Verstöße gegen die
o.g. Rechtsvorschriften durch entsprechende Bußgeldverfahren zu ahnden.
Entschädigungen der Betroffenen i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes sind
im Rahmen von Bußgeldverfahren nur denkbar, wenn Bußgeldverfahren aus
zwingenden rechtlichen Gründen einzustellen sind. Dies ist in den
genannten Fällen jedoch nicht der Fall, da das Handeln der
Bußgeldbehörde durch die bestehende Gesetzeslage gedeckt ist.
zu 3:
Sobald die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben ist, werden durch
das Ordnungsamt keine weiteren Bußgeldverfahren mehr eingeleitet.
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
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