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Beantwortung Anfrage Prot. 051 ö. TOP 4 DS 310
Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2022
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
Ihre Anfrage in der im Betreff genannten Sitzung beantworten wir wie
folgt:
Tatsächlich wäre es nicht möglich, eine GmbH und eine UG mit dem
gleichen Namen beim Handelsregister anzumelden. Die UG ist eine
Sonderform der GmbH und unterscheidet sich von dieser durch das
geringere Stammkapital. Sobald das Stammkapital entsprechend angewachsen
ist, kann die UG zu einer GmbH umfirmiert werden. Sofern ein Firmenname
bereits von einer GmbH genutzt wird, verweigert das Registergericht eine
Eintragung einer Firma gleichen Namens, auch wenn diese die Rechtsform
einer UG hat.
Nach Einsichtnahme in das Registerportal sind beim Amtsgericht Stuttgart
als zuständigem Registergericht zwei Firmen registriert. Die eine
firmiert unter "Stadtzwerge" GmbH, die andere unter
"Stadtzwerge am Wartberg" UG. Demnach führen die beiden Gesellschaften
tatsächlich unterschiedliche Firmenbezeichnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Zickler
Rechtsamt
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