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Ihre Anfrage zur DS 263/2022 (Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in
den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Dr. Benner,
zur Ihren Fragen im Zusammenhang mit der DS 263/2022 teile ich Ihnen
folgendes mit:
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des
Landes Baden-Württemberg geregelt. Die Stadt Heilbronn nimmt die ihr
zugewiesenen Personen auf und bringt sie vorläufig unter. Die vorläufige
Unterbringung (VU) endet mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über
den Asylantrag, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie 24 Monate
nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde.
Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für die im Rahmen der VU
entstandenen Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person
einmalig eine Pauschale. Zeitversetzt werden die entstandenen
notwendigen Kosten in der sog. ,,Spitzabrechnung" mit dem Land
abgerechnet und Mehraufwendungen erstattet. Den Städten und Landkreisen
entstehen im Rahmen der VU keine Kosten.
Die Anschlussunterbringung- auch kommunale Unterbringung genannt - ist
Aufgabe der Städte und Landkreise und folgt der vorläufigen
Unterbringung. Seit dem Jahr 2017 beteiligt sich das Land
BadenWürttemberg im Rahmen einer jährlichen Zuwendung an den Kosten. Die
Stadt Heilbronn erhielt zuletzt im Jahr 2021 für das Jahr 2020 eine
Zuwendung in Höhe von 2.125.279,- Euro. Für die Folgejahre wird das Land
den Stadt- und Landkreisen einen jährlichen Festbetrag ausbezahlen.
Am 01.08.2022 waren 1235 Personen in den städt. Unterkünften für
Flüchtlinge untergebracht, davon 437 in der VU und 798 AU.
Die Stadt Heilbronn nutzt die Unterkünfte sowohl für die VU, als auch
für die AU. Die Kosten für den Sicherheitsdienst werden mit dem Land
abgerechnet, entsprechend des Anteils der vorläufigen Unterbringung in
den Gemeinschaftsunterkünften.
Hinsichtlich des Verbots des Tragens von Waffen oder Pfefferspray
vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass das Tragen von solchen
Gegenständen dazu beiträgt, Situationen zu eskalieren. Es besteht die
Befürchtung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sonst gleichziehen und
entsprechend „aufrüsten". Dies möchte die Stadtverwaltung vermeiden. Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Strategie aufgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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