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die Anfrage aus dem Wirtschaftsausschuss vom 20.07.2022 war förmlich
noch zu beantworten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch noch auf
den Antrag der AfD-Fraktion vom 10.07.2022, welcher durch ein Schreiben
von Oberbürgermeister Mergel vom 11.08.2022 beantwortet wurde und der
vergleichbare Inhalte thematisierte.
Nochmals zusammenfassend stellt sich die Situation derzeit wie folgt
dar:
Die Stadt Heilbronn verfügt seit Anfang 2022 über einen besonderen
Katastropheneinsatzplan Stromausfall. Dieser wurde unter Beteiligung
verschiedener Fachbereiche der Stadt erstellt. Da es sich hier um ein
extrem komplexes/vielschichtiges Thema handelt, wird diese Planung auch
Zug um Zug weiterentwickelt und ergänzt.
Parallel dazu entsteht bei der Feuerwehr eine die o.g.
Katastrophenschutzplanung ergänzende Feuerwehreinsatzplanung. Neben
dieser konzeptionellen Vorarbeit hat die Feuerwehr begonnen, den
Großteil der Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen mit Notstromaggregaten
auszustatten bzw. die bereits bestehende Versorgung der Hauptfeuerwache
zu optimieren. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich bis ca. Ende
diesen/Anfang nächsten Jahres bzw. im laufe des nächsten Jahres
abgeschlossen sein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit - z.B. Tag der
offenen Tür bei der Feuerwehr im Juli 2022 - wurde auch die Bevölkerung
wiederum auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge hingewiesen, da bei
großen Schadenslagen (wie z.B. langanhaltender, großflächiger
Stromausfall) die staatlichen Hilfsleistungen nicht in dem gewohnten
Umfang garantiert werden können. Die Resonanz auf diese Darstellung der
Selbsthilfe war außerordentlich gut.
Anfang August traf sich zum Thema Energiemangellage erstmals ein
Krisenstab (Verwaltungsstab), der von OB Mergel einberufen wurde.
Beteiligt waren auch die Versorgungsträger Strom und Gas. Die
Versorgungsträger erhielten den Auftrag, ein abgestimmtes und
realistisches Szenario für eine Energiemangellage (Strom/Gas) zu
erstellen, welches dann Grundlage für weitergehende Maßnahmen seitens
der Verwaltung sein kann. Dieses beispielhafte Szenario für ein regional
begrenztes Szenario liegt mittlerweile vor. Die einzelnen
Verwaltungsstabsbereiche des Verwaltungsstabes der Stadt werden sich mit
dieser Vorlage beschäftigen und mögliche Maßnahmen in einer weiteren
Sitzung des Verwaltungsstabes (terminiert für Mitte November) besprechen
bzw. nach Bedarf beschließen.
Hinweis zur Frage des Katastrophenfalls: Dieser liegt bei einer solchen
Lage nicht automatisch vor, sondern muss, auf der Grundlage der
gesetzlichen Voraussetzungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes,
förmlich festgestellt werden. Sollte ein überregionales Szenario die
gesetzlichen Bedingungen eines Katastrophenfalles erfüllen, ist mit
erhöhter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Feststellung des
Katastrophenfalles von einer übergeordneten Stelle (Regierungspräsidium,
Innenministerium) veranlasst wird, die Stadt somit
Grundsatzzuständigkeit als untere Katastrophenschutzbehörde verliert und
weisungsabhängig agieren muss.
Unabhängig davon, hat die Stadt, wie bekannt, intern bereits
Energiesparmaßnahmen ermittelt (vom Gemeinderat am 22.09.2022
beschlossen).
Freundliche Grüße
Müller
LeserFORUM:
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